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fabrikmäßige Herstellung gelungen erschien, die Herstellungsgeheim- Angeklagten, die verurteilt worden sind, liegt die Sache] nisse beherrschten. Es bestehen auf der ganzen Welt nur rund ein milder. Die Nebenklage mußte abgewiesen werden, da fahr­Dubend Aluminiumgesellschaften. Die fünf größten an ihrer lässige Tötung bezw. Körperverlegung in diesem Fall nicht Produktionsleistung gemessen sind die Aluminium- Industrie A.-G. Neuhausen, mit 13 Millionen Frank Attienkapital, die Be- angenommen worden ist; die hierauf bezüglichen Kosten wurden triebe in der Schweiz , Oesterreich und in Deutschland hat, die So- dem Nebenkläger auferlegt.

cieté Electro- Metallurgique française, Froges, mit Werken in

Frankreich , die Comp. Produits Chimique d'Alais et de la Car- Eine Meineidsaktion mit arbeiterfeindlichem Hintergrunde wegen mague, Salindres, mit Werken ebenfalls in Frankreich , die British einer Flasche Weißbier. Aluminium Comp. Lim. in Schottland und die Aluminium Comp.

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Aus der Frauenbewegung.

Die Hausdienstausschüsse,

die seit langer Zeit von den Hausfrauenvereinen propagiert werden

und in einer Reihe von Städten auch eingesetzt worden sind, haben hier und da schüchterne Versuche gemacht, ihre schwere Aufgabe zu erfüllen. Diese Aufgabe soll bekanntlich darin bestehen, zur Lösung der Dienstbotenfrage beizutragen. Viel ist gesprochen worden von of America in den Bereinigten Staaten und Canada . Diese fünf vierzehnstündigen Sitzung beschäftigte sich heute das Schwurgericht für großstädtische Verhältnisse niegend mehr paßt, sondern überall Aus Halle a. S. berichtet man uns unterm 3. Mai: In einer einem Dienstvertrag, der zwischen Hausfrauen und ihren Dienstboten abzuschließen wäre, um die alte Gesindeordnung, die Unternehmen beherrschen neun Zehntel der Aluminiumproduktion. Das bald zustande gekommene internationale Syndikat regierte mit den Verfolgungen des Arbeiterkasinos von Schweidnitz im hinderlich ist, zu ersehen. Dieser Vertrag sollte die Beziehungen unter Neuhausen äußerst rigoros Produktion und Absatz. Am Delitzsch - Bitterfelder Kreise. Das Kasino wurde infolge der Ver- zwischen beiden Parteien in einer Weise regeln, die den modernen 1. Oktober 1908 flog es auf. Wohl in erster Linie deshalb, weil die weigerung von Sälen zu Versammlungen errichtet und im Auftrage Beitverhältnissen entspricht. So fagte, hoffte und wünschte man, Aluminiumgesellschaften anderer Länder, die langsam groß und des Sozialdemokratischen Vereins von einigen Genoffen geleitet. aber in der Praris gestaltete sich die Sache anders. Aus jedem stark geworden waren, sich nicht mehr einem Diktatursyndikat Neu- unter dem Neid der Wirte gegen die sich selbständig machende Ar- Meer der frommen Wünsche sah man immer wieder eine gefährliche hauſens fügen wollten. Die Aluminiumpreise santen fortgesetzt. beiterschaft setzte alsbald die Verfolgung der Behörden ein. Da im Klippe aufsteigen: die Dienstboten beanspruchten Rechte, und man Die englische Aluminium A.