Turn right 90°Turn left 90°
  
  
  
  
  
 
Download single image
 

Gerichts- Beitung.

öffentliches Auftreten, wenn sich die Angaben durch die Unter- I Haftung eines Betriebsunternehmers für die Sicher suchung als wahr herausstellen sollten, unmöglich wäre und ein heit von Leben und Gesundheit der von ihm be­Zurücktreten von der politischen Arena die Folge sein müßte. fchäftigten Arbeiter zu sorgen. Viele Gewerbetreibende gehen Ueber die Ergebnisse der Untersuchung, die im Geheimen geführt von der Ansicht aus, daß diese Verpflichtung sich nur auf die Urkundenfälschung and Liebe und aus Noth. Um ihrer wird, soll in der nächsten Woche öffentlich berichtet werden." Herſtellung und leberwachung der in dieser Beziehung erforder- alten Mutter, der Wittwe Kühne, eine Altersversorgungsrente zu ver­Wieviel Sold den Herren für dies faubere Stückchen Arbeit lichen Einrichtungen, nicht aber auf die Ueberwachung der von Krugmann und Hugdorf zu einer Reihe von Urkundenfälschungen schaffen, haben sich deren beide Töchter, die Arbeiter- Ehefrauen gezahlt ist, entzieht sich unserer Kenntniß. Schon früher nahmen ihnen angestellten Aufseher erstrecke. Sie sind oft der Ansicht, verleiten lassen, die sie gestern auf die Anklagebank der vierten Viele an, diese Herren Anarchisten" hätten den Befähigungs- daß ein größerer Unternehmer, welcher nach der Natur feines Straffammer des Landgerichts I führten. Die Angeklagten haben nachweis geliefert, als Meister in die Schmiede einzutreten, deren Betriebes in verschiedenen Orten oder Stadtgegenden Arbeiten eine Anzahl Zeugnisse gefälscht, worin der Wittwe Kühne Eingang die Inschrift zieren sollte: Hier werden für Lumpen übernommen habe und nicht in der Lage sei, überall in eigener bescheinigt wurde, daß sie während einer bestimmten Zeit bei jeder Art die höchsten Preise gezahlt". Perfon feine Unternehmungen zu leiten, feiner Pflicht genügt Als diese gefälschten Scheine der Behörde unter Geltendmachung Friedrich Engels hat gestern nach zehntägigem Aufenthalt straf- und zivilrechtlich für die Folgen eines auf Ber : einer Altersversorgungsrente zur Bescheinigung vorgelegt wurden, Friedrich Engels hat gestern nach zehntägigem Aufenthalt babe, wenn er geeignete Aufseher einfeste, so daß er selbst dem Aussteller bedienstet gewesen sei und sich gut geführt habe. Berlin verlassen, um sich nach England zu begeben. Wiederholt schulden Dieses Betriebsleiters zurückzuführenden Unfalls wurde die plump ausgeführte Fälschung sofort entdeckt. Das gab er dem Ausdruck, daß sein Aufenthalt in Berlin in ihm den nicht verantwortlich gemacht werden kann. Dem gegenüber Senkbar besten Eindruck über das Zielbewußtsein und die opfer verweist die Baugewerts Zeitung" auf neuere Reichs- Gericht billigte den beiden Angeklagten mildernde Umstände zu willige Pflichttreue unserer Genossen hervorgerufen hat. Daß Gerichtserkentnisse, welche eine entgegengesetzte