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.Ihre Gefühle haben etwas Krankhaftes und sind mit dem Berbrecherkultus verwandt, dem sicheren Zeichen einer Berfallzeit. Nietzsches mißverstandenes Uebermenschentum erzeugt in ihren Hirnen eine ArtSN von Rausch und Größenwahn: Verflachung an Stelle von Eigenart, Pflege alles Unnatürlichen, Aneignung unweiblicher Berufe, Hervordrängen um jeden Preis, Bekämpfung des Gegners mit persönlickien Ausfällen, unnützer Opfermut für eine verlorene Sache/' Die Lehrerinnen, die für Frauenrechte kämpfen, arbeiten an der Staatszersetzung. Aber.der Staat ist diesen verirrten Kindern ein langmütiger und geduldiger Vater, denn er gibt ihnen Aemter und Altersversorgungen, trotz ihres Undanks für seine Wohltaten." Auf die Kernfrage, weshalb Frauenarbeit und Frauenbewegung im engsten Zusammenhang stehen und stehen müssen, wird auch hier nicht eingegangen. Der Sinn der modernen Entwickelung, ihre treibenden Kräfte, ihrer notwendigen Folgerungen bleibt diesen Frauen verschlosien. Das Proletariat, auch das weibliche, ist ihnen weit überlegen durch die wirtschaftliche Macht und durch daS Ver> ständnis für die Quellen dieser Kraft. Leseabende. AdlrrShof. Der Franenabend findet nicht heute, sondern Frei tag, den 28. Juni, abends 8 Uhr, BiSmarckstr. 11 statt. Tagesordnung: Die Frau im Wirtschaftsleben. Referent: Genossin M a r g i e S- Berlin. SericKts- Leitung. 2 Millionen unterschlagen. Tie Riesenunterschlagungen des Tuchagenten Georg Kaim ge-> langten gestern zur Verhandlung vor der 4. Strafkammer unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors Dr. Gayer. Der Angeklagte ist einige Monate in Untersuchungshaft gewesen und schließlich gegen eine Sicherheitsleistung von 10 000 M. aus der Haft entlassen wor. den. Ihm werden zahlreiche Fälle des Betruges, der Unterschlagung, der Urkundenfälschung, bei denen es sich um die exorbitante Ge- samtsumme von zirka 2 Millionen Mark handelt, außerdem Kon- kursvergehen zur Last gelegt. Die beiden wegen gewerbsmäßiger Hehlerei und Wuchers Mitangeklagten Kaufleute Heinrich und Mar- tin Solomon, die nach der Behauptung des Angeklagten seine bösen Geister gewesen sein sollen, sind seinerzeit gleichfalls in Haft ge- nommen worden, wurden dann gegen eine Kaution von je IbO 000 Mark auf freien Fuß gesetzt und haben diese Riesensumme in Stich gelassen und in England Aufenthalt genommen. _ Die strafbaren Handlungen des Angeklagten, durch die Vorzugs- weise die Firmen Franz Heyer in Greiz   und Thomas u. Rost in Forst um kolossale Beträge geschädigt worden sind, fallen in die Jahre 1907 bis 1911. Der Angeklagte ist im Jahre 1869 geboren. Er hat seinerzeit das Andreas- Realgymnasium besucht und diese Schule mit dem Zeugnis für Untersekunda verlassen. Er ist dann in die kaufmännische Lehre gekommen und war 14 Jahre bei einer Firma beschäftigt. Dann wurde er Agent und schließlich Vertreter großer Fabriken der Textilbranche. Von seiner ersten Frau ist er geschieden und hat im September 1910 zum zweiten Male ge>. heiratet; er ist Vater eines vierzehnjährigen Sohnes. Wie der Vorsitzende zur Sprache bringt, bewohnt der Angeklagte noch jetzt eine Wohnung von 7 Zimmern am Kurfürstendamm   zu einem Mietpreis von 3000 M. Wie der