richtSöerhandlung, Sie cht DienSlag in Moabit sich abspielke un?in der der Beweis geführt wurde, dah ein von der Polizei bezahlterLockspitzel andere Leute zum Diebstahl verführte, trotzdem abernicht wegen Diebstahls angeklagt, sondern als Belastungszeuge gegendie von ihm Verführten vernommen wurde. Vergeblich haben wirbis heute auf eine Aufklärung von der Polizei oder von derStaatsanwaltschaft gewartet, weshalb dieser Anstifter nicht wegenDiebstahls angeklagt wurde.Der Sachverhalt war folgender: Die fugendlichen ArbeiterLeopold Weife und Emil Wohlrab aus Neukölln standen unter derAnklage des vollendeten und versuchten Diebstahls vor der 4. Straf-kammer des Landgerichts II.Nach den unwiderlegten Angaben der Angeklagten hat der 22-jährige„Arbeiter" Paul Albrccht, der Weise von der Schule herkennt, sich an diesen herangemacht, indem er ihm in Aussicht stellte,ihm Arbeit zu verschaffen. Diese„Arbeit" bestand aber darin, datzer Weise und dessen Freund Wohlrab anstachelte, mit ihm bei einemSchuhmachermeister einzubrechen. Albrecht gebrauchte Dietriche undein von seinen Verführten auf sein Verlangen ihm nach erstmali-gem, fruchtlosem Einbruchsversuch verschafften Stemmeisen. Weistund Wohlrab wurden später verhaftet, nachdem er von den vonihm„geschobenen" Diebstählen der Polizei, seinem„Arbeitsvertrag"mit der Polizei entsprechend, Kenntnis gegeben und einen der vonihm Verführten in dieselbe Kneipe bestellt hatte, in die er einenKriminalb'eamtpn dirigiert hatte. Albrccht, der Haupttäter, wurdenicht verhaftet, sondern als Hilfsorgan der Polizei mit der Eskor-tierung eines beschlagnahmten Ueberführungsstücks beauftragt unddann in der Anklage als Belastungszeuge benannt.Der in der Verhandlung als Zeuge vernommene Albrecht wurdeaus dem Nntersuchungsgefängnis in den Gerichtssaal geleitet.Dorthin hatte er inzwischen wegen anderer Straftaten wandernmüssen. Er wurde vom Rechtsanwalt Dr. Kurt Rosenfeld cindring-lich nach seinen etwaigen Beziehungen zur Polizei befragt und er-sucht, Auskunft darüber zu geben, ob er die Angeklagten zu denStraftaten verführt und sie dann der Polizei angezeigt habe.Albrecht erklärte, dah er über diese Punkte die Aussage verweigernmüsse. Ter Staatsanwalt beantragte gegen Weise, der außerdemnoch wegen Sachbeschädigung angeklagt war, weil er seinen Namenin die Wand seiner Zelle eingekritzelt hatte, 1 Jahr g Monate, gegenWohlrab 1 Jahr 4 Monate Gefängnis.— Der Verteidiger erklärtees für ganz ungeheuerlich, daß— wie die Beweisaufnahme ergebenhabe— ein Vertrauensmann der Polizei andere Leute dazu an-stiftet, Diebstähle zu begehen. Er habe eS bis dahin auch fürunmöglich gehalten, daß in Preußen, wenn die Polizei Mitteilungvon der Anteilnahme eines Mannes an Verbrechen erhält, dieserMann sAlbrecht) dann nicht angeklagt wird. Da dir beiden Ange-klagten tatsächlich durch Albrecht verführt worden seien, sei dieexorbitant hohe Strafe, die der Staatsanwalt beantragte, nichtgerechtfertigt; es empfehle sich vielmehr eine weit mildere Strafe.Das Gericht unter Vorsitz des Landgerichtsrats Ortel hielt esfür erwiesen, daß Albrecht die beiden Angeklagten verführt und inder ganzen Sache eine zweifelhafte Rolle gespielt habe. UnterWürdigung der ganzen Situation wurde Weife zu 6 Monaten undWohlrab zu 4 Monaten Gefängnis unter Anrechnung von je sechsWochen auf die Untersuchungshaft verurteilt.Weshalb ist Albrecht nicht angeklagt? Weshalb ist ferner