auf Einstellung des Verfahrens mangels rechtsgiltigen Straf- P antrags erkannt.
Prächtiger Rechtsstaat! Ein halbwüchsiges Mädchen nimmt ein paar Gier aus Mitleid für die franke Großmutter, erhält Prügel, wehrt sich etwas energisch damit ist eine Strafe verwirkt, die dem armen Kind ein ehrliches Fortkommen fast zur Unmöglichkeit macht. Das Strafgesetzbuch ließ die Verhängung eines Verweises statt der erkannten Strafe zu.
genau), welche darauf gerichtet sind, die Arbeitsbedingungen dem Vorredner zu, sprach sich aber gegen den Vorschlag in bezity einseitig vorzuschreiben, und insbesondere die zu diesem auf den Vorwärts" aus. Faber blieb bei seinem Vorschla Zwecke geplanten oder veranstalteten Ausstände gemeinsam und meinte, bei Verbilligung des Vorwärts" würde di abzuwehren und in ihren Folgen unschädlich zu machen. Abonnentenzahl desselben steigen, eventuell solle man eine be ( Schwarze Listen und Aussperrungen!) fondere Lokalausgabe des Vorwärts" für Berlin schaffen 4. Andere wirthschaftliche, die gemeinsamen Interessen be- Stabernad wandte sich gegen die Vorschläge Faber's rührende Fragen zu berathen und die Anschauungen des Mattutat hielt auch eine Verbilligung für wünschenswerth Verbandes in geeigneter Weise zur Geltung zu bringen." und durchführbar und meinte im Uebrigen, durch die Stellung, Die bekannte Affäre wegen angeblicher Unterschlagungen Paragraph 2 der Ausführungsbestimmungen lautet: welche der Vorwärts" einnimmt, würden die Berliner Genossen im Rechtsschutzverein der Bergleute im Saarrevier beschäftigte Ausstand oder eine Sperre erklärt, so ist dem Vorstande sofort ein Wird in einem Verbandswerke von seiten der Arbeiter ein benachtheiligt. Es solle daher statt des Zentralorgans das Reichsgericht am 25. September. Im Auguſt 1889 wurde mittheilung zu machen. Dieser foll fofort eine Untersuchung lichen Provinzblättern beigelegt würbe. Auch die BreßRorrespondenzblatt geschaffen geschaffen werden, das sämmtanläßlich des großen Bergarbeiterstreits im Saarrevier ein Rechtsschutzverein" gegründet, in dessen Vorstand vier ab. einleiten, welche Klarstellt, ob( natürlich„ ob") und inwieweit tommission müsse sorgen, daß sie einlaufende Beschwerden gelegte Bergarbeiter gewählt wurden, nämlich Nikolaus den Arbeitgeber ein Verschulden trifft. Falls der Vorstand be- schneller erledige, als dies z. B. im vorigen Jahre mit einer von Warten zum Vorsitzenden, Bachmann zum stellvertretenden schließt, daß der Fabrikant den Forderungen der Arbeiter ganz ihm erhobenen der Fall gewesen. Sto black trat dem BorVorsitzenden, Bär wanger zum Schriftführer, und Nikolaus oder theilweise nachgeben solle, so ist das Nähere hierüber fest- redner bei und regte an, einen einheitlichen Beitrag für die Kton, Gastwirth in Bildstock, zum Kassirer. Der Verein zusehen und der Fabrikant verpflichtet, diesen Beschluß durch Arbeiterbewegung, b. h. sowohl für die politische wie für die fand viel Antlang bei bei den Bergleuten, so daß er zuführen und durch Anschlag zur Kenntniß der Arbeiter zu gewerkschaftliche, zu schaffen. Schulz wies auf die finanzielle felbst zur Herausgabe einer eigenen Zeitung, bringen. „ Schlägel Wichtigkeit der Inserate und das nach seiner Meinung zu er und Eisen" schreiten