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richtSöerhandlung, Sie cht DienSlag in Moabit   sich abspielke un? in der der Beweis geführt wurde, dah ein von der Polizei bezahlter Lockspitzel andere Leute zum Diebstahl verführte, trotzdem aber nicht wegen Diebstahls angeklagt, sondern als Belastungszeuge gegen die von ihm Verführten vernommen wurde. Vergeblich haben wir bis heute auf eine Aufklärung von der Polizei oder von der Staatsanwaltschaft gewartet, weshalb dieser Anstifter nicht wegen Diebstahls angeklagt wurde. Der Sachverhalt war folgender: Die fugendlichen Arbeiter Leopold Weife und Emil Wohlrab aus Neukölln standen unter der Anklage des vollendeten und versuchten Diebstahls vor der 4. Straf- kammer des Landgerichts II. Nach den unwiderlegten Angaben der Angeklagten hat der 22- jährigeArbeiter" Paul Albrccht, der Weise von der Schule her kennt, sich an diesen herangemacht, indem er ihm in Aussicht stellte, ihm Arbeit zu verschaffen. DieseArbeit" bestand aber darin, datz er Weise und dessen Freund Wohlrab anstachelte, mit ihm bei einem Schuhmachermeister einzubrechen. Albrecht gebrauchte Dietriche und ein von seinen Verführten auf sein Verlangen ihm nach erstmali- gem, fruchtlosem Einbruchsversuch verschafften Stemmeisen. Weist und Wohlrab wurden später verhaftet, nachdem er von den von ihmgeschobenen" Diebstählen der Polizei, seinemArbeitsvertrag" mit der Polizei entsprechend, Kenntnis gegeben und einen der von ihm Verführten in dieselbe Kneipe bestellt hatte, in die er einen Kriminalb'eamtpn dirigiert hatte. Albrccht, der Haupttäter, wurde nicht verhaftet, sondern als Hilfsorgan der Polizei mit der Eskor- tierung eines beschlagnahmten Ueberführungsstücks beauftragt und dann in der Anklage als Belastungszeuge benannt. Der in der Verhandlung als Zeuge vernommene Albrecht wurde aus dem Nntersuchungsgefängnis in den Gerichtssaal geleitet. Dorthin hatte er inzwischen wegen anderer Straftaten wandern müssen. Er wurde vom Rechtsanwalt Dr. Kurt Rosenfeld cindring- lich nach seinen etwaigen Beziehungen zur Polizei befragt und er- sucht, Auskunft darüber zu geben, ob er die Angeklagten zu den Straftaten verführt und sie dann der Polizei angezeigt habe. Albrecht erklärte, dah er über diese Punkte die Aussage verweigern müsse. Ter Staatsanwalt beantragte gegen Weise, der außerdem noch wegen Sachbeschädigung angeklagt war, weil er seinen Namen in die Wand seiner Zelle eingekritzelt hatte, 1 Jahr g Monate, gegen Wohlrab 1 Jahr 4 Monate Gefängnis.   Der Verteidiger erklärte es für ganz ungeheuerlich, daß wie die Beweisaufnahme ergeben habe ein Vertrauensmann der Polizei andere Leute dazu an- stiftet, Diebstähle zu begehen. Er habe eS bis dahin auch für unmöglich gehalten, daß in Preußen, wenn die Polizei Mitteilung von der Anteilnahme eines Mannes an Verbrechen erhält, dieser Mann sAlbrecht) dann nicht angeklagt wird. Da dir beiden Ange- klagten tatsächlich durch Albrecht verführt worden seien, sei die exorbitant hohe Strafe, die der Staatsanwalt beantragte, nicht gerechtfertigt; es empfehle sich vielmehr eine weit mildere Strafe. Das Gericht unter Vorsitz des Landgerichtsrats Ortel hielt es für erwiesen, daß Albrecht die beiden Angeklagten verführt und in der ganzen Sache eine zweifelhafte Rolle gespielt habe. Unter Würdigung der ganzen Situation wurde Weife zu 6 Monaten und Wohlrab zu 4 Monaten Gefängnis unter Anrechnung von je sechs Wochen auf die Untersuchungshaft verurteilt. Weshalb ist Albrecht nicht