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Nr. 70. 29. Jahrg.

Beilage des Vorwärts"- Anzeigen für Süden und Westen.

Siebenter Verbandstag der Gastwirtsgehilfen.

Nürnberg , 21. März.

3. Berhandlungstag.

ficht auf die Förderung der einheimischen Industrie, die von der Regierung gewünscht wird, Sie bitten, uns wenigstens mit an den Lieferungen teilnehmen zu lassen.

Unser Fabrikat ist doch mindestens ebenso gut wie das von und es kann lediglich nur an Ihrer Person liegen, ob wir ins Geschäft kommen oder nicht.

Wir legen ein Freikuvert bei und bitten Sie, uns Ihre An­schauung bekanntzugeben, da wir, falls Sie nicht geneigt sein sollten, die einheimische Industrie zu schüßen, weitere Schritte zu unternehmen gezwungen wären.

Wir sehen Ihrer umgehenden Rüdäußerung entgegen und zeichnen Hochachtungsvoll

Ueber die Lohnbewegungen im Gastwirtsgewerbe" wurde auch heute noch eifrig debattiert. Die Delegierten gaben Schilderungen der örtlichen Bewegungen und zogen aus diesen die Nubanwen­dungen. Verbandsvorsitzender Poetsch- Berlin unterstrich die Ausführungen des Referenten in längerer Rede sehr wirksam. Seine Ausführungen klangen in den Forderungen aus: Abschaffung des Trinkgeldwesens, Beseitigung der Abgaben und Einführung bon festen Löhnen. Für diese Forderungen müßte mit aller Energie ( Jfaria- Bählerwerke). gekämpft werden. Von anderen Rednern wurde die Anerkennung Ses Arbeitsnachweises ebenfalls als Hauptforderung aufgestellt. Also wenn nicht ,, umgehend Rüdäußerung" erfolgt, und wenn Auch wurde betont, daß man nur schriftliche Verträge mit den man nicht geneigt sein sollte, die einheimische Industrie zu Unternehmern abschließen solle, da man sich auf deren mündliche schüßen", dann werden weitere Schritte" den Widerstrebenden Versprechungen nicht verlassen könne. Die Beratung endete mit Mores lehren. Das ist sehr deutlich eine Drohung! Wie einstimmiger Annahme der vom Referenten vorgelegten Resolution. würde man über Terror, Nötigung, Bedrohung und Erpressung Es heißt in ihr: Um den an die Arbeitgeber zu stellenden Forderungen für aetern, wenn vielleicht eine Arbeiterorganisation in ähnlicher Weise Abstellung von Mißständen und Erringung befferer Lohnverhält in einem Schreiben an die Unternehmer Wünsche der Arbeiter be­nisse erwünschten Nachdruck und Erfolg zu verschaffen, erachtet gründete? der Verbandstag für angezeigt, neben dem eifrigen Bestreben, die Organisation durch rege Agitation mächtig und kampffähig zu gestalten, auf die unbedingt notwendigen Vorbedingun gen für Lohnbewegungen hinzuweisen:

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1. Korporativen Verhandlungen mit den Arbeitgebern wenn möglich vor dem Gewerbegericht ist stets der Vorzug zu geben und auf Abschließung schriftlicher Verträge mit speziali­fierter Aufführung der vereinbarten Buntte hinzuwirken.

2. Gegen das Baltieren mit anderen Gehilfen- Vereinigungen ist grundsäßlich nichts einzuwenden, sofern für solidarisches Ver­halten die nötigen Garantien seitens derselben gewährleistet sind. 3. Bei lokalen( Betriebs-) Bewegungen ist der Vorstand der Ortsverwaltung vorher zu unterrichten und dessen Zustimmung einzuholen; lekterer hat möglichst alle in Betracht kommenden An­gestellten, einschließlich des Hilfspersonals, zu organisieren und sich in Zusammenkünften der unbedingten Einigkeit desselben zu versichern. 4. Bei Streits, Sperren und Boykotts ist mit allen in Betracht tommenden Instanzen zu verhandeln, ehe endgültige Beschlüsse gefaßt werden können.

