Einzelbild herunterladen
 

1. Beilage zum, Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 246.

Tokales.

Donnerstag, den 19. Oktober 1893.

-

-

er

10. Jahrg.

Revanche, Aufschluß will ich haben" von 2 Leuten überfallen, lediglich als ein wenig werthvolles Aneinanderreihen von Worten. nach turzer Zeit aber befreit. Welches immer die Beweg- Um die 50 M. Strafe harme er sich nicht. Bedeutungsvoll aber Die Beköftigung der Kranken in den städtischen Heil- gründe zu solchem Vorgehen gewesen sein mögen: ein erscheine ihm, daß das Recht der Vertheidigung nicht noch anstalten hat schon in früheren Jahren mehrfach zu Klagen Anlaß General a. D., Kreuzzeitungsleute, Intelligenzblattmänner u. dgl. mehr, als durch die Praxis bislang schon geschehen, entgegen dem Gesetz eingeschränkt und daß nicht der gegeben. Wie begründet diese Klagen waren, das geht aus den mögen solch' knotiges Benehmen für angemessen erachten Verwaltungsberichten hervor, welche der Magistrat über die andere nicht. Grundsah von dem Reichsgericht fanttionirt werde, daß städtischen Krankenhäuser veröffentlicht. Mit geringen Ab­ein Richter sein Amt zu völlig grundlosen, unsachlichen weichungen stimmen die über die Verpflegung gemachten ziffer der Firma Siemens u. Halste eingereichte generelle Projett zur An- halte seine in Beziehung auf den Präsidenten gemachte Aeuße Elektrische Straßenbahn. Der Magiftrat hat gegen das von Ausfällen gegen Abwesende gebrauchen dürfe. Uebrigens ent­mäßigen Angaben bei allen hiesigen Krantenhäusern überein und lage einer elektrischen Straßenbahn mit oberirdischer Stromleitung rung, da sie zweifellos der Wahrheit entspricht, keinesfalls eine auch in den Formen, in welchen die Beköstigung den Kranken von der Warschauer Brücke durch die Warschauerstraße, die Beleidigung. Der Ausfall seiner Revision müsse allerdings ein in den städtischen Anstalten gereicht wird, dürfte wenig Unter- Petersburger, Thaer, Eldenaerstraße nach dem Zentral- Vieh- negativer sein, wenn die Gefeßgebung in Deutschland auf dem schied zwischen den einzelnen Krankenhäusern bestehen, so hofe Einwendungen nicht erhoben, jedoch nur unter dem Vor: Niveau der unkultivirtesten Bölfer sich befinde, die bekanntlich daß aus den genaueren Mittheilungen über die Beköstigungs- behalt des Widerrufs, da ein Spezialprojekt für diese Linie noch die Vertheidigung am meisten beschränken. verhältnisse in einer Anstalt die nöthigen Schlüsse auf die nicht vorliegt. Warum baut die Stadt nicht selbst? aleichen Verhältnisse in anderen Anstalten gezogen werden können. Der Reichsanwalt beantragte Verwerfung der Revision. Das städtische Krankenhaus am Friedrichshain hatte einen Ver­pflegungsetat von 277 000 M. im letzten Jahre. Bei einer durch Ebertsbrücke, welche die Artilleriestraße mit der Straße Am dem vor dem Kammergericht schwebenden Prozeß gegen Stadt. Berliner Brückenbauten. Die im Umbau begriffene Das Reichsgericht folgte diesem Antrag. Bei dieser Gelegenheit wollen wir noch bemerken, daß in schnittlichen täglichen Krankenziffer von 600 Personen erscheint Kupfergraben verbindet, soll nach ihrer Fertigstellung durch vier diese Sumine ſchon ziemlich Inapp. Denn es ergeben fich nur über den Strompfeilern anzubringende elektrische Bogenlampen bagen( Beleidigung des Polizeipräsidenten) sein Ablehnungs­etwa 1,30 bis 1,40 m. pro Tag und Kopf für die Beköstigung. erleuchtet werden. Als Kandelaber sind, in ähnlicher Weise, wie