Ein Rechtsbureau".
bundene Degradation durch angesehene Kirchenväter wie Tertullian , der über die Frau das Wort prägte: Janna Diaboli"( Pforte des Teufels), und wie den als milde und sanft charakterisierten Anselm, Die Geschäftspraktiken eines sog.„ Rechtsbureaus" werden in bei dem man lesen fann:„ Femina fax est Satanae", das Weib ist einem umfangreichen Strafprozeß zur Erörterung gelangen, der die Fackel des Satans. Solche Anschauungen führten so weit, daß. gestern unter Vorsiz des Landgerichtsdirektors Valeskamp vor der den Frauen( auch in anderen als Klosterkirchen) nur ein be= 2 Straffammer des Landgerichts I begann. Angeklagt sind der stimmter, natürlich ungünstiger Plaz in der Kirche zugänglich war, 22jährige Rechtskonsulent Ewald von Häusler, der Reisende Emil sie mußte sich zum Beispiel im Narther, dem Vorraum, aufhalten, Pantschow und der Agent Julius Riez. damit ihre unreine Gegenwart im Hauptraum die Kirche nicht
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Solche un
Der Landesvorstand führte nach Einlauf dieses Ausschluß- Diem über diesen Antrag hinaus und berurteilte ihn wegen dieses immer entgegengehalten worden, berschärft wurde die damit berantrages eine Verhandlung mit dem Geschlagenen und dem An- Falles zu 14 Tagen Gefängnis. geschuldigten herbei, jedoch ohne Zuziehung der antragstellenden Organisation. Nunmehr sah sich Stalsky veranlaßt, den Mißhandelten um Entschuldigung zu bitten. Skalsky erhielt außerdem vom Landesvorstand eine strenge Rüge. Damit erklärte sich der Geschlagene auf Ersuchen des Landesvorstandes als für seine Person zufriedengestellt. Ein Mitglied des Landesvorstandes teilte dieses Resultat in der folgenden Parteiversammlung mit und ersuchte um zurückziehung des Ausschlußantrages. Westmeher unterstützte den Antrag des Landesvorstandes. Er konnte aber in der Die gegen den Angeklagten von Häusler erhobene Anklage schändete. Etwas ganz ähnliches gab es übrigens ja für die Frauen Versammlung aus formellen Gründen nicht erledigt werden; das mutet an wie ein Teil aus dem Inhaltsverzeichnis des Straf- bis vor kurzem noch in politischen Versammlungen, in denen sie beVerfahren schwebt noch. gesetzbuches, denn es werden ihm im einzelnen folgende Delikte tanntlich nicht über das„ Segment" hinaus durften. Genosse Skalsky hielt es nun für opportun, den Genossen Weft zur Last gelegt: Betrug in zahlreichen Fällen, Unterschlagung, Un- würdige Beschränkungen mußte sich die Frau wegen der unsinnigen meher als verantwortlichen Redakteur der Schwäbischen Tagwacht" treue, einfache und schwere Urkundenfälschung, Körperverlegung Vorstellung von der„ Unreinheit des Weibes" auch in der Kirche ge= des Versammlungsberichtes wegen beim Schöffengericht Stuttgart mittels gefährlichen Werkzeuges, versuchte Nötigung, Buhälterei, fallen lassen. Die Reformation brachte auch keine Wandlung zum zu verklagen. Er rügte insbesondere, daß der Bericht sich auf die gewerbsmäßigen Wucher und Urkundenvernichtung. Die beiden besseren in der Auffassung von der Frau. Die protestantische Kirche turze Mitteilung beschränke, daß das Verfahren wegen ehrloser Mitangeklagten haben sich nur wegen gemeinschaftlichen Betruges folgte weniger der humaneren Meinung des Reformators von der Sandlung(§ 23 des Parteistatuts) gegen ihn eingeleitet worden bezw. Beihilfe zu verantworten. Der Angeklagte von Häusler Frau, als dem rohen, verbohrten Worte Luthers :" Das Weib ist sei. Man hätte auch den Tatbestand im einzelnen Mißhandlung ist