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Mr. 73. 29. Jahrgang.

Die

4. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt., 27. 1912.

Methylalkoholvergiftungen vor Gericht.

Im großen Schwurgerichtssaale begann gestern vor der 10. Straffammer des Landgerichts I die Hauptverhandlung gegen den Drogisten Scharmacy und Genoffen, denen die Stufo an den Massenbergiftungen zugeschrieben wird, welche am Schlusse des Jahres 1911 so berechtigtes Aufsehen erregten und weite Kreise der Bevölkerung in Unruhe versetten. Die Verhandlung verfiel aus formellen Gründen der Vertagung.

Angeklagt sind: 1. Der Drogist Julius Scharmach aus Char­Tottenburg, 2. der Reisende und Essenzfabrikant Karl Zastrow aus Charlottenburg  , 3. der Reisende Bruno Meyen aus Berlin  , 4. der Gastwirt Otto Redomske aus Charlottenburg  , 5. der Schankwirt Gustav Dahle.

die Obduktionen soll nachgewiesen sein, daß Methylalkohol die Mr­sache der Vergiftungen gewesen ist.

wird.

März

Der Vorsitzende, der außerordentlich leise spricht, macht hierzu einige Bemerkungen, die vollständig unverständlich bleiben. Als Verkäufer des Methylalkohols find die Angeklagten Schar Rechtsanwalt Dr. Werthauer: Ich bitte, mich gegen eine der= mach, Zastrow und Meyen ermittelt worden. Scharmach gedachte artige Behauptung entschieden in Schutz zu nehmen. Was der ein gutes Geschäft zu machen, wenn er den billigen Methylalkohol Herr Vorsitzende foeben gesagt hat, genügt mir als Schuß gegen den Gastwirten als Sprit verkaufte. Da der Methylalkohol geruch- den Staatsanwalt teineswegs. Es wäre doch pflicht- und gewissen­los ist, soll er ihm einen Teil rettifizierten Sprit zugefeßt haben, los von uns, wenn wir aus solchen Motiven, wie sie der Staats­um borgutäuschen, daß es sich um reinen Sprit handle, Der Ver- anwalt hier ausgesprochen hat, die Vertagung beantragten. Ich trieb dieses Gemischs wurde durch die Angeklagten Mehen und kann dem Staatsanwalt sagen, daß ich im Metternichprozeß aller­Zastrow bewirkt, und auch Redomske soll an einen Schankwirt zehndings einige Stunden anwesend war, aber doch Gelegenheit gehabt Liter Methylalkohol verkauft haben, unter der Angabe, daß es habe, in anderen Prozessen meine Pflichten wahrzunehmen. Hier Sprit sei. aber haben uns die Akten nicht 5 Minuten zur Verfügung gestanden. Formelle Mängel. Ganz unerhört erscheint doch die Pfändung der Gelder des Ange­Rechtsanwalt Dr. Puppe beantragt formell, daß seinem flagten in Höhe von 1250 M. zur Deckung der zufünftigen Kosten Klienten Redomste, dem nur eine Nachtragscmflage zugegangen, dieses Prozesses. Auch das Geschäft des Angeklagten hat man aus der man sich so gut wie gar nicht informieren fönne, ordnungs- geschlossen und dieses war dem bequemen Walten von Einbrechern mäßig die Hauptanklage zugestellt werde. preisgegeben. In einer so wichtigen Sache müßten doch die Vor­Staatsanwalt Dr. Gutjahr erklärt, daß er gar nicht die Pflicht schriften der Prozeßordnung sehr präzise innegehalten werden, aber Die ersten drei Angeklagten werden beschuldigt, im Jahre 1911 habe, den Angeklagten die Hauptanklage zuzustellen. Dafür, daß bei der bewiesenen Ueberstürzung häufen sich hier Verlegungen auf und im Januar 1912 gemeinschaftlich 1. sich des Betruges und des die Verteidigung nach der Nachtragsanklage die Sache nicht ver- Verlegungen der Strafprozeßordnung. Durch die Beschlagnahme versuchten Betruges schuldig gemacht zu haben; 2. Scharmach durch stehe, könne er nicht. der Gelder wird das zukünftige Urteil gewissermaßen schon boriveg dieselbe Handlung vorsätzlich Gegenstände, die bestimmt sind, Rechtsanwalt Dr. Werthauer macht darauf aufmerksam, daß genommen. Es fann doch nicht so weit gehen, daß wegen eines anderen als Genußmittel zu dienen, derart hergestellt zu haben, dem Angeklagten Tahle überhaupt nur die Nachtragsanflage und fahrlässigkeitsdelikts nicht nur die Untersuchungshaft verfügt, son­daß der Genuß derselben die menschliche Gesundheit zu beschädigen der Gröffnungsbeschluß sogar erst vor drei Tagen zugestellt worden bern auch noch dem Angeklagten fein bißchen Geld weggenommen geeignet ist, ingleichen wissentlich diese Gegenstände verkauft und fei. Dies deute doch auf eine große Ueberstürzung hin. Er bean­feilgehalten zu haben, durch welche Handlung eine schwere Körper- trage deshalb, die Sache nicht