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Polizeiliches, Gerichtliches ufw. Preßprozesse.

Dadurch war ein Eventualantrag der bürgerlichen Kaufleufe beisiger gefallen, welcher die Errichtung in Gemeinden von 10 000 Einwohnern verlangte.

auch die Abgeordneten Schröder von den Nationalliberalen italienische Kriegshege ausgesprochen haben, danken die italienischen und Viereď von den Freikonservativen verlangt, daß die Arbeiter Sozialisten und verpflichten sich, mitzuarbeiten an dem hohen Ziele ausschüsse   periodisch über die Lohnhöhe gehört der Befestigung der Freundschaft beider Völker und des inter­werden. Das stimmt wenig mit der Haltung des Abg. Wagner nationalen Friedens. Für den Antrag, die Schulpflicht auch auf die weiblichen Pers überein. So ist es ja immer: Man spricht theoretisch Für den Parteivorstand. Der Sefretär: Ciotti fonen, insbesondere die Handlungsgehilfinnen, auszudehnen, fich für Arbeiterforderungen aus, aber im praktischen Falle stimmten 8 Kaufleutebeisiger( ein bürgerlicher Kaufmann enthielt lehnt man Anträge, die diese Arbeiterforderungen verwirklichen Sozialistische Gemeindevertreter in Amerika  . sich der Stimme) sowie 6 Gehilfenbeisizer. Ein deutschnationaler wollen, ab.( Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.) Wie rasch Milwaukee Schule gemacht hat, zeigt eine von Gehilfe stimmte dagegen, zwei deutschynationale enthielten sich der Auch Herr Edert hat anerkannt, daß die Arbeiterausschußmitglieder gegnerischer Seite aufgestellte Berechnung, wonach im November Stimme. Der Antrag wurde also mit großer Majorität ange­Furcht haben, gemaßregelt zu werden. Dann müssen wir eben nicht weniger als 25 sozialistische Bürgermeister und 150 Stadträte nommen. gefeßliche Maßnahmen schaffen, die solche Maßregelungen unmöglich und sonstige Vertreter gewählt worden sind. Jm ganzen amtiert Ein weiterer Antrag der Gehilfenbeisiger, daß in den Pflicht machen. Aber die Herren Konservativen begnügen sich auch hier mit jetzt aber die doppelte Zahl: rund 50 Manors und 300 Räte aller fortbildungsschulen der Unterricht unter allen Umständen in die Worten, denen keine Taten folgen. Im vorigen Jahre hat der Art. Einen eigenartigen Spaß haben sich die alten Vertreter von Tagesstunden fällt und nicht nach 6 Uhr abends ausgedehnt werden Minister ausdrücklich erklärt, die Arbeiterausschüjie hätten sich nur Lorain in Ohio   geleistet, ehe sie unseren am 1. Januar antretenden darf", wurde einstimmig angenommen. Nur ein bürgerlicher Kauf­mit den Lohnfragen eines ganzen Dienstbezirkes zu beschäftigen. Genossen Blaz machen mußten. Sie beschlossen furzerhand, mehrere leutebeisiger enthielt sich auch hier wieder der Stimme. Damit ist aber den Arbeitern nicht gedient, zumal eine freie Aemter in der Stadtverwaltung ganz abzuschaffen, den übrigen Ein weiterer Antrag aus Gchilfenkreisen verlangt, daß Ge Aussprache gar nicht garantiert ist.( Sehr richtig! bei den die Gehälter beträchtlich herabzusetzen. Nun ist die Wiederherstellung meinden und Gutsbezirke, welche nahe aneinander liegen und 5000 Sozialdemokraten.) Die Regierung sollte lieber rund heraus sagen, der Aemter jederzeit möglich, aber eine Erhöhung der Gehälter dari Sinivohner zählen, verpflichtet sind, fich zwecks Errichtung einer fie will nicht, daß die Arbeiter irgendwie mitbeteiligt sind an den nach dem Gesetze erst nach Ablauf von zwei Jahren erfolgen. Da Pflichtfortbildungsschule zu verbinden. Des weiteren verlangt der Einrichtungen des Betriebes, bas heißt, fie teilt ganz den der in Deutschland   manchmal beliebte Weg, vor Anbruch der sozia- Antrag, daß auch in die zu errichtenden Schulvorstände ein Arbeit­Standpunkt des Zentralverbandes der Industriellen.