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Nr. 99. 29. Jahrgang

Soziales.

5. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt Sonntag, 28. April 1912.

Der Buchhalter als Bücherrevisor.

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war, daß die Beleidigung eine schwer tränkende sei, aber es wurde abgeordneten Herrn Hegenscheidt Stundenlöhne bon 17, 16 oder dem Landrat Hegenscheid der Schutz des§ 198 augebilligt. gar 10 Bf. für allgemein erstrebenswert im Sinne seiner Wahl­In allen Versammlungen und in allen seinen Wahlaufrufen parole erscheinen werden? Und ob nun wirklich die Offiziersehre" wurde als Wahlparole an die schöne Phrase angeknüpft: Jebe des Herrn v. Altrod nach den festgestellten Stundenlöhnen von Arbeit ist ihres Lohnes wert! 17, 16 und 10 Bf. repariert ist? Ein Sieg der Arbeitsgenossenschaften.

Der liberale Redakteur Richter von den Neuesten Nachrichten"

Verfammlungen.

Eine bemerkenswerte Entscheidung fällte die 1. Kammer des Berliner Kaufmannsgerichts. Es kommt gar nicht selten vor, daß der von einer Firma engagierte Buchhalter nicht nur mit der Füh rung der Bücher, sondern auch damit beschäftigt wird, rückständige in Weißwasser hatte nun die Heuchelei dieser Phrase in mehreren Das Konsortium der Arbeitsgenossenschaften der Probing oder unordentlich geführte Bücher in Ordnung zu bringen. Diese Versammlungen dadurch beleuchtet, daß er auf die elenden Genua hat nach einem Wettbewerb, bei dem es die geringste For­der Tätigkeit eines Bücherrevisors entsprechende Arbeit muß, wenn Hungerlöhne verwies, die gerade zahlreiche adlige Agrarier im berung aufgestellt hat, den Bau des neuen Hospitals in Genua in fie außerhalb der üblichen Geschäftszeit verrichtet wurde, nach dem Rothenburg - Hoyerswerdaer Kreise ihren Arbeitern zu bieten wagen. Submission erhalten. Es handelt sich um eine Arbeit von vier Urteil des Kaufmannsgerichts auch ohne besondere Vereinbarung Unter anderen soll nach den Ausführungen des Redakteurs Richter Millionen; nach dem Bau der Eisenbahnlinie Ciano- Reggio wohl extra bezahlt werden. Die in dem betreffenden Rechtsstreit als Be- der Oberstleutnant z. D., Rittergutsbefizer v. Altrock in Himpel die größte Arbeit, die bisher von Genossenschaften übernommen Hagte fungierende Beleuchtungsgesellschaft hatte einen Buchhalter seinen Leuten einen Vertrag angeboten haben, wonach fie fich ver- wurde. Die Genueser Stooperativen haben nur authentische Ar­gegen ein Monatsgehalt von 200 m. engagiert und verlangte von pflichteten, 20 Jahre lang für einen Stundenlohn von 15 Bf. zu beiter zu Genossenschaftlern. ihm, daß er nicht nur die laufende Buchführung übernehme, son- arbeiten. dern auch die Buchführung seines Vorgängers in Ordnung bringe. Dadurch fühlte sich v. Altrock beleidigt, und die Staatsanwalt­Dieser war wegen Unterschlagung entlassen worden und hatte die Bücher in einen völlig verwüsteten Zustand gebracht. Um die ver- fchaft Görlik verfolgte die Sache im öffentlichen Interesse. Die Zentralverband der Schuhmacher. Die Verwaltungsstelle rottete frühere Buchführung in einen angemessenen Zustand zu Verhandlung fand vor dem Schöffengericht in Weißwasser statt. bringen, mußte der Kläger die Nächte und auch die Sonntage zu Der Angeklagte gab zu, die Aeußerungen getan zu haben; v. Mtrock Berlin hielt am Mittwoch ihre Generalversammlung ab. Den Hilfe nehmen. Diese Stunden der Nacharbeit zählte er getreulich hatte die Klage veranlaßt, weil er nach seiner Angabe seine Raffenbericht erstattete Bendig. Die Abrechnung vom 1. Quar­tal ergibt folgendes Bild: Einnahmen und Ausgaben der Zentral­zusammen, und als sie bei seinem Austritt auf 450 Stunden an