nur auf morgen, sondern überhaupt als Rebentfäger zugelassen wird und völlige Unklarheit darüber Rechtsanwalt Alsberg  : Es ist doch nicht möglich, daß jemand berlegung, Verlust des Sehvermögens von mindestens 5 und der zu vertagen, da die Sache wegen der ungenügenden Vorbereitung Lod von 92 Menschen verursacht worden ist: 3. Zastrow durch die weit über die Osterferien hinaus dauern würde. Die Grundrechte herrscht, auf welches Delift die Nebenklage gestützt wird. Die Aus­felbe Handlung aus Fahrlässigkeit Gegenstände, deren Genuß die der Angeflagten und Verteidiger seien in dieser Sache schwer ver- bringung des Arrestes ist ganz egaeptione, und es ist doch auch menschliche Gesundheit zu beschädigen und zu zerstören geeignet legt. Die Frist zur Terminsladung sei nicht eingehalten. Die An- sehr erheblich, daß zwei Angeklagten die Hauptanklage nicht zu­ift, als Genußmittel verkauft zu haben, durch welche Handlung geflagten seien in Untersuchungshaft genommen und dadurch schon, gestellt worden ist. der Tod von mehreren Menschen verursacht worden ist; 4. Menen obwohl Fluchtverdacht nicht vorliegt, erheblich benachteiligt. Be- Rechtsanwalt Dr. Jaffé protestiert auch seinerseits gegen die desselben Fahrlässigkeitsvergehens wie Zastrow; 5. Redomske der fonders schlimm sei aber gerade gegenüber dem Angeklagten Schar- Unterstellung des Staatsanwalts, daß die Verteidiger aus persön­Beihilfe zum Betruge und zum Vergehen gegen das Nahrungs­mittelgeses; 6. Dahle wegen Vergehens gegen das Nahrungsmittel- mach die Lage, denn er habe einige Gelder bei sich gehabt und diese lichen Motiven hier fachliche Anträge stellen und erbittet Schuh mit in das Gefängnis genommen. Da habe die Staatsanwaltschaft gegen derartige Vorwürfe. Was würde, der Staatsanwalt sagen, die Gerichtskaffe veranlaßt, wegen der zu erwartenden großen Ge- wenn die Gegenseite ihm sagen würde: Die ganze Sache sei nur richtskosten das Privatvermögen des Angeklagten zu beschlag- deswegen so überſtürzt worden, weil die Mißstimmung in der nahmen, obwohl er doch noch nicht verurteilt sei. Die Beschlag- Deffentlichkeit über das traurige Ereignis noch so frisch ist. Wir nahme sei besonders motiviert mit den hohen Kosten für die Sach- Verteidiger fiben meinetwegen bis übers Jahr und fun unsere verständigen, die er in so großer Menge zitiert hat; dadurch werde Pflicht, aber die Interessen unserer Klienten stehen uns am höchsten. der Angeklagte gehindert, seinerseits Sachverständige vorladen zu Wenn hier beispielsweise der Staatsanwalt nachträglich noch 15 faffen. Sier werde also jemand eines schweren Verbrechens be- Sachverständige vorgeladen hat, so unuß doch dem Angeklagten ble schuldigt, er werde in Haft gesetzt und man nehme ihm sein Gelb Möglichkeit gegeben werden, Gegenfachverständige zu benennen. weg, so daß er sich nicht verteidigen könne. Wenn dies Brauch Justizrat Dr. Ivers: Ich erkläre hier: ich brauche den anges werde, fei theoretisch jeder verloren, gegen den eine Anflage er- rufenen Schuß des Gerichts nicht; ich verteidige mich selbst. hoben werde. Die Untersuchungsgefangenen feien zu Angeschul­digten minderen Rechts" objektiv geworden. Das fünftige Urteil in dieser Sache sei zu einer Bedingung des staatlichen Ersatzanspruches gemacht. Die Einhaltung der Prozeßordnung sei neben der Richtig keit des Urteils die Garantie des Ansehens der Rechtspflege, und die Strafprozeßordnung sei die Bibel der Angeklagten. Rechtsanwalt Alsberg protestiert gleichfalls gegen die Zulassung des Rechtsanwalt Bahn als Nebenklager, denn der Beschluß über die Zulassung des Nebenklägers ist dem Angeklagten nicht zugestellt worden. Auch juristisch sei die Zulassung als Nebentläger nicht zutreffend begründet, denn es liege nach dem Gröffnungsbeschluß gar kein Delift vor, aus dem eine Nebenklage gestattet ist. Man weiß außerdem von dem Nebenkläger Lehmann noch gar nichts, und deshalb bitte er, einen Beschluß dahin zu fassen, daß ein Neben­tläger nicht auzulassen sei. Rechtsanwalt Dr. Jaffé schließt sich dem Vorredner an und beantragt gleichfalls die Vertagung der ganzen Verhandlung. Die Sache sei doch so sehr überstürzt worden, daß es den Verteidigern nicht mehr möglich war, die Akten einzusehen. Es sei alles derartig überſtürzt, daß eine geeignete und zweckmäßige Vorbereitung der Angeklagten unmöglich war.

