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Da» ist fast Wortlauk genau dieselbe Begründung, die Ge. nosse Herzfeld auf Grund eines Fraktionsbeschlusses am Dienstag gegen die erwähnte Verstärkung der deutschen   Truppen in China   an, geführt hat. Für die Oertel-Garde scheint es aber nicht dasselbe zu sein, wenn zwei dasselbe tun. Zwangstribut statt freiwilliger Spende. Vor einigen Tagen teilten wir der Oesfentlchkeit mit, daß der sleiZvertrelende Leiter der Albatroswerke in Johannisthal   in einem Aufruf die Arbeiter der Flugzeugwerke aufgefordert habe, zu der Alugspendc einen Beitrag beizusteuern, und zwar in Höh« von mindestens LS Ps. Wir knüpften daran die Bemerkung, datz ein solches Mittel, freiwillige Beiträge zusammenzubringen, höchst uniair sei. und daß die Mitteilung dieses Vorganges wohl genügen werde, andere Flugzeugfabriken von der Anwendung ähnlicher Mittel abzuhalten. Daraufhin erhielten wir zwei Zuschriften des stellvertretenden Leiters der Älbatroswerke, Johannes Potthoff, die sich höchst ungnädig über unsere Kriik seines Borgehens äußerten. Der gute Mann behauptet da, wir hätten seine Bekanntmachung in einerhöchst gemeinen Weise" beleuchtet, und was der» gleichen Stilübungen mehr waren. Wir haben sein erstes Schreiben aus dem Gesühl der Schonung heraus nicht veröffentlicht, da es an den von uns wiedergegebenen Tatsachen nicht? das geringste zu bestreiten vermochte; sehen uns jedoch aus die zweite, in ebenso naiv unverfrorenein Tone gehaltene Zuschrift hin veranlaßt, auf die Angelegenheit lurz zurückzukommen. Wenn Herr Potthosf meint, daß sein Betreibenrein privater A'atur" sei, so beweist die uns zugegangene Zuschrift aus Ar» b e i t e r k r« i se n. wie ja auch für jeden Verständigen der Wortlaut des von Herrn Potthosf unterzeichneten Anschlages, dass die Arbeiter den Ausruf gar nicht anders verstehen konnten, als daß man von ihnen Zeichnung verlange. Auch ist die Entschuldigung, daß Herr Potthosf nur deshalb an die Arbeiter der Albatroswerke herangegangen iei. weil für die Alugspendc in Johannisthal   bis dahin noch nichts gezeichnet worden sei, nur von geradezu per» blüssender Naivität. W«nn die Flugspende eine freiwillige sein sollte, so durfte von den einzelnen Werken auch keine Sainin, lung inszeniert werden, die als Beitrags zwang nicht nur auf» gefaßt werden konnte, sondern auch aufgefaßt werden mußte. Und wenn Herr Potthosf weiter erklärt, die Arbeiter bei den Albairoswerken seien keineswegs schlecht bezahlt, das aber nicht dadurch beweist, daß er unsere Lohnangaben bestreitet, sondern nur damit, daß die Albatroswerke innerhalb der Flugzeug, indwstrie doch a m besten bezahlten, so ist das auch nur ein« Argumentation, die der Intelligenz des Herrn Potthosf gerade keine vesondere Ehre macht. Aber vielleicht liegt das alles weniger in einer individuellen Begriffsstutzigkeit des Herrn Potthoff selbst, als daran, daß er noch allzu tief in jenen Gedankengängen steckt, die einem noch wenig borgeschrittenen Unternehmertum eigen zu sein pflegen. Meint doch Herr Potthosf allen Ernstes, daß es die Ausgabe der in der Flugzeugindustrie beschäftigten Arbeiter sei. für die Flug. zeugindustrie Mittel in Gestalt der nationalen Flugspende auf, bringen zu helfen, denn die F l u g z e u g i n d u st r i e l l e n seien es doch, die den in der neuen Industrie beschäftigten Arbeitern Arbeit und V c r d i e n st gewährten. Jedermann, der sich etwas näher mit Natisnalökonomie