Soziales.
Generalversammlung der Großeinkaufsgesellschaft dentscher Konsumvereine.
Ben er als Referendær 1899/1900 an sein damaliges Verhältnis den Filialen überlassen, bei wiederholtem Eintritt höheres, Bigarette anzündete. Aurfowati sei, als der Schußmann nun auch geschrieben hat, der jenes Ghebersprechen enthalten soll. Der Eintrittsgeld zu erheben. ihn mahnte, sofort weitergegangen, indem er ganz anständig sagte: Angeklagte hat den Brief photographieren lassen und in Mainz Jede Ausdehnung des Unterstübungswesens Herr Wachtmeister, ich habe mir nur eine Zigarette angeraucht". herumgezeigt. In dem zur Verlesung kommenden Briefe spricht wird durch die Annahme des Antrages Langenbielau abgelehnt, Darauf habe der Schuhmann ihn mitgenommen und ihn auch soder damalige Referendar Berndt davon, Auditeur zu werden und nicht noch weiter zu erhöhen, sondern die Beiträge mehr zu Kampf- mannes daraus, daß er wohl schon ein bißchen wütend" gewesen die Kranten, Sterbe-, Reise-, Umzugs- und Notstandsunterstüßung gleich gefnebelt. Beuge erklärte sich dieses Vorgehen des Schuhbald eine Stellung zu haben, auf die hin er heiraten könne, so awecken zu verwenden. sei, weil er von jungen Bengels veralbert" worden war. Dem daß dann der gemeinsame Herzenswunsch in Erfüllung gehen Die danach noch gefaßten Beschlüsse zum Unterstüßungswesen gegenüber bekundete Schußmann Rohde, daß Kurkowski von vorntönne. Wenn sie auch noch zwei Jahre warten müßte, so sei das bezwecken denn auch nur, Unebenheiten im Unterstüßungswesen herein unter der Menge gestanden habe. Er habe ihn, den Schuhdoch noch zu ertragen; er erwarte indessen, daß die Adressatin ihr zu beseitigen. mann,„ berächtlich angesehen", indem er seine Zigarette rauchte, ständiges Mißtrauen aufgebe und verweist zum Schluß auf 3um Streifreglement wird beschlossen, daß under- und sei trop wiederholter Aufforderung nicht gegangen. Nach der Schwierigkeiten, die unter anderem im Glaubensunterschied liegen. heiratete Mitglieder, die Alleinernährer der Familie find, Siftierung habe er sich losgerissen, daher habe ihm der Knebel anDie Empfängerin dieses Briefes sagte heute als Beugin aus, daß bei Streit oder Maßregelung für die Geschwister unter gelegt werden müssen. Unterwegs habe er gelärmt, indem er rief, fie mit Berndt nicht verlobt war. Den Brief fasse sie aber als 14 Jahren gleichfalls die Unterſtüßung für Kinder erhalten, ferner, bas tue ihm so web, und laut Hilfe" schrie. Infolgedessen habe ein Ehebersprechen auf. Die Beziehungen zu Berndt wurden daß die Streitunterstützung vom ersten Tage an gezahlt wird ihn ein großer Schwarm Menschen begleitet. Beuge fügte hinzu, ( bisher vom dritten). es sei ganz ausgeschlossen, daß die Fessel weh tun konnte". Der definitiv gelöst im Jahre 1903 infolge persönlicher Zwistigkeiten, Am Freitag wird die Beratung der Anträge weitergeführt. Vorsitzende unterließ, ihm vorzuhalten, daß er dem Hilfe" schrei bie aus einem Maskenballbesuch entstanden waren. Die Beugin enden Kurkowski, mie dieser behauptete, gesagt haben sollte: Jet erklärt, daß sie Berndt nichts vorzuwerfen habe; sie wünsche ihm friegst Du noch ein Strafmandat wegen groben Unfugs!" Auch der alles gute; schön wars aber nicht". Der Angeklagte habe sie Angeklagte gebrauchte nicht sein Recht, dem