Vorsitzende betont, wird behauptet, daß er auch sonst recht luxuriös gelebt, inSbefondere ein Mädchen. mit dem er in Verbindung stand, reichlich unterstützt habe usw. usw. Der Angeklagte bestreitet dies aber. Zur Anklage erklärt der Angeklagte, er habe nur leichtfertig gehandelt, aber Gelder nicht unterschlagen, sondern in gutem Glau- Ken gehandelt. Er ist seinerzeit Vertreter der Luxemburgischen Tuchfabriken gewesen und soll sich, wie die Anklage zur Illustration chxxporhebt, auch in dieser Stellung schon untreuer Handlungen schuldig gemacht haben, indem er, um recht großen Umsatz zu er- zielen, Abnehmern Waren unter Zubilligung von Extravcrgüti- gungen abgelassen und die Luxemburgischen Tuchfabriken dadurch um 15 000 M. geschädiA hat. Er war verpflichtet, diese Summe seinerseits abzutragen, nachdem er aus dieser Geschäftsverbindung geschieden war. Ende 1906 wurde er Vertreter der Firma Franz teyer in Greiz  , die Kleiderstoffe produziert. Nach dem mit der irma abgeschlosienen Vertrage hatte er die von ihm bestellten Waren gegen bestimmte Provisionssätze zu verkaufen; er bezog aber auch Waren auf eigene Rechnung. Er erhielt von der Firma eine Preisliste, nach der er zu verkaufen hatte. Ueber die vom Berliner  Lager gemachten Verkäufe sandte er Verkaufsaufgaben ein, nach denen die Firma Heyer die Fakturen ausstellte, die der Angeklagte dann an die betreffenden Kunden abzugeben hatte. Die Zahlung der Kunden erfolgte zumeist an Kaim, und dieser mußte das Geld dann an die Firma Heyer abführen. Er hat nun, wie festgestellt worden ist, zahlreiche unerlaubte Manipulationen, Verkauf der Waren unter Preis, Bezug von Waren durch fingierte Aufträge, Abänderung von Fakturen usw. vorgenommen, und die Firma Heyer, als auch die Firma Thomas u. Rost, die er gleichfalls be- diente, in große finanzielle Schwierigkeiten gebracht. Seine Haupt- abnchmer von Waren zu wahren Schleuderpreisen waren Heinrich und Martin Solomon. Er hatte diese in einer Weinhandlung in der Münzstraße kennen gelernt, gerade als er die Vertretung der Firm« Franz Heyer bekommen hatte. Es entstand aus dicfer ober- slächlichcn Bekanntschaft dann eine Geschäftsverbindung. Er ver- taufte zunächst an sie die von Heyer erhaltenen Probestücke unter Preis, bald kam aber ein dauernder Geschäftsverkehr zustande, der von 1907 bis 1910 ununterbrochen bestand und ungeheure Dimen- sionen annahm. Er hat fast sämtliche Waren, die er von Heyer und der Firma Thomas u. Rost erhielt, mit geringen Ausnahmen an die Salomons verkauft. Nach seiner Behauptung haben die Salo  - mons die Waren 50 Proz. unter Listenpreis erhalten, außerdem hätten sie noch 8 Proz. Skonto   abgezogen und schließlich auch noch Ilmsatzprovision beansprucht. Die Gebrüder Solomon hätten über 2 Millionen Faktura-Waren erhalten und dafür nur zirka 1 Million bezahlt. Durch alle diese Manipulationen sei er natürlich in immer größere Schwierigkeiten geraten. Bei der Firma Heyer gingen auf eine große Zahl fingierter Konten die Zahlungen nicht pünktlich ein, und da er, der Angeklagte, diese Konten begleichen mußte, von seinen Abnehmern Solomon aber bedeutend weniger als den Fakturavreis erhielt, so sei er in eine große Klemme geraten. Er mußte dazu seine Zuflucht nehmen, sich von den Salomons