Einzelbild herunterladen
 

Soziales.

Welcher Tarif ist maßgebend?

Bwei Buchbinder flagten gestern vor dem hiesigen Gewerbe­gericht gegen die Kartonfabrik Ed. Jacobsohn auf Zahlung des Lohns für drei Feiertage. Die Kläger ftüßten sich auf den Buchbinder­tarif, welcher die Bezahlung der Feiertage vorschreibt. Die beklagte Firma verwies ihrerseits wieder auf den Kartonarbeitertarif, der im Gegensatz dazu die Bezahlung der Feiertage ausschließt. Neben etwa 400 Kartonarbeitern beschäftigt die Firma noch 10-12 Buch­binder, welche in der Hauptsache auch mit Kartonarbeiten beschäftigt werden und nur in seltenen Fällen zu einer vorkommenden reinen Buchbinderarbeit herangezogen werden. Den Kartonarbeitertarif hat die Firma anerkannt, mit dem Buchbindertarif will sie nichts zu tun gehabt haben. Die Kläger   gaben zu, in der Hauptsache Kar­tenarbeiten gemacht zu haben, sie feien aber als Buchbinder einge­stellt worden.

Die Kammer 8 unter Vorsitz des Magistratsrats Schult wies die Kläger mit ihrer Klage ab. Es sei unbestritten, daß sie im wesentlichen mit Kartonarbeiten beschäftigt worden seien, deshalb fei für sie der Kartonarbeitertarif maßgebend gewesen; nach diesem find aber die Feiertage nicht zu bezahlen.

Zur Aufhebung des Hilfskaffengefehes.

Das Hilfskaffengeset ist seit dem 1. Juni d. J. aufgehoben. Bei manchen Mitgliedern dieser Kassen hat sich nun eine gewisse Be­unruhigung eingestellt. Demgegenüber ist zu bemerken, daß an dem Fortbestehen der Hilfskassen durch die Aufhebung des Gesetzes nichts geändert wird. Nach wie vor sind die Mitglieder derjenigen Hilfstassen, welche eine nach§ 75a des Krankenversicherungsgesezes ausgestellte Bescheinigung befizen, davon befreit, einer Zwangskasse beitreten zu müffen. Die Aufhebung des Hilfskaffengefeßes hat in der Hauptsache zunächst nur die Wirkung, daß diejenigen Kassen, deren Geschäftsbetrieb sich über das Gebiet eines Bundesstaates hinaus erstredt, nicht mehr der seitherigen Aufsichtsbehörde, sondern dem Reichs- Aufsichtsamt für Privatversicherung in Berlin   unter­stellt sind und daß statutarische Bestimmungen, welche etwa mit den jezt für die Eingeschriebenen Hilfskaffen" fernerhin Versiche= rungsbereine auf Gegenseifigkeit" genannt maßgebenden geseh­lichen Bestimmungen in Widerspruch stehen, ohne weiteres außer Wirksamkeit getreten sind. Im übrigen haben die Kassen ihre Statuten( Saßungen) bis zu einem bestimmten, jedenfalls aber noch ziemlich fernliegenden Termin den neuen Rechtsverhältnissen an­zupassen.

"

-

Hinterbliebenenrente und Bedürftigkeit. Bekanntlich bestimmt§ 18 des Gewerbe- Unfallversicherungs­gesezes, daß Verwandte aufsteigender Linie nur dann Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben, wenn ihr Lebensunterhalt ganz oder doch überwiegend durch den Verstorbenen bestritten worden war, bis zum Wegfall der Bedürftigkeit". Die Berufsgenossenschaften ver­stehen es daher meisterhaft, immer die Frage des Ernährers" zu verneinen und die Bedürftigkeit auch in Fällen zu bestreiten, in denen es kaum möglich ist. Leider hilft unsere Rechtsprechung den Berufsgenossenschaften in jeder Weise, wie wieder nachstehender Fall beweisen wird.

