wehrt und Sie hätten dessen Widerstand nicht überwältigen können., fuchten schweren Raubes unter Verfagung mildernder Umstände.| kontingents die Verwendung von Methylalkohol für Nahrungs. Anget.: Nein, ich bin kräftiger wie Klein. Ich muß noch einmal be- Verneint wurden die Schuldfragen bezüglich der Untreue und Unter- und Genußmittel, insbesondere für Trinkbranntwein und sonstige merken, daß ich in der ganzen Zeit nicht zur Ruhe gekommen bin schlagung. Staatsanwaltsassessor Pietsch beantragte gegen den An- alkoholische Getränke, verbietet, ebenso für Heil- und Kräftigungsund meine Tat voll und ganz büßen will. Die ganze Zeit hat mich geklagten die gefeßlich höchstzulässige Strafe von 14 Jahren 11 Mo- mittel, Riechmittel, Reinigungsmittel, Haarfärbemittel und Munddie Neue geplagt und ich bin gewillt, meine Tat voll einzuräumen naten Zuchthaus. Rechtsanwalt Dr. Edmundt gab der Ansicht Aus- wasser. Es ist aber weiter nötig, daß Methylalkohol und methylund die Strafe, die mir gebührt, auf mich zu nehmen. Vors.: druck, daß die von dem Staatsanwalt beantragte Strafe so exorbi Ja, wir müssen aber die Sache völlig aufklären, auch nach der tant hoch sei, daß es sich erübrige, überhaupt darauf näher einzu- alkoholhaltige Stoffe auf die Giftliste gesetzt werden. Ferner ist ratsam, den Methylalkohol zu denaturieren und zu verbieten, daß Richtung hin, ob Sie freiwillig von dem Verbrechen Abstand ge- gehen. nommen haben.- Angekl.: Ich kann nur sagen, daß ich freiwillig Der Angeklagte sei dadurch, daß die Zuchthausstrafe an sich Methylalkohol unter einem anderen Namen, etwa Spritersak, in zurüdgetreten bin. Bräs.: Schließlich hielt also der Chauffeur in Anwendung gebracht werden müsse, schon schiver bestraft. den Handel gebracht wird. Es muß angeordnet werden, daß das Automobil an und Sie wurden festgenommen. Vert. R.-A. Während der Beratung des Gerichtshofes über das Urteil fezte methylalkoholhaltige Stoffe stets den Gehalt an Methylalkohol flar Emundt: Der Angeklagte hatte zu jener Zeit die Möglichkeit, der sich der Verteidiger mit den Geschworenen, unter denen bei dem erkennen lassen. Auch die Verwendung des Methylalkohols zur Bant 200 000 M. zu unterschlagen, die er vom Notar abgeholt und Antrage des Staatsanwalts eine leichte Unruhe bemerkbar wurde, Denaturierung des Alkohols darf nicht zugelassen werden und in Verbindung und machte ihnen unter Verwendung mehrerer seine Verwendung in der Industrie an Stelle des Aethylalkohols richtig abgeliefert hatte. Gesetzbücher verschiedene Mitteilungen. Vor den Geschworenen - oder des Terpentins muß, weil hiermit eine schwere Schädigung Beweisaufnahme. bänken bildeten sich Gruppen um den Verteidiger.
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Als das Gericht mit dem bereits zu Protokoll gegebenen Urteil der Arbeiter verbunden ist, gleichfalls verboten werden.( Lebhafte wieder den Saal betrat, erhob sich der Obmann der Geschworenen Zustimmung.) und erklärte folgendes: Ich habe von den Geschworenen einstimmig Als zweiter Redner berichtete Oberarzt Dr. Rühle von der den Auftrag erhalten, zu erklären, daß wir uns in der Beratung Landesheilanstalt Uchtspringen über Tieregperimente durch bezüglich einer Frage zuungunsten des Angeklagten geirrt haben; Vergiftung mit Methylalkohol, die er auf Veranlassung des Die wir bitten, nochmals beraten zu dürfen. Dieser in der Recht- reftors seiner Anstalt unternommen hat. Durch die anatomische sprechung vereinzelt dastehende Fall rief im Saale eine allgemeine Untersuchung konnte er bestätigen, daß die tödliche Wirkung einer Erregung hervor. Der Staatsanwalt bekämpfte diesen Wunsch der akuten Methylalkoholvergiftung durch Blutaustritte in die UrGeschworenen mit rechtlichen Ausführungen.
