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Begründung hat das Gericht nicht berkannt", daß der Fall an fich" kein sehr schwerwiegender sei, anders, so hieß es weiter,

zu

Der Lohnkampf der Bergarbeiter in Mährisch- Ostraut. Unsere Ulframonfanen fühlen sehr gut, daß dieser kaiserliche werde die Sache aber durch den Streit! Die Arbeitswilligen treten. Von den Bergwerksbesitzern wurden die Zugeständnisse den gemeine Recht rücksichtslos aufhebt, den Glauben an unferen Am 10. d. Mis. ist das Einigungsamt wieder zusammenge- Erlaß, der Ausnahmerechte für gewisse Stände proklamiert und das müßten mit allen gesehlichen Mitteln auf das entschiedenste ge- Arbeitervertretern zur Kenntnis gebracht. Sie bedeuten so viel Rechtsstaat bei den Volksmassen auf das allerschwerste erschüttern schützt werden. Deshalb sei prinzipiell auf Gefängnisstrafe au wie nichts. Der Erklärung, daß sie die geforderten Durchschnitts- muß! Wir Sozialdemokraten freilich sind darum der kaiserlichen erkennen. Nur wenn ein Fall ganz ausnahmsweise milde liege, löhne im wesentlichen akzeptieren, folgten eine Reihe von Eine Entscheidung ganz und gar nicht gram, wenn wir natürlich auch wie wenn ein Streifender gereizt werde, fönne es anders sein. schränkungen, die das wieder illusorisch machen, ja teilweise sogar das unserige dazu beitragen werden, um den klaffenden Widerspra Das Gericht laffe sich nicht durch die öffentliche Meinung oder ben jetzigen Zustand verschlechtern würden. Die Schichtlöhne sollten zwischen dem Gesetz und dem feudalen Fauftrecht den weitesten durch Urteile der anderen Kammer bestimmen, sondern es urteile von diesem Durchschnittslohn ausgeschaltet werden, er sollte also reisen zum Bewußtsein zu bringen! auf Grund freier Ueberzeugung"!- nur für Affordarbeit gelten; alle Prämien und besonderen Zu Man sieht aus diesen Vorgängen, daß es ein gefährliches Be- lagen sollten in den Durchschnittslohn eingerechnet werden, was ginnen war, in der Erregung der ersten Tage gleich die Justize bisher nicht der Fall war. An und für sich minimal sind die maschine mit Ueberdruck arbeiten zu lassen. Die freie Ueber- Bugeständnisse hinsichtlich der Erhöhung der Deputatkohle. Das zeugung" in Ehren, aber diese Ueberzeugung wird selbstverständ- follte alles sein, was die Grubenherren geben wollten, obendrein lich und die Richter sind ja Menschen von mancherlei Um- sollte das in einem Arbeits- und Lohnvertrag festgelegt werden, ständen beeinflußt.- dieser Zeit ausschließen würde. der bis 1915 zu gelten hätte und der Lohnforderungen innerhalb

Wer nun aber nach dem Anfangsbuchstaben seines Namens bor   die alte, zuerst bestellte Sonderkammer für Streitvergehen am Dortmunder   Landgericht gezogen wird, täte gut, schleunigst eine Namensänderung vorzunehmen!

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Politifche Ueberlicht.

Berlin  , den 13 April 1912 Die Durchpeitschung der Wehrvorlagen. In einem offiziösen Berliner   Telegramm der Kölni. fchen 3eitung" wird ausgeführt:

" In militärischer Hinsicht ist als spätester Termin für die. Am 11. d. M. fand eine weitere Sihung des Einigungsantes beabsichtigte Aufstellung von Neuformationen der 1. Oktober statt, die aber ergebnislos verlief. An diesem Tage sind nun anzusehen. Doch muß der Heeresverwaltung für die umfang­Sektionschef Homann vom Ministerium für öffentliche Arbeiten reichen Vorbereitungen die erforderliche Zeit gelassen werden. und Bergrat Rotky  , die beide schon anläßlich des nordwest­Deshalb müsse geradezu gefordert werden, daß die Am Bochumer   Landgericht böhmischen Bergarbeiterstreits interveniert und zum Friedensschluß Mai vom Reichstage- Vorlagen noch im Mai abschiedet werden. Angesichts der französischen, russischen find zeitweilig brei Straffammern mit der Aburteilung von beigetragen hatten, nach Mährisch- Ostrau   gefahren, um bei den Ginigungsverhandlungen mitzuwirken. und englischen Rüstungen würden wir bei weiterer Verzögerung Streitbergehen beschäftigt; sie tagen oft bis zum späten Abend. Da nicht hinreichend Landrichter vorhanden sind, so hat man eine wegung stehen, erhielten von den Werksbesitzern folgende Ant­Die Bergarbeiter Westböhmens, die ebenfalls in der Lohnbe der Wehrvorlagen immer mehr ins Hintertreffen geraten. Der Reichstag müßte die Zumutung mit Entrüstung Anzahl Amtsrichter herangezogen. Das an den Bochumer   Straf- wort auf ihre Forderungen:" Seitens der Werke wurden ablehnen, sich auf die hier geforderte Durchpeitschung der kammern verhängte Strafmaß wird recht treffend durch die Wieder- den Arbeitern aller Kategorien eine Erhöhung ihrer Bezüge eine Wehrvorlagen einzulassen. Die Heeresverwaltung hat wahr­gabe einiger Säße aus der Verteidigungsrede des Rechtsanwalts geräumt und noch andere Zugeständnisse gemacht. Die Neurege- haftig hinlänglich Zeit gehabt, ihre Vorlagen abzuschließen, Böbenstein gekennzeichnet, der ausführte, daß an den Gerichten lung soll am 1. Mai in straft treten, jedoch unter der Bedingung, und es lag fein Hindernis im Wege, dem Reichstage die Wehr­in Bochum   und Dortmund   die einzelnen Straftaten geradezu baß die Arbeiter nicht in den Streit treten."- Die Bergarbeiter borlagen bereits lange zuvor zugehen zu lassen. Die Abst tatalogifiert würden, während man in Essen   und Duisburg   werden zu den Zugeständnissen erst Stellung nehmen.

bedeutend milder strafe. Dort werde in vielen Fällen sogar auf Geldstrafen erkannt. Daß in dem Wort Streitbrecher" nicht immer eine Ehrberlegung erblickt werden könne, gehe daraus her­vor, daß man in den Kreisen der professionellen Streitbrecher stolz auf diese Bezeichnung sei.

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Die Verpflichtung zur Gefetzes­verletzung.

der Heeresverwaltung ist ja gerade, jede eingehende Kritik ihrer Forderungen zu verhüten.

Buerst bestand der Plan, die Wehrvorlagen möglichst ohne Kommissionsberatung im Reichstage durch­zudrücken. Anstrengungen nach dieser Richtung hin sind bei den maßgebenden bürgerlichen Fraktionen unternommen worden. Dieser Plan ist offenbar gescheitert. Da die Budgetkommission aber noch einige Wochen hindurch zu tun hat, um die Beratung des Etats zu Ende zu führen, will man nun neuerdings dem bereits aufgegebenen Plan, die Wehr­vorlagen einer besonderen Kommission zu überweisen, h wieder näher treten.-