-G. stand vor dem Bankrott. Im Frühjahr 1911 fam endlich wieder die Aluminiumgesell- Kasino Getränke zum Genuß auf der Stelle nicht verkauft werden wollte viel lieber an ihren Pflichten herumdeuteln. Die Soziale Bragis" hat in ihrer leßten Nummer das Ver­schaften atmeten auf, denn die Werke wuchsen weiter, mit riesigen durften, half man sich insofern, daß man die Getränke bei Vertragsmuster des Hausdienstausschusses für Groß- Berlin veröffent­Wafferkräften und und licht. Es bietet herzlich wenig und überläßt fast alles der freien hohe Verzinsung eine halbe Einigung zustande. Neuhausen, die Maurer Franz Beidler , der ganz in der Nähe des Kasinos wohnte Vereinbarung. Man kann sich nicht entschließen, den Hausfrauen französischen und das englische Werk einigten sich zu einer Preis- und dort einen Bierhandel betreibt, kaufte und dann nach dem vorzuschlagen, bestimmte 3uge ständnisse zu machen, die für bereinbarung. Der Aluminiumpreis st i e g. Schon Mitte 1911 war Stasino schaffte, um sie dort zu genießen. Gelegentlich eines am die Dienstboten wirklichen Wert haben. In bezug auf die Freizeit das Rumpfsyndikat wieder gelöst. Die Preise fielen. Sie wichen 20. August v. J. stattgehabten Festes der Freien Turnerschaft hatte heißt es, daß der Ausgang jeden zweiten Sonntag von 3 Uhr ab bon 1,40 m. pro Kilo Aluminiummetall bes auf 1,04 M. Im Herbst nun ein Gendarmeriewachtmeister ermittelt", daß der 21jährige und wöchentlich ein freier Nachmittag oder Abend gewährt werden 1911 fing man wieder an energischer zu verhandeln, in erster Linie Fabrikarbeiter Otto Truntrar am Büfett des Kasinos von Zeidler soll, aber wieviel Stunden jedesmal die Freizeit betragen würde, wohl, um die Ueberproduktion, in Wirklichkeit die freie Konkurrenz, eine Weiße" gekauft und diese seiner Geliebten, der 19jährigen muß besonders vereinbart werden. Nach einjähriger Dienstzeit auszuschalten. Produktionsregelung war der Hauptverhandlungs­punkt aller Zusammenkünfte der verschiedenen Werke. Kontingen- Dienstmagd Ida Tehner, geschenkt habe. Daraus entwickelte sich soll ein Urlaub mit dem ortsüblichen Kostgeld bewilligt werden; tierung war die Parole. Aber es wollte und wollte nicht gelingen. gegen Beidler ein Verfahren wegen Gewerbevergehens, in dem die Hauptsache aber, die Dauer des Urlaubs, wird frei vereinbart. In der Zwischenzeit hatten einige große Unternehmungen den gan- Truntrar im Kasino eine Weiße gekauft habe. Zu diesen beiden auch im Vertrag noch erwähnt. Andere Bestimmungen richten fich Einzelne Bestimmungen, die schon gesetzlich festgelegt sind, werden zen Absatz ihrer Produktion an Händlerfirmen gegeben. Inter- Aussagen, die angeblich falsch sind, sollen nun Zeidler und Truntrar nach dem, was in Berlin bereits allgemeine Anerkennung gefunden effant ist dies im besonderen deshalb, weil sonst bei den Kohlen-, das junge Mädchen angestiftet haben. So standen denn nun das hat. In bestimmter Form vereinbart wird durch den vorliegenden Erz-, Eisen, Metall- und Stahlwerken immer das Bestreben be- mädchen, Truntrar und Zeidler auf Grund der vermutlich im Vertrag nur sehr wenig; angeführt wird in dieser Beziehung die steht, sich von den Händlerfirmen unabhängig zu machen oder sie Rasino verkauften Weiße wegen Meineids und Anstiftung dazu vor Aushändigung des Dienstbuches an die Angestellte nach dem