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als schädlich anzusprechen. Rechtsanwalt Dr. Alsberg richtet an diesen Sachverständigen eine große Reihe von Fragen, die das Ziel haben, festzustellen, ob nicht die Möglichkeit vorliegt, daß der Methylalkohol erst durch die Effenzen, die die Gastwirte zusehen, so start giftig wird. Der Sachverständige glaubt dies nicht, fann auch Bestimmtes darüber nicht äußern, da er nicht weiß, um welche Essenzen es sich handelt. Als Rechtsanwalt Dr. Alsberg noch weiter durch Fragen dieses Thema erörtert zu haben wünscht, er flärt der Verjipende, daß dieje Fragen schon beantwortet sind, und als Dr. Alsberg näher begründet, weshalb ihm die genaue Beant­wortung wichtig erscheine, entzieht ihm der Vorsitzende das Wort. Suggestivfragen? Dann kommt es wieder zu einem heftigen Zusammenstoß zwischen dem Vorjizenden und der Verteidigung. Rechtsanwalt Dr. Jaffé: Ich habe noch einige Fragen zu stellen: Herr Sachverständiger, Sie haben sich ja mit diesen Dingen beschäftigt. Es gibt bekanntlich drei Arten von Alkohol. Das ist doch richtig? Der Porsitzende unterbricht hier in energischem Ton und ersucht den Verteidiger, derartige Suggestivfragen nicht an den Sachverständigen zu richten. Rechtsanwalt Dr. Jaffé: Ich muß mich gegen den Vorwurf verwahren, daß ich suggestive Fragen stelle. Der Vorsitzende erklärt nochmals, daß solche Fragen mit der Einleitung: es gibt bekanntlich" und dergleichen nicht am Blaze feien. Rechtsanwalt Dr. Jaffé: Jch verwahre mich energisch da gegen. Vorsitzender( erregt): Sie haben sich gar nicht energisch zu verwahren. Ihnen steht die Beschwerde nach allen Dimensionen zu! Die Sache ist erledigt! Dr. Jaffé: Für mich ist die Sache lange nicht erledigt. Das ist eine unbegründete Beschuldigung. erheben sich die Mitglieder des Gerichtshofes wie ein Mann und Sierauj ziehen sich zu längerer Beratung zurüd.

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der Riesenstreit der englischen Bergiverksarbeiter auch auf dent in der Regel beim andern Dienstpersonal schlafen, die Knaben bei Kiewer Kohlenmarkt mehr oder minder fühlbar, zumal gerade jetzt den Knechten, die Mädchen in der Mägdekammer. Daß diese Unter­größere Kohlenposten für die demnächst zu eröffnende Schiffahrt auf bringung für die Kinder große sittliche Gefahren in sich birgt, be­dem Dnjepr gebraucht werden und der Abschluß von Lieferungs - darf keiner Erläuterung. Dazu kommt die überlange Arbeitszeit, fontratten behufs Vervollständigung der unantastbaren Vorräte an Kohle auf den Südwestbahnen bevorsteht; auch werden zurzeit be- in der Regel auch eine Belastung mit Arbeiten, denen der kindliche deutende Kohlenlieferungen von seiten verschiedener industrieller Körper nicht gewachsen ist. Vom Schulbesuch sind die Kinder in Unternehmungen in Auftrag gegeben. Das Donezer Bergwerts. Württemberg , Bayern und Hohenzollern entbunden. Nur Baden gebiet dürfte taum imftande sein, die ständig wachsende Nachfrage hat den Schulzwang auch für diese armen Kinder eingeführt. nach Kohle aus den eigenen Beständen zu decken. Unter diesen Um- Pfarrer Schöpf in Schwann, der seinerzeit selber Hütekind war, ständen hat das Syndikat" Produgol" den Preis schon um hat den obengenannten Verein zum Wohle der Hütekinder" ge= Ropeten pro Bud erhöht, und ist ein weiterer Preisaufschlag gründet, um den Kindern eine verläßliche Begleitung mit auf die noch in diesen Tagen zu erwarten. Mehrere Kohlenabschlüsse für Reise zu geben und einer zu starten Ausnüßung ihrer Arbeitskraft Kiewer Fabritanlagen sind dem Vernehmen nach bereits jogar zum Preise von 11% Stopeten pro Bud, d. H. um 3 bis 32 Ropefen entgegenzuwirken. Die vielen Prozesse, die für die Kinder gegen Dienstgeber geführt werden müssen, die den Aermsten ihren Lohn höher als sonst, zustande gekommen. unrechtmäßig fürzen oder ganz vorenthalten wollen, legen Zeugnis ab von dem elenden Schicksal, das nur zu vielen der Kinder bc= reitet ist.