die-jenigc Person nicht verurteilt und angeklagt, die Albrecht mit vonden Steuern der Bürger aufgebrachtem Geld bezahlt und ihn zuder Ansicht verleitet hat, er solle zu Verbrechen provozieren. Wiesteht es, Herr Justizminister und Herr Polizeipräsident: sindagerfts provocateurs(Lockspitzel), dieser Abschaum der Gesellschaft,immun, weil sie noch über die jederzeitige Vereitschaft von Duell-anhängern zur Begehung von Duellverbrechen zu den gemeinstenVerbrechen, der Verführung zu Verbrechen, bereit sind?)Eine Anklage wegen eines Wahlprotestes.Auf thönernen Füßen ruhte das Anklagegebäude, das die PotS-damer Staatsanwaltschaft gegen den Maurer Wilhelm MSllendorf,den Zimmernian» Hermann Tümke und den Maurer Albert Zie-gcner, sämtlich aus Schenkcndorf, errichtet hatte. Die beiden erstenwaren wegen Beleidigung des Gemeindevorstehers Eichelbaum inSchenkendorf, Möllendorf auch wegen Hausfriedensbruches ange-klagt.»Am 19. März fand in Schenkcndorf Gemeindevertreterwahlstatt, an der die Angeklagten als Wahlberechtigte teilnahmen. Gc-lvählt wurde in der Weberscken Gastwirtschaft. Im Vorraum desWahllokals wurden von der Wählerschaft einige vermeintliche Män-gel der Wählerliste beanstandet und nian hörte auch scharfe Urteile.Es wurden Stimmen laut, die behaupteten, daß die Wählerliste falschsei und die Wohl ungültig wäre. An diesen Kritiken soll auch Möllen-dorf teilgenommen haben, der sich zwei Tage später mit den beidenanderen Angeklagten in die Wohnung des Gemeindevorstehers begab, um Prolest gegen die Wahl zu erheben. Dabei sollen beleidi-gendc Aeußerungen über den Gemeindevorsteher gefallen sein, derdaraufhin den Möllendorf aus seiner Wohnung wies, die er zögerndverließ. Damit hielt die Anklagebehörde den Tatbestand des Haus-friedensbruches erfüllt. Ihre Behauptungen fanden in der gestri-gen Gerichtsverhandlung keinen Boden. Die vage Anklage verlorin der Beweisaufnahme sämtliche Stützen.Gegen Ziegener lag überhaupt kein Strafantrag vor. Nach denBekundungen der Zeugen wurde am Wahltag von anderen Per-fönen die Wählerliste lebhaft kritisiert. Man hielt sich dazu für be-rechtigt, weil man wußte, daß ein Wähler der 2. Abteilung, derals 7. bei der letzten Wahl in der Liste stand, diesmal in der ll. Abteilung wählte. Daran knüpften sich weitere Schlüsse der Wahl-beteiligten und daraus ergab sich auch der Protest gegen das Wahl-resultat. Von Möllendorf hatte kein Zeuge eine den Gemeindevor-steher Eichelbaum kränkende Aeußerung gehört. Am 21. Märzsuchte Möllendorf mit seinen Genossen den Gemeindevorsteher in derWohnung auf. Sein Kommen begründete er mit der Absicht, Protestzu erhebe», da zu Unrecht durch Bevollmächtigte Stimmen abgegebenworden seien. Dümke setzte dann den Einspruch mit den Wortenfort: Wie kommt es denn, der Gutsmeier Liesegang stand bei derAuslegung der Liste im Januar in der 2. Abteilung und heutehar er" in der 3. Abteilung gewählt, das kann doch nicht stimmen?Erregt sprang der Gemeindevorsteher aus und benierkte: das wäreBehauptung einer Urkundenfälschung, die Wählerliste müsse er ge-fälscht haben, Dümke solle sich den Tag merken, denn damit habe erihn beleidigt. Trotzdem D. erwiderte, eine solche Absicht habe ihmferngelegen, cr wollte nur um Aufklärung bitten, wurde er hinaus-gewwsen. Möllendorf zögerte ein wenig, da er hoffte, der Gemeinde-Vorsteher würde, wie es sich gehöre, den Protest zu Protokoll auf-nehmen. Seiner Ansicht gab cr mit den