Mr. 81.
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Freitag, den 5. April 1912.
daß ein Richter etwa allen Angeklagten, deren Name mit A fann, kann er sich vom Angeklagten im voraus rechtswirksam beginnt, mit übermäßiger Strenge gegenübertritt, während die Erlaubnis zur Verlegung des§ 216 der Strafprozeßer die Angeklagten, bei denen der erste Buchstabe im Namen ordnung erteilen lassen. Zu den heiligsten Ariomen unheilbarer politischer Ideo - ist, mit Glacehandschuhen anfaßt. Die Geschäftsverteilung Hieran wird nicht etwa dadurch etwas geändert, daß Logen gehört bekanntlich die These, daß es keine Klassenjustiz unter den einzelnen Kammern hat also hier keinen im voraus der Angeklagte im Hauptverhandlungstermin gebe, und daß die Strafjustiz jeden ohne Ansehen seiner zu ermessenden Einfluß auf das Urteil. Etwas anderes ist erklären kann, daß er auf das Recht, die Aussetzung der VerPerson und seiner Stellung im Produktionsprozesse beurteile. es, wenn eine besondere Streikkammer für streikende Berg- handlung wegen Nichtinnehaltung der Ladungsfrist zu verDie Bevölkerung hat weder einen triftigen Grund zu einem arbeiter, die wegen Streifvergehen angeklagt sind, gebildet langen, verzichtet. Dies ist ganz etwas anderes als das zurMißtrauen gegen die deutsche Strafjustiz, noch hegt sie es," wird. Hier weiß jeder, der mit dem betreffenden Gericht zeit im Ruhrrevier beliebte Verfahren. Zunächst wird auch heißt es noch in der Einleitung zu dem berüchtigten Straf- etwas näher Bescheid weiß, welche Richter sich durch besondere durch die Unterlassung der Rüge in der Hauptverhandlung gejezverentwurf, der Ende 1909 offiziell veröffentlicht wurde. Strenge in Streifsachen hervortun. Hier ist also die Bahn das Verfahren des Gerichts noch nicht zu einem gefetWir Sozialdemokraten haben freilich von Anfang an hier frei für eine direkte Beeinflussung des Urteils durch die mäßigen, sondern es gehen hierdurch dem Angeklagten eine andere Meinung gehabt. Wir waren uns stets dessen Justizverwaltung bezw. die Gerichtspräsidenten. Deshalb ist nur gewisse Rechte verloren, die ihm andernfalls auf Grund bewußt, daß die Dramen, die sich tagaus tagein in den ein jeder nach derartigen Grundsägen gebildeter Gerichtshof der begangenen Gesetzwidrigkeit zustehen würden. Ferner düsteren Räumen unserer Strafgerichte abspielen, zu einem ein Ausnahmegericht" im Sinne des Gerichtsver- macht es einen großen Unterschied aus, ob der Angeklagte großen Teile nichts sind, als Teilerscheinungen des gewal- fassungsgesetzes und mithin nach§ 16 dieses Gesetzes un- den Verzicht auf sein Rügerecht in der Hauptverfigen Klassenkampfes, der unsere Gesellschaft zerklüftet und statthaft. handlung erklärt, in der er bereits übersehen kann, ob fie um ein Wort Disraelis zu gebrauchen in zwei Nazwei ,, Na- Ein anderer schwerer Verstoß gegen die Strafprozeß die begangene Gesetzwidrigkeit zu einer erheblichen Beeintionen" trennt, die Besitzenden und die Besitlosen, die Aus- ordnung ist die systematische Anwendung der trächtigung seiner Rechte geführt hat, oder zu einem Zeitbeutenden und die Ausgebeuteten. Es ist deshalb selbstver- Untersuchungshaft gegen die„ Streifverbrecher". Ge- punkt, in dem er dies noch nicht übersehen kann. Und ständlich, daß auch das, was in den Strafgerichtsjälen vor wiß ist die Regelung der Untersuchungshaft in der Straf - schließlich ist ein Verzicht auf die Rüge des Verstoßes gegen fich geht, Klassenjustiz ist; Klassenjustiz natürlich in dem prozeßordnung eines Kulturstaates unwürdig. Der Willkür eine prozessuale Vorschrift überhaupt erst möglich, sobald Sinne, in dem wir das Wort verstehen, nicht in dem Sinne, find hier Tür und Tor geöffnet. Aber dennoch geht die An- dieser Verstoß tatsächlich begangen ist. Dieser Verstoß iſt wie es von unseren Gegnern gut- oder bösgläubig aufgefaßt wendung der Untersuchungshaft in den jetzigen Strafprozeifen aber zur Zeit der Unterschrift des fraglichen Reverses noch