5. Bei allen Lohnbewegungen, ob Arbeitseinstellungen oder Maßregelungen, sind die Bestimmungen des Streits- und Unter­ftüßungsreglements des Verbandsstatutes aufs genaueste zu be­achten. Eine Reihe zu diesem Punkte vorliegender Anträge wurde dem Vorstand zur Berücksichtigung überwiesen. In diesen wird u. a. verlangt, der Vorstand möge bei den gefeßgebenden Körperschaften um eine gesetzliche Regelung des Lehrlingswesens und der Arbeits­zeit petitionieren. Ferner soll beim Reichstag bahin gewirkt werden, daß in allen Offizierskasinos des Deutschen Reichs, wo bisher zur Bedienung der Gäste Ordonnanzen tätig sind, diese durch fest an­gestellte Stellner mit Gewährung eines festen Monatsgehalts ersetzt werden. Mit dem Verband reisender Kaufleute soll der Vorstand Verhandlungen zum Zwede eines Tarifabschlusses für Arbeiten der Hoteldiener anbahnen.

Der Verbandstag schritt nun zur Statutenberatung.

23. März 1912.

Gerichts- Zeitung.

Unbegreifliche Härte.

In einer vom Vaterländischen Frauenverein unterhaltenen Krippe" in Friedenau starb ein Säugling, der sich dort in dauernder Pflege befand. Die Leitung der Krippe" ließ der Mutter des verstorbenen Kindes die Aufforderung zugehen, für die Beerdigung zu sorgen und die Leiche sogleich aus den Räumen der Krippe" entfernen zu lassen. Der Bote traf die Mutter, welche außerhalb des Hauses auf Arbeit war, nicht an und die anwesende Großmutter, Frau Ziemke, konnte in der Sache nichts tun. Nun veranlaßte die Polizei die Ueberführung der Leiche nach der Leichenhalle des Friedhofes. Noch an demselben Tage erschien in einem Friedenauer Lokalblatt eine Notiz, worin von einer polizeilichen Beschlagnahme der Leiche die Rede war und von Frau Ziemte so aufgefaßt wurde, Tode desselben gegeben werden. Frau Ziemke, die in hohem Grade als solle den Angehörigen des verstorbenen Kindes Schuld am Tode desselben gegeben werden. Frau Ziemke, die in hohem Grade herzleidend, nervös und deshalb leicht erregbar ist, hatte wegen der herzleidend, nervös und deshalb leicht erregbar ist, hatte wegen der Zeitungsnotiz eine lebhafte Auseinandersetzung mit dem Nedakteur. Die Frau geriet dadurch in Erregung, die noch gesteigert wurde, da sie durch gewisse Wahrnehmungen, die sie bei einem Besuch in der Krippe" gemacht hatte, zu der Annahme kam, das Kind sei dort schlecht behandelt, ungenügend ernährt und während der Krant­heit nicht sachgemäß gepflegt worden. In ihrem erregten Zustande Nachdem unsere Genossinnen in 14 Versammlungen in Wien sprach Frau Ziemke vor der Haustür mit Nachbarn über den Vor­und in zahlreichen in der Provinz für die politische Gleichstellung fall, wobei sie, wie man begreifen wird, ihre Zunge nicht im Baum der Frauen demonstriert hatten, fand am 17. März ein Frauen- gehalten hat. So sagte sie. mit Beziehung auf die damals abge= stim mrechtstag" der bürgerlichen Frauen statt.

Aus der frauenbewegung.

Die Frauenwahlrechtsbewegung in Desterreich.

Delegierte der Frauenstimmrechtsvereine aus Mähren , Schlesien , haltenen Blumentage, für den Vaterländischen Frauenvexin seien Galizien und aus Laibach waren nach Wien gekommen, um mit dem 10 000 m. eingekommen, der Vorstand stecke das Geld in die Tasche, aber die Kinder in der Krippe" würden schlecht ernährt und gepflegt, Wiener Stimmrechtskomitee zu beraten. Abends fand eine öffentliche Versammlung statt, bei der alle ihr verstorbener Enkel sei halb verfault gewesen. Zu der letzteren Führerinnen der bürgerlichen Frauen und auch einige Abgeordnete Bemerkung hat der Umstand Anlaß gegeben, daß das verstorbeno erschienen waren. Die Frauen einigten sich auf eine Resolution, in Kind sich in ausgedehntem Maße wund gelegen hatte und die wunden welcher die Beseitigung des Wortes Frauensperson " aus dem§ 30 Stellen sich an der Leiche durch blaue und rote Flecke auszeichneten. des Vereinsgefezes und die Ausdehnung des allgemeinen, aktiven Das Wundliegen des Kindes führt Frau Biemte auf mangelhafte und paffiven Wahlrechts für alle Vertretungskörper auf die Frauen Pflege in der Krippe" zurück. In dieser Hinsicht stüßt sie sich auf gefordert wird. Von der Regierung wird die baldige Einbringung eine festgestellte Aeußerung der Pflegefchwester, welche sagte, als einer entsprechenden Vorlage verlangt.