Zeugen das vorzuhalselbst um den Brief Berndts ersucht mit der Angabe, er gebrauche ten. Dagegen wurde Zeuge Schulze vom Vorsitzenden darauf hinihn zur Begründung seiner Revision. Auf Befragen bestätigt die gewiesen, daß nach des Schußmanns Aussage der Angeklagte fchon vorher unter der Menge gewesen sei. Jeht erklärte Zeuge Schulze, Beugin, daß sie den Brief nur zu diesem Behufe ausgehändigt das fönne möglich sein, er selber habe es aber nicht bemerkt. Weihatte. Sie habe dem Hirsch ausdrücklich gesagt, er könne feinen Am Donnerstag fand im Anschluß an den am Mittwoch tere Zeugen fonnten nicht bernommen werden. Einer, auf den der anderweitigen Gebrauch von dem Brief machen. geschlossenen Genossenschaftstag die Generalversammlung der Angeklagte sich berief, war trop Ladung ausgeblieben. Einige haben würde, wenn sie gewußt hätte, daß er photographiert werden Großeinkaufsgesellschaft deutscher Konsumvereine statt. Die andere hatte das Gericht nicht geladen, weil Kurkowski in feinem Eine Frage des Staatsanwalts, ob sie den Brief herausgegeben Deffentlichkeit wurde jedoch ausgeschlossen, Antrag auf Ladung nicht gesagt hatte, was fie befunden forten. folle, beantwortet die Zeugin mit einem bestimmten Nein. Der Amtsanwalt sah die drei Uebertretungen als erwiesen an unser Berichterstatter nicht zugelassen. Jetzt und beantragte eine Geldstrafe von zusammen 9 Mark. Bezüglich Weiter hat der Beigeordnete Berndt neuerdings geflagt wegen wird von einer Rorrespondenz, der die Anwesenheit gestattet des Bärms" hob der Angeklagte zu seiner Verteidigung noch herdes versteckten Vorwurfes des Meineides. Hierzu bekundete der war, ein Bericht über die Tagung versendet. Selbstredend vor, daß die schmerzhafte Fesselung, durch die er zu dem Hilferuf Stadtverordnete Weiß: Der Angeklagte habe ihm die mehrerwähnte lehnen wir die Aufnahme eines solchen Berichts ab. genötigt worden sei, ihn auf 14 Tage arbeitsunfähig gemacht habe. Briefphotographie zu lesen gegeben mit der Bemerkung, daß Berndt Unsere Leser werden mit uns der Ansicht sein, daß Dem Schußmann, der kühn den Schmerz bei der Fesselung für das Cheversprechen unter Eid in Abrede gestellt habe. Darauf hat der Ausschluß der Deffentlichkeit und die Brüstierung ausgeschlossen" erklärt hatte und den Hilferuf als" Lärm" beder Zeuge gesagt: Ja, da hat er ja einen Meineid geschworen", der Presse, Presse, wie fie die Leitung diefer General zeichnet hatte, trat in diesem Punkt das Gericht nicht bei. Es sah worauf der Angeklagte erwiderte:" Und noch andere." Auch wei- versammlung geübt hat, durchaus zu verurteilen ist. Auch wei- versammlung geübt hat, durchaus zu verurteilen ist. Dieses in dem Silferuf nicht eine Absicht zu lärmen, und fam hier zu tere Zeugen befunden, den photographierten Brief gelesen zu Gebaren geht noch weit über bureaukratische Geheimnis- tretungen für erwiesen und erkannte auf zusammen 6 Mark Geldeiner Freisprechung. Dagegen hielt es die beiden anderen Ueberhaben. främerei bürgerlicher Vereine. Die Deffentlichkeit und die strafe. Gegen den ohne Entschuldigung ausgebliebenen Beugen Konsumbereine haben ein Recht darauf, daß die durch und wurde eine Ordnungsstrafe von 9 M. festgesetzt. für die Arbeiter gegründeten Institutionen in vollster Deffentlichkeit verhandeln und