nicht wird. Leute, denen die Klassenkämpfe unserer Zeit ein Buch im Ruhrgebiet noch weit über den Rahmen des Gesetzes hin- erfolgt, ja, noch nicht einmal dann, wenn die Ladung zu mit sieben Siegeln sind, mögen es auf eine besondere Ver- aus. Gesetzlich ist die Untersuchungshaft nur dann zulässig, einem ungefeßlich nahen Hauptverhandlungstermin bereits worfenheit des jeweils amtierenden Richters zurückführen, wenn der Angeschuldigte entweder der Flucht verdächtig ist zugestellt ist. Stann doch der Termin infolge irgend welcher wenn Urteile erfassen werden, bei denen der Charakter der oder wenn Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, zwischenfälle wieder fortfallen. Die Verlegung des§ 216 der Klassenjustiz aus jeder Zeile spricht. Wir wissen und daß er Spuren der Tat verwischen, oder daß er Zeugen oder Strafprozeßordnung ist vielmehr erst dann vollendet, wenn wenn sich unsere theoretischen Kenntnisse auch nur auf die Mitschuldige zu einer falschen Aussage oder Zeugen dazu durch den tatsächlichen Beginn der Hauptverhandlung die einschlägigen prägnanten Andeutungen des Kommunistischen verleiten werde, sich der Zeugenpflicht zu entziehen. Diese Nichtinnehaltung der Ladungsfrist in die Erscheinung geManifestes beschränken sollten, daß hier nicht eine aus- Tatsachen sind aktenkundig zu machen. Nach den vorliegen- treten ist. Erst von diesem Zeitpunkt an fann gepichte Schlechtigkeit des erkennenden Richters, sondern eine den Berichten gründen sich die Verhaftungen im Ruhrrevier also ein Verzicht auf das Rügerecht in Frage selbstverständliche Erscheinung vorliegt. Wir wissen, daß nur auf angeblichen Fluchtverdacht, und zwar ist die Annahme kommen. Stichter, die aus den befizenden Klassen der Bevölkerung ge- des Fluchtverdachtes hiernach nur damit begründet, daß die Daß die in§ 216 gesetzte Frist keine Normal-, sondern nommen werden, die von Geburt an in der Ideologie der Angeschuldigten Streifende find. Im Abjab 2 des einschlä- eine Minimal frist ist, und daß der Gesetzgeber sie für so besitzenden Klassen erzogen sind, und deren ganzes gefell- gigen§ 112 der Strafprozeßordnung, der die Fälle erschöpfend wichtig hält, daß er es dem Borfißenden zur Pflicht macht, schaftliches Sein durch tausend Fäden mit der Unternehmer- aufzählt, in denen der Verdacht der Flucht keiner weiteren den Angeklagten auf die Nichtinnehaltung dieser Frist und klasse verknüpft ist, daß solche Richter selbst beim besten Willen Begründung bedarf, ist Streit als Grund für den Fluchtver- auf das Recht, deshalb die Aussetzung der Verhandlung zu zur Unparteifichkeit in allen Fällen, in denen Erscheinungen dacht nicht aufgeführt; dort ist nur von Landstreichern" berlangen, ausdrücklich aufmerksam zu machen, des Klassenkampfes vor das Forum des Strafrichters gezerrt und ähnlichen Personen die Rede. Wer weiß, ob nicht in sei nur nebenbei erwähnt. werden, so entscheiden werden, wie es den Anschauungen und den Augen manches dortigen Untersuchungsrichters, der seine Interessen der Klasse entspricht, der sie selbst angehören. politischen und sozialen Stenntnisse aus der Rheinisch- WestWenn ein so sanfter Mann wie der Abgeordnete Dr. Pa chfälischen Zeitung", der„ Tremonia " und ähnlichen Scharfnicke davon spricht, daß in unseren Gerichtshöfen die Anmacherblättern geschöpft" hat, der Streikende als eine Art schauungen des Vorderhauses" überwiegen, wenn der national- Landstreicher erscheint. liberal- konservative Landgerichtsdirektor Dr. Heinze den Daß etwa die Untersuchungshaft wegen der Höhe der zu Vorwurf der Klassenjustiz„ nicht durchweg für unberechtigt" erklärt, wenn der Zentrumsführer Dr. Lieber gar von der himmelschreienden Parteilichkeit" redet, mit der die selben Vergehen auf der einen( Arbeiter-), Seite auf das härteste, und auf der anderen( Unternehmer-) Seite auf das mildeste geahndet werden," dann darf der Vorwurf der Selassen justiz wahrlich nicht als sozialdemokratische Verbeßung" abgetan werden.