der Sohn eines ehemaligen Obertelegraphenassistenten. Nach doch die Pforte des Teufels." Ja, die Wittemberger Protestanten eines alten Parteigenossen in geschlossener Mitgliederversammlung dem er etwa ein Jahr in dem Bureau eines Rechtsanwalts ange- wagten es sogar, Thesen aufzustellen, welche die Minderwertigkeit der breiten Oeffentlichkeit mitteilen müssen. Auch habe man stellt gewesen war, glaubte er die genügenden juristischen Kennt der Frau beweisen sollte. Heute hat die Kirche abgewirtschaftet; mitgeteilt, daß er Mitglied des Hauptvorstandes des Metallarbeiter- nisse" gewonnen zu haben, um sich im Alter von 19 Jahren als vom Christentum ist nur noch der Gedanke der Nächstenliebe übrig verbandes sei. Vor Gericht bemerkte Weſtmeyer, er bedauere außer Rechtskonsulent selbständig zu machen. Troß seiner Minderjährig- geblieben, der ihm eigene Jenseitsgedanke wird immer mehr berordentlich, daß Skalsky diese Angelegenheit, über die nur die zu feit war es ihm möglich, wiederholt als Prozeßvertreter vor dem drängt von einem lebensdurstigen Willen zunt Diesseits und von ständigen Parteiinstanzen zu urteilen hätten, vor ein bürgerliches Amtsgericht aufzutreten. Tatsächlich hatte er auch einen großen einem immer fräftiger auch in den Frauen einwurzelnden VerGericht und damit in die breite Oeffentlichkeit gezerrt habe. Die Zulauf von Kunden, so daß er schließlich sogar seinen Vater und antwortlichkeitsgefühl für die Höherentwicklung und die Zukunft grundlose Mißhandlung eines alten Parteigenossen durch Stalsty den Angeklagten Riez in seinem Bureau beschäftigen konnte. In der Gesellschaft. Nun soll die Frau, ausgerechnet die so lange erin jener Parteiversammlung, habe in der Parteigenossenschaft einem beschlagnahmten Brief gab er an, daß es ihm lediglich dar- barmungslos von der Kirche niedergehaltene und verächtlich zurüdStuttgarts die stärkste Erbitterung hervorgerufen. Von der Partei- auf ankomme, die Leute gehörig zu„ neppen". Dies soll er, wie gestoßene Frau, kommen und der Kirche wieder auf die Beine leitung sei allseitig gefordert worden, solchen Ausschreitungen mit die Anklage behauptet, auch genügend getan haben. Im einzelnen helfen. Und dafür will man ihr sogar das Frauenstimmrecht geben. aller Energie entgegenzutreten. Den Parteimitgliedern, die der wirft ihm die Anklage folgendes vor: Auf Grund einer Annonce, Und augenscheinlich glaubt man sogar, daß die Frau dieſe Gnade, Barteiversammlung nicht anwohnen konnten, habe die Partei- in der sich ein„ Königlicher Amtsanivalt a. D." zur unentgeltlichen die ihr zuteil werden soll, als etwas ganz besonders Großes freudig leitung Mitteilung machen müssen, daß das Erforderliche geschehen Raterteilung anbot, wandte sich ein Apotheker Newiger an den An- aufnehmen wird. Auch darin kommt die Gerkngschäßigkeit zum sei. Ebenso selbstverständlich sei aber, daß man solche bedauerns- geklagten. Mit diesem Amtsanwalt soll es nach Angabe des Ange- Ausdruck, mit der man gerade auch in schon aufgeklärteren" firchmerte Ausschreitungen in einer Mitgliederversammlung der klagten folgende Bewandtnis haben. Wie er behauptet, will er an lichen Streisen eine geradezu kindische Gedankenlosigkeit bei der Partei, die stolz auf ihre Disziplin sei, nicht ohne zwingenden den ehemaligen Bürgermeister Bauer für die Hergabe des Titels Frau voraussetzen zu dürfen glaubt. Nun, man wird hoffentlich Anlaß in breiter Darstellung der Oeffentlichkeit zur Kenntnis monatlich 30 M. gezahlt haben. Der Angeklagte soll dann, ohne bald genug merken, daß man sich denn doch verrechnet hat, wenn bringe, sondern sich mit der Anführung der betreffenden Be- von Newiger hierzu bevollmächtigt worden zu sein, eine Straf- man glaubt, daß die moderne Frau zur Konservierung mittelalterstimmung des Statuts begnüge. Der sehr kurz gefaßte Bericht anzeige mit dessen Namen unterzeichnet haben, für die er dann licher Lächerlichkeiten gerade recht ist. halte sich streng an den Wortlaut des Versammlungsbeschlusses. 