Der 24 Jahre alte Schlosser Sch. wurde bei einem schweren Unfall in den Opelwerken zu Rüsselsheim   getötet. Seine Mutter machte nun bei der Berufsgenossenschaft der Feinmechanit ihre An­sprüche geltend, weil ihr unehelicher Sohn ihr Ernährer gewesen fei. Laut Arztgutachten war die Mutter invalide und bezog eine Rente von 136 M. pro Jahr. Ihren weiteren Lebensunterhalt be­stritt sie durch die laufende Unterstübung ihres Sohnes, der ihr alle Monat 30-40 m. gegeben habe. Sie besaß keinen Pfennig Privat­bermögen und wurde von einer bekannten Familie aus Gnade und Barmherzigkeit aufgenommen und bezog neben freier Station noch 10 M. Lohn pro Monat. Diesen Umstand benutzte die Berufe genossenschaft und erklärte, daß unter diesen Umständen der Ber­ftorbene gar nicht als Ernährer der Mutter betrachtet werden könne, die ja sich selbst ernähren fonnte, auch fönne bon einer Bedürftig­teit im Sinne des Gesezes nicht die Rede sein".

In der Berufung machte nun die arme Mutter geltend, daß sie seit dem Tode ihres Sohnes zu gar keiner Arbeit mehr fähig sei, bei Bekannten im Odenwald   wohne und legte ein Zeugnis ihrer ehemaligen Herrschaft vor, nach welchem sie nur zu ganz leichten Hausarbeiten fähig war, feine Ausgänge infolge ihres Leidens be­forgen fonnte, nur aus Mitleid und Dankbarkeit behalten wurde, weil sie mit der Rente von 136 M. pro Jahr nicht leben konnte, aus Dankbarkeit, weil sie den Vater der Dienstherrin bis zu seinem Tode gut verpflegt hatte. Das Schiedsgericht erklärte jedoch, daß die Mutter folgende Einkünfte hatte:

Jahr.

Invalidenrente 136 M., Lohn 120 M., Summe 256 M. pro

Bon einer Bedürftigkeit fönne also keine Rede sein, fie müsse

..hiernach entschieden verneint werden". Auch das Reichs- Versiche= rungsamt zerstörte die letzte Hoffnung der armen Mutter, denn das Urteil erklärte ganz faltblütig, daß die eigenen Einnahmen der Klägerin zur Zeit des Unfalls jedenfalls höher oder doch zum minde­ften gleich hoch waren wie die von ihrem verstorbenen Sohne G. ge­währten Unterstützungen". Der Sohn habe ihr im Monat höchstens 25 M. gegeben, das eigene Einkommen der Klägerin habe aber an Invalidenrente 11,35. pro Monat und 10 M. an Barlohn be­tragen. Dem Rekurse müsse alfo der Erfolg versagt werden. Daß die arme Mutter nur aus Mitleid beschäftigt wurde und durch den schrecklichen Tod ihres Kindes jett gänzlich erwerbsunfähig ihren Verwandten zur Last fallen muß, wird vom Gesetz und Recht­sprechung nicht beachtet.

Regierung und Bolksversicherung.

"

Ein Sattler im Alter von 20 Jahren steht unter Vormundschaft und verdiente seither in Frankfurt   a. M. feinen Unterhalt. befibt ein Vermögen von 5000 M., welches von seinem Vormund in Burghaun   bei Fulda   verwaltet wird. Der junge Mann wurde nun arbeitslos und schrieb seinem Vormund, daß er einen Betrag bon seinem Vermögen für seinen Unterhalt benötige. Der Vormund fandte jedoch nur einen fleinen Betrag ein. Als auf weitere Bitten teine Antwort mehr tam, so führte der junge Mann, der doch in Jahresfrist volljährig wird und somit bald über sein Vermögen verfügen kann, bei dem zuständigen Vormundschaftsgericht Burg­ haun   Beschwerde. Statt dem erhofften Geldbetrag wurde ihm bom Vormundschaftsgericht folgende Antwort:

