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Nachwehen vom Scharmachprozeß.

Laffet die Kindlein zu mir kommen.

Barbergütung erfeßt; in 36 Betrieben wird für das nicht getrun.| diese Art habe sich der Angeklagte allein mit Silfe des einen Tisch| alle beleidigenden Beschuldigungen, bie Angeflagter gegen den Ne fene Quantum Bier eine Bergütung gezahlt, Sodann brachte das lermeisters, der für 75 000 M. Arbeiten ausführte, 25 000 M. au benfläger erhoben hatte, teine Spur von Berechtigung hatten.- bergangene Jahr in 290 Betrieben eine Verbesserung in der Fort- Unrecht angeeignet. Von einer Reihe von Firmen habe er Tausende Auf eine auf die Zurüdnahme des Strafantrages feitens des Justia­zahlung des Lohnes in Krankheitsfällen. Ein weiterer unverfenn- an Provision( Schmiergelder) erhalten. Gerson habe sehr luxuriös rats Meschelsohn bezügliche Anregung erklärte der Angeklagte: Es barer Fortschritt ist die Erwirkung von Erhohlungsurlaub. Auf und weit über seine Berhältnisse hinaus gelebt. Als seine Bertue ihm sehr leid, den Nebenkläger so beleidigt zu haben und er sehe diesem Gebiete erlangte die Organisation in 450 Betrieben mit fehlungen flargelegt waren, sei er entlassen worden. Er habe sich ein, daß er ihm großes Unrecht getan habe. 10 793 Betrieben neue Zugeständnisse. Gine ziemlich umfangreiche dann nach Venedig   begeben. Da anzunehmen war, daß er erhebliche Nach Schluß der eingehenden Beweisaufnahme beantragte der und fruchtbare Tätigkeit opferte man dem Abschluß von Tarifver- Beträge hinter sich habe, so habe er, der Zeuge, den Justizrat Staatsanwaltschaftsrat Tolfi eine Gesamtstrafe von 1 Jahr Ge­trägen. Deren wurden im letzten Jahre 341 für 522 Betriebe mit Meschelsohn veranlaßt, nach Venedig   zu reisen und diesem sei es ge- fängnis, unter Anrechnung von 3 Monaten Untersuchungshaft, er­14 099 Personen neu eingeführt. Dadurch erhöhte sich die Zahl der lungen, den Angeklagten zur Herausgabe seinem Depots bei der mäßigte aber den Antrag auf 9 Monate Gefängnis, nachdem Justiz­abgeschlossenen Tarife auf 795 für 1587 Betriebe mit 54 540 Per Deutschen Bant im Betrage von airka 40 000 M., au veranlassen. rat Mejchelsohn feinen Strafantrag mit der Begründung zurüd­fonen. Eine sehr interessante Statistit, die allerdings erst noch eine Der Angeklagte kam dann nach Berlin   zurück, der Zeuge sicherte ihm gezogen hatte, daß die Beweisaufnahme seine Rolle in der ganzen längere Periode umfassen muß, che man ganz einwandfreie Schluß- au, von einer Strafanzeige gegen ihn Abstand zu nehmen, wenn er Affäre so atveifelsfrei largestellt habe, daß er an einer Bestrafung folgerungen daraus zichen tann, liefert die Sterbegeldunterstübung. Berlin   verlaffe. Er tat dies auch und fand in München   dann im fein Interesse mehr habe. Rechtsanwalt Dr. Werthauer plädierte Aus ihr erfährt man das Alter der verstorbenen Mitglieder. Ob. d. W. eine gute Stellung, die er nach einiger Zeit verfor. Im auf Freisprechung des Angeklagten, da derselbe sicher nicht das Be­wohl das bisherige Material nur 7 Jahre zurüdreicht, läßt es eine Jahre 1909 erhielt der Zeuge von Gerson die Anfrage, ob er eine wußtsein gehabt habe, einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu Erhöhung des Durchschnittsalters der verstorbenen Mitglieder er- Broschüre, die im Drud beilag, absolut haltloje, gänzlich erfundene erstreben. Das Gericht hielt zwei Fälle der versuchten Erpressung tennen. Diese Seite wohltätiger Wirkung der durch die Organisa- Anschuldigungen gegen die Firma enthielt und demnächst erscheinen für erwiesen und verurteilte den Angeklagten zu 7 Monaten Ge­tionen geförderten Verbesserung der Arbeitsverhältnisse ist bisher sehr sollte, erwerben wolle. Der Beuge betonte mit allem Nachdruck, daß fängnis unter Anrechnung von 3 Monaten Untersuchungshaft. Der unentschuldigt ausgebliebene Zeuge Wolf Wertheim wurde wenig beachtet und nicht genau erfaßt worden. Nach den Aufzeich- er niemals dem Angeklagten irgendwelche Versprechungen über nungen des Brauereiarbeiterverbandes stieg im Gesamtdurchschnitt irgendeine Geldentschädigung gemacht habe. Im Jahre 1910 ist der in eine Ordnungsstrafe von 200 M. genommen und in die durch das Alter der Verstorbenen von 1907 bis 1911 in folgender Weise: Angeklagte nochmals wegen des Antaufs der gleichen Broschüre an sein Ausbleiben entstandenen Kosten verurteilt. 