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Daß die Gerichte auch anders urteilen können, wenn es sich Seitdem sich unser bürgerlicher Staat aus den Zuständen des nicht um Streifende handelt, beweist ein Fall aus Unna  , der primitivsten Faustrechts zum bürgerlichen Rechtsstaat ausgewachsen vor dem dortigen Schöffengericht verhandelt wurde. Ein Arbeits- hat, sind auch die Uebungen des Faustrechts in Bann getan worden. williger hatte auf eine Militärpatrouille geschossen und dazu noch Auch die sogenannten Ehrenhändel, die Duellholzereien bei seiner Berhaftung einen falschen Namen angegeben. Der jeder Art, sind durch das Gesez, durch das Strafgesetzbuch unter Amtsantvalt beantragte 3 Wochen Gefängnis, das Gericht erkannte Strafe gestellt worden. Wer sich beleidigt fühlt, darf nicht nach auf nur 20 Mark Geldstrafe. alter germanischer oder korsikanischer oder wildwestlicher Urväter­In einem angeblich aus parlamentarischen Streifen sitte zum Selbstschutz vermittelst des Stahles oder des Bleies stammenden Artikel, der durch eine Anzahl bürgerler greifen, sondern er hat seine Beschwerde dem Gericht vorzu- Beitungen läuft, wird angeregt, die Beratung der Mil­tragen, daß über den Fall ordnungsgemäß zu entscheiden hat. borlagen derart zu beschleunigen, daß noch vor Pfingstente zeigte eine besonders charakteristische Verhandlung am 12. April fich allerdings in Deutschland   noch stellenweise erhalten. So bei dann der Neichstag lediglich nach Pfingsten noch zu v Die Sitten des Faustrechts aus den primitiven Zeiten haben Arbeiten der Kommission abgeschlossen werden können, so daß vor dem Dorfmunder Landgericht. Der Zeitungsbote Schleichert in Kastrop, ein schmäch- den Herren Studiofen, die in altgermanischer Heldenübung furzen Nachsession zusammentreten müßte. Genau so wie tiger Unfallinvalide, der früher in der Grube verunglüdt war, aus ihren Gefichtern Hackfleisch zu machen lieben, so auch bei den seinerzeit bei der Verabschiedung der Steuergesette war am zweiten Streiftage, am 12. März, von Beamten der Herren Offizieren, die ihre Ehrenhändel die gewöhnlich sollen dann offenbar die Pfingstferien zur Fertigstellungs Beche Grin schwer mishandelt worden, und zwar aus sehr unhonorigen Ursachen entspringen gern Kommissionsberichtes benutzt werden.