Sie haben alle Ihre Ausgaben, die Sie machen, genau auf­zuschreiben und die Aufstellung vorzulegen. Außerdem haben Sie fich eifrigst und sofort um Beschaffung einer anderen Arbeitsstelle umzusehen, da Sie nach Ihrem Brief an den Vormund schon seit dem 29. März ohne Arbeit sind. Sollten Sie sich keine andere Arbeit baldigst beschaffen, wird der Vormund diesseits angewiesen werden, Sie nach Hause zu holen und als landwirtschaftlichen Arbeiter zu beschäftigen.

Burghaun  , den 24. April 1912.

Kgl. Amtsgericht."

-

Weil also der junge Mann als Sattler innerhalb 4 Wochen feine passende Arbeit in der Großstadt finden konnte, so wird der Vormund diesseits angewiesen", ihn sofort nach Hause zu holen" und als landwirtschaftlichen Arbeiter zu beschäftigen". Das würde dem braven Vormund so passen. Er holt" sein Mündel einfach auf Grund des amtlichen Schreibens, das er ja in der Tasche hat, in Frankfurt   a. M. ab und beschäftigt ihn als Knecht. Der Landwirtschaft würde auf diese einfache" Art und Weise ein ge­lernter und tüchtiger Sattlergehilfe als billige Kraft zugeführt. Der junge Mann ist natürlich nicht auf diese Einladung einge­gangen, da er inzwischen Arbeit auf seinem Berufe wieder gefunden hat. Das Wort Arbeitslosigkeit" scheint man in Burgham nicht zu fennen und als ein Verbrechen anzusehen, welches mit Ueber­ führung  " auf das Land geahndet werden muß.

Hinterpommersche Kulturbilder.

Bekanntlich besiken die konservativen Abgeordneten immer wieder die Unberfrorenheit, ein Loblied auf die patriarchalischen Bustände des flachen Landes anzustimmen, wo so schön für die Ar­beiter gesorgt werde. Hierzu ein paar Bilder, die etwas anderes besagen. Eine Zwergschule fristet in Bieste bei Lanzig im Winter ihr Dasein. Ihre Schülerzahl umfaßt die heilige Zahl fieben. Am 1. Mai wird allemal Schluß gemacht. Dann holen die Schulpflichti gen ihre Weisheit im benachbarten Krolow. Man fand nun, daß das Schulhaus nicht rationell genug ausgenußt sei und so pferchte man eine Bolenfamilie in den Raum neben der Schule. Da kann Mann polnisches" auch noch etwas profitieren von der deitschen Sprat". Er braucht nur die Türe zu öffnen, dann sieht er den Lehrer stets und ständig vor sich und kann dem ganzen Unterricht folgen. Es ist aber besser, die Türe bleibt zu, denn selbst durch die geschlossene Tür dringen Düfte, die nicht an die Wohlgerüche Arabiens erinnern. Als dem Lehrer der Zustand im Bereich des Herrn v. Bibewiß zu ungemütlich wurde, wandte er sich an die Re­gierung. Diese erlöfte ihn aus der Einsamkeit, von wo aus er nur mit einem Kahn über die unter Wasser gesezten Wiesen und über einen balsbrecherischen Steg nach dem 20 Minuten entfernten Lanzig gelangen konnte.

