Feftungsfreuden.
rats Simbal gegen den Verlagsbuchhändler Siegbert Cohn und Ersatz seines Schadens, der in der Differenz zwischen der Benfion gegen den Schriftsteller Hans Hyan zu verhandeln. Die Anklage und seinem Gehalt besteht und jährlich etwa 4000 m. beträgt. In Weichselmünde verbüßt zurzeit der Rechtskandidat aase wurde vom Staatsanwalt Dr. Linde vertreten, als Verteidiger der Das Landgericht und das Oberlandesgericht Hamburg haben eine Festungsstrafe wegen Zweikampfes. Am 30. März erhielt der Angeklagten fungierten die Rechtsanwälte Frankfurter und Wolf- den Klageanspruch für gerechtfertigt erklärt. In seinen Entgang Heine. Gegenstand der Anklage bildet der von dem Ange- fcheidungsgründen führt das Oberlandesgericht aus: Der Staat hat er feine Besucherin zunächst zur Festung hinaus und geleitete fie junge Mann Damenbesuch und als ritterlicher Mensch begleitete flagten Hyan verfaßte Roman Die Berführten", welcher in dem nicht minder wie der private Dienstherr die Verpflichtung, dafür dann nach dem nahegelegenen Danzig . Nach einem mehrtägigen Verlage des Angeflagten Cohn in Buchform erschienen war, nách zu sorgen, daß seine Angestellten bei ihrer Arbeit ihre Gesundheit Aufenthalt in der Stadt lehrte der Student in seine Belle dem er schon vorher unter dem Titel" Im Namen des Gesetzes" nicht zu schädigen brauchen; er hat deshalb auch die Arbeitsräume zurüd. Der Musketier, der während des Ausfluges" Haases in der Beilage des„ Vorwärts" veröffentlicht worden, ohne daß seitens entsprechend einzurichten. Der Beklagte haftet deshalb für die auf Wache stand, erhielt dieser Tage für seine Unachtsamkeit zwei der Staatsanwaltschaft hiergegen eingeschritten worden war. Wie Schadensforderung des Klägers, wenn die Arbeitsräume des Labo- ochen Mittelarrest. In den bürgerlichen Zeitungen Danzigs die Anklage behauptet, soll der Roman einige grob unjittliche ratoriums in mangelhaftem Zustande waren. Die Dienstunfähigkeit aber erklärt der Student, ein Gebot der Ehre" habe ihn zu seiner Stellen enthalten, die geeignet feien, das Schamgefühl eines Lesers des Klägers ist nach dem Gutachten der Sachverständigen zurück- Entfernung von der Festung gezwungen. bon normalem Empfinden starf zu verlegen. Diese Behauptung zuführen auf das Einalmen giftiger Gase im Laboratorium. Bei wurde von den Angeklagten mit aller Entschiedenheit in Abrede ges der Arbeit im Goldtochapparat bildeten sich überaus schädliche, salDas Urteil im Alkoholprozeß. stellt. Es handele sich lediglich um einen Roman, in welchem auch petersaure und nitröse Dämpfe; bei Zinnerzuntersuchungen find Dinge aus dem Serualleben in der dem Autor eigenen derb- natura- 3yantalisämpfe, bei Wolframerzuntersuchungen Quecksilberdämpfe Rom, den 6. Mai. ( Eig. Ber.) In dem Prozeß wegen Hinterlistischen Art geschildert werden und der natürlich für Mädchen- entstanden. Diese schädlichen Gase mußten sich bei der Enge der ziehung der staatlichen Spiritusabgaben gegen die römische Gesellpenfionate und fromme Damenstifte nicht geeignet ist. Laboratoriumsräume in den Arbeitsräumen berbreiten. Die Ab- schaft für Alkoholherstellung" is heute das Urteil gefällt worden. Nach Verlesung des Eröffnungsbeschlusses wurde auf Antrag zugsborrichtungen waren ungenügend. Schon im Jahre 1890 hatte Der Direktor der Gesellschaft, der Abgeordnete Montagna, des Staatsanwalts, gegen den Widerspruch der Verteidiger, wegen der damalige Direktor der Münze Verlegung des Laboratoriums und die Ingenieure