Wie Anklagen zustande kommen

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mit Stöcken und mit einem Gummischlauch, weil er vor der Zeche durch den Säbel oder die Pistole zum Austrag zu bringen pflegen. Die Sozialdemokratie wird selbstverständlich darauf hin auf und ab spazierte. Schleichert behauptete, daß der Betriebsa Diese dem Faustrecht entstammenden Zweifämpfe find gewirken, daß eine geordnete Beratung stattfindet. Es führer Müning von der Zeche einer der ersten bei dem Ueber- fezwidrig und werden, sofern die gesetzwidrig Handelnden handelt sich um Ausgaben von mehr als 300 Millionen Mark, fall gewesen sei und daß Müning mit dem Stod geschlagen habe. der Staatsanwaltschaft bekannt werden, strafrechtlich zur Rechen die in drei Jahren aufgebracht werden müssen, und Unter den Streifenden entstand darüber eine große Aufregung, schaft gezogen und auch verurteilt. Gar schnurrig freilich da ist es unausweichliche Pflicht, die Beratungen so zu ge­besonders auch deshalb, weil gegen die mißhandelnden Bechen  - ist es, daß zwar unsere Staatsanwälte pflichtgemäß An- ftalten, daß das Volk auch nach jeder Hinsicht volle Aufklärung beamten nichts von der Behörde unternommen wurde. Als sich lage gegen die duellwütigen Gefeßesbrecher erheben und unsere bekommt. ein Genosse dieferhalb an den Polizeifommissar Reinete Gerichte wegen dieser Delitte Freiheitsstrafen verhängen müssen Hinter den Kulissen des Zentrums. wandte, erklärte dieser nur, man fönne ja Anzeige machen. Der( freilich nur die chevalereske Festungshaft), daß aber unser Genosse Otting   ist als sozialdemokratischer Funktionär bekannt. Offigierstorps jeden Offizier erbarmungslos aus seinen Die Köln  . Volfsztg." hat den Austritt des Herrn Roeren Otting wurde einmal von dem Gendarmen 2ange angesprochen Reihen stößt, der von dem borsintflutlichen, aller gefunden Ver- aus der Zentrumsfraktion des Reichstages als einen Gieo und ermahnt, doch für mehr Ruhe zu sorgen, damit es nicht zum nunft, aller christlichen Moral und auch unseren gefeß der Kölner   Nichtung gefeiert, und tatsächlich zeigt nicht amor Waffengebrauch fäme. Otting   erklärte, daß ia das möglichste ge- lichen Bestimmungen widersprechenden Ghren- dieser" Fall", sondern auch das ganze jezige übermütige tan werde; die Aufregung unter den Streifenden sei aber wegen oder und Duellzwang nichts wissen will! Auftreten der Bachemiten", daß sie zurzeit wieder obenauf der Mißhandlung durch die Zechenbeamten sehr groß, wenn die Doppelt interessant ist es deshalb, daß in den letzten Tagen find. Vielleicht hat die Judasrolle, die auf Geheiß des vällin Drohungen, die ausgestoßen würden, ernst gemeint seien, fönne erst von dem deutschen   Kaiser ein Bescheid ergangen ist, der in aller unter bachemitischem Einfluß stehenden Generalsekretariat er feine 10 Pfenig für das Leben des Betriebsführers geben. Form verkündet, daß für das Offizierskorps das Strafgefes un der christlichen Gewerkschaften der christliche Bergarbeiterndt­Gegen den Betriebsführer müsse eingeschritten werden. gültig ist, daß im Gegenteil diejenigen Angehörigen des Offiziers- band beim letzten Bergarbeiterstreit im Ruhrrevier gespiest Und was geschah? korps, die sich dem Strafgesetzbuch unterwerfen( und nebenbei auch hat, den Bachemiten bei der römischen Kurie wieder eine ge­Gegenden Expedienten Otting wurde Anklage den Gesehen des Christentums und der menschlichen Verwisse Duldung verschafft. Den Führern der sogenannte erhoben wegen Beleidigung und Bedrohung nunft), fchleunigst um ihre Entlassung nachzusuchen haben! Berliner   Richtung ist das nur ein Grund, um so schärfer und des Betriebsführers!! Den Anlaß zu diesem kaiserlichen Bescheid gab ein Ehren- rücksichtsloser gegen die parlamentarische und journalistische Der Kommissar und der Gendarm stellten den Vorgang im Handel zwischen zwei Militärärzten. Der eine, ein gewiffer Gefolgschaft der Bachem, Trimborn u. Co. vorzugehen. resentlichen so dar wie der Angeklagte. Der Gendarm erklärte Dr. Schumm, suchte durch allerhand beleidigende Angriffe seinen zur Berliner   Richtung gehörende Kölner Korrespondena" überdies, daß er Otting   lange fenne und nur eine sachliche Mit Gegner, einen Dr. Sambeth, zur Duellforderung zu drängen. Der geht denn auch in legter Summer dazu über, allerlei Ent­teilung in den Worten erblickt habe, aber feine Drohung. Der Provozierte jedoch erklärte vor dem Ehrengericht, daß er seinen hüllungen aus früheren Sizungen der Vorstände der Zen­Betriebsführer Müning bestritt, selbst geschlagen zu haben, er Gegner mit Rücksicht auf die göttlichen Gebote, auf die trumsfraktionen des Reichstages und des preußischen Abge­gab aber zu, daß er zugesehen und nichts getan hat, um die Miß- menschlichen Gesebe, auf die Logik der Vernunft- ordnetenhauses zu veröffentlichen, die die ganze feige tech­handlungen des Invaliden zu verhindern; er erklärte, das sei lehre, auf seine Familie nicht zum Zweikampf heraus- nungsträgerei und das jesuitische Versteckspiel der Lejler gefordert habe. beider Fraftionen vor aller Welt offen bloßstellen. So erabit z. B. die Kölner Korrespondenz":

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nicht seine Sache gewesen.