Dienst­fich anzugliedern. So übernahm zum Beispiel die bekannte Frank- bem furter Metallgesellschaft den Absatz der französischen Aluminium- dem Schwurgericht. Der Ortsrichter von Schweidnih bezeichnete antritt, die Berechtigung, die Bedienung von Personen ablehnen fabriken. Im Januar 1912 einigten sie sich mit Neuhausen, dem den Angeklagten Beibler als einen fleißigen, rechtschaffenen Men- zu können, die mit anstedenden Krankheiten behaftet sind; die Fest­Großen unter den Heranwachsenden. Amerika wollte aber noch schen, der auch seine fünf Kinder gut erzogen habe. Auch die beiden sehung des Lohnabzugs für zerbrochenes Geschirr auf höchstens nicht. Trotzdem zogen die Preise schon an. Im April 1912 war der jugendlichen Angeklagten wurden als rechtschaffene und wahrheits- vertrag sollen sich beide Teile an eine von dem Hausdienstausschuß 10 Proz. vom Monatslohn. Bei Streitigkeiten aus diesem Dienst­Preis schon wieder auf 1,33 m. pro Kilo Aluminiummetall ge- liebende Menschen bezeichnet. Der ermittelnde Wachtmeister be- bekanntgegebene Rechtsauskunftsstelle wenden, die Einigungsversuche stiegen. Mit dem letzten April kam die erste inoffizielle Nachricht aus in der Boruntersuchung erzählt, ihr Geliebter habe ihr im Kafino fundete, die Tegner habe ihm in allerdings widerspruchsvoller Form anzustellen hat. Baris, daß ein neues internationales Aluminium= Der Hauptwert des Vertragsmusters liegt darin, daß man syndikat gegründet worden sei. Das bestätigte sich zuerst an eine Weiße für 15 Pf. gekauft. Und dann sollte ein anderes junges von der alten Gesindeordnung abrücken will und nach einem Ersatz dem steigenden Aluminiumpreis. Das Syndikat ist sofort in Kraft Mädchen ihm noch dasselbe erzählt haben. Andererseits trat aber sucht. Man wird einen Ersatz aber nur finden, wenn man dem getreten, es wurde für eine ganze Reihe von Jahren geschlossen. eine große Anzahl Beugen auf, die bekundeten, daß bei dem Dienstvertrag, den der Zentralverband der Hausangestellten auf­Die Berkaufsorganisation der einzelnen Werke soll die alte bleiben, Turnerfest im Kasino kein Bier verkauft worden ist; man vermied gestellt hat, zustimmt, wobei betont werden muß, daß es sich auch aber die Produktion wird planmäßig von der Zentrale aus geleitet. Dies, um Konflikten mit den Behörden aus dem Wege zu gehen. für den Verband nur um einen Notbehelf handelt, solange die sprache. Für 1912 wurde die Produktion sofort verteilt, und zwar Die Verteidiger: v. Krosigk, Dr. Müller- Halle und Genosse Heine­Die jeweilige Breisfeſtſehung geschieht nach gegenseitiger Aus- Der Staatsanwalt beantragte aber die Bejahung der Schuldfragen. Gesindeordnungen noch bestehen, deren Schäden durch Verträge nur zum Teil weggeräumt werden können. zum festen Preise von 1,40 m. pro Stilo Aluminium. Für 1913 mann- Berlin , beleuchteten das schwache Anklagegebäude mit treffen- München mit einem Vertragsmuster vorgegangen, das dort Sarf noch kein Werk verkaufen. Diesmal sieht es so aus, als sollte ben Worten und Genosse Heinemann erinnerte den Staatsanwalt die Preispolitik recht vorsichtig betrieben werden. Das alte Syn­bikat flog mit deswegen in die Luft, weil es die Preise von 1,40 m. bis auf 4 M. in die Höhe trieb.