Zuerst wird der überfallene Kassenbote Louis Klein bernommen. Er erzählte, daß er den Angeklagten 1905 als Kassenboten aus gelernt habe und dieser ihn kannte und auch wußte, daß er täglich große Geldsummen nach der Hauptstelle der Bank am Schinkelplab abzuliefern hatte. Am 3. Januar habe sich plößlich eine Hand auf feine Schulter gelegt und Friche, der hinter ihm stand, habe ihn freundlich angeredet:" Guten Tag, altes Haus! Sagen Sie mal, wie geht es Ihnen denn?" Der Angeklagte hatte einige Sachen bei sich, sagte, er sei im Umzug und warte schon einige Zeit vergeblich auf die Straßenbahn, so daß er sich ein Auto nehmen müsse. Auf seine Einladung stieg der Zeuge dann mit ein und unterhielt fich harmlos über allerlei Dinge mit Friche. Er hatte gar kein Bedenken, diese Fahrt mitzumachen, da er ja doch unter dem Schuße eines Beamten der Bank war. Als er das Automobil verließ, hat er dem Angeklagten noch bestens für die Freundlichkeit gedankt. Am anderen Tage, am 4. Januar, traf er wieder, seiner Meinung nach durch Zufall, mit Friehe zusammen, der ihm winkte, schnell mit in fein Automobil zu kommen und eine Strede Wegs mit ihm zu fahren. Der Zeuge war so guten Muts, daß er sich im Automobil eine Zigarre anzünden wollte, was aber der Angeklagte zu untersei es nun mit Rücksicht auf das mitgeführte Benzin, laffen bat Nach längerer Beratung des Gerichts verkündet der Vorsitzende: sei es, weil er vielleicht fürchtete, daß ihm die brennende Zigarre Das Berichtungsverfahren ist zulässig von dem Augenblick an, wo bei der Tat hinderlich sein könnte. Der Zeuge hatte etwa 43 000 die Geschworenen ihren Wahrspruch abgegeben haben bis zur Ur Mark bei sich. Die erste Zeit verging mit ruhigem Geplauder. teilsverkündung des Gerichts. Da in diesem Falle das Urteil noch Kurz vor dem Einbiegen des Autos in die Straße am Lühowufer nicht verkündet war, so war das Berichtigungsverfahren zulässig. Habe Friehe, wie Klein bekundet, gesagt, daß er einem Kaffenboten an Es ist aber auch materiell begründet, da nach der Mitteilung des Der Zentralstelle einen kleinen Geldbetrag schulde und Klein gebeten, Obmannes die Geschworenen bei der Beantwortung der Fragen von diesem doch das Geld auszuhändigen. Friehe habe dann in die einer irrigen Voraussetzung ausgegangen sind. Es liegt ein fach Manteltasche gegriffen, eine Anzahl Geldstücke herausgeholt und licher Mangel vor und deshalb beschloß das Gericht, bas Verich diese durchgezählt. Dabei sei plöblich der ganze Geldvorrat seinen tigungsverfahren anzuordnen. Händen entglitten und zerstreute sich auf dem Boden des Autos. Die Geschworenen ziehen sich hierauf gegen 8 1hr zur noch Friehe büdte sich zunächst danach selbst, dann erklärte er, es fehle maligen Beratung zurück, die bis 9% Uhr dauert. Diesmal bejahen ihm ein Zehnmarkstück und bat dann Klein, doch danach zu suchen, die Geschworenen nur die Schuldfrage nach versuchtem schweren da er selbst Handschuhe anhabe und das Zehnmarkstück nicht finden Raub unter Zubilligung mildernder Umstände. Der