Soziales.
Aufhebung des Hilfskaffengesetes.
Der Reichsanzeiger" veröffentlicht eine nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats erlassene kaiserliche Verordnung, die das Gesetz betreffend die Aufhebung des Hilfsfassengesetzes vom 20. Dezember 1911 seinem vollen Umfange nach zum 1. Juni 1912 in Kraft setzt.
Für unverschuldeten Schaden haften Rollkutscher nicht.
einbehalten.
des letzten
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Auch im Auslande sind Preiserhöhungen gegen das Vorjahr zu literatur Jahres vermehrt. Den El fonstatieren. Aber die Preise stehen wesentlich niedriger als in bilden zwei mehr literarische Beiträge. Gertrud Bäumer rechnet in Deutschland . Für Weizen wurden hier 204-247 M.( meist etwa treffenden Einzelbemerkungen mit der Psychologie der Gegner" ab, 230 M.) gezahlt. Dagegen wurden in Wien nur 189 M., in Buda- und Jfa Freudenberg fördert einen ästhetischeren„ Stil unseres pest 175 W., in Antwerpen 186 M., in Paris 179 M., in London öffentlichen Lebens". 178 m. notiert.
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Die ersten zehn schwedischen Kühe find gestern auf dem Berliner Schlachthof zur Schlachtung gelangt, nachdem sie die vorgeschriebene Frist in der Quarantäneanstalt in Saßnig zur Beobachtung gestanden hatten. Die Rinder trafen, wie die Allgemeine Fleischer- Zeitung" berichtet, vormittags per Bahn auf dem Schlachthof ein und wurden in dem neuerbauten Schlachthaus fofort abgeschlachtet. Bei der Fleischbeschau wurde eine Leber beanstandet. von guter Durchschnittsqualität. Das Fleisch der Tiere war
Die internationalen Delmüller.
Als Nachschlagebuch leistet das Jahrbuch, das erste des Bundes, gute Dienste. Bei den nächsten Jahrgängen werden die Herausgeberinnen hoffentlich nicht versäumen, wenigstens ein Sachs register, wenn möglich aber auch Namen und Ortsregister, einzu fügen. Das würde die Brauchbarkeit des Buches erhöhen.
Gerichts- Zeitung.
Streifende
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Landfriedensbrecher.
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Sin Rollkutscher flagte gestern gegen den Fuhrherrn Meißner auf Rückzahlung einer Kaution von 20 Mart, die vertragsmäßig dazu dienen sollte, einen dem Beklagten durch den Kläger augefügten Schaden zu deden. Im Februar o. J. war dem Kläger von dem von ihm geführten Wagen eine 48 Kilo schwere Siste Ein sogenannter Landfriedensbruch mit 13 Angeklagten begestohlen worden, die einen Inhalt im Werte von 45 M. entschäftigte am Donnerstag die Straffammer in Halle a. S. Gehielt. Der Diebstahl geschah am hellen Tage in der Rosenthaler Tegentlich des Streits in dem Portland - Zementwert Saale", A.-G., Straße, während der Kläger damit beschäftigt war, einige andere Es sind erst wenige Monate her, daß die Oeffentlichkeit von in Grunau soll sich eine Anzahl Arbeiter am Abend des 31. Juli für denselben Adressaten bestimmte Kisten abzutragen. Eine einer internationalen Bertruſtungsarbeit in der Delproduktion zu vorigen Jahres öffentlich zu einer Menschenmenge zusammenPerson zur Aufsicht für den Wagen war seitens des Beklagten hören bekam. Die Baumwollfaatölfabrik Thör! nicht gestellt worden. Der Kläger bestritt, durch schuldhaftes Ver-. m. b. 5. in Sarburg , eine der bedeutendsten deutschen gerottet" haben, die mit vereinten Kräften" gegen Personen und Schaden zu ersetzen, darauf wurde er entlassen und ihm die Kaution darauf hinauslaufen, die wichtigsten deutschen und amerikanischen am erwähnten Tage 40 neue Arbeitswillige in einem EisenbahnDelmühleninteressen zu konzentrieren. Morgan- Thörl gründeten wagen auf einem Anschlußgeleise unmittelbar nach der Fabrik überDas Gewerbegericht stellte sich mit Recht auf die Seite des daraufhin die Wessonöl- Vertriebsgesellschaft in Hamburg . Jetzt führen lassen. Der