"

Einige Kilometer weiter. Man gelangt nach dem Dorfe Scheddin. Da findet man in idyllischer Gemeinschaft Schulhaus und Armenhaus unter einem Strohbach. Das Schulhaus, das vor bem als Arbeiterwohnhaus diente, wurde vor einigen Jahren zur Hälfte von der Gemeinde erworben. Zum Kauf der anderen Hälfte fonnte man sich in rührender Sparsamkeit nicht entschließen und so find Klipp" schule und Armenhaus noch immer friedlich neben einander. Aber Kulturaufgaben leiden nicht. Einige Kilometer weiter. In dem Dorfe Risow bei Stolp  , einem Vorort, in der Nähe von sogenannten Landhäusern, befindet sich in verschwiegener Ede das Armenhaus. Ursprünglich von 4 Familien bewohnt, be­finden sich nur noch zwei bort, da zwei Stuben nicht mehr zu be­wohnen sind, was in Hinterpommern viel bedeutet. Der Fußboden ist aus Lehmschlag in einer schönen Wölbung, so daß das Regen­wasser, welches durch das von Stroh entblößte Dach eindringt, fich sammelt. Die Stuben sind topfhoch mit von Regen aufgeweichten Deden. Die Fenster sind Schießscharten und mit Werg verstopft. Die Türen hängen schief in den Angeln und find kaum zu öffnen. Am trasfesten fällt dieser entfeßliche Zustand in die Augen, wenn man die in der Nähe befindlichen Villen und die Schweineställe des Schulzenhofes" ansieht. Die letteren find im wahren Sinne des Wortes Paläste. Wohl beabsichtigt man ein Armenhaus zu bauen, aber auf dem in Aussicht genommenen Lande wachsen Kartoffeln und so muß bis zum Herbst gewartet werden. Inzwischen stürzt vielleicht das Gebäude zusammen und begräbt die Insassen unter fich. Und dann rühmt man, wie väterlich für das Alter gesorgt ist.

"

Verfammlungen.

Die Bureauangestellten der Fabrikbetriebe waren am Montag zahlreich erschienen in einer vom Verband der Bureauangestellten nach den Moabiter Bürgersälen einberufenen Versammlung. Reichs­tagsabgeordneter Giebel sprach über" Die wirtschaftliche Lage der Industrieangestellten". Er zeichnete an Hand einer vom genannten Verband aufgenommenen Statistit die traurigen Arbeitsbedingun gen dieser Angestelltenschicht. In der Berliner  / Großindustrie find hier Wochenlöhne bis herunter zu 12 Mt. an der Tagesordnung. In der Diskussion wurde das Bild noch vielfach ergänzt. Insbe­fondere wurde auf das Bestreben der Allgemeinen Elektrizitäts­gesellschaft hingewiesen, die jeßt versucht, die Werkstattschreiber und anderen Angestellten für ihren gelben Verein zu prefsen, nachdem sie bei der Arbeiterschaft damit abgeblikt ist. Ein Verbandsmitglied ist bereits gemaßregelt worden, weil er sich dem von dem Werk­meister ausgeübten Drud nicht gefügt hat. Ein Vertrauensmann des Metallarbeiterverbandes aus den A.- E.- G.- Betrieben gab dem Wunsche Ausdrud, daß die organisierte Arbeiterschaft das schwierige Organisationswerk des Bureauangestelltenverbandes unterstüßen möge. Eine große Anzahl der Anwesenden erklärten ihren Bei­