Rechtsauffaffung und verurtheilte sie zu einem Monat Gefängniß. wir Berliner wissen, was unserer Vorkämpfer und Mitstreiter für ausdrücken. Danach hat nach§ 120 a der Gewerbe- Ordnung Grober Unfug? Der Gebrauch der Triller= den Befreiungskampf des Proletariats bedeutet, zeigten die und den Grundsägen über den Dienstmiethvertrag jeder Gewerbe- pfeife feitens einer Bivilperson ist als grober braufenden Stürme des Jubels und der Begeisterung, die bei treibende dafür zu sorgen, daß alle zum Schuße der Arbeiter Unfug anzusehen. So entschied die 139. Abtheilung des Ber­seinen Worten in der Konkordiaversammlung den Saal durch gegen Gefahren für Leben und Gesundheit nothwendigen Ein- liner Schöffengerichts im Gegensatz zu dem Antrage des Amts­tosten. Möge er in derselben wundervollen Frische, die er sich richtungen so hergestellt und unterhalten werden, wie es die be- anwalts v. Glau. In der Nacht zum 28. Mai cr. ging der erhalten hat, noch weit mehr Fortschritte in dem Befreiungs- sondere Beschaffenheit des Gewerbes und der Betriebsstätte er Studiofus Bosque mit einer Flasche Rum in der Hand durch kampf als bisher erleben! heischt. Dieser Verpflichtung müsse der Gewerbetreibende ohne die Koppenstraße und bot mehreren Passanten einen Schluck an. Der Herr Minister und das Gesetz. Dürfen Falzerinn en Rücksicht darauf nachkommen, ob er einen tüchtigen Aufseher be- Als später aber ein strolchartig gekleideter Mensch an ihn heran­im Fabriken in der Nachtzeit von 812 Uhr Abends bis 5/2 Uhr stellt hat oder nicht, und ob sein Gewerbebetrieb einen größeren trat und mit ihm trinken wollte, lehnte B. jede Gemeinschaft Dies hatte zur Folge, daß der Strolch Morgens beschäftigt werden? Nach§ 137 Gewerbe- Ordnung oder geringeren Umfang hat. Grundsätzlich sei davon auszus mit demselben ab. Nein! Und dennoch sind im Lokal- Anzeiger", wie von uns geben, daß der Gewerbeunternehmer selber die durch die Um ihm die Flasche aus der Hand schlug und gegen den eine drohende Stellung einnahm. Da auch mitgetheilt, Falzerinnen eingestellt. Artikel 9 der Novelle von stände gebotenen Vorsichtsmaßregeln treffen müsse. Daß das anderen 1891 gestattet für Betriebe, in welchen vor Verkündung der Reichsgericht das erst durch Urtheil besonders aussprechen mußte, noch andere unheimliche Gestalten auf ihn eindrangen, ließ Novelle von 1891 Arbeiterinnen beschäftigt waren, daß wirft auf die Fürsorge der Unternehmer ein helles Licht. Bosque mehrere Pfiffe aus der im Besiz habenden Trillerpfeife die Landes Zentralbehörde die Ermächtigung ertönen, was zunächst die Flucht der Angreifer, alsdann aber mittheilen Ein Lebensretter mußte feine aufopfernde That mit das Erscheinen zweier Nachtwächter herbeiführte. Dieselben tann, längstens bis zum 1. April 1894 folche Arbeiterinnen dem Tode büken. Der Arbeiter Carl Reinicke, Rottbuser fühlten sich durch die Pfiffe mit der Trillerpfeife in ihrer