9,1.3 29. � 2. öeilllge des„Momarts" Kerlilltt WlksblR* Am die flrbelteringend. Seitdem die proletarische Jugendbewegung durch die Einficht der erwachsenen Arbeiter zu einer imposanten Massenbewegung ge-, worden ist, gilt es in den Vereinen de» Bürgertums als eine ihrer wichtigsten Aufgaben, die Arbeiterjugend für die bürgerlichen Be- strebungen zu gewinnen. Aber dieser Fang der proletarischen Jugend will nicht recht glücken. Die durch die Zertrümmerung ihrer Or- ganisation und die Verfolgung ihrer Bewegung obdachlos gewordene Arbeiterjugend ist klug genug, den Lockmitteln des Zucker- brotes, deren sich die staatliche Fugendpflege bedient, zu folgen. Den Leitern der bürgerlichen Jugendbewegung ist daS Betragen der proletarischen Jugend unverständlich. Für sie ist die Arbeiterjugend und ihre Gewinnung für das Bürgertum ein Problem, dessen Lösung alle ihre Gedanken und Intelligenz in Anspruch nimmt. Der grösite Teil der neueren Literatur über die Jrigendpstege handelt von der Psyche der arbeitenden Jugend. Dies Problem stand auch im Mittelpunkt der in diesen Tagen in I e n a abgehaltenen dritten Jahresversammlung des Bundes deutscher Jugendvereine. Diese Organisation bemüht sich in einem besonderen Maße um die Gewinnung der arbeitenden Jugend. Er verschmäht alle Mittel, die auf sie abstoßend wirken könnten. Schon bei der Namenbezeichnung der Vereinigung ist das Prinzip beachtet worden. Der Name verschweigt den evangelischen Charakter der Organisation. Tatsächlich gehört der Bund deutscher Jugendvereine zur evangelischen Jugendbewegung. Er ist vor drei Jahren, als die proletarische Jugendbewegung besonders in den Groststädten so rapid wuchs, auf die Initiative des liberalen Pastors Roese, nachdem er die damalige proletarische Jugendorganisation in Berlin eifrigst studiert hatte, gegründet wordrn. Die Gründer. liberale Theologen, die der evangelischen Jünglingsvereinsbewegung angehörten, waren zu der Erkenntnis gekommen, daß die Jünglings- vereine die arbeitende Jugend nicht zu gewinnen vermöge». Sie führten diese Tatsache auf den.Betzirkel"-Cbarakter der Jünglings- vereine zurück. Sie proklamierten„kirchliche Schonzeit" für die schulentlassene Jugend: verzichteten aus die öden Bibelstunden und das lächerliche Polaunenblasen, schoben dafür die vaterländische und soziale Erziehung der Jugend, betrieben in einem die kapitalistische Ordnung bejahenden und den Klassenkampf verneinenden Sinne, in den Vordergrund ihrer Tätigkeit. Trotz der„geschickten". und eifrigen Agitation ist es dem Bunde dennoch nicht gelungen, grötzere Scharen jugendlicher Arbeiter zu gewinnen. Er zählt heute — nach seinen Angaben— 7000 Mitglieder, die in 120 Vereinen organisiert sind. Auch die diesjährige Tagung, die sich u. a. zum ersten Male mit der„Pflege der weiblichen Jugend" beschäftigte, stand unter dem Zeichen des Kampfes um die Arbeiterjugend. Nicht weniger als drei auserlesene Referenten behandelten an einem öffentlichen Erörterungs- abend„DaS Massenproblem in der Jugendarbeit". Der erste Redner. Pfarrer Dr. F i n e i s e n-Remscheid, wollte die Frage beantworten: „Wie gewinnen wir die Massen der Volksjugend?" Er tat's ober nicht. Er konnte es nicht. Einige seiner Ratschläge, die er, teils auf eigener Erfahrung beruhend, gab. waren so übel nicht. Zum Beispiel: Alles Philisterhafte müsse aus dem Verein gebannt werden, der Leiter müsse immer auf dem Posten und immer freundlich sein und dürfe nie befehlen. Der Berein müsse eine viel- seitige Tätigkeit entfalten, um die Jugendlichen zu fesseln. Der Leiter müsse sich ihr Vertrauen erwerben und ihnen auch in