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Zum Asylistenvergiftungsprozeß.

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Stadtverordneten der Ghub des§ 193 su, aber Roeber fei mit, erlaubnis. Danach tritt für Sen Fall des§ 5 in Preußen das Ver- 1 Flößen zu bersehen, daß alle an Borb Befindlichen dem Ausdruck Terrorismus", den das Gericht als schwere Be- waltungsstreitverfahren ein, in dem die endgültige Entscheidung das Passagiere aufgenommen werden könnten. Es sei Teidigung ansehen müsse, zu weit gegangen. Der Angeklagte habe Oberverwaltungsgericht fällt. zwar schwer, sofort genügend Boote zu beschaffen, doch werde man In dem zur Entscheidung stehenden Falle( Fuchs wider Ober- alle Anstrengungen machen, um die Schiffe sobald wie möglich mit fie mit 60 M. Geldstrafe zu fühnen. präsident der Provinz Brandenburg ), wo die, Ermächtigung zur Booten auszustatten. Ausbildung von Führern versagt worden war, entschied nun das Oberverwaltungsgericht am 15. April, daß der Kläger schon deshalb Was der Herr Landgerichtsdirektor nicht versteht. Da Landgerichtsrat Briesforn, der Borsigende im Prozeß abgewiesen werden müsse, weil das Verwaltungsstreitverfahren nur gegen den Drogisten Scharmach, es bisher nicht für nötig ge- für Versagung und Entziehung des Fahrscheines, nicht aber für die An einer der neugebildeten Straffammern des Landgerichts halten hat, fich wegen seines Verhaltens den Pressevertretern Versagus der Erlaubnis zur Ausbildung von Fahrern gegeben sei. Bochum präsidiert der gestrenge Landgerichtsdirektor euser. gegenüber zu entschuldigen, fand die heutige Sißung ohne Teil- Begründend wurde ausgeführt: Das Verwaltungsstreitverfahren sei Bor dieser Kammer spielte sich nun dieser Tage ein Vorgang ab, nahme der Breffe statt. Der Bezirksverband Berlin- Brandenburg nur zulässig, soweit es durch besondere Vorschriften zugelassen sei. der mit erschreckender Deutlichkeit die weltfremde Verständnislosigkeit vom Reichsverband der deutschen Presse beschäftigte sich in seiner Jm vorliegenden Falle handele es sich nun um die Ausbildungs - mancher Richter offenbart. Testen Versammlung mit der Neußerung, die in dem Prozeß gegen erlaubnis. Das sei etwas von der Versagung des Führerscheines Solidarität Koalition, zwei Begriffe, auf die die gesamte Scharmach und Genossen der Vorsitzende Landgerichtsrat Briestorn sehr wesentlich verschiedentliches. Insbesondere könne diese Er- Arbeiterbewegung aufgebaut ist sind dem Landgerichtsbirektor gegen die Preffe gebraucht hatte. Der Vertretertag billigte das laubnis micht als eine Art Unterabteilung des Führerscheines an- Heuser fremd. Auf der Anklagebant steht ein Streiksünder. Verhalten der Gerichtsberichterstatter, die nach der Aeußerung gesehen werden. Das Reichsantomobilgeset lasse nur für die Ver- Vors. Warum haben Sie gestreift? Dann muß die Presse raus!" den Saal verlassen hatten, und be- fagung des Führerscheines und für die Entziehung des Führer- Angefl.: Weil es Parole war. auftragte den Vorstand des Bezirksverbandes, Beschwerde beim scheines den Rekurs zu, mit der Möglichkeit, daß die Zuständigkeit Landgerichtspräsidenten einzulegen. Die Beschwerde ist, da Land- nach den Vorschriften der Landesgesetzgebung geregelt werden könne. gerichtsrat Briesforn bisher verabsäumt hat, sich wegen seines Das sei in Preußen geschehen, indem an Stelle des Rekurses das Verhaltens zu entschuldigen, dem Landgerichtspräsidenten zugesandt Berwaltungsstreitverfahren trete. Das sei aber nur geschehen für das Gebiet des Rekurses, also für die Versagung und Entziehung des Führerscheines, nicht aber für die Ausbildungserlaubnis. fönnte sich nur noch fragen, ob eine Verfügung auf Versagung der Ausbildungserlaubnis eine polizeiliche Verfügung im Sinne des vierten Titels des preußischen Landesverwaltungsgefeßes wäre, wofür das Verwaltungsstreitverfahren gegeben wäre. Das sei aber auch ausgeschlossen. Dieser Titel beziehe sich nur auf bestimmte polizeiliche Verfügungen und nehme direkt aus diejenigen polizei­lichen Verfügungen, welche sich auf das Unterrichtswesen, auf die Erteilung von Unterricht beziehen. Darum handele es sich hier aber.

worden.