Als der Verteidiger den Betriebsführer fragte, ob er nicht Dr. Sambeth strengte gegen Dr. Schumm eine gerichtliche einigen Personen drei Mark versprochen habe, wenn sie den Boten Beleidigungsflage an, bei der Dr. Schumm auch zu 100 M. Geld­durchprügelten, erklärte Müning, es sei möglich, daß er gesagt strafe berurteilt wurde. Damit aber, daß der beleidigte Militär­Habe, es gäbe drei Mark, wenn der Mann verprügelt werde. Weil arzt die Entscheidung. des ordentlichen Gerichts ange­ihn das so gefreut habe! fette der gemütvolle Ordnungs- rufen hatte, war der militärische Ehrenrat des Ehrengerichts durch­held hinzu. Weiter gab der Betriebsführer zu, daß er dem Be aus nicht einverstanden, vielmehr erkannte er, daß Dr. Sambeth, girtsleiter Manefeller, der an der Zeche auf dem Trottoir weil er die Duellforderung gegenüber seinem der Straße stand, drohte, ihn herunterzuschmeißen, daß er die Gegner unterlassen habe, mit schlichtem Abschied Knochen zerbreche. au entlassen feil

Als dann weitere Zeugen befunden wollten, daß der Betriebs- Nunmehr gelangte die Sache an Wilhelm II.   felbft Und wie führer überhaupt ein sehr gewalttätiger Mensch sei, daß aber die war der Bescheid dieses obersten Hüters der Gefeße? Er lautete Erregung berechtigt gewesen sei, hielt das Gericht dies nicht dahin, daß die Angelegenheit des Dr. Sambeth überhaupt nicht zum mehr für nötig. Gegenstand ehrengerichtlicher Beurteilung geeignet gewesen sei,

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Als der Verteidiger, Rechtsanwalt Frant I, den Betriebs- weil ja Dr. Sambeth von vornherein den Zweikampf abgelehnt führer etwas in die Kur nahm, sprang der Staatsanwalt auf: G3 habe. Der faiserliche Erlaß fuhr dann fort: ist doch unglaublich, wie der Verteidiger den Jch lehne es daher ab, auf den vorliegenden Spruch Ent­Beugen anschnauzt!" Der Vorsitzende ersuchte darauf den scheidung zu treffen und bestimme, daß die Aften hierüber weg­zulegen sind. Ich will indes in Rücksicht darauf, daß nach den Staatsanwalt, doch nicht einen solchen Ton anzuschlagen. stattgehabten Ermittelungen der Oberarat der Landwehr Der Staatsanwalt var selbst für Freisprechung. Der Dr. Sambeth einen begründeten Anlaß zu der ihm Berteidiger beantragte, auch die persönlichen Auslagen des Ange­widerfahrenen Beleidigung gegeben hat, hierdurch aus Gnade flagten auf die Staatstaffe zu übernehmen. Bei der richtigen genehmigen, daß er unverzüglich seine Verabschiedung nachsucht. Prüfung der Sache hätte die Hauptverhandlung nicht zustande Homburg   v. d. Höhe, den 14. April 1910. Wilhelm R." tommen fönnen. Der Angeklagte habe nicht nur straflos, sondern Der Kaiser verfügt also als oberster Kriegsherr, daß der Ober­in hohem Maße anständig gehandelt und seine Pflicht getan. Es arzt, der das Duell ablehnte, weil er sich nicht nur zu den Geboten sei himmelschreiend, daß der Polizei der Vorfall mitgeteilt und daß der Vernunft und der Religion, sondern auch zu denen des Ge­trotzdem nichts geschehen sei. Bis heute sei man noch nicht gegen sebes nicht in Widerspruch sehen wollte, sofort um seinen die mißhandelnden Zechenbeamten eingeschritten. Abschieb nachzusuchen habe!

