Ausnahme dem Sozialdemokratischen Wahlverein anschließen und die jozialdemokratische Preffe abonnieren. Ju Oranienburg unternahmen die Besucher nach einem Referat Georg Schmidts einen Spaziergang durch die Stadt.
zulässige Berteilung der Flugblätter auf den Straßen vor dem vor dem Schöffengericht Stadthagen beschuldigte, er habe sich hinter Geschäftslokal der Klägerin stattgefunden habe, hält das Kammer- die Gendarmen verkrochen. Rechtsanwalt Ulbrich, der den Kläger vertrat, beantragte nach gericht nicht für erwiesen. Dem Bericht des Polizeipräsidenten, daß anzunehmen sei, daß auch vor dem Geschäft der Klägerin eine einer weniger an juristischen Erwägungen, als von politischen Flugblattverbreitung erfolgt sei und daß wahrscheinlich auch Empfindungen beeinflußten Rede die Bestrafung des Angeklagten Die Aufhebung der Trennung der Geschlechter in den Synagogen, Boykottposten aufgestellt gewesen seien, legt das Kammergericht und die Freisprechung des Widerbeklagten. Rechtsanwalt Dr. Heinemann, der Verteidiger Stadthagens, nach dem„ Börsen- Courier", von der Berliner Jüdischen Gemeinde Schließlich wird auch die Absicht der Beklagten , die wirtschaftliche trat für die Freisprechung des Angeklagten ein. Dieſem ſei vom Verwaltung geplant, Die Sache ist so weit gediehen, daß bei den Existenz des Klägers zu vernichten, vom Stammergericht verneint. Kläger der denkbar schwerste Vorwurf, nämlich der Lüge, gemacht Gemeinderabbinern Gutachten darüber eingeholt werden sollen, ob Die Nevifion des Klägers suchte auszuführen, daß der Boykott worden. Daß der Angeklagte darauf sofort in scharfer Weise diefer Neuerung religiöse Bedenken entgegenstehen. Wird die Frage im vorliegenden Falle, insbesondere durch die Art seiner Durch- reagierte, sei selbstverständlich. Er habe sich mit seiner Aeußerung von der Mehrzahl der Rabbiner verneint, dann dürfte die Be- führung, ein erlaubtes Kampfmittel nicht mehr gewesen sei. Es gegen Finsterwalder in der Notwehr befunden. feitigung der Frauenabteilung" jedenfalls zunächst in einigen fei die böllige Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz des Klägers Synagogen erfolgen. beabsichtigt gewesen; die vom Kläger hierfür erbotenen Beweise habe das Kammergericht zu Unrecht abgelehnt.
Jugendbewegung.
Jugendwehrunfug.
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Die Bestrebungen, überall sogenannte Jugendivehren zu bilden, angeblich um die Jugend zur Wehrfähigkeit zu erziehen, nehmen einen geradezu bedenklichen Charakter an. In der Post" veröffentlicht ein gewiffer Dr. Schütz aus Bremerhaven einen langen Artifel, in welchem er Ansichten entwickelt, deren Durchführung ganz entschieden verhindert werden sollte. Seiner Auffassung nach müßten überall Jugendwehrkompagnien a 150 Köpfe geschaffen werden, für die ein Aufwand von 3000 bis 6000 m. jährlich erforderlich wäre. Vor allen Dingen sollen für die Jugend Gewehre angeschafft werden, und zwar will er die älteren kräftigeren Jungen gleich mit Infanteriegewehren ausrüsten. Das Gewehr soll seiner Meinung nach die Begeisterung ganz besonders entfachen. Später will der Mann mit den Jungen Scharfschießen veranstalten.
Es liegt auf der Hand, daß die Bewaffnung solcher Jungen mit Schießgewehren außerordentlich bedenklich ist. Die bisher beſtehenden zugendwehren sind weiter nichts gewesen als mehr oder meniger geschäftliche Unternehmungen. Ueber eine gewisse Spielerei tommen diese gangen Bestrebungen nicht hinaus, jebenfalls sind sie nicht das, was die Sozialdemokratie unter Erziehung der Jugend zur Wehrfähigkeit versteht.