Die kartenlegende Eideshelferin.

Um eine Art Meineidsfabrik soll es sich nach Behauptung der Anklage in einem umfangreichen Prozeß handeln, welcher zurzeit unter Vorsiz des Landgerichtsdirektors Delfeskamp das Schwur­gericht des Landgerichts I beschäftigt. Wegen wiederholten wiffent­lichen Meineids bezw. Anstiftung dazu find angeklagt: Die 52jährige Näherin und Kartenlegerin Emilie Braad, der Kaufmann Franz Kieselack und der Kartoffelhändler Karl Böthling.

ein Streitfünder. Bors.( erregt, mit scharfer Betonung): Was ist das für eine Art; die Menschen haben doch entgegen dem Tiere ihren eigenen freien Willen. Angell. Jeder kann doch machen, was ihm beliebt. Vorf.: Das ist was anderes; aber der Parole folgen, Es das berstehe ich nicht. Darf man sich da noch über Streifjustiz wundern?

Banik in einem Kinotheater.

Montagabend kam es während der Vorführung in einem Rine­matographentheater in Barcelona zu einer Panit. 8wei junge Leute waren in Streit geraten und der lebhafte Wortwechsel beider wurde von dem zahlreichen Publikum mißverstanden, das an den Ausbruch eines Feuers glaubte. Es entstand plöglich Eine christliche Verleumdung am Branger. eine wilde Panit, alles versuchte schleunigst die Ausgänge zu er wurden Die bekannte Bochumer Klosterkirchen- Schändungsgeschichte reichen. Bei dem fürchterlichen Gedränge wurden zwölf Per­erfuhr am Montag vor dem Bochumer Schöffengericht ein eigen- fonen zu Boden getreten und schwer verlett. tümliches Nachspiel. In der Wirtschaft von Berends zu Bochum - während fünfzig andere mit leichteren Verlegungen Grumme diskutierte am 11 Februar d. J. ein Verbandsältefter mi: davonkamen. dem als fanatischen Christen bekannten Bergmann Wilh. Klüsener zu Bochum VI, Liboriusstr. 24, über die Schändung der Kloster­firche. Der Christ behauptete schlankweg, nur ein Sozi täme für die Schandtat in Betracht. Auf die Frage nach Beweisen beschuldigte er den in Herne wohnenden Knappschaftsältesten Benz. Dieser habe vor Jahren bei der Einweihung der Herz- Jesu- Kirche in Herne aus Fanatismus die Girlanden zerschnitten. Das bestätigte der fromme Mann den sofort herbeigerufenen Zeugen ausdrüdlich als eine feststehende Tatsache. Auf die weitere Frage, ob denn der Genosse Benz bestraft worden sei, erwiderte er, das habe der Kaplan nicht gewollt.

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160 Kleine Notizen.

Opfer der Kälte. In Bosnien herrscht zurzeit große Rälte. In der Nähe der Ortschaft lasernica wurde eine fiebzig­erfroren aufgefunden. ährige Bäuerin und deren sechsjährige Enlelin

Sturm auf dem Kaspischen Meere. Wie aus Dbeffa ge meldet wird, richtete ein Sturm unter der Fischerflottille des Kaspischen Meeres großen Schaden an. Verschiedene Boote schlugen um und die Infaffen ertranten.

Banit in einer Kirche. In der St. Privat- Kirche in Carmaug entzündete sich während einer Leichenfeier ein aus Zelluloid an gefertigter Kranz, und eine hohe Flamme schlug bis zum Stirchengewölbe hinauf. Es entstand eine furchtbare Panit, alles drängte nach dem Ausgang, zehn Personen erlitten erhebliche Verlegungen.