35 M. verlangte. Einem Zuschneider Kröning , der ihm die FühDas Gericht verurteilte den Genossen Westmeher wegen Be- rung eines Prozesses übertragen hatte, soll der Angeklagte unter Teidigung durch die Presse zu 30 M. Geldstrafe eventuell falschen Vorspiegelungen Kostenvorschüsse und andere Gebühren 6 Tage Gefängnis. Das Gericht erkannte an, daß der Wortlaut abgenommen haben, die in Wirklichkeit gar nicht gezahlt worden des Berichtes mit dem Versammlungsbeschluß übereinstimmte; das sind. Außerdem soll er den K. in dem Irrtum gelassen haben, daß Gericht erachte aber die Handlungsweise des Stalsky wohl als er den Prozeß selbst führe, während er tatsächlich den Rechtsanwalt strafbar, jedoch nicht als chrlose Handlung. Der Berichterstatter B. damit beauftragt hatte, mit dessen Bureauvorsteher Volkholz er hätte darum auch den Sachverhalt mitteilen müssen und sich mit die Vereinbarung getroffen hatte, daß ihm für jeden zugeführten der Wiedergabe des Beschlusses nicht begnügen dürfen. Mandanten% des vereinbarten Honorars als Provision gezahlt werden sollten. Von einem in Rechtssachen, unerfahrenen Wursthändler Borgwardt forderte er die Summe von 1500 M., die er angeblich bei der Hinterlegungsstelle einzahlen müsse. Tatsächlich zahlte er dann nur 500 M. ein. Für seine Tätigkeit in dieser Sache forderte er ein Honorar von 156 M., während die ordnungsmäßigen Das ist eine Gemeinheit von Dir," hatte vor der 2. Kammer Anwaltsgebühren nur 14 M. betragen. Aehnlich liegen auch die des Berliner Kaufmannsgerichts der Handlungsgehilfe Bernhard übrigen Fälle der Anklage, in denen von H. die Unerfahrenheit der Borsigwalde- Wittenau. Dienstag in den„ Borsigwalder Festsälen": feinem Vater in öffentlicher Verhandlung entgegengeschleudert, als rechtsunkundigen Leute, wie die Anklage behauptet, in der unerdieser eine Aussage zu seinen ungunsten machte. Das Gericht hatte hörtesten Weise ausgebeutet haben soll, so daß hierin gleichzeitig über den zärtlichen" Sohn eine Ordnungsstrafe von 25 M. auch eine Bewucherung erblickt wird. Schließlich soll der Angeklagte verhängt. F. bat in der letzten Sigung, in der die Streitfache noch auch noch seiner Geliebten, der verehelichten Emma Fiedler geb. mals verhandelt wurde, um Erlaß der Strafe. Er bereue die Voigt, zuhälterdienste geleistet und diese ganz nach Art der ZuAeußerung und habe sie auch nur in der Erregung getan. Das hälter wiederholt mißhandelt und bedroht haben. Kaufmannsgericht fah sich aber nicht veranlaßt, von der einmal ver- Vor Gericht bestritten die Angeklagten, schuldig zu sein. Bon hängten Strafe abzugeben. Den eigenen Vater in öffentlicher Sigung den Verteidigern find zahlreiche Entlastungszeugen geladen worden. derart zu beleidigen, sei eine so grobe Ungebühr, daß sie nicht un- Für die Verhandlung, die wegen ihres großen Umfanges in dem geahndet bleiben dürfe. Schwurgerichtssaal des Landgerichts II stattfindet, sind 4 Sibungstage in Aussicht genommen. Wir werden das Urteil mitteilen. Ein ungetreuer Postbeamter.