vertraut gemacht hat, weiß natürlich. daß es nicht die Herren Arbeitgeber sind, die ihren Arbeitern gnädigst Brot und Lohn gewähren, sondern datz'umgekehrt die Arbeiter der Industrie erst den Unternehmern Sie Möglichkeit geben, in Gestalt unbezahlter Mehrarbeit, de» sogenamiten Mehr- wertes, Kapitalprosit zu häufen.' Das wird der stellvertretende Leiter der AlbatroSwerke natürlich auch jetzt noch nicht begreifen. Aber das tut auch nichts zur Dache. Tie Hauptsache ist. baß die FIngspendo wirklich nur aui frei» willigen Sammlungen zusammengebracht wird, nicht aber durch «faKii Druck aus die für die Flugzeugindustrie tätigen Arbeiter! Stuttgarts   Stadtväter. Eine heitere Historie ist in Stuttgart   passiert. Die machtvolle Demonstrationspersammlung der Stuttgarter   Arveiterschaft gegen den junkerlichen Gewaltstreich im preußischen Abgeordnetenhaus am letzten Dienstag ist der etwas ängstlich veranlagten Mehrheit der Stuttgarter Stadlväter ins Gebein gefahren. Die Partei« leitung hatte in der vyn rund 4W0 Personen besuchten Bersomm» lung ersucht, von einer Straßendemonstration abzusehen! einige Hund' et Teilnehmer der Versammlung ließen eS sich trotzdem nicht nehmen, zur Villa des preußischen Gesandten zu ziehen und dort die Marseillaise   anzustimmen. Die. Mehrheit der Stuttgarter  Stadtväter lebt nun in großen Aengsten, lange Berliner   Ohren könnten den Gesang und insbesondere den Vers, der vom freien Wohlrecht handelt, vernommen haben. Um der Ungnade dex Junker zu emgehen, haben sie in ihrer letzten allergehe'insten Sitzung be­schlossen. den Herrn Oberbürgermeister ins Gesandtschaftshotel zu senden und um Verzeihung zu bitten. Da der Gesandte, wie der StulkgarterSchwäbische Merkur" anderntags bestätigte, nicht da, heim war. wird dem Herrn Oberbürgermeister wohl nichts anderes übrig bleiben, als dem Kammerdiener die Entschuldigungsrede vor, zutragen. Nebenbei bemerkt halsenltberale" Mannesseelen und Kämpen von derFortschrittlichen BolkSpartei", den angstvollen Büßgang zu beschließen...... Schtvarzblauv Fuselkameradschaft. In einer in Köln   abgehaltenen Protestversammlung rheinisch» westfälischer Interessenten gegen die Branntweinsteuervorlage erklärte der Brennereibejitzer Jos, Klimm sKölps. der Hauptredner: Er fürchte, daß Zentrum und Konservative in dieser Vorlage zusammengehen würden. Der ZentrumSabg. Dr. K u ck h o f f sKüln-Land) habe bei einer Unterredung mit einer Deputation lzu der Herr Flimm ge» Hörles gesagt: Das Zentrum betrachte dt» Liebesgabe nicht vom wirtschastlichen, sondern vom Partei» politischen Standpunkte. Diese Mitteilung erregte große Kensation. Der Zentrums» abgeordnete gibt also offen zu, daß seine Partei auch in dieser Frage wieder die Interessen der Allgemeinheit an die konservativen Fusciborone üerkauft, um seine Freunde vom schworzblauen Block. ohne die es keine resktionäre Mehrheit zu bilden vermog, bei guter Laune zu halten. Landtagsersatzkvahl i» Homberg-Zicgenhain. Der Lanotagsadgeordnete v. Paumback erlitt heute mvrgen mitten in einer Rede, die«r in der Pudgetkommisston hielt, einen Schlagansall, an dessen Folgen er bald daraus im Hause verschied. Der Verstorbene war gewäzlr im Wahlkreis« Kassel 8 jHomberg- Ziegen Hains und gehörte der konservativen Partei an. Preußische Militärjustiz. Der Leutnant Hans Georg Witt vom lik. Infanterieregiment wurde vom Kriegsgericht der S5, Dipssion zu sllns Monaten Festung verurteilt. Er halt« in einer Februarnacht bei der