Worten Ausdruck: Wennman in amtlichen Angelegenheiten kommt, Hot man wohl ein Recht,n der Wohnung zu bleiben und angehört zu werden.Taraus erwuchs die Anklage wegen Hausfriedensbruchs undBeleidigung! In der Verhandlung erklärte der Gemeindevorsteherdie Aenderung in der Wählerliste damit, daß Liesegang einen Teilseines versteuerten Kapitalvermögens zu Bauzwecken abgehoben habeund dadurch von der 2. in die 3. Klasse zurückversetzt worden sei.Der BmtSanwalt beantragte gegen Möllendorf 15 Mark undc-nrn Tümre 19 Mark. Ziegener wollte er mangels Strafantragesfreigesprochen wissen. Das Schöffengericht sprach alle Angeklagtenfrei und stellte das Verfahren gegen Ziegener ein, da cS de-. Grundlagen entbehrte. Durch die Beweisaufnahme, hieß es in den Grün-den, ist dargetan, daß die erste Aeußerung im Wohllokal dem M.nicht zuzuschreiben sei. In die Wohnung des Gemeindevorsteherstsien sie nur gegangen, un. als Staatsbürger Wahlmängel zu rügen,wozu sie unbedingt alL. wahlfähige Bürge berechtigt seien. Sub-jektlv sei Kwar tue Behauptung des Düvle dklkidigend, sie ljUraber niH dazü, einen Protestgrund anzuführen. D. sei aber übetdas durch§ 193(Wahrung berechtigter Interessen) gezogene Matznicht hinausgegangen. Beiden komme ihre irrige Annahme zugute,die Wählerliste sei falsch Nach der ganzen Sachlage sei aber auchein Hausfriedensbruch ausgeschlossen. Der Vorgang nahm nur kurzeZeit in Anspruch und Möllendorf habe ein Recht zum Verbleiben ge-habt, da er glauben mußte, der Gemeindevorsteher würde, wie ergesetzlich verpflichtet sei, den Protest anhören und ihn dann zu Pro-tokoll bringen. Der Gemeindevorsteher habe in seiner Erregung zuvoreilig gehandelt und damit entfalle für die Angeklagten das straf-bare Moment._Das schwere Automobilunglück,bei dem die Frau des Amtsrichters Dr. Hirschfeld aus Spandau ge-tötet wurde, hatte gestern vor der Strafkammer des Landge-richts III ein Nachspiel in einer Anklage gegen den Chauffeur CarlHoffmaun wegen fahrlässiger Tötung.Am 7. Februar, nachmittags, hatte die Frau Dr. H. hier amWittenbergplatz die vom Angeklagten geführte Kraftdroschke be-stiegen, um nach Spandau zu fahren. Als das Auto hinter Westenddie Spanbauer Chaussee entlang fuhr, wurde eS von einem Hundebelästigt. An der Ecke der Kirschenallee wollte der Chauffeur demHund, der in Gefahr geriet, überfahren zu werden, ausweichen. Erlenkte sein Gefährt etwas nach rechts, das Auto fing aber bei demglitschigen Boden unvorhergesehen zu schleudern an und pralltemit solcher Wucht gegen einen Baum, daß es völlig zertrümmertwurde und die Insassin aus dem Wagen geschleudert wurde—leider so unglücklich, daß sie infolge erlittenen Schädelbruches aufder Stelle verstarb.— Der Staatsanwalt hiölt den Angeklagtenfür verantwortlich an dem Unglücksfall, da nach seiner Meinungdie Zeugenaussagen keinen Zweifel darüber ließen, daß er unvor-sichtig und zu schnell gefahren sei. Der Staatsanwalt beantragte1 Jahr Gefängnis.— Nachdem die Sachverständigen ChefingenieurVollmer-Charlottenburg und Ingenieur Brätsch ein dem Ange-klagten günstiges Gutachten abgegeben, beantragte R.