gesuch gegen den Senatspräsidenten Groschuff Allein in Wirklichkeit wird diese Beköstigungssumme für die dies in der Straße Unter den Linden " der Fall ist, schmiede- für begründet erachtet ist, da Senatspräsident Groschuff Kranken feineswegs ausschließlich verwendet, vielmehr sind darin eiserne Pfosten in Aussicht genommen, welche sich auf den ge- der Sache angesehen werden müffe. Sein auch gegen die aus den von Stadthagen angeführten Gründen als Partei in mit einbegriffen die Ausgaben für die Beköstigung des gesammten nannten Bostamenten erheben.- Der Bau der Friedrichsbrücke der Sache angefehen werden müſſe. ärztlichen und Pflegepersonals und der Bespeisung der in der An- ist soweit vorgeschritten, daß es in der Absicht der Stadtbau- Richter, die lange Zeit hindurch vor ihrer jezigen Thätigkeit stalt beschäftigten Arbeitskräfte. Für die Beköstigung aller dieser verwaltung liegt, dieses Bauwerk endlich am 15. November d. I. abgelehnt. Termin in diefer Sache ist auf den Montag der Staatsanwälte gewesen, gerichtetes Ablehnungsgesuch ist dagegen Leute, einschließlich der Kranten, hat man vier verschiedene Be- dem öffentlichen Verkehr zu übergeben. töftigungsformen eingerichtet, die eine( den 1. Tisch) der Aerzte und Parteitagswoche anberaumt. Apotheker, eine andere( den 2. Tisch) für Oberköchin, Oberwäscherin, Wozu zu den Schwarzen ziehen? Der Sekretär des für die Pflegeſchwestern und die Schülerinnen der Pflege- Anstalt; Gouvernements von Kamerun , Herr Genger, ein Rathenower den Verhandlungen wegen Butterverfälschung vielfach eine Rolle Butterfälscher. Die Bischoff'sche Schmelzprobe, welche bei eine tritte( den 3. Tisch) für das Warte-, Dienst- und Arbeits- Kind, welcher in diesem Jahre auf Urlaub in seiner Baterstadt spielte, wird demnächst, wen nauch in anderer Art, das Gericht be= personal der Anstalt und endlich( den 4. Tisch) die eigentliche weilte und erst am 11. August wieder in der überseeischen Krankenkost. Wie nun diese einzelnen Betöftigungsformen be- Kolonie eintraf, ist bald darauf derartig erkrankt, daß er sofort chäftigen. Das Gericht fand bei der Beurtheilung von Butter­schaffen sind, davon fann man sich einen Begriff machen, wenn nach Madeira geschafft werden mußte. Herr G. verwaltete außer fälschungen bekanntlich in häufigen Fällen eine Fahr­darin, angeklagten Butterhändlers man die pro Kopf und Tag berechneten Kosten der Bespeisung seinem Sekretärposten auch noch denjenigen des Chefs der lässigkeit des daß nach den einzelnen Tischformen vergleicht. Es fostet nämlich die Kammeruner Postagentur. durch Unterlassung einer Schmelzprobe sich nicht tägliche Bespeisung einer Person nach dem 1. Tisch 2 M. 33 Pf., überzeugt hatte, ob die Butter verdächtig sei, oder nicht. nach dem 2. Tisch 1 M. 73 Pf., nach dem 3. Tisch 1 M. und Der Kreisphyfikus für Teltow , Dr. Talk, ist infolge In allen Fällen hatte das Polizeipräsidium, welches der die Beköstigung eines Kranten 79% Bf. täglich und durch eines Herzschlages verstorben. Butterfrage hervorragende Aufmerksamkeit zuwendet, auf schnittlich. Aber auch diese Summe ist als durch­grund gerichtlich chemischer Analysen den Antrag auf Straf schnittlicher Beköstigungssay noch zu hoch gegriffen, denn erfahren wir noch: Der Firma standen 4 Chefs vor und zwar spielte die Bischoff'sche Schmelzprobe nur insofern eine Rolle, Bezüglich der Verhaftung der Inhaber Wissing u. Co. verfolgung gestellt. Innerhalb der