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Gerichts- Beitung.

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Versammlungen.

Idie Mißhandlungen nicht länger mit ansehen, er lief auf die( ohne sich zu befinnen, nahm er die Stoffe, warf sie auf das Sopha Straße und warf mit seinen mustulojen Armen den Hartwig zu und fagte: Nun, dann nehmen Sie und geben Sie das Geld. Boden. Während er den Wütherich hier fefthielt, biß ihn der Er erhielt Bezahlung und beide Händler gingen. Sofort machte Die Heildarmee Gewerbetreibende. Eine die Heils: Hund wiederholt in die Lenden und das Gesäß, bis der Frau H. sich an die genauere Besichtigung der Stoffe und fah arinee berührende Frage beschäftigte gestern die III. Straf- Schlächtermeister Rothe mit seinem Gesellen zu Hilfe fam. Der nun, daß sie betrogen war. Es war durchweg ein schlechtes Ge Tammer hiesigen Landgerichts I als Berufungsinstanz. Der Geselle faßte den wüthenden Hund mit sicherem Griff am webe. Der Sohn der Frau H. begab sich auf die Straße um die Kapitän der Heilsarmee , früherer Bäcker Scheible, hatte die Salsbande und zerrte ihn fort in abgelegene Straßen hinein. Händler zu suchen. Er fand sie auch. Diesmal hatten die An­Entscheidung dieses Gerichtshofes angerufen, weil ihn das währenddem wurde auch Hartwig losgelassen, der nun schleunigt getlagten aber die Rollen vertauscht, Leiser stand mit Schöffengericht wegen Gewerbevergebens zu 140 M. Geldbuße seinem Hunde nachlief. Hamann und Palleschte mußten sofort einem Padet Dor der Thür und wartete Darauf, verurtheilt hatte. Kapitän Scheible ist Vorsteher der Heilsarmee er von Blumenthal, ber inzwischen bei Den Station im Grünen Weg. Jin vorigen Winter während der einem Arzte gehen und sich verbinden laffen, ersterer hatte daß vier Bißwunden an den Schultern und mehrere am Unterleibe, Bewohnern des Hauses Anfrage hielt, gerufen würde. grimmigen Kälte fammelten sich in dieser Station vielfach außerdem einen Wefferstich; letterer hatte mehrere Bißwunden Der junge H. eilte zum nächsten Polizeirevier und veranlaßte die Obdachlose an, welche sich dort erwärmten und für welche auf am untern Theile des Rückens. Beiden, sowie dem Schlächter: Festnahme der beiden Angeklagten. Zeiser gab sofort die 40 M. Wunsch mehrerer Wohlthäter große Kübel Kaffee gekocht und in meister Rothe waven von dem Hunde die Kleider buchstäblich zurück. Im gestrigen Termine gab der Sachverständige wiederum einzelnen Portionen vertheilt wurden. Die Kunde hiervon verbreitete sich sehr schnell und es entwickelte sich hieraus am 30. März d. Js. zu sechs Monaten Gefängniß verurtheilt. Dieselbe bestehe aus einem Gemisch von Baumwolle und Shoddy, von Leibe geriffen. Wegen dieses Vorganges wurde Hartwig ein höchst abfälliges Gutachten über die Güte der Waare ab. die während der falten Tage aufrecht erhaltene ständige Gin Auf seine Revision hin vernichtete das Reichsgericht das erste der Herrenstoff fei mit 3 M. und der Kleiderstoff mit richtung, daß in jener Station zur Erwärmung der Bedürftigen Urtheil wegen eines Formfehlers. In der gestrigen erneuten Meter bezahlt. Der Gesammtwerth der Waare betrage etwa auch Kaffeeportionen à 5 Pf. verkauft wurden. In den Heils Verhandlung mislang ein umfangreicher Entlastunge beweis voll 25 W. Er halte den Stoff des Macherlohns nicht werth. armee Versammlungen, welche der Angeklagte leitete, wurde auch ständig. Das Urtheil