konnte. Die Einnahmen des Vereins feßten Findet eine Beilegung des Ausstandes oder der Sperre nicht wartende Defizit bei Verbilligung des Abonnementsgeldes hin. sich zusammen aus den Eintrittsgeldern und Mitgliederbeiträgen statt, so hat der Vorstand das Recht, die in der nothleidenden Böhm wünschte, daß bei Anstellung der Redakteure auch die der Mitglieder, aus den Abonnement@ beträgen und den Fabrik vorliegenden Aufträge auf die übrigen Fabriken zu ver- Preßtommiffion mitzureden habe, und daß in Zukunft auch die Insertionsgebühren und endlich aus den sogenannten Liebes- theilen, während lettere verpflichtet sind, dieselben mit gleicher Angestellten des„ Borwärts" am 1. Mai die Arbeit ruhen lassen gaben, welche opferfreudige Genoffen und Freunde der Arbeiter Sorgfalt wie ihre eigenen Aufträge auszuführen. sollten. Gadega ft erachtete die Gehälter der Angestellten des bewegung beiſteuerten. Diese" Liebesgaben" sollten in erster Aufträge zugewiesen find, bei deren Ausführung thätig zu sein, ben„ Vorwärts" immer halten würde, wie hoch sich auch der Weigern sich die Arbeiter in einer Fabrit, welcher derartige Vorwärts" für zu niedrig und meinte, daß ein wackerer Genosse Linie zur Unterſtügung der abgelegten und deshalb brotlos gefo find biefelben fofort zu entlassen. Wenn es durch Weigerung Abonnementspreis belaufe. Wegen der vorgerückten Zeit wurde wordenen Bergleute dienen. Der Verein entwickelte fich anfangs zur Zufriedenheit der Interessenten, schließ der Arbeiter unmöglich sein sollte, diese nothwendigen Aufträge von einer weiteren Erörterung abgesehen. lich aber wurden Stimmen laut, welche laut, welche von Unregel- auszuführen, so ist der Vorstand berechtigt, bei der General
v.
genannten
vor
dem
Leider
die
mäßigkeiten in der Kassenverwaltung Sprachen. Die Frauen- Agitationskommiffion hatte zum 26. b. M. versammlung den Antrag zu stellen, eine Arbeitssperre bei einem hatten, wie es scheint, der vielbeschäftigte Borsigende und Theile oder in allen Fabriken anzuordnen.( Alles zur„ wert wiederum eine öffentliche Volksversammlung einberufen, um die fein Stellvertreter zu viel Vertrauen zu der Gewissenhaftigkeit thätigen Förderung des Arbeiterwohls")! durch die polizeiliche Auflösung der Versammlung am 21. b. M. des in kaufmännischen Dingen erfahrenen Kassirers und hatten Arbeitseinstellung steht der Generalversammlung zu. Die Beschlußfassung über eine gänzliche oder theilweise unterbrochene Diskussion über den Vortrag der Frau Klara naturgemäß als Bergleute hinreichende kaufmännische Kenntnisse Bettin über das Thema: 1, Frauenrechtelei und Arbeiterinnenſelbſt nicht ſammeln können. So kam es, daß ein kuddelmuddel der beschlossenen Maßnahmen bei einer bedeutenden Konventional- diese Versammlung war wiederum ausgezeichnet besucht.. Frau Ein weiterer Paragraph bedingt die sofortige Folgeleistung schutz" fortzusehen und zu einem Endergebniß zu gelangen. Auch entstand, aus dem ein einfacher Bergmann nicht flug werden strafe. Die Nürnberg - Fürther Arbeiter werden die richtige Ant- Klara Bettin wohnte der Versammlung bei und leitete die Berfonnte. Bekannt ist, trozdem auch Warten mitten im Bergarbeiterstreit verhaftet und von Minifter wort zu geben wissen, doch sind derartige