amt­dann zu gestatten, wenn die Fortführung des Betriebes im bis- Damm wohnhaft, war am Dienstag Mittag in Nieder- Schönlichen Eigenschaft belästigt und sistirten den Pfeifer zur Wache. herigen Umfang bei Beseitigungen der Nachtarbeit Betriebs: weide bei Berlin anwesend, um Arbeit zu suchen, und befand Gegen das ihn zu 10 m. verurtheilende Polizeimandat erhob änderungen bedingt, welche ohne unverhältnismäßige ich nach vergeblichem Bemühen auf dem Rückwege nach Bahn- Bosque Widerspruch. Nach Feststellung des vorstehenden Sach­Kosten nicht früher hergestellt werden können. Die Bedingungen hof Johannisthal , als eine wild gewordene Kuh, die verhalts beantragte der Amtsanwalt die Freisprechung zur Ertheilung der ministeriellen Erlaubniß, Arbeiterinnen statt männlicher Arbeiter zu beschäftigen, liegen mithin weder sich beim Verladen auf der Station von ihren Treibern los: des Angeklagten, da dieser sich in einem Nothstande befunden Das wüthende Thier habe und mit dem Gebrauch der Trillerpfeife nur einen Wächter nach dem ökonomischen, sittlichen und politischen Zweck, noch nachtürmte von der Lehmann'schen Wollwaarenfabrit auf eine Schaar zu seinem Schutz herbeirufen wollte; der Berichtshof hingegen geriffen hatte, die Straße entlang rannte. dem Wortlaut der Novelle vor. Und dennoch hat der Kaffeehaus dort spielender Kinder los und hätte daselbst ein furchtbares verurtheilte den Angeklagten zu 3 M. ev. 1. Tag Haft. Das ist also anderer Ansicht. Ob er sie so schnell ändern wird, wie die unglück unter den wehrlosen Kleinen anrichten können, wenn Urtheil erscheint durchaus unzutreffend. Berordnung zur Aenderung der auf Menschenfleischbörsen aufgehoben nicht R. sich der Ruh entgegengeworfen hätte, um dieselbe von ist? Immer deutlicher zeigt sich, welch' williges Ohr Ersuchen reicher den Kindern abzulenken. Das wild gewordene Thier aber Unternehmer im Ministerium des Junern finden. Alle Falzer sollten Spießte den Arbeiter, der sich nicht schnell genug dem Angriff aus solchen Erfahrungen wenigstens die Lehre ziehen, soweit sie entziehen konnte, mit den Hörnern auf und brachte dem Un­noch feiner Organisation angehören, schleunigst dem Berein der glücklichen derartig entsetzliche Wunden am Unterleib bei, daß R. Buchdruckerei Hilfsarbeiter( Borsitzender Otto Bleich, Sorauer. Sofort verstarb. Das Thier, welches dann auf ein Gehöft lief, ließ sich widerstandslos einfangen. straße 5) beizutreten, um ihre Lebenshaltung wenigstens nicht noch mehr herabsetzen zu lassen. Einigkeit macht start. Ueber die Fabel von der Harmonie zwischen Arbeiter und Unternehmer und über die Existenz der Harmonie zwischen Ar­beitgeber und Arbeitnehmer belehren so Manchen diese Bor: gänge. Unsere Schilderung wird durch folgende Zuſchrift des Berlegers des Lokal- Anzeigers" vollinhaltlich bestätigt, der wir, ohne hierzu verpflichtet zu sein, gern Raum geben. Dieselbe Die verehrliche Redaktion