angeklagt? Weshalb ist ferner die- jenigc Person nicht verurteilt und angeklagt, die Albrecht mit von den Steuern der Bürger aufgebrachtem Geld bezahlt und ihn zu der Ansicht verleitet hat, er solle zu Verbrechen provozieren. Wie steht es, Herr Justizminister und Herr Polizeipräsident: sind agerfts provocateurs(Lockspitzel), dieser Abschaum der Gesellschaft, immun, weil sie noch über die jederzeitige Vereitschaft von Duell- anhängern zur Begehung von Duellverbrechen zu den gemeinsten Verbrechen, der Verführung zu Verbrechen, bereit sind?) Eine Anklage wegen eines Wahlprotestes. Auf thönernen Füßen ruhte das Anklagegebäude, das die PotS- damer Staatsanwaltschaft gegen den Maurer Wilhelm MSllendorf, den Zimmernian» Hermann Tümke und den Maurer Albert Zie- gcner, sämtlich aus Schenkcndorf, errichtet hatte. Die beiden ersten waren wegen Beleidigung des Gemeindevorstehers Eichelbaum in Schenkendorf, Möllendorf auch wegen Hausfriedensbruches ange- klagt.» Am 19. März fand in Schenkcndorf Gemeindevertreterwahl statt, an der die Angeklagten als Wahlberechtigte teilnahmen. Gc- lvählt wurde in der Weberscken Gastwirtschaft. Im Vorraum des Wahllokals wurden von der Wählerschaft einige vermeintliche Män- gel der Wählerliste beanstandet und nian hörte auch scharfe Urteile. Es wurden Stimmen laut, die behaupteten, daß die Wählerliste falsch sei und die Wohl ungültig wäre. An diesen Kritiken soll auch Möllen- dorf teilgenommen haben, der sich zwei Tage später mit den beiden anderen Angeklagten in die Wohnung des Gemeindevorstehers be­gab, um Prolest gegen die Wahl zu erheben. Dabei sollen beleidi- gendc Aeußerungen über den Gemeindevorsteher gefallen sein, der daraufhin den Möllendorf aus seiner Wohnung wies, die er zögernd verließ. Damit hielt die Anklagebehörde den Tatbestand des Haus- friedensbruches erfüllt. Ihre Behauptungen fanden in der gestri- gen Gerichtsverhandlung keinen Boden. Die vage Anklage verlor in der Beweisaufnahme sämtliche Stützen. Gegen Ziegener lag überhaupt kein Strafantrag vor. Nach den Bekundungen der Zeugen wurde am Wahltag von anderen Per- fönen die Wählerliste lebhaft kritisiert. Man hielt sich dazu für be- rechtigt, weil man wußte, daß ein Wähler der 2. Abteilung, der als 7. bei der letzten Wahl in der Liste stand, diesmal in der ll. Ab­teilung wählte. Daran knüpften sich weitere Schlüsse der Wahl- beteiligten und daraus ergab sich auch der Protest gegen das Wahl- resultat. Von Möllendorf hatte kein Zeuge eine den Gemeindevor- steher Eichelbaum kränkende Aeußerung gehört. Am 21. März suchte Möllendorf mit seinen Genossen den Gemeindevorsteher in der Wohnung auf. Sein Kommen begründete er mit der Absicht, Protest zu erhebe», da zu Unrecht durch Bevollmächtigte Stimmen abgegeben worden seien. Dümke setzte dann den Einspruch mit den Worten fort: Wie kommt es denn, der Gutsmeier Liesegang stand bei der Auslegung der Liste im Januar in der 2. Abteilung und heute har er" in der 3. Abteilung gewählt, das kann doch nicht stimmen? Erregt sprang der Gemeindevorsteher aus und benierkte: das wäre Behauptung einer Urkundenfälschung, die Wählerliste müsse er ge- fälscht haben, Dümke solle sich den Tag merken, denn damit habe er ihn beleidigt. Trotzdem D. erwiderte, eine solche Absicht habe ihm ferngelegen, cr wollte nur um Aufklärung bitten, wurde er hinaus- gewwsen. Möllendorf zögerte ein wenig, da er hoffte, der Gemeinde- Vorsteher würde, wie es sich gehöre, den Protest zu Protokoll auf- nehmen. Seiner Ansicht gab cr mit