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aus die Kette weiter zu verfolgen.
um bas aufzubringen, was bas Stapttal, ber Stapitalismus ver- 1 ersten Abteilung wurden die Landwirte Adolf Grable unb Reinhold| Eigentümer in Betracht, ohne daß er irgendein Interesse am Hause fchlingt! Klate mit je acht Stimmen gewählt. Bon 15 Sigen der Gemeinde- habe. Er sei nicht Hausbesitzer im Sinne der Städteordnung. Die 10 Broz. Umfaßgebühr" sind nur das erste Glied in der bertretung haben unsere Genossen jezt sieben inne. Wollen die Entscheidungsgründe lediglich besagen, daß einr Kette der Profitverteilung. Aber es ist schon etwas wert, wenn trübe Nowawes . Bei der am Dienstag stattgefundenen Gemeinde- Scheineigentum vorliege und deshalb die Eintragung unerheblich vertreterwahl wurden für den sozialdemokratischen Randidaten Ge- fei, ſo entspräche diese Auffassung der ständigen Rechtsauffaffung noffen Ebel 371, für den bürgerlichen standidaten 12 Stimmen ab- und Rechtsprechung. War aber das Eigentumsrecht ernstlich ber tragen und hat das Oberverwaltungsgericht nur angenommen, das gegeben. Die Sozialdemokratie erhielt an den beiben Wahltagen Eigentum sei feins im Sinne der Gemeindeordnungen, weil der zusammen bisher 784 Stimmen, während es die Bürgerlichen auf Eingetragene einen Vertrag über die Einnahmen und Ausgaben nur ganze 24 Stimmen brachten. des Hauses zugunsten eines Dritten abschloß, so wäre das eine statt, deren Namen mit den Buchstaben A bis Z beginnen. Heute Mittwoch, den 27. März, findet die Wahl für die Wähler neue, durch nichts gestützte Einengung des Hausbesikerbegriffs. Alltäglich werden von Eigentümern zugunsten Dritter in der Regel um einer Zwangsverwaltung des Grundstücks zu entgehen ähnliche Verträge geschlossen, ohne daß irgendein Gericht je angenommen hätte, der eingetragene Eigentümer sei nicht Eigentümer.
Augen dort, wo sie vorher nichts erblickten, jegt wenigstens das eine Glied erſchauen. Um so leichter ist es jetzt, von dieſem ersten Glied Und wer sie sieht, dem muß sich mit furchtbarem Ernste die Frage aufdrängen: Ift sie eine Notwendigkeit und Unabänderlichkeit? Läßt sich das Gold, das ihre Glieder bildet, nicht denen zuführen, die wirklich mitarbeiten an der Schaffung der Werte, damit, fie es für sich in kräftigende Nahrung und Kulturgüter ummünzen?
Es muß geben! Und es geht: Wenn an die Stelle der fapitalistischen die sozialistische Produktion tritt, die die Produktionsmittel zum Gemeingut aller macht und sie damit der Macht und Möglichkeit entkleidet, die Arbeit auszubeuten.
Aus der Frauenbewegung.
Das kommunale Wahlrecht für Frauen in Italien .
Die Kommission, der der Gesetzentwurf über das kommunale Frauenstimmrecht vorliegt, hat sich zugunsten eines sehr beschränkten und verklausulierten Frauenstimmrechts ausgesprochen. Während Heute alle Männer, die die vier Elementarschulklassen absolviert und das 21. Lebensjahr erreicht haben, das Wahlrecht genießen, sollen die Frauen 25 Jahre alt sein und außerdem noch einer der folgenden Bedingungen genügen: sechs Elementarschuljahre oder zwei Mittelschuljahre abfolviert haben, sich durch Veröffentlichungen über den Befizz höherer Bildung ausiveisen, über 100 Lire direkte Steuern jährlich bezahlen oder schließlich in der Staats- oder Kommunalberwaltung angestellt sein. Das so beschränkte Wahlrecht schließt auch die Wählbarkeit ein. Es ist aber merkwürdig, daß man unter den Frauen ein ausschließlich der Bourgeoisie zu gute kommendes Wahlrecht gerade in demselben Jahre schaffen will, in dem man das Wahlrecht der Männer auf die Analphabeten ausdehnt.
