.Ihre Gefühle haben etwas Krankhaftes und sind mit demBerbrecherkultus verwandt, dem sicheren Zeichen einer Berfallzeit.Nietzsches mißverstandenes Uebermenschentum erzeugt in ihren Hirneneine ArtSN von Rausch und Größenwahn: Verflachung an Stellevon Eigenart, Pflege alles Unnatürlichen, Aneignung unweiblicherBerufe, Hervordrängen um jeden Preis, Bekämpfung des Gegnersmit persönlickien Ausfällen, unnützer Opfermut für eine verloreneSache/'Die Lehrerinnen, die für Frauenrechte kämpfen, arbeiten an derStaatszersetzung. Aber.der Staat ist diesen verirrten Kindern einlangmütiger und geduldiger Vater, denn er gibt ihnen Aemter undAltersversorgungen, trotz ihres Undanks für seine Wohltaten." Aufdie Kernfrage, weshalb Frauenarbeit und Frauenbewegung imengsten Zusammenhang stehen und stehen müssen, wird auch hiernicht eingegangen. Der Sinn der modernen Entwickelung, ihretreibenden Kräfte, ihrer notwendigen Folgerungen bleibt diesenFrauen verschlosien. Das Proletariat, auch das weibliche, ist ihnenweit überlegen durch die wirtschaftliche Macht und durch daS Ver>ständnis für die Quellen dieser Kraft.Leseabende.AdlrrShof. Der Franenabend findet nicht heute, sondern Freitag, den 28. Juni, abends 8 Uhr, BiSmarckstr. 11 statt.Tagesordnung: Die Frau im Wirtschaftsleben. Referent:Genossin M a r g i e S- Berlin.SericKts- Leitung.2 Millionen unterschlagen.Tie Riesenunterschlagungen des Tuchagenten Georg Kaim ge->langten gestern zur Verhandlung vor der 4. Strafkammer unterVorsitz des Landgerichtsdirektors Dr. Gayer. Der Angeklagte isteinige Monate in Untersuchungshaft gewesen und schließlich gegeneine Sicherheitsleistung von 10 000 M. aus der Haft entlassen wor.den. Ihm werden zahlreiche Fälle des Betruges, der Unterschlagung,der Urkundenfälschung, bei denen es sich um die exorbitante Ge-samtsumme von zirka 2 Millionen Mark handelt, außerdem Kon-kursvergehen zur Last gelegt. Die beiden wegen gewerbsmäßigerHehlerei und Wuchers Mitangeklagten Kaufleute Heinrich und Mar-tin Solomon, die nach der Behauptung des Angeklagten seine bösenGeister gewesen sein sollen, sind seinerzeit gleichfalls in Haft ge-nommen worden, wurden dann gegen eine Kaution von je IbO 000Mark auf freien Fuß gesetzt und haben diese Riesensumme in Stichgelassen und in England Aufenthalt genommen._ Die strafbaren Handlungen des Angeklagten, durch die Vorzugs-weise die Firmen Franz Heyer in Greiz und Thomas u. Rost inForst um kolossale Beträge geschädigt worden sind, fallen in dieJahre 1907 bis 1911. Der Angeklagte ist im Jahre 1869 geboren.Er hat seinerzeit das Andreas- Realgymnasium besucht und dieseSchule mit dem Zeugnis für Untersekunda verlassen. Er ist dannin die kaufmännische Lehre gekommen und war 14 Jahre bei einerFirma beschäftigt. Dann wurde er Agent und schließlich Vertretergroßer Fabriken der Textilbranche. Von seiner ersten Frau ist ergeschieden und hat im September 1910 zum zweiten Male ge>.heiratet; er ist Vater eines vierzehnjährigen Sohnes. Wie derVorsitzende zur Sprache bringt, bewohnt der Angeklagte noch jetzteine Wohnung von 7 Zimmern am Kurfürstendamm zu einemMietpreis von 3000 M. Wie der Vorsitzende betont, wird behauptet,daß er auch sonst recht luxuriös gelebt, inSbefondere ein Mädchen.mit dem er in