sozialen Nöten helfen. DaS war aber auch alles, was der liberale Pastor zu sagen hatte. Er wird selbst nicht glauben, dah die Befolgung seiner Ralschläge allein genüge, um„die Massen der Volksjugend" zu gewinnen. Der zweite Redner war der Vorsitzende des Bundes, Pfarrer Lic. Dr. H o l l m a n n- Charlottenburg, der über:„Notwendig- Zm Psychologie des nülitarismus."' Von einem deutschen Soldaten. r. Wohl kein Begriff ist in der Geschichte des menschlichen Geistes so oft und so eingehend Gegenstand der Erörterung gewesen, kein Zustand so leidenschaftlich erstrebt worden, als derjenige der per- sönlichen Freiheit. Mag diese Tatsache immerhin von Un- ausschöpsbarkeiten und Unerreichbarkeiten reden, mag die Freiheit im absoluten Sinne des Wortes dem denkenden Verstände wie dem handelnden Willen bei näherer Betrachtung als eine Illusion sich herausstellen— die unausgesetzte Bemühung um die Sache der Freiheit beweist jedenfalls auch, dag sie selbst oder ein ihr nahe« kommender Zustand einem tiefen Bedürfnis der menschlichen Seele entspricht. Und die Erfahrung lehrt, daß auch Illusionen ihre prak- tische Bedeutung haben, das; wir sie als ziel- und richtunggebende Ideale für die Ordnung unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens und für die Gestaltung unserer individuellen Lebensführung drin- gend bedürfen. Der Glaube an die Göttin Freiheit verbürgt uns ein Möglichkeitsmah irdischer Freiheit. Wer aber den Glauben an die absolute Freiheit zu den übrigen Unglaublich- keilen geworfen hat, wird gut tun, au dem Begriff einer rela- t i v e n Freiheit und seine Realisierbarkeit um so fester zu halten. Relative Freiheit heißt eingeschränkte Freiheit. Freiheit unter Vorbehalten, Freiheit unter Bedingungen, Freiheit mit Pflichten verbunden. Der Besitz dieser Freiheit im ethischen Sinne bedeutet die Fähigkeit, sich im Zustand der Gebundenheit frei fühlen zu können, bedeutet die Kunst, sich innerhalb dcS Gesetzes frei zu bewegen. Der Besitz dieser Freiheit im gesellschafllich-sozialen Sinne bedeutet eine Reihe von Rechten: DaS Recht der freien Bewegung, das Recht der freien Koalierung, das Recht, sich der gesellschaftlichen Sitte zu entziehen, das Recht der freien Rede und Meinung, das Recht der Berufswahl, das Recht der ökonomischen freien Betätigung usw. Alle diese Rechte sind heute(oder sollten es sein) das unveräußerliche Besitzaut der westeuropäischen Kultur- Nationen, und auf ihnen gründen sich alle Glücks- und Wohlfahrts- Möglichkeiten dcS neuzeitlichen Menschen. Was wäre der Gelehrte ohne das Recht der freien Forschung, was der Politiker ohne das Recht der freien Meinungsäußerung, waS der Kaufmann ohne das Recht der freien Bewegung, was der Arbeiter, der Angestellte ohne das Recht der freien Koalierung? ES war nötig zu zeigen, daß die Freiheit also doch kein leerer Wahn ist. Es war nötig, anzudeuten, daß die Freiheit daS Funda- ment unseres persönlichen und gesellschaftlichen Seins ist. Sie ist so *) Der hier abgedruckte Aufsatz ist der erste Teil einer Broschüre, die den Militarismus von der psychologischen Seite bc- trachtet. Dieser erste Teil handelt von dem„Z w a n g Z b e tv u tz t- sein als seelisches Erlebnis des Soldatc n". Der zweite Teil trägt die Ucberschrift:„Die Entseelung des Waffenhandwerks", der dritte Teil:„Die Tragik des M i l i t a r i s m u S". Die Broschüre ist zum herabgesetzten Preise von l.SV M. nur zu beziehen vom„Kulturphilosophischen Verlag", Weimar . keit und Gefahren staatlicher Jugendpflege" sprach.