lautete wiederum auf sechs Monate Ge: zur Propaganda für die Heilsarmee - Sache die Zeitung Der fängniß. Der Gerichtshof gewann die Ueberzeugung, daß beide An­Kriegsruf" theils umsonst vertheilt, theils zum Preise von 5 Pf. geflagte ein abgefartetes Spiel getrieben, die Berufung wurde verkauft. Etwaige Ueberschüsse aus allen diesen Veranstaltungen verworfen. Die feingekleidete Dame", welche in Potsdam , wie be floffen nicht in die Tasche des Angeklagten, sondern wurden an reits früher gemeldet, in feschem Kostüm viele Maskenbälle den Stabshauptmann der Heilsarmee Junker in der Friedrich- besucht, später aber auch im eleganten Damen- Promenadenanzuge ftraße abgeführt und für allgemeine Zwecke der Armee verwendet. in der Umgebung der Wildpart Station unerlaubten Verkehr mit Auf ergangene Anzeige hat das Schöffengericht den Angeklagten Herren gesucht und gefunden hatte, stand gestern in der Person nicht nur des unbefugten Kaffeefchants, sondern auch noch des Verdes Kellners Karl Röseler aus Berlin vor der gehens gegen§ 43 der Gewerbe- Ordnung für schuldig erachtet, weil Potsdamer Straffammer. Die Verhandlung fand unter Aus Der Fachverein der Uhrmacher und verwandten Be berselbe bei der Vertheilung von Druckschriften nicht den schluß der Deffentlichkeit statt. Der schmächtige, blasse Mensch rufsgenossen für Berlin und Umgegend hielt am 7. Oftober vorgeschriebenen Legitimationsschein bei sich führte. Der Ver- charakterisirte fich als ein gewohnheitsmäßiger Verbrecher in der feine ordentliche Generalversammlung ab, in der zunächst Kollege urtheilte legte Berufung ein und der Gerichtshof beließ es gestern Richtung der heute zur Anklage stehenden Fälle. Das Urtheiläisch den Kassenbericht vom verflossenen Quartal erstattete. nur bei einer Strafe von 10 M. wegen des mangelnden des Gerichtshofes lautete wegen wibernatürlicher Unzucht auf Danach beliefen sich die Einnahmen auf 120,50 M., die Ausgaben Legitimationsscheins. Im übrigen wurde der Angeklagte frei 1 Jahr 6 Monate Gefängniß und 2 Jahre Ghrverlust. Und auf 122,75 M., der Kassenbestand betrug am 30. Juni d. J. gesprochen, weil der Gerichtshof einen selbständigen Betrieb der bie attive feine Welt", ohne welche eine derartige Verirrung 152,49 M., am 30. September 150,24 M. Nachdem Lüderitz Gastwirthschaft nicht für vorliegend erachtete, zumal da der unmöglich ist? Ist nicht gefaßt. Erft jetzt obfervirt die Polizei über den Stand der Bibliothek berichtet hatte, giebt Näther über Stabshauptmann Junker für seine Person einen solchen Betrieb die Büge, welche die feine Welt" nach Schluß der Theater in die Thätigkeit des Arbeitsnachweises, der sich erfreulicher Weise angemeldet hatte. Kann man auch die Ziele und Bestrebungen die Bororte befördern soweit dies ihre gegen anständige Lokale bedeutend ausgedehnt hat, eine Uebersicht. Im verflossenen der Heilsarmee ebenso wenig wie den Inhalt ihrer sonderlichen nach 11 Uhr gerichtete Beobachtungsthätigkeit zuläßt. Quartal waren 78 offene Stellen und 79 Stellen suchende Ge­Kriegsrufe billigen, so erscheint es doch als ein eben nur in hilfen angemeldet, gegen 26 und 29 im vorhergehenden Quartal, Deutschland möglicher Gedanke-, dem das Schöffengericht Aus­vor der Umgestaltung des Arbeitsnachweises, der sich in den druck gab, daß diejenigen, die Hungernde speisen, dafür Ge- giffeuren oder Direktoren ruhig einstecken? Eine Be- lichen Benutzung für Gehilfen und Prinzipale befindet. Müffen Schauspielerinnen Beleidigungen seitens Re- Sänden des Kollegen Näther, Anklamerstr. 