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2. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 242.

Sonnabend, den 14. Oktober 1893.

geglaubt

tischen Leben hätte, unbeirrt von im Lauf der Zeit gebrech­

mlloin

10. Jahrg.

Die Töpfer haben von der Firma Lüthge in Wilhelms. haben die verlangte Tarifzahlung nach kurzem Kampf bewilligt bekommen. Die Sperre ist daher aufgehoben.

eine entsprechende Quantität Schußgarn gelieferterade auf, daß das as Garn i hm, wenn nicht besonders vereinbart ist, liche( 15 weniger als 1892). Von den letteren kommen 16 auf

wieder weiter veräußerte.

on Versammlungen.

Ein Beitrag zur Rechtsprechung. bt dies verneinen zu müffen, der Mann aus dem prat 19 Soziale Uebersicht. Ungeheures Aufsehen erregt weit über die in erster lich, schief und blind gewordenen Apparaten ohne alle Apparate", Achtung, Drechsler! Wegen ausgebrochener Differenzen Reihe baran betheiligten Weberkreise hinaus folgende Verhand- sich lediglich die Frage vorgelegt: ist nach der Natur des zwischen in der Möbelwerkstätte von Polster u. Fichtner in Hof wirt lung, die am 4. Oktober vor der Strastammer zu Görlig statt- konomischen Grundlage, ist nach Absicht der Parteien anzu- Anfragen find zu richten an Johann Andersen, Ludwigstr. 48 Fabrikant und Weber geschlossenen Vertrages, ist nach seiner dringend ersucht, den Zuzug dorthin strengstens fernzuhalten. fand. Uns geht darüber folgender Bericht zu: nehmen: 1. daß die Garnreste dem Weber gehören sollen, 2. wenn Hof( Bayern ). Auch nach Plauen i. V., wo die Firma Bach Neun Personen find angeklagt: fünf von ihnen( Weber ) nein, hat der Weber wenigstens glauben tönnen, Gigenthümer gesperrt ist, ist der Zuzug fernzuhalten. wegen angeblich fortgesetter Unterschlagung der Garn der Garnreste geworden zu sein? Zur Beantwortung dieser reste, die sie bei der Lohnweberei erübrigt hatten, vier der Fragen hätte er allerdings nicht nur den Buchstaben, sondern Hehlerei, das bejahrte Weber Seibt'fche Ehepaar gar der ge- den Sinn und Zweck des Gesetzes berücksichtigt, fich dabei im werbsmäßigen und gewohnheitsmäßigen Hehlerei. Auf den An- Einvernehmen mit den wissenschaftlich anerkannten Regeln der geklagten Seibt richtete sich das Hauptinteresse; er war fast ein Interpretation befunden und hätte unbedingt zu einer den An­Menschenalter hindurch der Aufläufer der Garnreste, welche die geklagten günftigen Antwort gelangen müssen. Wenn, wie Bergmannsloo8. Bei der in 3 widau ihren Sitz habenden Taschentuch- Weber im Kreise tauban bei ihrer Arbeit erspart festgestellt, ein Weber die Fertigstellung von einem Stück Leinen Sektion VII der Knappschafts- Berufsgenossenschaft wurden hatten und die sie stillschweigend als ihr Eigenthum zu betrachten aus geliefertem Garn übernimmt, wenn er durch Sparsamkeit, während der Zeit vom 1. Januar bis 30. September d. J. aus gewohnt waren. Die Weber erhalten nämlich von den be- also durch längeren Zeitaufwand, auf und durch Verwendung den sächsischen Bergrevieren 4918 Betriebsunfälle gemeldet, treffenden Faktoren zur Anfertigung von Taschentüchern stets größerer Geschicklichkeit es ermöglicht, daß er etwas Garn erübrigt, darunter 194 entschädigungspflichtige und unter diesen 22 tödt in der Regel so gehört das geht das Garn in dem zu webenden Stück Garn zurückgeliefert werden müsse. Der Vertrag ging den Steinkohlen-, 6 auf den Erzbergbau. Beim Braunkohlenbau bei besonders sparsamer und gleichmäßiger dahin, aus geliefertem Garn ein Stück Leinen von bestimmter Größe ereigneten sich Todesfälle nicht. Arbeit tommt es aber vor, daß die die Weber und Qualität herzustellen, nicht aber alles Garn zu verwenden; einen Garnrest erübrigen. Findet der Faktor die diefer Vertrag ist mit Ablieferung des dem Vertrag entsprechenden Der vor drei Tagen in Marseille ausgebrochene Ausstand der Ein Sieg der Pferdebahn- Angestellten in Marseille . Taschentücher bei der Ablieferung vorschriftsmäßig, so fragt er Leinens erfüllt; und ein Thor wäre der, der lediglich im Der vor drei Tagen in Marseille ausgebrochene Ausstand der niemals danach, ob der Weber ein Strähnchen gespart hat oder Interesse des Bestellers versuchen würde, durch mühevollere, lang- Schaffner und Kutscher der Pferdebahnen ist durch Vermittlung nicht; nur bei zu dünn gewebter Waare wird famere Arbeit einige Strähnchen Garn zu gunsten des Bedes Präfekten und