Vor- schüsic zahlen zu lassest, die schließlich bis zu einer Gesamtsumme von 30 000 M. anschwollen. Dafür habe er Sicherheit durch Ver- Pfändung seiner Lcbensversicherungspolice gegeben und eine mate- Helle Schuldverschreibung über 20 000 M. ausgestellt, in der er sich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwarf, und schließlich habe er noch eine Anzahl Wechsel, die nicht weiter gegeben werden durften, hingegeben. Der Angeklagte stellt es so dar. daß er voll- ständig in die Hände der Gchrüder Solomon gegeben worden sei, die sich die Situation zunutze gemacht hätten und in der Lage ge- Wesen seien, die Preise ihm einfach zu diktieren, denn durch das Vorschußverfahren sei er in eine Lage gekommen, in welcher er den Salomons gegenüber machtlos gewesen. Der Angeklagte sucht die Sache so darzustellen, als ob die Firma Heyer aus den verfchiedensten begleitenden Umständen habe an- nehmen müssen, daß er unter Preis verkaufe; auch habe sie nicht im unklaren über seine Transaktionen sein können. Der gerichtliche Bücherrevisor Zielke gab ein kurzes Gutachten ab, wobei er hervorhob, daß die Unterlagen, die ihm zur Verfügung standen, lückenhaft waren, da einerseits der Angeklagte behauptete, keine Bücher geführt zu haben und andererseits die Bücher von den Salomons fehlen und das Kassenbuch von ihnen vernichtet worden ist. Soweit sich hat feststellen lassen, sind von der Firma Heyer an den Angeklagten für 1 638 800 M. Maren geliefert worden, worauf der Angeklagte 874 600 M. gezahlt hat. Dazu kommen 48 200 M. als Provision für drei Jahre, so daß eine Summe von 922 800 M. herauskommt und ein Fehlbetrag von zirka 716 000 M. sich ergib!. Hierzu ist aber noch ein Lagerbestand von 60 000 M., der bei dem Angeklagten hätte vorhanden sein müssen, hinzuzurechnen, so daß der Fehlbetrag bei Heyer ungefähr auf 776 000 M. anzunehmen ist. Nach den noch möglichen Feststellungen hat Kaim an Gebrüder Salomon für 686 331 M. Waren geliefert. Von der Firma Thomas u. Rost in Forst sind an Äaim im ganzen für 146 896 M. Waren geliefert worden. Darauf ist der Angeklagte 35 000 M. schuldig geblieben; er schuldet der Firma diese Summe in Wechseln und der Angeklagte machte hiergegen wiederholt geltend und suchte zahlenmäßig nachzuweisen, daß bei den Transaktionen für ihn kein Vorteil herausgeschaut habe, er vielmehr alles Geld, welches er er- halten, auch an die Firmen abgeliefert habe. Für die Verhandlung sind 5 Tage in Aussicht genommen. Wir werden über den Ausfall berichten. Die an versuchten Totschlag grenzende Tat eines Revolverhelden lag einer Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung zugrunde, welche gestern unter Vorsitz des Landgcrichtsrats Oertel die 8. Strafkammer des Landgerichts II   beschäftigte. Angeklagt war der KaufmannSgehilfe Hugo Schlemminger. Der Angeklagte hatte einige Zeit lang in dem Lokal des Gastwirts Paul Schröder in Karolinenhof als Gast verkehrt. Als er eines Tages mit Schröder in einen Wortwechsel geriet, kam es zu einem Handgemenge, wel- che? damit endet«, daß der Angeklagte etwas gewaltsam an die frische Luft befördert wurde. Bald dara� wurde Schröder hinter- bracht, daß Schlemminger ihm alle möglichen ehrenrührigen Dinge nachsagte und ihn beschimpfte. Als der