Das Frauenwahlrecht in den Vereinigten Staaten von Nordamerika
bertraten jüngst die Vertreterinnen von zahlreichen Frauenvereinigungen vor dem Songreß in Washington . Dem Kongreß liegen verschiedene Anträge vor, die die politische Gleichberechtigung der Frauen fordern. In erster Linie trat der sozialistische Abgeordnete bon Milwaukee, Viktor Berger, damit hervor. Komitees des Repräsentantenhauses wie des Senats luden nun die Vertreterinnen
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vieler Frauenberbände ein, ihre Ansichten über die politische Gleich berechtigung vorzutragen. Diese Gelegenheit nahmen die Frauen wahr, um einen großen Tag" in Washington zugunsten ihrer Bewegung zu beranſtalten und die allgemeine Aufmerksamkeit auf ihre Sache zu lenten. Mehr als 400 Frauen erschienen vor den Komitees und eine Reihe furzer, aber eindringlicher und scharf pointierter Reden wurden gehalten. Eine Million Frauen besigen schon bas volle Wahlrecht in den Bereinigten Staaten", so führte die erste Rednerin aus, und sie werden sich im nächsten Herbst an den Präfidentenwahlen beteiligen. Außerdem stimmen über 500 000 Frauen in Gemeindewahlen mit. Warum wird das Wahlrecht den übrigen Frauen vorenthalten?" Eine Rednerin erklärte, daß acht Millionen Frauen in den Bereinigten Staaten gewerblich tätig seien und politische Macht zur Wahrnehmung ihrer Interessen unbedingt brauchen. Andere wiesen darauf hin, wie die Sorge um das Wohl der Kinder, um Haus und Familie immer mehr zur öffentlichen Angelegenheit wird, daß trotzdem die Frauen aber kein maßgebendes Wort dazu zu sagen hätten. Wieder andere hoben die reiche Arbeit der Frauen am ganzen Leben der Nation herbor und berlangten das Mitbestimmungsrecht in allen Angelegen heiten der Nation. Eine unmittelbare Wirkung auf die Gesetzgebung darf man sich natürlich von dieser Bernehmung der Frauen vor den Kongreßkomitees nicht versprechen, aber sicher lich eine Förderung der Sache ber Gleichberechtigung, denn die gefamte Breffe nahm ausführlich Notiz von diesem Vorgang in Washington und trug ihren Lesern die Gründe der Frauen bor. Borläufig müssen die Frauen noch in den einzelnen Staaten, von denen sie erst sechs erobert haben, noch viel Pionierarbeit ber richten, ehe fie hoffen können, daß die Bundesgefeggebung zu ihren Gunsten umgestaltet wird.
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Die Gemeindewahlbewegung. Groß- Lichterfelde . Heute nachmittag soll die Entscheidung fallen, ob unser Kandidat Genosse C. Wenzel oder sein bürger licher Gegenkandidat gewählt wird. Die Gegner machen die größten Anstrengungen, um uns das Mandat streitig zu machen. Jeder einzelne Genosse muß daher nach besten Kräften seine Pflicht erfüllen. Desgleichen wird die Arbeiter schaft Groß- Berlins ersucht, daß sie Groß- Lichterfelder Arbeiter auf ihre Wahlpflicht aufmerksam macht.
Wenn jeder auf dem Posten ist, dann ist die Wahl gesichert. Wahllofal: Hertel, Zehlendorfer Str. 5. Mahlzeit: nachmittags 3-8 11hr.
Genossen, welche an der Wahlarbeit teilnehmen, treffen sich um Hohenneuendorf( Nordbahn). Heute, Mittwoch, nach mittags bon 4-8 Uhr, findet für die dritte wählerklasse die Stichwahl zur Gemeindevertretung zwischen unserem Genossen Soffmann und dem bürgerlichen Kandidaten Rostod statt. Da bei der Hauptwahl die Beteiligung eine sehr schwache war, muß das Berfäumte heute nachgeholt werden. Wir ersuchen daher alle Partei genossen, die mit hohenneuendorfer Wählern zusammenarbeiten, die selben an ihre Wahlpflicht zu erinnern.
1/8 Uhr bei Wahrendorf, Bäkestr. 7.
Soziales.
Bandarbeiter als weiße Sklaven.
Unser Bruderorgan die ,, Mecklenburgische Volkszeitung" veröffentlicht folgendes Schriftstück, das an die Landwirte in Mecklenburg gesandt wird:
Bum 16. März 1912 war eine Versammlung über anliegende Bedingungen betreffend Arbeiterfragen nach Nostod eingeladen. Nach eingehender Beratung und Besprechung haben von airta 260 anwesenden Herren 215 Herren sich durch Namensunterschrift verpflichtet, den anliegenden Bedingungen beizutreten.