Vertreter der fönnte. Diensteifrig legte sich Klein auf den Boden des Autos und Anklage beantragt nunmehr die hierauf zulässige Höchststrafe, ohne suchte emsig. Plöblich habe er einen Schlag in das Kreuz bekom- diese jedoch näher namhaft zu machen. Das Urteil lautet auf die men und er fühlte, daß ihm eine Schlinge um den Hals gele Höchststrafe von 4 Jahr und 11 Monate Gefängnis und 5 Jahre wurde. Ihm wurde schwarz vor den Augen und er konnte taum Ehrverlust, mehr atmen. Dann kam er einen Augenblick wieder zur Besinnung, er behauptet, es sei ihm so gewesen, als sei er aus einem Traum erwacht. Er habe aber gefühlt, daß sich Friehe bestrebte, ihn wieder zurüdzuziehen, es sei ihm aber gelungen, die Tür des Autos zu öffnen; bei dem Zutritt von Luft sei er wieder zu sich gekommen und habe gesehen, daß ihm die Schlinge noch am Halse saß. Er habe einige unartikulierte Töne ausgestoßen. In diesem Augenblic habe er gemerkt, daß die Schlinge an seinem Halse gezogen wurde. Im lebten Augenblid habe aber Friehe sich noch bemüht, ihm die Hand auf den Mund zu halten. Der Angeklagte bleibt mit aller Bestimmtheit dabei, daß er die Schlinge schon vorher freiwillig abgenommen gehabt habe.
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Dr. Lipmann Wolf und Medizinalrat Dr. Hoffmann weichen in ihren Gutachten etwas voneinander ab. Der erste nimmt an, die Schlinge habe sich durch einen Zufall nach oben verschoben. Bei dieser Lage sei eine Erwürgung schwer möglich gewesen. Dr. Hoffmann nimmt hingegen an, wenn sich die Schlinge nicht gelöst hätte, so wäre der Klein unzweifelhaft erstickt.
Leumundszeugen.
Eine Reihe von Zeugen, darunter der stellvertretende Direktor Boehme von der Bank für Handel und Induſtrie, ſtellen dem Angeklagten im allgemeinen ein gutes Zeugnis aus. Friese, der sich vom einfachen Kassenboten zum Bankbeamten hochgearbeitet habe, habe, abgesehen von einer Art Großmannssucht, gezeigt, daß es ihm ernstlich daran gelegen war, vortvärts zu kommen.
In dem zweiten Teil der Anklage handelt es sich um
zwei Fälle von Unterschlagung und Untreue.
Plädoyers.
Nach Schluß der Beweisaufnahme wurden die auf versuchten Raub, versuchten Mord, Unterschlagung, Untreue und auf Antrag des Rechtsanwalts Dr. Emundt auch auf gefährliche Körperverlegung bezw. freiwilliger Rüdtritt vom Versuch lautenden Schuldfragen an die Geschworenen gerichtet.
Der Verteidiger hält im Gegensatz hierzu vor Verkündung des sprungsstellen der die Herz- und Atmungstätigkeit regulierenden Urteils selbst jederzeit ein Berichtigungsverfahren für zulässig. Auf Nervenbahn bedingt wird. Redner begleitete seine Ausführungen eine Frage des Staatsanwalts erklärte der Obmann der Geschwo- mit einer Demonstration zahlreicher Diapositive von Mikrophotorenen, daß sie sich bezüglich der zu 2. gestellten Schuldfragen nach grammen seiner Präparate. Namentlich die darunter befindlichen versuchtem Mord geirrt hätten. Unter den Geschworenen habe die Lumièreaufnahmen dienten zur Unterstützung seiner AusfühMeinung