nicht die Arbeiterkonsumbereine und deren Wert durch bureaukratischen Unverstand aufs schwerste Wegen 2 Pfennig 2 Wochen Gefängnis! schädigen. Die Leitung der Großeinkaufsgesellschaft ruft durch Wegen eines Betruges, bei dem es sich um ein Objekt im ihren einer Arbeiterbereinigung unwürdigen Versuch, die Werte von 2 Pfennigen handelte, soll der Handelsmann Tresp auf Presse zu bevormunden, den Anschein wach, daß von den zwei Wochen ins Gefängnis wandern! Eresp hielt eines Tages Maßnahmen der Großeinkaufsgesellschaft etwas vor der Ar- in der Nähe der Ottostraße in Moabit auf einem Wagen Kirschen beiterklasse zu verbergen sei. Die Konsumbereine sollten gegen feil. Die Wiegeschale, auf der den Käufern ihr Quantum zugeein solches Vorgehen mit Entschiedenheit sich wenden und auf messen wurde, befand sich oben auf dem Kutscherbock des Wagens. ihren Generalversammlungen Rechenschaft verlangen. Ein Herr, der sich ein Pfund Kirschen für 10 Pf. getauft hatte, glaubte Veranlassung zu haben, die Tüte mit den Kirschen privatim nachzuwiegen und stellte ein Untergewicht von 55 Gramm fest, so zur Polizei und meldete den Vorfall. Da die bloße Aussage des daß er um den Wert von 1 Pf. benachteiligt war. Er lief fofort Käufers nicht als beweisträftig gelten konnte, wurde er auf der Polizei veranlaßt, noch ein Pfund Kirschen zu kaufen und damit sofort zu einem unauffällig in der Nähe wartenden Schuhmann au tommen. So geschah es. Der Schuhmann wog in einem Grüntramteller auf einer zweifelsfreien Wage die Kirschen nach und
Arbeiterfeindlichkeit der A. E. G.
In der Nachmittagssigung wurde die viel erörterte Razzia Gerhandelt, bei der Frau Schapiro nach der Behauptung des Angeflagten einem Polizeianwärter Vorwürfe gemacht haben soll, daß er es nicht richtig anfasse, die Mädchen nicht durch Lächeln usw. animiere. Der betreffende Polizeianwärter, jebiger Polizeitommiffar in Halle Stoehring, der als Zeuge auftritt, scheint alles andere eher zu sein als eine Leuchte seiner Zunft. Nach seiner Aussage hat damals, als die Razzia ergebnislos verlaufen war, Frau Schapiro zu ihm gesagt, er mache ein viel zu ernstes Gesicht, er müsse die Mädchen anlächeln und dann anreden. Die Polizei assistentin Frau Schapiro bestreitet ganz entschieden diese Bemerfung. Auch der Kriminalschuhmann Belzer, der mit bei der Partie war, kann sich auf eine solche Aeußerung nicht entsinnen. Frau Schapiro will nur gesagt haben, ihr Mann, der Wissenschaftler ist, ein, B. H. ein gelber Berein, gegründet worden. Die neu gewonneIn dem Betriebe der A. E. G. war ein sogenannter Werkverwürde sich gerade so angestellt haben. Der damalige Polizei- nen Mitglieder desselben entfalteten eine rege Agitation für den würde sich gerade so angestellt haben. Der damalige Bolizei- b. anwärter hat nämlich, als die Teilnehmer des Streifzuges auf dem selben. Diejenigen Arbeiter, welche dieser Art Organisationen mit Nachhausewege waren, ein Mädchen, das sich in einer engen Gasse einem Gefühl äußersten Widerwillens gegenüberstehen, fühlten sich herumtrieb, angesprochen. Das Mädchen habe ihm geantwortet, durch diese Agitation belästigt. Sie wählten eine Kommission, es heiße Mignon Lugnet( Lügenicht) und tomme aus einer Näh- welche bei der Direktion wiederholt vorstellig wurde und um Abhilfe stunde. Da