Die Vereinigung von Krankenkassen   in Rheinland   und West­ falen  , die sich im höchsten Maße des Vertrauens" der Regierung erfreut, hielt in Effen ihre diesjährige Generalversammlung ab. Auf Wunsch der Regierung war auch die Frage der Voltaber sicherung auf die Tagesordnung gesetzt worden. Direktor Meher von der Vereinsversicherungsbant teilte mit, daß die Regierung eine Stellungnahme darüber wünsche, ob und wie eine Mitwirkung der öffentlichen Strankenkassen bei der Durchführung einer Bolts­versicherung möglich sei. Anscheinend sei eine Volksversicherung im tritt zur Organisation. Anschluß an die Krankenkassen im Wege der Gesetzgebung in Er­Zentralverband der Schuhmacher. In der am Mittwoch abge­wägung gezogen. In diesem Sinne sei auch bereits an die Regie: haltenen Generalversammlung sprach Dr. Stuczinski, Mitglied rung berichtet und darauf hingewiesen worden, daß es sehr wohl des Propagandaausschusses Groß- Berlin, über Das Berliner  möglich sei, daß die Krankenkassen an der Durchführung der Bolts- Wohnungswesen". Der mit lebhaftem Beifall aufgenommene Vor­versicherung mit geringen often mitwirken. Im Anschluß daran trag gab einen lehrreichen Ueberblick über das Wohnungselend, machte der Direktor der im Jahre 1907 von Industriellen und Ar- unter dem die proletarische Bevölkerung Berlins   zu leiden hat und beitgeberverbänden gegründeten, angeblich gemeinnüßigen Vereins- wandte sich an die Zuhörer mit dem Ersuchen, durch Agitation in versicherungsbant in Düsseldorf   Reklame für diese Versicherungs- ihren Streifen die Bestrebungen des Propagandaausschusses zu unter­bant. Wie der Redner weiter mitteilte, hat sich bereits die Aufsichts- stüßen, damit der Zweckverband Groß- Berlin   veranlaßt werde, eine behörde damit einverstanden erklärt, daß die Krankenkassen mit der gesunde, dem Interesse der breiten Massen dienende großzügige Vereinsversicherungsbant zusammen arbeiten.- Handelt es sich bei dem Vorgehen der Regierung um einen wohlüberlegten Schach Wohnungspolitik zu betreiben. Hierauf ging die Versammlung aug gegen die von den Gewerkschaften und Genossenschaften be zur Erledigung der geschäftlichen Angelegenheiten über. Der Raffierer Ben big begründete einen Antrag der Vertrauensleute: schlossene Volksversicherung? den Lokalbeitrag von 5 Bf. auf 10 Pf. wöchentlich zu erhöhen, da­mit die notwendigen Ausgaben, namentlich die alljährlia wieder­tehrende Unterstützung der Maiausgesperrten ohne Veranstaltung bon Extrasammlungen gedeckt werden können. Nach längerer Dis­fussion wurde der Antrag mit großer Mehrheit angenommen.

Vormundschaftsgericht und Landwirtschaft. Bekanntlich strebt unsere herrliche" Fürsorgegesetzgebung in Preußen in erster Linie danach, der Landwirtschaft recht billige und auch gefügige" Arbeitskräfte zu verschaffen. Oft werden Kinder armer Leute für irgend einen dummen Streich oder zur Strafe ihrer Armut in Fürsorge genommen und dann einfach der Land­wirtschaft als billige Arbeitsträfte zugewiesen. Was dann häufig die armen Kinder auf dem platten Lande auszustehen haben, ist oft unbeschreiblich. Kein Wunder, wenn so viele junge Leute wieder Savon laufen und dann vom Gendarm wieder zurückgebracht werden müffen.

Es gibt aber auch Vormundschaftsrichter, welche sogar die Mündel, die im freien Arbeitsvertrag ihr Brod redlich verdienen, gerne der Landwirtschaft zuführen möchten. Dafür ein Beispiel:

-

-

Briefkaften der Redaktion.

Die juristische Sprechstunde findet Lindenstra se 69, vorn vier Treppen Fahrstuhl, wochentäglich von 4% bis 7% Uhr abends, Sonnabends,

von 4% bis 6 Uhr abends statt. Jeber für den Briefkasten bestimmten Anfrage ist ein Buchstabe und eine Zahl als Merkzetchen beizufügen. Briefliche Antwort wird nicht erteilt. Anfragen, denen teine Abonnementsquittung beigefügt tft, werden nicht beantwortet. Ellige Fragen trage man in der Sprechstunde vor.

M. 17. 1. Ihre Bugehörigkeit zur sozialdemokratischen Partei ist kein Grund zur Aberkennung des Titels. 2. Sie brauchen nicht Berzicht zu leisten.