Transport wurde von Streikenden, die die Klägers und verurteilte den Beklagten zur Rückzahlung der kommen Nachrichten von einer allgemeinen Verbrüderung der Del- Arbeitswilligen von ihrer elenden Lage unterrichten wollten, beKaution. Eine Kaution hafte für einen Schaden, der von dem mühlenbesitzer. Es handelt sich dabei um die Gründung eines gleitet. Als dann bei Eintritt der Dunkelheit ein Hamburger ArSautionssteller. zugefügt werde. Dieser Schaden müsse aber auf Internationalen Komitees zur Wahrung der beitswilligenagent in einem Automobil abfuhr und die Arbeitseinem schuldhaften Verhalten beruhen. Ein solches sei in vor- Interessen der europäischen Oelmüller. willigen, mit Rnüppeln, Eisenstücken usw. bewaffnet, einen„ AusDieser liegendem Falle nicht anzunehmen. Vielmehr liege hier die Schulb Delmüllerorganisation gehören bis jetzt schon die Landesverbände fall" aus der Fabrik unternahmen, foll seitens der Personen, die eher auf Seiten des Beklagten, der nichts unternommen habe, Deutschland , England, Frankreich , Belgien , Holland , Oesterreich sich zu hunderten angesammelt hatten, mit Steinen geworfen worum den Schaden abzuwenden, was er 8. B. durch die Anstellung Ungarn , Dänemark , Schweden , Norwegen und Italien an. Inter- ben sein. Von beiden Parteien wurde geschoffen; jedoch wurden einer Aufsichtsperson, eines sogenannten„ Rollmops", hätte tun essant ist dabei, daß die gewichtigen amerikanischen Interessen sich Personen nicht verletzt. Im Pförtnerhause wurden aber eine Annicht in die internationale Delmüllerorganisation gefunden haben. Bahl Scheiben zerstört. Die neue Gemeinschaft richtet sich mehr gegen die Saatverkäufer, die ihre Macht gründlich auszunußen verstehen; Indien und Amerita kommt dabei in erster Linie in Betracht. Der erste Vorfißende der internationalen Delmüllervereinigung ist kommerzienrat Herz, der dem Verbande der deutschen Oelmühlen vorsteht. sich gegen Streitgefahren schützen will. Besonders interessant ist, daß die internationale Vereinigung Sie hat vorläufige Be timmungen festgelegt, nach benen Streits als höhere Gewalt" gelten follen. Auf diese Art hofft man etwas ruhiger Seemannsstreits oder Hafenarbeiterausstände ertragen zu können. Es ist natürlich lächerlich, einen Streit, der oft genug durch die Unternehmer direkt provoziert worden ist, als höhere Gewalt in Sinne der internationalen Handelsgesetzgebung aufzufassen. Vorläufig ist eine hohe juristische Autorität Englands dabei, die Klausel so zu gestalten, daß sie gesetzlich allgemein anerkannt werden kann. Die Arbeit wird ihr schwer fallen.
tönnen.
Zum Kommunalwahlrecht.
vas Oberverwaltungsgericht entschied am 21. d. M. in einer Verwaltungsstreitfache: 1. Ein Wahlvorstand ist auch dann vollbesetzt, wenn eines seiner Mitglieder seine Stimme abgibt; auch während der Stimmabgabe bleibt das Mitglied vollbefugtes Mitglied des Wahlvorstandes. 2. In der Zugehörigkeit eines Wahlkandidaten zum Wahlvorstand liegt keine Wahlbeeinflussung.
Der beleidigte Leipziger Berband". Mit der bekannten Beleidigungstlage des Leipziger Verbandes der Aerzte Deutschlands gegen den Redakteur Kemptens von der " Rheinischen Zeitung" und den Arzt Dr. H. Baum, beide in Köln , hat sich jetzt das Oberlandesgericht in Dresden befaßt. Gegen das Urteil des Schöffengerichts Leipzig , das vom Landgericht Leipzig bestätigt wurde und das Dr. Baum zu 200 M., Kemptens zu 150 M. Geldstrafe wegen Beleidigung der beiden Vorsteher des Leipziger Verbandes, Dr. Hartmann und Dr. Göz verurteilte, hatte nur Dr. Baum Revision eingelegt; troßdem hob das Oberlandesgericht das Urteil auch bezüglich des Redakteurs auf, und avar mit folgender Begründung:
Neue Bücher.
Zegtbücher zu Studien über Wirtschaft und Staat. Herausgegeben von J. Jastrow. Bd. 1: Handelspolifit. 8 M. ( Berlin 1912, G. Reimer.)