Verbindung stand, reichlich unterstützt habe usw. usw.Der Angeklagte bestreitet dies aber.Zur Anklage erklärt der Angeklagte, er habe nur leichtfertiggehandelt, aber Gelder nicht unterschlagen, sondern in gutem Glau-Ken gehandelt. Er ist seinerzeit Vertreter der LuxemburgischenTuchfabriken gewesen und soll sich, wie die Anklage zur Illustrationchxxporhebt, auch in dieser Stellung schon untreuer Handlungenschuldig gemacht haben, indem er, um recht großen Umsatz zu er-zielen, Abnehmern Waren unter Zubilligung von Extravcrgüti-gungen abgelassen und die Luxemburgischen Tuchfabriken dadurchum 15 000 M. geschädiA hat. Er war verpflichtet, diese Summeseinerseits abzutragen, nachdem er aus dieser Geschäftsverbindunggeschieden war. Ende 1906 wurde er Vertreter der Firma Franzteyer in Greiz, die Kleiderstoffe produziert. Nach dem mit derirma abgeschlosienen Vertrage hatte er die von ihm bestelltenWaren gegen bestimmte Provisionssätze zu verkaufen; er bezog aberauch Waren auf eigene Rechnung. Er erhielt von der Firma einePreisliste, nach der er zu verkaufen hatte. Ueber die vom BerlinerLager gemachten Verkäufe sandte er Verkaufsaufgaben ein, nachdenen die Firma Heyer die Fakturen ausstellte, die der Angeklagtedann an die betreffenden Kunden abzugeben hatte. Die Zahlungder Kunden erfolgte zumeist an Kaim, und dieser mußte das Gelddann an die Firma Heyer abführen. Er hat nun, wie festgestelltworden ist, zahlreiche unerlaubte Manipulationen, Verkauf derWaren unter Preis, Bezug von Waren durch fingierte Aufträge,Abänderung von Fakturen usw. vorgenommen, und die FirmaHeyer, als auch die Firma Thomas u. Rost, die er gleichfalls be-diente, in große finanzielle Schwierigkeiten gebracht. Seine Haupt-abnchmer von Waren zu wahren Schleuderpreisen waren Heinrichund Martin Solomon. Er hatte diese in einer Weinhandlung inder Münzstraße kennen gelernt, gerade als er die Vertretung derFirm« Franz Heyer bekommen hatte. Es entstand aus dicfer ober-slächlichcn Bekanntschaft dann eine Geschäftsverbindung. Er ver-taufte zunächst an sie die von Heyer erhaltenen Probestücke unterPreis, bald kam aber ein dauernder Geschäftsverkehr zustande, dervon 1907 bis 1910 ununterbrochen bestand und ungeheure Dimen-sionen annahm. Er hat fast sämtliche Waren, die er von Heyer undder Firma Thomas u. Rost erhielt, mit geringen Ausnahmen andie Salomons verkauft. Nach seiner Behauptung haben die Salo-mons die Waren 50 Proz. unter Listenpreis erhalten, außerdemhätten sie noch 8 Proz. Skonto abgezogen und schließlich auch nochIlmsatzprovision beansprucht. Die Gebrüder Solomon hätten über2 Millionen Faktura-Waren erhalten und dafür nur zirka 1 Millionbezahlt. Durch alle diese Manipulationen sei er natürlich in immergrößere Schwierigkeiten geraten. Bei der Firma Heyer gingen aufeine große Zahl fingierter Konten die Zahlungen nicht pünktlichein, und da er, der Angeklagte, diese Konten begleichen mußte, vonseinen Abnehmern Solomon aber bedeutend weniger als denFakturavreis erhielt, so sei er in eine große Klemme geraten. Ermußte dazu seine Zuflucht nehmen, sich von den Salomons Vor-schüsic zahlen zu lassest, die schließlich bis zu einer Gesamtsummevon 30 000 M. anschwollen. Dafür habe er Sicherheit durch Ver-Pfändung seiner