Todes- Anzeigen

Sozialdemokratischer Wahlverein

für den

4. Berliner   Reichstags- Wahlkreis.

Görlitzer Viertel. Bezirk 199 I. Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unser Genosse, der Tischler

Theodor Schultheiß

Wiener Straße 33, gestorben ist.

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet Sonn­abend, den 8. Juni, nachm., Uhr, von der Halle des Emmaus- Kirch­hofes, Neukölln, Hermannstraße, aus statt.

Um rege Beteiligung ersucht 217/2 Der Vorstand.

Am 5. Juni verschied nach lan­gem, schwerem Leiden mein lieber Mann, unser guter Vater, Schwie­gersohn, Bruder, Schwager und 20036 Onkel, der Böttcher

Wilhelm Reinhardt

im Alter von 42 Jahren. Dies zeigt tiefbetrübt an

Johanna Reinhardt geb. Brinkmann nebst Kindern, Kl. Andreasstr. 18.

Die Beerdigung findet Sonn­abend, nachm. 5 Ubr, auf dem städt. Friedhof in Friedrichsfelde   statt.

Sozialdemokratischer Wahlverein

für den

4. Berliner   Reichstags- Wahlkreis. Frankfurter   Viertel. Bez. 284. Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unser Genosse, der Böttcher Wilhelm Reinhardt Kl. Andreasstr. 18, gestorben ist. Ehre seinem Andenken!

Die Beerdigung findet Sonn­abend, den 8. Juni, nachm. 4 Uhr, oon der Halle des Zentral- Fried­boses in Friedrichsfelde   aus statt. Um rege Beteiligung ersucht 217/1 Der Vorstand.

Zentralverband

9

der Böttcher, Weinküfer und Hilfsarbeiter Deutschlands  

( Filiale Berlin  ). Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unser Kollege Wilhelm Reinhard  

im Alter von 42 Jahren ber storben ist.

am

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet Sonnabend, den 8. d. Mts., nach­mittags 4 Uhr, von der Leichen­halle des Zentral- Friedhofes in Friedrichsfelde   aus statt. Um rege Beteiligung ersucht 39/4 Der Vorstand.

Sozialdemokratischer Wahlverein

des

Am 4. Juni verstarb unsere Genoffin, Frau Berta Sternbeck

6. Berl. Reichstags- Wahlkreises.

Schivelbeiner Str. 6. Ehre ihrem Andenken!

Die Beerdigung findet am Sonnabend, den 8. Juni, nach­mittags 42 Uhr, von der Hale des Bentral- Friedhofes in Fried­ richsfelde   aus statt.

Um rege Beteiligung ersucht 229/7 Der Vorstand.

Deutscher Metallarbeiter- Verband

Verwaltungsstelle Berlin. Den Kollegen zur Nachricht, daß unser Mitglied, der Gürtler

Albert Aufgebauer

Baumschulenweg,

am 4. b. M. an Gesichtsrofe ge storben ist.

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am Freitag, den 7. 8. M., nachmittags 4 Uhr, von der Leichenhalle des Treptower Gemeinde Friedhofes in Treptow   aus statt. Rege Beteiligung erwartet 118/17 Die Ortsverwaltung.

Verband der freien Gast- und Schankwirte Deutschlands  .

Zahlstelle Berlin  . Den Mitgliedern zur Nachricht, daß die Frau des Kollegen Merke

Luise, geb. Rupprecht Tilfiter Str. 82, Bezirk 3, ber­storben ist.

am

Ehre ihrem Andenken! Die Beerdigung findet Sonnabend, den 8. Juni, nach mittags 2, Uhr, von der Leichen. halle   des Zentralfriedhofes in Friedrichsfelde   aus statt. Um rege Beteiligung ersucht 73/7 Der Vorstand.