Bürgermeisters mit einer Lohnzulage aller dem Weber, falls er das übrige Garn nicht zurückbringt, ftellers ohne jegliches Entgelt zu erübrigen. Das Garn ist Angestellten von täglich zehn Gentimes, Verringerung der Arbeit ein Sohnabzug gemacht. Durch diese Praxis hat sich von dem Augenblick ab, wo es dem Weber übergeben ist, nach seit auf zehn Stunden und Feststellung von monatlich zwei Ur­bei den Webern ganz allgemein im Laufe der Jahre die Meinung dem Willen der Parteien dessen dessen Eigenthum mit ber laubstagen beigelegt worden. Außerdem treten nach einem Jahre festgesetzt, sie seien berechtigt, die Garnreste als ihr Eigenthum Beschränkung geworden, daß er ein Stück Leinen von Dienstzeit die als Beihilfe verwandten Kutscher in die Rechte der zu betrachten. Als Auffäufer derfelben galt, wie bemerkt, der einer bestimmten Größe aus dieser Art Garn gewebt gewöhnlichen Angestellten ein. Angeflagte Seibt, welcher die Weberei selbständig betreibt und fertigen muß. Daß dies der Wille der Parteien gewesen, er- Ob die deutschen Verkehrsbeamten durch diesen Sieg ihrer der die zu einem sehr billigen Preise erworbenen Garnreste auch giebt sich auch schlagend daraus, daß die Fabrikanten Sach- französischen Brüder aus dem trostlosen Dufel, der sie bis jetzt Er soll damit ein glänzendes Ge- verständige als Faktoren anstellten, die zu tariren hatten, wie noch gefangen hält, ein wenig aufgerüttelt werden? Schwerlich. fchäft gemacht und für Tausende abgesetzt haben; wenigstens viel Garn ein Durchschnittsweber wohl zur Anfertigung des Die geradezu gemeingefährlich lange Arbeitszeit, die diese Armen hatte er nach seinen eigenen Angaben noch Außenstände für ver- Leinens gebrauchen und die diese Menge Garn dem Weber zu fie meistens daran, etwas anderes zu fapiren, als die drei sich geduldig von ihren Direktionen aufottroniren lassen, hindert fauftes Garn, die sich in die Taufende von Mark beliefen. übergeben hatten, ferner daraus, daß der Faktor niemals danach Dußend Strasbestimmungen, die ihnen bei jedesmaliger Fahrt Diese Angaben hatte Seibt nämlich sehr unvorsichtig den gefragt hat, ob ein Stückchen Strähne erübrigt ist, daß aber mit auf den Weg gegeben werden. Kaum anderswo sieht es mit Privat Detettive Boigt und Fuchs gegenüber ge- andererseits bei zu dünn gewebter Waare, selbst wenn der Selbständigkeit troftloser aus, als bei den Pferdebahnange­macht, welche man von auswärts requirirt hatte, um endlich alles Garn verwendet war, ein Lohnabzug Klarheit in die Angelegenheit zu bringen, und die Ermittelungen gemacht ist. Bu der entgegengesezten, mit richtiger Auffassung stellten der deutschen Großstädte. der Detektivs über den Geschäftsverkehr des Seibt führten des der Gesege unvereinbaren Ansicht gelangt man auch zur Erhebung der Anklage. Die in Interessenkreisen sofort, sobald man im Sinne des Unternehmers den bisher zweifelhafte Frage, ob die Weber das ersparte Garn Umstand berücksichtigt, daß der Weberarm, sobald man ferner vom als ihr Eigenthum betrachten dürfen, ist nun in einer Standpunkt des Rapitalisten aus deduzirt: ich für die Weber nachtheiligen Art entschieden worden. habe, damit auch nicht ein Strähnchen Garn ungenußt bleibt Zweifelhaft war die Frage infolge der feit Jahrzehnten und damit die Webersklaven möglichst vortheilhaft für mich Volksversammlung tagte am 12. Oftober in der Bockbrauerei. geltenden Praxis der Aneignung der Garnreste aller weben, sachverständige Faktoren meist selbst ehemalige Weber Sings, stellten sich die Weber- Faktoren sogar angestellt, die Weber tönnen nur etwas erübrigen, wenn sie in Frau Palm hielt unter allgemeinem lebhaften Beifall einen felbst in einem gerichtlich eingeforderten Gut der Geschicklichkeit des Arbeitens meinen Faktoren über sind, die nur so Vortrag über: 3weck und Nußen der Konsumvereine." Rednerin a chten über diese Frage auf die Seite der Weber; viel Garn geben, als zur Fertigstellung ihrer Ansicht nach un- erklärte zunächst das Wesen dieses Sparsystems, nach welchem später, nachdem bas Gutachten zur Kenntniß bedingt erforderlich ist: mein Unternehmergewinn wird ver- die Konsumenten, fast durchweg Frauen der Arbeiterklasse und der betreffenden Fabrikanten gelangt war, ringert, wenn ich mich in dieser Voraussetzung getäuscht habe, der unteren Beamtenschicht, ihr baares Geld gegen Papp oder wurden die Fattoren freilich anderer