sagen wir Beichen handlungen mit einem furzen Resumé ihres in der vorigen Verder f. p. Berlepsch in von Sachkenntniß wenig getrübter Weise der Zeit ernste Mahnungen für das Proletariat, das zu thun, fammlung gehaltenen Bortrags, über welchen i. 8. berichtet im Reichstag mit scharfen Worten kritisirt wurde. Warken's was dessen ureigenstes Interesse ist, Sie betonte besonders, daß - sich den Arbeiter- Organi- worden ist, ein. Freilaffung erfolgte nach Beendigung der Streitbewegung. Die fationen anzuschließen. Berliner Genossen und Genossinnen zu Tage getretenen vier oben verschwinden möchten. Erfte irrthümlichen Anschauungen Borstandsmitglieder hatten fich Die Arbeiterfreundlichkeit des Kapitalismus . Daß Rednerin aur Distusfion am 15. April war Frau Rautsty London, Landgericht อิน Saarbrücken das einzige Streben der Kapitalisten dahin geht, soviel wie mög- welche darüber zu verantworten. Warten und Bachmann wurden freilich Profit aus ihren Unternehmungen herauszuschlagen, ohne in Deutschland eine eigentliche Frauenrechtsbewegung nicht be mit Frau Bettin übereinstimmte, daß gesprochen, da auf der Hand lag, daß fie völlig alle Rücksicht auf Menschlichkeit und die oft so sehr gerühmte stehe. In England bestehe die Frauenrechtsbewegung schon unschuldig an vorgekommenen Veruntreuungen waren. Dagegen Nächstenliebe, das wurde schon sehr oft gesagt. Ginen neuen 70 Jahre. Rednerin beleuchtete die schrecklichen Arbeiterinnenwurde der Kassirer Kron zu drei und der Schriftführer Bär- Beweis hierfür bringt uns eine Meldung aus Mannheim . Dort verhältnisse in England und die durchaus arbeiterfeindliche wanger zu sechs Monaten Gefängniß verurtheilt. Charakteristisch wurde in der Beinwaaren- Fabrik von Kreichgauer u. Pfefferkorn Haltung der englischen bürgerlichen Frauenrechtlerinnen, welche für die Frivolität Bärwanger's ist der folgende festgestellte Vor- in der Neckarvorstadt sämmtlichen männlichen Arbeitern ge- theilweise sogar ein gesetzliches Eingreifen zu gunsten der ausgang. Ein Vertrauensmann H. hatte ihm 11-13 m. und ein kündigt. Es werden hinfort nur mehr Arbeiterinnen beschäftigt, gebeuteten Proletarierinnen verhindert und fich entschieden gegen anderer 4 M. als Liebesgabe für den Verein übergeben. Bär- weil sie billiger und williger sind und sich mehr Entbehrungseinen gesetzlichen Arbeiterinnenschutz erklärt haben. Während die wanger wollte erst eine Quittung darüber ausstellen, zerknitterte lohn aus ihnen herausschlagen läßt. Wohin die Arbeiter jest, besitzenden bürgerlichen Frauen für sich alle möglichen Rechte erdann aber das Papier und unterließ es. Als H. ihm Vorwürfe wo der Winter vor der Thüre steht, sollen, ob sie verderben und strebt und erreicht haben, hätten dieselben für die Arbeiterinnen darüber machte, daß er allem Anschein nach das Geld in seine sterben, ist dem Fabrikanten völlig gleichgiltig. Er will mehr ver- absolut nichts gethan. Das einzige sei, daß die Frauenrechtlerinnen eigene Tasche fließen laffe, obgleich es doch für die abgelegten bienen". Unter den Gekündigten ist eine Anzahl Verheiratheter, für Anstellung weiblicher Fabrifinspektoren plädirten, jedoch beiBergleute bestimmt sei, erwiderte Bärwanger ganz unverfroren: darunter ein Vater von 7 