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Gewerkschaftliches.

friede nach 18 wöchentlichem Streik!

Cleber die bereits kurz gemeldete Beilegung des langen Kampfes im Steindruckgewerbe wollen wir heute zum allgemeinen Berständnis noch folgendes berichten:

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Der Kampf nahm seinen Ausgangspunkt in Leipzig ; dort stellten die Lithographen und Steindrucker Forderungen auf Ver­besserungen ihrer Arbeitsverhältnisse. Ueber diese Forderungen fanden am 15. September vorigen Jahres Verhandlungen statt zwischen Vertretern des Unternehmerschutzverbandes Deutscher Steindrudereibesizer und der Gehilfenorganisation der Litho­graphen, Steindrucker und verwandten Berufe Deutschlands . Diese scheiterten jedoch und so traten am 23. September rund 1000 Ge­hilfen in den Streit. Eine Gauleiterkonferenz beschloß, weitere Borstöße zu machen, worauf die Lithographen und Steindrucker in den Städten Cassel, Cannstatt, Crimmitschau , Frankfurt a. M., Fürth , Grimma , Nürnberg , Offenbach a. M., Stuttgart , Wurzen und Zeiß dieselben Forderungen an ihre Arbeitgeber stellten, wie ihre Leipziger Kollegen. Zu Verhandlungen über diese Forde­rungen kam es nicht, weshalb am 23. September in den vor­genannten Städten rund 1500 Gehilfen ihre Kündigungen ein­reichten und als es in der Kündigungsfrist auch zu keiner Ver­ständigung tam, am 7. Oktober in den Streik traten. Inzwischen hatte der Unternehmerschußverband in 37 Städten Deutschlands am 30. September rund 2000 Lithographen und Steindrucker ge= tündigt, und zwar wurde in allen, dem Schußverband angehörenden Betrieben nur den organisierten Gehilfen gekündigt. Da es auch jetzt noch zu keiner Einigung kam, so wurden am 14. Oktober diese 2000 Gehilfen ausgesperrt, so daß von nunab in 49 Städten Deutschlands rund 4600 Lithographen und Steindrucker im Kampfe standen.

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tragschließenden Parteien dem Schußverband deutscher Stein- Kutscher hätten heute noch eine ganz ungeregelte Arbeitszeit ohne druckereibefizer und dem Verband der Lithographen, Stein- Extravergütung, auch werde für die Pflege und Wartung der Pferde drucker und verw. Berufe die 14tägige Kündigungsfrist in am Sonntag, die 3-5 Stunden erfordere, nichts bezahlt. Deshalb Kraft, jedoch erst nach definitiver Entscheidung der beiden Zen- müsse Wert auf die Bezahlung der Ueberstunden und Sonntagsarbeit tralen. gelegt werden. Was die Affordarbeit betrifft, so seien die Arbeiter Arbeitsnachweis: Der Arbeitsnachweis der Mitglied- Gegner derselben, aber wo nun zurzeit Umstände und Verhältnisse schaften des Verbandes der Lithographen, Steindrucker und verw. sie bedingen, müsse sie in entsprechender Weise geregelt werden. Berufe wird möglichst in erster Linie in Anspruch genommen. Verlangt werde weiter, daß in den Betrieben für die Arbeiter Die Vermittelung ist unentgeltlich. Unterkunftsräume und verschließbare Behälter geschaffen werden. Erledigung von Streitigkeiten: Die Erledi- Die Unternehmer sagen, die Erfüllung dieser Forderung sei nicht gung von Streitigkeiten obliegt den beiden Orts- resp. Kreisver- möglich; dem ist aber nicht so, die Gewerbeordnung enthält jogar tretern und Gauvorständen und in letzter Instanz den beiden schon darauf hinzielende Bestimmungen. Desgleichen muß für Zentralen, denen solche sofort gemeldet werden müssen. Die Baichgelegenheit und Bedürfnispläge in ausreichender Weise gesorgt beiden Zentralen haben sich im einzelnen Falle über die Bei- werden.