bestanden, daß durch die Verneinung erfolgte Ausschaltung rungen. Auf Grund der völlig übereinstimmenden anatomischen des erschwerenden Moments der Ueberlegung die Bubilligung mil- Befunde seiner Versuchstiere stellte er die Forderung auf, in jedem dernder Umstände gegeben sei. Der Staatsanwalt wies nochmals darauf hin, daß dieser Irrtum für die Entscheidung selbst ohne Be- dalle einer menschlichen Methylalkoholvergiftung Gehirn und beutung sei, da ja die Geschorenen die besoners gestellte Frage nach Rüdenmark einer eingehenden mikroskopischen Untersuchung zu mildernden Umständen verneint hätten. unterziehen. An die Vorträge schloß sich eine kurze Aussprache. Medizinalrat Janssen- Gumbinnen: Der Vortragende hat ausdrücklich betont, daß zu dem von ihm angestellten Versuchen reiner Methylalkohol verwendet worden ist. In der Pragis des täglichen Lebens aber ist es außerordentlich schwer, reinen Methylalkohol zu betommen. Gewöhnlich enthält der Methylalkohol Azeton und man begnügt sich daher vielfach bei den Untersuchungen auf Methylalkohol damit, nur auf Azeton zu untersuchen. Die Frage ist nun, wie es mit dem Azeton steht. Azeton tritt in gewiffen Sadien des Diabetis auf und wird dann sehr gefürchtet. Ich weiß nun nicht, ob das in diesem Stadium aufretende Azeton wegen seiner eigenen Giftigkeit gefürchtet ist oder ob es nur der Indikator ist für andere Gifte. In dem Prozeß gegen den Drogisten Scharmach ist von der Verteidigung wiederholt die Behauptung aufgestellt worben, daß der reine Methylalkohol eine an sich ganz ungefährliche Waffe sei, daß er jedenfalls nicht gefährlicher sei, als der Aethylalfohol. Aber er hätte die Neigung, sobald er einige Tage mit der atmosphärischen Luft in Verbindung stehe, gewisse Umsetzungsprodukte zu bilden, nämlich Formaldehyd und Ameisensäure. Ist das richtig und wie verhält es sich mit diesen Umseßungsprodukten? Gerichtsarzt Referstein- Magdeburg: Chemisch ist heute lediglich das Vorhandensein von Methylalkohol zu beweisen, das gegen ist es chemisch noch nicht möglich festzustellen, wie viel Me thylalkohol jemand genossen hat. An die absolute Geruchlosigkeit des Methylalkohols glaube ich nicht. Auch der reine Methylalkohol hat einen besonderen Geruch. Wenn man Methylalkohol zwischen den Händen zerreibt, merkt man deutlich einen schwachen Geruch nach Brennspiritus. Das ist auch leicht erklärlich, da in jedem Brennspiritus auf Grund der Denaturierung Methylalkohol enthalten ist. Daß gerade die amerikanischen Aerzte besonders reich liche Erfahrungen mit Methylalkohol gemacht haben, liegt daran, daß in den Temperensstaaten die gesetzgebenden Körperschaften die schärfsten Bestimmungen erlassen haben, um einen Mißbrauch mit Alkohol auszuschließen. Die Amerikaner haben daher ihr Augenmert darauf gerichtet, eine Flüssigkeit zu finden, die sich trinken läßt, wie Alkohol schmedt und den hohen Steuern nicht unterliegt. Dabei sind sie auf den Methylalkohol gestoßen und daher die vielen Vergiftungen durch Methylalkohol gerade in
Soziales.