Ruspi, Saccardo und Baccaro werden Gefährdung der Sittlichkeit die Oeffentlichkeit ausgeschlossen. In wegen unzureichender Räume beantragt. Der Kläger selbst hat auch zu je sechs Monaten Gefängnis und zu je 769500 Bire der Beweisaufnahme wurde das beschlagnahmte Buch zur Verlesung in Berichten an die vorgesetzte Behörde, die Deputation für Handel Buße verurteilt, außerdem in solidum zur Zahlung der hintergebracht, die mehrere Stunden in Anspruch nahm. Die Sach- und Schiffahrt, ausgeführt, daß die Räume höchst ungenügend seien zogenen Tage in der Höhe von 256 000 Lire. Ein Beamter und ein verständigen Dr. Paul Lindau , Sudermann und Freiherr von und daß er für etwaige Gesundheitsschädigungen der dort tätigen Kaufmann namens Ventura werden zu Geldbußen von 148 000 Zobelis erklärten übereinstimmend, das Werk sei nicht unzüchtig Beamten nicht einstehen könne. Die im Jahre 1901 eingeführte und 14 000 Lire und 75 000 Lire Rückvergütung von Tage verurteilt. und habe einen hohen Kunstwert. Trotzdem beantragte der Staats- Lüftungsanlage war nicht geeignet, ausreichende Verbesserungen Der Arbeiter Coccia zu drei Monaten und 513000 Lire Buße. anwalt gegen den Verlagsbuchhändler Cohn 50 M. und gegen Syan herbeizuführen. Nach weitläufigen Verhandlungen ist dann schließ- Der Staatsantvalt hatte wesentlich höhere Strafen beantragt, so 200 M. Geldstrafe. Das Gericht tam zu einer Freisprechung, da lich 1905 eine neue große Entlüftungsanlage hergestellt worden. namentlich für den Abgeordneten Montagna zwei Jahre Zuchthaus es in Uebereinstimmung mit den Sachverständigen annahm, daß es Der Beklagte wirft dem Kläger vor, daß er durch unsachgemäße und 5000 Lire Strafe sowie fünf Jahre Ehrverlust wegen Be fich um ein gutes Buch handele, welches moral sche Tendenzen Einrichtung der Arbeitsräume, durch das Zusammendrängen aller stechung von öffentlichen Beamten und zwei Jahre Gefängnis und verfolge. möglichen Apparate in einem Zimmer, durch die vom Kläger ange- zwei Millionen Lire Buße wegen Abgabenhinterziehung. Im ganzen wandte Arbeitsmethode zur Vermehrung der schädlichen Dünste bei- hatte der Staatsanwalt sieben Millionen Lire Buße und getragen habe. Alle diese Vorwürfe sind aber nach Ansicht des die sofortige Beschlagnahme der Fabrit gefordert, welche Oberlandesgerichts nicht geeignet, eine Mitschuld des Klägers zu Beschlagnahme übrigens auch auf Grund des heutigen Urteils unrechtfertigen. Auch den weiteren Vorwurf des Beklagten, daß der vermeidlich ist. Das Urteil, das natürlich angefochten werden wird, Kläger in seiner Eigenschaft als sachverständiger Leiter des Labo- fann in bezug auf die Freiheitsstrafen als sehr milde gelten, aber ratoriums nicht mit größerem Nachdruck bei der nichtsachverständigen die Höhe der Bußen wird doch die römische Aktiengesellschaft zur vorgefeßten Behörde, der Deputation für Handel und Schiffahrt, Liquidation nötigen, wobei die Herren vom Aufsichtsrat wohl sehr auf Abhilfe gedrungen habe, hält das Oberlandesgericht für unbe- tief in ihre Taschen greifen werden. gründet. Jede der vor 1905 ausgeführten Entlüftungsanlagen hatte sich als unzureichend herausgestellt; es wäre Pflicht des Staates gewesen, sofort eine durchgreifende Aenderung der Räume borzunehmen, zu einer Zeit, als die Erkrankung des Klägers noch zu Das Reichsgericht hat dieses Urteil des Obervermeiden war. landesgerichts am Mittwoch bestätigt und die Revision des Hamburgischen Staates zurückgewiesen.( Aktenzeichen: III, 364/11.)