-A. Dr. Litter-scheid die Freisprechung des Angekla-gten, auf die der Gerichtshofauch erkannte._Ein Nachspiel zum Essener Meineidsprozrh.Durch Verfügung des Justizministers ist dem Bergmann MaxWilling in Scharnhorst, einem der Freigesprochenen im EssenerMeineidsprozesse, im Juni vorigen Jahres als Ersatz für den Ver-mögensschaden, der ihm durch die erlittene Untersuchungshaft unddie Vollstreckung der dreijährigen Zuchthausstrafe entstanden ist,eine Entschädigung von 4009 M. zugebilligt worden. Wilting gabsich damit nicht zufrieden, erhob vielmehr Klage gegen d-iese Ver.fügung und stützte seinen Anspruch auf ß 2 des Gesetzes vom29. Mai 1898 betr. dte Entschädigung der im Wiedercküfnahmever-fahren freigesprochenen Personen.§ 2 dieses Gesetzes sagt:„Gegenstand des dem Verurteilten zu leistenden Ersatzes ist der fürihn durch die Strafvollstreckung entstandene Vermogensschaden."Wilting erklärte, für die erlittene UntersuchungS- und Strafhaftausreichend entschädigt zu sein, behauptete aber, darüber hinaussei ihm noch ein weiterer Schaden erwachsen. Während der Straf-Haft im Zuchthause zu Hamm sei er äußerst scharf behandelt wor-den. Diese Behandlung in Verbindung mit Entziehung von Lichtund Luft sowie die durch die unschuldige Hast heovorgerufenenseelischen Qualen hätten ihn krank und siech gemacht. Nach seinerEntlassung sei er deshalb unfähig zur Bergarbeit gewesen. AndereArbeit habe er nicht verrichten können, da er von Jugend auf Berg-mann gewesen sei und nur Bergarbeit verstehe. Die Arbeits-Unfähigkeit habe 9 volle Monate gewährt und er beanspruche dafürals Schadenersatz bei einem täglichen Verdienste von 5,49 M. denBetrag von 11gZ,29 M. Weiter habe er infolge der Untersuchungs-Haft und der nachfolgenden Zuchthausstrafe seine Zugehörigkeit zurKnappschaft verloren. Der JustizfiskuS sei daher verpflichtet, ihmoder seinen Hinterbliebenen alle die Rechte zu gewähren, die erhaben würde, wenn er Mitglied der Knappschaft geblieben wäre.Der Justizfiskus beantragte Klageabweisung. Dem Wilkingsei ein Arbeitslohn im Betrage von 3985 M. entgangen. Es müsseaber berücksichtigt werden, daß er während seines Ausenthaltes imZuchthause an Verpflegungskosten gespart habe. Ein Satz von69 Pf. für den Tag fei angemessen, an den 1143 Tagen habe ersomit 686,89 M. an Verpflegungstosten gespart. Bringe man denBetrag von der Summe von 3985 M. in Abzug, dann belaufe sichder Schaden des Klägers nur auf 3399 M. Vom Justizministerseien ihm aber 4999 M. zugebilligt. Der überschießende Betrag vonetww 790 M. sei ihm nur mit Rücksicht auf den Schaden nach derHaftzeit zuerkannt worden, so daß Wilking hinreichend entschädigtsei. Die Zugehörigkeit zur Knappschaftskasse habe Kläger durchdie mit einer anderen Strafe verbundene Arbeitsniederlegung ver-loren und sich später um die Erlangung der Mitgliedschaft nichtmehr bemüht.Tie 2. Zivilkammer d«S Landgerichts Dortmund hat voreinigen Tagen die Klage abgewiesen. Das Gericht trat durchwegden Einwänden des Justizfiskus bei.Diese„Spflrtheorie" sollte unsere Staatsanwälte und denJustizfiskus veranlassen, zwecks Ersparnisses Freiheitsstrafen zuverbüßen. Wir hätten nichts dagegen, wenn auch der Finanz-minister und der Reichskanzler diese famose Spartheorie am eigenenKörper probieren möchten.