Methylalkoholvergiftungen
Die 28. Hauptversammlung des Preußischen Medizinalbeamtenvereins, die gestern unter starter Beteiligung von Fachleuten aus der ganzen Monarchie abgehalten wurde und an der als Vertreter des preußischen Ministers des Innern Ministerialdirektor Brofessor Dr. Kirchner sowie zahlreiche Vortragende Räte und ständige Hilfsarbeiter von der Medizinalabteilung des Ministeriums des Innern, ferner Vertreter des Kaiserlichen Gesundheitsamtes teil. nahmen, beschäftigte sich ausführlich mit den
Das Referat hatte der in dem zurzeit verhandelten Scharmach Prozeß als Sachverständiger fungierende Laboratoriumsleiter des gerichtlich- medizinischen Instituts der Berliner Universität, Dr. Bürger, übernommen. Er gab zunächst einen Ueberblick über die Geschichte des Holzgeistes, dessen Darstellung vor fast 100 Jahren dem bekannten Forscher Philipp Taylor gelang. Der Methylaltohol spielt heute in der Industrie eine große Rolle. Er wird vor allem verwendet zur Herstellung des wichtigsten Desinfektionsmittels, des Formaldehyd, und in der Anilinfabrikation. Weiter Eine Frau Empt hatte dem Angeklagten im Februar 1908 dient er als Lösungsmittel für Lade, als Buzmittel und als Pfandbriefe in Höhe von 2000 M. zur Aufbewahrung gegeben, die Denaturierungsmittel des Alkohols. Der reine Methylalkohol ist er dann gegen den Willen seiner Auftraggeberin für sich selbst ver- eine wasserhelle Flüssigkeit, die in Geruch und Geschmack mit dem wendet haben soll. Der Angeklagte erklärt hierzu, daß er die gewöhnlichen Alkohol große Aehnlichkeit hat, wodurch die Gefahr, Papiere bei der Bank für Handel und Industrie, bei welcher er sich daß Schnäpse, Liköre, Effenzen, Haar- und Mundwasser sowie Einauf den fingierten Namen" Heinz Lehmann" ein Konto eingerichtet reibungen mit diesem Gift versetzt werden, sehr groß ist. Der habe, ins Depot gegeben habe. Vom Vorsitzenden befragt, aus wel- Methylalkohol ist, wie zirka 1000 in der Literatur mitgeteilte Berchem Grunde er sich bei der Bant, bei der er selbst beschäftigt war, unter falschem Namen ein Konto eingerichtet habe, erklärte der An- giftungsfälle aus Amerita, England, Rußland , Sibirien und Ungarn getlagte, daß dies von anderen Angestellten der Bank auch getan beweisen, ein schweres Gift. Schon 50 bis 100 Gramm fönnen den werde, er müsse jedoch wegen der Gründe im Interesse der Bank Tod und sogar 7 bis 8 Gramm, also ein Teelöffel, die Erblindung jede Auskunft verweigern. Mit einem ähnlichen geheimnisvollen eines Menschen hervorrufen. Durch Einatmung und Einreibung Nimbus umgibt sich der Angeklagte auch, als er über den Verbleib können ganz dieselben schweren Vergiftungen wie durch den Genuß des Geldes befragt wird. Er erklärt, daß er dies nicht angeben erzeugt werden. Die Vergiftung wird zweifellos durch den Methylfönne, ohne daß in der Oeffentlichkeit viel Staub aufgewirbelt alkohol als solchen und nicht durch schädliche Beimengungen hervorwürde. Schließlich behauptet der Angeklagte noch, daß er von der Frau E. Vollmacht erhalten habe, mit dem Gelbe zu spekulieren. gerufen. Sie hat beim Menschen in charakteristischen Fällen Er brechen, Leibschmerzen, Nadenstarre, Atemnot, Bupillenerweiterung, Pupillenstarre, Schädigung des Sehvermögens und in schweren Fällen Erblindung und Tod unter Atemlähmung zur Folge. Die Leichen der an Methylalkoholvergiftung Gestorbenen haben meist ein ganz charakteristisches Aussehen, wie wir es bisher von keiner anderen Krankheit kennen. Wir sehen eine blaurote Färbung des Gefichts und der Bindehäute der Augen, ein abnorm frühes Auftreten der Totenstarre, eine livid- rote Farbe der Totenflecke ganz ähnlich wie beim Tode durch Kohlenoryd, ferner flüssige Beschaffen heit des Blutes, Blutreichtum und wässerige Durchtränkung der Bunge, des Gehirns und seiner Häute, weiter eine Schwellung und blutige Färbung der Schleimhäute des Magens und der oberen Teile des Blinddarms. Blutreichtum der Nieren und Entzündung Rechtsanwalt Dr. Emundt führte als Verteidiger in erster der