38,1 40,8 41,6 41,7 und schließlich auf 43,4 Jahre. Aus den Zeugen herangetreten und darauf ist die Anzeige bei der Staats­irgendwelchen besonderen Umständen fant in der Gruppe Maschi anwaltschaft erstattet worden. Der Angeklagte gab zu, daß die niften, Heizer und Handwerker das Durchschnittsalter in den legten Beschuldigungen, die er in der Broschüre gegen die Firma erhoben, Der Bezirksverband Berlin- Brandenburg   des Reichsverbandes drei Jahren von 51,1 auf 44,8 Jahre. Ob statistische Fehlerquellen feinerlei Unterlage gehabt haben. der deutschen   Presse hatte gegen das Verhalten des Landgerichts­oder rein äußere Umstände diese Erscheinung erklären, läßt sich Der vernommene Nebenkläger Justizrat Meschelfohn bekundete: direktors Briefekorn gegenüber der Breffe Beschwerde eingelegt. Der nicht feststellen. Wenn auch bei den anderen Gruppen rein au- Der Angeklagte habe unmöglich glauben fönnen, irgendwelche An- Landgerichtspräsident Fabricius hat erwidert, daß nach der Dar­fällige Momente in derselben oder entgegengesetten Richtung gefprüche an die Firma A. Wertheim zu haben. Der im Jahre 1906 stellung des Landgerichtsdirektors eine Verlegung der Ghre und wirkt haben, so darf man doch wohl als erkennbare Tendenz ein vom Angeklagten angeftrengte Zivilprozeß auf Rückgewähr von Stellung der Presse nicht vorliegt. Nach dieser Darstellung war Ansteigen des Durchschnittsalters fonstatieren. Zweifellos ist das zirka 40 000 M. und auf Erfüllung seiner Entschädigungsansprüche eine Kränkung nicht beabsichtigt und nur der Ansicht Raum gegeben, vorwiegend ein Erfolg der gewerkschaftlichen Arbeit. Der Stampf fei glatt als ganz unhaltbar abgewiesen worden. Dem Angeklagten daß, wenn fein Blab für die Sachverständigen und Zeugen im Ver­gegen Unfitten im Brauereigewerbe, die mehr gewohnheitsmäßig fich fei niemals eine Geldentschädigung in Aussichtgestellt worden. In handlungszimmer fet, die Presse in den Zuschauerraum müſſe. ausgebildet hatten, als in den technischen Verhältnissen begründet dem Begleitbrief, den Gerson zusammen mit der Broschüre an waren, brachte eine Verbesserung der Gefundheitsverhältniffe und Georg Wertheim   überfandte schrieb er, er biete das Verlagsrecht rettete den Arbeitern ungezählte Lebensjahre. Das ist wahre Kul- an und habe noch niemand sonst ein Gremplar übersandt. Der turarbeit, die das Scharfmachertum au stören fucht. Zeuge hat darin einen Erpressungsverfuch erblidt und deshalb bei der Wiener Polizeidirektion die Beschlagnahme erwirkt. Bald darauf sei wieder von der Schweiz   aus das dortige Erscheinen der Broschüre in erweiterter Gestalt angekündigt worden, nachdem das Züricher   Gericht dem Angeklagten die Verbreitung der Broschüre bei Strafe untersagt hatte, habe der Angeklagte Herrn Georg Wert­ heim   die Broschüre zum Kauf angeboten, und zwar durch Bermitte­lung eines Dritten. Seinen Aufenthaltsort hielt er geheim. Er verlangte aur Abgeltung angeblicher Schadensersatzansprüche etwa 130 000 m., sonst würde er die Broschüre erscheinen lassen. Darauf fei Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet, diese habe den Aufenthaltsort ermittelt und den Angeklagten verhaftet. Der Zeuge befundete weiter: Er habe sich in Venedig   zunächst zum deutschen  Konful begeben, dem er die in Berlin   vor einem Notar aufgenom­menen eidesstattlichen Versicherungen der Zeugen über die von Ger­fon begangenen strafbaren Handlungen vorlegte. Mit deffen Unter Die umfangreiche Beweisaufnahme ergab, daß der Angeklagte, ftübung wurde die Sachlage dem Chef der dortigen Polizei unter der bei der Firma A, Wertheim   eine seltene Vertrauensstellung breitet. Er habe mit Gerion eine Unterredung in Gegenwart des inne hatte, dieses Vertrauen durch Annahme von Schmiergeldern deutschen   Konsuls gehabt, außerdem waren zwei italienische Beamte aufs schnödeste gemißbraucht und nachdem er entlassen worden war, augegen. Dabei bestritt Gerson, irgendwelche Werte hinter sich zu böllig ungerechtfertigte Entschädigungsansprüche gegen Herrn Georg haben, sein Notizbuch bestätigte aber doch diese Annahme und an Wertheim   geltend gemacht, durch Veröffentlichung einer Broschüre seinem Schlüffelbund wurde ein Safeschlüffel der Deutschen Bank Georg Wertheim  . Eine öffentliche Anflage" einen Drud auf Wolf vorgefunden. Nunmehr gab er zu, daß er dort 40 000 M. Wert Wertheim   und Georg Wertheim   auszuüben versucht hat. Aus der papiere zu liegen habe und willigte ein, daß die Deutsche Bank den Beweisaufnahme ist folgendes hervorzuheben. Beuge Georg Wert Safeinhalt an die Firma Wertheim   ausliefere. Der deutsche Kon heim bekundete u. a.: Der Angeklagte hatte im Baubureau der jul beglaubigte diese seine Erklärung. Erst nach etwa% Jahr trat Firma die laufmännische Kontrolle, Diese Stellung habe er be. Gerfon in einem Briefe mit der Behauptung hervor, die Werts nußt, um einen Tischlermeister, der für die Firma Aufträge erhielt, papiere feien ihm au Unrecht abgenommen, da er nichts Strafbares au verleiten, Rechnungen auszustellen über Arbeiten, die er gar begangen, sondern nur Provisionen von Lieferanten genommen nicht geliefert hatte, ferner Kostenanschläge in Rechnungen umzu habe, die er behalten durfte. Der Nebenfläger wies darauf hin, Bien wandeln und darauf zahlungen anzuweisen und andere Durch daß, selbst wenn die Papiere nur aus Schmiergeldern gestammt ftechereien au berüben. Die technische Stontrolle habe berjagt, weil hätten, die Firma Wertheim fie nach den geieblichen Bestimmungen der betreffende Baubeamte fahrlässigerweise die Zahlungsanweisung und vorliegenden Entscheidungen des Reichsgerichte hätte in An unterschrieb, ohne zu prüfen, ob die Arbeiten geliefert waren. Auf spruch nehmen dürfen. Die Beweisaufnahme ergab weiter, daß |