Kindern. Wenn er nicht bald wieder leibe nicht aus Interesse für die Arbeiterinnen, sondern lediglich Sei ruhig, ich bin auch ein abgelegter Bergmann ; die anderen Arbeit findet, so können sie Hungers sterben. Was geht das die um des Prinzips der Gleichstellung der bürgerlichen Frau machen es auch so!" Für diese Frivolität verbüßt er jegt seine Firma Kreichgauer und Pfefferkorn an? Sie muß aus ihrem mit dem Manne, damit die Frauenrechtlerinnen auch Strafe. Der Mitangeklagte Kron hatte Revision eingelegt. Die Geschäft mehr Profit schlagen. Das fann fie aber nur, wenn sie in diesen Beruf Eingang fänden. Noch schlechter seien die Ver eingelegte Revision wurde verworfen, möglichst geringe Arbeitslöhne bezahlt und die Mädchen ar- hältniffe in Amerika , wo die Frauen noch weit größere Rechte Gin ,, Edelster". Ein Graf v. B. tlagte kürzlich gegen ein beiten um 60 Pf. bis 1 M., wo ein Arbeiter schon 2 M. fordert. hätten, als in England. Rednerin wies nach, daß die Frauenin Frantjurt a. M. wohnendes wohlhabendes Bürgermädchen tanten nicht. Jeder ist sich selbst der Nächste! Können die Bewegung stehe und trat vor allem ebenfalls für Verkürzung der Und Verpflichtungen gegen ihre Lohnftlaven haben die Fabri- recht Bewegung im vollsten Klassengegenfaße zur Arbeiterinnenauf Ghelichung oder Entschädigung. Die Beklagte gab zu, den Seläger einst recht gern gehabt zu haben, sie tönne ihn aber nicht arbeitslosen Familienväter Frau und Kinder nicht mehr er- Arbeitszeit ein, um die Frauen zum Selbstbewußtsein zu bringen. Stläger einſt recht gern gehabt zu haben, fie fönne ihn aber nicht nähren, für was ist die Armenpflege da? Die Unverheiratheten Gine besondere Frauenbewegung gebe es innerhalb der proles ehelichen, weil sie später erfahren habe, daß Se. Erlaucht ganz aber mögen auf die Landstraße gehen. Das ist kapitalistische tarischen Bewegung nicht. Frauen im wahren Sinne des mittellos fei und er es nur auf ihr Geld abgesehen habe. Der Kläger fei Offizier gewesen, aber entlassen worden, und in seiner Moral! Wortes würden die proletarischen Frauen erst innerhalb der Gesellschaft könne fie fich gar nicht mehr sehen lassen. Der Graf ftande sind, burch starke Organisationen der kapitalistischen Ge- tennzeichnete im Anschluß hieran die bürgerliche FrauenrechtsUnd diese Moral wird so lange gelten, bis die Arbeiter im sozialistischen Gesellschaft werden.( Bravo !) Frau 3ettin behauptete, die Dame habe das alles vorher gewußt, auch daß fellschaft bessere Zustände abzutrogen. Möge diese Erkenntniß bewegung als klaffenegoistische, welche naturgemäß den Interessen er ein armer Schlucker. Die Ziviltammer wies die Klage ab, da nach nassauischem Rechte auf derartige Gheversprechen nicht sich überall im Proletariat Bahn brechen. getlagt werden könne. Der Graf behauptete nun, er habe sich gar nicht nach naffauischem Rechte verlobt, sondern beim Beginn der Beziehhungen sich entschloffen gehabt, außerhalb Nassaus zu leben. Das Fräulein bestreitet das. Der merkwürdige Prozeß wird nun demnächst nochmals verhandelt werden. Nichtraucher- Koupees auch nur mit einer in der Hand gehaltenen brennenden Bigarre zu betreten, ist nach mehreren vom hiesigen Landgericht in lester Beit ergangenen Erkenntnissen strafbar.