Soziales.
Beleidigung des Vaters vor Gericht.
Gerichts- Zeitung.
Revision im Prozeß Becker.
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Leseabende. Erster Kreis. Montag, den 26. Februar, bei Weihnacht, Grünftr. 21, Hansaviertel bei Rothe, Flensburger Str. 24. Dritter Kreis. Montag, den 26. Februar, abends 81 Uhr, Gewerkschaftshaus, Engelufer 15( Saal siche Tafel). Vortrag des Genossen Albert Kohn über: Krankenkontrolle, Fürsorge und Heimstätten. Bierter Kreis, Abteil. 25, 27, 27a. Montag, 26. Feltruar, Memeler Straße 67. Bortrag des Genossen Waldeck Manasse über: Stirche, Schule und Haus. Fünfter Kreis. Montag, den 26. Februar: Gemeinschaftlicher Leseabend in den Königssälen, Neue Königstraße, Eingang Wadzekstraße. Tegel . Montag, den 26. Februar, Schlieperftr. 30.
Vortrag der Genossin Matschte. Pantow. Montag, den 26. Februar, abends 8%, Uhr, bei Stark, genannt Türkisches Zelt, Breitestr. 14. Vortrag des Genossen Schindler- Pankow . Niederschönhausen - Nordend. Dienstag, den 27. Februar, abends
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81 Uhr, bei Ulih, Schwarzer Adler", Blantent urger Str. 4. Französisch- Buchholz . Montag, den 26. Februar, bei Rähne, Berliner Straße. Referent: Genosse Otto Schmidt- Bankow. Lichtenberg . Montag, den 26. Februar: 1. Biertel bei Heine, FriedrichKarlstr. 11; 2. Biertel bei Wilh. Schulz, Kronprinzenstraße 47; 3. Viertel bei Simon, Wilhelmstr. 86; 4. Viertel, anstatt Witwe Lange bei Hoffmann, Möllendorfstr. 54/55. Vortrag: Die Stellung der Frau zum Stadtparlament." Referenten die Genossen Seitel, Brühl , Linke und Elias. Boxhagen. Montag, den 26. Februar, bei Blume, Alt- Boghagen 56. Genosse Glöckner spricht über:„ Die Frauen und die Gemeindepolitik." Ober- Schöneweide. Montag, den 26. Februar, im Jugendheim: Vortrag des Genossen Liesegang. Köpenid. Montag im Stadt Theater: Vortrag über Stonsumgenoffenichaft. Johannisthal . Dienstag, den 27. Februar, bei Heidrich, Friedrichstraße 11: Vortrag des Genossen Erich Steuer.