___Zur Strafgesetzbuchnovclle.Durch eine Verfügung des Justizministers sind die Staats-anwälte angewiesen, Vorkehrungen dahin zu treffen, daß auf diebereits rechtskräftig verurteilten Personen, die ihre Strafe nochnicht verbüßt haben, die milderen Vorschriften des neuen Gesetzesrückwirkende Kraft erhalten. Diese justizministerielle Verfügungentspricht der Billigkeit. Bei dieser Gelegenheit mag ein VersehenKorrektur finden, das durch Fortfall einer Zeile in dem gestrigenArtikel sich eingeschlichen'hat: Di? Strafgesetzbuchnovelle ist inam 8. März 1912 nicht in dritter Lesung vom Reichstag verabschie-dct, sondern war an diesem Tage als Initiativantrag eingebrachtund ist am 9. Mai in der dritten Lesung vom Reichstag verabschiedetworden._Das Gesev betr. die Sicherung von Bauforderungenbeschäftigte am Freitag zum ersten Male das Reichsgericht.Das Landgericht Hildesheim hat am 23. Februar den Maurer-meister Heinrich Strüber in Lehrte auf Grund der 88 I, 2 und'6dieses Gesetzes zu 59 M. Geldstrafe verurteilt. Strüber baute imSommer 1911 in Lehrte an der Bahnhofstraße zwei nebeneinanderliegende Häuser, für welche er Baugelder von verschiedenen Geld-gcbern erhielt. Am 13. Oktober mußte cr den Konkurs anmelden,der mit einem Zwangsverglcich zu 59 Proz. endete. � Den Vor-schriften des Gesetzes zuwider hatte Str. als gewerbsmäßiger Bau-Unternehmer es unterlassen, für jedes Haus ein besonderes Bau-buch zu führen und er hatte dieses obendrein so unordentlich ge-führt, daß nicht immer zu ersehen war, wofür die Gelder ausge-geben worden sind. Die Revision des Angeklagten wurde vomReichsgerichte verworfen. Wenn der Angeklagte die Häuser auchfür sich selbst baute, führte das Gericht aus, so war er doch als ge-werbsmäßigcr Baugewerbotrcibender im Sinne des Gesetzes anzu-sehen. Für das Vergehen gegen 8 6(unordentliche Buchführungim Falle des Bankrotts) ist Vorsatz nicht erforderlich, es genügt dasVerschulden._Huö aller Gleit.Die nachte Macke.Das Städtchen Rotenburg bei Fulda hat zu dem Kapitel„Kiiitst und Silllichkeil" ebenfalls einen Beitrag geliefert. Wie wirin der„Frankfurter Bolksstimme" lesen, sind vor dem Hauptportalede» dortigen Lehrerseminars vor einiger Zeit zwei lebensgroßeallegorische weibliche Figuren aufgestellt worden, die der BerlinerBildhauer Professyr Bürgel geschaffen hat, iHie farbig be«handelten Gewänder dieser Figuren lassen die Kdrperformendeutlich hervortreten; außerdem ist— o Schreck!— das vor-gestellte rechte Bein, das sogenannte Spielbein, bis zum Knieun verhüllt. Diese nackte Wade, die infolge der koloristischenBehandlung der Statuen besonders auffallen soll, hat nun beischämigen Leuten Anstoß erregt und zu einer Beschwerde beider Regierung geführt. Die Behörde soll auch jetzt angeordnethaben, daß die Figuren durch eine andere Bemalung ein dezenteresAussehen bekommen.Wie kann man aber auch weibliche Figuren vor einem Lehrer-seminar aufstellen, ohne den beiden Damen die„deutlich hervor«tretendeu Körperformen" zu verdecken. Wenn man nur durch-brochene Strümpfe diesen schamlosen Weibern angezogenhätte, dann wäre doch wenigsten? den angehenden Lehrern dieserunsittliche Aitblick erspart geblieben. Hoffentlich hat die Regierungs-behörde nun auch wirklich kunstsinnige Beamte, die die Figurendenn auch so bemalen, daß sie ein dezenteres Aussehen bekommen.Es geht nichts über eine keusche Behörde!Liberale Schweifwedelei.In der liberalen„Neuwieder Zeitung" wird der Einzug de?jungvermählten Prinzen Viktor von Wied und seiner Frau durch emPoem verherrlicht, dem wir folgende Schlußzeilen entnehmen:Oft noch Neuwied durch Besuch zu beglücken,Laden die jubelnden Bürger D i ch ein,Rührung umfaßt uns, Dich heut zu erblickenals Neuvermählte!Möge e« immer so sein.Was die Redaktion dieses liberalen Blattes sich bei der Auf-nähme des blödsinnigen Geschwafels gedacht hat, mögen die Götterwissend Ob das Paar immer neuvermählt