Ansicht die Autorität gegen die Höherstehenden" wird untergraben, Blechmarken an bestimmten Stellen hinterlegen, angeregt durch und erklärten heute als Sachverständige, daß sie sich damals wenn der arme Weber mehr von der Ausnutzungsmöglichkeit die Aussicht 5 pet. Rabatt zu bekommen, die ihnen alljährlich zu geirrt hätten; selbstverständlich" seien die Weber verpflichtet, feiner Arbeitskraft versteht, als der Geldgeber und seine zur Weihnachten ausgezahlt werden. Gerade letter Umstand sei auf das ersparte" Garn zurückzubringen. besseren Ausnutzung der Arbeitskraft des Webers angenommenen die Unwissenheit der Konsumenten gebaut und werde von den Seit 30 Jahren ist noch kein Weber bestraft worden, wenn Gehilfen. Nimmt man diesen nackten Ausbeuterstandpuntt ein, Anhängern zu einem humanen Unternehmen gestempelt. That­er die erübrigten Garnreste verkauft", meinte der Angeklagte dann gelangt man allerdings zu dem Schluß: der Arbeitgeber" fache jedoch sei, daß die Leiter dieser Unternehmen jährlich ein Seibt. Nach den Bekundungen der beiden Detektivs(!) ist sich hat nicht gewollt, daß das Eigenthumsrecht an irgend einem ganz hübsches Sümmchen an Salair beziehen, welches die Kon­derfelbe der Unredlichkeit feines Thuns aber bewußt gewesen; Strähnchen Garn von ihm aufgegeben wird. Dann bitte, sei sumenten mit ihrem eingebildeten Sparen mit aufbringen müssen. der Weberin Queiffer, welche ihm einmal verstohlen unter der man aber auch fonsequent: dann muß der Fabrikant Diese Armenbeglücker" refrutiren sich aus Pleite gemachten Schürze Garne brachte, hatte er eingeschärft, dem Faftor nichts und fein Faktor, die Lohnabzüge gemacht haben, wiewohl alles Staufleuten, pensionirten Beamten, ja sogar ein Eisenbahn- Be­davon zu sagen. Auch in seinem sonstigen Geschäftsbetrieb hatte gelieferte Garn verwendet wurde, sich zweifelsohne des gewerbs- triebssekretär gehöre zu ihnen. An verschiedenen Beispielen, die Seibt die Detektivs ahnungslos eingeweiht und ihnen bedeutet, mäßigen Wuchers und der Erpressung schuldig gemacht Rednerin aus eigener Erfahrung giebt, beweist sie den An­daß er sich fürchte, seine bedeutenden Außenstände für verkaufte haben. Sie haben sich des Vergehens der Erpressung in jedem wesenden, daß sie von dieser Art Sparen direkten Nachtheil Garne einzuflagen. Die Angeklagten Trauschte und Pranse, Fall fchuldig gemacht, gemacht, sobald die bekannte, Arbeitern haben. In den meisten Geschäften, in denen die Firma solcher zwei Leinenwaaren Haustrer, = waren angeklagt, insofern gegenüber bei Gelegenheit einer Sperre vom Reichsgericht aus Spar- und Konsumvereine prangt fei erwiesenermaßen die Waare Webern aufgetauften" Samne wieder an Geibt weiter ver- fanten gegenüber sur Anwendung zu gelangen hat. Sie haben lomme man für 50 Bf. 4/2 Bfund im Gegensaß zu Nichtkonsum­fie die von den gesprochene Interpretation des Begriffs Erpressung auch Fabri- geringwerthiger wie in anderen Geschäften. Bei Brot z. B. be äußerten. Die angeklagten Hartmann'schen Eheleute wollen fich des Wuchers, der gewerbs- und gewohnheitsmäßigen Aus- vereins- Geschäften, in denen man 5 Pfund dafür erhalte; ein ähn­nur einmal für 3,60 m. Garnreste, an welchen fie lange Beit beutung der Nothlage der armen Weber schuldig gemacht. Warum gespart, an Seibt verkauft haben. Das Gericht verurtheilte find fie nicht angeklagt? Darum. nach fünfftündiger Verhandlung die Queisser, sowie die Hart: mann'schen Eheleute wegen Garn- Unterschlagung zu je 15 Wiart Geldstrafe, den Angeklagten Seibt, einen betagten, bis­her völlig unbestraften Mann, wegen gewerbs und gewohnheitsmäßiger Hehlerei zu 1 Jahr 3uchthaus, 2 Jahren Ghrverlust und zulässig feit von Polizei- Aufsicht, dessen Ehefrau wegen Bei hilfe zu diesem Vergehen zu 1 Monat Gefängniß. Die übrigen vier Angeklagten wurden freigesprochen. Nach allgemeinen Rechts­lich angenommen werden, daß die Weber an dem übrig daß, die onun mög gebliebenen Garne Eigenthumsrechte erworben hätten; es läge lediglich ein Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeit nehmer, zwecks Fertigstellung von Leinen, vor und das dazu ge­lieferte Barn bliebe daher() Eigenthum der Auftraggeber. Aus dem Verhalten des Seibt gehe klar hervor, daß er von der Un­rechtmäßigkeit seines Thuns überzeugt gewesen ist. Seibt wurde fofort in Haft genommen. Der Vertheidiger Seibt's hatte auf Freisprechung plädirt.