� Der Staat habe nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, sich der Fugend anzunehmen, selbst dann, wenn man ihn, wie die Sozial- demokraten, für einen Klnffenstaat hält; denn die Jugend sei der künftige Staat. Bedauerlich sei nur, daß die Anfänge staatlicher Jugendpflege mit dem Vorstoß der organisierten Arbeiterschaft zur Erziehung ihrer Jugend zeitlich zusammenfalle. Dadurch liege der Verdacht nahe, daß nur aus Furcht vor der Sozialdemolraiie der Staat Jugendpflege treibe. Die Sozialdemokratie dürfte den Regierungen höchstens das Gewissen geschärst haben, dagegen dürfe die staalliche Jugendpflege nicht eine Abwehrmaßregel gegen die Sozialdemokratie bilden. Die Jugend- Pflegeausschüsse seien eine Gefahr. Das ganze Reich läßt sich zwar mit solchen Ausschüssen überspannen. Aber damit sei weder der Sache noch der Jugend geholfen. Wenn ein Regierungs- präfident alle einflußreichen Leute eines Bezirks einlädt, so kommen sie zwar alle, weil sich jeder dazu verpflichtet stählt,— aber d i e Jugend kommt nicht. Schwingt er den Klingelbeutel, so be- kommt er wohl auch viel Geld zusammen, denn man möchte sich gern einen Namen nrachen,— aber mit der Jugend gibt sich keiner ab. So werde vom grünen Tisch aus die Jugend„gepflegt", ohne Freude, ohne Mitgefiihl. Mit dieser Gefahr der staatlichen Jugendpflege hänge eine weitere zusammen; die Erzeugung des Strebertums. Da alles von„oben" komme, drängen sich unlautere Elemente heran, die nur nach„oben" schielen, ohne ein Herz für die Jugend zu haben. Dadurch sei die Arbeit nur um so schwerer.— Eine frische Kritik des fein ausgeklügelten Planes der staatlichen Jugendpflege! Als dritter Referent trat der bekannte liberale Pastor Walter C l a s s e n- Hamburg aus, der überall über gewaltige Erfolge in der Gewinnung der Arbeirerjugend, die er in Hamburg erzielt haben will, redet, von denen man aber in Hamburg wenig spürt. Er ist einer der Propheten, die nur in der Fremde etwas gelten. Der Herr ist — dessen rühnile er fich im vorigen Jahre in einer Versammlung in Berlin — mit der Erziehung der Jugend dermaßen beschäftigt, daß er noch keine Zeit fand, darüber nachzudenken, zu welcher politische» Richtung er fich rechne» solle. Diesmal sprach er über:„Die Aufgaben des einzelnen Gebildeten gegenüber dem Massen- Problem in der Jugendarbeit". Er kritisterte, daß die Herrschenden in ihrem Bildungsgange systematisch vom Volke fern- gehalten werden. Die einzige Möglichkeit, sie zur Mitarbeit in der Jugenderziehung geeignet zu machen, sei, fie zum Volke zu flihren. — Der Herr täte im Jntereffe seiner Bildung gut, sich doch ein wenig mir Politik zu befassen, damit ihm die Klassenbildung mrserer Gesellschaft klar werde. In der ausgiebigen Diskussion wurden die vielseitigsten und verworrensten Ansichten zun« Ausdruck gebracht. Ein Pfarrer mahnte, der sozialen Not der Jugend Verständnis entgegenzubringen. Ein anderer ist naiv genug, fich einzubilden, das Vertrauen der sozialdemokratischen Bäter gewinnen und die Jugnd zur„heiligen Naivität" erziehen zu können. Ein Fortbildungsschullehrer meinte, daß wohl der Staat au? Furcht vor der Sozialdemokratie die Jugendpflege begonnen hätte und daran ganz recht tue. Auch der Bund deutscher I u g e n d v e r e in e treibe Jugendpflege, um gegen den Einfluß der Sozialdemokratie auf die Arbeiterjugend anzukämpfen. Ob die Erörterungen trotz ihrer Ausführlichkeit dazu beigetragen habe», daß die Anhänger des Bundes in Zukunft mit mehr Erfolg als bisher den Fang per proletarifchen Jugend betreiben können, möchten wir bezweifeln. Wie dem auch sei: Alle theoretischen Er- örterungen bürgerlicher Kreise über die Gewinnung der Arbeiter- jugend werden durch das praktische