bleibe» soll, oder ob die„Rührung" immer so bleiben soll, wer kann es außer der„Neu-wieder Zeitung" und dem Poeten wissen l Jedenfalls wird auch derangedichtete Prinz sich für die Zumutung, sein ganzes Leben in denFlitterwochen zu verbringen, schönstens bedanken!Kleine Notizen.Ein dreifacher Mörder. In Amsterdam hat sich eine entsetz«liche Bluttat ereignet. Ein gewissert Dort tötete seine im Alter vonzwei bis acht Jahren befindlichen drei Kinder. Der Mörderwurde in dem Moment verhaftet, als er noch das Messer mit demBlute seiner jungen Opfer in der Hand hielt./Vom Hungertod« errettet. Zwei deutsche Studenten, Kern undSchelle, die sich bei einer Bergbesteigung bei Gre noble ver-irrt hatten, wurden von den Soldaten, die zu ihrer Rettung aus»gezogen waren, lebend aufgefunden. Sie hatten zwei Tage undzioei Nächte in einer Höhe von 1399 Meter ohne Nahrung ver-bracht und waren infolgedessen vollkommen erschöpft.Ein Sittlichkeitsstandal im Seine-Babel. In Paris ist wiedereinmal ein großer Skandal ausgebrochen, der das peinlichste Aus»sehen hervorgerufen hat. da in ihm mehrere einflußreichePersonen verwickelt sein sollen. Sie sollen ständige Gästein dem Hause einer Frau gewesen sein, die bei sich jungeMädchen und Burschen versammelte, und wo danndie wüstesten Orgien gefeiert wurden.Der Weltmeister als Kleptomane. Der WeltmeisterschaftsboxerJohnson ist in C h i k a g o verhaftet worden, weil er beschuldigtwird, sich unrechtmäßigerweise ein D i a m a n t k o l l i e r imWerte von 13 999 M a r k angeeignet zu haben. Wahrscheinlichhat der preisgekrönte Kraftmensch gelegentlich eineS Liebesabenteuersdie Kleinigkeit mitgehen heißen.ßriefhaften der Expedition.Patienten in Beelitz, Buch und anderen HcUftitte«. Dtejentgenunserer Abonnenten, dte noch während des ganzen nächsten Monats„strder Heilstätte bleiben, wollen uns wegen der Ueberwcisung von Frei-exemplaren sofort ihre Adresse einsenden, da bei verspäteter Bestellung dieersten Nummern des neuen Monats von der Post nicht geliefert werden.All« Adressen müssen jeden Monat neu eingesandt werden.Witterungsübersicht vom 22. Juni 19X3.StationenSwinemde.tamburgerlinFranksimM.München 765|0Wien764 NW7S5WSW76SNW764iNNWLheiter2 heiter1 halb bd.Iwolkcnl2 Wolken ll hedecktHaparandaPetersburgScillyAberdeenParisNNO757 SSO756:3'3D766®2deiterNebelwolkigbedecktwölken!Wetterprognose für Sonntag, den 23. Jnni 1913.Etwa» wärmer, vielfach heiter, aber veränderlich mit Gewitterneigungund ziemlich lebhasten südlichen Winden.Berliner Wetterbureau.Wasserftands-Nachrichte«der LandeSanstalt für Gewässerkunde, mitgeteilt vom Berliner Wetterburcau.WasserstandM e m- I. TilsitP r e g e l, JnsterburgWeichsel, ThornOder, Ratibor, Krassen, FranksurtWarthe, Schrlmm, LandsbergNetze, VordammElbe, Leitmeritz, Dresden, Berby. Magdeburg')+ bedeutet Wuchs,— Fall—Allen Bekannten, Genossen undSangcsbrüdcrn zur Nachricht, daßich mein Lokal von Gräscstr. 9 nachBoeckhstr. 49verlegt habe und bitte uin geneigtenZuspruch.Jeden Sonntag ÄKorgenspracheder Sangesbrüder.st Unterpegel.R. Sciialler.� Gneisen austraße 10, �2 S. 4*i'u u, billigste u. beste uBezugsquelle für*� Röbel jeüsr Art. k� Kassa und Teilzahlung.Buchhandlung Vorwärts, Lindenstr. 69(Laden)Wir empfehlen:Trattz Mehringdeutsche GesebiehtoVom Ausgangs des MittelaltersEin Lettfadcii für fichrcnde und EornendeTeil I und II je l,S5 Mark,— Beide Teile zueinem Bande vereinigt, gebunden 3,50 Mark