Euer Hochwohlgeboren werden höflichst ersucht, da sie nicht persönlich in Rostoc anwesend waren, nachträglich Ihr Einverständnis zu der Durchführung der beiden Beschlüsse auf unten stehendem Formular durch Namensunterschrift zu erklären, außer dem die beiden Beschlüsse zu behalten und die unterschriebene Er flärung an Herrn Defonomierat Dbloff- Rösterbed bei Rostod zu senden. Sollten Sie wider Erwarten mit den Beschlüssen nicht einverstanden sein, so werden Sie gebeten, nicht nur das beiliegende Formular, sondern alle hierauf bezüglichen Schriftstücke so bald wie möglich zurückzusenden.
an
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Im Auftrage der Versammlung
Ohloff- österbed bei Rostod i. M. Hier abtrennen und mit Namensunterschrift zurücksenden Herrn Dekonomierat Dbloff. Rösterbed b. R. i. M. Ich verpflichte mich, die Beschlüsse a) über eigene Arbeiter b) über fremde Arbeiter
inne zu halten.
( Ort und Datum.)
( Unterschrift.)
abgehaltenen Versammlung, in welcher eine Besprechung über In der am Sonnabend, den 16. März 1912, in Rostock Arbeiterfragen stattfand, wurden folgende Beschlüsse gefaßt, welche innezuhalten sich die Unterzeichneten verpflichten.
Milchwucher.
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Mit der stetigen Zunahme der Erwerbsarbeit verheirateter Frauen und Mütter, was eine Behinderung der natürlichen Ernährung der Säuglinge im Gefolge hat, gewinnt die Tiermilch als Ersatz eine immer größere Bedeutung. Die Abwendung vom Fuselgenuß steigert ebenfalls die Nachfrage nach Milch. Deren Konsum ist denn auch in den letzten Jahren nicht unbeträchtlich gewachsen. Gleichzeitig wurde ihr Preis in die Höhe geschraubt. Im rheinischwestfälischen Industrierevier fostete der Liter Milch vor nicht zu langer Zeit noch 18 Pf. ins Haus gebracht. Jezt werden durchgängig 24 Pf. verlangt. Von welch volksfreundlichen, dem Allgemeinwohl dienenden Absichten die Agrarier beseelt sind, kam in der lebten Generalversammlung des Bergischen Milchverwertungsberbandes" recht drastisch zum Ausdrud. Der Vorsigende warnte Milchschwemme"! Um solche zu verhüten, solle man vor einer die Milch zurückstellen. Eine Verminderung des Milchbiehes sei schon in Erwägung gezogen. Unter allen Umständen müsse der hinaufgeschraubte Preis gehalten werden. Sind das nicht edle Ansichten? Lieber die Milch den Säuen geben, als sie den armen Stadtkindern 1 Bf. billiger zu überlassen. Solches Gebaren ist nicht allein traß egoistisch, es ist direkt ein Verbrechen am Voltswohle. So machen es die Agrarier, deren Not von christlichen Gewerkschaftsführern in aufdringlicher Weise geschildert wurde, um Proteste der katholischen Arbeiter gegen die Zoll- und Steuerpolitik des Zentrums zu verhindern.
Gerichts- Zeitung.
Der Streifpoften als- Berkehrshindernis.