den Worten Ausdruck: Wenn man in amtlichen Angelegenheiten kommt, Hot man wohl ein Recht, n der Wohnung zu bleiben und angehört zu werden. Taraus erwuchs die Anklage wegen Hausfriedensbruchs und Beleidigung! In der Verhandlung erklärte der Gemeindevorsteher die Aenderung in der Wählerliste damit, daß Liesegang einen Teil seines versteuerten Kapitalvermögens zu Bauzwecken abgehoben habe und dadurch von der 2. in die 3. Klasse zurückversetzt worden sei. Der BmtSanwalt beantragte gegen Möllendorf 15 Mark und c-nrn Tümre 19 Mark. Ziegener wollte er mangels Strafantrages freigesprochen wissen. Das Schöffengericht sprach alle Angeklagten frei und stellte das Verfahren gegen Ziegener ein, da cS de-. Grund­lagen entbehrte. Durch die Beweisaufnahme, hieß es in den Grün- den, ist dargetan, daß die erste Aeußerung im Wohllokal dem M. nicht zuzuschreiben sei. In die Wohnung des Gemeindevorstehers tsien sie nur gegangen, un. als Staatsbürger Wahlmängel zu rügen, wozu sie unbedingt alL. wahlfähige Bürge berechtigt seien. Sub- jektlv sei Kwar tue Behauptung des Düvle dklkidigend, sie ljUr aber niH dazü, einen Protestgrund anzuführen. D. sei aber übet das durch§ 193(Wahrung berechtigter Interessen) gezogene Matz nicht hinausgegangen. Beiden komme ihre irrige Annahme zugute, die Wählerliste sei falsch Nach der ganzen Sachlage sei aber auch ein Hausfriedensbruch ausgeschlossen. Der Vorgang nahm nur kurze Zeit in Anspruch und Möllendorf habe ein Recht zum Verbleiben ge- habt, da er glauben mußte, der Gemeindevorsteher würde, wie er gesetzlich verpflichtet sei, den Protest anhören und ihn dann zu Pro- tokoll bringen. Der Gemeindevorsteher habe in seiner Erregung zu voreilig gehandelt und damit entfalle für die Angeklagten das straf- bare Moment._ Das schwere Automobilunglück, bei dem die Frau des Amtsrichters Dr. Hirschfeld aus Spandau   ge- tötet wurde, hatte gestern vor der Strafkammer des Landge- richts III ein Nachspiel in einer Anklage gegen den Chauffeur Carl Hoffmaun wegen fahrlässiger Tötung. Am 7. Februar, nachmittags, hatte die Frau Dr. H. hier am Wittenbergplatz die vom Angeklagten geführte Kraftdroschke be- stiegen, um nach Spandau   zu fahren. Als das Auto hinter Westend  die Spanbauer Chaussee entlang fuhr, wurde eS von einem Hunde belästigt. An der Ecke der Kirschenallee wollte der Chauffeur dem Hund, der in Gefahr geriet, überfahren zu werden, ausweichen. Er lenkte sein Gefährt etwas nach rechts, das Auto fing aber bei dem glitschigen Boden unvorhergesehen zu schleudern an und prallte mit solcher Wucht gegen einen Baum, daß es völlig zertrümmert wurde und die Insassin aus dem Wagen geschleudert wurde leider so unglücklich, daß sie infolge erlittenen Schädelbruches auf der Stelle verstarb. Der Staatsanwalt hiölt den Angeklagten für verantwortlich an dem Unglücksfall, da nach seiner Meinung die Zeugenaussagen keinen Zweifel darüber ließen, daß er unvor- sichtig und zu schnell gefahren sei. Der Staatsanwalt beantragte 1 Jahr Gefängnis.   Nachdem die Sachverständigen Chefingenieur Vollmer-Charlottenburg und Ingenieur Brätsch ein dem Ange- klagten günstiges Gutachten abgegeben, beantragte R.