Soziale Lebersicht. Der Zieglerstreik in Zehdenick und sein Nachspiel. Wie noch erinnerlich sein dürfte, brach Ende Juni in Zehdenick ein Zieglerstreit aus, der seinen Grund in Lohnstreitigkeiten hatte. Bu ihrem Unglück ließen sich die Ausständigen, die natür lich keiner Drganisation angehörten und auch sonst kaum etwas von der deutschen Arbeiterbewegung gewußt haben mochten, gegen die Streitbrecher zu Ausschreitungen hinreißen, die vor dem Landgericht Prenzlau am 25. September ihre gerichtliche Sühne fanden. Die Anklage lautete, wie uns berichtet wurde, auf Hausfriedensbruch und Körperverlegung. Verurtheilt wurden von den acht Angeklagten einer zu 3 Jahren 2 Monaten Gefängniß, einer zu 1 Jahr 6 Monaten, ein dritter zu 1 Jahr 14 Tagen und zwei zu 4 Monaten Gefängniß. Zwei Angeklagte erhielten 14 Tage Haft, einer wurde freigesprochen. Die Vergehen gegen die heilige Ordnung von heute wären somit nach Gebühr gerächt worden, doch verlautet nichts darüber, ob die jammervolle Lage der Ziegelei- Arbeiter sich inzwischen gebessert hat.
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der Proletarierinnen widerstrebe. In der weiteren Diskussion
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Das in Stuttgart geplante städtische Arbeitsamt, berührte Herr Ka ßler die Pflicht der Frauen, ihre Kinder im über das wir neulich furz berichteten, bildet, seitdem der Ge sozialistischen Geiste zu erziehen und wies demgegenüber auf die meinderath einige Verböserungen beschloffen hat, in Volks- und Pflicht der Männer hin, die Frauen hierin zu unterstützen. Be= Gewerkschaftsversammlungen den Gegenstand eingehender Er- sonders hob er die Pflicht der Männer hervor, die Kinder in örterungen. Eine dieser Tage von der Mitgliedschaft Stuttgart der Schule vom Religionsunterrichte zu befreien und zu diesem des Verbandes deutscher Buchdrucker abgehaltene Bersammlung Zwecke aus der Landeskirche auszuscheiden.( Große Zustimmung.) legte ihre Ansicht über das Arbeitsamt in folgender Re- Frau Wengel3 erklärte, in der Frauen- Agitationstommiffion für die Resolution der Frau Kautsky auf dem Züricher Kongresse solution tlar: Die heutige Mitgliedschaftsversammlung erblickt in der nur aus dem Grunde nicht gestimmt zu haben, weil die darin Schaffung eines städtischen Arbeitsamtes" einen großen Fort - gestellten Forderungen in Deutschland bereits erfüllt feien. Trotzschritt gegenüber den bis jetzt bestehenden korporativen und dem sei auch sie selbstverständlich für gesetzlichen Arbeiterinnenprivaten Arbeitsnachweisen. Sie ist aber auch der festen Ueberschutz und für die Resolution für Länder, welche in der zeugung, daß das zu errichtende städtische Arbeitsamt" nur dann Arbeiterinnenschutz Gesetzgebung noch hinter Deutschland zurück für alle dabei in Betracht kommenden männlichen und weib- seien. Frau Fahrenwald hob u. a. die Nothwendigkeit lichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Grsprießliches zu leisten im ber Arbeiterinnenschutz- Gesetzgebung auch für die Haußindustrie stande sein wird, wenn es im Gegensatze zu den Beschlüssen des hervor. Demgegenüber wies Frau Bettin darauf hin, daß die Züricher Resolution die Ausdehnung der Schutzbestimmungen 1. vollständig dem derzeit bestehenden Gewerbegericht unter- nicht nur auf die in der Hausindustrie, sondern auch auf stellt, somit Vorsitzender des Gewerbegerichts und Vor- die im Handelsgewerbe und in der Landwirthschaft beschäftigten fizender des städtischen Arbeitsamtes" ein und dieselbe Arbeiterinnen und noch erweiterte Schutzbestimmungen verlange, Person ist und jedwedem Einfluß des Gemeinderaths wie als die deutsche Reichs- Gesetzgebung fie biete. Das Ergebniß der des Bürgerausschusses entzogen bleibt; Verhandlungen war die einstimmige Annahme folgender Re2. das Obligatorium der Betheiligung resp. Inanspruch- solution: nahme des städtischen Arbeitsamtes" für alle Arbeitgeber Die heutige Volksversammlung für Frauen und Männer und Arbeitnehmer männlichen und weiblichen Geschlechts erklärt sich im Gegensaße zu den nur die Interessen der Frauen ausgesprochen wird; der Bourgeoisie fördernden sogenannten Frauenrechtlerinnen für einen durchgreifenden Arbeiterinnenschuß, wie er durch die Refolution des Züricher internationalen Arbeiter- Kongresses ge= fordert wird."
