Weise gehen fie, durch einheitliche Regelung der Mietskontratte au- liebige Präsident des Kaiserlichen Statistischen Amts, Professor Dr. I würde, durch das Bergitterte Rellerfenster herauszukommen. Das ungunsten der Mieter, durch verabredete Mietsteigerungen bei van der Borght, ein bekannter Nationalökonom, gewonnen Fenster ist aber sehr schmal; sie versuchten, das Fenster aus dem Lohn- und Besoldungserhöhungen der Mieter, gegen die Haus- worden. Van der Borght vermehrt die schnell wachsende Reihe Mauerwerk herauszubrechen und arbeiteten sehr vorsichtig mit bewohner vor. Unterstützt werden sie dabei durch das Wahlunrecht der wissenschaftlich Tätigen, die um beffer bezahlter Stellung willen einem Steinmeißel an dem Fenster. Sie quälten sich aber bergeb= der Landgemeinde- und Städteordnungen, die ihnen die Mehrheit ihren früheren Berufskreis zugunsten von politischen oder wirt- lich, denn das Fenster hielt den Angriffen stand. Nun tamen sie auf einen anderen Gedanken. Die Aufsicht über die Arbeiten hatte in den Ortsparlamenten sichern. Bauordnung und auch Wohnungs- schaftlichen Interessentengruppen verlassen. Neben Arbeitsausschuß ein Wertmeister Müller. Sie planten nun, diesen bei seinem Eraufsicht sind daher stets zu ihrem Vorteil ausgefallen und haben und Verbandsdirektor wird ein Präsidium von mindeſtens 90 Perscheinen festzuhalten eventuell ihm mit zurechtgelegtem Bindfaden das Wohnungselend geschaffen, das der Proletarier am härtesten sonen die Bankdirektoren und Leiter der Versicherungsgesellschaften die Arme zusammenzubinden und ihm die Schlüssel abzunehmen. fühlt und das nun auch die Aufmerksamkeit führender Kreise" vereinigen. Dem Verband sollen Orts-, Bezirks- und Landes- Dem dritten Leidensgenossen erschien die Sache doch etwas zu ernst erregt hat. Schließlich wehren die Hausbesizermehrheiten auch gruppen untergeordnet werden. Die schon bestehenden Hausbefizer- und er berriet den Plan. Als die beiden Angeklagten merkten, daß einer vernünftigen Verteilung der Gemeindelasten. Statt die Be- organisationen sollen dem Verband angegliedert werden, ohne ihre sie verraten worden waren, verrammelten sie die Tür, indem sie sie lastung von Grund und Boden haben sie immer die Gemeindegu- Tätigkeit aufzugeben. Der Schußverband will vornehmlich seinen vernagelten und die Hobelbank an sie heranrüdten. Dann suchten schläge zu den direkten Steuern zu erhöhen gewußt. In neuester Einfluß auf gefeßlichem und rechtlichem Gebiet geltend machen. sie sich über ihren Aerger dadurch hinwegzuhelfen, daß sie den Beit haben aber die Hausbesizer, ohne ihre reaktionäre Stellung Die kleinen Organisationen sollen daneben, nach dem Plane des Politurspiritus, den sie zu ihren Arbeiten gebrauchten, als Ersatz als Hausagrarier aufzugeben, auf dem Grundstücksmarkt an Be- Verbandes, weiter die örtlichen Interessen vertreten. Das Prole- für Schnaps hinuntertranken. Die Gefängnisbeamten konnten sich nur dadurch Zutritt zu ihnen verschaffen, daß sie die Tür aufdeutung verloren. Besonders in den großen Städten werden fie tariat wird beiden Organisationen zu begegnen wissen. brachen. Nach einigem Widerstreben ließen sich die beiden Angeganz von den Terrainspekulanten zurückgedrängt, die meist unter flagten in die Arrestzellen abführen. Als dann dem Emmerich die der Führung großer Banken oder Hypothekeninstitute große GeAbendsuppe in die Arrestzelle gebracht wurde, sprang er plöblich auf lände