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weichung von Ber allgemeinen tegel im Straf.jbertretenden Gemeindevorsteher einberufene Bersammlung aller| hat. Ein solches Zurückhalten von Zeugen und Sachver prozeß wäre, wonach den Angeklagten der Be Steuerzahler Neuendorfs am 22. d. M. Stellung. In dieser Verständigen zu ihnen gehören Aerzte und Krankenschwestern weis ihrer Schuld geführt werden muß. Die Angeklagten haben übrigens auch versucht, den Beweis jammlung, in der es recht lebhaft zuging, wurde allgemein der ist weder durch die Sachlage noch durch die Gesetzgebung geDie Angeklagten haben übrigens auch versucht, den Beweis Wille zum Ausdruck gebracht, die Zahlung der vom Landrat boten. Sie ist eine durchaus zwecklose Zeitbergeudung einer zu erbringen für ihre Behauptung, daß der Verein eine Ein- bittierten Steuerzuschläge zu verweigern. Es wurde dessen Maß- Reihe von Personen. Als Rechtsanwalt Dr. Werthauer verwirtung auf politische Angelegenheiten nicht begiveďte, und zwar durch Benennung der Zeugen Leipart und Sidfeld. Diese nahme als ein starker Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht der nommen war, fragte ihn der Vorsitzende, ob er auch seiner haben benn auch bekundet, daß der Zentralverband der Holz- Gemeinde bezeichnet. Von dem sodann einstimmig gefaßten Be Entlassung widerspreche, da er ja grundsätzlichen Widerspruch arbeiter Deutschlands in teiner Weise sich politisch betätigte. schluß, die erhöhten Steuern nicht zu zahlen, erhielt der Landrat gegen Entlassung von Zeugen erhoben habe. Die Frage wurde Der Beuge Leipart hat bei seiner Vernehmung ein Rundschreiben durch eine schriftliche Ausfertigung, in der in sehr deutlichen von dem Zeugen nicht bejaht. Seine Entlassung erfolgte. des Zentralvorstandes des genannten Verbandes an die gahl- Worten auch die Gründe mitgeteilt wurden, bereits am nächsten Die anderen Zeugen haben dasselbe Recht auf Entlassung.. stellen und eine Anweisung an die Leiter der Versammlungen Tage Kenntnis. zu den Atten überreicht.( BI. 87.) Der Inhalt dieser Schriftftüde ist, soweit er wesentlich war, in der Hauptverhandlung vor getragen worden.
Dort heißt es unter anderem:
Etwaige Anträge und Fragen politischen und religiösen Inhalts sind vom Leiter der Versammlung nicht zur Verhandlung zuzulassen. Es muß der alte Grundsak bestehen bleiben, daß jedes Mitglied die Pflicht hat, wie jeder andere Staatsbürger sich in der politischen Partei politisch zu betätigen. Das muß aber außerhalb des Verbandes geschehen; der Deutsche Holzarbeiterverband soll unpolitisch sein und bleiben. Wenn das Berufungsgericht dadurch auch nicht die Be hauptung der Angeklagten, daß der Verein in Wirklichkeit feinerlei politische Tendenzen zurzeit verfolge, für dargetan er= achtet, so fehlt es doch eben an dem bündigen Nachweis des politischen Charakters des Vereins in der Gegenwart."
Aus diesen Gründen wurde auf. Freisprechung erkannt. Die ganze Anklage beweist aber, wessen man sich von Behörden versehen kann und wie vorsichtig in den Zahlstellen der Gewerkschaften gearbeitet werden muß, wenn sie nicht in den Maschen des Vereinsgefezes hängen bleiben wollen.
Unangebrachte Ratschläge der Polizei.