Gerichts- Zeitung.

" Georg Wertheim  . Eine öffentliche Anklage." Die vor drei Tagen vor der 3. Straffammer des Landgerichts II unter Borsiz des Landgerichtsdirektors Schula begonnene Verhande lung gegen den Kaufmann Otta Gerson, der wegen versuchter Er preffung gegenüber der Firma A. Wertheim angeflagt war, ist geftern zu Ende gegangen.

Von dem als Zeugen vorgeladenen Herrn Wolf Wertheim war ein Telegramm aus Benedig eingegangen, inhalts deffen er auf einer Geschäftsreise nach Konstantinopel   sich im Mittelmeer   befinde und deshalb nicht erscheinen fönne.

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In einer Zeit, in der sich die Jugendrettung in den Kreisen gewiffer" Jugendfreunde" in der aufdringlichsten Weise breit macht, verurteilt die Hallesche Strafkammer einen 12jährigen Schulknaben zu einem Jahre Gefängnis. Der Junge hatte mehrere Einbrüche verübt und gewiß verwerflich gehandelt. Aber in wie hohem Maße in der Erziehung bei ihm gefündigt worden ist, ergab die Tatsache, daß er sich schon in Fürsorgeerziehung befindet. Die Verurteilung wurde auch nicht in bedingter Form ausgesprochen, sondern man will den Jungen durch die lange Strafe beffern". In dem Bessern ist unsere christliche Gesellschaft unverbefferlich. Von der Kanze! herunter ruft man: Laffet die Kindlein zu mir kommen und wehret ihnen nicht, denn solches ist das Reich Gottes. Und am grünen Tische verurteilt man ein mühselig beladenes, kaum strafmündig gewordenes Individium zu einem Jahre Gefängnis. Herrliche Gesellschaftsordnung.

Stationen

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Witterungsübersicht vom 8. Juni 1912.

Swinembe 757 N Hamburg 759 WSW Berlin   768 ranks.a. M. 761 S München

Better

6° C.= R.

Stationen

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4wollen! 9 1mollig

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3 balb bb. 9 2bebedt 12

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Wetterprognofe für Sonntag, den 9. Juni 1912. Zunächst tühler, bielfach beiter bei ziemlich frischen südöstlichen Binden, päter wieder zunehmende Grivärmung und Gewitterneigung. Berliner   Betterbureau

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