-A. Dr. Litter- scheid die Freisprechung des Angekla-gten, auf die der Gerichtshof auch erkannte._ Ein Nachspiel zum Essener Meineidsprozrh. Durch Verfügung des Justizministers ist dem Bergmann Max Willing in Scharnhorst, einem der Freigesprochenen im Essener Meineidsprozesse, im Juni vorigen Jahres als Ersatz für den Ver- mögensschaden, der ihm durch die erlittene Untersuchungshaft und die Vollstreckung der dreijährigen Zuchthausstrafe entstanden ist, eine Entschädigung von 4009 M. zugebilligt worden. Wilting gab sich damit nicht zufrieden, erhob vielmehr Klage gegen d-iese Ver. fügung und stützte seinen Anspruch auf ß 2 des Gesetzes vom 29. Mai 1898 betr. dte Entschädigung der im Wiedercküfnahmever- fahren freigesprochenen Personen.§ 2 dieses Gesetzes sagt: Gegenstand des dem Verurteilten zu leistenden Ersatzes ist der für ihn durch die Strafvollstreckung entstandene Vermogensschaden." Wilting erklärte, für die erlittene UntersuchungS- und Strafhaft ausreichend entschädigt zu sein, behauptete aber, darüber hinaus sei ihm noch ein weiterer Schaden erwachsen. Während der Straf- Haft im Zuchthause zu Hamm   sei er äußerst scharf behandelt wor- den. Diese Behandlung in Verbindung mit Entziehung von Licht und Luft sowie die durch die unschuldige Hast heovorgerufenen seelischen Qualen hätten ihn krank und siech gemacht. Nach seiner Entlassung sei er deshalb unfähig zur Bergarbeit gewesen. Andere Arbeit habe er nicht verrichten können, da er von Jugend auf Berg- mann gewesen sei und nur Bergarbeit verstehe. Die Arbeits- Unfähigkeit habe 9 volle Monate gewährt und er beanspruche dafür als Schadenersatz bei einem täglichen Verdienste von 5,49 M. den Betrag von 11gZ,29 M. Weiter habe er infolge der Untersuchungs- Haft und der nachfolgenden Zuchthausstrafe seine Zugehörigkeit zur Knappschaft verloren. Der JustizfiskuS sei daher verpflichtet, ihm oder seinen Hinterbliebenen alle die Rechte zu gewähren, die er haben würde, wenn er Mitglied der Knappschaft geblieben wäre. Der Justizfiskus beantragte Klageabweisung. Dem Wilking sei ein Arbeitslohn im Betrage von 3985 M. entgangen. Es müsse aber berücksichtigt werden, daß er während seines Ausenthaltes im Zuchthause an Verpflegungskosten gespart habe. Ein Satz von 69 Pf. für den Tag fei angemessen, an den 1143 Tagen habe er somit 686,89 M. an Verpflegungstosten gespart. Bringe man den Betrag von der Summe von 3985 M. in Abzug, dann belaufe sich der Schaden des Klägers nur auf 3399 M. Vom Justizminister seien ihm aber 4999 M. zugebilligt. Der überschießende Betrag von etww 790 M. sei ihm nur mit Rücksicht auf den Schaden nach der Haftzeit zuerkannt worden, so daß Wilking hinreichend entschädigt sei. Die Zugehörigkeit zur Knappschaftskasse habe Kläger   durch die mit einer anderen Strafe verbundene Arbeitsniederlegung ver- loren und sich später um die Erlangung der Mitgliedschaft nicht mehr bemüht. Tie 2. Zivilkammer d«S Landgerichts Dortmund hat vor einigen Tagen die Klage abgewiesen. Das Gericht trat durchweg den Einwänden des Justizfiskus bei. DieseSpflrtheorie" sollte unsere Staatsanwälte und den Justizfiskus veranlassen, zwecks Ersparnisses Freiheitsstrafen zu verbüßen. Wir hätten nichts dagegen, wenn auch der Finanz- minister und der Reichskanzler diese famose Spartheorie am eigenen Körper probieren möchten.