legung von Differenzen mit tunlichster Beschleunigung zu ver= Die Kohlengroßhändler behaupteten nun, die Koblenarbeiter ständigen. Vor der definitiven Entscheidung der beiden Zen- feien noch nicht reif für einen Tarif. Bis jetzt aber hätten die Kohlen tralen dürfen von keiner Seite irgendwelche Maßnahmen( Kün- arbeiter stets bewiesen, daß sie ruhig und sachlich ihre Verhandlungen digungen, Sperre, Verweigerung von Ueberstunden, Zurückhalten zu führen wissen, und wären sie ebenso rigoros, wie sehr oft die Unter­mit der Arbeitsleistung usw.) ergriffen werden.

Beschlüsse gefaßt: Zu diesen Vereinbarungen wurden noch folgende bedeutsame

nehmer es waren, dann wären mehr Streifs im Kohlengroßhandel vor getommen als bisher. Die Kohlenarbeiter ständen auf dem Standpunkt, daß es besser sei, wenn man auf gütliche, friedliche Weise Auf 3ur Lohnfrage: 3u der Gehilfenforderung auf all- befferungen erreiche. Jeder Versuch, die Sache zu verschleppen, bis gemeine Lohnzulagen erklärt der Schutzverband: eine für die Arbeiter ungünstige Zeit tommt, sei von der Organis " Der Schußverband ist nicht in der Lage, außer der vorge- fation der Arbeiter entschieden abgewiesen worden. Ein bemerkens schlagenen Erhöhung der Minimallöhne um 13,9 Proz. eine all- werter Umstand kommt nun hinzu: Herr Rahmer, der Direktor gemeine zwangsweise Erhöhung der bestehenden Löhne vorzu- des V. B. K. A.-G.( vormals Kupfer u. Co.) hat den Ver nehmen. trauensmann feines Betriebes rufen lassen und ihm gefagt, er wisse von etwelchen Tarifverhandlungen nichts, denn er sei nicht im Ver­band der Berliner Koblengroßhändler. Auch ist der Transport­arbeiterverband telephonisch von Rahmer deshalb angerufen worden. Er sei aber für eine friedliche Einigung mit den Arbeitern und wolle verhandeln; nur dürfe dies nicht so furzerhand verlangt werden. Um, wie gesagt, je de Möglichkeit auszuschalten, von einer Ueberrumpelung zu reden, haben die Vertrauensleute der Koblen arbeiter einstimmig beschlossen, eine Bedentzeit bis Mitt. woch abend zu gewähren. Die Situation sei nicht gerade un günstig für die Arbeiter, so daß sie mit Ruhe der Entscheidung ent. gegensehen können.

Der Schutzverband Deutscher Steindrudereibefizer und die Kommission der Leipziger Nichtschutzverbandsfirmen werden den Brinzipalen empfehlen, den Gehilfen, welche bis inklusive 5 M. über dem örtlichen Mindestlohn verdienen, innerhalb eines Zeit­raumes von 4 Wochen nach Wiederaufnahme der Arbeit eine frei­willige Zulage zu bewilligen."

lebhaften Beifall.

