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Arbeiter Risiko. Von einem Gerüft abgestürzt ist heute Vormittag in der elften Stunde an einem Neubau in der Neuter straße in Rixdorf der 24jährige Maler Dominikofsky, wohnhait Prinz Handjernstraße; mit schweren Verlegungen am Hinterkopfe wurde er nach einem Krankenhause geschafft.

Gesperrt ist für Fuhrwerk und Reiter die Burgstraße von der Burgstr. 5 ab bis zur Kurfürsten- Brücke.

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mit Ohrfeigen endete und schließlich begab sich der Arbeiter nach| Männer nicht als diejenigen wiederzuerkennen, welche am Dieb.  | lommen, fonnte aber nicht anfangen zu arbeit, ba teine Rüftung eit paar Mal sah er der Revierwache, um Anzeige zu machen. Als P. nun gegen stahlstage sich dort zu schaffen machten, die gerichtlich abgegebene aufgestellt war. Er ging zum Budiker, 1/211 Uhr von dort zurückkehrte und im Begriff war, die Hausthür Aussage des Vigilanten Kailing und die von den beiden Ver- dann nach, ob die Rüstung schon feclis fet. Da sie zwischen 9 zu schließen, erhielt er plöglich von hinterrücs mit einem Gummi- dächtigen eingeräumte Thatsache, daß sie am Himmelfahrtstage und 10 Uhr Vormittags noch nicht gaanb, verließ er ohne schläger einen wuchtigen Hieb auf den linken Arm, der dem 1892 im Dally'schen Lokale waren, auch Abends nach Hamburg   weiteres den Bau und ging nach Hause. Als er am andern Morgen Ueberfallenen einen lauten Schrei des Schmerzes entlockte. Nun reisten und daß sie feinen Anhalt dafür geben fonnten, woher fie wiederfam, wurde ihm seine Entlassung mit der Bedingung drehte sich der Geschlagene um und will dort den Hauswirth T. die Mittel zur Reise genommen haben, reichten aus, um sie wegen mitgetheilt, daß er den angefangenen ford fertig machen möge. sowie dessen Frau und Sohn, welch letzterer mit einer Lampe des bei Winter stattgehabten Einbruchsdiebstahls unter Antlage zu Er flagte nunmehr auf Bahlung einer Lohnentschädigung. I h in leuchtete, erblickt haben. Dann ist Frau T. auf ihn zugetreten stellen. Die Angeklagten legten sich nunmehr aufs Leugnen, wurde eine solche nur für die drei Stunden und hat ihm mit dem Fuße einen Etoß gegen den Unterleib ver- als Kailing inzwischen verschwunden ist und somit als Zeuge zugebilligt, welche er auf dem Bau beziehungs­fest, sodaß der Getroffene alsbald zusammenbrach. Auf die Hilfe- ihnen nicht gegenüber treten fann. Hinzu trat der auffallende weife unweit deffelben auf die Fertigstellung rufe des fläglich Stöhnenden famen Hausbewohner hinzu, welche Umstand, daß Tieße erklärte, er habe als Polizei der Rüstung gewartet hat. Gründe: Die Entscheidung P. am Boden liegend erblickten, während Frau T. die Lampe   in vigilant dem Kriminalkommissar Braun die habe auf die Frage angespitzt werden müssen: Ist der Hand haltend, laut schalt und sich dann entfernte. Auf An- wichtigsten Dienste geleistet, und da werde er doch Stuckateur, wenn er feine Rüstung nicht nicht vorfindet, berechtigt, rathen eines sofort hinzugerufenen Arztes, wurde P. nach dem nicht selber einen Diebstahl begehen! Das sei ein schlechter Lohn, die Arbeitsstätte zu verlassen oder ist er verpflichtet, da zu St. Hedwigs- Krankenhause geschafft und hier wurden bei dem daß er nun eines Diebstahls bezichtigt werde, von dem er nichts bleiben? Das Gericht habe sich bei