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Wieder einmal muß das Verkehrshindernis" herhalten, Arbeitern die Ausübung ihres Koalitionsrechtes zu verkümmern. Es hatte sich gestern vor der 143. Abteilung des Amtsgerichts I . Für eigene Arbeiter, Tagelöhner und Deputatiften. Berlin- Mitte der Maschinenmeister Otto Knorr unter der furchtEs bleibt jedem Arbeitgeber überlassen, ob er Tagelöhner oder baren Anklage zu verantworten, am 26. Januar d. J. auf den Deputatiften wegen ihrer Zugehörigkeit zur Sozialdemokratie oder Bürgersteig in der Marienstraße gestanden und dadurch ein Verzu einem von dieser ins Leben gerufenen Konsumverein oder kehrshindernis" gebildet zu haben! Schier unglaublich erschien es wegen sozialdemokratischer Umtriebe entlassen will. Sind jedoch allen Zuhörern, daß ein solcher Mensch noch nicht einmal vorbestraft auf irgend einem Gute Arbeiter aus obigen Gründen gekündigt war. An jenem Tage aber ereilte ihn die strafende Nemesis in worden, so erscheint es im Interesse jedes einzelnen Arbeitgebers
bringend nötig, daß solche Leute, die den Keim der Unzufriedenheit der stark in die Breite gegangenen Person eines Schußmanns und die Verhegung in den neuen Betrieb zweifellos hineintragen Kraft, der den Angeklagten ob der oben genannten Tat festwürden, nicht anderswo aufgenommen werden. Die unterzeichneten nahm. Der Angeklagte gab an, er habe mit einem alten Bekannten Herren sind sich dieser Gefahr beztv. der Notwendigkeit ihrer Abwehr auf der Straße gestanden; er stand auf dem Fahrdamm, der andere boll bewußt, doch muß unbedingt einheitlich vorgegangen auf der Bordschwelle. Als sie sich verabschiedet hatten, sei er, der werden, damit auch die Herren aus anderen Gegenden sich veranlaßt sehen, der Berabredung beizutreten. Die unterzeichneten Herren verpflichten sich aus obigen Gründen, gefündigte Arbeiter nicht bei sich einzustellen. Es wird hinzugefügt, daß Arbeiter, die den Nachweis führen, daß sie ihre Verbindung zur Sozialdemofratie gelöst haben, wieder angenommen werden dürfen.
Angeklagte, quer über den Bürgersteig gegangen und da sei der Schutzmann auf ihn zugetreten und habe im Unteroffizierston zu ihm gesagt:" Sie hindern hier den Berkehr! Jest verfchwinden Sie mal gleich aus der Marienstraße!" Der Angeklagte berbat sich den Ton, worauf der Schuhmann ihn aufforderte, sofort die Marienstraße zu verlassen. Als er nicht sofort ging, habe ihn Spätestens nach dem 1. April 1918 dürfen sogenannte fremde der Schutzmann in den Rücken gestoßen und ihn mit zur Wache Arbeiter, die einem von der Sozialdemokratie ins Leben gerufenen genommen. Auf Befragen durch den Vorsitzenden gab der AnKonfumverein oder sonstigen sozialdemokratischen Verein angeklagte noch an, es sei damals in der Hagelbergschen Papierfabrik gehören, nicht beschäftigt werden. Den fremben Arbeitern ist dieser in der Marienstraße gerade Streit gewesen; er habe auch StreitBeschluß bekannt zu geben. posten gestanden, aber an jenem Tage nicht.
II. Für fremde Arbeiter.
Die Unterzeichneten verpflichten sich, biernach zu handeln. Diese Vereinbarung läuft vom 1. April 1912 bis 30. Juni 1914. ( Unterschriften.)
Interessant war nun die Bernehmung des Zeugen Schuhmann Kraft. Er hat eine sehr kräftige Stimme. Er erklärte:" Ich war damals in der Marienstraße stationiert, weil bei der Firma Diese Schriftstücke dokumentieren aufs neue den agra- Hagelberg gestreift wurde." Der Angeklagte war ihm bekannt; er rischen Terrorismus und den Kampf der Großgrundbesizer hatte ihn schon an mehreren Tagen Streikposten stehen sehen. gegen Arbeitswillige, die ihr Menschenrecht verteidigen. Selbst- Diese Tatsache genügte dem Hüter von Ordnung und Sicherheit, verständlich sind die Verpflichtungen" nichtig, weil sie gegen dem Angeklagten das Verweilen auf der Straße zu verbieten. Der die guten Sitten verstoßen. Außerdem sind die Herren Angeklagte hätte laut standaliert, so daß ein Auflauf entstanden Agrarier, die diese schwarzen Listen in Szene fezen, solidarisch wäre. Ein anderer Zeuge, der Rohrleger Kopecz, bekundete, es für allen etwa einem Landarbeiter aus der frechen Boykottie- feien höchstens drei bis vier Leute stehen geblieben. rung folgenden Schaden voll verantwortlich. Die Land- Der Amtsanwalt hielt den Angeklagten für überführt, drei arbeiter mögen aus dem Zusammenschluß der Großgrund- verschiedene Uebertretungen begangen zu haben. Erstens war er besitzer aufs neue entnehmen, wie notwendig es ist, daß sie ein Verkehrshindernis( fostet 10 M.), zweitens hat er der Aufsich mit ihren Arbeitskollegen organisieren. Der organisierten forderung, fortzugehen, nicht Folge geleistet( toftet wieder 10 M.) Arbeiterklasse gegenüber sind auch die agrarischen Hezer und drittens hat er groben Unfug berübt, indem er skandalierte, machtlos. so daß die Leute stehen blieben( foftet nochmals 10 M.). Also verdiene der Sünder eine Geldstrafe von 30 M. eventuell sechs Tage Haft.