,, Gegen ungetreue Postbeamte ist eine besonders harte Strafe Gestern verwarf das Reichsgericht die Revision des frei- am Blaze, da durch ihre Verfehlungen das größte Unheil und die frei- schwersten Schäden im geschäftlichen und Privatverkehr angerichtet finnigen Rittergutsbesigers Artur Beder gegen werden" so verkündete der Vorsitzende der 6. Strafkammer des das Urteil des Landgerichts Stettin , das ihn am 20. Oktober Landgerichts I, Landgerichtsdirektor Goebel, das Urteil in der vorigen Jahres wegen Beleidigung des Landrats Straffache gegen den früheren Briefträger Karl Heyduck. Dieser des Kreises Grimmen , v. Malzahn, zu drei hatte sich unter der Anklage des Diebstahls und der Unterdrückung Monaten Gefängnis verurteilt hatte. Das amt 3. Juli vom von Briefschaften vor dem Strafrichter zu verantworten. Der AnReichsgericht aufgehobene Urteil des Greifswalder Gerichts geklagte war seit dem Jahre 1906 bei der Postbehörde angestellt. hatte bekanntlich ein Jahr Gefängnis ausgesprochen. Das während seiner Tätigkeit auf dem Postamt 57 war er in dem Stettiner Gericht hatte in einer Reihe von Fällen auf Frei- entwendete er lange Zeit hindurch von den Briefen die Marken Baumschulenweg . Montag, den 26. Februar, im Jugendheim, Ernstsprechung, wegen drei Fällen auf Verurteilung erkannt. Eine während er die Briefe selbst vernichtete. Wie er selbst zugibt, der Beleidigungen wurde in der Behauptung Beckers gefunden, waren dies zirka 250 Briefe. Als er dann nach dem Postamt 87 der Landrat v. Malzahn sei ein politischer Agent verfekt wurde, feßte er dieses Treiben fort, bis endlich seine Ent des agrarischen Demagogentums. Das Land- larbung erfolgte. Die auf diese Weise erlangte" Nebeneinnahme" gericht Stettin hatte hierin eine schwere Beleidigung erblickt, hatte er in den Kneipen durchgebracht. Das Gericht erkanne aber den umfangreichen, für diese Behauptung angebotenen gegen den Angeklagten, der selbst nicht einmal behauptete, in der Wahrheitsbeweis abgelehnt, weil jene Behauptung Not gehandelt zu haben, auf 1 Jahr Gefängnis bei sofortiger Verhaftung. Von dem Vorsitzenden wurde in obenerwähnter Weise ein allgemeines, tränkendes Vorurteil enthalte, das keines ausgeführt, daß durch derartige Verfehlungen die größten VerBeweises fähig sei. Die Revision richtete sich hauptsächlich wirrungen und Schädigungen im Geschäfts- und Privatleben an- Töpferverbandes hielt am Freitag im großen Saale des Gewerkgegen diesen Teil des Stettiner Urteils. Das Reichsgericht gerichtet werden. Als der Angeklagte bat, ihn nicht in Haft zu stellte sich indes auf den Standpunkt, daß die Begründung nehmen, da er doch für seine Frau sorgen müßte, wurde ihm von des Landgerichtsurteils einen Rechtsirrtum nicht enthalte. dem Vorsitzenden geantwortet, daß er daran hätte denken sollen, als er die Verfehlungen beging.
Schutz vor Schuhleuten.
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Hus der Frauenbewegung.
Eine Frauenstimmrechtspredigt.
Treptow . Mittwoch, den 28. Februar, im Lokal Julius Schmidt, Riefholzstr. 22: Vortrag des Genossen Henschte: Ist die Schule reformbedürftig? Tempelhof . Montagabend 29 Uhr bei Becker, Berlinerstr. 41/42.
Verfammlungen.