Klagen aus anderen Berufen, die nicht mehr Vernehmungsfähigen schwere innere Verlegungen und wisse. Ter Gerichtshof behalf sich mit der Verlesung der einen Entschädigungsanspruch aus dem Fehlen von Materialien, innere Blutung fonstatirt. Wie wir auf unfere heutige Anfrage Railing'schen Aussage und verurtheilte darauf den Baumann zu Rüstungen 2c. und aus der daraus erwachsenen unfreiwilligen im Krankenhause erfahren, ist es zweifelhaft, ob P. einem Jahr, den Tiege zu einem Jahr neun Zeitverfäumniß herleiteten, auf den Standpunkt gestellt, daß eine wird am Leben erhalten bleiben tönnen. Die Monaten Zuchthaus   und erkannte außerdem auf je Berechtigung zum Verlassen der Werkstätte nicht ohne weiteres Untersuchung ist eingeleitet. 5jährigen Ehrverlust. Die Spigel, Vigilanten und dergleichen bestehe, besondere Fälle ausgenommen, z. B. wenn die Rüstung Gesindel sind für unsere heutige Staats- und Gesellschaftsordnung überhaupt nicht da war. Jm vorliegenden Falle sei die Rüstung unentbehrlich: wer von ihnen auf nicht politischem Felde im Bau begriffen gewesen und der Kläger   hätte Nachmittags arbeitet, fällt manchmal mit einer Anklage und Verurtheilung arbeiten fönnen. Sein Verlassen der Arbeit sei nicht als gerecht­trotzdem herrein. Die politischen" Spizel, Lockspiel und sonstigen fertigt angenommen worden. Er habe die Arbeit unberechtigt Hilfsbeamten der Polizei werden besser belohnt. Diese haben verlassen, wodurch seine Entlassung gerechtfertigt sei. Die Zeit das Stehlen nicht nöthig. jedoch, welche Affordarbeiter durch Warten auf bezw. in der Arbeitsstätte infolge Materialmangels verfäumen, sei zu ver Gewerbegericht. Rammer III. Vorsitzender: Assessor güten; demzufolge hätten dem Kläger   1,80 M. zugebilligt werden Guno. Sigung vom 13. Oftober. Gegen Schiebung müssen. und Bauschwindel, Vollad und Genossen gegen Die Entscheidung ist nicht zutreffend. Nach§ 124 Nr. 4 der Polizeibericht. Am 14. d. M. Vormittags wurde an der Hermann Haase  , ist das Rubrum eines Prozesses, welchen Gewerbe- Ordnung haben Affordarbeiter das Recht, ohne Auf­Potsdamerbrücke die Leiche einer etwa 35 Jahre alten Frau aus 15 Bauarbeiter zwecks Erlangung von 452 M. rückständigen fündigung die Arbeit zu verlassen, wenn der Arbeitgeber nicht dem Wasser gezogen. Auf dem Werderschen Markt wurde ein Lohn angestrengt haben. Der Sohn des Beklagten, der Bau- für ihre ausreichende Beschäftigung sorgt. Kläger   war danach Fournierschneider durch eine vorschriftswidrig fahrende Droschke architekt Mar Haase, hat im Vortermin die Forderung an berechtigt, die Arbeit an dem Tage, wo die Rüstung fehlte, umgestoßen und oberhalb des linken Auges verletzt. Nach erkannt, die Kläger fonnten aber fein Geld erhalten: wo nichts niederzulegen und Schadenersatz zu begehren. Von diesem Recht e mittags wurde in der Eichhornstraße das vor einen Geschäfts- ist, hat auch der Arbeiter fein Recht verloren. Um das Ver machte er durch Entfernung von der Arbeitsstätte Gebrauch. wagen der Firma Struwe u. Soltmann gespannte Pferd scheu, hältniß des Beklagten zu den klagenden Arbeitern festzustellen, Reine falls lag daher ein unbefugtes Verlassen der Arbeit lief die Schellingstraße entlang und stürzte mit dem sind zu diesem neuen Termin( 13. Oktober) der Tischlermeister Ein zweiter Grund tritt hinzu: von einem Ver­Wagen in Den Landwehrkanal. Das