Soziales.
Die Trauermusik im Café.
Das Neichsgericht hat am Montag das Urteil des Kammergerichts aufgehoben und die Sache zur anderweiten Berhandlung und Entscheidung an das Rammergericht zurüdverwiesen.
Krüppelfürsorgefongres.
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Denselben Standpunkt vertrat Stadthagen , der in längerer Rede auf das Ergebnis der Beweisaufnahme einging. Er wandte sich auch gegen die Begründung des Urteils erster Instanz, welches dem Kläger zubilligt, er habe den Ausdruck„ bewußte unwahrheit" in Wahrnehmung berechtigter Interessen gemacht. Seine Inter essen hätte der Kläger berechtigterweise in der Diskussion vertreten fönnen. Unberechtigt aber seien die durch seine beleidigenden Zwischenrufe verursachten Störungen. Auf der Seite des Klägers Für den 2. Kongreß der Deutschen Vereinigung für Krüppel- werde es jest so hingestellt, als habe sich der Zuruf„ bewußte Unfürsorge in München ( 29. Mai 1912) liegt jekt die vollständige wahrheit" nicht auf die fachlichen Darlegungen, sondern darauf be. Tagesordnung vor. Die Vormittagsfitung bringt die Vorträge: 30gen, daß der Referent die Lage der Arbeiter als schlecht, als fonservativer Bersammlungsbesucher berechtigte Interessen vertrete, Wie richtet man die Krüppelfürsorge ein?"( Behandlung, Er- rechtlos bezeichnet habe. Es müsse doch festgestellt werden, ob ein ziehung, Versorgung.) Was ist durch die bisherige Krüppel- wenn er Ausführungen, die ihm nicht gefallen, als bewußte lin ( Gründung neuer Anfürsorgebewegung erreicht worden?" wahrheit bezeichne. Jedenfalls würde man einem Arbeiter, der in " Wie weit kann die Zahl der Krüppel durch recht einer konservativen Bersammlung die dort vorgetragenen Ansichten stalten ufio.) zeitige Behandlung vermindert werden?" In der Nachmittagssigung werden diejenigen Fragen erörtert, als bewußte unwahrheiten bezeichnen würde, nicht wahrnehmung berechtigter Interessen zubilligen. an welchen in erster Linie Erzieher und Aerzte Anteil nehmen. Das Urteil wurde noch nicht gefällt. Es soll erst am 21. Mai verkündet werden. Als Vorträge für den Nachmittag sind vorgesehen: Ulbrich- CracauMagdeburg:" Die Berufswahl der Krüppel", Dr. Gg. HohmannMünchen: Welche Kinder bedürfen der Aufnahme in die Krüppelanstalt?" und Dr. Fürſtenheim- Michelstadt i. D.:„ Die Seele des bie noch aus dem borjährigen Kellnerstreit in Happoldts Brauerei Strüppels". Die amtlichen Zählungen haben ergeben, daß in über 100 000 unversorgte Krüppelfinder unter ausschank( Hasenheide) herrührt, sollte gestern vor dem Amtsgericht Deutschland 15 Jahren und über eine halbe Million erwachsene Krüppelkinder Berlin- Tempelhof verhandelt werden. vorhanden sind. Der Zutritt zu den Verhandlungen ist unentgeltTich gestattet.
Gerichts- Zeitung.
Die Patrioten in Wandlit.