Meineid wegen 13 Mark.
Unter der Anflage, wegen der geringen Summe von 13 M. einen Meineid geleistet zu haben, hatte sich gestern eine Schneiderin vor dem Schwurgericht des Landgerichts II zu veranworten. Die Angeklagte war im Januar 1909 auf Kosten der Armenverwaltung der Stadt Schöneberg in der Königlichen Charité ver pflegt worden. Als ihr, nach ihrer Entlassung die übliche Rechnung der Armenverwaltung borgelegt wurde, verweigerte sie die Zahlung der in Höhe von 13 M. veranschlagten Kurtosten. Sie wurde dann von der Stadt, nachdem eine bei der Angeklagten vorgenommene Pfändung fruchtlos geblieben war, zur Leistung des Offenbarungseides geladen, den sie auch im August v. J. leistete. Wie die An flage behauptet, soll die Angeklagte hierbei verschwiegen haben, daß fie bei der Depofitentasse A der Deutschen Bant ein Guthaben von 3000 m. hatte. Die Anzeige selbst war von der Schöneberger Armenverwaltung ausgegangen, troßdem die Angeklagte inzwischen den Betrag von 13 M. freiwillig gezahlt hatte.
In dent Ermittelungsverfahren gab die Angeklagte an, daß sie bei der Leistung des Eides der Meinung gewesen war, daß sie über jenes Guthaben gar kein Verfügungsrecht mehr gehabt habe. Sie habe sich durch Vermittlung des inzwischen wegen anderen Betrügereien in Untersuchungshaft befindlichen Bankbeamten Thuns dorf in Spekulationsgeschäfte in Kanadapapieren eingelassen und Berluste gehabt, so daß sie annehmen mußte, daß das Guthaben verbraucht sei. Die Ermittelungen ergaben jedoch, daß Thunsdorf jene Geschäfte auf eigene Rechnung gemacht und die Angeklagte auch nie deshalb in Anspruch genommen hatte, so daß diese mit der Möglichkeit rechnen mußte, daß das Guthaben noch in voller Höhe vorhanden sei.
Bor Gericht behauptete die Angeklagte, daß sie seinerzeit infolge einer furz vorher erfolgten Niederkunft geistig so geschwächt gewesen sei, daß sie die Bedeutung der ganzen Sandlung bei der Eidesleistung gar nicht recht erfaßt habe. Der Staatsanwalt hielt die Anklage in bollem Umfange aufrecht. Die Geschworenen bejahten nur die Schuldfrage nach fahrläffigem Falscheid. Das Gericht erfannte quf 5 Monate Gefängnis.
Schadenersakklage gegen den Hamburgischen Staat wegen schlechter Beschaffenheit von Diensträumen.
sehr interessant ist.
-
Jugendbewegung.
Die Errichtung eines Jugendheims
Recht und Menschlichkeit.