Gefährt wurde ich nebst Frau und der Rechtsanwalt Liebling ge laffen der Arbeit kann deshalb keine feine Rede sein, durch die Feuerwehr wieder herausgezogen. In der Nachtladen. Herr Liebling fagt aus: Er habe das Grund- mel ja eben Beklagter Arbeit nicht gegeben hat: wie zum 15. d. M. geriethen in der Andreasstraße ein Kutscher und stück in der Subhastation erstanden, um eine Sypothet fall man eine Arbeit, die nicht vorhanden ist, verlassen ein Hausdiener in Streit und verlegten sich dabei durch nicht ausfallen zu lassen; der Rohbau sei ziemlich fertig önnen? Das im Urtheil angenommene Verlangen endlich, der Messerstiche gegenseitig derartig, daß sie nach der Sanitätswache gebracht werden mußten, von wo aus ersterer auf ärztliche An- gewesen. Frau Tietz habe das Grundstück allein kaufen wollen, Arbeiter habe warten sollen, ist ein durch das Gesez nicht ge= Der Arbeitsvertrag verlangt als Leistung des ordnung nach dem Krankenhause am Friedrichshain   übergeführt habe ihm dann aber den Privatier H. Haase als Mitkäufer vor- rechtfertigtes. wurde, während letterer sich allein nach seiner Wohnung begeben gestellt. An Beide sei dann das Grundstück zu gleichen Rechter Arbeiters nicht ein Warten, sondern eine Arbeitsleistung. Schild­verkauft worden. Im Kaufvertrag sei ausdrücklich die Beftimwache gewissermaßen stehen oder in der Kneipe herumliegen, bis fonnte. Am 15. d. M. Vormittags wurde in der Spree  , gegen= über den Zelten, die Leiche einer etwa 20jährigen Frauensperson, mung getroffen worden, daß die Beiden alle Verpflichtungen ge- die Rüstung vollendet ist, die durch Saumseligkeit oder Ungeschick und im Landwehrkanal, am Garten- User, die Leiche eines etwa meinschaftlich zu tragen hätten, hauptsächlich die bezüglich des des Bauherrn zu spät angebracht war, braucht der Arbeiter Refttaufgeldes. Auf ihre Rechnung hätten sie gebaut und seit. Die dritte Kammer, die vorliegendes Urtheil gefällt 35 Jahre alten Mannes angeschwemmt. Vor dem Hause der Bau neuerdings wieder liegen geblieben, der Rohbau sei hat, hat durch eine Reihe von Erkenntnissen, insbesondere gegen Botsdamerstr. 125 fiel ein Mädchen beim Absteigen von einem noch nicht ganz zu Ende geführt. Dem Zeugen ist betreffs des Bauschwindler, gezeigt, daß fie die Rechte des Arbeiters wahr­Pferdebahnwagen zu Boden und erlitt anscheinend innere Ver­Herrn Way Haase nur bekannt, daß er den Bau leiten sollte. zunehmen bestrebt ist. Wenn sie im vorliegenden Fall zu einer legungen. Am 14. und 15. d. M. fanden acht Brände statt. Frau Ties: Ich habe mit Herrn Herm. Haase das Grundstück durchaus hinfälligen Ansicht gelangt ist, so mag dies darauf gekauft. Sein Sohn war der praktische Leiter des aues, er beruhen, daß der Kläger   die Verhältnisse vielleicht nicht führte im Interesse seines Vaters die Maurer- und Simmerer- hinreichend gewandt darstellte. Wir können denjenigen, arbeiten aus, ohne von uns etwas zu bekommen. besorgte die ihr Recht beim Gewerbegericht nachsuchen, die Steine und zahlte die Löhne. Mein tann hatte nur wiederbolt empfehlen, die unentgeltliche eine Tischlerwerkstatt, wir lieferten deshalb Boie Tischler- Silfe des von den Arbeitnehmerbeisigern ins Polizei- Hilfearbeiter. Eine Polizei- Bigilanten charakteri arbeiten. Wir haben haben die Anzahlung eistet. Herr eben gerufenen Bureaus, Rosenstraße 28, in firende