Eine späte Beleidigungsklage,
Im Juli 1911 hatte der Bächter des genannten Ausschants, der Dekonom Zabel, es erleben müssen, daß auch Kellnern endlich einmal die Geduld reißt, wenn fie vergeblich auf Erfüllung ihrer berechtigten Wünsche warten sollen. Ueber die Ursachen des Streifs äußerte sich ein fleines Flugblatt, das damals besonders unter den Gästen des Herrn Babel verbreitet wurde. Als der beim Verband Deutscher Gastwirtsgehilfen angestellte GewerkschaftsUeber den Geschmad läßt sich bekanntlich nicht streiten. Dies Unsere Leser werden sich erinnern, daß Genosse Stadthagen beamie Behr das Flugblatt im Lokal selber verteilte, wurde er von trifft nicht nur auf leibliche, sondern auch auf geistige Genüsse zu. auf eine Privatflage des gräflich Redernschen Forstbeamten Finster- mehreren Gästen beschimpft und angegriffen. Einem dieser unWer aber bei seiner Abneigung gegen das Dargebotene die ihm walder wegen Beleidigung des Klägers am 8. Januar vom Schöffen- mehreren Gästen beschimpft und angegriffen. Einem dieser undurch Gesez und Rechte gesteckten Grenzen überschreitet und feine gericht zu einer Geldstrafe von 50 m. verurteilt worden ist, während gestümen Beschützer des Oekonomen brachte sein Eifer eine Geldihm daraus erwachsenen Pflichten verletzt, dem kann dies unter Finsterwalder auf Stadthagens Widerklage zu 5 m. verurteilt strafe von 25 M. ein. Aber auch gegen Behr sollte der Strafrichter Umständen sehr teuer zu stehen kommen. Das sollte auch die wurde. Infolge der von beiden Parteien eingelegten Berufung mobil gemacht werden, weil Herr Babel sich durch das Flugblatt Inhaberin des Café Flora in der Hajenheide, Frau Lauerhaas, wurde die Klage gestern in zweiter Instanz vor dem Landgericht beleidigt fühlte. Da eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft nicht erfahren, die von einem Pianisten auf Zahlung von 210 m. ver- Berlin I verhandelt. den gewünschten Erfolg hatte, so blieb mur übrig, daß Zabel selber Hlagt worden war, da sie einen durch ihren Ehemann mit dem Hier ergab die Beweisaufnahme in allen wesentlichen Bunkten Hagte. Kläger mündlich abgeschlossenen Vertrag nicht erfüllt hatte. Der denselben Tatbestand, der in der ersten Instanz festgestellt worden Dem Angeklagten Behr wurde zur Last gelegt, den Kläger Ehemann der Beklagten hatte mit dem Kläger mündlich ein war: Stadthagen sprach in einer sozialdemokratischen VersammEngagement vereinbart, wonach dieser nebst einem Geiger und lung in Wandlit( Kreis Niederbarnim) am 29. Mai 1910. Die Babel beleidigt zu haben durch einige in dem Flugblatt enthaltene einem Gellisten gegen eine Entschädigung von 5 M. pro Mann und konservativen Honoratioren von Wandlik und Umgegend hatten Aeußerungen über die Art, in der Herr Zabel den Kellnern die Tag in dem Café Flora zu spielen verpflichtet war. Ueber ein Borlehrungen getroffen, um den Redner nach besten Kräften zu Forderungen bewilligt und dann die Bewilligung wieder zurlick eventuelles Probeſpiel sowie über Kündigung war nichts vereinbart stören und die Versammlung zu sprengen. Dem Wirt des Botals gezogen habe, und über die Beschaffenheit der Koft, deren Abschaf worden. Der schriftliche Bertrag, den der Kläger am Antrittstage hatte man angedroht, man werde ihm alles turz und flein schlagen, fung die Hauptforderung sei. Vor Eintritt in die materielle Verdes Trios begehrte, war nach Angabe des Ehemannes der Bewenn er die Sozialdemokraten in seinem Lokal tagen lasse. Aber handlung machte Behrs Verteidiger, Rechtsanwalt Heine, den Einflagten noch nicht ausgefüllt und sollte