Die Wiederaufnahme der Arbeit und die Einstellung von Gehilfen erfolgt an allen Orten und in allen beteiligten Betrieben im Laufe der Woche vom 29. Januar bis 4. Februar 1912. Maß­Am 27. November fand dann zwischen beiden Parteien eine regelungen finden von keiner Seite statt. Jeder an der gegen­unverbindliche Aussprache statt, die die Bahn frei machte für weitere wärtigen Bewegung beteiligte Betrieb hat seine ausständigen resp. Berhandlungen, die dann am 7. Dezember stattfanden. Auch diese gekündigten Gehilfen in erster Linie bei Einstellung von Gehilfen wurden vollständig ergebnislos abgebrochen; stets kam es zum zu berücksichtigen, soweit solche bis zum 1. Mai 1912 noch vorhanden Bruch bei Festsetzung der Arbeitszeit. Nach weiteren unverbind- sind. lichen Aussprachen fanden dann am 10. und 11. Januar wiederum Mit diesen Friedensbedingungen ist nunmehr der lange Kampfstündigen Frühstücs-, einer 1stündigen Mittags und einer Verhandlungen statt; diesmal über sämtliche Gehilfenforderungen. im Steindrudgewerbe, in dem auch das Hilfspersonal und zum Die Zugeständnisse der Prinzipale waren aber so gering, daß die Teil die Buchbinder mit verwickelt waren, zu Ende geführt worden. Gehilfenvertreter zu den formulierten Vereinbarungen über die Die streitenden und ausgesperrten Arbeiter haben in dieser langen Lohn- und Arbeitsbedingungen im deutschen Steindrudgewerbe" Beit ihren Mann gestanden. Nur ganz vereinzelt waren Umfälle zu ihre Zustimmungen nicht geben konnten, sondern erst einer gemein- verzeichnen, und haben sich im allgemeinen auch sehr wenig Streif­schaftlichen Konferenz des Gesamthauptvorstandes und der Gau- brecher gefunden, so daß viele Betriebe ganz stillgelegt waren. Mit leiter des Verbandes unterbreiteten. Diese lehnte die Vorlage welchem starken Gegner es die Arbeiterschaft hier zu tun hatte, einstimmig ab und beschloß, dem Unternehmerschutzverband eine kann man schon aus den langwierigen Verhandlungen ersehen, die zweite Lesung vorzuschlagen, in der entsprechende Abänderungs- insgesamt mit den Aussprachen der beiderseitigen Vorstände auf anträge von den Gehilfen gestellt werden sollten. Und nunmehr etwa 13 Tage zu bemessen sind. Wenn auch über die abgeschlosse­tam es nach weiteren Korrespondenzen zwischen den Vorständen nen Vereinbarungen" die fämpfenden Arbeiter nicht sehr erfreut beider Parteien in letzter Woche( vom 23. bis 27. Januar) wiederum sein werden, weil ihre Wünsche in der Lohnfrage und betreffs zu Verhandlungen im Berliner Papierhaus, an denen 15 Gehilfen- der Arbeitszeit nicht voll erfüllt wurden, so kann aber doch gesagt vertreter und 10 Vertreter des Unternehmerschutzverbandes teil- werden, daß in einigen bedeutsamen Punkten ein wesentlicher nahmen. Diese äußerst anstrengenden Verhandlungen, die wiederum Fortschritt zu verzeichnen ist und die Gehilfenorganisation auf verschiedene Male zu scheitern drohten, brachten aber endlich doch diese Vereinbarungen weiter aufbauen kann. noch eine Einigung. Es wurden Vereinbarungen über die Rohn­und Arbeitsbedingungen im deutschen Steindrudgewerbe" abge= schlossen, die sofort in Kraft treten und wonach die Arbeit von den Gehilfen möglichst sofort( in der laufenden Woche vom 29. Januar bis 4. Februar) an allen Orten und in allen beteiligten Betrieben wieder aufgenommen wird.

Aus diesen Vereinbarungen" heben wir folgendes hervor: Arbeitszeit: Die wöchentliche effektive Arbeitszeit für Steindruder( auch Korrekturlithographen) beträgt 53 Stun­den, für Lithographen 48 Stunden.

In denjenigen Fällen, in denen durch eine Bestimmung der Arbeitsordnung oder mit Zustimmung der Geschäftsleitung eine Zeit für Einlaufen, An- und Auskleiden und Waschen besteht, bleibt es bei dem bisherigen Zustand, vorausgesetzt, daß sich nicht Mißbräuche eingebürgert haben.

Kürzere als die 53stündige bezw. 48ftündige Arbeitszeit bleiben durch diese Vereinbarung unberührt.

Mindestlohn: Nach vierjähriger Lehrzeit Ausgelernten wird im ersten Gehilfenjahr ein nach den örtlichen Verhält­nissen steigender Mindestlohn bezahlt, der nicht unter 20,50 M. betragen darf.