lautet:

er

-

Ein grober Vertrauensbruch führte gestern den Buch­halter Ludwig Walter unter der Anklage der wiederholten Unterschlagung vor die 8. Straffammer hiesigen Landgerichts I. Der Angeklagte hatte in dem hiesigen Speditionsgeschäft von E. F. Witte eine bevorzugte Stellung inne und erfreute sich des vollsten Vertrauens feines Chefs. Eine mit seinem Ein­tommen nicht zu vereinbarende Schwärmerei für das weibliche Selbstmord. Bei einem aufregenden Rettungswerke haben Geschlecht hat den jungen Mann auf den Weg des Verbrechens sich vorgestern der Milchhändler Brünnert und der Schiffer Schlag gelockt. Er hielt sich seine Maitresse, besuchte fleißig das vergeblich abgemüht. Nachmittags um 6 Uhr war eine etwa Theater auf den besten Pläßen und spielte überall den 30 Jahre alte Frau unweit Haselhorst in selbstmörderischer Ab- großen Herrn. Seinen näheren Bekannten, welche sich über ficht in den Spandauer Schifffahrtskanal gesprungen und hatte feinen zunehmenden Aufwand wunderten, erzählte er, daß er burch die im Kampfe mit den Wellen ausgestoßenen Laute die von einem Verwandten, einem hohen katholischen Geistlichen, Aufmerksamkeit des zufällig vorüberfahrenden Milchhändlers auf 40 000 m. geerbt habe. In Wirklichkeit hat er sich aber die fich gelenkt. In Gemeinschaft mit dem Schiffer machte er den Mittel zu seinem luxuriösen Lebenswandel durch fortgesetzte Ver­Scheerbaum von seinem Gefährt los und reichte ihn der Er- untreuungen, welche die Gesammthöhe von ca. 15 000 M. erreicht trinkenden zu. Sei es, daß diese die sich ihr bietende Hilfe ver- haben, verschafft. Als die Katastrophe über ihn hereinbrach, ver­schmähte, sei es, daß sie nicht mehr Herrin ihrer Sinne war, schwand er aus Berlin , wurde aber in Breslau festgenommen. Das Werk gelang nicht, und die beiden Männer fonnten nur Im gestrigen Termin gestand er unter Zeichen wirklicher Reue 1. Es ist unrichtig, daß in meiner Druckerei Hungerlöhne" noch eine Leiche an das Land bringen. Brünnert legte die Todte fein Unrecht unumwunden zu und bat nur um eine milde Strafe. gezahlt werden. Abgesehen davon, daß in allen Abtheilungen auf seinen Wagen und beförderte fie in das hiesige Leichenschau- Der Gerichtshof bemaß diefelbe auf 3 Jahre 3 Wochen meiner Druckerei, wie auch in Arbeiterkreisen allgemein bekannt haus, wo sie zur Feststellung der Persönlichkeit öffentlich aus Gefängniß unter Anrechnung von 3 Wochen auf die Unter­ist, recht hohe Löhne gezahlt werden, bemerte ich insbesondere zur gestellt ist. Die Frau, die blondes Haar hat, ist ohne Kopfbedeckung, fuchungshaft. Erklärung der an die Falzer gezahlten Löhne, daß mit Rücksicht trug ein türkisches Umschlagetuch, eine blau und weiß bedruckte auf die Leichtigkeit der Falzarbeit, welche noch dazu fast täglich Rüchenschürze mit den Buchstaben G. N. in rother Farbe, ein durch stundenlange Pausen unterbrochen wird, regelmäßig nur blaues Kleid mit weißen Blumen, eine schwarze Untertaille, einen jugendliche Arbeiter als Falzer von mir beschäftigt werden. Der brauen mit Blumen durchwirkten und einen blauen Unterrock, jezt einheitlich für sämmtliche Falzer festgesetzte Wochenlohn von roth und blau gestreifte baumwollene Strümpfe und hatte ein 15 M. erscheint daher um so mehr angemessen, als die Arbeit mit J. C. gezeichnetes Taschentuch, einen Fingerhut und einen fast allen Einzustellenden erst beigebracht werden muß. 2. Es ist unrichtig, daß ich weibliches Personal dauernd und Korridorschlüssel bei sich. Sie scheint danach turz vor der That

ersuche ich um gefällige Aufnahme folgender Berichtigung des in der Nummer 228 des Vorwärts" enthaltenen, meine Falzerei und mich betreffenden Artikels.

-

aus ihrer Wohnung fortgegangen zu sein.

wegen des billigeren Lohnes eingestellt habe. Für die Haupts arbeitszeit, d. h. während der Nacht beschäftige ich abgesehen Erst bestohlen, dann selbst Dieb. Ein Reisender berührte von der gegenwärtig ausnahmsweise behördlich gestatteten am Mittwoch Berlin , um sich nach den Rheinlanden zu begeben Beschäftigung weiblichen Personals nur männliches Personal. und lernte in einer Herberge einen Mann fennen, mit dem er Ueberdies ist ja die dauernde Beschäftigung von Arbeiterinnen fich bald befreundete. Beide fuhren nach Charlottenburg vom während der Nachtzeit gefeßlich verboten. Gerade mit Rücksicht Potsdamer Bahnhof aus, und als der Reisende in Charlotten­auf die Beschwerde meiner bisherigen Falzer wegen der langen burg angekommen war, vermißte er seine Börse mit 250 M. und Dauer der Arbeitszeit habe ich für die Tagesarbeit weibliches ein goldenes Medaillon mit 2 Bildern. Der Verdacht fiel auf Personal wieder eingestellt, zahle demselben aber einen höheren seinen Begleiter, der festgenommen wurde, aber wieder entlassen Lohn, als das männliche Personal für dieselbe Arbeitsleistung vorher verlangt hatte.