spätestens am folgenden die Versammlung fand statt. Auch die„ Patrioten" rüdten an. Der wand der Verjährung. Schon mit dem erfolglos gestellten StrafMontag in die Hände des Klägers gelangen. Ingwischen ereignete im Dienste des Grafen Redern stehende Oberförster Finsterwalder, fich aber folgendes: Ein Gast bestellte sich bei der Musikkapelle der Amtsvorsteher Fielik, der Gemeindevorsteher Sommer und antrag sei, führte er aus, Babel zu spät gekommen. Behr habe eine piece aus einer Oper, welchem Wunsche auch entsprochen andere lokale Stüßen der konservativen Partei faßen, um mehrere das Flugblatt, wie in dem Verfahren gegen jenen Gast feſtgeſtellt wurde. Diese Musik entsprach aber durchaus nicht dem Geschmad Tische gruppiert, im Saale. In ihrer Mitte befand sich der anti- worden sei, bereits am 17. Juli in dem Lokal verteilt; der Strafder Beklagten ; sie geriet in helle Entrüstung und forderte die semitisch- konservative Agitator Döring, den man sich zu dieser Ge- antrag gegen Behr sei aber erst am 19. Oktober, nach mehr als Musiker auf, etwas Lustiges" zu spielen, ein Café fei doch kein legenheit aus Berlin hatte kommen lassen. Während Stadthagen drei Monaten, bei der Staatsanwaltschaft eingegangen. Selbst Trauerhaus. Des weiteren soll sie noch ein Benehmen gegen die sprach, wurde ihm vom Tische der konservativen Ortsgrößen aus wenn, wie Babel unzutreffend angebe, der 19. Juli als Tag der Musiker an den Tag gelegt haben, das nach Aussage einer Augen- wiederholt zugerufen:" Jude"," Judenlümmel"," Quatsch"," Blöd- Berteilung des Flugblattes in Frage läme, so sei für die Einreichung zeugin nicht anständig gewesen war. Schließlich ließ fie den Musikern durch einen Kellner den fälligen Lohn auszahlen und lung die Zwischenrufer in humoristischen Wendungen abgefertigt innegehalten worden. Die Judikatur sei darüber einig, daß innerMusikern durch einen Kellner den fälligen Lohn auszahlen und inn" usw. Nachdem Stadthagen unter Heiterkeit der Versamme des Strafantrages die vorgeschriebene Frist von drei Monaten nicht ihnen fagen, daß sie nicht mehr wiederzukommen brauchten. Diese hatte, wandte sich Döring an Stadthagen mit der Bersicherung, er innegehalten worden. Die Judikatur sei darüber einig, daß innererhoben jedoch Anspruch auf die gefeßliche Kündigungsfrist, womit fei in der Lage, Ruhe unter seinen Gesinnungsgenossen zu schaffen, halb der drei Monate der Strafantrag einlaufen müsse, so daß in Vor dem Gewerbegericht bestritt gestern die Beklagte zunächst penn ihm als ersten Diskussionsrebner das Wort erteilt werde. Der dem vorliegenden Fall spätestens am 18. Oktober der Antrag in die Vor dem Gewerbegericht bestritt gestern die Beklagte zunächst die Berechtigung ihres Ehemannes, Verträge in ihrem Namen ab. Borsitzende, Genosse Koffert , sicherte Dörinig das Wort zu und teilte Sände der Staatsanwaltschaft hätte gelangen müssen. das nach der durch die Störung beranlaßten Bertagung der Ver- Das Gericht entschied, die Antragsfrist habe begonnen mit dem zuschließen. Andererseits wandte sie ein, daß erst ein Probespiel fammlung mit. Aber der von den Patrioten" verursachte Radau Tag, an dem Babel Kenntnis von dem Flugblatt erhielt, und habe bereinbart worden sei. Sie stritt auch den drei beteiligten Musikern fetzte sich fort. Als Stadthagen an der Hand des damaligen Ent- geendet nach Ablauf der drei Monate. Wenn Babel spätestens am die Fähigkeit; eine brauchbare Musik zu liefern, mit dem Bemerken wurfs der Reichsversicherungsordnung zeigte, wie rechtlos der Ent- 19. Juli das Flugblatt fennen lernte, so