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Das Gericht kam zur Freisprechung und übernahm Es ist begreiflich, daß die Germania" diesen Entscheid einen auch die persönlichen Kosten des Angeklagten auf ganzen Leitartikel widmet, daß sie es aufs höchste bedauert, daß die Staatskasse. Das Gericht sah in der Mitteilung Ottings dieser kaiserliche Entscheid eine Verlegung des Gesetzes zugunsten lediglich eine fachliche Darstellung der großen Erregung, die über gefeßwidriger Standesgewohnheit proklamierte. die Mißhandlung geherrscht habe. Auch objektiv hat das Gericht Wir finden, wie gesagt, die sittliche Entrüstung und Aufregung weder eine Beleidigung noch eine Bedrohung in den Worten der Germania  " höchst verständlich, und vermögen ihre Gewissens­erblidt bedrängnisse nachzufühlen. Denn es tann ja gar nichts Gefähr Die Uebernahme der persönlichen Stoften auf die Staatskaffe licheres und Kompromittierendes für die Anhänger unseres fapita­wurde damit begründet, daß die Ermittelungen in der Sache nicht liftischen Rechtsstaates" geben, als die von allerhöchster Stelle" fehr eingehend gewesen seien. Hätte man den Gendarmen genauer ausgehende Proklamation, daß jemand unverzüglich seine Verav­bernommen, hieß es, dann wäre es wohl gar nicht zur Anklage schiebung nachzusuchen hat, weil er die Bestimmungen des Gesetzes gekommen.­( außerdem auch der christlichen Moral und der Vernunft) für Damit ist der Streit- Schnelljustiz ein schwerer wichtiger hält, als die abgeschmackte und gesetzwidrige Unfitte der Galag verfekt, Duellholzerei!

Die

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Am 24. Oktober 1910 versammelten fich in Berlingoje Vorstände der Zentrumsfraktion des Deutschen Reichstages, Hyb des preußischen Abgeordnetenhauses, um unter dem Vorsitz des Abgeordneten Dr. Borsch den jetzt schon alten und immer wieder neuen Zentrumsstreit zu besprechen. Es waren über 50 Hern

zugegen.

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Senier­

Im Mittelpunkt der Diskussion stand der Abg. Roe. welcher zum Parteivorstand gehört und infolgedessen die Ber sammlung mitmachte. Er wurde aufgefordert, die von Osterkonferenz gegebene Definition des Zentrums öffen lich zu desabouieren. Als Herr Roeren sich dessen weigerte, kam es zu einer interessanten Auseinandersetzung zwischen ihm und dem Gros der übrigen Vorstandsmitglieder. Zuerst wiederholte er die von der Osterkonferenz aufgestellte, aber den meisten der Anwesenden unbekannte Bentrumsdefi­nition, wonach das Zentrum eine politische Partei ist, welche ihre Politik im Einklang mit den Grundsäb katholischen Weltanschauung" macht. Er ge zu, die Osterkonferenz habe diese Definition ſelbſterilansich nicht aufgestellt, um sie der Partei aufzuoftrohieren, ondern um sie als private Richtlinie im Kampf gegen die ner Richtung" zu gebrauchen; das Zentrum sei doch etwa bares, und es könne niemandem verwehrt werden, lierung einer Definition zu versuchen. Dann fubt der Abg. Roeren etwa so fort: it meine Zentrumsberinis tion, wie sie von der Osterkonferensiellt wurde, falsch, so beantrage ich, daß desarteie borstände eine richtige Definition ellen." Die Vorstände hätten allen Grund gehabt, diejenigen Ver­langen zu entsprechen, denn gerade um die 8ramebefinition dreht sich ja der ganze Streit. Sie als die zen der Gesamtpartei waren am ehesten berufen zu sagen, as die da­mals größte Partei im Reichstag eigentlich ist, und dadurch den unseligen Streit, der durch Gewaltmaßregeln nur geschürt wird, mit einem Schlage zu beseitigen. Leider ließ sich aber die höchste Parteiinstanz auf diese Kardinalfrage nicht ein, und zwar nicht nur aus parteitaktischen Gründen, sondern auch mit Rück­sicht auf Wünsche, die außerhalb der Zentrums­fraktionen laut geworden waren. Die Antwort auf den Antrag Noeren war also ein vielfagendes Schweigen.