habe er es laufen laffen. Die beiden anderen haben bat. Diese wurde auch jedesmal versprochen, es blieb aber immer stellte fest, daß wiederum zu wenig geliefert worden war, und zwar beim alten, nur mit dem Unterschied, daß zuletzt die Meister selbst ihn daraufhin ausgelacht. Das Mädchen war nämlich verdächtig die Agitation in die Hand nahmen und jeden einzeln bearbeiteten. genau wieder 55 Gramm. Der Angeklagte, deswegen zur Rede und eine polizeilich sehr gesuchte, schon vielfach vorbestrafte se: Die Kommission wurde nochmals vorstellig und wies darauf hin, gestellt, bestritt jede betrügerische Absicht und behauptete auch, daß schlechtskranke Person. Wie weiter festgestellt wird, hat dieser daß doch laut Arbeitsordnung jegliche Agitation innerhalb des Be- feine Wage richtig wiege. Als der Schuhmann dann von der auf jezige Polizeifommissar in Halle damals als Polizeianwärter in triebes verboten sei. Die Direttion ließ jetzt die Maste fallen und dem Kutscherbock stehenden Wage die Schale herunternahm, sah er, Mainz einmal einen vermeintlichen Bettler sistiert, der sich dann erklärte, daß die Arbeitsordnung nur für die Arbeiter gelte, nicht daß auf dem Boden noch 7 bis 8 Kirschen lagen. Der Angeklagte als Mitglied des Mainzer Karnevalvereins entpuppte. Diese Fest- aber für die Meister. Diese Antwort bewog am 24. Februar d. J. suchte darzulegen, daß diese Kirschen beim Einfüllen in die Tüte stellung rief große Heiterkeit im Auditorium hervor. Nach der 400 Arbeiter zu einem Beschluß, die Arbeit nicht wieder aufzuneh- ohne sein Wissen heruntergefallen fein mögen. Das Schöffengericht Befundung der Frau Schapiro hatte sie jene Razzia unternommen, men. Nach Beilegung des Streiks wurden viele Arbeiter nicht wieum junge Mädchen zu suchen, die sie als Pfleglinge hatte. Auf der eingestellt. Zu diesen gehörte auch der Zählerkontrolleur G., folgte ihm darin aber nicht, sondern hielt sich überzeugt, daß der die Frage eines Beifisers, ob es auch vorkomme, daß bei solchen welcher 11% Jahre bei der A. E. G. beschäftigt gewesen war. In Angeklagte, der bor etwa 10 Jahren schon eine erhebliche Strafe Streifen auch anständige Mädchen fiftiert würden, antwortete der seinem Zeugnis wurde ihm bestätigt, daß man mit seinen Leiftun erlitten hat, auf Betrug ausgegangen sei, und verurteilte ihn trob Beuge Belzer, daß sie sich immer erst die Mädchen betrachten, und gen und seiner Führung zufrieden gewesen war. Doch wäre die des minimalen Objekts, das in Frage stand, zu 2 Wochen GeDirektion der A. E. G. wahrscheinlich von ihrer Tradition abge- fängnis. dann kennen sie doch zumeist die in Betracht kommenden Per- wichen, wenn sie dem Arbeiter nicht noch ein Kennzeichen aufgefonen, nach denen gestreift wird. Zu ihm hat Frau Schapiro nie drückt hätte. Sie fügte deshalb dem Zeugnis noch den Sab hinzu, gesagt, er solle die Mädchen anlächeln usw. Er sehe auch gar nicht daß der Kläger unter Kontraktbruch die Arbeit verlassen habe. Bor so aus, fotettieren zu können. Das Gericht und das Publikum dem Gewerbegericht stützte sich die Beklagte auf eine Entscheidung nahmen dieses Selbstporträt des Zeugen mit schallender Heiter des Landgerichts, wonach eine derartige Eintragung in ein Beugnis zulässig sei!
feit auf.
Die Verhandlung wird morgen fortgesetzt.