sei mit Beginn des as, fie fönnten nicht einmal das Instrument richtig halten. Das wurf die Mitglieder der Landkrantentassen hinsichtlich der Kaffen - 19. Oftober, an dem der Antrag erst einging, die dreimonatige Frist ganze Berhalten der Beklagten brachte ihr eine Ordnungsstrafe verwaltung mache, rief der Oberförster Finsterwalder, das sei un- 19. Oftober, an dem der Antrag erst einging, die breimonatige Frist bon 10 M. wegen Ungebühr vor Gericht ein. wahr. Stadthagen forderte den Zwischenrufer auf, seine gegen bereits abgelaufen gewesen. Hiernach sei wegen Verjährung das Die Kammer 6 unter Vorsitz des Magistratsrats Dr. Sedt erachtete die Nichterfüllung eines rechtmäßig zustande gekommenen teilige Ansicht in der Diskussion zu vertreten, und wiederholte dann Verfahren einzustellen, und der Kläger habe die Kosten zu tragen. seine Ausführung über die Verwaltung der Landkrantentassen, woVertrages für vorliegend und verurteilte die Beklagte zur Zahlung bei er die betreffenden Bestimmungen des Entwurfs zitierte. Nun der vom Kläger geforderten Summe. rief Finsterwalder Stadthagen zu:„ Das ist eine bewußte unwahr. heit!" Stadthagen wehrte sich gegen diese grobe Beleidigung mit den Worten:„ Wenn Sie behaupten, ich sage die unwahrheit, dann find Sie ein unverschämter Lümmel!"- Hierauf erfolgte ein wüster Tumult. Die Konservativen sprangen auf, brängten nach dem Bodium und schimpften auf Stadthagen und die Sozialdemokraten. Ein Bierfeidel wurde als Wurfgeschoß nach den Versammlungs leitern geworfen. Der überwachende Gendarm löfte die Verfamun lung auf, weil er wie später vor dem Oberverwaltungsgericht festgestellt wurde den Ausbruch einer von den Konservativen verurfachten Schlägerei befürchtete.
die Beklagte sie aber abwies.
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Müller
Zum Kampf gegen die Arbeiterturnvereine. Einen ständigen Kampf haben in der lekten Zeit die Arbeiterturnvereine in Botsdam und in Bornstedt und Bornim bei Potsdam Ein Boykott zweds Abschaffung der Heimarbeit. zu führen gehabt. Beide Vereine wurden aufgefordert, ihre MitSeit einer Reihe von Jahren geht das Bestreben der Arbeitergliederlisten und ihre Statuten einzureichen, weil sie politische Tenschaft, soweit sie gewerkschaftlich organisiert ist, dahin, Heimarbeit benzen verfolgten. Das letztere follte daraus hervorgehen, daß sie irgendwelcher Art tunlichst zu beseitigen. Ganz besonders erstrebt in der„ Brandenburger Zeitung" inserieren, daß sie dem Arbeiterwird dieses Ziel von der Arbeiterschaft im Schneidergewerbe, und turnerbund angehören und daß sie zuweilen bei den sozialdemokra hier ist es namentlich die Konfettionsbrandje, gegen die in den tischen Vergnügen mitwirken; auch feien einige ihrer Mitglieder letzten Jahren wiederholt die Kämpfe des Verbandes der Schneider ausgesprochene Anhänger der sozialdemokratischen Partei. Während fich richteten. Im Frühjahr 1907 unternahm die Mitgliedschaft ber Potsdamer Verein mit seiner Beschwerde gegen die polizeiliche Berlin des Schneiderverbandes wieder einen Borstoß zivecs AbVerfügung durch zwei bis drei Instanzen abgewiesen wurde, schwebt schaffung der Seimarbeit in der Konfektionsbranche. In einem Daß diese Befürchtung nicht unbegründet war, dafür legte bei dem Bornimer Verein zurzeit die Sache noch. Der Potsdamer Flugblatt wurden die Konsumenten von Herren- und Knaben- ltjiker Müller, einer der konservativen Versammlungsbesucher, Verein denkt natürlich nicht daran, dem Wunsche der Polizei nachfenfektion aufgefordert, die Arbeiterschaft in dem Kampfe um in der geftrigen