Versuchter Mord. Der Dank vom Hause Lichtenstein. Eine Liebestragödie mit einem Einschlag ins Tragikomische, Die Berliner Schirmfabrik Eugen Lichtenstein ersucht uns um lag einer Anklage wegen versuchten Mordes zugrunde, mit welcher Aufnahme folgender Ergänzung zu unserem Bericht über den Ge- fich gestern unter Vorsiz des Landgerichtsdirektors Liebenow das merbegerichtsverhandlungsbericht vom 13. d. M.:„ Es ist nicht Schwurgericht des Landgerichts III beschäftigte. Aus der Unterrichtig, daß die Tätigkeit des Franz Robert Baume entbehrlich war. suchungshaft wurde der erst 20jährige Hausbiener Paul Schröder Der Sohn tam nicht% Stunden zu spät, sondern mit 1 Stunde Die Kündigung erfolgte wegen mangelhafter Arbeitsausführung. vorgeführt. und 10 Minuten Verspätung. Die Inanspruchnahme eines Schuh- geschäft von Kosse in der Münzstraße als Hausdiener beschäftigt. Der Angeklagte war längere Zeit in dem Tuch- und Wäschemannes erfolgte, weil Baume in betrunkenem Zustande erschien, Er berübte hier in Gemeinschaft mit anderen Angestellten umfangund meiner Aufforderung, sich zu entfernen, nicht Folge leistete." reiche Schwindeleien und Diebstähle, durch welche der Geschäfts= inhaber nach seiner Angabe einen Schaden von zirka 20-30 000 Mart erlitt. Wegen dieser Straftaten schwebt zurzeit gegen SchröDie Köchin Sch., die in dem Pensionat Antrum beschäftigt war, der und zehn andere Personen ein Strafverfahren. Durch diese hatte am 10. April ihren Dienst verlassen, nachdem ihr die Inhaberin Diebereien war der Angeklagte in den Besiz einer größeren Gelddes Pensionats im Laufe eines Streits zugerufen hatte: Alte summe gekommen, mit der er sich einen bergnügten Tag machte. Bulle, die Beamten haben mir gesagt, ich kann Ihnen ein paar hinter In seiner Gesellschaft befand sich dabei die Stiderin Hedwig Kaul, die Ohren geben!" Die Beleidigung und die drohende Haltung des die er als 15jähriges Mädchen auf einem Tanzboden in Schönholz Fräulein Antrum bewogen die Sch. zum sofortigen Verlassen ihrer kennen gelernt hatte. Schon nach kurzer Bekanntschaft kam es Stellung. zwischen beiden, nach Behauptung des Angeklagten, zu einem inVor dem Gewerbegericht klagte lettere nun auf Zahlung von timen Liebesverhältnis. Er veranlaßte das Mädchen, ihr ElternLohn und Kostgeld für 20 Tage in Höhe von 62 M. Die Kammer 6, haus zu verlassen. Er nahm sich ein möbliertes Zimmer, da ihm unter Vorsitz des Magistratsassessors Dr. Dreyer, riet zu einem fein Vater wiederholt den schlagenden" Beweis dafür geliefert Die Arbeiter der Eisenmöbelbranche erhalten im allgemeinen Vergleich, den die Parteien auch annahmen. Danach zahlte die hatte, daß sich für einen so jungen Menschen ein solches Bummelwesentlich niedrigere Löhne, als die Schlosser nach dem neuen Tarif Beklagte an die Klägerin 40 M. leben nicht passe. zu beanspruchen haben, der einen Mindeststundenlohn von 57 Pf. Es will uns recht zweifelhaft erscheinen, daß Bolizeibeamie Im Oktober vorigen Jahres glaubte der Angeklagte Beweise festjest. Wie am Mittwoch in einer Versammlung der Eisenmöbel- dem Fräulein Antrum die Auskunft erteilt haben, sie sei berechtigt, für die Untreue seiner Braut" zu haben. Er kaufte sich mit dem arbeiter ausgeführt wurde, werden in der Eisenmöbelfabrik von dem Mädchen ein paar hinter die Ohren zu geben. Denn es muß durch die Diebstähle erlangten Gelde einen Rebolber und holte am Karl Schulz, Hafenheide, Anfangslöhne von 40 Pf. an Schloffer den Beamten der Polizei sehr gut bekannt sein, daß die Dienst- Nachmittag die K., die damals bei dem Offiziersverein als Stiderin bezahlt. In den fleinen Betrieben sind die Löhne etwas höher; mädchen in einem Pensionat zu den Gewerbegehilfinnen zählen, beschäftigt war, ab. Das Pärchen fuhr nach Tegel hinaus, wo sich dort sind auch die Arbeiter besser