Lcbensversicherungspolice gegeben und eine mate-Helle Schuldverschreibung über 20 000 M. ausgestellt, in der ersich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwarf, und schließlichhabe er noch eine Anzahl Wechsel, die nicht weiter gegeben werdendurften, hingegeben. Der Angeklagte stellt es so dar. daß er voll-ständig in die Hände der Gchrüder Solomon gegeben worden sei,die sich die Situation zunutze gemacht hätten und in der Lage ge-Wesen seien, die Preise ihm einfach zu diktieren, denn durch dasVorschußverfahren sei er in eine Lage gekommen, in welcher er denSalomons gegenüber machtlos gewesen.Der Angeklagte sucht die Sache so darzustellen, als ob die FirmaHeyer aus den verfchiedensten begleitenden Umständen habe an-nehmen müssen, daß er unter Preis verkaufe; auch habe sie nichtim unklaren über seine Transaktionen sein können.Der gerichtliche Bücherrevisor Zielke gab ein kurzes Gutachtenab, wobei er hervorhob, daß die Unterlagen, die ihm zur Verfügungstanden, lückenhaft waren, da einerseits der Angeklagte behauptete,keine Bücher geführt zu haben und andererseits die Bücher von denSalomons fehlen und das Kassenbuch von ihnen vernichtet wordenist. Soweit sich hat feststellen lassen, sind von der Firma Heyer anden Angeklagten für 1 638 800 M. Maren geliefert worden, woraufder Angeklagte 874 600 M. gezahlt hat. Dazu kommen 48 200 M.als Provision für drei Jahre, so daß eine Summe von 922 800 M.herauskommt und ein Fehlbetrag von zirka 716 000 M. sich ergib!.Hierzu ist aber noch ein Lagerbestand von 60 000 M., der bei demAngeklagten hätte vorhanden sein müssen, hinzuzurechnen, so daßder Fehlbetrag bei Heyer ungefähr auf 776 000 M. anzunehmen ist.Nach den noch möglichen Feststellungen hat Kaim an GebrüderSalomon für 686 331 M. Waren geliefert.— Von der FirmaThomas u. Rost in Forst sind an Äaim im ganzen für 146 896 M.Waren geliefert worden. Darauf ist der Angeklagte 35 000 M.schuldig geblieben; er schuldet der Firma diese Summe in Wechselnund der Angeklagte machte hiergegen wiederholt geltend und suchtezahlenmäßig nachzuweisen, daß bei den Transaktionen für ihn keinVorteil herausgeschaut habe, er vielmehr alles Geld, welches er er-halten, auch an die Firmen abgeliefert habe.Für die Verhandlung sind 5 Tage in Aussicht genommen. Wirwerden über den Ausfall berichten.Die an versuchten Totschlag grenzende Tat eines Revolverheldenlag einer Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung zugrunde,welche gestern unter Vorsitz des Landgcrichtsrats Oertel die 8.Strafkammer des Landgerichts II beschäftigte. Angeklagt war derKaufmannSgehilfe Hugo Schlemminger.— Der Angeklagte hatteeinige Zeit lang in dem Lokal des Gastwirts Paul Schröder inKarolinenhof als Gast verkehrt. Als er eines Tages mit Schröderin einen Wortwechsel geriet, kam es zu einem Handgemenge, wel-che? damit endet«, daß der Angeklagte etwas gewaltsam an diefrische Luft befördert wurde. Bald dara� wurde Schröder hinter-bracht, daß Schlemminger ihm alle möglichen ehrenrührigen Dingenachsagte und ihn beschimpfte. Als der Angeklagte eines TageSwiederholt vor dem Schröderschen Lokal auf- und abging, offenbarin der Absicht, den Gastwirt zu provozieren, kam es wieder zueinem Wortwechsel, der schließlich in eine Prügelei ausartete. DerAngeklagte war schon mehrere Schritte von Schröder entfernt, alser plötzlich einen Revolver hervorzog und auf Sch. fünf Schüsseabgab. Schröder wurde von zwei Kugeln in den Oberschenkel undin daS Bein getroffen, während der Revolverheld schleunigst dieFlucht ergriff.