Einengung des Begriffs des Hausbesitzers im Sinne der Gemeindeordnungen.
Im Wahlbezirk Schwarzwald der Stadt Beuthen war in der Abteilung
Der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Dr. Frey, Hob
britten bereitet hen Stadtverordnetenwahlen als Hausbe- in seinem Plaidoyer hervor, daß das Trottoir in der Marienstraße
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drei Meter breit sei; ein Mensch könne also auf einer so breiten - es war ein Hausbesitzer zu wählen Herr Fischer ge wählt worden. Er war ins Grundbuch als Eigentümer eines Straße tein Verkehrshindernis bilden. Andererseits aber beBauses eingetragen. Der Bezirksausschuß erklärte seine Wahl findet sich in derselben Straße eine Pferdehandlung und täglich aber für ungültig, nachdem er folgendes festgestellt hatte: Das und stündlich werden von diesem Geschäft auf der Straße junge Grundstück gehörte der kommunalpolitisch start interessierten Ober- feurige Pferde eingefahren das bildet aber nach Ansicht der schlesischen Eisenbahnbedarfs- Aktiengesellschaft". Sie hatte es dem Polizei kein Verkehrshindernis! Der Schuhmann Kraft gehöre Fischer grundbuchlich zu Eigentum aufgelassen. Die ganze Verwaltung des Hauses war aber in den Händen der Aftiengesell- iener Polizeiwache in der Albrechtstraße an, wo nach einem Bericht schaft verblieben. Fischer durfte auch die Mieten nicht für sich im Vorwärts" die ärgsten Ausschreitungen vorgekommen wären, Bruchmühle. Durch das gesetzwidrige Berhalten des Gemeindes bereinnahmen, sondern die Mieten gehörten der Gesellschaft. Auf die von demselben Gericht festgestellt sind. Das Gericht habe sich vorstehers fonnten bekanntlich die Vertretertvahlen nicht stattfinden. der anderen Seite hatte allerdings die Gesellschaft Herrn Fischer auch selbst von der, gelinde gesagt, kräftigen Stimme des Herrn Die Wähler hatten dadurch unnötigerweise einen halben Tag bestätigt, daß er das Haus jederzeit verkaufen könne. Der Be Kraft überzeugen können, so daß der Angeklagte durchaus beversäumen müssen. Wer nun glaubte, der Herr Gemeindevorsteher airtsausschuß ging nun bei seinem Urteil davon aus, daß Fischer rechtigt war, fich einen solchen Ton gegen ihn zu verbitten. Er würde die durch sein Verhalten nochmals erforderlichen Neuwahlen unter den obwaltenden Umständen nicht als Hausbesitzer im Sinne beantragte deshalb die Freisprechung. Das Gericht verurteilte den Angeklagten tegen der Bean einem Sonntag stattfinden lassen oder die Wahlzeit wenigstens der Städteordnung gelten fönne. Als tatsächliche Eigentümerin sei in die Abendstunden verlegen, hatte sich gründlich getäuscht. Die die Attiengesellschaft anzusehen. Es käme nicht auf das formale hinderung des Verkehrs" und wegen des Widerstandes zu je 5 M., Neuwahlen finden am Freitag, den 29. März, nach Eigentum an, sondern auf den materiellen Inhalt des Eigentums. hinderung des Verkehrs" und wegen des Widerstandes zu je 5 M., Das Oberverwaltungsgericht bestätigte am Freitag dieses insgesamt also 10 M. Geldstrafe. Von der Anklage des groben mittags 3 Uhr, im Schulgebäude statt. Alle Wähler werden ersucht, pünktlich zur Stelle zu sein. Die in Berlin arbeitenden Urteil. Es führte aus: Der Grundsatz, der der Entscheidung zu Unfugs wurde der Angeklagte freigesprochen, da auch das Gericht Wähler müssen den Bug 1 lbr 30 Min. vom Schlesischen Bahnhof grunde liege, beziehe sich sowohl auf den Begriff des Hausbefibers für erforderlich erachtete, daß der Schußmann in