Spiritus in Desterreich.

Die österreichische Kreditanstalt für Handel und Gewerbe, der das Spiritusfartell jährlich 500 000 kronen rein abwirft, hat nun die größte österreichische Spiritusindustrie, die der Prager Firma F. X. Brosche Sohn erworben. Sie mußte die Aktien, die zuletzt 14 Proz. Dividende brachten, mit 200 Broz. bezahlen. Aber fie tut das gern, denn man rechnet mit der Einführung des Spiritus monopols im Jahre 1917 bei der Neuregelung des wirtschaftlichen Verhältnisses mit Ungarn und wenn dann die ganze Industrie in einer kraftvollen Hand vereinigt ist" dann Gnade dir, armer Bankgewaltigen wenigstens. Staat, und euch, noch ärmeren I. f. Steuerzahlern. So rechnen die

Kinotrust.

Es verkündet der Vorsitzende dann folgenden Beschluß des Gerichts: Von der Filmindustrie- Attiengesellschaft war Rechtsanwalt Dr. Jaffé wird wegen Ungebühr in der Situng fürzlich eine Mitteilung in die Preffe lanciert worden, wonach die in eine Geldstrafe von 100 M. genommen. deutschen Fabrikanten von Films: Meßter, Mutostop und Bioskop, Rechtsanwalt Dr. Jaffé beantragt: 1. Das Protokoll zu verzu einer Einigung mit ihr gelangt feien. Diese Angabe entspricht, Iesen; 2. den Vorgang, der zu dem Beschlusse des Gerichts geführt wie der Verband deutscher Lichtbildtheater mitteilt, nicht den Tat­hat, zu protokollieren, insbesondere die Bemerkung, daß der Ver- sachen, da die von der Fiag geforderte Garantie, den deutschen Film­teidiger suggestive Fragen stelle; 3. ihm die Ausfertigung des Ge- markt nicht zu monopolisieren, nicht zu erlangen war. Damit bleibt richtsbeschlusses zuzustellen und bis dahin die Verhandlung auszu- die Fiag nunmehr auf den Vertrieb ausländischer Films beschränkt, schen, auch den Beschluß zu begründen. und sie wird, um ihr Programm der Bertruftung des Filmhandels durchzuführen, gegen die inländischen Außenseiter Front machen. Die Sachlage würde sich also dahin zuspißen, daß die Fiag den von ihr beziehenden Theatern vorschreibt, die Fabritate der deutschen Außenseiterfirmen zu boykottieren, um ihren eigenen( ausländi­schen) Films das Monopol zu sichern. Das wäre dann eine felt­jame Abart des Schutzes der nationalen Arbeit.

Vorsitzender: Die Berlesung des Protokolls lehne ich ab. Die Begründung des Beschlusses ergibt sich aus dem Protokoll, ein An­spruch auf Ausfertigung des Beschlusses besteht nicht, sondern nur ein solcher auf Abschrift. Da der Verteidiger Gerichtsbeschluß zu haben wünscht, zieht sich der Gerichtshof zur Beratung zurück. Der Vorsitzende verfündet jobann: Das Gericht lehnt die Anträge ab. Was in das Brotokoll aufgenommen wird, hat lediglich der Vor­fizzende zu bestimmen. Die Ausfeßung der Verhandlung ist ge­fcßlich nicht begründet und wird ebenfalls abgelehnt. Ein Anspruch

Wirkungen der Ostmarkenpolitik.