Die Studie
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E. M.
ein Sonderabdruck aus Schmollers Jahrbuch, 35. Jahrgang-schildert im wesentlichen rein chronologisch die Entwidelung der Roheisensyndikate, für die eine Möglichkeit erst durch den Zoll von 1879 in Höhe von 10 M. und die Einführung des Thomasverfahrens( Gewinnung von phosphorfreiem Eisen auch aus phosphorhaltigen Erzen; Verwendung der phosphorhaltigen Schlade als Düngemittel entstand. Die Schwierigkeiten für die Aufrechterhaltung der Syndikate bestanden in dem Gegensa zwischen reinen und gemischten Werken und in der Konkurrenz von Außenseitern, insbesondere von neuen Werfen an der Wasserfante mit ihrem Erzbezug aus Standinavien. Der Verfasser be trachtet die Vorgänge ausschließlich vom Produzentenstandpunkte der Roheisenindustrie.
Den Vorsitz führte Landgerichtsdirektor Panse; die Anklage vertrat Staatsanwalt Sah und als Verteidiger wirften die Rechies anwälte Dr. Müller- Halle und Genosse Heinemann- Berlin. Die Angeklagten beschweren sich über schlechte Behandlung in dem Werke vor dem Streif. Der Direktor habe sie mit Schimpfworten belegt, nicht einmal den Wunsch nach einer Waschgelegenheit erfüllt, und die Lohnverhältnisse seien sehr traurig gewesen. In der Beweisaufnahme, zu der 45 3eugen aufgeboten waren, erklärte der Dis reftor, er habe den Streif als eine Machtprobe" angesehen. Zugeben mußte er aber, daß er einen Arbeitswilligen, der im Betriebe mit einem Revolver hantierte, sofort entlassen habe. Wachtmeister Gunthner bekundet, daß er seine liebe Not gehabt habe, die bewaffneten Arbeitswilligen in dem Betriebe festzuhalten. Mehrere Zeugen äußerten sich über provokatorisches Auftreten der Arbeitswilligen.
Das Urteil lautete gegen drei Angeklagte auf je acht Monate, gegen einen Angeklagten auf fünf Monate, gegen sieben Angeklagte auf je vier Monate und gegen einen Angeklagten( jugendlich) auf zwei Monate Gefängnis. Ein Angeklagter wurde freigesprochen. Es fennzeichnet unsere Rechtsverhältnisse hinreichend, daß nicht die mit Schießprügeln, Snüppeln und Eisenstangen bewaffneten Arbeitswilligen angeflagt sind.
Opfer des Aberglaubens.
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Von beiden Angeklagten war der Einwand erhoben worden, Die Sammlung soll vornehmlich akademischen Unterrichtszweden daß sich der hier in Frage kommende Artikel nicht gegen die dienen. Für unsere Studenten, die zum Examen von allem etwas In das Reich des krassesten Aberglaubens führte eine VerhandLeipziger Führer des Leipziger Verbandes der Aerzte Deutschlands wissen müssen, mögen die Auszüge und Proben aus Schriften von lung, welche unter Borsiz des Amtsgerichtsrats Bennewit das zur Wahrung ihrer wirtschaftlichen Interessen, sondern gegen die Adam Smith und Fr. List, aus Bolltarifen, Handels- und Schiffahrts- Schöffengericht Berlin- Schöneberg beschäftigte. Angeklagt wegen Kölner Hauptvertreter des Verbandes richte. Dieser Einwand ist verträgen, Handelsstatistiken nebst ein paar Brocken aus Reden Bisbom Berufungsgericht mit folgender Erwägung zurückgewiesen mards, Caprivis, Chamberlains, aus dem konservativen Agrarischen Betruges war die Zigeunerin Emma Braun. Die Angeklagte betreibt einen Handel mit Seife, welchen fie worden: Maßgebend für die Beurteilung tann immer nur die Handbuch und Eugen Richters A- B- C gerade recht sein. Zum Studium, Tat fein, wie fie fich in der äußeren Sinnenwelt darstellt, nicht zum tieferen Eindringen in handelspolitische Fragen ist die Bes aber offenbar nur als Dedmantel benust, um auf diese Weise an aber, welche Vorstellung im Innern der Täter damit verbindet. Handlung einer Frage oder eines Aftenstückes im Zusammenhang