Verhandlung fand gestern vor der zweiten Straffammer Haase( junior) und ich bewarben uns bei der Bant Anspruch zu nehmen. Sie erhalten dort zwischen 8-1 des Berliner   Landgerichts I.   statt. Am Nachmittag des Himmel- um Geld, erzielten jedoch am Sonnabend pät Abends eine und 6-8 Uhr unentgeltliche Auskunft, Aufnahme von Klagen, fahrtstages des vorigen Jahres wurde dem Sattlermeister abschlägige Antwort. Hätten wir Geld betammen, dann wäre Anträgen u. dgl. und auch, soweit möglich und nöthig, die Hilfe Winter, Kochstraße 62, während derselbe mit seiner Familie alles bezahlt worden. Es aus eigener Tasch zu zahlen, so reich eines Beistandes vor Gericht. Verkehrt wäre es, sich an das von einen Ausflug unternahm, die Ladenkaffe und ein Theil seines find wir nicht. Infolge des ablehnenden Verhaltens der Bank" den Arbeitgebern errichtete Bureau( Stralauerstraße 42) Waarenlagers u. a. einige hundert Portemonnaies-aus- mußte der Bau liegen bleiben. Der Maurerpolier Hübner zu wenden, da trotz alles Bemühens objektiv zu sein, der Arbeit­geräumt. Drei Männer waren gleich nach 5 Uhr in das Haus führte aus, er sei von M. Haase angenomen worden und habe geber die Sachlage im allgemeinen aber allein von dem Stand­gefommen; etwa nach einer halben Stunde haben andere Be- auch von ihm die Löhne erhalten, ausgefommen für die Arbeit, punkt eines Arbeitgebers aus beurtheilt. wohner gefehen, daß dieselben das Haus wieder verlassen haben. welche den andren Klägern er befindet sich unter den Klägern- Der Bauwächter Syramowati tlagt gegen die Nach dem Befunde waren die Diebe durch ein leicht zu öffnendes auch nicht bezahlt wurde. Das Gericht gewann die Ueberzeugung, Bauunternehmer lobsch und Bankvertreter" Stöder. Fenster vom Hofe aus in den Laden eingedrungen und daß der eigentliche Bauunternehmer Hermann Haafe gewesen Er verlangt 66,50 m. rädständigen Lohn. In einem hatten dort die Behältnisse gewaltsam eröffnet. Da die von den ist und verurtheilte ihn solidarisch w seinem Sohne, die 452,61 Gr verlangt 66,50 M. rückständigen Lohn. Polizeiorganen nach dem Verbleib der Portemonnaies angestellten Mart zu zahlen und die Kosten, sie die Versäummißgebühren früheren Termin wurde bereits klobsch durch Theilurtheil ver­pflichtet 45,50 M. zu zahlen. Der Kläger   verlangt nun, daß Recherchen völlig refultatios waren, so lag der Gedante nabe, der Kläger zu tragen. daß dieselben nach außerhalb verschärft" worden waren. Diese Der Arbeiter Kurzhals tlagt egen den Maurerpolier Saling, Stöcker für die ganze Summe mit haftbar gemacht werde; er sei Annahme fand ihre Unterstützung durch Mittheilungen, welche der er verlangt rückständigen Lohn. Der Beklagte behauptet, nicht die Seele von't Janze", sei der Geldmann". Er, Kläger  , wäre als Bigilant" verwendete Railing dem Kriminalwachtmeister Arbeitgeber des Klägers, sonder nur Bolier des Schlossermeisters bei Klobsch gewesen, ba fei nischt zu wollen". Betreffs der Dierbach   machte. Hiernach hat K. am Nachmittag des Schulze gewesen zu sein. Er tube von diesem pro Woche 50 m. 21 M., welche von den verlangten 66,10 M. nach Fällung des Himmelfahrtstages 1892 in dem Daltenfchen Schantlokale in der Sohn bekommen sollen, wofer er fein eigenes Rüstzeug noch Theifurtheils noch blieben, hatte der Beklagte Klobsch im vorigen Artilleriestraße, in welchem ausschließlich Verbrecher