polizeilichen Beurtheilung fie umfaßt auch die Extradiät und einige besondere Stärkungsmittel, die nur auf spezielle Anordnung der ärztlichen Schön und in letzter Zeit der Reisende Neumann, auf deffen für den Verkäufer sein sollte. außer den bereits gestern genannten Verhafteten der Technifer als sie bei ihrer leichten Ausführbarkeit nur ein Warnungsmittel Der Vorstand des Molkerei­Direktoren einzelnen Kranten gewährt werden, z. B. Tauben, Namen vor einigen Tagen das Geschäft umgeändert wurde. Das verbandes Kleeblatt" in Prenzlau ( von Arnim- Züßdom und Hühner, Cotelettes u. dergl. Rechnet man den Betrag der Extra- feit drei Jahren bestehende Geschäft wurde in recht umfangreicher Chambeau) ist nun in der Annahme, daß gerichtsseitig lediglich diät und der besonderen Stärkungsmittel, die doch nur einzelnen Weise betrieben und nicht weniger als 25 Reisende hatte die auf grund der Bischhoff'schen Schmelzprobe Berurtheilungen von Kranten zu gute kommen, von dem oben erwähnten Sage von Firma unterwegs, welch' lettere vorwiegend mit fleinen Leuten" Butterhändlern erfolgen, bei dem Landwirthschafts- Minister und dem 791/2 Pf. ab, so wird sich nach ungefährer Schäßung( in dem in der Provinz, wie Modistinnen, Barbieren, Krämern u. f. 1. Reichs- Justizamt vorstellig geworden so berichten einige Fach­Berichte vermissen wir einen genauen rechnungsmäßigen Nach arbeiteten. Der seinerzeit wegen Fälschung von Waarenbestellungs- blätter daß auf grund der Bischoff'schen Schmelzprope weis) der Kostenbetrag für die gewöhnliche Krantenkost auf etwa 50 Pf. pro Kopf und Tag stellen. Daß dafür kein Kranfer Formularen verurtheilte Reisende der obigen Firma, Burdach, weitere Berurtheilungen nicht mehr erfolgen. Dr. Bischoff ver­gepflegt und namentlich nicht wieder zu Kräften gebracht seine Chefs zu den Fälschungen veranlaßt worden sei; dem mit Entschiedenheit dagegen, daß das von ihm hatte dem Untersuchungsrichter gegenüber geäußert, daß er durch wahrt sich in einer Erwiderung in den Fachblättern im Inter werden kann, wenn er von schwerer Krankheit befallen und ge­schwächt ist, leuchtet ein. Mit einem so geringen Kostensatz für fenden hierzu veranlaßt, und wenn solche Betrügereien geschehen, öffentlichte Prüfungsverfahren jemals bei der Verurtheilung schwächt ist, leuchtet ein. Mit einem so geringen Kostensatz für gegenüber behaupten die Beschuldigten, daß sie keinen ihrer Rei- esse des Publikums und besonders der Butterhändler ver­die Verpflegung auszukommen, ist überhaupt nur dadurch möglich, folche von den Reisenden selbständig ausgeführt seien. Mit der eines Butterhändlers als Grundlage gedient habe. daß die Kranken entlassen werden, sobald der Krankheits: Wertheidigung der Verhafteten ist ein befannter hiesiger Rechts- die chemische Analyse sei entscheidend Prozeß zum Stillstande gebracht ist. Der Genesende wird, noch anwalt betraut, außerdem ist dem Gericht eine enorme Kautions- dings sei diefelbe auch stets durch das warnende Ergebniß schwach, in jeder Weise unterstützungsbedürftig und körperlich fumme- wie wir hören 150 000 M.