Eine Gefallene.

fängnis.

Frau, die unter ungewöhnlichen Verhältnissen ihre Zunge nicht im Baum halten konnte, ins Gefängnis bringt, hat sich durch diese Hand­lung feineswegs mit Ruhm bedeckt.

Am selben Tage veranstaltete das tschechische Frauen- ihr das Wundsein der Kinder vorgehalten wurde: Sie sei schon vom stimmrechtskomitee in Prag , das sich an der Kundgebung in Wien Vorstande gerügt worden, weil sie zu viel Salbe und Puder für dic nicht beteiligt hatte, eine Versammlung, die sich mit der Forderung wundgelegenen Kinder verbrauche. des aktiven und passiven Frauenwahlrechts für den böhmischen Das Gespräch der Frau Ziemke zu ihren Nachbarn hörte eine Landtag befaßte. Für ein durch einen Todesfall erledigtes Landtag in der Krippe" beschäftigte Aufwärterin. Durch sie erfuhr es der mandat wird nach Aufforderung der Frauenorganisation des Vorstand des Vaterländischen Frauenvereins. Anstatt sich über di betreffenden Wahlbezirke( Limburg - Jungbunzlau ) die Lehrerin Marie unbedachten Aeußerungen einer infolge frankhafter Erregung nicht Zuma kandidieren. Die noch geltende böhmische Landtagswahl ordnung beruht auf dem Gemeindewahlrecht, und nach diesem haben zurechnungsfähigen Frau in vornehmer Ruhe hinwegzusehen, stellte die Frauen mit Ausnahme der zwei größten Städte Prag und der Vorstand Strafantrag. Das Schöffengericht verurteilte Frau Reichenberg, das direkte mit einem Steuer- oder Bildungszensus Siemke zu der unglaublich harten Strafe von einem Monat Ge­verbundene Wahlrecht. In einer Sigung des Komitees für die böhmische Landtags- Infolge der von der Verurteilten eingelegten Berufung beschäf­wahlreform wurde am Montag der Statthalter Fürst Thun befragt, tigte sich gestern die 4. Strafkammer des Landgerichts II mit der in welchem Umfange das attive Wahlrecht der Frauen Angelegenheit. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Kurt Rosenfeld, erweitert werden soll. Der Statthalter antwortete, daß auch in den focht das ungeheuerliche Strafmaß an mit dem Hinweis auf die Städten Prag und Reichenberg den Frauen das Wahlrecht gegeben durch die ganze Sachlage sowie durch die Krankheit der Angeklagten Der letzte Verbandstag sprach sich im Prinzip für die Einführung werde, und zwar soll es in den Landgemeinden wie in den Städten erklärliche Erregung. Eine Freiheitsstrafe sei hier durchaus nicht der Arbeitslosenunterstützung aus und beauftragte Städten Widhofen a. 563 und Wiener- Neustadt wird der Unfug, begründet, persönlich ausgeübt werden. In den niederösterreichischen Hauptverwaltung und Ausschuß, dem nächsten Verbandstag eine baß wahlberechtigte Frauen nur mittels Vollmachten ihr Wahlrecht Das Gericht verwarf die Berufung mit der Begründung, die in Borlage zu unterbreiten. Gleichzeitig folle auch eine Revision des ausüben können, abgeschafft. Die in diesen Sädten wahlberechtigten erster Instanz verhängte Strafe von einem Monat Gefängnis fei Statuts borgenommen werden. Bisher bestanden zwei Beitrags­tlassen mit 40 und 30 Pf. Beitrag. Der Entwurf sieht drei Klassen das Wahlrecht ausüben. Frauen nur Steuerzahlerinnen werden in Zukunft persönlich angemessen, denn die Angeklagte habe den Vorstand des Vaterlän­bor: 1. Klaffe für Kellner, Köche, Büfettiers, Portiers und Hotel Sturios ist, daß derselbe niederösterreichische dischen Frauenvereins schwer beleidigt. diener usw. 50 Pf.; 2. Klasse für Köchinnen, Kassiererinnen, Stell- Landtag, der den Frauen Wiens das Wahlrecht vorenthält, selbst Dies harte Urteil hätte wohl nicht gefällt werden können, wenn nerinnen, Büfettmamsells