— Vor Gericht behauptete der Angeklagte, in Not-wehr gehandelt zu haben. Das Urteil lautete dem Antrage desStaatsanwalts gemäß auf 1 Jahr Gefängnis bei sofortiger Ber-hastung._Brutale Mißhandlungen eines uuehelichea Kindesbildeten wieder einmal den Gegenstand einer Anklage wegen ge-fährlicher Körperverletzung, welche gestern unter Vorsitz des Amts-richters Dr. Klemann das Schöffengericht Berlin-Schöneberg be-schäftigte. Angeklagt waren der Arbeiter August Graetz und dessenEhefrau.— Die Beweisaufnahme entrollte daS sich leider oft wieder.holende Bild von den entsetzlichen Leiden eines unehelichen Kindes,welches später, nachdem die Mutter eine Ehe eingegangen war, inder scheußlichsten Weise gequält und mißhandelt worden war. Diejetzt 9 jährige Gertrud wurde, wie die Beweisaufnahme ergab, vonbeiden Angeklagten mit dem Besenstiel, einem Gummischlauch, demFeuerhaken und dem unteren Stück eines Ausklopfers täglich in derrohesten Weise geschlagen und zwar wechselten sie sich bei denMifeijandlungen gewöhnlich ab. Wenn der Mann nicht mehr weiterschlagen konnte, da ihm der Arm lahm wurde, sprang die Fraufür ihn ein und schlug so lange, bis sich der Mann wieder erholthatte.— Als der Schutzmann Krüger, nachdem Hausbewohner end-lich Anzeige erstattet hatten, in der Wohnung der Angesagten inder Erdmannstr. 5 in Schöneberg erschien, fand er das Mädchen ineinem bejammernswerten Zustand vor. Der ganze Körper desMädchens war von blutigen Striemen derartig durchzogen, daß dieHaut das Aussehen von Baumrinde angenommen hatte. DaS Mäd-chen selbst befindet sich jetzt in dem katholischen Waisenhaus inSchöneberg.— Das Gericht erkannte auf je 2 Monate Gefängnis.SchulverfSnmnis«ineS Adventiste«.Wegen EchulversäumniS seine» SohneS war der AdventistSchwarz auf Grund der Strafverordnung der Regierung zu Potsdamvom 25. Mai 1910 zu einer Geldstrafe verurteilt worden. DerAngeklagte hatte an einer Reihe von Sonnabenden den Sohn vonder Schule ferngehalten, weil er als überzeugter Adventist glaubt,den Sonnabend heilig halten zu müssen und so berechtigt zu sein,sein Kind des Sonnabends von der Schule fernzuhalten. Das Land»gericht zu Berlin führte zur Begründung seine» Urteil» an, daß mander Auffassung des Angeklagten nicht zustimmen könne. Im Rahmender allgemeinen Schulpflicht habe jedes schulpflichtig« Kind an sämt-lichen Wochentagen die Schule zu besuchen. Solle eS mal aus besonderen Gründen fernbleiben, dann bedürfe es dazu der ausdrücklichen Dispensation der SchulaufsichtSbchörde. Solche sei wedernachgesucht, noch erteilt worden. Das Kammergericht ver-lvarf dieser Tage die gegen das Urteil eingelegteRevision, weil die Vorentscheidung keinen Rechtsirrtum er-kennen lasse.Versammlungen.Die Verwaltungsstelle Berlin des Deutschen Metallarbeiterverbandes hielt am Montag im großen Saal der Brauerei Friedrichs-Hain eine Generalversammlung ab. In der letztenGeneralversammlung war über den Formerstreik eine heftige Tis-kussion entbrannt, in deren Verlauf es zu persönlichen Angriffenzwischen Bahn und Leue kam. Auf Antrag des letzteren hatsich ein Schiedsgericht mit der Angelegenheit befaßt. Dieses kamzu dem Entscheid, daß Bahn die Grenzen der Kritik nicht über-schritten, da seine Ausführungen auf Wahrheit beruhten. DasSchiedsgericht ersuchte nunmehr aber die Versammlung, die An-gelegenheit als erledigt zu betrachten. Damit erklärte sich dieselbeeinverstanden.