- für die Freilassung der der Laien- Schmelzprobe unterstützt worden. In den erwähnten elend, aus dem Krankenhause entlassen und ist damit der Gefahr beschuldigten Chefs angeboten. Die Bücher der Firma werden Berichten in den Fachblättern unterstellt der Vorstand der Molkerei­neuer Erkrankung oder eines Rückfalles in das eben überwundene gegenwärtig durch gerichtliche Sachverständige geprüft; wir be- genossenschaft Kleeblatt" dem Dr. Bischoff, daß derselbe wieder Leiden ausgesetzt. Bei allen Schwerkranken und bei einer großen merken noch, daß die Inhaber des Geschäftes eine dritte Filiale befferes Wissen sein Gutachten in weittragenderem Maße Bahl leicht Erkrankter mag ja die Eßluft zeitweilig ganz ge- in Wien vor einigen Wochen verkauft haben. schwunden oder start herabgesetzt sein; aber mit eintretender Ge­zur Geltung bringe, als es sein Verfahren verdiene. nesung findet sich auch der Appetit wieder und bekanntlich desto Polizeichemiker wird hiermit der Vorwurf gemacht, ungerechte heftiger, je tiefer er bei der Krankheit gesunken war. Es ist be- um 9 Uhr im Thiergarten bei dem Kleinen Stern der 15 Jahre dieser Unterstellungen gegen den Molkereiverein Kleeblatt" den ,, Schneidiger Reiter". Ueberritten wurde Mittwoch Morgen Berurtheilungen bewirkt zu haben. Dr. Bischoff wird auf grund zeichnend, daß von dem gesammten Verpflegungsetat der Anstalt alte Arbeitsbursche Paul Fischer aus Brandenburg , der auf dem Klageweg beschreiten. nur 8 pбt. auf den sogenannten( 4.) Kranfentisch entfallen. Es Reitwege stand, als er von hinten über den Haufen geritten wird mit Recht darüber geklagt, daß den Kranken von ihren An- wurde. Fischer wurde durch das 33. Polizei- Revier nach einem gehörigen in der Besuchszeit Nahrungsmittel zugesteckt werden, Krankenhause befördert, während der schneidige Reiter" davon Grünwalde ist am 2. Juni von der Strafkammer in Ortelsburg Ein Prügelpädagoge. Der Lehrer Jakob Knischewsti in die den Kranken gefährlich werden können; diesem Uebelstande sprengte, ohne sich um den Verletzten zu fümmern. fönnte wirksam gesteuert werden, wenn die regulativmäßige trägt einer unserer Leser zur Feststellung des Reitersmannes bei. Gefängniß verurtheilt worden. Es sind ihm elf Fälle nach wegen fahrlässiger Körperverlegung im Amte zu sechs Wochen Krantenkost verbessert würde und wenn namentlich die Pflege der Genesenden eine beffere wäre als sie gegenwärtig ist. Mit Polizeibericht. Am 17. d. M. Vormittags fiel ein Rutscher mit den Nasen gegen die Schulbank gestoßen und mit dem Stock gewiesen worden, in denen er Schulkinder bei den Haaren gefaßt, dem Hinweise auf die ganz unzulänglichen Heimstätten für Ge- vor dem Hause Luisenstraße 46 beim Besteigen eines in der Fahrt auf sie losgeschlagen hat, daß sie bluteten. Die Fahrlässigkeit nefende ist diese Frage auch nicht erledigt, wenn über die Ver- befindlichen Sprengwagens zur Erde, gerieth unter die Räder wurde u. A. darin gefunden, daß er nicht hingesehen hat, wohin pflegung in der Charitee noch mehr Klagen geführt werden, und erlitt anscheinend bedeutende innere Verlegungen. An der so überhebt uns dies nicht davon, auf die auch in städtischen Ecke der Friedrich- und Behrenstraße wurde Nachmittags ein enthielt, wurde vom zweiten Straffenate des Reichsgerichts ver­er schlug. Seine Revision, welche nur unbeachtliche Rügen Krankenhäusern bestehenden Mängel fortgesezt hinzuweisen. Es 73 Jahre alter Mann durch einen Geschäftswagen überfahren ist im Allgemeininteresse zu wünschen, daß die Klagen möglichst und an beiden Füßen schwer verletzt. Abends gerieth der Dach­spezialisirt einem unserer Vertreter im rothen Hause oder stuhl des Hauses Bernauerstr . 15 in Brand und wurde zum der Sanitätskommission mitgetheilt werden. größten Theil zerstört. Außerdem fanden zwei kleine Brände