Offiziersehre verlegt fühlte. gewachsen waren, berlangte er eine angemessene Entschädigung In der Beweisaufnahme wurde festgestellt, daß Herr Nichter kaffe bilanzieren mit 16 325,55 M., die für Unterstützungen ausge zahlte Summe beträgt 11 683,- M. Ginnahmen und Ausgaben dafür. Die Gesellschaft bestritt erstens überhaupt, daß Kläger so allerdings im guten Glauben gehandelt habe, v. Altrock habe einen ber lokalen Zuschußkaffe zeigen eine Bilanz von 6525,12 M. Ueber oft und so lange habe nacharbeiten müssen und hielt sich, auch wenn solchen Vertrag schließen wollen, weil ihm seine Gewährsmänner, die Geschäftsführung im lebten Vierteljahr berichtete amann. die Behauptung des Klägers zuträfe, zur Extraentschädigung nicht die in der Verhandlung als Zeugen auftraten, dies glaubhaft ver­für verpflichtet. Letterer habe ja dafür in festem Gehaltsverhält­sicherten. nis gestanden. Auch hätte er die Gesellschaft gleich zu Anfang auf seine Ansprüche hinweisen müssen. Der Kläger dagegen meinte, die Herr v. Altrock hatte seiner eigenen Aussage gemäß einmal Extrabezahlung sei selbstverständlich. Man könne nicht von einem mit seinen Arbeitern verhandelt, ob fie für 16 und 17 Pf. Stunden­Buchhalter verlangen, daß er gratis seine freie Zeit opfere, um die lohn arbeiten wollten, weil er sonst Bolen hereinnehmen müsse. Arbeiten eines Bücherrevisors zu verrichten. Aber es konnte nicht festgestellt werden, daß eine Verpflichtung auf Das Kaufmannsgericht nahm eine umfangreiche Beweisauf- 20 Jahre verlangt worden ist. Auch zwei Arbeiter des Rittergutes nahme vor, die in der Hauptsache die Angaben des Klägers be- sagten aus, daß sie im Sommer 17 Bf., im Winter 16 Pf., Frauen ftätigten. Mehrere Zeugen hatten noch spät abends im Zimmer gar bloß 10 Pf. pro Stunde erhalten. Im Afford ist einer auch des Buchhalters Licht gesehen, und ein Bücherrevisor begutachtete, mal auf 2 M. oder 2,50 M. pro Tag gekommen. Man bedente aber, daß die Arbeiten den Kläger tatsächlich so lange in Anspruch ge- was bei Landarbeitern Affordarbeit heißt, wie sich die armen nommen haben können. Das Kaufmannsgericht erkannte darauf- Teufel da abschinden müssen, damit ihr deutschpatriotischer" hin die Ansprüche des Klägers als berechtigt an. Die hier in Frage tommende Tätigkeit falle aus dem Rahmen der regulären Buch- gnädiger Herr keine Polen hereinnehmen muß, um von seinem führung sowohl sachlich wie zeitlich heraus, eine angemessene Ent- standesgemäßen Leben ja nichts einzubüßen. Der Amtsanwalt Johnung für die Ertraarbeit sei dem Kläger deshalb zuzubilligen. fand eine furchtbare Beleidigung vorliegend, die mit der hohen Strafe von 200 m. gefühnt werden müsse. Das Gericht versagte dem Angeklagten den von ihm beantragten Schutz des§ 193 und Im Wahlkreis Rothenburg- Hoyerswerda ist seitens der Reichs- verurteilte ihn zu 100 M. Geldstrafe. Derselbe Amtsrichter, der partei und ihres Standidaten, des jetzigen Abgeordneten Hegenscheid, seinerzeit den Genossen Reichard in Weißwasser einen gewerbs­der Wahlkampf mit recht fläglichen Mitteln geführt worden. Der mäßigen Ehrabschneider nannte, konnte sich in der Urteilsbegrün­jebige Abgeordnete Hegenscheid sprach seinen liberalen Gegnern ab, dung nicht versagen, den angeklagten liberalen Redakteur persön deutsche Männer zu sein. Eine Klage, die der Verleger des Ber- lich anzugreifen, indem er ihm seine Jugend vorwarf und sagte, liner Tageblatts" gegen ihn führte, endete vor dem Schöffengericht er habe den alten Herrn, der dem Vaterlande mehr geleistet habe Görlitz mit Freisprechung, obwohl das Gericht der Ueberzeugung wie er, nicht so angreifen dürfen. Ob wohl dem Reichstags­

Landarbeiterelend und Offiziersehre.