Heimkehr von einer Festlichkeit in angetrunkenem Zustand« den Wachtposten belästig», Schuft geschimpft, ihm dip Browning» Pistole auf die Stirn gefetzt und zur Bekräftigung seiner Drohung sogar einen Schreckschuß in die Luft gefeuert. Jetzt ist auf die eingelegte Berufung des Leutnants das Urteil vom Oberkriegsgericht Tborn ausgehoben und der Leutnant freigesprochen worde», weil n sich hei Be» gehung der Tat im Zustande krankhafter Störung der Äeistestäligkeil befand, pörtugaL*. Amnestie für Streikvergehen Lissabon, IS. Mai. Der Senat nahm ein Gesetz an, in dem die Amnestie auf alle Streikvergehen ausgedehnt wird, außer auf Fälle von Tötung und TötungSvcrsuchcn Sngwnck. Ein Opfer des Zaren. London  , 15. Mai.  (Eig. Ber.) Eine englische Dome, Fräulein M a l e ck a, ist von einem russischen Gerichtshof in Warschau   wegen ihrersozialisti- schen Ueberzeugung" zu vier Jahren Zwangsarbeit und lebenslänglicher Verbannung nach Sibirien   verurteilt worden. Dieses monströse Urteil, das sich aus die Angaben eines ge» meinen Denunzianten, der schon viele Opfer an den Galgen gebracht, stützt, hat in weiten Kreisen der englischen   Bevölke- rung die größte Entrüstung hervorgerufen, und augenblick- lich bemüht man sich, die englische Regierung zu bewegen. bei der russischen Regierung gegen dieses Schandurteil gegen eine englische Bürgerin Einspruch zu erheben, um ihre Be- freiung herbeizuführen. Fräulein M a l e ck a ist eine gebürtige Engländerin. Ihr Vater war ein Pole, der sich vor einem halben Jahrhundert vor der Knute Väterchens nach England flüchtete, sich naturali- sieren ließ und eine Engländerin heiratete. Vor einigen Jahren lernte Fräulein Malecka polnisch und stattete der Heimat ihres Vaters einen Besuch ab, der sich in einen dauernden Aufenthalt verwandelte. In Warschau   traf sie einige polnische Sozialisten, die sie schon in London   kennen gelernt hatte, und diese Begegnung wurde ihr zum Verhängnis. Denn von der ganzen vagen Anschuldigung, die die Regie» rung gegen sie erhob, wurde nur bewiesen, datz sich unter ihrer Bekanntschaft polnische Sozialisten befanden, Sie wurde im April des letzten Jahres verhaftet/ blieb sechs Mo- nate in Untersuchungshaft und wurde dann gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt, namentlich infolge der beharrlichen Agitation, die dieJustice" gegen die frwole Inhaftierung einer englischen Bürgerin in Rußland   entfachte. Das oben erwähnte Urteil wurde letzt« Woche gefällt. Ob Fräulein Malecka wirklich eine Sozialistin ist, ist sehr fraglich. In den Kreisen der englischen Genossen war ihr Name bis zur Verhgstung ganz unbekannt. Sie gehört wohl zu der zahl- reichen Gruppe der englischen Intellektuellen, die mit den sozialistischen   Ideen sympathisieren. Was wird nun Sir Edward Grey  ,die mit Eisen- färbe angestrichene Latte", angesichts dieser Schandjustiz an- stellen, um die Rechte einer englischen. Bürgerin, die selbst jetzt von den Russen als Engländerin betrachtet wird, zu wahren? Von allen Seiten bestürmt, windet er sich nach rechts und links und sucht und fiiidet Ausflüchte. Wie anders würde ein Palmerston oder ein Gladstone dem russischen Scheusal zu Leibe gegangen sein! Welch jämmerliche Rolle ist doch dem liberalen England in der. Entente mit dem russischen Barbaren zuerteilt worden! Die Antwort auf die deutsche Flottenvorlagr. London  , 16. Mai. Unterhaus. M a r i n e m i, «ister Churchill   beantwortete verschiedene Fragen über d� Wirkung