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Eine von zirka 1500( vorwiegend Frauen) besuchte

liches Verhältniß waltet in allen berartigen Handlungen. Er­staunenswerth sei, was für Geschäfte alles Konsummarten führen. Gin helles Licht wirft die Gerichtsverhandlung auch auf den Nicht nur sämmtliche Nahrungs-, Bekleidungs-, auch Blumen­Wechsel in der Auffaffung seitens beeideter Gutachter: die Fat- und sonstige Bedarfsartikel Geschäfte gehören zu den Allerwelts­toren werden vernommen, sagen nach ihrem besten Wissen zunächst Sparvereinen, sogar Mastenverleiher und Zahnkünstler haben sich 3u gunsten der Weber aus. Daraufhin sprechen die Herren dem edlen Streben angeschlossen. Vor kurzem haben zwei Frauen ver­Fabrikanten mit ihnen. Kein Wunder, daß der Interessenstand. sucht, ihrer armen Wasch- und Reinmachefrau mit Ronsummarfen punkt der Arbeitgeber ihnen bald so flar wird, so sehr ihnen in auszuzahlen. Rednerin richtet zum Schluß an alle Hausfrauen Fleisch und Blut übergeht, daß sie bei ihrer zweiten Bernehmung erklären: wir hatten uns geirrt: die Angeklagten sind ja nach Ansicht ihrer Herren" zuchthauswürdige Verbrecher.