organisiert wie bei Sarl Schulz und daß auch dem Gesinde gegenüber, wie wir erst kürzlich dar- der Angeklagte durch Kaffee und Kuchen erst gehörig stärkte. Nach Ir der Branche sind etwa 800 Arbeiter beschäftigt. Die Eisen- legten, nach Artikel 95 des Bürgerlichen Gesetzbuches , ein Büchti- einem zärtlichen tête à tête im Walde, holte der Angeklagte plöpmöbelfabrikanten, welche der Schlofferinnung angehören, müssen den gungsrecht nicht mehr besteht. lich den Revolver und eine große Flasche mit Scheidewasser herTarif zahlen. Daß auch in den übrigen Betrieben beffere Verhältvor. Wie er in seiner Vernehmung vor Gericht behauptete, habe nisse eintreten, dafür zu sorgen, wurde den Arbeitern dringend er der K. nunmehr erklärt, daß er sich wegen der von ihr begangegeraten. Insbesondere wandte man sich in dieser Hinsicht an die nen Untreue das Leben nehmen wolle. Die R. Habe ihn darauf Arbeiter bei Karl Schulz. Diese Firma müsse angehalten werden, gebeten, sie nicht allein zu lassen, sondern sie ebenfalls zu erschießen. Er habe ihr diesen„ Gefallen" auch getan, da sie zu sehr gebeten den Tariflohn zu zahlen. Sie sei doch wohl eher dazu imstande habe. Er habe dann die K. in den Kopf geschossen und sich ebenwie die fünf kleineren, der Innung angehörenden Betriebe, welche falls einen Schuß beigebracht. Beide legten sich dann nebeneinden Tarif innehalten. Mit Rücksicht darauf, daß in der Eisenander im Walde hin, um auf den Tod zu warten. Der erwartete möbelbranche nicht nur Schlosser, sondern auch Dreher, Gürtler, Erfolg trat jedoch nicht ein; statt dessen schliefen beide seelenruhig Drahtarbeiter und andere beschäftigt find, beauftragte die Verein. Nachdem der Angeklagte am Morgen von der K. geweckt wor sammlung die Kommission, einen Tarif für die ganze Branche auf den war, gingen beide nach dem Bahnhof Schulzendorf, wo sie sich zustellen, der in der nächsten Versammlung beraten werden soll. von dem Blut säuberten, und dann nach Berlin fuhren. Nachdem fie hier ein Hotel aufgesucht hatten, brachte der Angeklagte die K. in einer Droschke zu seinen Eltern. Auf Grund der Angaben der Kaul, die entschieden bestritt, den Angeklagten aufgefordert zu haben, sie zu töten, wurde die vorliegende Anklage wegen Mord= versuchs erhoben. Die K. selbst ist, wie der Angeklagte vor Gericht behauptete, später an den Folgen eines strafbaren Eingriffes im Krankenhause verstorben.
Arbeiter, Parteigenossen! Fragt bei Euren Zigarreneinfäufen, wo es auch sei, nach den grünen Blakaten, unterschrieben Alwin Schulze. Beachtet die Veröffentlichungen in der Sonnabend- Nummer des Vorwärts". Der Vertrauensmann der Tabatarbeiter.
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Achtung, Friseurgehilfen! Tariflich geregelt ist Gendo IIa, Liebigstr. 2; Baker, Memeler Str. 81; Bartel, Solonieſtr. 36, und Barnad, Neukölln, Knesebecstr. 36. Für Verbandsmitglieder gesperrt: Kerber, Lüderizstr. 59; Kuhnau , Fürbringerstr. 35. Verband der Friseurgehilfen.
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Zu der Tarifbewegung der Fleischergesellen Neuköllns. Bewilligt hat noch der Fleischermeister H. Rauchfeld, Ziethen ftraße 18.. Zentralverband der Fleischer. Deutsches Reich . Top Achtung, Kupferschmiede! In Frankfurt a. D. befinden sich unsere Kollegen seit Montag im Streif. Die Unternehmer haben im Gegensatz zu den Unternehmern an anderen Orten jede Verhandlung abgelehnt und versuchen, in bürgerlichen Blättern, auch in der Volkszeitung", Kupferschmiede und Heizungsmonteure als Arbeitswillige heranzuziehen. Wir ersuchen, den Zuzug nach Wir ersuchen, den Zuzug nach Frankfurt streng fern zu halten. Der Verband der Kupferschmiede Deutschlands , 1. Bezirk. Die Militärsattler in Erfurt haben am 23. April wegen Nichtanerkennung des Berliner Tarifs die Arbeit niedergelegt.