( Sehr liftischen Mehrheitsverwaltung noch raich einige bürgerliche Beamte nehmer hineinkommt und, falls Fortbildungsschulen nach Berufen wahr bei den Sozialdemokraten.) Am 28. August 1909 ist eine auf Lebenszeit anzustellen, drüben ungangbar, hilft man sich auf eingerichtet werden, aus den Berufen ein Arbeitnehmer in den Verfügung des Ministers ergangen, die im Gegensatz steht zu der eine Weise, die zwar den Bürgerlichen   nichts nügt, aber die Schulvorstand komint; eventuell für Handlungsgehilfinnen auch Erklärung, die heute der Vertreter des Ministers abgab. Nach dieser Sozialisten etwas belästigt. Ernstlich Eintrag tun natürlich auch eine Gehilfin. Bei der Abstimmung hierüber stimmten 6 Kauf­Verfügung von 1909 über die Festsetzung der Alfordpreise sollen die solche ebenso originelle wie boshafte Brattifen unseren Genossen nicht. Leutebeisiger dagegen, 2 dafür, einer enthielt sich wiederum der Betriebsleiter zuverlässige Leute zum Ausprobieren heraussuchen, Stimme. Die Gehilfenbeisiger stimmten geschlossen dafür, so daß ein Anhören der Arbeiterausschüsse vor Herabfegung der Stückpreise der Antrag mit 11 Stimmen angenommen wurde. erscheine nicht angezeigt, weil sie nicht sachverständig genug seien.( hört! hört! bei den Sozialdemokraten.) Um die Welches Gericht ist für Angestellte von Kino- Theatern zuständig? Mitglieder der Arbeiterausschüsse vor Maßregelungen zu schützen, Unser neues Waldenburger Parteiblatt hat in seinen aller­Angesichts der großen Ausdehnung und Verfeinerung des find die für die Sicherheitsmänner erlaffenen Bestimmungen das ersten Prozessen schnell einen Geschmack von der schlesischen Justiz Lichtbildtheatergewerbes ist die Beantwortung vorstehender Rechts­mindeste, was verlangt werden muß. Freilich bieten auch diese bekommen. Der verantwortliche Redakteur des Blattes, Genosse frage von nicht zu unterschätzender Bedeutung. In einem gestern Bestimmungen teine genügende Garantie gegen Maßregelungen, Lascher, wurde wegen Beleidigung eines Fabrikdirektors zu vor der 2. Kammer des Berliner   Kaufmannsgerichts verhandelten und wenn Sie selbst diesen geringen Schutz ablehnen wollen, so be- 300 M. Geldstrafe und wegen Beleidigung des Waldenburger Rechtsstreit klagte die Kassiererin eines im Osten der Stadt weisen Sie damit nur, daß Sie auch in den staatlichen Betrieben Polizeikommissars zu 50 m. verurteilt. Beide Prozesse waren etablierten kleinen Kino- Theaters gegen den Besitzer des Theaters. der Willkür der Vorgesetzten Tür und Tor öffnen wirkliche Bagatellprozesse. In dem einen Falle war der Selbstmord Der Beklagte wandte Unzuständigkeit des Gerichts ein, denn en wollen. Der Schutz der Arbeiterausschußmitglieder gegen willtür- gebracht. Im anderen Falle waren von einem Polizisten zu Unrecht liche Entlassung ist dringend notwendig. Die Mitwirkung der Flugblätter konfisziert worden. Die Bergwacht" sprach die Direktion ist nur Dekoration, denn die Direktion richtet sich Bermutung aus, der Polizist habe" im Auftrage seines vor­natürlich nach den Angaben der unteren Justanzen.( Sehr wahr gesezten Stommissars gehandelt. Der Schußmann sagte als bei den Sozialdemokraten.) Herrn v. d. Groeben erinnere ich Beuge aus, daß er von den gerade aus der Grube daran, daß die Bestimmungen über die Sicherheitsmänner tonier- tommenden' Beamten des fürstlich Pleßschen Bahnschachtes auf vativen Anträgen entsprungen sind; heute aber behauptet Herr gefordert worden sei, dem Bettelverteiler die Zettel abzunehmen. b. d. Groeben, folche Bestimmungen lägen nicht im Intereise Auch ein eigenartiges schlesisches Industrie- Jdyll. der Arbeiter.( hört! hört! bei den Sozialdemokraten.) Wir Genosse Im wolde  , verantwortlicher Redakteur der Dre 3 müssen vom Reichstag verlangen, daß alle Arbeiter, staatliche und private, einen wirksamen Schutz gegen Entlassungen erhalten, wenn sie ein Ehrenamt bekleiden. Die Arbeiter werden aus diesen Verhandlungen ersehen, daß sie von diesem Hause gar nichts, von dem Reichstage aber alles zu erwarten haben.( Bravo  ! bei den Sozialdemokraten.) Abg. Spinzig( ft.): Es liegt im Interesse des guten Verhältnisses zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn auch Lohnfragen in den Arbeiterausschüssen behandelt werden. Daher stimmen wir für Ueberweisung des ersten Antrages an die Kommission.