44, zur unentgelt­werbesteuer zahlen sollten. leidigungsflage, welche gestern vor der achten Straffammer des aus verschiedenen Gründen wurde sodann beschlossen, die Reise­Schauffonzessions Entziehung? Für das Schank- Landgericht 1 in zweiter Instanz verhandelt wurde, bewegte sich unterstützung für nicht organisirte Kollegen auf 75 Pf. herab­touzeffionswesen ist eine Entscheidung von Bedeutung, im Rahmen der Bühnenverhältnisse. Die Gängerin Milln die kürzlich vom Bezirksausschuß gefällt wurde. Der Schank- Walden war gegen den Direktor Arend vom Theater Unterzusetzen, für organisirte Kollegen bleibt dieselbe auf 3 M. be­wirth N. war wegen Duldens von Glücksspielen verurtheilt den Linden flagbar geworden. Klägerin, welche an dieſem ſtehen. Sodann wurde an stelle des Kollegen Schnell Kollege worden und dadurch der Konzession verluftig gegangen. Seit Theater engagirt war, sollte am 30. April d. J. in einer Rolle Runge zum 2. Schriftführer einstimmig gewählt und als Revisor dieser Zeit verwalteten die N.'schen Cheleute ein Schantlokal für im Mikado" auftreten. An dem genannten Abende, etwa eine Kollege Reiter ernannt. Unter Verschiedenem wurde auf das den Brauereibefizer K., welcher der Behörde gegenüber die Che- Stunde vor Beginn der Vorstellung, erhielt der Regisseur Binder macht, Billets sind bei den Bergnügungs- Komiteemitgliedern, am 4. November stattfindende Wintervergnügen aufmerksam ge­frau N. als seine Stellvertreterin angemeldet hatte. Das Polizei- ein Schreiben der Klägerin, worin site anzeigte, daß sie durch sowie im Arbeitsnachweiz- Bureau, Anklamerstr. 44 zu haben. präsidium untersagte dies mit der Begründung, daß die Ehe- Krankfein am Auftreten verhindert sei. Herr Binder gerieth da- Am Schluß der Versammlung las Räther einen von einem frau N. mit Rücksicht auf die Bestrafung ihres Ghemannes teine durch in Verlegenheit, er antwortete der Klägerin, daß er Verbannten geschriebenen Brief aus Sibirien der Versammlung geeignete Person fei. Der Bezirksausschuß entschied im Sinne nicht glaube, daß ihr Zustand ein derartig schlimmer vor, in dem das elende Leben der sich dort befindenden Menschen des Klägers. Er- ging, wie wiederholt früher, davon aus, daß fei, wie sie angegeben, sie würde dennoch wohl auftreten können. por, in dem das elende Leben der sich dort befindenden Menschen eingehend geschildert wird. Die nächste Versammlung findet am die Bestrafung des Schankwirths N. dessen Ehefrau doch nicht In einem Antwortschreiben kritisirte die Klägerin zunächst die Sonnabend den 21. Oktober bei Wienecke, Alte Jakobstr. 83, statt. berühre. Dieselbe müsse sich doch ernähren dürfen. äußere Gestalt des ihr zugesandten" Bettels", den der Absender wohl irrthümlich für einen Brief gehalten habe und verbat sich Die Berliner Steinfeger haben in einer, am 8. Oftober Versicherungs- Gesellschaft? Vor dem hiesigen Schöffen- sodann entschieden, daß ihr solche Unterstellungen gemacht würden, stattgehabten Versammlung den bisher von ihnen gewählten gericht hatten sich gestern der Agent Wachsner und die Di- als heuchle fie, anstatt wirklich trant zu sein. Sie habe ihrem Innungsgesellenausschuß aufgelöst und die fernere Wahl eines rektoren der Norddeutschen Versicherungs- Gesellschaft in Hamburg Schreiben doch ein Attest ihres Arztes