Von der Erzählung wurde Genosse Benz unterrichtet. wandte sich sofort an den ihm bekannten Christen. Dieser schrieb dann einen jammervollen Brief an Benz: er habe sich geirrt, nehme alles zurück und wolle die Behauptungen in den Zeitungen wider= rufen. Den Widerruf brachte er nicht, weil er nicht zugeben wollte, otti daß die Beleidigung wissentlich geschehen sei.

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Witterungsübersicht vom 23. April 1912.

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Windstärke

Der Anklage liegt folgender Tatbestand zugrunde: Anfang September 1910 wurde zwischen dem jetzigen Angeklagten Böthling und einer Frau Poreg ein Vertrag geschlossen, nach welchem ersterer fein Sartoffelengrosgeschäft zum Preise von 12 000 W. an die Frau P. verkaufte. Böthling, der an mehrere Behörden lieferte und unter anderem auch Armeeliefrant war, verpflichtete sich, unter Festsetzung einer Konventionalstrafe von 10 000 m, innerhalb einer bestimmten Reihe von Jahren in Berlin jeglichen Handel mit Kar­toffeln zu unterlassen. Schon einige Wochen nach Abschluß des Vertrages sah sich Frau B. genötigt, diese Bestimmung in Anwen­dung zu bringen, da sie erfuhr, daß Böthling entgegen seiner Ver­tragspflicht einen. Posten von zirka 20 Waggons Kartoffeln in Ber­ lin verkauft hatte. In dem sich anschließenden Zivilprozeß auf Zahlung der Konventionalstrafe tauchten plöglich die jetzigen An­geklagten Braad und Kiefelad als Zeugen auf und erklärten unter ihrem Eide , daß sie zugegen waren, als der Ehemann Poreg dem Böthling ausdrücklich die Genehmigung erteilt habe, den hier in Frage kommenden Posten Kartoffeln zu verkaufen. Da P., der eine derartige Erlaubnis ganz entschieden bestritt, die beiden Zeugen auch nie gesehen hatte, auf jene Aussagen hin den Prozeß gegen Böthling unweigerlich verloren hätte, feßte er alle Hebel in Be­wegung, um dahinter zu kommen, in welchen Beziehungen die beiden Zeugen zu Böthling stehen. Er bediente sich hierbei in sehr geschickter Weise einer fleinen List, wobei er mit der Schwazhaftig­feit mancher Frauen rechnete. Nachdem er in Erfahrung gebracht hatte, daß die Angeklagte Braad in der Gegend des Schlesischen Bahnhofes eine gewisse Berühmtheit als Kartenlegerin besaß, ver­Darauf blieb dem Genossen Benz nur Klage. Der Beklagte anlaßte er feine alte Mutter, eine Lehrerwitwe, die Braad auf­zusuchen und sich von ihr die Karten legen zu lassen. Im Laufe gab zu, nicht den Schatten eines Beweises zu haben und berief sich Stationen des Gesprächs erzählte dann die alte Frau P., daß sie einen Prozeß immer darauf, sich geirrt zu haben. Dabei kennt er Benz seit führe, in welchem Meineide geschworen seien, so daß sie wahrschein- Jahren ganz genau. Der Gerichtsvorsitzende redete dem Genoffen Benz zu, die Klage Swinemde. 