Damit schließt die Debatte. Nach einem kurzen Schlußwort des Abg. Fleich( Bp.) wird der erste Antrag an die Budget­tommission überwiesen, der zweite a bgelehnt.

Damit ist die Tagesordnung erledigt.

Nächste Sizung: Freitag 11 Uhr.( Kleinere Etats in zweiter Lesung; Interpellation über die Maul- und Klauenseuch e.) Schluß 4 Uhr.

Parlamentarifches.

Ein besseres Wahlrecht.

Die fozialdemokratische Fraktion des preußischen Abgeordneten Hauses hat den Antrag gestellt, für die Stadtverordnetenwahlen und Landvertreterwahlen das gleiche, direkte und geheime Wahlrecht für alle großjährigen Einwohner ohne Unter­schied des Geschlechts einzuführen.

Hus der Partei.

Der Streit in Württemberg  .

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bagegen hob hervor, daß der Beklagte auch im Besize der Schank­tongession sei. Das Kaufmannsgericht müsse im übrigen auf alle Fälle zuständig sein, da sie selber kaufmännische Angestellte sei.

Das Kaufmannsgericht erklärte sich für unzuständig und ver wies die Sache an das Gewerbegericht. Der Ausschant spiele beim Betlagten nur eine untergeordnete Rolle, die Hauptsache sei der Theaterbetrieb. Allerdings fönnten auch Lichtbildtheater lauf­männische Unternehmungen sein, wie z. B. die großen Lichtspiel­bühnen, die als Gesellschaften m. b. H. oder Aktiengesellschaften an dener Volkszeitung", wurde wegen formaler Beleidigung und für sich schon zu den kaufmännischen Betrieben zählen. In des verantwortlichen Redakteurs der Dresdener Rundschau" vom Fällen wie dem vorliegenden liege dagegen ein reiner Gewerbe­Schöffengericht zu 30 Mart Geldstrafe verurteilt. Unser betrieb vor. In der in der Rechtsprechung strittigen Frage, ob in Genosse hatte das Verhalten des Rundschau"-Redakteurs, das dieser solchen Fällen die Angestellten vor dem ordentlichen oder vor dem bei Burücknahme einer gegen ihn schwebenden Klage zutage treten Gewerbegericht lagen müssen, stellte sich das Kaufmannsgericht auf ließ, fritisiert. Das Gericht nahm selbst an, daß der Stläger nicht den Standpunkt, daß das Gewerbegericht zuständig sei. feiner periönlichen Würde und der Würde seines Standes gemäß gehandelt habe, und daß sein Verhalten nicht forreft gewesen sei. Trogdem die Verurteilung.

schulen.

Soziales.

Gerichts- Zeitung.

Gegen Erweiterung der Majestät der Polizei.

Bekanntlich hat das Kammergericht die rechtswidrige Be­hinderung des Streitpostenstehens durch die seltsame Judikatur Der Ausschuß des Berliner   Kaufmannsgerichts unterſtüßt: nicht das Gericht, sondern des Schuhmanns beschäftigte sich am Mittwoch mit der Frage der Pflichtfortbildungs- Majestät allein habe darüber zu befinden, ob z. B. in einer menschenleeren Straße durch einen Streitposten der nicht vor­Im vorigen Jahre brachte die preußische Regierung im Abge handene Verkehr gestört werden könne. Des Schugmanns ordnetenhause eine Novelle mit folgenden vier Forderungen ein: die ihr Majestät suchte leider eingeräumte Macht 1. Gemeinden mit 10 000 und mehr Einwohnern sind verpflichtet, für die in ihnen beschäftigten männlichen Arbeiter unter 18 Jahren zu erweitern. Sie deduzierte logisch ganz richtig: ist mein Fortbildungsschulen zu errichten. Die Errichtung von Fortbil. Ausspruch für das Gericht bindend, ein nicht vorhandener in einer menschenleeren Straße wird durch dungsschulen für weibliche Arbeiter follte ihrem freien Entschlusse Verkehr überlassen sein. 2. Gemeinden mit geringerer Einwohnerzahl bleibt die Anwesenheit eines Streifenden gestört, so muß auch mein die Errichtung von Fortbildungsschulen freigestellt. 3. In Ge- Ermessen darüber entscheiden, ob ein Streifposten überhaupt meinden mit 10 000 und mehr Einwohnern sind die in öffentlichen jemals die Straße betreten darf, ja, ob er in der Stadt oder privaten Diensten beschäftigten männlichen Personen unter achtzehn vielleicht auch sich in Preußen aufhalten darf. Ein polizei­Jahren gefeßlich verpflichtet, die Fortbildungsschule zu besuchen;