-

Zur Stadtverordnetentvahl. Der Verein der Hauseigen thümer des Weddings hat beschlossen, ganze 100 M. zur Her beiführung der Nichtwiederwahl des Genossen Vogtherr zum Stadtverordneten auszusehen. Armer Vogtherr!

-

ſtatt.

-

"

-

-

Vielleicht

Gerichts- Beitung.

worfen.

"

-

gewesen.

Nur Aller­

Dem

Vorläufig mißglückter Verfuch der Anklagebehörde, den Begriff einer geheimen Verbindung" noch mehr zu er

weitern.

"

Neues städtisches Krankenhaus. Wie bereits mitgetheilt, beabsichtigt der Magiftrat von Berlin ein viertes städtisches Vom Landgerichte Altona sind am 4. April die Schuh­Krankenhaus endlich zu bauen. Jetzt ist der Plan fertiggestellt machergesellen Antony Johannsen Petersen und Friedrich und am Montag der städtischen Baudeputation übergeben worden. Gustav Brendel von der Antlage aus§ 129 freigesprochen Das Gebäude, welches am Spandauer Schifffahrtskanal und der und Petersen nur wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt Jungfernhaide errichtet werden wird, dürfte das größte städtische verurtheilt worden. Petersen hat bis November 1892 wiederholt Krankenhaus werden und soll mit einer Rekonvaleszenten- Anstalt Ist eine unhöfliche und nicht sachdienliche Bemerkung Gremplare der damals in London erscheinenden Zeitschrift verbunden werden. Der Beginn der Planirungsarbeiten des eines Landgerichts- Direktors eine Beleidigung? Diese Autonomie" und Flugschriften, welche von dem Londoner Klub umfangreichen Terrains ist erst für tommendes Frühjahr an- Frage wurde vorgestern vom Reichsgericht verneint. Genosse Autonomie" herausgegeben sind, zugesandt erhalten und mehrere gesetzt, die Aufführung des Baues soll so erfolgen, daß das Stadthagen war wegen angeblicher Beleidigung eines Land- Gremplare dieser Schriften an Genossen vertheilt. Als seine Krankenhaus im Jahre 1896 dem öffentlichen Verkehr übergeben gerichts- Direktors zu Elbing , wie wir bereits früher ausführlich Bekannten versteckt. Er gab zu, sich die Schriften verschafft zu haben, Verhaftung bevorstand, hat er eine Partie solcher Schriften bei werden kann. Noch ein weiteres Krantenhaus zu bauen tönnte mittheilten, zu 50 M. Geldstrafe vom Landgericht zu Elbing ver­nicht schaden. urtheilt. Das Reichsgericht hob auf Revision des Angeklagten bestritt aber, Beauftragter oder Mitglied der geheimen Ver­genommen hatte, daß Stadthagen in Wahrnehmung der Rechte orientiren wollen; er habe mit den Anarchisten nichts zu thun, das Urtheil auf, weil das Landgericht, das mit Recht an- bindung Autonomie" zu fein und behauptete, er habe nur sich und seine Genossen über die Bestrebungen der Anarchisten seiner damaligen Klienten gehandelt habe, irrthümlich die Form der Worte für beleidigend erachtet hatte; zum und den unabhängigen Sozialdemokraten stehe. Diese Behaup sondern gehöre einer Richtung an, die zwischen den Anarchisten mindesten hätte es angeben müssen, welche mildere Form Sparsamkeit des Justizfiskus. Die Geschworenen, welche Roniß, das nunmehr in der Sache zu urtheilen hatte, tam deshalb die Theilnahme an der geheimen Verbindung für nicht Stadthagen etwa habe anwenden können. Das Landgericht zu tungen waren nicht zu widerlegen. Das Landgericht erachtete zur Theilnahme an der gegenwärtigen Schwurgerichtsperiode am wiederum zu einer Verurtheilung. Es nahm an, daß durch die erwiesen, ebenso bei dem Mitangeklagten Brendel.