den Türen der Hinteraufgänge die Bekanntschaft von Dienstmädchen Unter Matadoren" des Leipziger Verbandes, dem Klüngel", und von einem theoretischen Standpunkt aus viel geeigneter. Für zu machen und bei diesen durch Wahr" sagen Geld zu verdienen. konnte aber jeder unbefangene Lejer nur die Leipziger Verbands- den, der die handelspolitische Entwickelung des 19. Jahrhunderts be- Eines Tages machte die Braun die Bekanntschaft eines Dienstführer, die jeßigen Privattläger, verstehen. Die Angeklagten reits fennt und zu der Jastrowschen Schrift als einem Quellen und mädchens B., welches bei einer Herrschaft am Kurfürstendamm in müssen das auch erkannt haben, selbst wenn sie andere Personen Nachschlagebuch greift, wird manchen Hinweis zur Drientierung finden. Stellung war. Die Angeklagte mußte wohl bald gemerkt haben, gemeint haben sollten". Demgegenüber ist zu bemerken, daß daß die B. ein mehr wie naives Gemüt war, denn sie benutzte den der letzte Satz zum mindesten Zweifel darüber auffommen läßt, Die deutschen Roheisensynditate in ihrer Ent- Aberglauben der B. dazu, um sie gehörig auszuplündern. Sie teilte ob hier nicht der Begriff des Vorfases verkannt worden ist. Das widelung zu einem allgemeinen deutschen Roheisenverbande. Von ihr aus den Karten und aus den Handlinien mit, daß sie von einem Vergehen der Beleidigung kann nach der ihm im Strafgesetzbuch Dr. August Hillringhaus.( Leipzig , Dunder u. Humblot , 1912. schweren und vielleicht unheilbaren Leiden befallen werde, da fie gegebenen Gestaltung nur vorfählich, nicht fahrlässig, begangen 115 Seiten. 3 Mart.) werden. Der Täter muß demnach gewußt und gewollt haben, daß den„ Leibhaftigen im Leibe" habe. Die zu Tode erschrockene B. bat sich die ehrenkränkende Kundgebung gegen diejenigen Personen die Zigeunerin inständigst, sie von dem„ bösen Geift" zu befreien. richtet auf die fie ihrer äußeren Erscheinung nach bezogen werden Die Angeklagte gab ihr einen mit mehreren Knoten versehenen muß. Das bloße Wissenmüssen von dieser Wirkung seiner HandWollfaden in die Hand, mit der Anweisung, die Hand fest zuzu lungsweise ist für sich allein noch nicht ausreichend, die Strafhalten. Während die B. dies tat, sprach die Zigeunerin unter Anbarkeit des Täters zu begründen, da sonst an Stelle des Borsages wendung aller möglicher geheimnisvoller Zeichen eine Beschwörungsdie Fahrlässigkeit treten würde. Selbstverständlich ist aber auch formel aus. Wie die B. vor Gericht als Zeugin bekundete, wären bei der Beleidigung der Eventualbolus möglich. Das Berufungsin demselben Augenblick die Knoten an dem Wollfaden verschwunden gericht hätte, wenn es etwa einen solchen bei den Angeklagten in bezug auf die Privatkläger hätte annehmen wollen, dies deute gewesen. Im Anschluß hieran fanden in den folgenden Tagen noch lich zum Ausdruck bringen und zugleich die Umstände näher dar mehrere ähnliche Besprechungen" des„ bösen Geistes" statt, die Legen müssen, worauf sich diese Annahme gründet. Hierzu lag aber nach Angabe der Angeklagten noch nicht wirksam genug waren, für das Berufungsgericht um so mehr Veranlassung vor, als der um den Teufel aus ihrem Leibe heraustreiben. Sie erzählte, daß Haupteinwand der Angeklagten gerade darin bestand, daß nicht bie einzig wirksame Sur darin bestehe, daß fie ihr gesamtes Geld, Sie Leipziger, fondern die Kölner Führer des in Rede stehenden" Der Arbeitsmarkt". Monatsschrift des Verbandes Deutscher welches sie im Hause habe, in ein altes Hemd eingewickelt in der ärztlichen Verbandes von dem Artikel getroffen werden sollten. Arbeitsnachweise. Nr. 8 des laufenden 15. Jahrgangs ist als In dieser Richtung machen sich also noch weitere Erörterungen