3. Unrichtig ist es endlich, daß die Entlassung der Falzer ohne jede Veranlassung geschehen ist. Die entlaffenen Falzer hatten vielmehr troh Bewilligung der von ihnen gewünschten einheitlichen Lohnfestsetzung nachträglich noch in ihren Versamm lungen mit plöglicher Arbeitsniederlegung verschiedentlich gedroht, so wenn die Tagesarbeit der Falzerinnen beibehalten würde, wenn irgend welche Entlassung stattfande, wenn ihnen eine weitere in ca. 6 Wochen zu fordernde Lohnerhöhung nicht be= willigt werden würde 2c. Unter diesen Umständen verlangte es das Interesse meiner Zeitung, mit einem Personal zu wechseln, bei deffen Beibehaltung zum mindesten die pünktliche Fertig stellung der Zeitung jeden Tag gefährdet erschien.

Hochachtungsvoll

Gelinde Züchtigung" mittels Schrubbers. Nach der Gesinde- Ordnung steht im Falle störrischen Verhaltens der Dienst­boten der Dienstherrschaft leider zwar das Recht einer gelinden Büchtigung zu, dasselbe wird aber durch eine Benutzung des Schrubbers als Angriffswaffe überschritten und die betr. Haus­frau läuft in folchen Fällen Gefahr, wegen Körperverlegung mittels gefährlichen Werkzeuges angeklagt zu werden. Frau D. hatte sich eine solche Anklage zugezogen. Sie war durch das angeblich unpassende Betragen ihres Dienstmädchens zum Born gereizt worden und hatte schließlich mit einem irdenen Rochtopf und einem Schrubber auf das Mädchen losgeschlagen. Sie schilderte in be­weglichen Worten dem Schöffengericht den Zustand der Auf­regung, in welchen sie durch das Dienstmädchen versetzt worden sei und meinte, daß sie sich ein derartiges Auftreten" nicht ge­fallen zu lassen brauche. Der Gerichtshof hatte volles Mitgefühl mit ihren Qualen, mußte sie aber doch dahin belehren, daß eine derartige Ragbalgerei mit dem Dienstmädchen das nach der Ge­finde- Ordnung der Herrschaft zustehende bedingte Büchtigungs­recht überschreitet. Frau D. wurde aber nur in eine Geldstrafe von 10 M. genommen.