auftaufen. Die riesenhafte Entwickelung unserer Großstädte den Hilfsgefangenenaufseher Baaß zu, es tam zu einem Handdurch Ansammlung der Arbeitermassen steigerte den Wert des gemenge und hierbei versette E. dem Beamten einen Schlag ins Grund und Bodens in furzen Zeiträumen gewaltig. Aber in der Gesicht, so daß dieser eine blutende Wunde an der Lippe davontrug. Beamten überwältigt werden. Die Angeklagten waren geständig. Der wütende Mensch konnte nur durch die Mithilfe eines zweiten Sie haben ihre Freiheitsgelüfte schon im Disziplinarwege mit einer längeren Arreststrafe zu büßen gehabt. Jekt verurteilte das Gericht den Emmerich zu 1 Jahr 3 Monaten, den Heßler zu 1 Jahr Ge
und
Gesellschaftsordnung des Privatbefizes kommen natürlich diese Werte nicht der Allgemeinheit, nicht den Arbeitern, die sie geschaffen, sondern den privaten Eigentümern zugute, die sie zum Teil noch künstlich erhöhten. Nun drohen der Grundstücksspekulation Gefahren von zwei Seiten. Einmal ist durch Steuern.( Umsatz-, Grund-, Gebäude- und Wertzuwachssteuern) in den Städten und im Reiche der Boden und der unverdiente Wertzuvachs, wenn auch nur gering, belastet worden. Natürlich sind diese Steuern auf die Käufer und zum Teil auf die Mieter abgewälzt worden. Aber bei der ständig zunehmenden Finanznot der Gemeinden und des Reiches ist eine Erhöhung immerhin möglich. Daher suchen die großen Spekulanten durch gemeinsame Vertretung ihrer Interessen diese Belastung abzuwehren. Neben der rein steuerlichen Heranziehung fürchten die Terrainagrarier noch ein weiteres. Bekannt lich ruhen Bauordnung, Fluchtlinienfestsetzung, Bau- und Woh nungspolizei in den Händen der Landespolizei und der Stadtgemeinde. Durch statistische Erhebungen der. Gemeinden, durch freiwillige Wohnungsaufnahmen bon Gewerkschaften einzelne private Untersuchungen sind die elenden, unhygienischen und unästhetischen Wohnungen in ihrer erschreckend großen Anzahl festgestellt worden. Die dauernde Kritik unserer Genossen und einzelner bürgerlicher Wohnungsreformer hat bereits einen so starten Druck auf die öffentliche Meinung ausgeübt, daß Gemeinde und Staat nicht mehr an diesen Fragen vorübergehen können. Einzelne Städte sind zur Errichtung von Wohnungsämtern geschritten, um das Wohnungswesen dauernd zu überwachen. Andere, allerdings nur in ganz vereinzelten Fällen, haben den eigenen Bau von Häusern vorgenommen. Einige Städte und in weiterem Maße der Staat unterstüßen Baugenossenschaften. Durch Bauordnungen und Bebauungspläne, die mehr Rücksicht auf hygienische und ästhetische Interessen durch Einschränkung der Haushöhe, Anlegung bon Frei- und Spielplähen usw. nehmen, ist die kapitalistische Ausbeutungsquote des Bodens zum Teil eingeschränkt worden. beutungsquote des Bodens zum Teil eingeschränkt worden. Die großen Terraingesellchsaften, die bisher mit unbebautem Boden nur spekulierten, jezt aber zum Eigenbau von ganzen Straßenkomplegen übergehen wollen, würden doppelt, als Boden- und Hausbefizer, getroffen werden. Da sogar Aussicht auf Erlaß eines Wohnungsgesetzes, in Preußen besteht, tun fich jetzt die„ bedrohten" Interessenten zusammen, um jede Schmälerung ihres Profits zu hindern.
Das Proletariat wird der Tätigkeit des neuen Verbandes feine volle Aufmerksamkeit zuzuwenden haben. Stehen doch im Arbeitsausschuß Männer wie Kommerzienrat Haberland und Justizrat Baumert aus Spandau . Als Geschäftsführer ist der
Gerichts- Zeitung.
Eine feine Familie.