beigelegt. Regiffeur solchen definitu abgelehnt. Die Veranlassung dazu gab das, den wegen Bergehens gegen§ 7 des Gesetzes vom 17. Mai 1853 Binder hielt ben ganzen Ton des Briefes für ungehörig, er Steinfegern gegen ihren wiederholt ausgesprochenen Willen auf betr. den Geschäftsbetrieb der Versicherungs- Gesellschaften bezw. unterbreitete die ingelegenheit dem Direktor Arend, der Betreiben der Innung aufgezwungene Statut der Innungs­wegen Anstiftung zu diesem Vergehen zu verantworten. Die fich seiner Anschauung anschloß und dies auch in frankenkasse. Die Steinfeger wollten wegen der vielen wirth­qu. Gesellschaft hatte seit einiger Zeit eine Versicherung einem an die Klägerin gerichteten Schreiben zum Ausschaftlichen Nachtheile, welche eine derartige Kaffe für die Arbeit gegen Gehaltsverlust bei Stellenlofigteit in druck brachte. Die Sängerin wurde aufgefordert, ihren Vornehmer in sich birgt, von einer Innungstasse überhaupt nichts der Weise eingerichtet, daß die Versicherten einen Verein gefeßten, ben Regisseur Binder, um Entschul- mehr wissen. Auch fam es in derselben Versammlung zu einer bildeten, bei ihrem Eintritt auch nicht Policen, sondern Vereins- Digung zu bitten. Als dies nicht geschah, ließ Direktor scharfen Auseinandersetzung zwischen den Mitgliedern des Ver­quittungsbücher erhielten. Die Gesellschaft hatte in sächsischen, Arend der Sängerin anzeigen, daß ihr das Betreten des Theaters bandes und den Zunft- und Harmonieaposteln, welche neuerdings nicht preußischen Blättern Agenten für diesen Versicherungszweig wegen ungebührlichen Benehmens untersagt fet und am einen Gewerkverein der Steinsetzer" gegründet haben. Es wurde gesucht und dem Angeklagten war die Generalagentur für Branden- warzen Brett im Bühnenvorraum wurde ein Bettel mit durch eine Resolution diesen das Recht und die Fähigkeit ab­burg übertragen worden. Die Anklage legte nun dem Angell. demselben Wortlaut angebracht. Am folgenden Tage hatte der gesprochen, in der Gewerkschaft ein Vertrauens- oder Ehrenamt Wachsner zur Last, für die in den alten Provinzen Preußens nicht Inhalt der Bekanntmachung seinen Weg in die Presse gefunden, zu befleiden. Des weiteren gelangte eine Resolution zur An­fonzeffionirte Hamburger Gesellschaft Versicherungsabschlüsse in in einer der Zeitungen war die Bemerkung daran geknüpft, daßnahme, in welcher dem Obermeister der hiesigen Steinfeger­Berlin und Umgegend vermittelt zu haben und von den Direktoren Frl. Walden doch etwas recht schlimmes begangen haben Jnnung das Recht zur Ausübung dieses Amtes solange ab­hierzu angestiftet zu sein. In der Hauptverhandlung führte der müsse. Die lettere stellte wegen der Bekanntmachung am gesprochen wird, als derselbe sich nicht von dem, auf ihm lastenden Vertreter der Hamburger Gesellschaft aus, daß das Gesetz von schwarzen Brett" gegen den Direktor Arend Strafantrag wegen Berdacht gereinigt, resp. gegen den Urheber der Beschuldigungen 1858 zwar ben Agenten mit Strafe bedrohe, welcher für eine in Beleidigung, das Schöffengericht wies bie Klägerin lagbar vorgegangen ist. Diese Beschuldigungen sind bereits vor Preußen nicht konzeffionirte Versicherungsanstalt arbeite, nicht aber ab mit der Begründung, daß sie thatsächlich die Achtung, längerer Zeit in einer öffentlichen, polizeilich überwachten Ver­aber den Unternehmer der Versicherung selbst. Wegen der Be- Diefie dem ihr vorgefesten Regisseur schulde, sammlung