werden mußte, weil er mangels des angeblich gestohlenen Geldes nicht überführt werden konnte, und weil sich herausgestellt hatte, daß der Bestohlene noch in Gesellschaft mehrerer Personen aus Aller Mittel ent Schöneberg in der Eisenbahn gefeffen hatte. blößt, begab er sich noch an demselben Abend in eine Gärtnerei Welche Blüthen die wirthschaftliche Abhängigkeit der am Tegeler Wege, wo er unter dem Vorwande, Arbeit zu suchen, jeßt seinerseits eine Geldtasche mit 18 M. entwendete. Jezt Arbeiter und die Furcht vor Hunger und Arbeits­wurde er festgenommen und dem Amtsgerichtsgefängniß ein- losigkeit zu treiben vermag, zeigt folgende Berhandlung, geliefert. welche am 26. September am Mainzer Schwurgericht stattfand. Gegen die 22 Jahre alte Fabritarbeiterin Magdalena Forg von Selbstmord? Eine frische blutige Berlegung am Halfe trug hier war Anklage wegen Meineid erhoben worden. Am 7. Juni eine Leiche, die am 23. d. Mts. aus dem Spandauer Schiffahrts dieses Jahres hatte eine Verhandlung wegen Nothzucht statt­fanal gelandet wurde. In dem Todten ist inzwischen der 67 Jahre gefunden, bei welcher die Forg als Zeugin auftrat; während alte frühere Kaffendiener Friedrich Frühauf aus Moabit festgestellt ihrer Aussage fragte sie der Bertheidiger, ob sie nicht bereits ge­worden. Trotz der frischen Wunde scheint es sich um einen richtlich bestraft sei? Als sie die Frage verneinte, hielt ihr der Selbstmord zu handeln; da die Kleidung und Wäsche Blutflecke Präsident vor, daß eine Magdalena Forg wegen Unterschlagung nicht aufweist, so fann nur angenommen werden, daß die Ver- eine allerdings geringfügige Strafe erhalten habe, worauf die letzung erst entstanden ist, nachdem Frühauf bereits in das Waffer Angeklagte aber meinte, da müsse eine Verwechselung vorliegen. gesprungen war. Ferner spricht hierfür, daß der Hut des Todten In der gestrigen Verhandlung gab die Angeklagte die Vor­unter den Rock geknöpft war, endlich der Umstand, daß die Uhr bestrafung unumwunden zu und erklärte, sie hätte damals des Verstorbenen und eine Summe von 50 M. bei ihm vor ihre Arbeit zu verlieren gefürchtet, wenn sie zu­gefunden wurden. Ueber den Beweggrund zum Selbstmord ist gegeben hätte, schon bestraft gewesen zu sein, da der Fabriks noch nichts bekannt. auffeber in der Verhandlung zugegen gewesen fei. Die Geschworenen sprachen das Schuldig und die An­geklagte, welche fich aus Furcht vor Arbeitslosigkeit zum Meineid treiben ließ, wurde au sechs Monaten Gefängniß ver­