Gemeinderathes
3. die An- und Abmeldungen sowie Nachweisung von Arbeit unentgeltlich erfolgen und
4. die Kommission, welche ein Statut auszuarbeiten und dem Gemeinderath wie Bürgerausschuß zur Kenntnißnahme zu unterbreiten hat, aus den jeweiligen Mitgliedern des Gewerbegerichts gebildet wird, je zur Hälfte Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Nur ein unter solchen Gesichtspunkten ins Leben zu rufendes städtisches Arbeitsamt" kann bei den wirthschaftlich Schwächeren Vertrauen erwecken und zu einer wirklichen Wohlthat für das werkthätige Bolt sich gestalten."
Dersammlungen.
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Nachdem nahm Frau Fahrenwald Veranlassung, gegen die Konsumvereine Front zu machen, welche die Konsumenten qualitativ und quantitativ beeinträchtigen und nur einer Anzahl von Beamten eine Lebensstellung böten. Sie forderte die Frauen auf, bei Lieferanten von Konsumvereinen nicht zu kaufen. Für ihr baares Gelb könnten die Proletarierfrauen dieselben Vortheile beanspruchen, wie für Blechmarken. Nachdem sodann die Vorsitzende, Frau Wengels, bekannt gegeben hatte, daß die nächste öffentliche Versammlung am 10. Ottober bei Märtens in der Friedrichstraße stattfinden und in derselben Hoffmann Beiß einen Vortrag über die zehn Gebote halten werde, wurde die Versammlung mit einem dreifachen Hoch auf die internationale Sozialdemokratie geschlossen.
Was das wohl für Arbeiter fein mögen? Nach der " Sozial- Korrespondenz" sollen Arbeiter der Stadt St. Gallen einen Entwurf zu einer Eingabe an den Stadtrath veröffentlicht haben, die sich mit der Arbeitslosenversicherung unter städtischer Kontrolle befaßt. Die Leute, die diesen Entwurf fabrizirt haben, müssen aber eine gar seltsame Spezies Arbeiter sein, denn in ihrem Entwurf" ist bestimmt, daß grobe Ver gehen, Theilnahme an einem Streif und muthwillige Ründigung den Verlust aller Rechte an die Kaffe nach sich stehen sollen. Zur Ehre der St. Galler Arbeiter wollen freis hielt am 26. September eine Sitzung ab, in der Genosse auf Holzpläken beschäftigten Arbeiter und Ar= Der Verband der in Holzbearbeitungs Fabriken und wir annehmen, daß irgend ein Spaßvogel der Sozial- Korres Mähr über die deutsche Reichsverfassung sprach. Redner gab beiterinnen, Filiale Rigdorf, hielt am 19. September eine spondenz" eins aufgebunden hat, oder was noch wahrscheinlicher, einen Ueberblick über die Entwickelung der deutschen Rechts- Verbandsversammlung ab. Da der Referent nicht erschienen daß die geistigen Urheber dieses Scherzes in den schweizerischen verhältnisse und Reichsverfassung im Mittelalter, und schilderte war, so leitete Kollege Netter die Diskussion über den Werth Kühnemännern zu suchen find. Arbeiter, die sich vor der Deffent, Kühnemännern zu suchen find. Arbeiter, die sich vor der Deffent die Borgänge, welche zur Auflösung des alten Deutschen Reiches der Kontrollmarte ein. Redner spricht sich im allgemeinen gegen lichkeit selber schänden; giebt es heutigen Tages doch nicht mehr. und zur Einsetzung des Bundestages führten. Länger verweilte die Kontrollmarke aus. An der Diskussion betheiligten sich die Ein Fabrikantenring nach Kühnemann's Rezept ist vor der Redner bei der Verfassungsgeschichte von 1848 an und be- Kollegen Batte und Heinzmann.