Ein merkwürdiger Fall englischer Rechtsprechung hat sich am Dienstag vor dem Londoner Gerichtshof zugetragen. Ein 70 jähriger Greis war angeflagt, einen alten Ueberzieher gestohlen zu haben. Der Staatsanwalt bemerkte bei seinem Urteilsantrag, daß der Dieb etwa fünfzig Jahre seines Lebens im Gefängnis zugebracht habe. Der Greis gab zu, tatsächlich fünfzig Jahre hinter Gefängnismauern zugebracht zu haben, immer wegen geringfügiger Diebstähle, wie beispielsweise alten Ueberziehern, Gabeln, Zigarrrenschachteln usw. Die Gesamt summe der von ihm gestohlenen Sachen übersteige laum
beschloß am Montag eine Versammlung des sozialdemokratischen 500 M. Er habe jezt nur noch eine Hoffnung, daß er wegen seines Vereins in 2übed, nachdem bereits in der vorigen Woche die letzten Diebstahls nunmehr endlich gehenkt werde. Der Vorstände der Gewerkschaften sich für das Projekt ausgesprochen Gerichtshof billigte ihm mildernde Umstände zu und verurteilte ihn hatten und sich bereit erklärten, die Hälfte der daraus entstehenden zu der gefeßlichen zulässigen Mindeststrafe von einem Jahr Kosten zu tragen. Auch in Lübeck find die Feinde der proletarischen 3uchthaus. Der Greis zeigte durch seine freudig erhellende Jugendbewegung mit dem dortigen Reichsverbandsgeneral an der Miene, daß er mit diesem Urteil ganz zufrieden schien. Spize eifrig bemüht, die Arbeiterjugend für ihre Zwede zu fangen. Kleine Notizen. Bisher haben sie allerdings bitterwenig Aussicht auf Erfolg. Wenn der Arbeiterjugend, die bisher im Gewerkschaftshause ihre Zusammen fünfte abhielt, ein eigenes Heim geschaffen sein wird, in dem sie sich wohl fühlen kann, so ist eine weitere Erstarkung der proletarischen Jugendbewegung in Lübed mit Sicherheit zu erwarten.
Hus aller Welt.
Gold aus Blut.
Furchtbare Rache. Ein schweres Verbrechen spielte fich in dem Ein galizischer Arbeiter hatte Dorfe Karllow, Streis Stolp, ab. einem 20 Jahre alten Mädchen aus unbekannter Ursache eine Ohrfeige gegeben. Als sich der Arbeiter später zum Schlafen legte, schlich sich das Mädchen mit einem Beil an den Ahnungslosen heran und spaltete ihm mit wuchtigen Schlägen den Kopf. Infolge der schweren Verlegungen verstarb der Arbeiter. Das Mädchen wurde verhaftet.
Selbstmord aus Furcht vor Strafe. Bei einer Konsultation stahl in Stendal ein Arbeiter dem ihn behandelnden Arzt einen Trauring aus dem Sprechzimmer. Der Arzt entdeckte den Diebftahl sofort nach dem Weggang des Arbeiters. wurde der Dieb von der Polizei gestellt und ihm der Ning abAus Furcht vor Strafe erhängte sich der Arbeiter genommen. am Bettpfosten in seiner Wohnung.
In Monte Carlo im Fürstentum Monaco besteht die beRach§ 618 des Bürgerlichen Gesetzbuchs hat beim Vorliegen rüchtigte Spielbant, auf der die Edelsten und Besten der fapieines Dicuftverhältnisses der Dienstberechtigte Räume, Vorrichtun- talistischen und feudalen Klassen zusammen mit allerhand minder gen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu be- bemittelten Abenteurern, Defraudanten, Dirnen und lüfternen Spießfchaffen hat, so einzurichten und zu unterhalten, daß der Dienst- bürgern ihr Glüd versuchen. Bahllose zerstörte Gristenzen, ruinierte Im Kampfe mit Räubern. Als gestern die Bergwerkspolizei verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschütt Familien, Selbstmorde und Verbrechen find das eine Ergebnis des von Bogo duchow einige Räuber verhaften wollte, die sich in ift, als die Natur der Dienstleistung