Im Sommer besucht der Obmann des Vereins, zurzeit Pfarrer Gaim von Landeck, die rund 70 Gemeinden, in denen die Kinder untergebracht sind. Am 28. Oktober ist die Dienstzeit aus. Die Kinder sammeln sich wieder in Friedrichshafen , sie werden von hier aus wieder in ihre Heimat befördert.

Der Kindermarkt in Friedrichshafen ist ein Schandfleck für die heutige Gesellschaft und Wirtschaftsordnung. Die Armut der Eltern und der Vorteil der Bauern wirken zusammen, daß sich dieser Sklavenmarkt bis in die Jestzeit erhalten hat. Die Re­gierungen könnten einiges zur Linderung des harten Loses der Kinder fun, z. B. durch Vorschriften über das Maß der Arbeit, Arbeitszeit, Schaffung von abgesonderten Schlafräumen usw. Aber auch dieses wenige unterbleibt. Wann endlich wird die Regierung zur Beseitigung des Kinderelends auf dem Lande die Finger rühren? Warum veröffentlicht sie die Enquete über Kinderaus­beutung auf dem Lande noch nicht?

Sicherung des Lohnes für die Frau.

Das Reichsgericht hat schon zweimal Gelegenheit gehabt, zu der Frage Stellung zu nehmen, ob die Gläubiger Anstellungsver träge anfechten können, die einen Teil der Lohnforderung des Schuldners für seine Frau oder Familie sichern. Das Reichsgericht hat erklärt, daß solche Verträge nicht gegen die guten Sitten ver­stoßen, sondern gerade den sittlichen Zweck haben, der Familic ein menschenwürdiges Leben zu gönnen. In Betracht zu ziehen ist hierbei, daß der Lohnbetrag von jährlich 1500 M., den die Zivil­prozeßordnung an sich schon als unpfändbar bezeichnet, bei den

auf Ausfertigung des Beschluffes steht auch nach der Ansicht des Gnesen , in dem die Ansiedelungsfommission fast atvei Drittel der heutigen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht ausreicht, der Familie Gerichts dent Verteidiger nicht zu, sondern nur auf Abschrift. Hierauf wird die Beweisaufnahme fortgesetzt..

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Kreisfläche in ihren Besitz gebracht hat, find die Preise für Grund und Boden ungemein in die Höhe gegangen, wie nachstehender Fall beweist: die Gastwirtschaft in Dziekanowiß, zu der 30 Morgen Ader gehören, wurde vor 16 Jahren fiir 15 000 m. verkauft. Jegt erwarb der Rentier Lipowicz das Grundstüd für 60 000 m.; das ist ein Ge­winn von 400 Proz.

Warenhausgewinne.

Das größte Wiener Warenhaus, Gernegrob, ist als Aftien gesellschaft zu öffentlicher Rechnungslegung verpflichtet. So erfährt man, daß der Reingewinn 1465 000 Stronen betrug. Es werden 10 Proz. Dividende verteilt.

Soziales.

Brämien für Kaffenbetrüger.