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die weiblichen Arbeiter können durch statutarische Bestimmung zum liches Hausarreftrecht und Ausweisungsrecht allein durch des die weiblichen Arbeiter können durch statutarische Bestimmung zum Kammergerichts Hochachtung vor dem Polizeihelm geschaffen Schulbesuch verpflichtet werden. 4. In Gemeinden mit geringerer

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Ginwohnerzahl tann die Schulpflicht für männliche wie für weib- so zeigt sich, daß in Preußen die Polizei regiert. Den An­liche Bersonen unter 18 Jahren durch statutarische Bestimmung fang zur Ausweitung dieser Polizeimacht machte die Polizei in Altona  . eingeführt werden. Das Landgericht anerkannte auch das Recht. Die Stuttgarter   Parteileitung hat an den württem- und 80. März vorigen Jahres im Plenum des Abgeordnetenhauses anwaltschaft war das des Polizeiguten zu viel. Der Entwurf der Regierung wurde in den Sibungen vom 29. Jedoch selbst dem Kammergericht und selbst der Oberstaats­Am Montag bergischen Landesvorstand das Verlangen gerichtet, gegen beraten und dann einer Stommission von 21 Mitgliedern überwiesen. hoben sie das Erkenntnis des Landgerichts auf. Der Sach­die Angriffe, die die Parteiblätter in Mannheim  , Heilbronn   und Die Konservativen und das Zentrum im Abgeordnetenhause ber­Ulm auf die Leitung des Göppinger Wahlkreises und Parteiblattes langten, daß in den Fortbildungsschulen die Schüler in erster Linie verhalt war folgender: erhoben haben, Stellung zu nehmen. Der Landesvorstand veröffent­licht in der Tagwacht" nunmehr folgende Erklärung:

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Adami, der bei einem Tischlerstreit in Altona   Streifpoften ges auch noch mit Religionsunterricht beglückt werden sollten, während standen hatte, war der Aufforderung eines Polizeibeamten, die die Regierung auf dem Standpunkte beharrte, Religion über die " In den drei Parteiblättern Freie Volkszeitung"," Neckar  - Dauer der Volksschule hinaus sei Sache der Religionsgemein- Gegend der bestreiften Werkstatt zu verlassen, gefolgt. Am andern Echo" und Donautacht" sind im Anschluß an den Ausfall der schaften. Man könne die jungen Leute über 14 Jahre hinaus nicht Tage kam er wieder, entfernte sich aber gleich, als er den Beamten Reichstagswahlen in einzelnen Wahlkreisen Ausführungen ver- 8um Religionsunterricht zwingen. Daran scheiterte der Entwurf wieder fah. Als er am dritten Tage wieder erschien und beim Erscheinen des Beamten sich wieder entfernen wollte, eilte ihm der öffentlicht worden, die nicht geeignet sind, den bedauer- und die Regierung zog denselben zurück. Lichen Parteistreit zu beendigen. Gegen eine sach- Die Handlungsgehilfenbeisiger des Zentralverbandes stellten Schumann nach und stellte seine Person feft. Adami erhielt dann liche Besprechung etwa gemachter Fehler ist nichts ein- im Mai 1911 zu dem Regierungsentwurf folgende Anträge: eine Anlage wegen Uebertretung der Vorschrift der Straßen­zuwenden, Die jetzige Art der Auseinandersezung 1. Zwangsweise Errichtung der Pflichtfortbildungsschulen den Ge- polizeiverordnung, wonach den Anordnungen der Sicherheitsbeamten, kann aber bie meinden von 5000 Einwohnern an vorzuschreiben. 2. Die Schul die zur Erhaltung der Sicherheit, Leichtigkeit und Bequemlichkeit gewünschte Klärung nicht nicht herbeiführen. Die Barteiorgane haben für die Ausbreitung unserer Partei- Pflicht auch auf die weiblichen Personen, insbesondere die Hand- des Verkehrs auf der öffentlichen Straße ergehen, unbedingt Folge grundsäge und für die Festigung unserer Organisationen tätig zu diesen jetzt zur Beratung gestellten Anträgen aus, ihre Anträge lungsgehilfinnen, auszudehuen. Die Antragsteller führten zu zu leisten ist. Die Straffammer in Altona   als Berufungsinstanz sein. Gegenseitige Beschuldigungen führen aber nur zur Schädi gung unserer Partei. Für verfehlt halten wir die Ein- fämen nun allerdings post festum. Da aber in der neuesten verurteilte auch den Angeklagten mit der Begründung, daß er mischung auswärtiger Parteiorgane in interne Angelegenheiten eine Gesetzesvorlage zur Beschlußfassung vorgelegt werden soll, die gehandelt habe baburch, daß er an den nächsten Tagen wieder Thronrede zum Landtage angekündigt wurde, daß demselben erneut der Aufforderung des Beamten im Sinne der Verordnung zuwider einzelner örtlicher Organisationen. Wir fordern alle Parteiorgane, die Verpflichtung zum Besuche von Fortbildungsschulen bezwedt, jo gekommen sei. insbesondere die Redaktionen auf, den Weg für die weitere ge- follten die Anträge an den Minister für Handel und Gewerbe Der Angeklagte legte Stevision ein und machte geltend, jene deibliche Parteientwickelung zu ebnen und gegenseitige verlegende fowie an das Abgeordnetenhaus gerichtet werden. Die Notwendig Anordnung des Polizeibeamten tönne für die nächsten Tage über­Auseinandersetzungen einzustellen." Man tann nur hoffen, daß diese Mahnung zum Frieden bebereits erbracht sein, daß die preußische Regierung im allgemeinen feit zur Errichtung von Pflichtfortbildungsschulen dürfte dadurch haupt keine Wirkung mehr haben. Der Oberstaatsanwalt am Kammergericht schloß sich herzigt, und daß beide Richtungen die nun einmal vorhandenen dieselbe schon für notwendig hält. Die Einrichtung derselben sei Auffassung des Angeklagten an und machte geltend, daß eine prinzipiellen Meinungsverschiedenheiten in fachlicher Form und partei- aber nicht nur eine Notwendigkeit für die in das Handelsgewerbe Anordnung im Sinne der Straßenpolizeiverordnungen nur dem genössischem Geifte austragen. Vor allem darf wohl auch erwartet eintretenden Lehrlinge, sondern komme auch den Prinzipalen zu- augenblidlichen Berkehrsbedürfnis genügen folle. werden, daß keine Versuche unternommen werden, den Vertretern der gute, indem diese dadurch ein besser geschultes Personal erhalten, einen oder der anderen Nichtung das Wirken in der Partei unmög- als es bis heute der Fall ist. Die Grenze von 10 000 Einwohnern lich zu machen. Die bevorstehenden 2 andtagswahlen machen es ei zu weit gezogen. Gerade aus den kleinen Orten unter 10 000 Ginwohnern kommen jährlich eine ganze Anzahl Gehilfen mit allen württembergischen Genossen zur Pflicht, alles zu unterlassen, mangelhafter Ausbildung nach den Großstädten, und deshalb müffe was die Differenzen in der württembergischen Partei verschärfen dafür gesorgt werden, daß diesen der Nutzen der Fortbildungs­schulen zugute fommt.

tönnte.

Aus der italienischen Partei.