Eingreisen der Arbeitereltern sich als fruchtlos erweisen. sehr in unser Bewußtsein übergegangen, daß wir sie als ein kost- bare? Gut nur dann noch empfinden, wenn sie uns plötzlich entrissen wird. Sie ist uns zum LebenSelement, zur zweiten Natur geworden. Gerade deshalb aber, weil wir sie als etwas Außerordentliches nicht mehr empfinden, ist die psychische Funktion, die sie auS- übt, so ungeheuer wichtig. WaS dem Organismus des Körpers die atmosphärische Luft, ist dem Organismus des modernen Geistes, der modernen Seele die Freiheit: das Element, in dem und von dem sie lebt. Sie ist dem Menschen das allerstärkste und allerrcalste Be- dürfnis. Sie ist es, die ihm die Spannkräfte zuführt, die ihn das Größte vollbringen lassen. Sie ist die notwendigste LebenSzufuhr. ohne die das Individuum eintrocknen und zu einer Mumie er- starren muß. Nur wer diese Psychische Funktion der Freiheit im Leben dcS modernen Menschen ganz begreift, wird ermessen können, was die Eingliederung des Individuums in das System unseres neuzeitlichen Militarismus bedeutet. Mitten in unserer modernen Welt der Freiheiten, der Frei- heitszuwachömöglichkeiien und des Frciheiisbcwutztseins erhebt sich eine Welt des absoluten Zwanges und Zwangs- bewußtseins: die Kaserne. Wenn alles Geschehen in der Welt— von der psychologischen Seite gesehen— ein Ringen um die Erweiterung der persönlichen FreihettS-, Macht- und Willenssphäre ist, so ist alles Geschehen in der Kaserne ein bloßeS Mitsichgeschehen- lassen, ein passivisches Verhalten, ein wortstummeS Dulden: was der Soldat zur Erweiterung seiner persönlichen Freiheit etwa unter- nehmen könnte, wird immer ein unzulässiges Herausgehen auS seinem Pflichtenkreis sein, der ihn ringsum einschließt. Wenn die Triebfeder aller menschlichen Handlungen der persönliche Wille, das Freiheits. und Machibegehren ist, und das Gefühl in allen Lagen zum Menschen spricht:..Du kannst— wenn du nur willst", so ist diese Triebfeder im Soldaten lahm geworden und funktioniert nicht mehr und in seinem Bewußtsein lebt ein immer lebendiges:„Du mußt— weil du nicht anders kannst". Wenn der Beamte den Dienst auittieren, der Angestellte kündigen, der Lohnarbeiter streiken, die unglückliche Ehehälfte ausscheiden, der Nichtmehrchrist seine Taufe rückgängig machen, der Vaterlandsfeind sich ent- nationalisieren lassen kann, wenn, kurz gesagt, alle Zwangsverhält- nisse vraktisch durchbrcchbar sind und icdes andere Mitglied der Gesellschaft einer verhaßten Lage ein Ende machen und sich in eine günstigere hinüberreticn, hinübcrkämpfen kann, und wenn, WaS psychologisch am meisten bedeutet, das Bewußtsein der Glücks - zuwachsmögllchkeiten in allen übrigen immer lebendig ist— so kann der Soldat nur resignieren, in seiner Seele lebt keine Hoffnung auf eine nahe bevorstehende Wendung der Dinge, und ihm bleibt nichts übrig, als die Tage zu zählen, die ihn von dem Genuß einer Freiheit, eines Glückes, die ihm nun als die Freiheit und das Glück erscheinen, noch treimen. Was denn auch mit Fleiß zu geschehen pflegt: nichts kennzeichnet besser den psychischen De- pressionszustand de? modernen Soldaten, als die in allen Heeren der allgemeinen Dienstpflicht bestehende Sitte, die Tage bis zur Entlassung kalendarisch zu zählen und an allen möglichen Orten anzukreiden. Alle wünschenden Kräfte der Seele, die unter dem fortgesetzten Druck härtesten Zwanges der Gegenwart zu enteilen streben, richten sich auf daS eine befreiende Endziel, sehnen sich nach dem einzig vorhandenen Ausweg, sehen nichts als daS große verheißende Tor, durch das man am Ende der Dienstzeit wieder in