Angeklagte eines TageS wiederholt vor dem Schröderschen Lokal auf- und abging, offenbar in der Absicht, den Gastwirt zu provozieren, kam es wieder zu einem Wortwechsel, der schließlich in eine Prügelei ausartete. Der Angeklagte war schon mehrere Schritte von Schröder entfernt, als er plötzlich einen Revolver hervorzog und auf Sch. fünf Schüsse abgab. Schröder wurde von zwei Kugeln in den Oberschenkel und in daS Bein getroffen, während der Revolverheld schleunigst die Flucht ergriff. Vor Gericht behauptete der Angeklagte, in Not- wehr gehandelt zu haben. Das Urteil lautete dem Antrage des Staatsanwalts gemäß auf 1 Jahr Gefängnis bei sofortiger Ber  - hastung._ Brutale Mißhandlungen eines uuehelichea Kindes bildeten wieder einmal den Gegenstand einer Anklage wegen ge- fährlicher Körperverletzung, welche gestern unter Vorsitz des Amts- richters Dr. Klemann das Schöffengericht Berlin-Schöneberg   be- schäftigte. Angeklagt waren der Arbeiter August Graetz und dessen Ehefrau. Die Beweisaufnahme entrollte daS sich leider oft wieder. holende Bild von den entsetzlichen Leiden eines unehelichen Kindes, welches später, nachdem die Mutter eine Ehe eingegangen war, in der scheußlichsten Weise gequält und mißhandelt worden war. Die jetzt 9 jährige Gertrud wurde, wie die Beweisaufnahme ergab, von beiden Angeklagten mit dem Besenstiel, einem Gummischlauch, dem Feuerhaken und dem unteren Stück eines Ausklopfers täglich in der rohesten Weise geschlagen und zwar wechselten sie sich bei den Mifeijandlungen gewöhnlich ab. Wenn der Mann nicht mehr weiter schlagen konnte, da ihm der Arm lahm wurde, sprang die Frau für ihn ein und schlug so lange, bis sich der Mann wieder erholt hatte. Als der Schutzmann Krüger, nachdem Hausbewohner end- lich Anzeige erstattet hatten, in der Wohnung der Angesagten in der Erdmannstr. 5 in Schöneberg   erschien, fand er das Mädchen in einem bejammernswerten Zustand vor. Der ganze Körper des Mädchens war von blutigen Striemen derartig durchzogen, daß die Haut das Aussehen von Baumrinde angenommen hatte. DaS Mäd- chen selbst befindet sich jetzt in dem katholischen Waisenhaus in Schöneberg.   Das Gericht erkannte auf je 2 Monate Gefängnis. SchulverfSnmnis«ineS Adventiste«. Wegen EchulversäumniS seine» SohneS war der Adventist Schwarz auf Grund der Strafverordnung der Regierung zu Potsdam  vom 25. Mai 1910 zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Angeklagte hatte an einer Reihe von Sonnabenden den Sohn von der Schule ferngehalten, weil er als überzeugter Adventist glaubt, den Sonnabend heilig halten zu müssen und so berechtigt zu sein, sein Kind des Sonnabends von der Schule fernzuhalten. Das Land» gericht zu Berlin   führte zur Begründung seine» Urteil» an, daß man der Auffassung des Angeklagten nicht zustimmen könne. Im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht habe jedes schulpflichtig« Kind an sämt- lichen Wochentagen die Schule zu besuchen. Solle eS mal aus be­sonderen Gründen fernbleiben, dann bedürfe es dazu der ausdrück­lichen Dispensation der SchulaufsichtSbchörde. Solche sei weder nachgesucht, noch erteilt worden. Das Kammergericht ver- lvarf dieser Tage die gegen das Urteil eingelegte Revision, weil die Vorentscheidung keinen Rechtsirrtum er- kennen