des neuen deutschen   Flottenge. setz es aus den englischen F l o t t e n b n n und er» klärte: Es wird notwendig sein, dem Hause dies Jahr einen Ergänzungsflotten etat vorzulegen, ober ich kann noch nicht sagen, wann die Abstimmung darüber.stattfinden wird. Der Konservative Kapitän Faber fragte Premier» minister A s a u i t b, ob die deutsche Regierung die englische Regierung im Jahre 1909 dahin informiert hätte, sie beab. sichtige zu dem Flottengesetz von 1908 keine weiteren Bauten vorzünehmen, und ob die deutsche Regierung trotz dieser Er- k'irung jetzt ihre Flott? um drei Dreadnougts vermehre. Asquith   entgegnete: Von der deutschen   Regierung sind keine Zusicherungen gegeben worden, und ich kann nicht sagen welche Absichten sie zu dieser und zu jener Zeit hatte, da es der deutschen   Regierung frei stand, ihre Ansicht zu ändern. Trennung von Kirche«nd Staat in WaleS  . London  , 16. Mai, Nach viertägiger Debatte hat das Unter, hau» heute die zweite Lesung der Bill betreffend die T r e n n u n g von Staat und Kirche in, Wales   mit tzltz gegen 8C7 Stimmen angenommen. Marokko. Sammlung aufständischer Streitkräfte in der Nähe von Fes. Paris, 17. Mai. Nach einem Funkeutelegramm des Matin" aus Fes vom 15. d. M. zählt die in der Gegend von Tazs angesammelte aufrührerisch? Haxka an 3500 Mann, darunter 500 Reiter, und erwartet noch weitere Ver« stärkiingen. Sie sei gegenwärtig leichterer Berproviantierung wegen in drei Gruppen geteilt, die sich auf das erste Signal vereinigen werden. Wenn die Besatzung von FeS hinreichend stark wäre, so würde ein Angriff auf Jiie Harka unternommen werden, doch seien die verfügbaren Streitkräfte zur Bewach» uns der Stobt um so notwendiger, als die Stimmung der Bevölkerung eine sehr feindselige sei. Man müßt« sich damit begnügen, ein Bataillon an die Sebubrücke, etwa 4 Kilo- meter von Fes, zur Zeberwachung der Bewegungen der Harka zu entsenden. Bevorstehende Kämpfe im Mulujagehikte. Orap,. Mai, Die liier aus U d s ch d a einlaufenden Meldungen lauten andauernd bedrohlich. Besonders der von jeher unbotmäßige Stamm der Ben» Urain soll sich gegen die Franzosen erHoven haben. Eine starke Abteilung dieses Stammes habe den Mttlujaflutz überschritten und ziehe gegen Debdu heran. Man schätzt diesen Heerhaufen auf 6000 Mann. General Girardot hat eine Kolonne von 4000 Mann gegen diese Aufständischen entsandt, Todesurteil als Beruhigungsmittel. FeS, 17. Mai. Das Kriegsgericht verhandelte gestern gegen 14 Zivilpersonen und Askaris, die der Teil- nähme an den Massakers in Fes angeklagt waren. Neun' wurden zum Tode, vier zu Zwangsarbeit ver»' urteilt. Einer wurde freigesprochen. Wie gemeldet wird, sammeln sich die Hyainas in Tsul. zwanzig Kilometer von Fes. Ein Gegensultan jm Susgebiete. Wie demTempi" gemeldet wird, ist von den Stämmen im Husgebiet« Hgmed el Harbs, Sohn des ScherifS der Samara  , zum Sulta« ausgerufen worden. Die Proklamation fand am 6. Mai in Tisnit statt. Der Kair Guelluli und der Kalif von Agadir   sollen sich für den Gegensultan erklärt haben. Dieser soll die Bildung von kriegerischen Aufge» boten abwarten, um zuin Angriff überzugehen. parlamentarisckes. Aus der Wahlprüfungskommission. Die Wahl des Abg. Dr. L e n s ch(22. Sachsen) wurde ohne sede weitere Erörterung für gültig erklärt. Dagegen ist die Wahl des Antisemiten H e r z o g(Rinteln-Hosgeismar) be» anstandet worden. Es handelt sich um eine echt antisemitische» p. h. s ch w i n d e lh a f t