775 D lich verlieren werde. Nachdem die Braack durch eine ausführliche Erzählung jedes Mißtrauen gegen die alte Dame verloren hatte, zurückzunehmen, da sein Zwed ja doch nicht erreicht würde, die Sache Hamburg 775 D erklärte sie plöblich mit geheimnisvoller Miene, fie fei bereit, gegen so in die Zeitung zu bringen. Die Gerichtskosten müsse er sowieso Berlin Frant.a.M. 769 ND ette angemessene Entschädigung den Prozeß zu einer günstigen bezahlen. Besser sei daher ein Vergleich. Glüdlicherweise ließ fich münchen 769 9 Entscheidung zu bringen. Nachdem sie die Frau B. nochmals zur Genosse Benz darauf nicht ein. Er erklärte, auf ein Urteil be- Bien Verschwiegenheit verpflichtet hatte, erzählte die Angeklagte, daß sie schon wiederholt dadurch Leute glücklich gemacht habe, daß sie recht- stehen zu müssen, da nach den vielen Erfahrungen die Christen bei zeitig als Beugin eingesprungen sei. Hierzu sei nur erforderlich, jeder Gelegenheit solche Lügen weiter benutten. Auf die Höhe der daß sie die Verhältnisse genau fennen lerne, um die Fragen des Strafe lege er tein Gewicht. Nach kurzer Beratung belegte das 5 Mark Geldstrafe. In der Begrün­Richters richtig beantivorten zu können. Frau P. ging scheinbar Gericht den Beklagten mit auf dieses Anerbieten ein und fragte dann, ob die B. denn schon dung hieß es, da der Beklagte am Gericht geftändig gewesen sei, Erfahrungen auf diesem Gebiete habe. Die B. ging auch prompt wäre auf eine milde Strafe erkannt worden. in die Falle und erzählte, daß fie erst vor kurzem einem Kartoffel­händler, der ihr 500 M. dafür versprochen habe, auf diese Weise geholfen habe. Damit es nicht auffalle, habe dieser noch einen Regimentsfameraden namens Kieselack in die Sache eingeweiht, der dann ebenfalls den verlangten Eid geleistet habe. Diese An­gaben wiederholte die Angeklagte später in Gegenwart einer Kons foristin Ehlert, welche Frau P. als ihre Nichte ausgegeben hatte. Die Unterfuchung der Citanic"-Kataftrophe. N. Um ganz sicher zu gehen, stellte sie der Braad einige Tage darauf Die Senatskommission, die die Untersuchung über den Unter auch noch einen Bankbeamten Telscher als ihren Sohn vor, dem gegenüber die Angeklagte ebenfalls augab, daß sie für Böthling gang der" Titanic " führt, fette das Verhör fort. Franklin, auf dessen Anstiften in dem Prozeß als Zeugin aufgetreten sei. der Bizepräsident der White Star Line , wurde hauptsächlich wegen Nunmehr erst murde Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet, der beruhigenden Nachrichten befragt, die die White Star worauf die sofortige Verhaftung der drei Angeklagten erfolgte. Line am 15. April veröffentlichte. Franklin gab zu, daß sie nur Vor Gericht bestreiten alle brei, schuldig zu sein. Die An- auf Berichten und Gerüchten beruhten, die einige Beitungen geflagte Braad, die sich wegen Schwachsinns schon einmal in einer aus Cape Race gemeldet hatten. Bis zu dem Abend, an dem er Frrenanstalt bejunden hat, behauptet, geisteskrank zu sein, während fofort die Presse von dem Sinken der" Titanic " in Kenntnis sette, die beiden anderen Angeklagten einen Entlastungsbeweis nach der Richtung hin anzutreten versuchen, daß die Angaben der Frau P. habe es keine authentische Nachricht gegeben. unglaubwürdig seien. Zu der Verhandlung sind zirka 70 Beugen geladen, so daß vorläufig drei Sizungstage in Aussicht genommen worden sind. Wir werden über den Ausgang berichten.