lasse. Versammlungen. Die Verwaltungsstelle Berlin   des Deutschen Metallarbeiter­verbandes hielt am Montag im großen Saal der Brauerei Friedrichs- Hain eine Generalversammlung ab. In der letzten Generalversammlung war über den Formerstreik eine heftige Tis- kussion entbrannt, in deren Verlauf es zu persönlichen Angriffen zwischen Bahn und Leue kam. Auf Antrag des letzteren hat sich ein Schiedsgericht mit der Angelegenheit befaßt. Dieses kam zu dem Entscheid, daß Bahn die Grenzen der Kritik nicht über- schritten, da seine Ausführungen auf Wahrheit beruhten. Das Schiedsgericht ersuchte nunmehr aber die Versammlung, die An- gelegenheit als erledigt zu betrachten. Damit erklärte sich dieselbe einverstanden. Der Kassierer Henning erläuterte dann die gedruckt vorliegende Abrechnung vom ersten Quartal 1912. Die Hauptkasse schloß in Einnahme und Ausgabe ab mit der Summe von 672 875,93 M. Die hauptsächlichsten Ausgaben betrafen die Erwerbslosenunterstützung. An Krankenunterstützung wurden ausgezahlt 141 435,50 M., an Arbeitslose 188 884,05 M., ftir Streiks 90 617,65 M., für Maßregelungen 14 103,60 M., an die Lokalkasse wurden 100 000 M. überwiesen. Der Kassenbestand der'Lokalkasse, welcher am 1. Januar 783 350,96 M. betrug, war am 1. April auf 995 162,52 M. angewachsen. Für Streiks zahlte die Lokalkasse im ersten Quartal 36 933,90 M. aus, für Maß- regelungen 4261.80 M. In der Diskussion über den Kassenbericht wurde die hohe Ausgabe für Aushilfen in der Verwaltung kritisiert, welche rund 2600 M. mehr betrage als im ersten Quartal 1911. Diese Erscheinung wurde vom Vorstand damit erklärt, daß in diesem Jahre wieder die alle zwei Jahre vorzunehmende Statistik aufgestellt wurde. i Für den Posten eines Revisors wurden dann Mainz   und Seliger als Kandidaten nominiert, welche sich der Urwahl zu unterstellen haben. Von den an die Ver­waltung gelangten Anträgen wurde zunächst ein An- trag der Bezirksleitung der Siemenswerke zur Debatte gestellt, das seit Jahren für die Siemenswerke bestehende Provisorium auf- zuHeben und einen Beamten omzustellen, welcher seine Arbeitskraft voll und ganz der Agitation in den Siemenswerken zu widmen hat. Die Befürworter diese? Antrages führten aus, daß sich die Tätigkeit des bisher provisorisch tätigen Beamten sehr gut bewährt habe und daß es daher eine lohnende Aufgabe sei, einen fest an- gestellten Beamten damit zu betrauen, der gelben Bewegung in den Siemenswerken energisch zu Leibe zu gehen. Der Antrag wurde nach längerer Debatte angenommen und darauf eine zwölfgliedrige Kommission gewählt, welche die auf die Ausschreibung d�s Postens eingehenden Bewerbungen prüfen soll. Dann wurde' folgender Antrag zur Beratung gestellt: Beantrage hiermit, den§Z 5, 6 und 11 des Ortsstatuts folgende Fassung zu geben: 8 5. Die in§ 33 Abs. 4 des Verbandsstatuts den Mitgliedern zugewiesenen Funktionen werden für die Verwaltungsstelle Berlin  den kombinierten Delegiertenversammlungen übertragen, ff 6. Diese Dekegierkenbersammftmg gikt aks Generakver» sammlung, zusammengesetzt aus: a) den Delegierten; d) den Mitgliedern der mittleren Ortsverwaltung, jedoch haben nur solche Kollegen Stimmrecht, welche vorher in Bezirks- Versammlungen als Delegierte gewählt worden find; nicht al» Delegierte