Am Metallarbeiterstreit in Frankfurt und Umgegend find zurzeit zirka 4000 Arbeiter beteiligt. Die Aussperrung weiterer
3000 wurde von den Unternehmern für nächste Woche angedroht. Husland.
Ein Streikbrecher als Meuchelmörder! In Zürich streiten seit einigen Wochen mehrere hundert Maler und alter Gewohnheit gemäß machen die lieben Christen wieder die Streifbrecher. Jezt hat einer dieser Helden und Verräter, namens Dtto Kaiser aus Westfalen, den streitenden Maler Wybler, während er sich rubig mit einem anderen Streifbreder unterhielt, mit dem Revolver aus einem Nebenzimmer niedergeschossen und ihm im Unterleib derart schwere Verwundungen beigebracht, daß er im Spital gestorben ist. Der christliche Meuchelmörder, ein noch junger Bursche, ist verhaftet.
In der Stadt Zürich besteht das Waffenverbot. Die Streifbrecher find davon offenbar ausgenommen.
Bei dieser Gelegenheit sei auch noch die internationale schwarze Liste der Malermeister erwähnt. Die„ Süddeutsche Malerzeitung"( Meisterorgan) fordert die Malermeister auf, feinen aus der Schweiz fommenden Malergehilfen einzustellen. Das sei „ Ehrenpflicht".
Soziales.
might Steuerverweigerung im Kampfe um das Selbstverwaltungsredit.
Verstößt ein Vertrag über den Ausschluß des örtlich zuständigen öſchluß des örtlich zustä Kaufmannsgericht gegen die guten Sitten?
Das Kaufmannsgericht der Stadt Chemnitz hat wiederholt in Rechtsstreitigkeiten zwischen der Firma Grabner und ihren Angestellten auf Grund des§ 138 BGB. Abs. 2 Verträge für nichtig erklärt und Verurteilungen der Firma ausgesprochen. Das paßte der Firma nicht. Noch weniger hat ihr gefallen, daß der Vorfizzende das nicht immer einwandfreie Geschäftsgebaren der Firma scharf gekennzeichnet hat. Die Firma versuchte nun, den ihr unbequemen Vorsitzenden in verschiedenen Prozessen als befangen absulchnen. Sie blieb dabei aber ohne Erfolg.
Jezt versucht es die Firma auf andere Weise, sich der Recht sprechung des Chemnizer Kaufmannsgerichts zu entziehen. In ihren Verträgen mit den Angestellten vereinbart sie, daß für Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien das Kaufmannsgericht 3 Hohenstein- Ernstthal zuständig sein soll. Ein solcher Vertrag lag der Vertrag, den die Firma mit ihm abgeschlossen hatte, als nichtig dem Gericht vor, als der Reisende Sch. gegen die Firma klagte, und bezeichnete, weil er gegen die guten Sitten verstoße.