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die bringende Aufforderung, nicht in solchen Geschäften zu kaufen, die einem Konsum- oder Rabatt- Sparverein angehören. In der Diskussion bemerkt Haupt, das Kleinbeamtenthum und Klein­thätige Beihilfe der Juftitution der Spigel" sich abspielen? diesem Uebel entgegenzutreten, nicht aber dasselbe unterstüßen. aber wie tann ein moderner Arbeiterprozeß ohne die werk- bürgerthum habe seinen Plaß beim Proletariat und müſſe helfen, wohl Herr Dochow erflärt des längeren die Entstehung der Konsum Staatlich besoldete" Spigel" konnten allerdings weil sie mit" Staatsgeschäften" überhäuft sind den Fabrikanten vereine, die jedoch heut auf ganz anderem Boden stehen, wie bei nicht geliefert werden. Gedungen wurden Privatdetektivs", ihrer Gründung. Herr Sauer will außer der Beseitigung der deren Aufgabe war man glaubt seinen Augen nicht zu Konsum und Sparvereine auch die Aufhebung der Offizier das rechtswidrige Bewußtsein" der Weber festzustellen und Beamtenvereine hinzugefügt wissen, trauen und bedauert, und auf ihren Gid als Ehrenmann zu nehmen. Diese Aufgabe daß es unter den Kaufleuten feine Einigung giebt. Herr lösten sie. Selbstverständlich und durchaus natürlich ist es, daß die Mansfeld verspricht Abhilfe durch Petitionen. Las Urtheil ist von gelehrten Juristen gefällt und entspricht übrigten und zwecks Verkaufs der sorgsam gesammelten er Ronfumvereine zu erklären und die bisherigen Ausführungen zu ficherlich ihrer innersten Ueberzeugung, widerspricht aber ebenso übrigten Garnreste sich zufammengethan und einen Nebenverdienst widerlegen. Herr Scheuermann behauptet, daß die Vor­sehr dem Rechtsbewußtsein des Boltes, einem allgemein geübten sich geschaffen hatten. Selbstverständlich und natürlich, denn die stände der Vereine genau davon überzeugt seien, daß nur durch Gebrauch, den Verhältnissen des praktischen Lebens und richtiger Faktoren waren ja zu dem Zweck angestellt, um auf grund ihrer höhere Preise die Rabatte erzielt würden, da auch eine große Auffassung derselben. Ein ganz ähnlicher Prozeß wurde vor Sachkenntniß den Webern nicht mehr Garn zu geben, als diese Anzahl von Hauswirthen den Konsumvereinen angehören, macht zwei Jahren etwa 14 Handschuhmachern aus Friedrichshagen unbedingt zur Fertigung des Leinens gebrauchten. Wurden der Redner unter großer Heiterkeit der Zuhörer den Vorschlag, ihren Wirthen die Miethe ebenfalls in Konsummarken zu be gegenüber versucht, die durch Verwerthung der durch ihre Ge- die Faktoren inne, daß einzelne- das heißt die geschicktesten schicklichkeit erübrigten Felltheile und Felle sich strafbar gemacht Weber durch mühevollere Arbeit dennoch hier und da ein Strähn- sahlen. Hierauf nahm man folgende Resolution an:" Die Bolts­haben sollten: fie wurden fämmtlich freigesprochen. Die Ver- chen Garn erübrigten, so hätten sie das Garn noch knapper versammlung erflärt fich mit den Ausführungen der Referentin urtheilung in Görlitz beruht in allererster Reihe auf der zugemessen, so hätte die Anzahl und Höhe der Lohnabzüge sich vollständig einverstanden und verpflichtet sich, nur in solchen Ge­formalistischen römischrechtlichen Auffassung der Zunftjuristen. gesteigert. Das Berheimlichen vor den Faktoren" ward zum schäften zu kaufen, welche nicht Lieferanten eines Konsum- oder Das Gesez soll der Ausdruck der Art der für richtig erachteten Beweis der Bewußtseins" der Unredlichkeit seitens der Weber. Sparvereins sind." Nach einer Vertagung von 5 Minuten wegen der Unruhe in der Versammlung, die über die Haltung einiger ergrauten Regelung der Berhältnisse des praktischen Lebens sein. Es soll Hatten die gelehrten Richter, die über den der