( Der Mindestlohn wurde dann für die einzelnen Drudorte festgelegt und um 2, und 3 M. erhöht.)

Lehrlingsfrage: Auf 1-3 Steindruder und von da ab auf je 1-4 Steindrucker, auf 1-4 Lithographen und von da ab auf je 1-5 Lithographen soll nicht mehr als ein Lehrling ausgebildet werden.

Die Regelung der derzeitig bestehenden Verhältnisse soll innerhalb 2 Jahren erfolgen und nach deren Ablauf die Lehr­lingsfrage von neuem geprüft werden.

Ueberstunden: Regelmäßige Ueberstunden sind tun­lichst zu vermeiden. Die Entschädigung für Ueberstunden, wenn solche vom Ge­schäfte verlangt werden, beträgt wochentags 25 Broz, Sonntags 50 Broz. Zuschlag auf den regulären Lohn. Wo sie höher ent­

lohnt werden, bleibt es wie bisher.

gegeben.

Die Anordnung regelmäßiger 1½stündiger Ueberstunden ist als eine Umgehung der Pausenbestimmung anzusehen. Eine 1½stündige Ueberstunde ist also nur dann zulässig, wenn die Fertigstellung einer Arbeit die einmalige Ueberschreitung der täglichen Arbeitszeit um 1% Stunden beansprucht.

Zum Abschluß des Kampfes nahm die Berliner Kollegenschaft am Montagvormittag im Gewerkschaftshaus Stellung. Haß und Czech hatten die Berichterstattung übernommen und wurde nach einer längeren Diskussion, in der vor allen Dingen zum Ausdruck Wege weiterzugehen, nachstehende Resolution mit übergroßer Mehr­tam, nun erst recht zum Verbande zu halten und auf unserem alten heit angenommen:

Die kombinierten Streifleitungen und Verwaltungen als auch die heutige Versammlung der ausgesperrten Lithographen und Steindrucker Berlins erklären nach eingehender Prüfung, daß die neuen Vereinbarungen mit dem Schußverband in feiner Weise den durchaus berechtigten und nach unserer Meinung leicht erfüllbaren Forderungen entsprechen. In Anbetracht unserer eigenartigen Produktionsverhältnisse und in der Erwägung, daß durch ein weiteres Sinausziehen des Kampfes einem beträchtlichen Teile der empfehlen sie jedoch, die neuen Pedingungen als gegeben zu betrach Kollegen die Arbeitsmöglichkeit auf längere Zeit unterbunden wäre, ten und erwarten, daß die Kollegenschaft nach wie vor durch intensive Organisationsarbeit bestrebt ist, die Berufsverhältnisse unseren ur­Sprünglichen Forderungen näher zu bringen."

Berlin und Umgegend.