Der sozialdemokratische Wahlverein im vierten Wahl
einiger Zeit auch in Nürnberg - Fürth gegründet worden. Bisher leuchtete eine Anzahl Bestimmungen der 1871 zu stande ge
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war immer noch geleugnet worden, daß schriftliche Sagungen kommenen Reichsverfassung. Es war ihm ein leichtes, darzuthun, Eine Delegietenversammlung der Ortstranten zur Bekämpfung der Arbeiter bestehen, jedoch war die Metall- wie groß die Fürsorge der Verfassung für die besigende Klasse tasse der Töpfer fand am 18. September statt, um zur arbeiter Beitung" in der Lage, das Statut zu veröffentlichen. Der und die Vernachlässigung der Interessen der Arbeiterklasse ist.freien Arztwahl Stellung zu nehmen. Herr Lampe, Rendant § 2 des genannten Statuts lautet: An der Diskussion betheiligten sich mehrere Genossen. Die Ver- von der Bildhauerkaffe, referirte gegen die freie Arztwahl. A ß= Der Verband der Nürnberg Fürther Metall Industriellen fammlung wählte dann zu Revisoren für das dritte Quartal die mann und Dähne traten der Auffassung des Referenten entbezweckt: Genoffen Mattutat, Meier und Rumpf. Der Vorsitzende schieden gegenüber und widerlegten Sah für Saß die AusBöhm forderte hierauf die Versammlung auf, sich über führungen des Redners. Die Diskussion hierüber war eine sehr die Tagesordnung des Kölner Kongresses zu äußern. Zu dem lebhafte, jedoch sprachen nur wenige Redner gegen die freie Punkte: Parteipresse und Agitation mit Berücksichtigung der Arztwahl. Schließlich gelangte eine Resolution zur Annahme, Landagitation" regte Genosse Faber an, daß der Vorwärts" die sich für die freie Arztwahl aussprach; und wählte die Berals Zentralorgan der Partei nicht auch Inferate und Lokales sammlung 7 Mitglieder, die die Aufgabe haben, mit einer Kaffe aufnehmen solle. Ferner sollte der Parteitag aussprechen, daß in Berbindung zu treten, die bereits diese Einrichtung getroffen 8. Unberechtigte Bestrebungen der Arbeitnehmer( was die berjenige kein guter Parteigénoffe ist, der nicht gewerkschaftlich hat, um sich zu orientiren, welchen finanziellen Einfluß diese Rapitalisten darunter verstehen, weiß jeder Arbeiter sehr organisirt ist. Genoffe Petric stimmte in letterer Anregung Einrichtung auf die Kaffe ausübt. Sodann wurde beschlossen,
1. Das Wohl der bei den Mitgliedern beschäftigten Arbeiter fortgefeht wertthätig zu fördern.( Siehe z. B. die fortgesezten Lohnabzüge). 2. Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach Sträften zu einem beide Parteien befriedigenden Resultat zu führen und zu erledigen.
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