verkehren brauchen sollte. Bum eigenlichen Arbeiten sei es nicht ge- Termin eingewendet, die hätte der Maurermeister Bahl zu follen, die Unterhaltung zweier Männer angehört, von denen der kommen, nur die Vorarbeite. Aufstellung der Rüstung u. s. w. zahlen, der habe den Kläger   7 Tage als Arbeiter beschäftigt. eine unter dem Spiznamenattermann" befannt ist. Die feien von ihm ausgeführt worden. Er selbst habe noch Lohn Herr Pahl behauptet, die Pflicht dazu nicht zu haben. Er felben besprachen einen in der Kochstraße auszuführenden Dieb für sieben Tage und 98 Mark baar von Schulze zu bekommen. babe für Klobfch Maurerarbeiten ausgeführt. Durch Schuld stahl und verließen nach 4 Uhr das Lokal. Railing folgte ihnen, Herr Schlossermeister Scha Iz erklärt, entgegen der Behauptung beffelben seien Monitas veranlaßt worden. Da habe Klobsch verlor die beiden Männer in der Krausenstraße aber aus Saling's, er habe mit demselben einen Baupreis von 3,80 m. ihm seinen Bauwächter, da dieser nichts zu thun hatte, zur Ver­ den   Augen. Später erfuhr er, daß bei Winter ein großer Dieb- pro Quadratruthe bebaute Fläche abgemacht. Saling befügung gestellt; er habe ein Bischen" helfen sollen. Der stahl ausgeführt worden und gleichzeitig, daß Lattermann" und streitet dies energisch. Der Kläger   dehnt während der Verhand- Kläger   bestätigt dies. Der Vertreter des" Bankvertreters" Stöcker wendet gegen ber Schlächterpaul" am Abend des Diebstahlstages nach Ham- lung seine Klage auf Schulze aus. Lesterer wird als Bauherr" burg   abgereist seien. Erst im Juli d. J. gelang es, die beiden verurtheilt, während die Klage gegen Saling abgewiesen wird. Die gegen Stöcker gerichtete Klage ein, daß Gewerbegericht bezeichneten Mitglieder der Berhrecherzunft zu ermitteln. Es Der Gerichtshof nahm an, daß dieser nur Beauftragter und nicht sei nicht zuständig, Stöder sei Kaufmann(!!) Herr Klobsch sei der eingetragene Grundstücksbesiger, von ihm sei Herrn Stöcker find dies Franz Baumann und Paul Tietze. Letzterer selbständiger Arbeitgeber war. befand sich im Hamburger Gefängniß, wo er eine ihm wegen Folgendes Urtheil, das in der Klagefache des Stuckateurs Klofe   das Baugeld zedirt. Derselbe habe die Lieferanten des Klobsch Diebstahls zudiktirte fünfzehnmonatige Strafe abbüßt. Die Be- gegen die Firma Weigt u. Beckers gefällt wurde, giebt zu großen nach dessen Angaben bezahlt. Die Löhne seien nicht von Stöcker wohner des Hauses Rochstraße 62 vermochten zwar die beiden Bedenken Anlaß. Klose war an einem Morgen zur Arbeit ge- gezahlt worden, das betreffende Geld erhielt vertragsmäßig

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Gerichts- Beitung.

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Chikanen überhob, welche damals gegen die Refugies infolge Mit Anfang des auswärtiger Noten im Schwange waren. Jahres 1836 sollte die Deutsche Revue", das Organ des Jungen Deutschland  " von Guytow und Wienberg gegründet, erscheinen. Für dieselbe hatte Büchner seine Novelle ,, Lenz" bestimmt. In Straßburg   hatte er sich allerhand interessante Notizen über Lenz, einen unglücklichen Boeten, den Freund Goethes, ver­schafft. Diese Novelle blieb leider ein bloßes Fragment. Guytow begleitete den Abdruck mit der Bemerkung: Diese Probe von Büchner's   Genie wird auf's neue beweisen, was wir mit seinem Zod an ihm verloren haben."