e Wahl. Außerdem sind etwa 200 Wähler noch nach Abschluß der Wählerlisten in diese eingetragen worden, «in Verfahren, dos nicht zulässig ist. Die Prüfung der Wahl deS mit polnischer Hilfe im Kreise Fraustadt  -Lissa gewählten Grafen Oppersdorf zeitigte wieder einmal die interessante Frage, ob die auf der Kanzel betriebene Wahlagitation als unzulässige Wahl- beeinflussung anzusehen ist. Mit 7 gegen 7 Stimmen wurde dies verneint. Außerdem war behauptet datz die Agenten d«S Grafen Geld, und Schnaps gespendet haben, um die Wähler für ihren Auftraggeber zu gewinnen. Die Prüfung der Wahl, die be- stimmt zu einer Beanstandung führen witd, soll in der nächsten Sitzung beendet werden. Die abgeschlossenen Wahlprüfungen sollen kommende Woche aus die Tagesordnung des Reichstags ge«. setzt und somit noch vor der Vertagung erledigt werden. Bus der Partei. Gegen den Polizeigewoltstreich im preußischen Dreiklassenhause protestierte am Sonntagnachmittag die Wuppertaler Arbeiterschaft in einer großen Bolksversaminlung, die unter freiem Himmel auf einer Wiese auf der Straße zwischen Elberfeld   und Barmen stattfand. Etwa 5000 Personen hatten sich trotz des strömenden Regen« eingesunden. Die Reichstagsabgeordnete!, Genossen Ebert und Bauer kennzeichneten unter lebhaftem Beifall der Bersamm» lung den Gewallstretch der junkerlichen Mehrheit und ihre? Präsidenten gegen die Vertreter des Volke« im preußischen Ab« geordnetenhanse. In einer einstimmig angenommenen Resolution stimmte die Versammlung der scharfen Verurteilung des Gewalt- streicheS zu. Zahlreiche Bexsammlungsbesucher ließen sich als Mit- glieder in den sozialdemokratischen Verein aufnehmen. PolfzeUCcbeo, Seeicbtlicbes ufw. Bestrafte Verleumdung. Den widerlichsten persönlichen Kampf gegen ihre politischen Gegner führt die bayerische   Zentrumspresse, und im speziellen steht hierbei an der Spitze der von dem Abg. Held geleiteteRegens- burger Anzeiger". Diese« Blatt hat im Februar d. I. einen gist- sprühenden Artikel über das Landtagswahlabkommen zwischen Sozial- demokraten und Liberalen gebracht und dabei auch von einem Champagnergelage liberaler und sozialdemokratischer Führer im Rat- Hanskeller gesprochen, wobei Lie Liberalen die Zahlenden gewesen seien. Einer der Sozialdemokraten war so deutlich gekennzeichnet--- man scheute sich nicht einmal ans ein Fußgehrecheu anzuspielen daß man in ihm sofort den Parteisekretär Genossen Burg au er« kennen konnte. Burgau   stellte deshalb Beleidigungsklage gegen den verantwortlichen Redakteur Schulte wegen des schweren Vorwurf« des Äbschmierenlassens. Schulte erhielt«0 W. Geldstrafe. ' Soziales. Schmuykonkurrrnz. Ein Schuhmachergeselle klagte gegen den Schuh-- in a ch e r m?» st e r Hermann Brandt auf Zahlung eines Rests ohne« m Höhe von«,14 fßl. da ihm für geleistete ülcparatltk» arbeiten nicht der tariflich festgelegte Preis ausbezahlt worden.war. Der Bettagte wandte ein, er könne die tariflichen Löhne nicht zahlen, da er von seiner Kundschaft auch nicht die Preise danach erhalte. Er sei schon 22 Jahxe Meister und wolle sich nicht von seinen Gesellen bevormunden und die Löhne vorschreiben lassen. DaS JnnungSschiedSgericht verurteilte ani Dienstag den Beklagten zur Zahlung der geforderten Summe. Die auf« gestellten Akkyrdpreiss entsprächen dem Tarif, der von den maß» gebenden Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen abgeschlossen worden sei, um den Gesellen ein E x i st« n z m i n i m u m zu