erhoben worden, ohne daß bisher irgend welche Schritte ftrafung des letteren müsse man auf den§ 360 Nr. 9 des Reichs- außer Augen gefebt habe. Hiergegen legte die Klägerin in dieser Sache geschehen sind. Strafgesetzbuches verweisen. Danach werde der Beginn eines Berufung ein. Die zweite Justang erblickte im Gegensatz zum Geschäftsbetriebes durch nicht konzessionirte Unternehmer als be- Vorderrichter in der von dem Kläger gewählten Form der Be- Die Bureau- Angestellten hielten am 10. d. M. eine außers Sonderes Delift und zwar als Uebertretung bestraft und kanntmachung eine Beleidigung. Wenn einfach gesagt werde, ordentlich start besuchte Versammlung ab, in welcher der Bureau­feine Klienten tönnten höchstens unter diesem Gesichtspunkte ein weibliches Bühnenmitglied sei wegen ungebührlichen Ver- Angestellte 2 st or einen Vortrag über: Schreiberelend" in amt­zur Verantwortung gezogen werden. Hierauf gründe sich haltens vom Theater verbannt, so gebe dies den in den licher Beleuchtung unter Bekanntgabe einer in seinen Händen bie Anklage aber gar nicht. Das Gesetz von 1853 fönne aber Berhältnissen nicht Eingeweihten ben weitesten Spiel- befindlichen Statistit über 2200 Berliner Bureau- Angestellte hielt, außerdem gegen eine Versicherung gegen Stellenlosigkeit, wie sie raum, welcher Art die Ungebühr wohl gewesen sein wodurch wahrhaft grauenhafte Zustände von Aus­hier in Frage komme, gar nicht angewendet werden. G3 handle tönnte und es könnten leicht Vermuthungen aufgeworfen werden, beutung menschlicher Arbeitskräfte zu Tage gefördert wurden. sich vielmehr nur um eine Vereinigung von Personen einer be- wodurch die Ehre der Gemaßregelten berührt werde. Wenn der Anhaltende Entrüstungsstürme entstanden zeitweise bei Bekannt­ftimmten Erwerbsflaffe zu dem Zweck, durch Ansammlung eines Kläger den Grund der Verbannung näher bezeichnet hätte, würde gabe der so traurigen Besoldung. An der Hand diefer Statistik Fonds Mittel zur Unterstützung bei Stellenlosigkeit zu schaffen Niemand etwas Beleidigendes in der Bekanntmachung finden wies der Referent nach, wie es einer starten Organisation und die Gesellschaft habe lediglich die geschäftliche Leitung dieser tönnen. So habe aber auf eine Strafe erkannt werden müssen, auf gesunder Grundlage möglich sei, diesen hohnsprechenden Zu­Vereinigung zu handhaben. Wären solche sogenannten Ver- die auf 30 MM. festgesetzt worden sei. Also Schauspielerinnen ständen wenigstens theilweise Ginhalt zu thun und empfahl sicherungen gegen Gehaltsverlust fonzessionspflichtige Versiche sind doch noch als Menschen zu erachten und stehen noch nicht schließlich folgende Resolution, der die Versammlung mit ans rungsanstalten, so würden die gleichartigen Einrichtungen, wie dem Gesinde" gleich, das sich in Preußen selbst leichte Büchti haltenden Beifalls bezeugungen zustimmte:" Die heute von zirka fie in den Kreisen der nicht selbständigen Kaufleute von Berlin gungen" seitens der zum Born gereizten Herrschaft" gefallen 400 Bureau- Angestellten besuchte Versammlung spricht ihre Ent­bestehen, sicher auch verpflichtet gewesen sein, die Konzeffionirung laffen muß. Wiel besser als ein Dienstbote hat es ja leider rüstung über die vom Referenten zu Tage geförderten Thatsachen, nachzusuchen. Die zuständigen Behörden hätten aber ausdrücklich an- manche Schauspielerin nicht. die Lohnzahlungen und die Arbeitszeit der bei Rechtsanwälten, Notaren