und Zimmermädchen 40 Bf.; 3. Klasse mitberaten muß bei einer Wahlreform, die den Frauen in Städten die Richter die Umstände, vor allem den augenfälligen krankhaften für das weibliche Hilfspersonal und andere Angestellte mit geringem mit eigenem Statut das direkte Wahlrecht einräumt. In Galizien wird, wie die Delegierten beim Bürgerlichen Erregungszustand der Angeklagten hinreichend berücksichtigt hätten. Einkommen 30 Pf. Diese Säße fommen einer Beitragserhöhung grauenstimmrechtstag berichtet haben, ein heftiger Kampf um das Der Vorstand des Baterländischen Frauenvereins, der eine franke von 10 Pf. gleich. Für Bersonen, die nur nebenberuflich im Gastwirtsgewerbe beschäftigt Landtagswahlrecht der Frauen geführt. find, soll eine besondere Klasse mit einem Beitrag von 25 Pf. ein­gesezt werden. Es soll ihnen nur gewährt werden: Rechtsschutz, Streit und Gemaßregeltenunterstüßung und Sterbegeld. Stran So nennt sich eine ältere Kellnerin, die in der Thorner Presse fen oder Arbeitslosenunterstübung würden diese Mitglieder, die in knapper Form ihr Lebensschicksal schildert. Das Mädchen auch im Hauptberuf organisiert sein müssen, also nicht erhalten. mag bei der besseren" Gesellschaft im landläufigen Sinne als Ge­Bisher hatten die Doppeltbeschäftigten dieselben Rechte wie die fallene geächtet sein. Die Gesinnung aber, die aus ihrer Schil­übrigen Mitglieder. Um den doppeltbeschäftigten Mitgliedern, die derung spricht, stellt sie hoch über viele beffere Damen", die sich seit 1911 dem Verband angehören, ihre Rechte nicht zu beschränken, mehr oder weniger offen, unter dem Dedmantel einer wohl­können diese in der bisherigen Beitragsklasse verbleiben, behalten anständigen Ghe prostituieren. Die Kellnerin schreibt: also ihre Rechte, wenn sie dies forporativ innerhalb ihrer Filiale" Kürzlich ist in hiesiger Stadt viel über die Sebung des bis spätestens 1. Juli 1912 bei dem Vorstand beantragen. Das Kellnerinnenberufs gesprochen worden. Gestatten Sie mir, als Unterstübungsreglement wurde ebenfalls abgeändert. Kellnerin in älteren Jahren meine Erfahrungen in meinem Berufe Neu hinzu kamen die Bestimmungen über die Arbeitslosen zu Nuk und Frommen der Allgemeinheit darlegen zu dürfen. Man unterstübung, die nun eingeführt werden soll. Nach dem schob den Agenten und Wirten die Hauptschuld in die Schuhe. Bu­Entwurf soll die Arbeitslosenunterstützung nur im Winterhalb gegeben, daß ein Teil der Schuld auf diesen ruht, die Hauptschuld jahr Ottober- März zur Auszahlung kommen, und 1 M. für ruht jedoch in unserer sogenannten guten Gesellschaft. Als Beweis die 1., 0,75 M. für die 2. und 50 f. pro Tag für die 3. Klasse diene Ihnen mein Lebensschidial. Meine Mutter war Stuben betragen. Als Unterstützungsdauer find sechs Wochen vorgesehen. mädchen in feinem Hause. Der Sohn der Herrschaft wurde mein Die sich an das Referat schließende General debatte zum unehelicher Water. Meine Mutter heiratete dann einen Fabrit Statut ist ziemlich ausgedehnt. Sie wird morgen fortgesetzt. arbeiter. Meine Jugend war hart, und stete Entbehrungen ließen in mir den Wunsch nach Reichtum wach werden. Ich wurde Dienst. mädchen. Meine lebte Stellung war im Hause eines reichen jüdischen Industriellen. Frau und Tochter trieben in Toiletten unglaublichen Zugus. Bei meinen Sonntags- Ausgehtagen sah ich auf den Promenaden überall den Toilettenlugus. Hübsch war ich Die Hamburger Bürgerschaft hat am Mittwoch nach eingehen- jenen gleich tun zu können. Woher konnte ich aber das nötige Geld und jung, fein Wunder, daß ich nur heißes Sehnen empfand, es