Der Streit um die Bezeichnung ,, Pilsener".

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Die drei Pilsener Großbrauereien haben gegen eine Anzahl deutscher Brauereien Klage auf Unterlassung der Bezeichnung " Pilsener" für nicht in Bilsen gebraute Biere erhoben. Eine der Klagen richtete sich gegen die Brauerei Ernst Engelhardt Nachf. hardt Berliner Bilsener". Das Landgericht hat die Bezeichnung für zulässig erklärt, das Kammergericht war jedoch anderer Meinung. Es vertrat den Standpunkt, daß das Publikum nach seiner maß­gebenden Allgemeinauffassung unter Bilsener nur Bier verstehe, das in Pilsen gebraut ist, und daß es bei dieser Sachlage über­haupt feine Hinzufügung zu dem Wort Pilsener gäbe, welche diese Bedeutung des Wortes wieder aufheben und in unzwei deutiger, jeden Zweifel ausschließenden Weise zum Ausdruc bringen könnte, daß das Bier nicht aus Bilsen stamme. Das Reichsgericht hat jetzt das Stammergerichtsurteil aufgehoben. In der mündlichen Urteilsbegründung hat das Reichsgericht ausge­führt: Schon in früheren Fällen hat das Reichsgericht den Stand punkt vertreten, daß das Wort Pilsener" zur Bezeichnung eines nicht in Bilsen gebrauten Bieres dann benutzt werden könne, wenn durch die Wortverbindung deutlich hervorgehe, daß das Bier nicht aus Pilsen stamme; jedoch dürfe natürlich das Wort Pilsener gegenüber den anderen Zusäßen nicht besonders hervortreten. Das Reichsgericht ficht teine Veranlassung, von diesem Standpunkt ab­zugehen; die vom Kammergericht vertretene Anschauung vermag es nicht zu vidigen. Das Heimsgericht ist der Anschauung, daß die Biertrinker in der Bezeichnung Engelhardt Berliner Pilsener" sehr wohl erkennen, daß es sich um ein nicht in Pilsen gebrautes Bier handelt.".

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2 beiter 3 heiter 3mollig 768 DSD 1bedeckt 8 Wetterprognose für Mittwoch, den 24. April 1912. Troden und vielfach heiter, nachts fühl, am Tage ziemlich warm bei Berliner Wetterbureau. frischen nördlichen Winden.

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Berlin C. 2. Hahnisch, Auguftftr. 50, Eingang Joachimstraße. G. Schmidt, Stirchbachstr. 14.

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Wie weiter berichtet wird, hatten die Wachtposten an Bord der" Titanic " den ersten Offizier, der die Stelle des Kapitäns ein­nahm, während dieser binierte, um 11 Uhr 15 Minuten be­nachrichtigt, daß ein großer Eisberg in Sicht sei. Der Offizier habe jedoch der Meldung teine große Bedeutung beigelegt. Die Poften feien über die Gleichgültigkeit des Dffiziers sehr erregt gewesen und hätten dies auch ihren Kameraden gegenüber geäußert.

Das Zeugnis

Auch die englische Regierung wird eine Untersuchung des Untergangs der" Titanic " vornehmen. Mit der Leitung der Berhandlungen ist, wie der Handelsminister in einer Sigung des Unterhauses mitteilte, Lord Mersey, der frühere Präsident der Admiraltiätsabteilung des Obersten Gerichtshofes beauftragt worden. Er werde Vollmacht erhalten, Zeugen vorzuladen. von Passagieren werde, wenn erforderlich, in den Vereinigten Staaten abgenommen werden. Die White Star Gesell­schaft habe sich berbürgt, daß alle Mitglieder der Besatzung der " Titanic ", deren Beugenaussagen von dem Gerichtshof für notwendig erachtet werden sollten, persönlich erscheinen werden.

Versagung der Ausbildung von Automobilführern. Der§ 3 des Automobilgesetzes vom 3. Mai 1909 bestimmt: Wer zum Zwecke der Ablegung der Prüfung(§ 2 Abs. 1 Satz 2) sich in der Führung von Kraftfahrzeugen übt, muß dabei auf öffent­lichen Wegen oder Plätzen von einer mit dem Führerschein ver- Das englische Handelsamt hat eine Verfammlung von Ver­henen, durch die zuständige Behörde zur Ausbildung von Füh- tretern der großen Personenschiffahrtsgesellschaften einberufen, um rern ermächtigte Person begleitet und beaufsichtigt sein. Das gleiche sich über die Schritte zu unterrichten, die sie im Hinblick auf die gilt für Fahrten, die bei Ablegung der Prüfung vorgenommen Zitanic" Katastrophe zur Ausrüstung der Dampfer werden." Der§ 5 bestimmt dann: Gegen die Versagung der Fahrerlaubnis, wenn sie aus anderen Gründen, als wegen uns mit Rettungsbooten zu unternehmen gedächten. Die Ge­genügenden Ergebnisses der Befähigungsprüfung erfolgt, ist der sellschaften haben dem Amte erklärt, daß fie bereits beschlossen Rekurs zulässig. Das gleiche gilt von der Entziehung der Fahr haben, ihre Schiffe mit so vielen Rettungsbooten und

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