Sie erstreckt sich zunächst auf eine den Scharmach belastende Be­merkung, die dieser bei Gelegenheit eines Besuches der Zeuginnen Frau Grebe und Frl. Wichmann in Gegenwart des Angeklagten Meyen gemacht haben soll. Es wird behauptet, daß bei diesem Besuch Scharmach unter Siniveis auf mehrere im Hofe stehende Glasballons gejagt habe: er hoffe in der nächsten Zeit gute Ge­schäfte zu machen; Meyen sei nicht Kaufmann genug. Da die pirituspreiſe jetzt so hoch seien, müsse man auf Erfaßmittel sinnen und er habe solche gefunden. Dabei soll das Wort Methylalkohol gefallen sein und Scharmach soll noch hinzugesetzt haben: wenn man eine geringe Menge nehme, so könne es nicht schaden. Diese Dare stellung stüßt sich auf eine protokollarische Aussage, die die Zeugin Wichmann bei ihrer Bernehmung vor dem Kriminalfommissar Toussaint gemacht hat. Die Zeugin Frau Grebe bekundet da­aegen vor Gericht, daß Mehen nicht gewußt habe, daß es sich um Der zulest in Weißenfee wohnhafte Zimmermeister Ernst Krug Methylalkohol handelc. Das Wort Wethylalkohol" sei bei jenem schuldete der Ortsfrankentasse des Maurergewerbes 1261 M. an Bei Besuch bei Scharmach nicht gefallen, Scharmach habe nur von trägen und Eintrittsgeldern. Hierauf wurden 281 m. gezahlt. Der Spiritus vini gesprochen und gesagt, er hoffe in der Zeit gute Ge- Reft von 980 M. war uneintreibbar. Nach§ 82b des Strankenver fchäfte zu machen. Die Zeugin hat nachher, als sie erfuhr, daß sicherungsgefeges werden Arbeitgeber, welche den von ihnen be Fräulein Wichmann von Methylalkohol gesprochen, ihr Erstaunen schäftigten Berfonen auf Grund des§ 53 des Krankenversicherungs­darüber ausgedrückt und von dem Fräulein das Zugeständnis er gefeßes Lohnbeträge in Abzug bringen, diese Beträge aber in der halten, daß sie nicht ganz richtig ausgesagt habe. Die Wichmann Absicht, fich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil au berfchaffen hat vics dann auch auf Beranlassung ihres Vaters brieflich dem oder die Krankenkasse zu schädigen, den Krankenkassen vorenthalten, mit Kriminalkommissar Toussaint mitgeteilt. Die hierauf ver- Gefängnis bis zu 5 Jahren bedroht. Neben der Gefängnis nommene Zengin, Stüße Wichmann, bestätigt dies. Sie erklärt, ftrafe fann auf Geldstrafe bis zu 3000 mart fowie auf daß allerdings von Methylalkohol bei jenem Besuch bei Scharmach Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. nicht die Rede gewesen sei. Auf Befragen des Justigrats Dr. Ivers Sind mildernde Umstände vorhanden, so fann ausschließlich auf belundet das etwas verschüchterte Mädchen, daß es bis dahin das Geldstrafe erkannt werden. Krug wurde auf Grund dieser Straf Wort Methylalkohol noch nie gehört gehabt habe und es erst aus vorschrift angeklagt und dieser Tage auch verurteilt. Wie hoch war der Zeitung fennen gelernt habe. Trotz vielfacher Bemühungen die Strafe, die der Staatsanwalt beantragte und zu der die des Nebenflägers Rechtsanwalts Bahn und des Justizrats Dr. Ivers 4. Straffammer des Landgerichts Berlin I verurteilte? Ganze ist aus der Zeugin nicht herauszubekommen, wieso sie bei ihrer 20 Mart Geldstrafe. Als milbernd wurde die Unbestraftheit Vernehmung vor dem Kriminalfommissar Toussaint zunächst und das Geständnis des Angeklagten angesehen. Falsches aussagte. 980 Mart unterschlagen ab 20 Strafe macht 960 Mark Gewinn.