Ehre, wem Ehre gebührt!

Nach dem offiziellen Bericht hat die Budapester Straßen bahnaktiengesellschaft ihrem Generaldirektor Heinrich v. Jellinek nach 42jähriger Dienstzeit mit den höchsten Ehren verabschiedet. In Wahr­heit ist Jellinek, wie unser Wiener Bruderblatt berichtet, als Gauner ent­larbt und davongejagt worden. Er hatte bei allen Lieferungen entweder 20 Broz. Provision oder rechnete sie der Gesellschaft mit 20 Broz, Aufschlag an jedenfalls hatte er sein 20prozentiges Prinzip ge­wahrt. Und der leitende Diretor der gesellschaftlichen Waggonfabrik war Jellineks Bruder. Der Gemeinderat und Abgeordnete Paul Sander nahm als Direktionsmitglied den Kampf gegen den sauberen Jellinek auf, zwang ihm die Rückerstattung von 2 Millionen an die Gesellschaft und seine Demission ab, unter Verzicht auf alle Pensionsansprüche auch noch.

Jezt fehlte nur noch, daß herauskommt, wieviel der Kampf gegen den Storruptionisten dem Drachentöter eingebracht hat. Es wäre auch ländlich, sittlich.

Gerichts- Zeitung.

Die Asyliftenvergiftungen vor Gericht. In dem Prozeß wegen der Methylalkoholvergiftungen wurde gestern vormittag das Urteil gesprochen. Es ging dahin: Es werden verurteilt

werden;

Redomste wird freigesprochen.

In der kurzen

Begründung

an Schillers Worte aus Wallenstein :

So haben sie, was planlos war begonnen,

Klug zugeftutt, um planvoll es zu enden. Eine Verurteilung hielt man für gänzlich ausgeschloffen. Die Geschworenen sprachen aber alle drei Angeklagten des Meineids schuldig. Die Verteidiger bezeichneten die Geschworenensprüche als Fehlsprüche und beantragten die Kassierung der Fehlsprüche. Das Gericht verurteilte aber die beiden jugendlichen Angeklagten zu je einem Jahr Zuchthaus, Zeidler zu zwei Jahren Zuchthaus und 10 Jahren Ehrverlust.

Weniger vorsichtig wie in Berlin ist der Hausdienstausschuß in

bereits Geltung erlangt hat, aber vom Zentralverband der Haus­

angestellten energisch bekämpft wird. Auch in München wollen die Hausfrauen nur das bewilligen, was zum größten Teil bereits sich Anerkennung erworben hat. Einzelne scheinbare Zugeständnisse werden aber sofort wieder eingeschränkt. Zum Beispiel wird in bezug auf Freistunden bewilligt: Alle 14 Tage Sonntags 4 Stunden Ausgang, alle 14 Tage 2 bis 3 Stunden frei für eigene Arbeiten. Diese taum erwähnenswerte Freizeit soll aber nach dem Vertrag noch eingeschränkt werden, sobald eilige Arbeiten" für die Hausfrau au erledigen sind. Die Gewährung einer Nachtruhe von 8 Stunden wird auch nur unter einer Klausel zugestanden. Man sieht, wie furchtbar ängstlich alle Hausfrauen sind, sobald sie sagen sollen: Hier hat das Mädchen ein bestimmtes Recht. Dagegen wird sehr bestimmt festgelegt, daß Abzüge vom Geldlohn für angerichteten Schaden bis zur Höhe des halben Monatslohnes gemacht werden Dem Spieltenfel waren in den letzten Jahren in Oberschöne- tönnen. Eine Bestimmung, die recht fortschrittlich aussieht, indem weide auffallend viele kleine Leute, Handwerker, Arbeiter, fleine fie mit einem alten Zwangsmittel der Gesindeordnung aufräumt, Kaufleute usw. verfallen. Der Rentenempfänger Wilhelm König lautet: Die Dienstherrschaft verzichtet auf das Recht, bei Weigerung betrieb dort die Buchmacherei in großem Umfange. Er war früher der Dienstleistung sich das Mädchen durch die Polizei zuführen zu Drahtzieher und als er sein Gewerbe infolge eines Unfalls auf- laffen. Wie liberal! Freilich darf man nicht vergessen, daß solche geben mußte, begann er sich als Mittelsmann für Rennwetten Zwangsmittel in großen Städten sich vollständig überlebt und ihre zu betätigen, wobei er die Wetten in sich selbst zum Austrag brachte. Wirksamkeit eingebüßt haben, und da ist es ein billiges Vergnügen, Eine ganze Reihe von Zigarrenhändlern, Gastwirten und fleinen großmütig darauf zu verzichten.

ab Buchmacher.