Der Vertreter der Firma bestritt, daß der Vertrag wegen des Sitten verstoße und deshalb nichtig sei. Nach§ 38 der Zivilprozeß Ausschlusses des Chemnißer Kaufmannsgerichts gegen die guten ordnung jei die Vereinbarung über die Zuständigkeit eines Gc richts zwischen den Parteien zulässig. Beide Parteien seien rechts fähig und fönnten Vereinbarungen treffen wie sie wollten, sofern diese nicht gegen Strafgefeße verstoßen. Der vorliegende Bertrag berstoße also nicht gegen die guten Sitten, wie das Kaufmannsgericht gern annehmen möchte". Die Firma betrachte den Gewerberichter Bauer als Richter nicht vollkommen unparteiisch. Er habe wiederholt in gegen die Firma gerichteten Prozessen Aeußerungen gebraucht, die diese Behauptung rechtfertigten. Eine Ablehnung dieses Vorsitzenden aus formellen Gründen sei der Firma nicht möglich gewesen und deshalb habe sie nun mit ihren Angestellten ein anderes Kaufmannsgericht als zuständig bereinbart. Nach eingehender Beratung beschloß das Gericht, über die Frage der Zuständigkeit des Kaufmannsgerichts besonders zu verhandeln. Unter Zuhilfenahme sämtlicher, die Firma Grabner be treffenden Prozeßatten wurde nun das Material durchgenommen. Auf Grund des Ergebnisses der mehrstündigen Verhandlung wurde schließlich ein Zwischenurteil gegeben, das dahin lautete, daß die Einrede der Unzuständigkeit zu verwerfen sei. Die Bereinbarung über die Zuständigkeit des Kaufmannsgerichts zu Hohenstein- E. verstoße gegen die guten Sitten. Es gehe gegen das Empfinden jedes Recht- und Billigdenkenden, einen anderen seinem ordent lichen Richter zu entziehen. Die Ginreden der Firma seien wider legt, nicht zuletzt durch die Berufungsinstanz, das Landgericht, das sämtliche von der Firma durch Berufung angefochtene Ürteile des Kaufmannsgeicht bestätigt habe.
Das Urteil erscheint uns durchaus zutreffend.
Gerichts- Zeitung.
Zum Asylistenvergiftungsprozeß.
Im Prozeß ist eine Erklärung des Vorsißenden der Presse gegenüber noch nicht abgegeben, so daß eine Berichterstattung unmöglich ist. Der Borsigende soll der Ansicht sein, ein Grund zur Annahme einer Verlegung der Presse liege nicht vor.
Vor Gericht ivurde von Rechtsanwalt Dr. Dunst ein Beweis nach der Richtung hin angetreten, daß der Angeflagte tatsächlich auf das ausdrückliche und ernstliche Verlangen der K. hin, auf diese versuchtem Totschlag. Das Gerichtsurteil lautete, da der Angeklagte geschossen habe. Die Geschworenen bejahten die Schuldfrage nady ein recht frevelhaftes Spiel mit einem Menschenleben getrieben habe, auf 2 Jahre und 6 Monate Gefängnis, unter Anrechnung der erlittenen Untersuchungshaft.
Diebstahl von Militärgewehrteilen.
noffen ergab bis jetzt in der Hauptsache folgendes: Vor mehreren Die Beweisaufnahme im Prozeß gegen Hellfritsch und Ges Jahren hat Hellfritsch Systeme" des Militärgewehrs Modell 98 an Waffenfabrikanten in Suhl und Zella verkauft. Neuerdings hat der Londoner Vertreter der Deutschen Waffen- und Munitions fabrik die. Entdeckung gemacht, daß in London Systeme" des Modells 98 zur Hälfte des Preises verkauft wurden, den er für die Systeme seiner Firma zu fordern hatte. Auf Veranlassung des Direktors Hänsch von der Deutschen Waffen- und Munitionsfabrit kaufte der Vertreter in London 20 folcher" Syſteme" an und schickte sie nach Berlin , wo sie der Direktor als Fabrikate der Deutschen Waffen- und Munitions fabrit erkannte. Firma und Fabritstempel waren herausgefeilt. Die Nachforschung nach der Herkunft der„ Systeme" führte auf Hellfrißsch zurüd, der eine be friedigende Erklärung über den Erwerb derselben nicht geben fonnte. Eine polizeiliche Haussuchung bei Hellfritsch förderte eine Anzahl Gewehrteile zutage, die ebenfalls als aus der Deutschen
Waffen- und Munitionsfabrik herrührend bezeichnet wurden.
Wie Hellfritsch zu den Gewehrteilen gekommen ist, läßt sich aus den Angaben eines seiner früheren Lehrlinge schließen. Der junge Mann hat etwa ein Jahr lang wöchentlich ein bis zwei-, auch dreimal schwere Pakete vom Angeklagten Fißner geholt. Am Tage nach dem Eingang solcher Pakete mußte der Lehrling den Stempel der Deutschen Waffen- und Munitionsfabrit aus Gewehrteilen ausfeilen.
Die nächste Situng findet am Sonnabend statt.