___ Zur Strafgesetzbuchnovclle. Durch eine Verfügung des Justizministers sind die Staats- anwälte angewiesen, Vorkehrungen dahin zu treffen, daß auf die bereits rechtskräftig verurteilten Personen, die ihre Strafe noch nicht verbüßt haben, die milderen Vorschriften des neuen Gesetzes rückwirkende Kraft erhalten. Diese justizministerielle Verfügung entspricht der Billigkeit. Bei dieser Gelegenheit mag ein Versehen Korrektur finden, das durch Fortfall einer Zeile in dem gestrigen Artikel sich eingeschlichen'hat: Di? Strafgesetzbuchnovelle ist in am 8. März 1912 nicht in dritter Lesung vom Reichstag   verabschie- dct, sondern war an diesem Tage als Initiativantrag eingebracht und ist am 9. Mai in der dritten Lesung vom Reichstag verabschiedet worden._ Das Gesev betr. die Sicherung von Bauforderungen beschäftigte am Freitag zum ersten Male das Reichsgericht. Das Landgericht Hildesheim   hat am 23. Februar den Maurer- meister Heinrich Strüber in Lehrte   auf Grund der 88 I, 2 und'6 dieses Gesetzes zu 59 M. Geldstrafe verurteilt. Strüber baute im Sommer 1911 in Lehrte   an der Bahnhofstraße zwei nebeneinander liegende Häuser, für welche er Baugelder von verschiedenen Geld- gcbern erhielt. Am 13. Oktober mußte cr den Konkurs anmelden, der mit einem Zwangsverglcich zu 59 Proz. endete. Den Vor- schriften des Gesetzes zuwider hatte Str. als gewerbsmäßiger Bau- Unternehmer es unterlassen, für jedes Haus ein besonderes Bau- buch zu führen und er hatte dieses obendrein so unordentlich ge- führt, daß nicht immer zu ersehen war, wofür die Gelder ausge- geben worden sind. Die Revision des Angeklagten wurde vom Reichsgerichte verworfen. Wenn der Angeklagte die Häuser auch für sich selbst baute, führte das Gericht aus, so war er doch als ge- werbsmäßigcr Baugewerbotrcibender im Sinne des Gesetzes anzu- sehen. Für das Vergehen gegen 8 6(unordentliche Buchführung im Falle des Bankrotts) ist Vorsatz nicht erforderlich, es genügt das Verschulden._ Huö aller Gleit. Die nachte Macke. Das Städtchen Rotenburg bei Fulda   hat zu dem Kapitel Kiiitst und Silllichkeil" ebenfalls einen Beitrag geliefert. Wie wir in derFrankfurter Bolksstimme" lesen, sind vor dem Hauptportale de» dortigen Lehrerseminars vor einiger Zeit zwei lebensgroße allegorische weibliche Figuren aufgestellt worden, die der Berliner  Bildhauer Professyr Bürgel geschaffen hat, iHie farbig be« handelten Gewänder dieser Figuren lassen die Kdrperformen deutlich hervortreten; außerdem ist o Schreck! das vor- gestellte rechte Bein, das sogenannte Spielbein, bis zum Knie un verhüllt. Diese nackte Wade, die infolge der koloristischen Behandlung der Statuen besonders auffallen soll, hat nun bei schämigen Leuten Anstoß erregt und zu einer Beschwerde bei der Regierung geführt. Die Behörde soll auch jetzt angeordnet haben, daß die Figuren durch eine andere Bemalung ein dezenteres Aussehen bekommen. Wie kann man aber auch weibliche Figuren vor einem Lehrer- seminar aufstellen, ohne den beiden Damen diedeutlich hervor« tretendeu Körperformen" zu verdecken. Wenn man nur durch- brochene Strümpfe diesen schamlosen Weibern angezogen hätte, dann wäre doch wenigsten? den angehenden Lehrern dieser unsittliche Aitblick erspart geblieben. Hoffentlich hat die Regierungs- behörde nun auch wirklich kunstsinnige Beamte, die die Figuren denn auch so bemalen, daß sie ein dezenteres Aussehen bekommen. Es geht nichts über eine keusche Behörde! Liberale Schweifwedelei. In der liberalenNeuwieder Zeitung" wird der Einzug de? jungvermählten Prinzen Viktor von Wied und seiner Frau durch em Poem verherrlicht, dem wir folgende Schlußzeilen entnehmen: Oft noch Neuwied   durch Besuch zu beglücken, Laden die jubelnden Bürger D i ch ein, Rührung umfaßt uns, Dich heut zu erblicken als Neuvermählte! Möge e« immer so sein. Was die Redaktion dieses liberalen Blattes sich bei der Auf- nähme des blödsinnigen Geschwafels gedacht hat, mögen die Götter wissend Ob das Paar immer neuvermählt bleibe» soll, oder ob die Rührung" immer