Geschäftsleuten waren gewissermaßen die Filialisten des König, Warum aber der Zentralverband der Hausangestellten sich die in ihren Geschäftslokalen die Wettaufträge entgegennahmen scharf ablehnend gegenüber dem ganzen Vertragsmuster verhält, und die eingezahlten Gelder gegen eine kleine Provision an König das hat seinen triftigen Grund in einer Bestimmung, durch die ablieferten. So tam es, daß vorgestern 22 Personen vor der den Mädchen ein sehr wichtiges Recht geraubt werden soll. Diese

Kautionsschwindel.

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Strafkammer des Landgerichts II zu erscheinen hatten; Wilhelm Bestimmung lautet:" Ueber alle aus diesem Vertrag entstehenden König unter der Anklage des gewerbsmäßigen Glüdsspiels, die Streitigkeiten entscheidet unter Ausschluß des Rechts­übrigen unter der Anklage der Beihilfe. Die Verhandlung endete weges das bei dem Münchener Hausdienstausschuß gebildete mit der Verurteilung des Angeklagten König zu einem Monat Schiedsgericht endgültig; einzelne Personen aus diesem Schieds­1. Scharmach wegen Betruges, Vergehens gegen die Gefängnis und 1000 M. Geldstrafe. Zwei Angeklagte wurden gericht dürfen nicht abgelehnt werden." Also das heißt: Die §§ 10 und 12 des Nahrungsmittelgeseges, Uebertretung des freigesprochen, die übrigen zu fleineren Gefängnisstrafen berurteilt, Sausfrauen wollen in eigener Sache entscheiden, denn ihr Einfluß § 367 ad 3 und 5 des Strafgesetzbuches( Aufbewahrung und die von 1 Woche bis auf 3 Tage herabgingen. ist ja maßgebend im Schiedsgericht, und die gefürchteten Klagen Feilhalten von Giften) sowie der darauf bezüglichen Polizei­bei den ordentlichen Gerichten müßten dann aufhören. Von einem verordnung zu fünf Jahren Gefängnis und 2000 m. solch verbindlichen Schiedsgericht hat man in Berlin vorläufig noch wohlweislich abgesehen. Ein Mädchen, das sich vor Schaden be­Geldstrafe( davon 1000 m. durch die Untersuchungshaft ver- Unter der Anklage des Kautionsschwindels und des Darlehns- wahren will, sollte sich im Zentralverband der Hausangestellten büßt) eventuell für je 10 M. einen Tag Gefängnis und zu betruges stand der Kaufmann Paul annelt vor dem Schöffen- erst die nötige Aufklärung holen, ehe es einen Vertrag unter­weiteren 40 M. Geldstrafe eventuell acht Tagen Gefängnis; gericht Berlin- Mitte. H. hatte im März d. J. ein Zeitungsinserat schreibt, der ihm vielleicht nur winzige Vorteile und große Nach­2. Zastrow und Meyen wegen Vergehens gegen erlassen, in welchem er für ein neu zu gründendes Weinrestaurant teile bringt. das Nahrungsmittelgesetz in Tateinheit mit Betrug zu je einen Kassenboten verlangte. Es meldeten sich auch mehrere Reflek­zwei Monaten Gefängnis, die als verbüßt erachtet die Entdeckung machen mußten, daß sie einem betrügerischen Verbindungen von Angehörigen verschiedener christlicher Bekennt tanten, die Kautionen in Höhe von 300 m. hingaben und dann Die Mischehen", Manöver zum Opfer gefallen waren. Der Angeklagte hatte tat­3. Dahle wegen Vergehens gegen das Nahrungsmittel- sächlich die Absicht der Gründung eines Weinrestaurants, weil er