der Beratung den Entwurf eines Baupflegegefeges mit großer dazu erlangen? Durch Arbeit niemals. Jch gab mich also wohl­Mehrheit angenommien. Es wird danach eine aus Mitgliedern des habenden Herren hin. Von hier bis zur Kellnerin ist nur ein Senats und der Bürgerschaft bestehende Kommission eingefeßt, die Schritt. Innerlich widerte mich mein Treiben an, aber die Ver­das Recht hat, gegen solche Bauten, die eine Verunstaltung des Lockungen der Außenwelt waren zu mächtig. Wäre ich auf eine In den wirtschaftlichen Kämpfen zwischen Arbeitgebern und Stadtbildes bewirken, und gegen den unschönen Reklameunfug Ein- Stelle in einfamem Gutshofe gekommen, so hätte ich wahrscheinlich Arbeitnehmern sind die ersteren in den letzten Jahren mehr und spruch zu erheben. Der Kommission wird ein aus 25 Sachverstän den Lurus der Gesellschaft nicht kennen gelernt und wäre vor der mehr dazu übergegangen, den Streit der Arbeiter durch die Aus­bigen bestehender Beirat zur Seite gestellt. Ein rechtlicher Einspruch schiefen Bahn bewahrt geblieben. So wie mir geht es den meisten sperrung derselben zu parieren. Um diese Aussperrungen wirksam gegen die Entscheidungen der Kommission ist nicht zulässig. meiner Kolleginnen. Wir alle sind durch den Glanz der Umgebung durchführen zu können, verpflichten die Arbeitgeberverbände ihre ins Fallen geraten. Wo ist die Einfachheit heute zu finden? Im Mitglieder, bei Vermeidung einer regelmäßig ziemlich hohen Non­Terror im Konkurrenzkampf. Theater muß die Dame" von heute mit kostbarem Hut und Die Gegner der Arbeiterbewegung aetern über Terrorismus Hermelinmantel Parade sizen. Brillanten, Loden, Seide und Samt ventionalstrafe den Aussperrungsbeschluß zu befolgen. Die Zahlung und üben ihn selbst in der ungezügeltsten Weise. Jm Konkurrenz bas Aeußere dem Menschen den Wert gibt, sondern daß der Wert werden. Denn nach§ 152 Absatz 2 der Gewerbeordnung in Ber überall, wo ich hinschaue. Die Frau von heute vergißt, daß nicht der Konventionalstrafe kann aber im Brozeßwege nicht erzwungen kampf sind alle Mittel recht. Drohungen, Erpressungen, Bestechun- des Menschen in seinem Innern liegt. Ich verurteile heute in ge- bindung mit§ 344 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist eine solche ver­gen gehören dazu. Keine Waffe wird verschmäht, wenn sie nur reiften Jahren diese Gesellschaftsordnung. Sie ist das Grundübel tragliche Strafbestimmung nichtig. Diese Rechtsansicht ist bereits von Erfolg verspricht. Die Vernichtung des anderen ist des Wetteifers und die Hauptschuld am Fall so vieler Mädchenjugend. Es war für den Oberlandesgerichten Dresden und Stuttgart ausgesprochen Ziel und Zwed. Allerdings, die Konsumenten haben keinen Vorteil mich bezeichnend, daß nicht eine der Rednerinnen des neulichen worden. In gleichem Sinne entschied das Reichsgericht am Donners­davon, im Gegenteil, denn hat der Kapitalkräftigste die Konkurrenz Abends( des Thorner Vereins Frauenwohl") hier einsette. Wer tag einen Rechtsstreit, dem folgender Sachverhalt zugrunde lag: hinausgebissen, dann bittiert er Preise, die den früheren Verlust das lebel an seiner Wurzel faffen will, sebe hier ein. Nicht Worte, tag einen Rechtsstreit, dem folgender Sachverhalt zugrunde lag: reichlich wieder einholen. Aber nicht allein wirtschaftliche Ueber­macht, sondern auch Drohungen, solche sogar mit partikularistischem Einschlag, gehören zu den Konkurrenzwaffen. In welchem Tone, um nicht zu sagen mit welcher Anmaßung, dabei vorgegangen wird, illustriert folgendes an verschiedene Firmen gelangte Rundschreiben:

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Soziales.

Baupflege in Hamburg .

Titl.

Betriebsleitung

Wir nehmen Bezug auf die Unterredung, die unser Ingenieur Herr C. Müller mit Ihnen unter dem.. geführt hat, und bedauern ungemein, daß Sie von den nicht abgehen wollen. Wenn wir auch anerkennen, daß Sie den... treu bleiben, so müssen wir doch als einzige Spezialfabrik Bayerns , mit Rück­

Das Alkoholkapital und die Unabhängigkeit ber Breffe. In der Alkoholgegner- Woche, die im August in Dresden ab= gehalten wurde, hatte Dr. jur. Hermann Bopert( Hamburg ) ausgeführt, die Unabhängigkeit eines großen Teils der Presse, mit Ausnahme der sozialdemokratischen, werde durch das Alkoholkapital gefährdet. Das Berliner Tageblatt" hatte darauf am 7. August u. a. erwidert, die Behauptung Poperis, zahlreiche deutsche Zei­tungen ständen im Solde der Brauereiunion, sei, solange nicht Be­weise vorgebracht würden, eine Verleumdung. Dr. Popert klagte darauf gegen den verantwortlichen Redakteur des Berliner Tageblatte", Arno Senig, wegen Verleumdung und verleumderischer Beleidigung bei dem Schöffengericht Hamburg . Am Donnerstag stand Termin an. Der Kläger hatte einen umfangreichen Beweis für seine Behauptung angetreten. Der Beklagte bestritt nun­mehr, verantwortlicher Redakteur des Teils des Tageblatts" zu sein, in dem die Notiz sich befand. Der Kläger monierte, daß der Beklagte erst jest nach Ablauf der für Preßdelikte geltenden sechs­monatlichen Verjährungsfrist diesen Einwand erhebe. Das Ge­richt mußte, da es den Einwand für erwiesen erachtete, auf Ein­stellung des Berfahrens erkennen.

Die vom Kläger herbeigefehnte Beweisaufnahme dürfte in einem demnächst zur Entscheidung gelangenden ähnlichen Prozeß gegen den Zeitungsverlag" erfolgen.

Bertragsstrafen wegen Nichtaussperrung von Arbeitern find nicht einklagbar.

Als im Frühjahr 1910 der große Streit im Baugewerbe un­sondern Taten. Ein jeder ist berufen, mitzuhelfen. Kehret zur Einfachheit zurück, predigt Guren Töchtern von vornehmer wahrer mittelbar bevorstand, beschloß der Arbeitgeberverband für das Bau­Einfachheit! Ihr tut Gutes Euch selbst und ladet nicht den Vor- gewerbe zu Hannover in einer außerordentlichen Generalversamm= Töchter der Armut verderben zu helfen." Frauenwohl" hier be- und fämtliche Bauarbeiter zu entlassen. Diejenigen Mitglieder, die wurf auf Euch, die Sitten der zu Euch als Muster aufblickenden lung vom 14. April, die Geschäftsbetriebe am 15. April zu schließen tätige dich! Es ist ein reiches Arbeitsfeld vorhanden." sich dem Beschlusse nicht fügen sollten, wurden zur Zahlung einer Mit Recht bezeichnet die Schreiberin vorstehender Zeilen die Konventionalstrafe von 5 M. pro Tag und Arbeiter verpflichtet. Das bestehende Gesellschaftsordnung als Grundübel auch des Glends der Mitglied des Arbeitgeberverbandes K. Kam dem Aussperrungsbeschluß Prostitution. Die Damenvereinigung" Frauenwohl" bermag hier nicht nach. Es wurde vom Verband gegen ihn eine erhebliche Non­nicht zu helfen. Die Retterin kann den Elenden, Verstoßenen, Ge­ächteten und Leidenden nur in der Sozialdemokratie erstehen. Sie bentionalstrafe festgesetzt, deren Zahlung der Verband im Prozeß­will und wird die kapitalistische Gesellschaftsordnung in eine höhere wege von K. verlangt. Demgegenüber hat K. Widerklage auf Fest­Form überführen, in die sozialistische Gesellschaftsordnung. stellung erhoben, daß er dem Verband nichts schulde.