so bleiben soll, wer kann es außer derNeu- wieder Zeitung" und dem Poeten wissen l Jedenfalls wird auch der angedichtete Prinz sich für die Zumutung, sein ganzes Leben in den Flitterwochen zu verbringen, schönstens bedanken! Kleine Notizen. Ein dreifacher Mörder. In Amsterdam   hat sich eine entsetz« liche Bluttat ereignet. Ein gewissert Dort tötete seine im Alter von zwei bis acht Jahren befindlichen drei Kinder. Der Mörder wurde in dem Moment verhaftet, als er noch das Messer mit dem Blute seiner jungen Opfer in der Hand hielt./ Vom Hungertod« errettet. Zwei deutsche Studenten, Kern und Schelle, die sich bei einer Bergbesteigung bei Gre noble ver- irrt hatten, wurden von den Soldaten, die zu ihrer Rettung aus» gezogen waren, lebend aufgefunden. Sie hatten zwei Tage und zioei Nächte in einer Höhe von 1399 Meter ohne Nahrung ver- bracht und waren infolgedessen vollkommen erschöpft. Ein Sittlichkeitsstandal im Seine-Babel. In Paris   ist wieder einmal ein großer Skandal ausgebrochen, der das peinlichste Aus» sehen hervorgerufen hat. da in ihm mehrere einflußreiche Personen verwickelt sein sollen. Sie sollen ständige Gäste in dem Hause einer Frau gewesen sein, die bei sich junge Mädchen und Burschen versammelte, und wo dann die wüstesten Orgien gefeiert wurden. Der Weltmeister als Kleptomane. Der Weltmeisterschaftsboxer Johnson ist in C h i k a g o verhaftet worden, weil er beschuldigt wird, sich unrechtmäßigerweise ein D i a m a n t k o l l i e r im Werte von 13 999 M a r k angeeignet zu haben. Wahrscheinlich hat der preisgekrönte Kraftmensch gelegentlich eineS Liebesabenteuers die Kleinigkeit mitgehen heißen. ßriefhaften der Expedition. Patienten in Beelitz  , Buch und anderen HcUftitte«. Dtejentgen unserer Abonnenten, dte noch während des ganzen nächsten Monatsstr der Heilstätte bleiben, wollen uns wegen der Ueberwcisung von Frei- exemplaren sofort ihre Adresse einsenden, da bei verspäteter Bestellung die ersten Nummern des neuen Monats von der Post nicht geliefert werden. All« Adressen müssen jeden Monat neu eingesandt werden. Witterungsübersicht vom 22. Juni 19X3. Stationen Swinemde. tamburg erlin FranksimM. München   765|0 Wien  764 NW 7S5WSW 76SNW 764iNNW Lheiter 2 heiter 1 halb bd. Iwolkcnl 2 Wolken l l hedeckt Haparanda Petersburg Scilly Aberdeen Paris  N NO 757 SSO 756:3'3D 766® 2deiter Nebel wolkig bedeckt wölken! Wetterprognose für Sonntag, den 23. Jnni 1913. Etwa» wärmer, vielfach heiter, aber veränderlich mit Gewitterneigung und ziemlich lebhasten südlichen Winden. Berliner   Wetterbureau. Wasserftands-Nachrichte« der LandeSanstalt für Gewässerkunde, mitgeteilt vom Berliner   Wetterburcau. Wasserstand M e m- I. Tilsit P r e g e l, Jnsterburg Weichsel, Thorn  Oder, Ratibor  , Krassen , Franksurt Warthe, Schrlmm , Landsberg  Netze, Vordamm Elbe, Leitmeritz  , Dresden  , Berby . Magdeburg  ')+ bedeutet Wuchs, Fall Allen Bekannten, Genossen und Sangcsbrüdcrn zur Nachricht, daß ich mein Lokal von Gräscstr. 9 nach Boeckhstr. 49 verlegt habe und bitte uin geneigten Zuspruch. Jeden Sonntag ÄKorgensprache der Sangesbrüder. st Unterpegel. R. Sciialler. Gneisen austraße 10, 2 S. 4*i'u u, billigste u. beste u Bezugsquelle für* Röbel   jeüsr Art. k Kassa und Teilzahlung. Buchhandlung Vorwärts, Lindenstr. 69 (Laden) Wir empfehlen: Trattz Mehring deutsche Gesebiehto Vom Ausgangs des Mittelalters Ein Lettfadcii für fichrcnde und Eornende Teil I und II je l,S5 Mark, Beide Teile zu einem Bande vereinigt, gebunden 3,50 Mark