nisse, find den Ultramontanen besonders verhaßt. Das ist aber nichts gesetz zu sechs Wochen Gefängnis unter Anrechnung hoffte, von einem sehr reichen Onkel in Hamburg 2000 m. au Neues. Wohl aber muß man sich wundern, daß die Konfessions. bon drei Wochen Untersuchungshaft. erhalten. Aus der ganzen Sache ist aber nichts geworden und die heter es wagen dürfen, heute noch eine Schrift von der Art eines Rautionssteller haben zum Teil ihr Geld verloren. Die Verhand- uns vorliegenden Heftchens herauszugeben, das bestenfalls ins lungen mit ihnen hatten in der Hofbräubar in der Potsdamer finstere Mittelalter hineingehört. Der Jrrweg der gemischten Straße stattgefunden, deren Inhaberin Frl. Toussaint mit dem The" heißt es, preisgekrönte Volfsschrift von J. von den Driesch, Angeklagten in näheren Beziehungen stand. Da sie beschuldigt Pfarrer in Heinsberg ( Rheinl.); es ist erschienen im Verlage von führte der Vorsitzende unter anderem aus: Scharmach hat in wurde, sich an den Verhandlungen beteiligt und einen Teil von J. P. Bachem( Kölnische Volkszeitung!) und trägt die vom großen Mengen Methylalkohol zu ein Fünftel mit Aethyl- dem erlangten Gelde erhalten zu haben, so war auch gegen sie 19. Februar 1912 datierte Druderlaubnis deserzbischöf alkohol versetzt und als reinen Sprit verkauft, größtenteils Antlage erhoben worden, die sich aber nicht aufrecht erhalten ließ. lichen Generalbitariats zu Köln . Es ist wichtig, dies durch Mehen und Zastrow an Schankwirte, die daraus Schnaps Das Baar hatte eine größere Reise geplant und hierzu sich bereits alles zunächst festzustellen. Denn man darf wohl sagen, daß eine fabrizierten, welcher die Gesundheit vieler Personen geschädigt umfangreiche Koffer angeschafft. Die Reise wurde aber durch die gemeinschädlichere Hetschrift seit langem nicht von fleritaler Seite und den Tod anderer verursacht hat. Daß der Methylalkohol plösliche Verhaftung des H. vereitelt. S. sollte ferner den Geld- produziert worden ist. und den Tod anderer verursacht hat. Daß der Methylalkohol verleiher Gründer um 150 M. Darlehen durch die Vorspiegelung Vorwort des bekannten Jesuitenpaters Aug. Lehmkuhl, der ihm die Das Schriftchen des rheinischen Pfarrers beginnt mit einem giftig ist, hat die Beweisaufnahme eminent ergeben, die Sach- geschädigt haben, er sei Prokurist der Auskunftei Bürgel , während verständigen haben den klaren Beweis dafür erbracht. Es er in Wahrheit dort nur längere Zeit beschäftigt gewesen war. größtmögliche Verbreitung wünscht. Es würde zuweit führen, all find zwar Angriffe dagegen erfolgt, diese An- Der Amtsanwalt beantragte drei Monate Gefängnis. Das Gericht die anmaßenden, auf den Ton der alleinfeligmachenden" fatholi griffe reichen aber in keiner Weise aus, um das erkannte auf Freisprechung im Falle Gründler und verurteilte den schen Lehre gestimmten Anpöbelungen des Glaubens Andersdenken­Gutachten, das der Entscheidung zu Grunde ge. Angeklagten wegen Kautionsschwindels zu zwei Monaten Gefängnis der und all den in dem Schriftchen geübten argen Gewissenszwang Scharmach hat unter Anrechnung von einem Monat