gewählte Mitglieder der mittleren Verwaltung haben nur beratende Stimme. § 11. Die Bezirksleitungen sind verpflichtet, mindestens acht Tage vor der Generalversammlung in den Bezirken Mitglieder- Versammlungen einzuberufen, welche zu der Generalversammlung Stellung nehmen und für je 100 Mitglieder ihres Bezirks zwei Delegierte zur Generalversammlung wählen. Diese gewählten Delegierten haben Sitz und Stimme in der Generalversammlung, jedoch erlischt das Mandat mit Beendigung derselben. Wieder- wähl ist zulässig. Spätestens binnen zwei Wochen nach Statt- finden der Generalversammlung muß in den Bezirken Bericht erstattet werden." Der Antragsteller Lenzner begründete seineu Antrag damit, daß bei der jetzigen Zusammensetzung der Generalversammlung durch die Funktionäre sich gegen diese ein ständiges Mißtrauen bei den Mtgliedern breitmache. Letzter«, welche bis zum Iah« 1907 das Recht zur Teilnahme an den Generalversammlungen gehabt hätten, fühlten sich jetzt gänzlich ausgeschaltet von der Mitbestim- mung in wichtigen Organisationsfragen. In ähnlichem Sinne äußerte sich auch Ostrowski, während sich R a d t k« und Hanke gegen den Antrag aussprachen, mit der Motivierung, daß das gegenwärtige System sich sehr gut bewährt habe. Den Vertrauens. leuten, welche im Interesse der Organisation große Opfer brächten, müsse auch in erster Linie das Recht zugestanden werden, die be. schließende Körperschaft in der örtlichen Verwaltung zu bilden. In der Abstimmung wurde der Antrag gegen wenige Stimmen ab» gelehnt. Ein Antrag Rauprich, der besagt, daß alle Anträge der Verwaltung, sowie alle Anträge der Mitglieder, die gestellt und aufrechterhalten werden, zu drucken und jedem Besucher der vor der Generalversammlung stattfindenden Bezirksversammlungen in einem Exemplar auszuhändigen sind, wurde angenommen. Es gelangte dann folgender Antrag Müller zur Beratung: Die Generalversammlung wolle beschließen, im 8 Ab­satz 2c des Ortsstatuts die Worte:und sämtlichen Beamten unserer Verwaltung" zu streichen und dafür zu setzen:und den Obleuten der 40 größten Betriebe"; ferner im j 14 Abs. 3 fol» g enden Absatz e einzuschalten:.den sämtlichen Beamten unserer Verwaltung". Der Antragsteller begründete seinen Antrag damit, daß mit der ständig anwachsenden Zahl der Beamten in der Ortsverwaltung diese schon von vornherin die überwiegende Mehrheit gegenüber den ehrenamtlichen Mitgliedern der mittleren Ortsverwaltung haben würden und somit die Beschlüsse derselben ganz in ihrem Sinne zur Durchführung bringen könnten. Dadurch werde in den Mit- gliederkreisen großes Mißtrauen erweckt. Die Beamten sollten nur mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen dürfen. In der Diskussion, an welcher sich Cohen, CzhchowSki und Seliger beteiligten, wurde der Kern des Antrag» al» ein be- rechtigter anerkannt. Wie aber besonder» Cohen betonte, bedürfe eS noch der reiflichen Ueberlegung, ob der Antrag in der vorliegen» den Form zur Durchführung gelangen könne. Im übrigen entbehre da» Mißtrauen gegen die Beamten jeder Grundlage, denn diese stimmen in keiner Frage geschlossen. Redner empfahl, den Antrag der OrtSverwalwng zu überweisen. Dem stimmte die Versammlung auch zu. Ein Antrag Barth wurde wegen der vorgerückten Zeit bis zur