Sondernummer für Arbeitsmarkt- und Arbeitsnachweis Statistit" Geisterstunde" an einem Kreuzwege niederlegen müsse. Die B. Statistiwilligte nötig ausgestaltet. Aus dem Inhalt heben wir hervor: Zur Einführung. milligte auch ein und erschien, ihre Ersparnisse von 60 M. vorNach alledem war der vom Angeklagten Dr. Baum eingelegten Zur Methode der Arbeitsmartistatistit vom Standpunkte des schriftsmäßig eingewickelt, an einem Streuzwege im Grunewald, wo Revision mit Rücksicht auf die für uns begründet erachteten Rügen einzelnen Arbeitsnachweises. Von Dr. Rudolf Meerwarth- Karlshorft fich auch die Angeklagte eingefunden hatte. Die B. mußte sich auf ftattzugeben und zu seinen Gunsten die Aufhebung des Urteils Berlin . Arbeitsnachweisstatistit und Arbeitsmarkt. Bon Dr. Joh. Anordnung der Angeflagten setzen und dann zehn Minuten geradewegen Gesetzesverlegung bei Anwendung des Strafgesetzes aus. Feig- Charlottenburg- Berlin. - Die Individuenstatistik auf dem Arbeits- aus sehen, während sie selbst, allerlei sonderbare Zeichen machend, zusprechen. Da sich jedoch das Urteil, soweit es hiernach der Auf- marft. Bon Prof. Dr. Mischler- Wien . Die Arbeitsmarktstatistik um sie im Kreise herumging. Nach einiger Zeit wurde es still; die hebung verfällt, wegen des auf den Vorfahbegriff bezüglichen im Reichsarbeitsblatt. Von Dr. J. Rothholz- Berlin . Zur Ver- B. sah jedoch trotzdem frampfhaft geradeaus. Nachdem sie diese Rechtsirrtums des Berufungsgerichtes auch auf den Mitangeklagten vollkommung der Statistik der öffentlichen Arbeitsnachweise. Bon interessante Beschäftigung längere Zeit hindurch fortgesetzt hatte, Kemptens , der die Revision nicht eingelegt hat, erstreckt, so war auf F. Lauer- Freiburg i. Br.- Die Arbeitsmarttſtatiſtil im Dienste wurde ihr dies allmählich etwas langweilig. Als sie fich endlich Grund von 397 der Strafprozeßordnung so zu erkennen, als ob der Berufswahl und Berufsberatung. Von Dr. Hellmuth Wolff- wurde ihr dies allmählich etwas langweilig. Als sie sich endlich jo dieser gleichfalls die Revision eingelegt hätte, d. h., es war das Halle. lleber Qualitätsstatistit. Bon G. Buder- Charlottenburg. Ueber Qualitätsstatistit. Von G. Bucker- Charlottenburg. nach der Angeklagten umbrehte, war diese samt den eingewidelten Urteil auch ihm gegenüber aufzuheben.( Bergl. Löwe, Anm. 5 zu Die Statistit der gewerbsmäßigen Stellenbermittlung in 60 m. verschwunden. $ 397 der Strafprozeßordnung.) Gleichzeitig mit dem Urteil waren Bayern . Von Dr. R. v. Balta- München . Meinungsverschieden In ähnlicher Weise war auch ein Dienstmädchen H. von der bie ihm zugrunde liegenden Feststellungen aufzuheben(§ 393 der Heiten auf dem Gebiete der Arbeitsnachweisstatistit. Von Dr. Erd- Angeklagten um 34 M. betrogen worden. Strafprozeßordnung); auch war die Sache zur anderweitigen Ver. mann Graack- Dresden. Die Münchener Arbeitslosenzählung am Das Gericht erkannte nach längerer an humoristischen Zwischenhandlung und Entscheidung an das Landgericht Leipzig zurück- 11. Februar 1912. Von Dr. W. Klose- München. Die einzelne fällen reicher Verhandlung gegen die Betrügerin auf 3 Monate auberweisen(§ 394 der Strafprozeßordnung)." Nummer foftet 30 Pf., der ganze Jahrgang 8 M.( Verlag G. Reimer, Gefängnis. Berlin ).
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Außerdem entschied das Oberlandesgericht, daß das Urteil auch insoweit ungefeßlich ist, als Dr. Baum wegen Beleidigung des Dr. Göz verurteilt wurde; denn Dr. Götz hat gegen Dr. Baum gar feinen Strafantrag gestellt; wie auch, was das Urteil feststellt, das Hauptverfahren in dieser Beziehung gar nicht eröffnet worden ist.
Aus Industrie und Dandel. Steigerung der Großhandelspreise.