die Freiheit spazieren wird...,~- Streikiuftiz. Dortmuni», 14. Mai. Freigesprochen und aufs neue gepackt wegen derselben Tat! Daß das krauseste Durcheinander bei der Schnellstreikjustiz vorkommt, haben wir schon oft erwähnt. Gar nicht mehr zu zählen sind die Fälle, wo sich in der Verhandlung ■gegen einen Streikverbrecher herausstellt, daß sich der unter An- klage gestellte Vorfall in Wirklichkeit an einem ganz anderen Tage abgespielt hat, als wie es die Anklage behauptete. Der Angeklagte muß sich natürlich bei seinen Beweisanträgen an die Angaben der Anklage halten. Nachdem dann Dutzende Zeugen aufmarschiert sind, war alles für die Katz, wenn sich herausstellt, daß sich die Justiz mit der Zeitangabe wieder mal eklig vergriffen hatte. Aber daß man einen schon Freigesprochenen noch einmal packt, war auch bei der Streikjustiz, die uns an so vieles gewöhnt hat, etwas Neues. Der Bergmann Bach aus Marklinde war wegen einer Aeußerung über einen„schmächtigen Elektriker" angeklagt und freigesprochen war- den. Der Staatsanwalt hatte Revision eingelegt, diese aber zurück- gezogen. Nach einigen Wochen kam der Bergmann wegen der- selben Tat vor die gleiche Streik kammerl Erst als der Angekla-gte wiederholt auf die Frei- sprechunghinwies, wurdendieAktenbesHafstund das Verfahren eingestellt. Ein mißhandelnder Bebriebsführer?' Dem Be- triebsführer Müning von der Zeche Erin in Kastrop war schon in einer früheren Streiksache vorgehalten worden, daß er einen Taler geben wollte, wenn ein Invalide, der Streikposten stand, verhauen würde. Als der Invalide mit Stöcken von Zechenibeamten ohne jeden Grund mißhandelt wurde, stand Müning dabei und tat nichts, die Mißhandlung zu verhindern. Der Invalide behauptete, Müning habe selbst mitgeschlagen. Der angeklagte Streiksünder wurde danach freigesprochen. In einer neuen Sache spielte der Vetriebsführer insofern wieder eine besondere Rolle, als der An- geklagte auch behauptete, er sei nach der Festnahine von Müning und anderen Zechenbeamten mit Stöcken mißhandelt wor- den. Obschon der Angeklagte die Behauptung wiederholt aufstellte und obschon, wie gesagt, der Betriebssührer vor derselben Streikkammer schon ein wenig rühmliche Gastrolle als Zeuge gespielt hatte, frug keiner vom Gericht den Müning, ob die Angabe richtig sei. Dafür bekam der Bergmann, der— nach dem Streik— einem früheren Willigen ein paar Schläge mit der Faust gegeben hatte, vier Monate Gefängnis! Ein Bergmann wurde von einem anderen gefragt, was das für ein Mann sei, der am Ende eines Militärtrupps marschierte und einen Kasten trug. Die Antwort soll gelautet haben:„Das i st e i n Bi t tenfkicker!" Ein„SanitätSunteroffizier" und seine Borgesetzten stellten Strafantrag. Wegen diesem Dreck hatteder Bergmann vom 19. Märzbis zum 4. April in Untersuchungshaft gesessen! DaS ist ein Skandal ärgster Art. Man will das Publikum mit Gewalt zwingen, Respekt vor Gendarmen, Militär und Streikbrechern zu haben! Für den „Bittenflicker" gab es zwei Wochen Gefängnis. Nach dem Streik spuckte ein Streikbrecher a. D. aus dem Fenster seiner Wohnung einigen am Streik Beteiligten auf den Kopf und drohte ihnen mit„Augen ausstecken", als sich die Drunten- stehenden die Liebenswürdigkeit verbaten. Der Streikbrecher wurde später fite feine Tat mit einem Stock betrauen, so daß er Schaden an einem Arm nahm. Die Täter, drei an der Zahl, erhielten siebenundfünsMonate Gefängnis und der letzte 7ö M. Geldstrafe. Unglaublich hohe Strafen hat besonders das Schöffengericht in K a st r o p für einfache Worte verhängt. Der Bergmann Ernath aus Habinghorst hatte für das Wort„Pfui!" sechs