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Oberpostsekretär und Stadtverordnete Emil Seidel zu fühnen. Am Eine rohe Tat hatte vor dem Schöffengericht in Chemnitz der Abend des 11. November hatte G. in seinem Haufe der 16 Jahre alten Rettlerin A. eine Anzahl Schläge mit seinem Spazierstock auf dem Rücken und den rechten Oberarm und mit der Faust einen Schlag ins Gesicht verfett; auch hatte er sie mit dem Ausdruck: fängnis. ,, Du Wanst!" beleidigt. Der Anlaß zu der Schlägerei war folgenFreigesprochen, aber wegen Ungebühr verhaftet. der. Der 16jährige Sohn Seidels ist gegen die K. unanständig ge= Zu einer aufregenden Szene kam es in einer Verhandlung bor worden; unter anderem hat er dem Mädchen auch Gummiartikel der 3. Strafkammer des Landgerichts II. Angeklagt war der zeigen wollen. Die K. hat sich aber abgewendet, hat auch sonstige Schneider Gustav Schneider wegen gefährlicher Körperverlegung. Aufdringlichkeiten, die sich der junge S. erlauben wollte, energisch Der Angeklagte war nach einer voraufgegangenen Prügelei unter zurückgewiesen. Dann erdreiftete sich der junge Mann, die K. auf den Kindern mit einer Frau Dwell in Streit geraten, der schließöffentlicher Straße in gemeiner Weise zu beschimpfen. Später hat lich ebenfalls in eine. Prügelei ausartete. Hierbei soll er der Frau er dann seinen Bekannten gegenüber damit renommiert, daß die D. einen Fußtritt versetzt haben, den das Schöffengericht Nigdorf . ihm doch zum Opfer gefallen wäre. Das so beleidigte, Mädchen mit einer Geldstrafe von 50 M. ahndete. Gegen dieses Urteil legte teilte dies ihrer Mutter mit und diese schrieb an die Eltern. des Schneider Berufung ein. Vor der Straffammer behauptete S., in der Notwehr gehandelt zu haben. Als die Zeugin D. für ihn beiungen S. einen Brief. Der Brief blieb unbeantwortet. Freundin der N. erhielt nun am 11. November einen anonymen lastend aussagte, faßte der Angeklagte plötzlich in die Tasche und 30g einen Revolver hervor. Der Gerichtsdiener Martin sprang auf Brief, durch den sie für Nachmittags nach dem Hauptautomaten ben Angeklagten zu und entriß ihm nach kurzem Handgemenge die bestellt wurde, und in dem der Wunsch ausgedrückt wurde, daß sie waffe. Der Angeklagte erklärte auf eine Frage des Vorsitzenden, keine Hosen anziehen solle. Dieses Mädchen glaubte, daß der Brief daß er sich selbst habe erschießen wollen. Was er jedoch tatsächlich bon dem jungen Seidel stamme. Sie zeigte ihn ihrer Freundin K. mit dem Revolver beabsichtigte, blieb etwas unklar, da es sich herausund diese machte den Vorschlag, gemeinsam zu Seidels Eltern zu stellte, daß die Waffe gar nicht geladen war. Bei einer Durch gehen und diese um Schuß gegen das unanständige Benehmen ihres suchung wurde eine scharfe Revolverpatrone bei ihm vorgefunden. Sohnes zu bitten. Da kamen die jungen Mädchen vom Regen in In der Sache selbst wurde der Angeklagte freigesprochen, da das Gedie Traufe. S. hörte das Mädchen gar nicht an, sondern schlug es richt annahm, er habe sich in dem Glauben befunden, in Notwehr zu handeln. Dagegen wurde er wegen Ungebühr vor Gericht in in der geschilderten Weise. eine sofort zu vollstreckende Ordnungsstrafe von zwei Tagen Haft
Eine
Der Angeklagte, fand milde Beurteilung; er wurde wegen gefährlicher Körperverlegung und Beleidigung zu insgesamt 65 m. Geldstrafe verurteilt und hat die notwendigen Auslagen und Kosten zu tragen.
Der Oberpostsekretär dürfte als Vorgesetter für Telephondamen und als trefflichster fonservativer Agitator gegen Roheit und Verwilderung sich eignen.
Wegen Meuterei und versuchten Ausbruchs aus dem Strafgefängnis Plötensee
genommen.
als
Die Betternwirtschaft vor Gericht.
In Friedrichsthal ( Saar ) hatte der Steiger Schwarz Gemeinderatsmitglied in einer Gemeinderats fizung fritisiert, daß der Gemeindebaumeister als Schwiegersohn eines von der Stadt beschäftigten Unternehmers dessen städtische Arbeiten überwachen müsse und dabei die Interessen der Gemeinde nicht wahrnehmen könne. Der Bürgermeister und der Baumeister fühlten sich beleidigt und stellten Strafantrag. Außerdem wurde gegen Schwarz bei der tal. Berwerksdirektion ein Verfahren an= hängig gemacht. Das Schöffengericht in Friedrichsthal sprach den unliebsamen Kritiker frei, da es nicht nur das Recht, sondern die Pflicht jedes Gemeindevertreters sei, solche Zustände mit aller Schärfe zu tritisieren
waren gestern die Tischler Gustav Emmerich und Ernst Heßler bor der 6. Straftammer des Landgerichts. III angeklagt. Emmerich hat eine ihm vom Schwurgericht wegen versuchten Raubes auferlegte Gefängnisstrafe von 2 Jahren zu berbüßen, Heßler berbüßt wegen 2 zu berbinteger Diebstahls eine dreijährige Gefängnisstrafe. Beide Angeklagte arbeiteten in einer im Steller belegenen Tischlerwerkstatt in Gemeinschaft mit einem dritten Strafgefangenen. Ihre Strafe wurde ihnen zu lang und sie beratschlagten, wie sie aus dem Gefängnis herauskommen könnten. Sie dachten zunächst, daß es möglich sein daher die Angelegenheit nicht erledigen
Briefkaften der Redaktion.
Marie Holl. In beiden Briefen fehlt Angabe der Adresse. Können
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