Laune.

Sie nach Gießen zu bringen. Jufolge dreijähriger Kerkerleiden ihn die Vorladung des Untersuchungsrichters traf, der er sich wurde der Unglückliche im Jahre 1887 wahnsinnig, später wieder nur mit knapper Noth durch eine schleunige Flucht nach Straß hergestellt und freigelassen ging er nach Amerifa. Das harte burg zu entziehen vermochte. So erschien benn Danton's Tod", Schicksal seines Freundes, an dessen Unglück er mitschuldig zu während sein Verfasser als Flüchtling in der Fremde lebte, im jein glaubte, machte einen gewaltigen Eindruck auf Büchner  . Sommer 1835 im Druck und wurde durch Guzkow mit einer Minnigerode ift todt", schreibt er in einem Briefe vom 20. No- der glänzendsten Kritiken in die literarische Welt eingeführt. vember 1836, bas heißt, er ist drei Jahre lang todt gequält Diefe Kritik beginnt mit den Worten: Die Kritik ist immer worden. Drei Jahre! Die französischen   Blutmänner brachten verlegen, wenn sie an die Werke des Genies herantritt; fie fann einen doch in ein paar Stunden um. Aber drei Jahre! Wir hier nicht mehr sein als der Kammerdiener, der die Thüre des haben eine gar menschliche Regierung, fie fann fein Blut sehen. Salons öffnet und in die versammelte Menge laut des Ein­Und so fihen noch an vierzig Menschen, und das ist teine tretenden Namen hineinrust; das lebrige wird das Genie selbst Anarchie, das ist Drdnung und Recht, und die Herren vollbringen." In Zürich   erwarb sich Büchner   die philosophische Doktor­fühlen sich empört, wenn sie an die anarchische Schweiz   Auch Danton   mußte fein geniales wirres Lockenhaupt unter würde und habilitirte sich als Privatdozent der vergleichenden denken! Bei Gott, die Leute nehmen ein großes Rapital auf, das Scheermesser der Delila Censur beugen, um halb tahlköpfig Anatomie. Am einheitlichsten abgeschlossen ist das politisch satirische das ihnen einmal mit schweren Zinsen kann abgetragen werden, wieder hervorzugehen, nachdem er wie Simson seine beste Kraft mit sehr schweren... verloren. Erst neuerdings hat Karl Emil Franzos   in der Ge- Lustspiel Leonce und Lena  ", das Büchner furz vor seiner tödt­Sobald Büchner   die Nachricht von der Verhaftung seiner fammtausgabe von Büchner's   Werken das Original mit Iritischer lichen Krankheit in Zürich   schrieb, voll Geist, Wiz und kecker Freunde empfangen hatte, eilte er von Gießen   weg, tam in der Treue wieder hergestellt. Nacht vom 1. auf den 2. August nach Buzzbach und setzte auf In Straßburg   wandte sich Büchner   mit voller Energie den Am 2. Februar 1887 befiel ihm ein heftiges Unwohlfein. Anrathen seines Freundes Weidig fogleich seine Reise zu Fuß Naturwissenschaften zu. Hier fühlte er sich sicher vor den ge- Die aufopferndste Sorgfalt und liebevollste Pflege vermochte nicht weiter fort nach Frankfurt  . Nach einiger Zeit ins Eltern fürchteten Leiden eines langwierigen Rerlers und manches freiere das dahinschwindende Leben zu erhalten. Seine Krankheit Der Gegenstand seiner haus zurückgekehrt, fuhr er mit den Agitationen fort. Für die 28ort fonnte er an feine Eltern und Freunde in der Heimath machte unaufhaltbare Fortschritte. Gesellschaft verfaßte er nach dem Muster der französischen   eine richten. Weil wir im Rerker geboren und großgezogen sind", Phantasieen waren seine Braut, mit der er sich in Straßburg  Erklärung der