Kriminalfommissar Toussaint erklärt

hierzu: Frau Grebe habe zur Entlastung des Angeklagten Mehen sich auf das Fräulein Wichmann berufen. Er habe diese ganz ruhig

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Bom Kindermarkt in Friedrichshafen .

sonst irgendwie geschulten Angestellten ein angemessenes Auskommen zu gönnen. In seiner Entscheidung von 3. März 1908( VII. 286/07, abgedrudt Band 69 Seite 59) hat das Reichsgericht deshalb den Satz ausgesprochen: Außerdem aber ist an der bereits vom erkennenden Senat zum Ausdruck gebrachten Erwägung festzuhalten, daß die Gläubiger eines Schuldners feinen von der Rechtsordnung anerkannten Anspruch darauf haben, daß dieser seine Arbeitskraft zu ihren Gunsten in einer Weise ver= wertet, die es ihnen ermöglicht, zum Zwede ihrer Befriedigung auf das, was sich als Gegenleistung darstellt( den Lohn). Zugriff zu nehmen." Diese Stellungnahme hat das Reichsgericht am Diens tag auch in einem Fall aufrechterhalten, in dem der Ehemann 1500 Mark erhielt und die Frau 10 500 M. Die Einzelheiten sind fol­gende:

Der Beklagte, der Kaufmann Sch., war bei einer Suppen­würfel- Gesellschaft S. u. S. in Berlin angestellt. Das Verhältnis wurde gelöst und die Gesellschaft machte gegen Sch. eine Forderung in Höhe von 18 000 m. geltend. Sch. trat einer neugegründeten Suppentrürfel- Gesellschaft bei, in die seine Frau auch Rezepte ein­brachte. Sch. wurde als Geschäftsführer angestellt; er erhielt eine Vergütung von 1500 m. jährlich, seine Frau dagegen hatte mit für seine Tätigkeit an die Gesellschaft einen jährlichen Anspruch von 10 500 M. Frau Sch. sollte für die Gesellschaft mit tätig sein und ihren Mann vertreten; doch wurde ihre Tätigkeit nicht zur Ver­tragsbedingung gemacht.

Diesen Bertrag hat die frühere Geschäftsherrin, die Gläubi­gerin tes Sch., ivegen Ungültigkeit und Verstoßes gegen die guten Sitten angefochten. Sie ist mit ihrer Klage vom Landgericht und vom Kammergericht zu Berlin abgewiesen worden. Beide Gerichte haben sich auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts berufen und ausgeführt, daß weder ein Berstoß gegen§ 823 Absatz 2 des Bür­ gerlichen Gesetzbuches ( Verletzung eines Schußgefehes), noch ein Berstoß gegen die guten Sitten vorliege. Die Regelung habe aus­drücklich die Sicherstellung der Familienverhältnisse des Beklagten bezweckt. Ohne diese Regelung wäre der Vertrag des Beklagten mit der Gesellschaft überhaupt nicht zustande gekommen. Auch wegen der geltend gemachten Scheinnatur kann der Vertrag nicht angefochten werden, denn er ist in der ernsten Absicht geschlossen, den Gläubigern den Zugriff zu dem Verdienst des Mannes un möglich zu machen. Die Tatsache, daß Sch. bei Abschluß des An­stellungsvertrages feine weiteren Schulden gehabt hat, kann die Richternstlichkeit des Vertrages nicht erweisen. Das Reichsgericht hat das Urteil des Kammergerichts bestätigt

bernommen und in keiner Weise ihr irgend etwas suggeriert. Er Muß die Niedrigkeit folcher Strafe- unfere Lefer wissen, daß sei sehr erstaunt gewesen, daß das Fräulein, welches den Wlehen das feineswegs der erste Fall ist nicht geradezu wie eine Prämie entlasten sollte, ihrerseits von Methylalkohol sprach und damit den auf Unterschlagung von Arbeitergroschen und Kassengeldern wirken? Meyen belastete. Die Zeugin sei nicht aufgeregt gewesen, sondern habe ihre Aussage ganz ruhig gemacht. Diese Aussage wird von einem bei der Aussage zugegen gewefenen Kriminalbeamten be= stätigt. Kriminalkommissar Toussaint gibt auf wiederholten Vor- In Friedrichshafen ( Württemberg ) fand am letzten Freitag halt vom Verteidigertische die Möglichkeit zu, daß das Wort wieder wie alljährlich der Kindermarkt" statt. Hunderte von Methylalkohol" auch zuerst von ihm bei der Vernehmung des Frän Kindern im Alter von 11 bis 14 Jahren, Knaben und Mädchen, Tein Wichmann gebraucht sein kann. Die Zeugin Wichmann wird trafen mit Sonderdampfer ein. Am Landungssteg warteten bereits und die von der Klägerin eingelegte Revision zurückgewiesen, vereidigt, nachdem der Vorsitzende sie nochmals auf den zipeifellos die Bauern auf die Kinderschar, um Arbeitskräfte" zu dingen. vorhandenen Gegenfaß zwiſchen ihrer heutigen und der früheren unter den Käufern kam es fait zu Schlägereien, wenn einer ben Die Carifverträge in der Holzinduitrie.