- Die Landgericht II einberufen worden sind, werden ziemlich stark mit Darlegung Stadthagen's dem inzwischen zum Präsidenten be- Revision der Staatsanwaltschaft, in welcher ausgeführt genommen. Am Montag standen zwei Sachen an, die bis in förderten Direktor der Vorwurf der Unanständigkeit gemacht sei. wurde, es genüge für den Thatbestand des§ 129 die positive Die achte Abendstunde währten. Am Dienstag dauerte die Ver- Die Aeußerungen, die der Präsident gemacht, müßten zwar unter folgender Begründung vom Reichsgericht vorgestern ver­bewußte Förderung der Zwecke der geheimen Berbindung, wurde handlung wider den Dr. Flatow aus Rigdorf bis 5 Uhr, als als nichtfach dienliche und als unhöfliche bezeichnet unter folgender Begründung vom Reichsgericht vorgestern ver­dann begann erst noch eine zweite Verhandlung wegen Brand- werden, enthielten aber, zumal der Präsident als Zeuge bestritten, ganisation in der Weise, daß ein Gesammtwille existiren worfen: Wie die Verbindung voraussetzt eine gewisse Dr­stiftung, zu welcher 12 Beugen geladen waren. Die Verhandlung die Absicht einer Beleidigung gehabt zu haben, keine Beleidigung, muß, der über dem Willen der einzelnen Theilnehmer steht, dauerte bis gegen 9 Uhr Abends. Bis zum 26. d. M. find mit fönnten deshalb auch nicht mit der Beleidigung Stadthagen's und wie ferner die Verbindung Ziele haben muß von einer ge­Ausnahme von 2 Tagen für jeden Sizungstag zwei größere Sachen fompenfirt werden. Der Schutz des§ 193( Wahnehmung berech wissen Dauer, so ergiebt sich dieses doppelte Erforderniß auch und wie ferner die Verbindung Ziele haben muß von einer ge­angefeßt. Am Dienstag trat die Sparsamkeit des Justizsistus tigter Interessen) wurde Stadthagen zwar im allgemeinen, nicht für die Theilnahme als Mitglied. Sie ist nicht anders denkbar, wieder einmal recht deutlich in die Erscheinung, merkwürdiger- aber bezüglich des Vorwurfs der Unanständigkeit, den für die Theilnahme als Mitglied. Sie ist nicht anders denkbar, weise aber im Finstern. Um 5 Uhr war im Veſtibül vor dem Stadthagen in milderer Form erhoben habe, zugebilligt. In der Gesammtheit unterordnet und für die Zwecke der Verbindung als daß das Mitglied seinen Willen in irgend einer Weise dem fleinen Schwurgerichtssaale noch fein Gas zu erlangen. Nur ab der hiergegen eingelegten Revision rügte Angeklagter u. a., daß und zu draug ein Lichtschein durch die offene Thür des Sigungs- das Urtheil wiederum feine mildere Form feines Vorwurfes ent- thätig ist, sodann, daß es thätig ist nicht blos für einzelne Fälle, faales, wenn ein Zeuge aufgerufen wurde. Wozu braucht auch halte, vielmehr eine stärkere Form, die könne doch nicht ihm sondern eine gewisse dauernde Thätigkeit entwickelt. die Gerechtigkeit Licht. Sie ist ja blind und tappt im Dustern. zugerechnet werden. Völlig abwegig gehe aber das Landgericht gerichtliche Urtheil erkennt an, daß Petersen mit dem Klub Der Wasserfturz im Viktoria- Park wurde gestern Vor- in der Darlegung, weshalb die von dem jezigen Landgerichtsdem dieser Verbindung nicht untergeordnet, sondern seine eigenen mittag wiederum geprobt. Nachdem die Verstopfungen und präsidenten in des Angeklagten Abwesenheit grundlos erhobene Nachdem die Verstopfungen und Bersandungen mehrerer Quellen behoben waren, jungirten Verdächtigung keine Beleidigung sein solle. Gäbe doch das Land- Zwecke verfolgt hat, nämlich sich und seine Freunde zu orientiren. G3 konnte diesmal die Wasserwerke in voller Stärke und boten einen gericht zu, daß die Aeußerung des Richters nicht sachdienlich, daher ohne Rechtsirrthum der Thatbestand des§ 129 verneint Wenn Das Gericht von Dem prächtigen Anblick dar. Angeklagten angenommen habe, daß er bei feiner Ueberfall. Der Buchdrucker Wilhelm Werner wurde nach Gewandtheit in Sprache und Schrift" in nicht beleidigender Mittheilung eines hiesigen Blattes am Montag Abend( aus An- Weise das zur Wahrnehmung seiner Klienten Erforderliche hätte Iaß, wie es scheint, einer Privatstreitigkeit) auf dem Wege vom fagen tönnen, selbst aber keine mildere sondern nur eine stärkere Moris zum Heinrichsplay unter dem Rufe: Geben Sie mir Form gebraucht habe, so erscheine dieser Theil der Urtheilsgründe

werden.

Das land­