es gestattet. Schadensflagen Teufelssputs, der am glänzendsten Bunkte der modernen Zivilisation" einem Bause verstedt hielten, wurde sie von den Räubern beschoffen. megen Verlegung dieser Vorschrift gehören nicht zu den Selten sein Wesen treibt. Das andere Ergebnis ist etwas freundlicher. Die Die Polizei holte Rojaten herbei und es tam zu einem heiten. Dem Reichsgericht lag nun fürzlich ein solcher Rechtsstreit Badegesellschaft, die diese Anstalt unterhält und ein Aktienkapital Feuergefecht, bei dem zwei Polizeibeamte verwundet, zur Entscheidung vor, der in tatsächlicher und rechtlicher Beziehung von 60 Millionen Frants befigt, hat im abgelaufenen Geschäftsjahre zwei Räuber und drei andere Personen getötet Der Münzwardein W. in Hamburg ist im Oktober 1895 in den eine Dividende von 19,2 Millionen( 82 Broz.)„ berdient". wurden. Opfer der Mississippi- Ueberschwemmung. Wie aus Baton Dienst des Hamburgischen Staates getreten, und zwar als Leiter Jm Vorjahre wurde die gleiche und 1909/10 eine Dividende von Stouge gemeldet wird, sind dort am Dienstag infolge Dammdes Chemischen Staatslaboratoriums, das der Münze angegliedert 18,9 Mill. Fr. berteilt. Dazu kommt noch die Abgabe von 7 327 000 bruches des Mississippi 17 Personen ertrunken. ist und die Aufgabe hat, im Interesse des Erzhandels Untersuchun( im Vorjahre 6 724 600) Fr., die dem Fürsten aufließt, dem als gen der Erze vorzunehmen. Nach wiederholter Erkrankung ist. Tieffeeforscher und Freund des deutschen Kaisers bekannten Albert im Jahre 1906 pensioniert worden. Er behauptet, die zu seiner Benfionierung führende Krankheit habe er sich im Dienst infolge von Monaco . Also 262 Millionen in einem Jahre: ein winziger Ginatmung metallurgischer Dämpfe im Laboratorium zugezogen; Bruchteil der Unsummen, die der Kapitalismus der arbeitenden die baulichen Einrichtungen des Laboratoriums, das im Keller eines Klasse entzieht und doch durch die besondere Frivolität und Graufig vom Staat angekauften Privathauses betrieben wurde, seien unge- feit der Vorgänge ein besonders kennzeichnender Ausdruck der Kultur nügend gewesen. Er verlangt deshalb vom Hamburgischen Staat und des Christentums unserer Gesellschaft.
Eingegangene Druckfchriften.
14. Jahresbericht des Arbeiterfekretariats München und Ge55 S. schäftsbericht des Gewerkschaftsvereins München 1911. Selbstverlag. Das Arbeiterfekretariat und die Gewerkschaften Magdeburgs 1911. 23 S. Selbstverlag.
Drei billige Pelerinen- Tage
Donnerstag
Freitag
Sonnabend
Loden- Pelerinen
Qual. 1
grauer oder grünlicher Strichloden. ,, Imprägniert." Vorzüglich im Tragen. Mit abknöpfbarer Kapuze, Tragbändern, Armdurchgriffen und Taschen. Für Herren und Damen
Längen 120 u. 125 cm
12.90 Q7.30
Sport- Anzüge
moderne Loden, praktische Formen
* 45, 36, 30, 24, 18
M.
Für Knaben und Mädchen Längen 70, 80, 90 cm
7.30 4.35 7.30.4.35
Gummi- Mäntel echt englisch, spottbillig, 12.50
für Herren und Damen M.
BaerSohn
Sonntag von 8-10 Uhr geöffnet
Längen 100 u. 110 cm
9.80.5.85
Sport- Joppen
zweckmäßige Loden und formen
M. 13, 10.50, 8.50, 7, 5
Chausseestraße 29-30 11 Brückenstraße 11 Gr. Frankfurter Straße 20 Schöneberg, Hauptstr. 10 Die Besichtigung unserer Kleiderwerke, der größten ihrer Art in Deutschland , wird unseren Kunden nach vorheriger Anmeldung gestattet.
Der Haupt- Katalog Nr. 44( Neueste Moden) kostenlos und portofrei
Loden- Hüte 1.90 u. 3.40 Sporthemden, Rucksäcke Sommer- Gürtel.. 95 Pt.
www