Der überwiegende Teil der Versammlung spendete dem Redner Die wesentlichsten Forderungen des Tarifentwurfs find: eine Arbeitszeit von 6 Uhr morgens bis 6 Uhr abends inklusive einer 1/ gstündigen Beiperpause. Ueberstunden, falls solche in dringenden Fällen gemacht werden müssen, sind mit 5 Pf. Zuschlag zum regu­lären Lohn zu bezahlen. Desgleichen ist auch die Arbeitszeit im leberstundenlohn zu bezahlen, die vor Beginn der feſtgeſetzten Arbeitszeit geleistet wird. Sonntagsarbeit ist möglichst zu vers meiden, wenn jedoch in dringenden Fällen des Sonntags gearbeitet werden muß, so ist hierfür eine Vergütigung von 60 resp. 65 Pf. pro Stunde zu bezahlen. Die Kutscher haben eine Arbeitszeit von 5 Uhr morgens bis 6 Uhr abends mit denselben Pausen wie die Arbeiter. Die Arbeit soll so eingeteilt werden, daß die Kutscher um 6 Uhr abends mit ihren Fuhrwerken auf dem Blaze find. Für Fuhren, welche nach 6 Uhr abends oder vor 5 Uhr morgens gemacht werden müssen, erhalten die Kutscher eine Extra­bezahlung von 50 Pf. pro Stunde. Die Arbeiter erhalten einen Sohn von 45 Pf. pro Stunde, ab 1. Oftober 1912 einen solchen für Stuticher beträgt 31,50 m., ab 1. Oftober 1912 32,50 M. und ab von 47 Pf. und ab 1. April 1913 50 Pf. pro Stunde. Der Lohn 1. April 1913 33,50 M. pro Woche. Von einer Regelung von Arbeiten, die im Afford ausgeführt werden, wird Abstand genommen. Dagegen soll da, wo die Eigenart des Betriebes für diese oder jene Arbeit das Akkordsystem erfordert, der Lohn hierfür von Fall zu Fall zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Etwaige sich hierdurch ergebende Uneinigkeiten sollen durch eine fachmännische Kommission geprüft und ges gerechnet auf die Dauer von zwei Jahren Gültigkeit haben, und paritätische und schlichtet werden. Dieser Tarif soll vom Tage des Abschlusses an verlängert sich jedesmal um ein Jahr, wenn er nicht fechs Wochen vor Ablauf von einer Partei gefündigt wird.

als nicht weitgehend genug. In der Diskussion sprachen einige Redner gegen diesen Vertrag stimmige Annahme desselben. Ebenso einstimmig wurde folgende Trotzdem erfolgte jedoch die ein Resolution angenommen:

Die heute versammelten Sohlenarbeiter und Kutscher nehmen Kenntnis von dem Verlauf der im Oktober 1911 angebahnten Lohnbewegung und sprechen ihr tiefstes Bedauern darüber aus, daß die Kohlengroßhändler den berechtigten minimalen Fordes rungen bisher feinerlei Entgegenkommen gezeigt haben. Die Ver sammelten sind jedoch gewillt, die in legter Stunde seitens der Firmen Union , Herrn Lichtenstein und der V. B. K.( A.-G.) angebotenen Verhandlungen abzuwarten und den endgültigen Beschluß bis Mittwoch, den 31. Januar, auszusetzen. Die Ver sammelten segen voraus, daß die Kohlengroßhändler ein den Zeitverhältnissen entsprechendes, wirklich annehmbares Zugeständnis machen werden.

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Letzte Nachrichten.