auf die Untersuchungshaft. legt ist, aus der Welt zu schaffen. aufzuzeigen. Nur einige Beispiele: Deine protestantischen Kinder, Du katholische Mutter, wachsen fich seinen Abnehmern gegenüber, die da glaubten, reinen heran. Wenn sie aus der Schule heimkommen, namentlich aus dem Sprit zu erhalten, des Betruges schuldig gemacht und da er oft gegen alles Katholische aufheherischen Konfirmationsunterricht, das von ihm hergestellte Gemisch als Genußmittel verkaufte, Am 7. Januar wurde in Spandau eine öffentliche Versamm- dann werden sie mit dem Vater schon wader mitspotten und hat er sich gegen das Nahrungsmittelgesetz bergangen. Der lung unter freiem Himmel auf dem Gelände des Naturheilvereins, schimpfen über die katholische Mutter und deren tatholischen Gerichtshof hat auch erwogen, ob nicht der§ 222 welches der Verein von der Stadt Spandau gepachtet hat, ab- Glauben, gegen den sie mit Lügen, Verleumdungen und Vorurteilen St.-G. B. ( fahrlässige Tötung) gegen ihn an- gehalten. Der Verein hatte das Gelände nicht hergegeben. Genoffe erfüllt werden." Köppen als Mitglied des Vereins war befugt, das Terrain zu An anderer Stelle ist dann von proteftahtischen Schriften als zuwenden sei. Es sprechen viele Momente dafür, da er als betreten und auch andere mitzunehmen. Es ergingen gegen die von Papierfeben und giftigen Verleumdungen" die Rede. Den Drogist Warenkenntnis habe und sehr fahrlässig gehandelt Genossen Köppen, Trompler( Einberufer) und Ab. Cohen( Refe- Eltern wird es als heilige Pflicht" ans Sera gelegt, nie und habe. Doch hat der Gerichtshof sich nicht dafür entschieden, renten) Strafbefehle. Sie sollten§ 368, 3iffer 9, Str.G.B.( un- unter keinen Umständen" in die gemischte The eines ihrer Kinder da nicht bewiesen erscheint, daß Scharmach in der Ueber- befugtes Betreten von Gelände) übertreten haben. Das Schöffen- einzuwilligen, und es wird als wichtige Regel" aufgestellt, Die zeugung von der eminent schädlichen Wirkung seines Gemischs gericht sprach die Genossen Trompler und Cohen, die von Köppen Kinder von vornherein forafältig vor dem Ver­diefes feilgeboten hat. Bei der Strafzumessung hat das Ge- mitgenommen waren, fret, verurteilte den Genossen Köppen aber tehr mit Andersgläubigen zu behüten. Gegebenen richt berücksichtigt, daß unendliches Unglück durch die Handlungs- wegen Abhaltens der Versammlung zu 10 M. Geldstrafe. Das Falles sollen die Eltern sofort entschieden dazwischen fahren und weise des Scharmach über viele Familien gebracht worden ist, Urteil entspricht nicht dem Gefek. da die Versammlung polizeilich der Sache gründlich ein Ende machen. zahlreiche Personen eines qualvollen Todes gestorben sind und genehmigt war,

burch die Wachsamkeit und Aufmerksamkeit der Behörden noch größeres Unglück abgewendet werden konnte. Bei den übrigen

Verfolgung wegen Versammlungsabhaltung.

Der fromme Verfasser sieht aber die Möglichkeit voraus, daß das Verhältnis, wenn die Eltern dem anderen furzer Hand das Haus verboten" haben und dieser sieht, daß auf ehrlichem Wege nichts zu machen" ist, heimlich fortgesetzt wird, bis der saubere