sichern. Ans Grund dieser Löhne hätten die Unternehmer dann ihre Preis« festzusetzen, damit auch sie eristiercn können. Prämien für Unterschlagung von Arbeitergroschen. Gegen die Bestimmungen des Kranken, und Jnvaltdenversiche, rungsgesetzeS hatte der 3« Jahre alte Bauunternehmer Moritz Hemvel verstoßen und stand deshalb vor dem Chemnitzer   Land- gericht unter Anklage. H. hatte einige Zeit in Harthau bei Chem, Nitz gewohnt und gebaut. In ber Zeit vom 30, April bis 16. Sep. tember hatte ex den von ihm beschäftigten Personen insgesamt 247,38 R. Versicherungsbeiträge vom Lohn gekürzt, aber nicht an die Ortskrankeukasse Harthau abgeliefert, sondern sich daran be- reichert. H. ist jetzt in Hamburg   wohnhaft und war deshalb vom persönlichen Erscheinen in der Verhandlung entbunden worden. Das Gericht betrachtete seine Verfehlung sehr milde, eS erkannt« auf 50 M. Geldstrafe. 347 R. Unterschlagung, _ ab 60 M. Geldstrase alsGeschäfts"unkosten, - bleibt 107 Mi' Gewinns Wenn die Richter bei Aburteilung solcher Bergehen sich dies Exempel gegenwärtig halten würden, so würde ihnen zum Bewußt, sein kommen, daß so niedrige Strafen bei Veruntreuungen von Arbeitergroschen wie Prämien für Unterschlagung von Arbeiter« groschen wirken müssen. Weite Auslegung de» Konkurrenzverbots. Eine prinzipielle Frage, die dem Reichsgericht noch nicht vor- gelegen hat. ist ihm unjängst zur Entscheidung unterbreitet worden. Wie es bei Geschästsvertäufen allgemein üblich ist, hatte sich der Beklagte beim Perkauf feiner Abdeckerei in Loburg   verpflichtet, im Umkreise von SO Kilometern keine Abdeckerei mehr zu botreibcn noch betreiben zu lassen� ebensowenig einen solchen Betrieb zu unter» stützen. Beim Verstost gegen diese« Konkumnzverbot verpflichtete er sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 6000 M. Bald darauf errichtete der Dofm de? Beklagten   einen Abdeckereibetrieb in Gommern  ; der Beklagte selbst kaufte das nötige Vieh auf. Dieser Abdeckereibetrieb liegt von dem alten nach der Auskunft de« Ka« tasteramts in box Luftlinie 10,06 Kilometer entfernt. Somit ver- stößt der Beklagte gegen das Konturrenzverbot. Er behauptet je» doch, daß die Luftlinie nicht maßgebend sei, sondern die gewöhnlich« Wegstrecke, und die mihi mehr al« 20 Kilometer. Das Landgericht Magdeburg   hat sich der Ansicht des Beklagten angeschlossen und die Klage auf Zahlung der Vertragsstrafe abgo» wiesen. Dagegen hat da? Oberlandesgericht Naumburg erklärt, daß hie Luftlinie mastgrbend ist und dafi der Beklagte die Bertrogsstraf» zu zahlen hat. Da« Oberlandesgericht führt zur Begründung seines Urteils aus, daß bei diesem Konkurrenzverbot, das die Konkürrenz aus gewisse Entfernungen ausschließt, immer die Luftlinie gemeint ist. D'e Parteien hätten zweifellos an einen Kreis gedacht, dessen Halbmesser 20 Kilometer beträgt. Die Bemessung der Strecke nach den öffentlichen Wegen ist schon deshalb unzuverlässig, weil die Wege vielfach geändert werden und aus einem der Konkurrenz für eine Zeit verschlossenen Gebiete plötzlich ein konkurrenzfreies Gebiet werden kann. Die vom Beklagten gegen da? Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg   eingelegte Revisien ist vom Reichsgericht am Mittwoch zurückgewiesen werden: damit ist die weite Auslegung zuungunsten der Angestellten bestätigt. Diese Entscheidung steht in krassem Widerspruch zu der Ansicht des Reichsoberhandelsgericht», daß Ver» träge im Zweifel zugunsten des Angestellten auszulegen sind,