-

er

August Scherl , Verleger und Eigenthümer des Berliner Lokal- Anzeiger". Hat der Militärfiskus kein Geld zum Besprengen feines Staubfeldes? Gewaltige Sandwolken treiben die gegen wärtig herrschenden starken Winde auf dem dem Militärjistus gehörigen Tempelhofer Felde in die Höhe und weit nach Osten hin; besonders ist es die zwischen der Wißmanns, Karlsgarten und Wanzlichstraße belegene Ecke des großen Egerzierfeldes, wo Hochzeitshindernist. Froh und freudig ging vor einigen der knietiefe lose Sand den Windwirbeln das nöthige Material liefert. Der durch die Lüfte getragene Sand wird über Rigdorf Tagen ein innig sich liebendes Paar zum Standesbeamten des urtheilt. bis nach der Treptower Ablage getragen und ist auch in der 13. Bezirks um deutlich und vernehmbar Ja zu sagen, sobald er Gegend von Schönweide an der Oberspree noch deutlich be- an fie die Frage richte, ob sie erklären, daß sie die Ehe mit Die Ehre des Unteroffizierkorps in 4-6 Instanzen. Im mertbar, wo er eine Plage der dortigen Gärtner bildet, denen einander eingehen wollen." Aber der Standesbeamte richtete daß Februar v. J., einige Zeit nach dem Bekanntwerden des Erlasses er Blumen und Gemüsepflanzen verdirbt. Aus erster Hand" leine Frage an fie, sondern theilte ihnen mit, alle Urkunden in Ordnung, alle des Prinzen Georg von Sachsen bezüglich der im fächsischen empfangen die Rixdorfer bei starkem Winde diesen Staub und sie leider, troßdem man muß sich einmal dort in einer Wohnung aufgehalten haben, fonftigen Erfordernisse zur Eheschließung vorhanden, noch Seere vorgekommenen Soldatenmißhandlungen, wurde im Neu­werden können, weil das Auf- falzer Stadtblatt" jener Erlaß zum Gegenstande einer Betrach deren Fenster nach dem Tempelhofer Felde zu gerichtet find, um nicht getraut Der betreffende zu verstehen, was der Berliner mit der Bezeichnung einer gebot vergessen hatte. Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob das tung über Soldatenmißhandlungen gemacht. ,, windigen Gegend" ausdrücken will. Von den dichten Sand- Aufgebot am rothen Hause" sich befindet. Denn zwischen Lipp' Verfasser exemplifizirte unter anderem auch auf eine Stadt in Oberschlesien , in deren Garnison menschenunwürdige Behandlung wolfen werden die Zimmer am hellen Tage vorübergehend völlig und Kelchesrandda schivebi der dunklen Mächte Hand. von Soldaten vorgekommen sein sollte. An diese Behauptung verdunkelt und durch die feinsten Rizen der Fenster und durch Cheglück. Ein Plakat eines Schaufensters in der Brunnen von Thatsachen schloß sich eine Charakterisirung derartiger Be die Schornsteine dringt der Sand in die inneren Räume der Häuser. Warum läßt der Militärfistus nicht sprengen? Ein straße lautet wie folgt:" Da die gerichtlich von mir geschiedene handlungsweise an, in welcher bas Generalkommando des Berliner Schuftergeselle meinte: weil er bei der Sprengung des Frau, resp. deren jetziger Mann, mich ausgemiethet, so verlege 6. Armeekorps, bem die oberschlesischen Garnisonen unterstehen, ich mein Geschäft vis- à- vis. Meine geehrte Kundschaft, die eine Beleidigung des Unteroffiziertorps im genannten Armee Doms schlechte Erfahrungen gemacht hat. meine gewefene Gattin" tennt, wird mir auch fernerhin treu torps erblickte. Gegen den werantwortlichen Redakteur des Neusalzer Stadtblattes", Buchdruckereibesizer Max Silh, wurde Bum Stande der Cholera wird von der Sanitäts- Rom- bleiben." Strafantrag gestellt. In der seiner Zeit geführten Berhand­miffion mitgetheilt, daß heut Morgen die Ehefrau des Arbeiters Polizeibericht. Am 27. b. M. Vormittags wurden ein lung vor der Glogauer Strajtammer wurde Silt freiges Dertner, Rosalie, geborene Heinze, aus der Lübbenerstraße als choleraverdächtig in das Moabiter Krankenhaus eingeliefert Raufmann in seiner Wohnung, in der Dranienstraße, und Nachsprochen. Auf die seitens der Staatsanwaltschaft eingelegte worden ist. Sie kam auf der Ringbahn auf dem Potsdamer mittags ein Tischler in der Hafenhaide erhängt vorgefunden. Revision hob das Reichsgericht das Urtheil auf und verwies die Bahnhof an, wurde von Krämpfen befallen und hatte Erbrechen. Vor dem Hause Schöneberger Ufer 1-9 fiel Nachmittags ein Angelegenheit zur nochmaligen Verhandlung an das Glogauer Der Geheime Sanitätsrath Wolfert wurde hinzugezogen und Arbeiter von einem in der Fahrt befindlichen Kohlenwagen herab, Landgericht. Der Angeklagte machte geltend, daß die Charat­ordnete die Ueberführung der Kranten nach dem Barackenlazareth gerieth unter die Räder und erlitt sehr schwere Verlegungen am terifirung der Soldatenmißhandlungen feineswegs auf das ver­Im Laufe des Tages meintlich beleidigte Unteroffiziertorps sich beziehe, fondern daß an. Die Eisenbahnverwaltung hat die sofortige Desinfizirung Ropfe, an den Armen und Beinen.

des Wagens, in dem Frau Dertner gefahren ist, wie auch die fanden drei Brände statt.

Reinigung eines zweiten Wagens, in dem sie vorläufig unter gebracht worden war, veranlaßt. Ob Cholera in der That vor

liegt, bleibt abzuwarten,

vielmehr diese Charakterisirung eine Beleuchtung der Vorgänge in der sächsischen Armee, welche den prinzlichen Erlaß hervor­gerufen hatten, darstellen sollte. Deshalb erachtete der An­getlagte das Generalfommando des VI. Armeekorps zur Stellung