Diese Ansicht wäre durchaus irrig. Als der Sachverständige Am 1. Mai
erklärte, er könne vom Pressetisch aus, wo er faß, nichts hören, bleibt mein Geschäft auch in diesem merividerte der Vorsitzende, dann müsse die Presse raus. Er Jahre geschlossen.
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gab damit also der völlig falschen Anschauung Raum, der Arbeitsanzüge. Sachverständige sei durch die Pressevertreter gestört und die Wilh. Pabr, Brunnenstr. 116. Zur Anwendung eines ganz außerordentlich scharfen Kampf- Presse gehöre nicht an den Tisch, der für sie reserviert war. mittels haben sich die seit kurzem mit dem Landrat des Kreises Hatte der Vorsitzende etwa den Sachverständigen mißWest- Havelland in bitterer Fehde liegenden Steuerzahler der berstanden, so lag das an der schlechten Akustik des Saales. Pleinen Gemeinde Neuendorf bei Brandenburg a. H. entschlossen. Hierfür die Pressevertreter verantwortlich zu machen, lag nicht Sie wollen nämlich mit dem schweren Geschüß der Steuerverweige- der geringste Grund vor. Wir erfahren übrigens, daß eine rung vorgehen. Die Vorgeschichte dieses aufsehenerregenden Ent- eigenartige Beweisaufnahme kürzlich in diesem Prozeß ſtattschlusses, der sich als ein Art der Notwehr darstellt, ist folgende: gefunden hat. Der Sachverständige Professor Dr. Jude In Neuendorf erfolgte im März d. J. zum ersten Male eine nad wurde auf Antrag des Staatsanwalts als Zeuge darüber Gemeindevertreterwahl, bei der sofort drei Sozialdemokraten ge- gehört, ob Rechtsanwalt Dr. Werthauer ihm gegenüber nach wählt wurden. Durch die Wahl sowie auch durch die gleichzeitig Ablehnung des von der Verteidigung gestellten Vertagungserfolgte Erledigung des Gemeindevorsteherpostens hatte sich die antrags geäußert habe: er werde dem Gericht solche Schwierig Einziehung der Steuern für das letzte Vierteljahr bis jept hin- feiten bereiten, daß eine ordnungsmäßige Erledigung nicht gezogen. In der ortsüblichen Bekanntmachung wurde nun mit möglich wäre. Das bestätigte Dr. Judenad als Zeuge. Es lassen sich Oktav- und Doppel- Oktavtöne zu gleicher Zeit geteilt, daß die Prozentfäße für die Gemeindefteuerzuschläge durch Rechtsanwalt Dr. Werthauer, der dann über dasselbe Beweisstimmung auch ausgeschaltet werden und lassen sich auf diese Durch Drücken auf einen Knopf kann die Oktavden Landrat bedeutend erhöht worden seien, so die Einkommen- thema gehört wurde, gab die Möglichkeit eines solchen Gestimmung auch ausgeschaltet werden und lassen sich auf diese steuer von 210 Proz. auf 260 Proz., und daß dieser erhöhte Steuer- sprächs zu. Gemeint habe er, daß ohne Voruntersuchung fein zuschlag bei der Zahlung der Steuerbeträge für das legte Quartal Gericht das Verfahren ordnungsmäßig zu Ende bringen für das ganze abgelaufene Steuerjahr nachzuzahlen sei. Dadurch fönne. würde sich der Steuerbetrag manches Steuerzahlers für das letzte Ein solches Vorgehen des Verteidigers rechtfertigt unsere Vierteljahr um das Doppelte erhöhen. Als Begründung für diese schon früher zum Ausdruck gebrachte Ansicht über die auf Maßnahme wurde erklärt, daß die Zuschläge nach dem letzten fallende Art unsachlicher Verteidigung in diesem Prozeß. Wie Etatsboranschlag nicht richtig berechnet worden seien. wir hören, müssen Zeugen und Sachverständige, wiewohl ihre Zu dieser Angelegenheit, die unter den Neuendorfer Steuer Aussage bereits gemacht ist, der Verhandlung noch weiter beizahlern ungeheure Empörung erregte, nahm eine vom ftell-| wohnen, weil der Verteidiger ihrer Entlassung widersprochen
Weise wundervolle Toneffekte erzielen.
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