Zentralverband der Töpfer. Die Filiale Groß- Berlin des schaftshauses ihre Generalversammlung ab. Als erster Punkt stand der Vorstandsbericht vom 4. Quartal auf der Tagesordnung, sowie der Jahresbericht und der Bericht der heiztechnischen Kommission, die in einer 56 Seiten starken Broschüre gedruckt vorliegen. In dem Bericht wird zunächst erwähnt, Als das Muster eines Ordnungsmannes repräsentierte sich daß mit dem 1. Oktober 1911 die Arbeitslosenunterstüßung in dem Landgericht München I der 26 Jahre alte Schußmann FriedKraft getreten ist. Sie erforderte 5941,30 M. Ausgaben zur rich Diem von München . Diem hatte sich in zwei Fällen vor dem Unterstützung von 386 Arbeitslosen. Die Erhöhung der Beitragssätze brachte über 6000 M. mehr an Einnahmen, und da es sich um genannten Gericht wegen Vergehen im Amte zu verantworten. Am 30. Mai v. J. begegnete ihm im Tal ein Herr, der in der Eile ver Gi, fährt der Teufel nun nicht mehr in die Säue, sondern ein Quartal außerordentlich großer Arbeitslosigkeit handelt, die zum geffen hatte, seine Schuhbänder zu binden. Der Schußmann gleich in die Hirte selber! Frauenstimmrechts predigt? Gemach, Teil die des Krisenjahres 1908 noch übertraf, scheint die Befürchyschrie ihm entgegen: Machen Sie doch Ihre Schuhe zu!" Der so wenn die Kirche Rechte predigt, dann tut sie das nicht um der tung, die Werkstubenarbeiter müßten die Mittel für die ArbeitsDie Behandelte, ein Rechtspraktikant, band dann seine Schuhbänder Rechte willen, das weiß man. So forderte denn auch der durch losenunterstübung der Ofensetzer aufbringen, unbegründet. und fragte den Ordnungswächter, ob er ihn etwa kontrollieren sein Buch„ Schillers Frauengestalten" bekannte Pastor prim. Verhältnisse im Groß- Berliner Baugewerbe waren im verflossenen wolle, er sei bereit, sich zu legitimieren. Der Schutzmann aber fuhr Burggrafan St. Ansgari in Bremen am Sonntag, den 18. Fe- Jahre sehr ungünstig, wie es auch im Bericht der Berliner Handen Rechtspraktikanten an: Reden Sie mich nicht so saudumm an bruar, in seiner ausdrücklich als solche vorher angekündigte Frauen- delskammer, namentlich für die spekulative Bautätigkeit, festgestellt und machen Sie, daß Sie weiter fommen." Der Rechtspraktikant stimmrechtspredigt das Stimmrecht für die Frau, nicht um der wird, die ja für das Ofenfeßbergewerbe hauptsächli in Betracht ging einige Meter weiter, kehrte dann wieder zurück, um nach der Gerechtigkeit oder um der Frau der Gegenwart selbst willen. Im kommt. Wie mißlich die Bauverhältnisse waren, zeigt sich auch in Nummer des Schuhmanns zu sehen, über dessen Benehmen er sich Gegenteil, durch seine Predigt flang ein weltfremdes Mißverstehen der hohen Zahl der Zwangsversteigerungen; es wurden im Jahre bei der Polizeidirettion beschweren wollte. Der Rechtspraktikant des Wollens der vorwärtsstrebenden Frauen von heute, mit falt- 1911 nicht weniger als 1499 Grundstüde versteigert. Von Arbeitsstellte sich dem Schuhmann als Jurist vor und bedeutete ihm, daß herziger Offenheit verlangte der Prediger vielmehr das Frauen- losigkeit waren laut der Kartothet der Filiale 1582 Mitglieder be= er sich bei der Polizeidirektion beschweren werde. Nun machte der stimmrecht, weil nur die dadurch gewährleistete Mitarbeit der Frau troffen, und zwar mit 75 318 Tagen gegenüber 1511 Mitgliederm Wächter der öffentlichen Ordnung furzen Prozeß, er packte den an der Kirche diese vor dem völligen Zerfall bewahren könne. Es mit 65 226 Tagen im Jahre 1910. Jm verflossenen Jahre waren Rechtspraktikanten fest am Oberarm und führte ihn, ohne daß er handelt sich um die Gristenzfrage der Kirche des Evangeliums." 73,6 Proz. der Mitglieder arbeitslos, und, auf den Kopf famen bei ihm die Festnahme angekündigt hätte, zur Polizeidirektion. Auf Der treue Gott reicht der Kirche durch das Frauenstimmrecht noch der gesamten Mitgliedschaft 35 arbeitslose Tage; im Jahre 1910 feinen Einwand, daß er ihn loslassen solle, er sei Jurist und wisse, cinmal seine Hand, und es wäre ein ungeheuerlicher Frevel, sie war die Prozentzahl der Arbeitslosen 70,5 und die Durchschnittsdaß er nun mitzugehen habe, erwiderte der Schuhmann:„ Wir sind zurückzuweisen." Es genüge nicht allein das Frauenstimmrecht, zahl der arbeitslosen Tage war 30,4. Auf Beschluß einer Mitdie Herren vom Tal, Sie