Die Tarifbewegung der Kohlenarbeiter. In einer fast vollzählig besuchten Veriammlung nahmen die Brauereiarbeiter! Unter dem Namen Vereinigte Brauereien stohlenarbeiter am Sonntag den Bericht über den Stand ihrer Tarifbewegung entgegen. Fischer- Alt- Berlin G. m. b H. haben sich in den letzten Tagen die Werner referierte und gab eine kurze Schilderung von den Malzbierbrauereien Alt Berlin, Charlottenburg , C. D. Fischer, Rigs Bestrebungen der Koblenarbeiter, von früheren Jahren an bis jer dorf und Bärenbrauerei, Berlin , zu einem Betriebe zusammen­ihre Lohn- und Arbeitsbedingungen zu heben. Bei der großen geichloffen. Nachdem mit sämtlichen in Frage kommenden Fahrern Bewegung von 1906 sei es möglich gewesen, bei der Firma se up fer einigermaßen befriedigende Vereinbarungen getroffen, welche eine an Stelle der elfſtündigen Arbeitszeit die zehnſtündige durchzudrücken. allzu große Schädigung derselben verhinderten, erließ in den legten eht aber, nach den Moabiter Vorkommnissen, haben sich Fusionen im Tagen der Geschäftsführer der vereinigten Brauereien eine Verfügung, Koblengroßhandel vollzogen, so daß nunmehr da, wo die zehnstündige welche eine schwere Schädigung der Fahrer darstellt. Arbeitszeit eingeführt war, diese wieder auf elf Stunden verlängert Bei leberarbeit von 2 Stunden wird 4 Stunde, bei längerer wurde. Dies geschah im Frühjahr 1911. Leider seien die Verhältnisse hören, versuchten zu vermitteln, jedoch hatten zweimalige Verhand Die unterzeichneten Organisationen, welchen die Fahrer anges Ueberarbeit ½ Stunde Pause in die Arbeitszeit eingerechnet. fo gewesen, daß es den davon betroffenen Kohlenarbeitern nicht möglungen feinen Erfolg und saben sich daher alle Fahrer genötigt, zu Alle an einem Tage gemachten Ueberstunden werden für die Bausen zusammengerechnet. Die Pausen sollen zwischen der lich war, diesen Schlag abzuwehren. Immerhin machten sich die Freitag, den 2. Februar, die Kündigung einzureichen. Bestrebungen auf Berkürzung der Arbeitszeit unter den Kohlen­regulären und der Ueberzeitarbeit liegen. Zuzug ist fernzuhalten. Die Brauerei befindet sich Nirdorf, Prinz- Handjery- Str. 78-80. Die auf Ueberstunden bezüglichen Anordnungen werden, arbeitern in der entschiedensten Weife geltend, zumal in den ver­Verband der Brauerei und Mühlenarbeiter. soweit sie vorauszusehen sind, am vorhergehenden Tage bekannt. Ichiedensten Großstädten schon längst eine zehnstündige Arbeitszeit besteht und schon sogar teilweise Tarife vorhanden sind, die selbst Bablstelle Berlin . Artur Schuldt. auch die Lobnfiagen regeln. Der Transportarbeiterverband habe Deutscher Transportarbeiterverband. fich deshalb an den Verband der Berliner Koblengroßhändler ge­G. Alisch. wandt zwecks Tarifverhandlung, weil es doch rätlich wäre, ebenso wie in anderen Städten die Lohn- und Arbeitsbedingungen im Kohlengroßhandel tariflich zu regeln. In der Antwort jedoch Feiertagsbezahlung: Die gefeßlichen und ohne babe man dem Transportarbeiterverband mitgeteilt, die Berliner Vereinbarung mit den Gehilfen von der Geschäftsleitung an- Verhältnisse sowie die polizeilichen Bestimmungen liegen eine Regelung der Arbeitszeit nicht zu, auch ſei gerrdneten Feiertage werden bezahlt. Gehilfen, welche in Afford derartige Die Streikbewegung in Portugal . ar iten, erhalten Bezahlung für die Feiertage nach Maßgabe eine Lohnverbesserung unmöglich, da die Kohlenhändler erst Ziffabon, 29. Januar. Die elektrischen Straßenbahnwagen des uut ihnen vereinbarten Wochenlohnes, in Ermangelung einer im April die Arbeitslöhne erhöht hätten. Man hätte annehmen folchen Vereinbarung mit 4,50 M. pro Tag. Bezüglich der katho- fönnen, daß angesichts der außerordentlichen Teuerung, in der alle versuchten heute, unter dem Schutz von Truppen die Remisen zu lischen Feiertage und des 3. Pfingstfeiertages bleiben die bis- Beamten eine Teuerungszulage erhalten haben, auch den armen