geſetz.

Eine Nachtragsanklage beschuldigt ferner den Angeklagten Scharmach: Geheimmittel, deren Verkauf nur den Apotheken ge­stattet if. feilgehalten und start wirkende Gifte nicht in der von der Polizei porgeschriebenen besonderen Weise aufbewahrt zu haben. In Frage stehen Verbrechen und Vergehen gegen§§ 263, 43, 47, 73 des Strafgesetzbuches und§§ 12 und 14 des Gesetzes vom 14. Mai 1879 betr. den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genuß­mitteln und Gebrauchsgegenständen.

Als Neben­

Den Vorsiz im Gerichtshofe führt Landgerichtsrat Briesforn, die Anflage vertritt Staatsanwalt Dr. Gutjahr; die Verteidigung führen die Rechtsanwälte Dr. Alsberg und Dr Werthauer für Scharmach, Dr. Jaffé für Mehen, Justizrat Dr. Franz Jvers für Baftrow, Rechtsanwalt Dr. Puppe für Nevomste. Häger für einen Privatschreiber Lehmann tritt Rechtsanwalt Bahn auf. Als Zeugen sind zirka 50 Personen geladen, außerdem 41 Sach­verständige.

Der

Tatbestand

-

ist noch in frischer Erinnerung. Er ist kurz folgender: Am 26. De­zember 1911 und an den folgenden Tagen traten im Städtischen Asyl für Obdachlose in der Fröbelstraße Vergiftungserscheinungen in großer Anzahl auf, die in zahlreichen Fällen zum Tode führten. Die Zahl der Erkrankten betrug 174, von denen 130 Personen nach dem Krankenhause Friedrichshain   gebracht wurden. Von diesen dürften aber 30 Personen nicht an Vergiftungserscheinungen er­frankt sein. Andere Erkrankte fanden im Rudolf- Birchow- Kranken­Hause, im Krankenhause Moabit   und im Krankenhause Am Urban  Aufnahme. Nach Ausscheiden aller zweifelhaften Fälle ist ber

Tob von insgesamt 92 Perfonen auf Methylalkoholvergiftung zurückzuführen.

Viele andere, die am Leben erhalten worden sind, haben schwere förperliche Gebrechen zurüdbehalten. So sind allein 5 der im Krantenhause Am Friedrichshain   behandelten Bersonen völlig er. blindet; auch von den im Virchow- Krankenhause   behandelten Stranten haben einige Sehstörungen erlitten.