Menschenrechte, die als Programm der schreibt er, merten wir nicht mehr, daß wir im Loch ftecken verlobt hatte, und besonders das Schicksal feiner politischen revolutionären Partei gelten fonnte. Leider find diese mit angeschmiedeten Händen und Füßen und einem Jugendgenossen, die seit Jahren in den Kerfern seiner Schriftstücke in der Angst der Periode während der Knebel im Munde. Was nennt ihr denn gesetzlichen Heimath schinachteten. Am 21. Februar 1837 wurde Georg Büchner   zu Zürich   bes Untersuchungen mit anderen Papieren verbrannt worden. Zustand? Ein Gefeß, das die große Maffe der Staatsbürger Eine Woche vorher war In dieser für ihn höchst aufregenden Zeit faßt jede Woche zum frohnenden Vieh macht, um die unnatürlichen Bedürfnisse erdigt im Alter von 231/2 Jahren. hörte man von neuen Verhaftungen und die Straße in der er einer unbedeutenden und verdorbenen Minderzahl zu befriedigen sein Freund Ludwig Börne   zu Paris   zu Grabe getragen worden. wohnte, war täglich an beiden Enden von Polizisten bewacht und dies Gefeß, unterstützt durch eine robe Militärgewalt und Ein edler Charakter, ein Herz voller Mitgefühl für die Leiden fchrieb er feine erste literarische Schöpfung das Drama, Dantons durch die dumme Pfiffigkeit seiner Agenten, dies Gesetz ist eine des Boltes ward zu früh dahingestorben. Sein scharfes Auge Zod". Ein Wert, an dem er im Verborgenen unter mannig- ewige, rohe Gewalt, angethan dem Recht und der gesunden Ber: hatte die moralische Werderbtheit der höheren Klassen völlig fachen Störungen arbeitete; während an seinem Arbeitstische die nunft, und ich werde mit Mund und Hand dagegen fämpfen, wo durchblickt, die geschickte Hand des Anatomen hat mit unerbitt anatomischen Tafeln und Schriften obenauf lagen, 30g er furcht- ich fann." Jch tomme vom Christkindelmartt", schreibt er ein licher Schärfe die Schäden seiner Zeit blos gelegt. Herwegh   singt von ihm: fam unter denselben die Papierbogen hervor, auf denen er seine ander Mal, überall Haufen zerlumpter, frierender Kinder, die Gedanken mit einer gewissen geistigen Haft niederwarf. Eine mit aufgerissenen Augen und traurigen Gesichtern vor den fieberhaft aufgeregte Darstellung einer fieberhaft aufgeregten Herrlichkeiten aus Wasser und Mehl, Dreck und Goldpapier Beit" nennt Rob. König dieses geistesmächtige Wert, voll standen. Der Gedanke, daß für die meisten Menschen auch die erschütternden Szenen. Junerhalb fünf Wochen hat Büchner armseligsten Genüsse und Freuden unerreichbare Kostbarkeiten bies Stück voller Phantasie, charakteristischer Kraft und ge- find, machte mich sehr bitter

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waltiger historischer Wahrheit vollendet. Kaum hatte er daffelbe Im Oktober 1835 erhielt Büchner   durch besondere Ber­an Gußkow mit der Bitte um seine Empfehlung abgeschickt, als günstigung eine franzöfifche Sicherheitskarte, die ihn aller

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Ein unvollendet Zied finkt er in's Grab, Der Verse schönsten nimmt er mit hinab," und am Schlusse dieses größeren Gedichtes, bas zu den schönsten Herwegh's gezählt werden darf, heißt es:

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Büchner und Börne, deutsche Diosturen, Weh, daß der Lorbeer nicht auf deutschen   Fluren Für solch geweihte Häupter wachsen darf."