und Gerichtsvollziehern angestellten Kollegen aus und er Ronzessionirung einzukommen. Der Gerichtshof sprach die Kniffe beim Haufirhandel kamen in einer Verhandlung mächtigt das Bureau, diese aller Menschlichkeit hohnsprechenden Zu­Direktoren der Hamburger Gesellschaft von der Anklage der Anzur Sprache, die gestern vor der Berufungs - Straffammer des stände der Berliner Anwaltskammer, sowie dem Kammergerichts­fliftung frei, verurtheilte sie dagegen auf grund des§ 360, 9 des Landgerichts I stattfand. Die Handelsleute Adolf Leifer und präsidenten und eventuell dem Justizminister zur Kenntniß zu Reichs- Strafgesetzbuches zu je 30 m., indem er den fraglichen Samuel Blumenthal waren vom Schöffengericht des Be- bringen mit dem Ersuchen, für eine Besserung dieser empörenden Betrieb allerdings für einen fonzessionspflichtigen Versicherungs- truges bezw. der Beihilfe für schuldig befunden und ersterer war Berhältnisse Sorge tragen zu wollen, wenn nicht der Stand der betrieb erachtete. Der angeklagte Agent wurde mit 20 M. Geld zu einem Monat, lekterer zu einer Woche Gefängniß Arbeitgeber die Achtung aller ehrenhaften Menschen verlieren soll." strafe belegt. Der Vertreter der Gesellschaft legte gegen das verurtheilt worden. Sie hatten biergegen Berufung eingelegt. Die Diskussion bewegte sich zum Theil in persönlichen Aus­Urtheil sofort die Berufung ein, da die Angeklagten auf die Am 28. Februar d. J. erschien Leifer bei einer Frau H. in der einandersehungen der beiden feindlich gegenüberstehenden Organi­Aenderung des rechtlichen Gesichtspunktes vorher nicht hin- Novalisstraße und fragte dieselbe, ob er einige Stoffe vorlegen fationen, sowie auch in der Befürwortung der Hirsch- Dunkerschen gewiesen worden waren und ihnen dadurch die Möglichkeit ent- dürfe. Bevor die Frau eine Antwort zu geben vermochte, eilte Gewertuereine von einigen Rednern. In seinem Schlußwort zogen wurde, die inzwischen eingetretene dreimonatige Berjährung Leiser die Treppe wieder hinunter und kam gleich darauf mit weist der Referent alle Angriffe gegen die Organisation zurück geltend zu machen. Uebertretungen verjähren bekanntlich in drei dem zweiten Angeklagten, den er als seinen jungen Mann" und bemerkt, daß er es sich zur Ehre rechne, Sozialdemokrat zu Monaten, falls in diese Zeit teine richterliche Verfolgungs- porstellte, wieder zurück. Frau H. rief ihren fiebzehn fein. Zum Schluß wird noch eine Resolution genehmigt, durch jährigen Sohn thätigkeit fällt. und nun begann der Handel. Leiser die das Bureau der Versammlung beauftragt wird, mit der entwickelte eine ungeheuere Beredsamkeit, er entrollte awei Reichskommission für Arbeiterstatistiten zwecks Anbahnung einer Wie ein Berserker gehauft hat der Büffetier, frühere Stücke Stoff, woraus je ein Herrenanzug zu fertigen sei und amtlichen Reichs- Berufsstatistik in Berbindung zu treten und die Kaufmann Julius Hartwig aus Berlin , der gestern vor der pries die Güte des Stoffes in allen Tonarten. Dabei erklärte Bersammlung in später Nachtstunde gefchloffen. 