Spiegel, soll eine Photographie der Verhältnisse des realen weber Seibt ein Jahr Zuchthaus und Ehrverlust Konsumvereins- Anhänger entstand, wurde schließlich einem Schluß uger entstand, wu Lebens sein. Die Rechtsregeln sind aus den faktischen Verhältnissen ab- verhängten, auch nur eine Woche lang selbst als Weber ihr antrage zugestimmt. zuleiten, nicht umgekehrt. Nun ist es aber eine alltägliche Erscheinung Brot verdient, hätten sie bei Interpretation gerade des Arbeits­bei zünftigen Juristen, die dem Werktagsleben ja fern stehen, daß sie vertrages die ökonomisch völlig veränderte Lage zwischen heute ( getreu der ideologischen Schule) von den Verhältnissen des Lebens und dem Mittelalter auf grund praktischer Lebenserfahrung hin­verlangen, diese sollen sich nach den aus diesen Verhältnissen reichend berücksichtigen können nimmer hätten sie eine Ver­abgeleiteten Regeln richten. Ist ihr Spiegel blind und urtheilung aussprechen können, die sie ohne genaue Kenntniß mit Sprüngen versehen, so kann er nur ein blaffes, verzerrtes, der Verhältnisse des praktischen Lebens ihrer Ueberzeugung ent­entstelltes Bild wiedergeben. Statt nun den Spiegel zu säubern, sprechend wenn wohl auch mit schwerem Herzen aus zu reinigen, zu repariren, soll der doch ohne seine Schuld schlecht gesprochen haben. Fort mit den gelehrten Richtern! An ihre abgefpiegelte Gegenstand sich eine Korrektur gejallen lassen. Der Stelle: durch das Bolt und aus dem Bolt gewählte Richter, die zi nftige Stockjurist gleicht dem Photographen, der dem Besteller im praktischen Leben Erfahrung besitzen! Dann werden nicht einen Vorwurf macht, wenn die Photographie infolge mangel ergraute Familienväter, die in fummervoller, mühseliger Arbeit hajter Upparate oder infolge schlechter Behandlung der Apparate ihr Leben lang sich abgequält haben, ins Buchthaus wandern dem Original unähnlich geworden ist. Diese Erscheinung führt müssen, weil sie den Arbeitsvertrag aus ihrer praktischen Er­nothwendig zu der Forderung auf Einführung von Laienfahrung heraus in einem Puntt anders interpretirt haben als richtern. Zunftjuristen mögen in dem vorliegenden Fall an gelehrte Richter, die in ihrem Leben noch nie arbeitend an einem der Hand der juristischen Formeln mittelbarer", unmittelbarer" Webstuhl gestanden, einen Webstuhl vielleicht noch nicht einmal Erwerb von Eigenthum, occupatio, derelictio, modus et gesehen haben. titulus acquirendi, emtio, venditio, locatio, conductio locatio sim conductio operis, operarum u. f. w. geprüft haben, liegt die Boraussetzung zur Anwendung einer dieser Formeln vor und

Weber den Faktoren gegenüber verschwiegen, daß sie Garn er- Herr Wolff verspricht seinen Darlegungen den Nugen der

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Literarisches.

Die Souder- Messe in Berlin und ihr Verhältniß zur Leipziger Messe. Von Gustav Steinbrecht . Preis 50 Pf. Kinkerligfeus. Berliner Jrüne, Jrips, Jeist un Jammer von Alb. Voigtländer. Berlin . Deutsche Schriftsteller­Genossenschaft( Berlagsabtheilung).

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der Neuen Zeit"( Stuttgart , J. H. W. Diey' Verlag) ist soeben das 2. Heft des 12. Jahrgangs er schienen. Aus dem Inhalt heben wir hervor: Das dicke Ende. Die preußischen Landtagswahlen.- Chicagoer Weltausstellungs- Briefe. Von Adolf Hepner ( St. Louis ). Der Kampf um das allgemeine Wahlrecht und die politischen Parteien in Desterreich. Von Dr. W. Ellenbogen. Die Unruhen in Italien . Von Adam Maurizio . Notizen: Unsere Agrarier und der Heinzeprozeß. Feuilleton: Der Doktor auf Provision. Eine Satire von Gyp. Uebersetzt von Klara Heller.( Schluß.)

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