Justizrat Dr. Joers ist gegen die Bertagung; die Sache sei ge­nügend vorbereitet und überstürzt sei doch gar nichts. Wir haben doch alle Zeit genug gehabt, um zu wissen, um mas es sich handelt. Rechtsanwalt Bahn: Kollege Alsberg möchte mich aus der Ver­handlung gern heraus haben, aber das geht nun einmal nicht. Es liegt ein unanfechtbarer Gerichtsbeschluß vor, wonach der Neben­fläger zuzulassen ist. Dem Antrage fehlt also die Legitimation, er ist auch unhaltbar, denn es kommt nicht nur fahrlässige Körper­Bekanntlich nahmen anfänglich die Aerzte im Städtischen Ob- berlegung in Betracht, sondern auch die§§ 223 und 223a. Die Ge­dach eine Infektionsfrankheit an; diese Annahme wurde aber durch ſundheit des Privatschreibers Lehmann ist so zerrüttet, daß er die Obduktionen widerlegt. Auch die dann auftauchende und fest- seinem Beruf nicht mehr obliegen kann. Staatsanwalt Dr. Gutjahr hält die Ausführungen des Rechts­gehaltene Ansicht, daß es sich um Fleisch oder Fischvergiftungen ( Botulismus) handelte, wurde durch ein Gutachten des König- anwalts Bahn für völlig zutreffend und tritt den Behauptungen lichen Instituts für Infektionsfrankheiten widerlegt. Am 29. De der Rechtsanwälte Dr. Werthauer und Dr. Alsberg entgegen. zember tam der Verdacht auf, daß die Vergiftungen auf den Genuß Bon einer Ueberstürzung fönne feine Rede sein. Daß sich die Ver­von Methylalkohol zurückzuführen feien, und Professor Judenad, teidiger des Scharmach nicht genügend vorbereiten fonnten, mag ber die in der Nähe des Obbachs gelegenen Schankwirtschaften wohl auch daran liegen, daß der Metternichprozeß zu lange gedauert durchsuchte, hat dann in der Tat in den dort feilgehaltenen hat. Die betreffenden Rechtsanwälte sollten dann eben nicht so Schnäpsen Methylalkohol nachgewiesen. Auch durch die dann fol- biel Mandate annehmen, wenn sie durch eine andere Sache ver­genden eingehenden Untersuchungen der Sachverständigen, durch hindert sind, sich für diese Sache genügend vorzubereiten.

Rechtsanwalt Bahn: Der§ 436 der Strafprozeßordnung schreibt nur vor, daß der Antrag auf Zulassung als Nebenkläger bei dem Gericht schriftlich einzureichen ist. Wenn Rechtsanwalt Dr. Alsberg geltend macht, daß ihm die Zulassung als Nebentläger nicht mit­geteilt worden sei, so erwidere ich darauf, daß der gleiche Paragraph nur sagt: Das Gericht hat über die Berechtigung zum Anschlusse als Nebenkläger nach Anhörung der Staatsanwaltschaft zu ent­scheiden." Irgendeine Benachrichtigung der Verteidiger braucht demnach nicht zu erfolgen. Wenn wir übrigens solange warten sollten, bis die Angeklagten genügend Geld haben, um sich für sie günstige Sachverständige zu suchen, so hieße dies, die ganze Sache ad calendas graecas zu stellen.

-

Staatsanwalt Dr. Gutjahr: Die Staatsanwaltschaft habe auf Grund interner Dienstvorschriften die Pflicht, dafür zu sorgen, daß die Kostenfrage beizeiten in einer Weise Klargestellt wird, die später jede Schädigung des Staates ausschließt. Dies und nichts weiter ist in der vorliegenden Sache getan worden. Die Staats­anwaltschaft hat gerade in dem vorliegenden Falle berechtigte Ver­anlassung gehabt, für die rechtzeitige Sicherstellung der enorm hohen Kosten dieses Prozesses zu sorgen, da es ihr zu Ohren gekommen war, daß Scharmach gewisse unerlaubte Manipulationen vorzu­nehmen beabsichtigte, um Vermögensstücke beiseite zu schaffen. Vom Rechtsanwalt Dr. Werthauer war, gleich als er die Verteidigung übernommen hatte, ein Antrag gestellt worden, die Gelder und das Geschäftsinventar an den in Leipzig   wohnhaften Bruder des Scharmach herauszugeben. Dieser Antrag ist natürlich abgelehnt worden, da die Staatsanwaltschaft dech nicht ihre Hand dazu bieten fonnte, angesichts des bevorstehenden Konturjes des Scharmach Ber­mögensstücke zu verschieben, denn offenbar handelte es sich um nichts weiter. Eine ähnliche Schiebung hat Scharmach schon einmal vor­genommen; als er wegen einer Alimentenforderung gepfändet werden sollte, da gehörte plöblich das ganze Geschäft seinem Bruder. Da offenbar wieder eine solche Schiebung vorgenommen werden sollte, hat die Staatsanwaltschaft sämtliche Vermögensstüde mit Arrest belegt. Nachdem die Rechtsanwälte Bahn und Dr. Jvers gegen eine Vertagung protestiert haben, zieht sich der Gerichtshof zur Be= ratung zurüd. Der Beschluß des Gerichts geht dahin: Die Hauptanklage soll noch den Angeklagten Dahle und Redomsri zugestellt werden. Die Verhandlung wird aus diesem Grunde auf Freitag 9 nhr vertagt.

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