Eine Zengin Frau Thon hat bei dem Angeklagten Zastrow eine von diefen, wie er angab, von einer neuen Sorte Sprit ver­fertigte Sylvesterbowle mit ausgetrunken. Sie hat etwa 7 Glas Kognat und nachher 6-7 Glas Bowle getrunken und will keine Be­schwerden davon gehabt haben. Die Verhandlung wurde alsdann auf heute um 9 Uhr vertagt.

Aussage aufmerksam gemacht hat. Die Zeugin erklärt, daß sie von andern einen nahezu abgeschlossenen Vertrag durch ein höheres niemand beeinflußt worden sei. Die vom Deutschen Holzarbeiterverband abgeschlossenen Tarif­Angebot an Lohn gefährdete und den schon fast erfauften Buben wieder abspenstig machen, wollte. Wie ein bürgerliches Blatt be- berträge haben im Jahre 1911 wiederum sowohl hinsichtlich ihrer Menge, als auch der Zahl der in ihr Geltungsbereich fallenden richtet, mußten 30 Kinder zurückgewiesen werden, die das elfte Personen eine bedeutende Zunahme erfahren. Am Schlusse des Lebensjahr noch nicht erreicht hatten oder deren Schulzeugnis nicht Jahres 1910 waren 679 Tarifverträge für 113 602 Personen in in Ordnung ipar. Die Zurückweisung durch den Verein zum Kraft. Von diesen galten 520 für 89 648 Personen noch am Schluß Wohle der sogenannten Hütekinder und jugendlichen Arbeiter über- des Jahres 1911. In diesem Jahre wurden aber 428 Verträge für haupt" blieb übrigens Formfache. Sic tamen unter anderen 42 877 Berfonen abgeschlossen, so daß am Jahresschluß 1911 948 Verträge für 132 025 Personen in Straft waren, Hus Induftrie und Handel. Führern an und wurden auch alsbald verdungen. Von diesen Die Kinder kommen aus den Tiroler Bezirkshauptmannschaften welche sich auf 13 699 Betriebe verteilen. Einfluß des Streiks der englischen Kohlenarbeiter auf den Meran , Landed, Immst und Reutte , zumeist aus den Tälern um Berträgen fommt die große Mehrzahl, nämlich 653, die für 107 499 Perfonen gelten, auf die Bau und Möbeltischler. Kohlenmarkt in Rußland . den Arlbergstock. Die Bevölkerung dort lebt in großer Dürftig. Die Bürsten- und Pinfelmacher haben 17 Ber Nach einem Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Chartow feit; der rauhe, steinige Boden ernährt die Menschen nicht. Das träge für 8095 Perfonen, bie Dreafter 21 Verträge für wird in Petersburg und dessen weiterer Umgebung ausschließlich ganze 19. Jahrhundert hindurch fanden bereits diese Hütekinder- 1415 Perionen, Stod und Schirmmacher 9 Verträge für englische Kohle verwendet, die im Frühjahr und Herbst in großen wanderungen nach Württemberg , Baden und Bayern statt. In 1204 Berfonen, Stellmacher 32 Personen für 1818 Personen, Mengen auf dem Wasserwege sehr billig eingeführt wird. Tettnang , Ravensburg , Wangen , Waldsee , Kempten , Weingarten stor bmacher 35 Verträge für 999 Berfonen uff. In der Liste Der Streit der englischen Kohlenarbeiter ist daher nicht ohne wurden früher Kindermärkte abgehalten. Heute findet nur noch der Tarifverträge sind alle im Verband vereinigten Berufsameige Nückwirkung auf Petersburg geblieben; der Preis von 18 bis in Friedrichshafen ein Kindermarkt statt. In früheren Zeiten vertreten. 