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Unsere Erfolge

in nach Pilsner Art gebrautem Bier beunruhigen die Pilsner Brauereien, da sie mit der Behauptung, die Bezeichnung unseres Bieres mit ,, Wicküler- Elberfelder Pilsner" könne zu Täuschungen führen, gegen unseren Berliner Vertreter Klage erhoben haben und Schaden­ersatz verlangen. Wir sind im Gegensatz zu den Pilsner Brauereien der Ansicht, daß jeder erwachsene Deutsche weiß, daß,.Elberfeld " in Deutschland liegt und ,, Elberfelder Pilsner" ein deutsches Erzeugnis ist.

Es scheint sich um einen Monopolisierungsversuch der Pilsner Brauereien zu handeln. Wohin eine solche Monopolstellung führen könnte, zeigt schon die kürzlich erfolgte Er­höhung des Bierpreises seitens der Pilsner Brauereien gleich um 3 Kronen pro Hektoliter aus Anlaß der diesjährigen Teuerung von Malz und Hopfen, während die deutschen Brauereien, mit Rücksicht darauf, daß es sich voraussichtlich nur um eine vorübergehende Erscheinung handelt, von einem Preisaufschlag abgesehen haben.

Außer in Deutschland , hat das Wicküler- Küpper- Bier, wie Jeder, der überseeische Länder besucht hat, weiß,

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und hat den hellen deutschen Bieren in allen Ländern der Erde einen überlegenen Namen erworben. Auch bei den heimischen Biertrinkern wird auf die Dauer die Ueberzeugung durchdringen, daß das Wicküler- Bier bestimmt ist, das Pilsner Bier zu ersetzen.

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Wicküler Küpper- Brauerei

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In vei Betrieben waren Streits zu verzeichnen. Während bei der Firma Großmann der Streit durch Fahnenflucht eines Durchnähers mißglückte, war der Ausstand bei Pinner nach siebentwöchiger Dauer von Erfolg getrönt. Es sind auch mit den schen Arbeitsnachweises gepflogen worden. Das Resultat steht zur­Arbeitgebern Verhandlungen betreffs Einführung eines paritäti­zeit noch aus. Die Agitation unter den Frauen im Berufe hat er­freuliche Erfolge gezeitigt. Bezüglich der Maifeier haben Fabrikanten in ihren An­schlägen in den Betrieben wieder 3 Tage als Aussperrungsdauer angegeben. Nach einer längeren Debatte, in der sämtliche Redmer für eine möglichst ausgedehnte Arbeitsruhe am 1. Mai eintraten, wurde folgender Beschluß einstimmig gefaßt:

" Die heutige Generalversammlung fordert alle Kollegen und Kolleginnen auf, in den Fabriken und Werkstätten für die Feier des 1. Mai durch Arbeitsruhe zu wirken. Auf die wiederum an gekündigte Aussperrung von seiten des Verbandes Berliner Schuhfabrikanten" erneuert sie den im Vorjahre gefaßten dies bezüglichen Beschluß, die Ausgesperrten zu unterstüßen.

Hierauf gab Valerius den Bericht von der stattgefundenen Gaukonferenz, woraus hervorzuheben wäre, daß der Gau insgesamt bleiben zirta 2000 Mitglieder, die sich auf Brandenburg , Bommern , 4971 Mitglieder umfaßt. Rechnet man Groß- Berlin ab, so ber­Ost- und Westpreußen und Bosen verteilen. In die Gaufommission wurden gewählt: tesow, Otto Hermann, Hildebrand und Dras pa

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