arbeiten theoretisch und wir arbeiten meinte er, Frauen sollten auch Siz und Stimme im Konsistorium gliederversammlung vom 15. März hatte der Filialvorstand sich an praktisch!" Jm Polizeigebäude angekommen, ließ Schußmann und im Oberkirchenrat, überhaupt in allen firchlichen Körperschaften die Töpferinnungen Berlin , Steglik und Spandau , sowie an den Diem, ohne daß er eine Vorführungsnote aufgenommen hätte, haben. Als wichtigstes erschien ihm aber eine besondere Körper- Provinzialverband Berlin und Ümgegend mit der Anregung geseinen„ Arrestanten" wieder laufen. Das Gericht verurteilte den schaft, die nur aus Frauen bestehen solle, in jeder Gemeinde. Unter wandt, wieder einen gemeinsamen Arbeitsnachweis einzurichten, Musterschußmann wegen dieses Vergehens im Amte zu 3 Monaten dem Vorsitz einer dem Geistlichen fast gleichgestellten akademisch und was auch im Interesse des soliden Unternehmertums für zwedGefängnis und wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 20 M. auch theologisch gebildeten Gemeindeschwester solle in diesen Frauen- mäßig erachtet wird, weil durch die vernünftige Verteilung der In einem zweiten Falle arretierte der Schuhmann Diem am tirchenräten über religiöse Probleme gesprochen, das Wertvolle Arbeitskräfte und durch die kontrollierende Tätigkeit des Arbeits16. Oftober im Tal ein betrunkenes Mädchen wegen Bannbruchs. herausgeschält und für die Gemeinde nukbar gemacht werden. Der nachweises den immer wieder auftauchenden unsoliden Firmen, Als die Betrunkene ihrer Verhaftung Widerstand entgegenseite, Rat der Frau sei wichtig wegen ihres Spürfinns für Ewigkeits- ihrer Schmußkonkurrenz und zugleich auch dem damit verbundenen war ihm der Schußmann Weigl beim Transport behilflich. Weil werte". Bauschwindel ein Damm entgegengesetzt werden kann. Von den die Arretierte während des Transports schrie und schimpfte, ver- Die brutale Selbstsucht dieses Gedankenganges muß besonders Meisterkorporationen hat jedoch nur die Berliner Innung geant-. fekte ihr Diem einen Schlag ins Gesicht. An der Polizeidirektion den historisch gebildeten Hörer und hier den historisch gebildeten wortet, und zwar ablehnend, mit der Begründung, daß die Meister angekommen, öffnete Diem mit einer Hand das Tor und schob die Leser tief empören. Das Christentum verdantt ja in seinen An- sich nach den Erfahrungen mit dem früheren gemeinsamen ArbeitsArrestantin mit solcher Wucht hinein, daß sie mit dem Kopf an die fängen der Frau mindestens soviel, wenn nicht mehr als dem nachweis keinen Nußen von der Wiedereinführung versprächen. Wand anstieß. Im Jourzimmer versette ihr Diem eine zweite Manne. Die Kirche hat dann später, besonders in Deutschland , zur Uebrigens hatte die Filiale sich in derselben Sache auch an den Ohrfeige. Da diese Vorgänge in der Verhandlung von dem dienst- Entwürdigung der Stellung der Frau, zu ihrer Niederhaltung am Verein der Töpfer Berlins und Umgegend gewandt und von dieser älteren Schuhmann Weigl einwandfrei geschildert wurden, bezich erheblichsten unter allen dabei mitwirkenden Faktoren beigetragen, Seite, den Lokalisten, ebenfalls einen ablehnenden Bescheid ertete Diem seinen Kollegen des Meineids. Der Staatsanwalt be- und trägt eine Hauptschuld an der Geringschäzung der Frau in halten. Inzwischen ist innerhalb der Filiale eine Urabstimmung antragte eine Woche Gefängnis. Das Gericht ging in Rücksicht auf weiten Schichten auch heute noch. Das Weib schweige in über die Frage des gemeinsamen Arbeitsnachweises vollzogen das unmännliche und unvürdige Verhalten des Schußmanne" der Gemeinde", dieses Wort des Apostel Paulus ist der Frau worden, und es haben sich daran 1591 Mitglieder oder 72,12 Proz.
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