Eine Regierung, die sich ernsthaft bemühen würde, den Vorwurf der Klassenjustiz zu entkräften, würde in einer Lage, wie sie zurzeit im Ruhrrevier herrscht, die generelle Anweisung ergehen lassen, daß die vorgeschriebenen Minimalfristen zwischen Anklageerhebung und Hauptverhandlung nicht verkürzt, sondern sogar möglichst berlängert erwartenden Strafen verhängt sein sollte, muß als aus- werden sollen. Ist es doch selbstverständlich, daß auch die geschlossen gelten, da es sich in den bisher zur Erörterung Strafrichter im Ruhrrevier als Menschen von Fleisch und gelangten Fällen fast nur um unbedeutende Lappa- Blut in dem gewaltigen Ringen, das sie in den letzten Wochen lien handelt, die in normalen Zeiten kaum zur Anklage umtofte, Partei ergriffen haben, und zwar infolge ihrer Abgeführt hätten, und die trotz des Geistes Drakos, der zurzeit stammung, ihrer Vorbildung und ihres Milieus regelmäßig im Stuhrrevier herricht, nur zu Strafen von höchstens einigen die Partei der Unternehmer. Es hieße UeberMonaten Gefängnis geführt haben. menschliches verlangen, wollte man erwarten, daß diese Stel
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Als gänzliches Novum in der Praris des Straf- lungnahme nicht auch in den mit diesem Ringen in ZuErscheint es uns mithin geradezu selbstverständlich, daß prozesses muß das zurzeit im Ruhrrevier bei Streifvergehen sammenbang stehenden Streiksachen zum Ausdruck kommen auch die Justiz in dem Klassenkampf der Gegenwart zu einem geübte Verfahren angesprochen werden, durch einen Privat- sollte. Was aber verlangt werden muß, ist, daß in solchen Instrument der Klassenherrschaft wird, so übersteigt doch das, vertrag zwischen dem Gericht und den Angeschuldigten die Straffachen erst ein Urteil gefällt wird, nachivas man zurzeit in den Gerichtsberichten aus dem Ruhr- Strafprozeßordnung in wichtigen Teilen systematisch außer dem bei Gericht und Zeugen die durch den Kampf erzeugten revier in dieser Beziehung zu lesen bekommt, alle Er- Straft zu feßen. Denn anders kann es nicht bezeichnet wer- politischen und sozialen Leidenschaften etwas zuwartungen. Es ist, als ob dortselbst der Beweis geliefert den, wenn den Angeichuldiaten auf höhere Anordnung generell rückgeebbt sind. werden soll für die feit Bülows Zeiten so gern vom Minister- ein Revers zur Unterschrift vorgelegt wird, durch dessen Offenbar ist bei dieser Rette von Verstößen, die tische ous aufgestellte These, daß all das, was unsere ärgsten Unterzeichnung fie auf Innehaltung der Ladung 3- zurzeit im Ruhrrevier gegen den Sinn der StrafprozeßScharfmacher durch Schaffung neuer Ausnahmegefeße er- frist von einer Woche, die nach gefeßlicher Vorschrift ordnung unternommen werden, das Bestreben maßgebend, an sehnen, auch ohne solche in vollstem Maße erreicht werden zwischen der Ladung und der Hauptverhandlung liegen muß. den Streifenden und ihren Freunden ein Erempel zu fann. verzichten sollen. a, es soll noch weiter gegangen und statuieren". Wird schon auf dem Gebiete des materiellen Das Neue, das uns das Walten der Strafjustiz im von einzelnen Angeschuldigten der Verzicht auf fämt- Strafrechts die Abschreckungstheorie von allen einsichtigen Ruhrgebiet bringt, liegt nicht in den hohen Strafen und der Ii che in Frage kommenden Fristen verlangt sein. Kriminalisten zum alten Eisen geworfen, so kann ihre UeberHäufung der Streikprozesse. Das sind Erscheinungen, die wir Dak daneben noch die dem Angeklagten zur Erklärung tragung auf das Gebiet des Strafprozesses nicht scharf genug bei jedem großen Streit, wenn auch selten, mit solcher Inten- auf die Anklagefchrift gefekte richterliche Frist durch zurückgewiesen werden. Ausschließlicher Zwed des fität feststellen können. Das Charakteristische liegt vielmehr aängig auf den völlig unzureichenden Zeitraum von 24 Strafprozesses ist die Ermittelung der Wahrheit.