verlassen, aber die Ausständigen griffen die Wagen an und zwangen Kohlenarbeitern ein entsprechender Ausgleich gewährt würde. Das herigen Geschäftsgebräuche bestehen. Extraentschädigung für Bronzearbeiten: fei nicht geschehen. Die Lohnerhöhung, von der die Herren fchrieben, fie zur Rückkehr in die Remisen. Die Truppen hatten feinen Be Als Ertraentschädigung wird den mit Bronzierarbeiten beschäf- habe zwei Pfennige pro Stunde betragen, und das soll die Kohlen- fehl, auf die Ausständigen zu schießen, doch ist die Regierung ent­tigten Maschinenmeistern 50 Pf. für den ganzen und 25 Pf. für geschäfte derartig belastet haben, daß es ihnen unmöglich ist, eine schlossen, den Ausstand energisch zu unterdrücken. Zahlreiche Redner gibt eine Darstellung von Drucker sind gleichfalls in den Ausstand getreten, um das den halben Tag und weniger bezahlt, sofern feine staubfreien weitere Bulage zu gewähren. den Verhandlungen mit den Kohlengroßhändlern, wobei Magistrats. Erscheinen der Zeitungen zu verhindern. Die Ausständigen for­Bronziermaschinen vorhanden sind. Entschädigung aus§ 616 des Bürgerlichen rat v. Schulz als Mittelsperson gewirkt hat. Redner betont, daß dern Freilaffung aller wegen Streifvergehen verhafteten Arbeiter Gesezbuches: Als auf Grund§ 616 B. G.-B. zu entschädi- vorerst eine Berfürzung der Arbeitszeit unumgänglich notwendig und die Entlassung des Zivilgouverneurs von Evora. gende Verhinderung an der Dienstleistung wird nur angesehen sei. Dies habe man jedoch abgelehnt. Sämtliche Arbeiterorganisationen schicken Sendboten in die Bie Erfüllung der staatlichen und kommunalen Pflichten der Ge- von seiten des Verbandes die weitgehendste Bewegungsfreiheit hilfen, soweit sich diese außerhalb der Arbeitszeit nicht erledigen gelaffen worden, damit sie nicht mit dem Vorwurf der Ueber- Provinzstädte, um den Generalftreit zu betreiben, doch werden diese Den im rumpelung fommen fönnten. Lassen und Gebühren dafür nicht bezahlt werden. Sie hätten reiflich Beit gehabt, auf Befehl der Regierung unterwegs auf den Bahnhöfen durch die Die Forderungen der Koblenarbeiter Lofalbehörden verhaftet, ebenso wie diejenigen Boten, die mit Wochenlohn stehenden Gehilfen wird ein Abzug vom Lohn für die die Sache zu besprechen. Zeit der Verhinderung nicht gemacht, doch darf die letztere drei feien durchaus berechtigt. Die Arbeit sei außerordentlich schwer und Automobilen oder zu Fuß ihr Ziel zu erreichen suchen. Stunden nicht überschreiten. Den im Afford arbeitenden Ge- aufreibend. Sie beginne morgens um 5 bezw. um 6 Uhr und hilfen wird eine Vergütung von 50 Pf. pro Stunde gewährt, dauere nicht felten bis 12 und 1 Uhr nachts. Wenn dann die Arbeiter Hunnenwirtschaft. aber höchstens für 3 Stunden. wirklich mal die Woche auf 40 M. fämen, so müsse dabei berück Mulden, 29. Januar. ( W. T. B.) Neue politische Morde Kündigungsfrist: Die Kündigungsfrist beträgt höchfichtigt werden, daß dieser Lobn in überlanger Arbeitszeit verdient ftens 14 Tage, längere Kündigungsfristen sind nur bei Spezial- worden ist. Bedenkt man obendrein, daß die Arbeiter vom grauenden sind hier an dem Vorsitzenden des Stadtrats und zwei angesehenen arbeitern zulässig. Morgen bis in die sinkende Nacht auf der Straße liegen, Wind und Mitgliedern der Fortschrittler verübt worden. Allnächtlich werden Bei Spezialarbeitern mit längerer als 14tägiger Kündigungs. Better preisgegeben und demgemäß auch erhebliche Behrkosten haben, hier Personen, die im Verdacht stehen, zu den Revolutionären zu frift tritt im Falle allgemeiner Differenzen zwischen den ver- so bleibe für die Familie nicht mehr allzuviel übrig. Besonders die gehören, verhaftet und hingerichtet. Berantw. Redakteur: Albert Wachs, Berlin . Inseratenteil verantw.: Th. Glode, Berlin . Drud u. Verlag: Vorwärts Buchdr. u Berlagsanstalt Baul Singer& Co., Berlin SW. Hierzu 3 Beilagen u. Unterhaltungsbl.

Dem Unternehmertum sei