Die Teuerung hält in Deutschland trotz der gegenteiligen Versicherungen der Neaftion weiter an. Soeben veröffentlicht das Staiserlich Statistische Amt eine Uebersicht über die Großhandelspreise wichtiger Waren im April dieses und des Vorjahres." Es fofteten 1000 Kilogramm in Mark April Waren und Pläge 1912
1911
alfo mehr
194,52
154,61
39,91
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Weizen
227,83
200,02
27,81
Hafer
200,89
159,69
41,20
120,50
59,00
45,00
40,00
161,25
151,20
10,05
Schweine
"
143,25
109,89
33,36
Kälber
208,88
197,22
6,16
#
Hammel
160,00
153,33
6,77
19,70
3,50
1. Weizenmehl
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Butter
28,00 264,00
26,75
1,25
244,52
19,48
か
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Aus der Frauenbewegung.
Ein beschämendes Zeichen für unsere miserablen Schulzustände, insbesondere auf dem Lande, ist es, daß solch Aberglauben noch möglich ist. Die Treiklassenwahlrechtsanhänger gehörten als Beihelfer der betrügerischen Zigeunerin auf die Anklagebant.
Eingegangene Druckfchriften.
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Briefkaften der Redaktion.
Am heutigen Sonnabend fällt die juristische Sprech
Jahrbuch der Frauenbewegung 1912. Im Auftrage des Bundes deutscher Frauenbereine herausgegeben von Dr. Elisabeth Altmann- Gottheiner.( Teubner; 3 M.) Jahrbuch der bürgerlichen Frauenbewegung in Deutschland , so F. Freib. v. Stenglin. 3 M., geb. 4,20 M. Arme Sünder. Die Geschichte eines Fürsorgesöglings. Roman bon Hinter Schloß und Riegel. müßte der richtige Titel der Schrift lauten. Zwar werden die Vor- Bon J. Schimet. 3 M., geb. 4,20 m. Vita, Deutsches Berlagshaus, Char gänge innerhalb der proletarischen Frauenbewegung ebenfalls mit Lottenburg, Hardenbergstr. 14. hineingezogen, aber auf beinahe verschwindendem Raum, der zu dem Umfang und der Bedeutung unserer Bewegung in feinem Verhältnis steht. Davon abgesehen bietet das Jahrbuch auch unseren Genofjinnen eine gute Uebersicht über die Organisationen und die Ziele der bürgerlichen Frauenwelt, deren sämtliche Richtungen" verstunde aus. treten sind. Die Sagungen des Internationalen Frauenbundes und 23. B. 25. 1. Ja. 2. u. 3. Militärpaß sowie Geburtsurkunden; die des Bundes deutscher Frauenvereine sowie die Namen und Adressen 2. R. 100. Db ein Ber letteren sind beim Standesamt zu erhalten. aller wichtigen Verbände und Vereine find abgedruckt. Eine Chronik schulden und damit eine Erfaßpflicht der Gemeinde oder des die Aufsicht der internationalen und der deutschen Frauenbewegung im führenden Lehrers vorliegt, läßt 3hr Schreiben nicht erkennen. 7. 21. Jabre 1910/11 berichtet gut über alle wissenswerte Vorgänge. Die 100. Sie haben Anspruch auf volles Gehalt bis zur Dauer von sechs Stapitel: Der Stand der Frauenbewegung, die Frau im öffentlichen Wochen. J. 13. Trotz der Nichtanmeldung sind Sie Mitglied der Nasse. Leben unterrichten über Fortschritt oder Stillstand der Gleichheits - die für den Betrieb des Fuhrherrn zuständig ist, geworden. Wenden Sie G. 5. 100. 1. Ja. 2. Nach 5 Jahren. 8. D. 100. bestrebungen vom Standpunkt bürgerlich- fortschrittlicher Frauen aus. fich an dieselbe. der wahrscheinlich Unter Die Frau im Berufsleben" werden die Ergebnisse der letzten Mündliche Kündigung ist zulässig, falls im Vertrage nichts anderes bestimmt ist. Berufszählung übersichtlich dargestellt und dabei die reaktionären auch über die Kündigungsfrist fich ausläßt 1000. R. Sch. Der Unfallzufchuß ist vom Beginn der fünften Woche Forderungen nach handwerksmäßiger Ausbildung der Frau ab zu zahlen. Benden Sie fich an die Strankentasje. A. B. 7. Der in den Vordergrund gestellt. Die Reichhaltigkeit objektiver Anspruch erscheint undurchführbar. N. 55. 1. Reichen Sie bei dem Angaben wird durch eine bure eine Uebersicht über die Frauen- Borfizenden der Beranlagungstommiffion einen Antrag ein. 2. Benn
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