nächsten Generalversammlung vertagt. Lese- und Diskutierklub»Südost-'. Heute Mittwoch, abend» S'l, Uhr, bei Neidhardt, Görlitz  « Str. 58: Sitzung. Vortrag. Gäste will- kommen._ BrUfttaftcn der Rcdahtion. Sie wristische«»rechftuude finde»»»»»«nftraSe 69, vorn die» Ttewen GavrSnhl, wocheniaalliv von 4M bis 7M Uhr abend», koimadevdS, von 4M bis 6 Uhr abend» statt. Jeder fit den Vrtcflaften destimmten anfrage ist ein Bnchstabc und eine Zahl all Merijeichen beizufügen, briefliche Antwort wirb nicht ertcflt. Anfragen, denen keine AdonnemeniSgniftnng deigefügi ist, werden nicht beantwortet. Eilige Kragen trage man in ber Kpeechftunde vor. Dm. 1. Sie persönlich find nicht hastbar, können demnach Um- echreibung de» Steuerzettels beanspruchen. D« Satz beträgt für die evangelische Kirchengemewde 5,20 M., sür dl« katholisch« Ktrchengemeinde 5,50 M 2. Sie find allein zur Abgabe d« Erklärung befugt. H. 99. Nein: Angestellte deS TierfchutzvereinZ mit durch Polizeioerordnung ge- regelten Befugnissen. B. F. 87. Ja, sallS deswegen aus Antrag des Ehemannes die Ehe geschieden wird und der geschiedene Mann innerhalb drei Monaten nach Rechtskraft de« SchetdungSurteil» Strasantrag stellt I. St. Falls nicht geschützt, ja. Anmeldung oeS Gewerbes genügt M. D. 29. I. Jnnerbaib eines Monats nach Zustellung. II. und III. Existiert nicht. Nach dieser Aussassung wird aber zum Teil entschieden. A. K« Pankow  . Nicht versicherungSpflichftg. D« Unternehmer ist zur Zahlung eines BeitragSanteilS nicht verpflichtet ivt. B. 909. 1. und 2. Ja. G. Neukölln. 1. und 2. Nein. Bon der Borschrist de» Alter» von 50 Jahren kann aber durch da» Ministerium Befreiung bewilligt werden, fall» durch ärztliche» Gutachten glaubhast gemacht werden kann, daß Kinder au» der Ehe nicht zn erwarten sind. H. A. 77. Da» ist zu- lässig. Fall» Eltern noch leben, haben diese den Pflichtleü zu oerlange». Marktbericht von Berlin   am 24. Juni 1912, nach Ermittelung de» königt Polizeipräfidium». Markthallenpreise.(Kleinhandel) 100 Kilogramm Erbsen, gelbe, zum Kochen 34,00 50,00. Speisebohnen, weihe, 30,0060,00. Linsen 40,00-80.00. Kartoffeln(Kleinhdt) 9,0013,00. 1 Kilogramm Rindfleisch, von der Keule 1,702,40. Rindfleisch, Bauchfleisch 1,40-1,80. Schweinefleisch 1,402,00. Kalbfleisch 1,502,40. Hammelfleisch 1,80 2,40. Butter 2,403,00. 60 Stück Eier 3,20 4,80. 1 Kilogramm Karpsen 1.202,20. Aale 1,003,20. Zander 1,60-3,60. Hechte 1.402,80. Barsche 1.00-2,00. Schleie 1,403,20. Bleie 0,801,60. 60 Stück Krebse 4,00-30,00._ WitterungSüberficht vom 25. Juni 1912. Stattonen Swinemde. ambnrg erlin Franks.a.M München Wien 762 764 762 764 764 N N NW SW 759.W «etter 1 heiter 2hcdcckt Äedeck! pbciter öNegen 2 bedeckt ai« ti$ WS; 18 16 18 17 12 16 Stationen g| II aparanda 761@ etersburgH65 Still ttrilll)!756kSS Aberdeen 755. SSO Pari» 765SSW Weller 2 bedeckt lNebel 4wolkig �wolkig Lwolkenl 16 > s-« 5» 19 18 14 13 Wetterprognose für Mittwoch, den 2«. Juni 1912. Zunächst vielfach heiter, am Tage etwas wärmer bei lebhaften südliche» Winden, später wieder zunehmende Bewölkung und Gewitterneigung. Berliner   W e t t e rb u r« a». WasserftandS-Nachrichten der Landesanstalt für Gewässerkunde, mitgeteilt vom Berliner   Wetterbnreau. -st bedeutet Wuchs, Fall.*) Unterpegel.