11. Generalversammlung des Deutschen Textilarbeiter- arbie Arbeitsnieberlegung nur am Schluß des Tages hätte ge
verbandes.
Bierter Verhandlungstag.
Zur Debatte gelangen bie zum Statut gestellten Anträge. Das Vorstandsmitglied Brill wit beleuchtete in längeren Ausführungen vor allem die Anträge, die eine Belastung der Staffe bedeuten. Ohne Generaldiskussion wurde gleich in die Spezialdebatte eingetreten. Vorher wurde folgender Antrag, das Tarifwesen betreffend, angenommen:
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werden kann."
Die Kammer 5 verurteilte jedoch die Beklagte, dem Kläger ein Zeugnis auszustellen, in dem der angefochtene Passus fehlt. Begründend führte der Vorsitzende, Magistratsrat Wölbling, aus, daß schehen dürfen und der Kläger , da dies nicht geschehen sei, unzweifelhaft gegen den Arbeitsvertrag verstoßen habe. Wenn aber ein Zeugnis über die Führung ausgestellt werde, so müsse die Füh rung zusammenfassend während der ganzen Beschäftigungsdauer beurteilt werden; geringfügige Einzelmomente müssen außer acht gelassen werden. Im Vergleich zu der anerkannt guten Führung während annähernd 12 Jahren sei aber der vorliegende Verstoß ein geringfügiges Moment. Die Beklagte sei daher nicht berechtigt, dieses einzige Bergehen in dem Zeugnis zu vermerken.
Gerichts- Zeitung.
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In der gestrigen Berufungsverhandlung 6or der 6. Straf kammer bestritt der Verteidiger, daß dem Angeklagten ein Dolus nachgewiesen werden könne; auf alle Fälle sei es aber doch nicht u rechtfertigen, wegen eines Wertobjekts von 2 Pf. jemand, der fich 10 Jahre lang ordentlich geführt, ins Gefängnis zu stecken. Das BeEine ganz kleine Geldstrafe würde eventuell genügen. rufungsgericht tam aber zu einer Verwerfung der Berufung, wobei es berücksichtigte, daß schon die Placierung der Wage auf dem tutscherbod, wo sie von den Käufern nicht kontrolliert werden konnte, und das Verhalten des Angeklagten einer anderen Käuferin gegenüber für dessen betrügerische Absicht und sein böses Gewissen spreche. Außerdem sei zweifellos anzunehmen, daß sein betrüge= risches Vorgehen sich keineswegs auf diesen einen Fall beschränkt haben wird. Es bleibt also bei den zwei Wochen Gefängnis, wozu noch die nicht unbedeutenden Gerichtskosten für das Werfahren in awei Instanzen treten.
Gegenüber solchen Anschauungen wird auch die Strafgesehbuchnovelle erfolglos sein.
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Briefkaften der Redaktion.
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A. 17.
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" In jedem Gau fann eine 8entraltariftomWodurch man auf der Straße die Ordnung stören" kann! Die juristische Sprechstunde findet tnbenstraße 69, born bier Treppen mission eingesetzt werden, die Verbindung mit den örtlichen & ahrstuhl, wochentäglich von 4% bis 7% Uhr abends, Sonnabends, Tariffommissionen und dem Tarifamt des Zentralvorstandes Am 7. Mai, mittags gegen 2 Uhr, entstand vor dem Hause von 4% bis 6 Uhr abends statt. Jeber für den Briefkasten bestimmten Anfrage haben muß. Bei Ausarbeitungen von Tarifen und Statistiken Neue Schönhauser Straße 17 eine Menschenansammlung, wie sie ist ein Buchstabe und eine Zahl als Merkzeichen beizufügen. Briefliche Antwort zu Lohnbewegungen hat dieselbe