Verhandlung beredtes Zeugnis ab. Sehr anschau autommen und lauert nun schon seit mehreren Wochen auf ein bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen dadurch zu unterstützen, lich und drastisch schilderte er, wie er sich an das Podium gebrängt Strafmandat, gegen das dann richterliche Entscheidung beantragt daß bei Einkäufen diejenigen Firmen vermieden werden, die die und versucht habe, mit seinem Krückstock Stadthagen ans Bein zu werden soll. Doch die Polizei wird sich jetzt schwer hüten, ein solches Forderungen des Verbandes ablehnen; es ist eine Liste dieser haken und herunterzuzerren in den Knäuel feiner patriotischen Strafmandat zu schicken. Hat doch dieser Tage vor der BotsFirmen beigefügt und es wird dann weiter ausgeführt, daß die Freunde. Wenn wir ihn runtergekriegt hätten, dann wäre es ihm bamer Strafkammer die Regierung einen Reinfall erlebt, der fie Garderobenhändler die flare Sachlage dadurch zu verschleiern schlecht ergangen," versicherte Müller, feinen Arückstock vor dem jedenfalls von weiterem Vorgehen gegen die Arbeiterturnvereine fuchten, daß sie behaupten, fie produzierten überhaupt nicht selbst Gerichtstische schwingend. Der Borsigende. Landgerichtsbirektor furiert haben wird. Der Vorstand des Turnvereins Freiheit" in und seien deshalb nicht verantwortlich für etwaige Schundlöhne; Neuenfeld, jah sich veranlaßt, den Beugen Müller eindringlich zu egin war nämlich aus dem gleichen Grunde wie oben geschildert, Die Heimarbeit sei aufs schärffte zu bekämpfen; die Errichtung von einem anständigen Verhalten vor Gericht zu ermahnen. mit einem Strafmandat bedacht worden, gegen das er Einspruch Betriebswerkstätten sei auch von den Konfektionshändlern zu ver- behauptet, aus Furcht vor seinem Krückstock habe sich Stadthagen beim Potsdamer Schöffengericht einlegte und von diesem freilangen; das laufende Publikum wird ersucht, die in der Liste auf- hinter die Gendarmen geflüchtet, zwischen ihnen durchgegluftert" gesprochen wurde. Die Staatsanwaltschaft legte gegen diefes frei geführten Firmen, über die der Boykott verhängt sei, streng zu und weiter geschimpft. meiden. Eine ähnliche Bekanntmachung ist in mehreren Nummern Diese Angabe wurde durch die Zeugen Koffert und Neumann sprechende Urteil Berufung ein, die dieser Tage vor der Potsdamer Straflammer verhandelt wurde. Diese Berufung ist verworfen des„ Vorwärts" veröffentlicht worden. In der viste der boyfot- als unzutreffend bezeichnet. Nach ihrer Angabe ist Stadthagen nach worden, weil der Beweis nicht erbracht werden fonnte, daß es fich tierten Firmen war auch die Firma G. Böhm in Berlin , Stalizer Auflösung der Versammlung an den Rand des Podiums getreten um einen politischen Verein im Sinne des Reichsvereinsgejekes Straße 31, bezeichnet, die sich mit dem Verkauf von Burschen- und hat den Oberförster um Nennung feines Namens ersucht. handele. Während das Schöffengericht teine politische Petätigung und Arbeiterkleidungsstüden beschäftigt, die nicht in eigenen Wert- Finsterwalder aber gab seinen Namen nicht an. Nun suchte Stadt- darin erblicken konnte, wenn der Verein feine Turnabende in hätten hergestellt sind. Die Firma Böhm behauptet, infolge des hagen den Namen des Oberförsters von den Gendarmen zu er- Parteilotalen abhält und in der sozialdemokratischen Presse inseBontotts sei ihr Geschäftsumfah um ein Drittel zurückgegangen; fahren, verhandelte aber ohne Erfolg mit ihnen. Bon cinem Berriert, stellte die Strafkammer fest, daß man aus der Zugehörigkeit sie habe einen Schaden von 60 000 m. erlitten. Hiervon flagt