B

Nach kurzem schweren Leiden verschied im Krankenhause Bankow am Dienstag, den 4. d. M. mein lieber Mann, unser guter Bater, Bruder, Schwager und Dnkel Albert Hammel

im Alter von 49 Jahren.

Dies zeigt in tiefer Trauer an Hedwig Hammel geb. Müller nebst Sohn. Niederschönhausen  , Eichenstraße 8. Die Beerdigung findet am Sonnabend, den 8. d. M., nach: mittags 1%, Uhr, von der Leichen­halle des neuen Nieder- Schön­hauser Friedhofes in der Schön­ holzer Heide   neben der Schule statt. Linie 36.

16A

Ein sanfter Tod erlöste nach langem Leiden meinen guten, braven Mann, unferen lieben Bater, Schwiegervater, Großvater, Schwager und Onkel, den Schmied Wilhelm Tesch

im 59. Lebensjahre.

Dies zeigt schmerzerfüllt an Marie Tesch geb. Heinze

im Namen aller Hinterbliebenen. Die Beerdigung findet Sonn­abend, den 8. Juni, nachmittags 32 Uhr, auf dem städtischen Fried­hof, Seestraße, statt. 5A

Hiermit zur Nachricht, daß meine liebe Frau, unsere treu­forgende Mutter

Emma Kronfeldt

geb. Zastrow heute nachmittag 2 Uhr fanft entschlafen ist Pankow  , 5. Juni 1912. Otto Kronfeldt nebst Kindern.

16A

Die Beerdigung findet am Sonntag, den 9. Juni, nach­mittags 5 Uhr, von der Halle des Friedhofs der Freireligiösen Gemeinde, Pappelallee, aus statt.

Am Dienstag, abends 10 Uhr, verstarb meine liebe Frau

Anna Tunsch

geb. Schmidt im 60. Lebensjahre.

Dies zeigt tiefbetrübt an Gustav Tunsch.

Die Beerdigung findet Sonn­abend, den 8. Juni, nachmittage 3 Uhr, vom Strantenhaus Num melsburg, Prinz- Albert- Straße, aus statt. 720

Danksagung.

Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme bei der Beerdigung meiner lieben Frau

Elise Brock

geb. Franken

sage ich allen Verwandten und Be tannten meinen herzlichsten Dank. Paul Brock, Nomintener Str. 12.

352

Danksagung.

Für die Beweise herzlichfter Teil­nahme beim Begräbnis meiner lieben Frau spreche ich allen Bekannten sowie den Kollegen der Firma Rotophot. Gesellschaft meinen herz­12 lichsten Dant aus.

August Gudusch.

Danksagung.

Für die zahlreiche Beteiligung und die Kranzspenden bei der Beerdigung meines lieben Mannes, unseres guten Vaters

Otto Wilcke

fagen wir allen Verwandten, Freunden und Bekannten sowie dem Thef und Personal der Firma Rosenfeld, dem 6. Reichstagswahlkreis, dem Holz­arbeiter Verband, dem Bergnügungs berein Note Nelte", ferner für die trostreichen Worte am Sarge   unseren herzlichsten Dant. 2002

Die trauernde Witwe Marie Wilcke und Kinder.

Danksagung.

Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme bei der Beerdigung meiner lieben Tochter, unserer guten Schwester Anna Allmer

fagen wir allen Kollegen sowie dem Zentralverband der Buchdruckereihilfs. arbeiter unseren innigsten Dant. Weißensee, den 5. Mai 1912. Die trauernden Hinterbliebenen.

Danksagung.

19

Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme und die reichen Kranz­Spenden bei der Beerdigung unseres unvergeßlichen lieben Baters Her­mann Major sprechen wir allen Verwandten, Freunden und Bekannten sowie die Kollegen der Firma Alfons Ludwig und Schülke Nachf. unseren tiefempfundenen Dant. 20015

Die trauernden Hinterbliebenen Max Major und Schwestern.