Die bürgerlichen Kaufleutebeisiker bestritten zum Teil den Nuzen der Fortbildungsschulen und traten für den Besuch der ein­Rom, den 5. Februar.( Eig. Ber.) Da sich Giolitti endlich ent- jährigen Handelsvorschule ein. Ihnen wurde entgegnet, daß durch schlossen hat, das Parlament am 22. Februar wieder zusammentreten den Bejuch der Handelsvorschulen sehr viele intelligente junge Leute zu lassen, hat die italienische Parlamentsfraktion beschlossen, ihre für dem Kaufmannsberuf ferngehalten würden, weil die Eltern über den 2. Februar angesetzte Zusammenkunft in Bologna   auf den 14 Jahre hinaus nicht mehr für ihren Unterhalt sorgen fönnten. 8. d. Mis. zu vertagen. Zuerst war die Zusammenfunft auf den Von den Beisitern des Deutschnationalen Gehilfenverbandes 21. b. Mts. festgesetzt worden, um in üblicher Weise den Fraktions- wurde noch folgender Unterantrag eingebracht: redner zu bestimmen und Vereinbarungen über die parlamentarische Gemeinden, die nach der letzten Volkszählung außer den Tätigkeit zu treffen, wie am Vorabend jeder Wiederaufnahme der aktiven Militärpersonen 5000 und mehr Einwohner zählen, sollen Arbeiten. Die Einberufung zum 8. deutet vielleicht darauf hin, daß verpflichtet sein, für alle weiblichen Personen, die nach den Be­bie Frattion trotz des Beschlusses des Ministerrats noch nicht recht stimmungen des Pflichtfortbildungsschulgesetzes schulpflichtig find, daran glaubt, daß die Kammer wirklich am 22. ihre Arbeiten wieder eine Haushaltungsschule zu errichten." beginnt. Es wird sich darum handeln, im Hinblick auf mögliche Für diesen Antrag stimmten nur die drei Beisitzer des Deutsch­weitere Vertagungen eine Agitation zu beschließen, die die Kammer­eröffnung erztvingen soll.

Auf keinen Fall fönne eine Fortwirkung für den anderen Tag an­genommen werden. Die entgegengefegte Auffassung würde ja dazu führen, daß bei einem jahrelang dauernden Streit die Aufforderung jahrelang wirken würde. Wirken könne die Anordnung nur für die unmittelbar darauf folgende Zeit. Ein alsbaldiges Wiederkommen des weggewiesenen würde allerdings eine Uebertretung sein. Die Feststellung darüber wäre Sache des Einzelfalles. Auf jeden Fall müsse hier Angeklagter freigesprochen werden, da er frühestens am nächsten Tage wiedergekommen sei.

Das Kammergericht gab der Revision statt und sprach den Angeklagten frei, indem es sich den Ausführungen des Oberstaatsanwalts in allen Bunkten anschloß und ebenfalls betonte, daß eine solche Anordnung, auf Grund einer Straßen- Polizei­verordnung nur dazu da sei, die Gefährdung eines augenblic­lichen Verkehrsbedürfnisses zu beseitigen, nicht aber für alle Tage gelten kann.

Graf v. Oppersdorff als Kläger  . mitgliedes Grafen   v. Oppersdorff gegen den verantwortlichen Re­Eine Privatklage des Reichstagsabgeordneten und Herrenhaus­dakteur des" Westfälischen Volksblattes" Hermann Abels in Pader­nationalen Handlungsgehilfenverbandes, dagegen alle übrigen born stand gestern vor der 147. Abteilung des Amtsgerichts Berlin­Mitte unter Vorsitz des Amtsrichters Wachler zur Verhandlung. Handlungsgehilfen und sämtliche Staufleutebeisiger. Bei der Abstimmung, ob prinzipiell Pflichtfortbildungsschulen Graf v. Oppersdorff wurde durch Rechtsanwalt Dr. Philipp ver­Der italienische Parteivorstand an Genossen Ellenbogen. zu fordern sind, stimmten sämtliche Gehilfenbeisiber dafür, 1 bür- treten, der Angeklagte durch Rechtsanwalt Görres verteidigt. Als Nach der Berfammlung in Wien  , in der Genosse Ellen- gerlicher Kaufmann enthielt sich der Stimme, alle übrigen stimmten die bekannte Broschüre des Grafen v. Oppersdorff unter dem Titel bogen für die Aufrechterhaltung friedlicher und freundschaftlicher ebenfalls dafür. Der Antrag des Zentralverbandes, in allen Orten St Martin Spahn   Sentrumsmann?" erschienen war, veröffent Beziehungen zwischen dem österreichischen und italienischen Bolle ge- über 5000 Einwohnern Pflichtfortbildungsschulen zu errichten, lichte das Westfälische Boltsblatt" einen Artikel, in welchem das sprochen hat, hat der italienische Parteivorstand diesem Abgeordneten wurde mit sämtlichen Stimmen der Gehilfenbeisitzer sowie der Vorgehen des Privatklägers scharf getadelt wurde. Der Artikel bas folgende Telegramm übersandt:" Von denselben Gefühlen be- Stimme des sozialdemokratischen Kaufmanns gegen die Stimmen führte u. a. aus, daß Graf Oppersdorff   als Wortführer einer Reihe feelt, bie die Sozialisten Wiens   gegen die verbrecherische österreichisch   von sämtlichen bürgerlichen Staufleutebeifikern angenommen, von Zentrumsabgeordneten einige Tage vor der Wahl in Warburg­