19 Stopeken pro Bud Kohle ist bereits auf 30 Ropeten gestiegen, und mußten die Kinder den weiten Weg zu Fuß zurüdlegen. Ueber man befürchtet für das Frühjahr ein weiteres Steigen der Preise. nachtet wurde in Stäffen und Scheuern; der Lebensunterhalt wurde Denn selbst, wenn der Streik bald zu Ende kommt, wird die Pro- von mildherzigen Menschen den Kindern verabreicht. Heute bringen duktion zunächst in England verbraucht und an die Abnehmer in Italien , Spanien und Frankreich verkauft werden, die regelmäßig. Extrazüge und Sonderdampfer die Kinder nach Friedrichshafen und nicht wie Rußland periodisch, englische Kohle beziehen. Die Die Kleinen verhandeln selber mit den Bauern über den Dienst­russische Regierung ist daher mit dem Rate der Bergindustriellen vertrag. Sat sich ein Dienstherr mit dem Kind geeinigt. fo er Südrußlands- Produgolin Verbindung getreten, und es soll scheinen beide vor dem Führer, wo der Vertrag endgültig abge­in den nächsten Tagen eine Beratung über die Frage der Lieferung schlossen wird. Der Führer mischt sich nur ein, wenn der Lohn von Donezkohle nach den baltischen Häfen im Frühjahr dieses gar zu gering ist oder der Bauer im üblen Ruf bezw. auf der Jahres stattfinden. Bereits in allernächster Zeit sollen Probe- schwarzen Liste des Vereins steht. In diesem Jahre waren es partien von Donezkohle nach Petersburg abgesandt werden. Vor einigen Tagen haben bereits die Weichselbahnen 800 000 swölf Bauern, denen der Markt gesperrt war, weil die Behandlung Bud Kohlen im Donezbassin angekauft, da infolge des englischen und Beköstigung der Kinder als gar zu übel befunden war. Die Streits die Kohlenpreise auch im Dombrovaer Gebiete sehr gestiegen Kinder müssen Bich hüten, aber auch andere landwirtschaftliche Arbeiten verrichten, weil erwachsene Dienstboten zu dem Lohn, den find. Wie das Kaiserliche Konsulat in Kiew mitteilt, macht sich der Bauer zahlen will, schwer zu haben sind. Die Kinder müssen]

Der Deutsche Holzarbeiterverband legt bei feiner Tarifpoliti einen ganz befonderen Wert auf die Berkürzung der ur erzielt. Abgesehen von einigen wenigen Verträgen für Einfeger beitszeit und er hat auch auf diesem Gebiet sehr wesentliche Erfolge und Partettleger find in allen tariflischen Abmachungen Bestimmungen bezüglich der Arbeitszeit enthalten. Die nachstehende llebersicht gibt die fürzeste innerhalb der Vertragszeit zu erreichende Arbeitszeit wieder und zwar für die je am Schluß des Jahres 1910 und 1911 in Kraft befindlichen Verträge. Hiernach beträgt die vertragliche Arbeitszeit:

Sunden pro Woche 48-51 51-54 5413 -57 571-60

über 60

1911 Personen Proz. 29 633 22,6 59 418 31 890

1910 Personen Prog. 28 116 20,6 53 661 47,9

45,4

24,4

27 002

24,1

9867

7,5

8192

7,8

100

0,1

95

0,1