Wochen Gefängnis bekommen. Als das Urteil von der Streikkammer Der Soldat hat keine Rechte— wenigstens keine praktisch bedeutsamen oder nennenswerten Rechte. Psychologisch bedeuten sie jedenfalls gar nichts. Denn diese Rechte sind zugleich Pflichten. es fehlt ihnen der psychologisch beglückende Inhalt, nämlich das freie Belieben ihres Gebrauchs, und außerdem schließen diese Rechte alle möglichen Verpflichtungen in sich und ziehen alle mög- lichen Verpflichtungen nach sich, und endlich sind sie nicht eigentlich im Interesse des Soldaten erfunden, sondern im Interesse des Heeresorganismus. Beweise: Der Soldat hat nicht nur ein Recht auf Löhnung(ein„Recht" auf so schmalem Grunde überdies, daß man sich wundern muß. wie sich nur ein so stolzes Lebensattribut, ein solcher Pyraniidalbau darauf erheben mag)— er darf die Löhnung auch nicht ausschlagen, ohne bestraft zu werden, es er- wächst ihm aus der Löhnung zugleich die Pflicht, keine Schulden zu machen, die Pflicht, sich gewisse Putzutensilien zu beschaffen, die Pflicht, seine Wäsche besorgen zu lassen usw., woraus erhellt> daß die Löhnung nicht für den„Mann" und seine privaten Be- dürfnisse, sondern für die Bedürfnisse des Heeresganzen eingeführt ist. Das Recht auf Essen, Trinken, Schlafen, Wohnen usw. ist ebenfalls nichts als eine maskierte Pflicht: denn nicht nur zum Exerzieren, zur Instruktion, zum Sachenreinigen läßt der Herr Hauptmann antreten, sondern eben auch zum Essen, zum Baden, zum Biertrinken, zum Kirchgang, zum Wcihnachtsfett— alles das ist keinerlei ins Einzelbelieben gestelltes Rechte sondern„Dienst", und wer die Nacht- oder Tagesruhe verabsäumen oder sein Recht auf Speise und Trank nicht wahrnehmen würde, würde bestraft. Dann sind alle diese Dinge auch gar nicht für den äußeren oder inneren Menschen da, sie gelten vielmehr dem militärischen Dien st tu er, der als kricgstüchtiges Instrument erhalten wer- den soll. Die wunderlichste Pflanze im Garten der soldatischen Rechte ist das B e s ch w e r d e r e ch t. Zunächst chat auch dieses wieder den Charaktev der Pflicht: der Soldat d a r f sich nicht allein beschweren — er soll sich auch besckstveren(allerdings ist eS noch nicht gehört worden, daß einer, der dieser Meschwerdepflicht nicht genügt hätte, zur Untersuchung oder Bestrafung herangezogen worden wäre). Dann abev: das Recht der Beschwerde ist ein so beängstigend viel- fach paragraphiertes, es hat so viele tückische Falten, aus denen dem Beschwerdeführer allerlei Bedrohliches entgegenblitzt, daß jeder gerne die Finger davon läßt, selbst wenn er Besonnenheit und Ueberlegenheit genug besitzt, einen formalen Verstoß zu vermeiden, ivas wiederum nicht so ganz leicht ist— eS ist mit zu viel Pflichten verknüpft, dieses Beschtverderecht, als daß man eS mit Recht ein „Recht" heißen könnte. Sachlich gewertet gleicht es einem Pfeil, der, vom Ziele abprallend, sich gern gegen die Brust des Schützen kehrt. Psychologisch betrachtet ist eS wie ein Sprenggeschoß, dem der Unkundige mit den ungewissesten Gefühlen gegenübersteht: er weiß nicht, ob das DingS nicht losgeht, wenn er es anfaßt— und so läßt er die Hände lieber davon.> Die faktische Rechtlosigkeit des Soldaten ist nur einer der Gründe für das immer in seiner Seele lebendige Ztvangsbewußt- sein, das wir oben ganz im allgemeinen gekennzeichnet haben. Es gibt dafür noch andere: einen mehr in der äußeren und einen mehr in der inneren Organisation des Dienstbetriebes liegenden, nämlich die Inbeschlagnahme de L ganzen Menschen durch das System und dix D i s z i p. l i v,
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