sie stecken hinter die Gendarmen kann nach Ansicht dieser Zeugen gar des Turnvereins zum Arbeiterturnerbunde keine politische Tätigkeit von der Mitgliedschaft Berlin des Schneiderverbandes und deren feine Rede sein. Auch Stadthagen bestritt ganz entschieden, daß er Geschäftsführer Stunze zunächst einen Teilbetrag bon 5000 M. ein. auch nur daran gedacht habe, hinter der Polizei Schuh zu suchen Das Landgericht I zu Berlin hat den Schadenanspruch dem vor den konservativen Radaumachern. Das sei doch in einer BerGrunde nach für gerechtfertigt erklärt. Ueber den weiteren Stlage- sammlung, deren Mehrheit aus Sozialdemokraten bestand, wirklich anspruch( auf Unterlassung der weiteren Verbreitung des Flug- nicht nötig gewesen. blattes und auf Schadenersatz gegen die Druckerei des„ Vorwärts") Daß die Konservativen die Sprengung der Versammllung von ist eine Entscheidung noch nicht ergangen. Im Gegensatz zum vornherein geplant hatten, geht auch daraus hervor, daß Döring Landgericht hat das Kammergericht zu Berlin die Schadensklage wie er selbst angab, nachdem ihm der Vorsitzende der Versammabgewiesen. Es führt in Anlehnung an die ständige Rechtsprechung lung das Wort als ersten Redner zugesagt hatte, seinen Freunden des Reichsgerichts aus, daß weder der Boykott an fich als eine un- mitteilte, er bekomme das Wort nicht, worauf diese weiter lärmten. erlaubte Maßnahme zu betrachten sei noch daß er dies durch das Während sich die Klage Finsterwalders auf die Worte Stadterstrebte Ziel ober die Art seiner Durchführung geworden sei. hagens stüßt: Frecher, unverschämter Sümmel", hat Stadthagen Es jei anguerfennen, daß die Forderungen auf Einrichtung be- Widerlage erhoben, weil ihn Finsterwalder in der Versammlung sonderer Betriebswerkstätten, Zahlung ausreichender Löhne und der bewußten unwahrheit beschuldigte, ferner, weil in der schrift Abschaffung der Heimarbeit nicht gegen die guten Sitten verstoßen. lichen Klagebegründung behauptet wird, Stadthagen habe als Reicha . Das Flugblatt gehe im Ausdrud zwar bis an die äußerste Grenze tagsabgeordneter zum Zweck der Verhebung bewußt unwahre Be des Erlaubten; die Ausdrücke seien zwar scharf, aber nicht so maß hauptungen verbreitet; Stadthagen pflege zu berbuften, nachdem Los, daß anzunehmen wäre, es sei dem Verfasser nur auf die er eine Seyrede gehalten habe, Diskussion werde nicht zugelaffen; Schmähung des Gegners angekommen. Daß eine an sich un- weiter wird zum Gegenstand der Widerklage gemacht, daß der Kläger
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herleiten tönne.
Eingegangene Druckfchriften.
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Die Zeitschrift. Heft 16. Herausgeber A. Helms. 50 Pf. A. Janssen, Hamburg . Die kriminelle Fruchtabtreibung von Geheimrat Prof. Dr. H. b. Winkel. 2 M. Unsere Irrenhäuser von Dr. 2. M. Kotscher. 3 M. Zuchthaus und Gefängnis von M. Baehr. 3 M. Dr. P. Langen scheidt, Berlin W. 57. Marktbericht von Berlin am 13. Mai 1912, nach Ermittelung des tönigl. Polizeipräsidiums. Marftballenpreise.( Kleinhandel) Speisebohnen, 100 Silogramim Erbfen, gelbe, zum Stochen 34,00-50,00. peise, 35,00-56,00. infen 40,00-80,00. Startoffeln( Steinhbl.) 8.00-13,00. Kilogramm Rindfleisch, von der Neule 1,70-2,40. Rindfleisch, Bauchileisch 1,40-1,80. Sveinefleisch 1,40-1,90. Stalbfleisch 1,40-2,60. Hammelfleisch 1,40-2,20. Butter 2,40-3,20. 60 Stud Gler 8,20-5,50. I stilogramun Starpfen 1,00-2,40. Male 1,60-3,20. Bander 1,60-3,60. echte 1,20-2,60. Bariche 0,80-2,00. Schleie 1,40-3,20. Bleie 0,80-1,40. 60 Stad Streble 1,80-40,00.