11. Straffammer am Landgericht II stand. Am 16. Oftober v. J. er, daß ihm das Messer an der Kehle size, er fönne geschäftlich trieb der 17jährige( jeht verstorbene) Sohn des Geflügelhändlers nicht länger bestehen und wolle nur noch etwas retten, die beiden Der Verband der deutschen Korbmacher( Filiale Berlin ) Götsche eine Heerde Gänse durch Neu Weißensee , als der An- Herrenstoffe und der Kleiderstoff feien 160 m. werth, er wolle beschäftigte sich in seiner am 1. Ottober abgehaltenen Ver­getlagte in Begleitung einer großen maulforblosen Dogge aus 100 M. Schaden leiden und die Waare für 60 m. verkaufen. fammlung mit der Tagesordnung: Die gegenwärtige Situation einer Kneipe heraus auf die Straße sprang und den jungen Fühlen Sie nur mal mit Ihrer Hand gegen meine Stirn, wie es in der Kugelkorb- Branche. Es wurde berichtet, daß die Kollegen Gänsehirten anherrschte: Die Gänse sind meine, treibe fie zu brinnen flopft, das ist die Aufregung über den Verlust, den ich er- aus der Werkstatt von Kempte seit dem 28. Auguft aus­mir nach Hause!" Da dieser Weisung aus naheliegenden Grün- leide", meinte Leiser zur Frau H. Dieser war es mehr darum zu gesperrt sind, weil sie fich weigerten, das schlechte Material zu den nicht nachgekommen wurde, sprang Hartwig in die Heerde thun, den angepriesenen Stoff in die Finger zu bekommen, um verarbeiten. Bei der Entlassung fam es zu so eigenthümlichen hinein, ergriff eine Ganz nach der anderen am Halse, schlug ihn zu prüfen; aber jedesmal, wenn sie Miene machte, Auftritten, daß die Arbeiter genöthigt waren, erst polizeiliche den Treiber damit um den Kopf und warf sie alsdann ihn in die Hand zu nehmen, hatte Leiser den Stoff mit fabel - Hilfe in Anspruch zu nehmen, um ihre Kleider aus der ver­feinem Hunde zu, der die Thiere nach besten Kräften zer- hafter Geschwindigkeit wieder zusammengerollt, und war einige fchloffenen Wertstatt zu bekommen. Nach längerer Debatte ge­fleischte. Der Schlächtermeister Hamann aus Friedrichs- Schritte zurückgetreten, um die Farben aus der Entfernung langt ein Antrag zur Annahme, der befagt, die Sachlage ber berg , der zufällig des Weges tam, hatte Mitleid mit dem in wirken zu lassen. Schließlich bot Frau H. für alle drei Stücke Kempfe'schen Werkstatt einer Kommission zu übertragen, die tausend Aengsten befindlichen Treiber, er trat an Hartwig heran 50 M. Boller Entrüftung erklärte Leiser: Nein, das ist un- Regelung in dieser Sache schaffen soll. Von der Werkstatt des und sagte begütigend: Mann, sind Sie denn von Sinnen?" möglich. Packen Sie die Sachen zusammen und tommen Sie!" Herrn Starte, Die feit bem vergangenen Winter Statt aller Antwort griff Hartwig den alten Mann an der Brust, befahl er seinem Begleiter. Dann ging er auf den Korridor gesperrt ist, wurde bekannt gegeben, daß daselbst warf ihn zu Boden und rief seinem Hunde zu:" Faß, Cäsar, hinaus. Der Angeklagte Blumenthal flusterte nun während des schon wieder 10 Mann arbeiten für einen Preis von 35 Pf. pro faß!" Der Hund riß dem alten Manne die Kleider vom Leibe Ginpackens der Frau H. zu: Bieten Sie ihm 40 M., Korb. Unter diesen Arbeitern befinden sich die der Vereinigung und zerfleischte ihm den Körper, während ihm Hartwig felbft er muß Geld haben." Gleich darauf trat Leifer schon länger bekannten Kollegen Schölzel, Rademacher noch einen Messerstich beibrachte. Der Schmiedemeister Balleschte, wieder herein mit der Frage: Nun, Blumenthal, tommen und Bökmann. Sodann soll der Hauptvorstand aufgefordert vor dessen Fenster sich der empörende Vorfall abspielte, tonnte Sie?" Frau. bot jest 40. für die Waare und werden, in betreff eines einheitlichen Preises für Rugeltörbe ein

ertannt, daß diese Vereinigungen nicht verbunden seien, um

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