gemeinsam mit dem Gau - hier wegen der Nähe des Pfandkammerlotals öfter vorkommt. Es wird nicht erteilt. Anfragen, denen keine Abonnement quittung beigefügt ist, borstand zu beraten und zu beschließen. Werden auf Kon- ereignete sich zwar nichts Besonderes, aber ein Schuhmann war so- werden nicht beantwortet. Ellige Fragen trage man in ber Sprechstunde vor. ferenzen tarifliche oder statistische Angelegenheiten verhandelt, gleich zur Stelle und suchte sich nützlich zu machen, indem er sich C. D. 50. Es find die Geburtsurkunden sowie ein Beugnis der dann muß die Tariftommission vertreten sein. Die Vertreter bemühte, die Neugierigen zu zerstreuen". Nachdem er einige russischen Heimatbehörde darüber beizubringen, daß ein nach den russischen Dieses Zeugnis muß find von der Tariftommission selbst zu wählen. Bon dem trägt die Gautaffe. Ihre Sibungen hält die Gautarifkommission tatkräftiges Eingreifen unterstützt hatte, bemerkte er auf dem Bür- von einem deutschen Konful oder Gesandten legalisiert werden. nach Bedarf ab. Ueber dieselben ist ein Protokoll zu führen. gersteig einen Maler Kurkopski, der sich eine Zigarette anzündete. Erfordernis der Beibringung dieses Zeugnisses kann der Justizminister Ein Vorsitzender und ein Schriftführer, die von der Kommission den nahm er mit zur Polizeiwache, weil er meinte, daß Kurkowski Befreiung bewilligen; ein dahingehender Antrag ist bei dem Standesamt anzubringen. J. 101. Fragen Sie bei der Verwaltung des Frauengewählt werden, haben die Sigungen zu leiten. Das Tarifamt die auch an ihn gerichtete Aufforderung nicht befolgt habe. Untergefängnisses, Barnimstraße, an. S. H. 1046. Die Berficherungs des Zentralvorstandes ist von allen Vorgängen rechtzeitig zu wegs legte der Schuhmann ihm bald die Handfessel an, so daß Kurgesellschaft haftet. 101. B. A. An die Postdirektion. G. O. 110. unterrichten, damit, wenn notwendig, eine Vertretung entfandt towski, der heftige Schmerzen empfand, in seiner Verwirrung Der Eigentümer, falls nicht aus Bestimmungen des Mietsvertrages Thre „ Hilfe" rief. Einige Tage nachher schickte die Polizei ihm ein Ersatzpflicht gefolgert werden kann. Georg 100. Das ist zulässig. Den Eine längere Debatte verursachte ein Antrag, der die Auf- Strafmandat. Er habe, las er darin, in verkehrshindernder Weise Aufenthalt bestimmt die Mutter. 1 A. 25. Fragen Sie bei dem Amtshebung der 40 Pf.- Beitragsklasse, die heute die niedrigste ist, auf den Granitplatten des Bürgersteiges gestanden, habe der mehr gericht, in dessen Bezirk die Tante gestorben ist, an, ob ein Testament 1. Nein. Die Führung von Büchern ist aber forderte. In namentlicher Abstimmung wurde derselbe mit maligen Aufforderung weiterzugehen nicht Folge geleistet und habe existiert. bei seiner Sistierung durch lautes Lärmen einen Auflauf erregt. 121 gegen 29 Stimmen abgelehnt. b) Ja. Ein weiterer Antrag, für Mitglieder, die infolge A Iter oder Diese drei Uebertretungen sollte er mit zusammen 9 M. Geldstrafe d) Nein. 5. Ja. 6. Zwischen 4 und 9 Uhr. D. H. 33a. Invalidität erwerbsunfähig werden oder für solche, büßen. 