„ Erempel in erster Linie in der systematischen Außertraft Stunden beschränkt ist, sei nur nebenbei erwähnt. Dies zu statuieren", bietet die Urteilsfällung und Strafbemessung, setzung des Gerichtsverfassungsgesetes und Verfahren der Justizbehörden ist nicht nur geeignet, die die die Judika in den Streifprozessen zeigt, noch immer der Strafprozeßordnung, die wir dort erleben. Strafiustiz auf das schärfste zu diskredi- reichlich Gelegenhen. Wie diese Gelegenheit im Ruhrrevier Ein Verstoß gegen den Sinn und wohl auch gegen den tieren und die Angeschuldigten aufs empfindlichste in ihren ausgenügt haben die täglichen Gerichtsberichte des„ VorWortlaut des Gerichtsverfassungsgesetzes ist schon die Bil- spärlichen Rechten zu beeinträchtigen, sondern es verstößt wärts" dargetan und wird auch später noch an diefer Stelle dung besonderer Kammern bei den Landgerichten des Ruhr auch gegen die Gesetze. im Bujammenhang erörtert werden. Sad enabli reviers zur Aburteilung streifender Arbeiter wegen angeb- Es soll hier davon abgesehen werden, daß die RechtsIndspdo licher Streifvergehen. Der§ 16 des Gerichtsverfassungs- beständigkeit der von den Inhaftierten unterzeichneten Typische Fälle. ( chastise) 261901 gesebes schreibt ausdrücklich als Grundsatz unserer Gerichts- Erklärung oft schon infolge des Umftandes zweifelhaft Bot dem Schöffengericht in Buer hatte sich der Bergmann Boit verfassung vor:„ Ausnahmegerichte sind unst at t- sein wird, daß die Betroffenen nicht recht wissen, was sie Mitglied des katholischen Kirchenvorstandes wege haft."" Die durch das Reich bestimmte Ordnung der Ge- unterschreiben, oder auch nur aus Bestürzung über die plöß- Streitbergehen 3 zu verantworten. richte darf nur reichsgeseßlich verrückt werden," heißt es in liche Verhaftuna die Unterschrift leisten. Auch der mit klarem Was der Angeklagte zu seiner Verteidigung anführte, ist ein den„ Motiven" des Gerichtsverfassungsgesetzes bei der Er- Bewußtsein erklärte vorherige Verzicht auf die Inne- treffender Beweis dafür, wie die Polizei in den Streiftagen geörterung dieses Paragraphen. Durch die Sonderkammern im wütet hat. Er habe nicht mitgestreift und einen Kameraden beRuhrrevier für Streitfachen ist aber diese Ordnung-um fucht, der in der Devenstraße wohnte. Als er wieder nach Hause in dem Dentsch der Motive" zu sprechen ohne Reichszu gehen beabsichtigte, sei der Gendarm Nagulschewskt auf ihn zu gefeß berrückt geworden! Zweck der erwähnten Gesetzesgetreten. Ohne irgendwelchen Grund sei er sofort von diesem mit bestimmung ist es, zu verhüten, daß bestimmte Sachen vor dem Karabiner gestoßen und geschlagen worden, und zwar in den bestimmte Richter gebracht werden, von denen man von vornRücken, auf den Kopf und ins Gesicht., Um weiteren Mißhandherein annehmen kann, daß sie in diesen Sachen besonders Diese Vorschrift ist also keine Sollvorschrift, sondern eine ungen auszutveichen sei er zurückgelaufen. Hierbet sei er auf den hart oder besonders milde urteilen werden. Nun können Mußvorschrift. Ihre Verlegung ist deshalb of eines ihm bekannten Kameraden gelangt, der mit mehreren selbstverständlich nicht alle Angeklagten eines großen Gerichts- ie dem alle eine Gesezwidrigkeit, maa nun anderen Personen Zeuge der Mißhandlung gewesen sei. Kaum sei bezirkes von demselben Richter abgeurteilt werden. Es kann der Angeklagte dem zugestimmt haben oder nicht. Genauer mit diesen ins Gespräch gekommen, als wieder der Gendarm deshalb nichts dagegen gesagt werden, daß die Anklagen nach so wenig, wie der Richter mit Zustimmung" des Angeschl erschienen sei und ihn mit Kolbenstößen auf die Straße trieb. dem Namen der Angeklagten auf verschiedene Kammern ver- digten wegen einer Beleidigung auf Todesstrafe erkennen Von den Kolbenstößen betäubt, sei er verhaftet und abgeführt teilt werden. Kann man doch nicht von vornherein annehmen, oder einen Mordprozeß vor dem Schöffengericht verhandeln worden. Des Nachts seien in der Zelle zwei Schuhleute erschienen.
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haltung der fraglichen Vorschriften der Strafprozeßordnung ist rechtlich wirkungslos. Der§ 216 der Strafprozeßordnuna schreibt ausdrücklich vor:
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Zwischen der Rustellung der Ladung und dem Tage der Sonntverhandlung muß eine Frist von mindestens einer Woche liegen."