Harnblasenschleimhaut. Mikroskopisch findet man Berände Linie aus, es sei doch immerhin zu bedenken, daß es sich um einen rungen an Leber, Herz und Nieren und besonders an der Nezhaut, bisher völlig unbescholtenen Menschen handle, dem von allen Sei- am Sehnerv und den Zentren wichtiger Nerven. In den Leichen ten ein gutes Zeugnis ausgestellt sei. Offenbar sei sich der An- kann man, auch wenn sie schon wochenlang im Grabe gelegen getlagte gar nicht recht bewußt gewesen, welches schwere Verbrechen haben, noch Methylalkohol und sein Abbauprodukt, die Ameisenvon ihm begangen werden sollte. Im letzten Augenblick sei dann säure, in großen Mengen nachweisen. Bei den Asylistenvergiftungen plöblich wieder das eigentliche Bewußtsein in ihm erwacht und in stimmten Krankheit, Leichenbefund und Resultat der klinischen diesem Moment habe er dann selbst wieder von seinem Opfer abgelaffen, ohne daß er durch irgendwelche äußeren, von seinem Willen Untersuchung so vollständig mit dem schon lange bekannten Verunabhängigen Einflüsse dazu bestimmt worden sei. Es frage sich giftungsbild mit reinem Methylalkohol überein, daß gar kein deshalb, so sehr man vielleicht über einen derartigen Ausgang der 3weifel bestehen kann, daß die Vergiftungen durch Methylalkohol Gache den Kopf schütteln werde, ob hier nicht der§ 46 St.-G.-B. als solchen und nicht durch Verunreinigungen hervorgerufen sind. in Anwendung zu bringen sei, nach welchem der Täter Straffreiheit Die Gefahr, daß auch weiterhin solche Vergiftungen durch genieße, wenn er die Ausführung einer beabsichtigten Handlung Fälschung von Genußmitteln vorkommen, ist groß, da der hierzu aufgebe, ohne daß er an dieser Ausführung durch Umstände gehin- vorgeschriebene reine Alkohol doppelt so teuer ist wie der giftige dert worden ist, welche von seinem Willen unabhängig sind. Wenn Methylalkohol. Skrupellose, gewinnsüchtige Menschen werden die Geschworenen nicht zu dieser Auffassung kommen sollten, so hoffe er, daß dem Angeklagten zum mindesten die mildernden Um- auch weiterhin vor solchen Fälschungen nicht zurückschrecken. Auch stände nicht versagt würden, und zivar mit Rücksicht auf das Gut- die Arbeiter sind schwer gefährdet, wenn sie dauernd den Dämpfen achten des Sachverständigen, nach welchem der Angeklagte ein von Methylalkohol ausgesetzt sind. Vor allem sind neben Augenstörungen Luftröhrenkatarrhe zu befürchten. geistig minderwertiger Mensch sei.
Staatsanwalts- Assessor Pietsch wies in einem längeren Blä daher darauf hin, daß es sich um einen in allen Einzelheiten wohlüberlegten und foltblütig ausgeführten gemeinen Mordversuch han dele, der nur durch Anwendung der ganzen Schärfe des Gesetzes gebührend zu ahnden sei. Bei dem von dem Angeklagten betätigten außerordentlich start hervortretenden verbrecherischen Willen könne felbst angesichts einiger mildernder Gesichtspunkte von der Bubilligung mildernder Umstände nicht die Rede sein.
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Wegen der schweren Gefahren für die Allgemeinheit, die der Die Beratung der Geschworenen dauerte bis 8 Uhr abends. Methylalkohol mit sich bringt, ist es deshalb zu begrüßen, daß der Bejaht wurden die Schuldfragen wegen versuchten Totschlages, ver.§ 15 des Gefeßentwurfs über die Beseitigung des Branntweine
Amerika.
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In der weiteren Debatte wurde der Verwunderung darüber Ausbruck gegeben, daß nach dem Prozeß Scharmach manche Leute ganze Bowlen mit Methylalkohol getrunken haben, ohne daß ihnen etwas passiert ist, während andere Personen schon nach dem Genuß ganz geringer Mengen gestorben sind. Dr. Bürger: Es ist ausgeschlossen, daß sich im Methylalkohol selbst bei monatelangem Stehen durch Zutritt von Luft Ameisensäure oder Formaldehyd bildet. Was die großen Bowlen anlangt, so sind das bisher einfeitige Behauptungen der Angeklagten. Es ist fraglich, ob wirklich ein Mensch derartig große Mengen Methylalkohol getrunken hat. Damit schloß die Debatte.
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