1. Ja. 2. Nein. 3. Wenn bon das Vorhandensein Haus die zeitweise ihren Beruf nicht mehr ausüben können oder den- Da Kurkowski hiergegen Widerspruch erhob, so hatte am Don- schwamm nachweisbar ist, kann der Vertrag sofort gelöst werden. felben ganz aufgeben und in feinen anderen Beruf eintreten, nerstag das Amtsgericht Berlin- Mitte zu entscheiden. Der Angeklagte Bur Ausführung notwendiger Renovierungsarbeiten ist der Wirt verpflichtet. eine Beitragsklasse von vielleicht 20 f. zu schaffen erklärte, stehen geblieben sei er nur, um sich eine Zigarette anzuzün-. 30. Sie tonnen allmonatlich fündigen. Bierteljährliche Stündigung ist unter entsprechender Reduzierung der Unterstützungsberechtigungen, den, die er soeben in einem benachbarten Laden gekauft hatte. Als ebenfalls wirksam. O. s. 100. Die Frau haftet für die Hälfte für die A. K. 103. Ja. Den zustän wurde dem Vorstand überwiesen. er festgehalten wurde, habe er dem Schuhmann ruhig gesagt:" Ich Beit bis einschließlich Dezember 1912. P. F. 72. Legen Sie Ortsgruppen, die mit ihren am Ort verbleibenden Beitrags- habe doch nichts getan." Der Schußmann habe jetzt fogleich mit Digen Arzt erfahren Sie auf dem Polizeirebier. Berufung ein. F. N. 74. Die Kosten richten sich nach dem Objekt. B. B. 10. Ja, sofern mit Rücksicht auf das Eheversprechen Geschlechts. prozenten dauernd nicht auskommen, müssen Lotal- den Worten:" Ach so, Du willst noch Widerstand leisten!" ihm die Feffel angelegt. Weil die Hand anschwoll und die Fessel trok Bitten verkehr stattgefunden hat. M. S. 1912. 1. Am ersten Quartalstag. auschläge erheben. Der& 6 des Statuts, das Beitragswesen betreffend, wird dahin nicht gelodert wurde, habe Surfowski, so gab er weiter an, vor 2. In der Tageszeit zwischen 10 und 6 Uhr. 3. Nur dann, wenn im erweitert, daß Filialen unter näher bezeichneten Voraus- Schmerz unwillkürlich Hilfe" gerufen. Hierzu habe der Schutz- Mietsvertrag vorgesehen. 4. Nein. Adolf 29. 1. Befragen Sie einen 2. In Berlin bei geschlossenem Fenster bis 11 Uhr. febungen auch für einzelne Branchen innerhalb der Filiale mann gejagt:" Jest friegst Du noch ein Strafmandat wegen groben Fachmann. einen höheren als den statutenmäßigen Mindestbeitrag unfugs!" Diese Darstellung des Angeklagten wurde in ihrem. C. 6. 100. Ja, bei der Stadtlaffe in den Vormittagsstunden. Die 10 Pf.- Beitragsklasse für Jugendliche ersten Teil durch einen Zeugen unterstützt, durch einen Arbeiter. G. 13. Die Versicherungsbedingungen find maßgebend. Falls Sie festsetzen können. im Termin nicht erscheinen, ergeht Bersäumnisurteil. wurde abgeschafft, so daß fürderhin für Jugendliche bis zu Robert Schulze, der die Vorgänge bis zur Siftierung beobachtet 1. Ja. 2. Läßt sich erst sagen, wenn der Zeitpunkt der Eheschließung und 17 Jahren ein Beitrag von 20 Pf. besteht. Im Statut werden hatte. Schulze bekundete, daß Kurkowski, als der Schuhmann zum der erste Ghewohnfig bekannt ist. 3. u. 4. Nein. 339 B. 1. u. 2. Das überall bie Worte„ jugendliche" resp. jungen" gestrichen. Das Weitergehen mahnte, noch gar nicht dabei gewesen sei. Nachher habe liegt im Ermessen der Staatsanwaltschaft bezw. des Untersuchungsrichters. Sintrittsgeld wird von 30 auf 50 f. erhöht. Es bleibt er gesehen, wie Kurkowski, an der Hauswand stehend, sich eine 13. Berjährung liegt nicht vor. 4. Nein. 5. Für den Fall der Pfändung
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foweit nicht zum eigenen Gebrauch nötig. zwedmäßig. 2. Erscheint güllig. 3. Falls schriftlich ja. 4. a) Ja,
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c)
und
R. Sch. 41.