höflicherem Tone im Sinne der Städteordnungen, welche das Hausbesizerprivileg mit dem Angeklagten reden müsse. Von einem Auflauf könne benutzen. Wenn jeder seine Pflicht erfüllt, ist der Sieg unser, fennen, als auch auf den Begriff des Angesessenen" im Sinne teine Rede sein; einige Leute bleiben aus Neugierde immer stehen, der verschiedenen Landgemeindeordnungen. Der Senat gehe davon wenn ein Mann festgenommen werde. " Die Straße dient lediglich dem Verkehr," meinte mal Herr Markgrafpieste. Einen glänzenden Sieg errangen unfere aus, daß der Begriff Hausbefizer und Angefeffener im Sinne Genossen bei der am Sonntag stattgefundenen Gemeindewahl. In dieser Ordnung sich nicht ohne weiteres decke mit dem nadien der dritten Abteilung wurden unsere Kandidaten Gustav Grasnid privatrechtlichen Verhältnis, das sich in der grundbuchlichen Ein- b. Jagow: Welche Verkehrtheit dann, den den Wekehr Ausübenden und Richard Bätel, in der zweiten Abteilung die Genoffen rechtliche Moment nicht ausgelassen werden. Wo den Hausbe- ein Streitposten. Ach soja dann dient die Straße dem Unters und Richard Bätel, in der zweiten Abteilung die Genossen tragung bokumentiere. Bei der Beurteilung dürfe das öffentlich- bon der Straße zu weisen. Aber das„ Verkehrshindernis" war Wilhelm Niegel I und Dito Schröder und in der ersten Abfitern" beaw. Angefeffenen" ein Privileg geschaffen sei, da fei nehmertum. teilung Genosse Mag Krüger gewählt. Mit letzterem ist mun man davon ausgegangen, daß sie ein besonderes festes, inneres mehr der zweite sozialdemokratische Vertreter in die erste Selasse ein- Band mit den Interessen der Gemeinde verknüpfe. Dem entspreche gedrungen. Von der aus 20 Personen bestehenden Gemeindes aber nicht ein Tatbestand, wo die Beziehung zwischen Person und vertretung( einschließlich Gemeindevorsteher) gehören allein 12 der Gemeinde sich lediglich auf das grundbuchlich formelle Eigentum beschränke, während jedes Interesse am Gegenstand des EigenSozialdemokratie an. tums und damit der vorausgefeßte besondere innere Zusammen. Rauen. Bei der am Sonntag stattgefundenen Wahl übten von hang zur Gemeinde fehle. So sei es aber hier. Fischer sei ledig 305 Gemeindewählern 76 ihr Wahlrecht aus. Gewählt wurde in lich ins Grundbuch eingetragen, zahle aber nicht die Steuern für der dritten Abteilung der Genosse Hermann Bild mit 45 Stimmen. das Grundstück, ziehe nicht die Mieten daraus, habe nicht die Gegner waren nicht aufgestellt. In der zweiten Abteilung wurde Verwaltung und wohne nicht im Hause. Alles sei der Aktienge Genosse Ferdinand Bohle mit 18 Stimmen gewählt. Der bis- sellschaft verblieben und bezüglich seiner komme nur das nackte herige Vertreter Maurer Fris Beige erhielt 10 Stimmen. In der privatrechtliche Verhältnis der grundbuchlichen Eintragung als
Wahlergebnisse.
Die Wahl zwischen Zivilversorgungsschein und Unfallpension.
In einem Rechtsstreit gegen den Reichsfiskus machte der Kläger , der Feuermeisterobermaat bei der Kaiserlichen Marine mar, Ansprüche auf Zahlung ihm zustehender Gelder aus dem Unfallfürsorgegesetz vom Jahre 1886 geltend. Kläger hatte im Jahre 1889 im Dienste einen Unfall erlitten und war mit dem Bibilbersorgungsschein und einer Pension von 18 M. monatlich entlassen worden. Er stand nur ein Jahr auf Grund des Zivilversorgungsscheines in Dienst. Neuerdings berlangte er Nachzahlung einer monatlichen Rente in Höhe von 50 M. bon 1896 an für die vorhergehenden Jahre ist Verjährung eingetreten-