— Der Kassierer Henning erläuterte dann diegedruckt vorliegende Abrechnung vom ersten Quartal1912. Die Hauptkasse schloß in Einnahme und Ausgabe abmit der Summe von 672 875,93 M. Die hauptsächlichsten Ausgabenbetrafen die Erwerbslosenunterstützung. An Krankenunterstützungwurden ausgezahlt 141 435,50 M., an Arbeitslose 188 884,05 M.,ftir Streiks 90 617,65 M., für Maßregelungen 14 103,60 M., andie Lokalkasse wurden 100 000 M. überwiesen. Der Kassenbestandder'Lokalkasse, welcher am 1. Januar 783 350,96 M. betrug, waram 1. April auf 995 162,52 M. angewachsen. Für Streiks zahltedie Lokalkasse im ersten Quartal 36 933,90 M. aus, für Maß-regelungen 4261.80 M. In der Diskussion über den Kassenberichtwurde die hohe Ausgabe für Aushilfen in der Verwaltung kritisiert,welche rund 2600 M. mehr betrage als im ersten Quartal 1911.Diese Erscheinung wurde vom Vorstand damit erklärt, daß indiesem Jahre wieder die alle zwei Jahre vorzunehmende Statistikaufgestellt wurde.— i Für den Posten eines Revisors wurden dannMainz und Seliger als Kandidaten nominiert, welche sichder Urwahl zu unterstellen haben.— Von den an die Verwaltung gelangten Anträgen wurde zunächst ein An-trag der Bezirksleitung der Siemenswerke zur Debatte gestellt,das seit Jahren für die Siemenswerke bestehende Provisorium auf-zuHeben und einen Beamten omzustellen, welcher seine Arbeitskraftvoll und ganz der Agitation in den Siemenswerken zu widmenhat. Die Befürworter diese? Antrages führten aus, daß sich dieTätigkeit des bisher provisorisch tätigen Beamten sehr gut bewährthabe und daß es daher eine lohnende Aufgabe sei, einen fest an-gestellten Beamten damit zu betrauen, der gelben Bewegung inden Siemenswerken energisch zu Leibe zu gehen. Der Antrag wurdenach längerer Debatte angenommen und darauf eine zwölfgliedrigeKommission gewählt, welche die auf die Ausschreibung d�s Postenseingehenden Bewerbungen prüfen soll.— Dann wurde' folgenderAntrag zur Beratung gestellt:„Beantrage hiermit, den§Z 5, 6 und 11 des Ortsstatutsfolgende Fassung zu geben:8 5. Die in§ 33 Abs. 4 des Verbandsstatuts den Mitgliedernzugewiesenen Funktionen werden für die Verwaltungsstelle Berlinden kombinierten Delegiertenversammlungen übertragen,ff 6. Diese Dekegierkenbersammftmg gikt aks Generakver»sammlung, zusammengesetzt aus:a) den Delegierten;d) den Mitgliedern der mittleren Ortsverwaltung, jedoch habennur solche Kollegen Stimmrecht, welche vorher in Bezirks-Versammlungen als Delegierte gewählt worden find; nicht al»Delegierte gewählte Mitglieder der mittleren Verwaltunghaben nur beratende Stimme.§ 11. Die Bezirksleitungen sind verpflichtet, mindestens achtTage vor der Generalversammlung in den Bezirken Mitglieder-Versammlungen einzuberufen, welche zu der GeneralversammlungStellung nehmen und für je 100 Mitglieder ihres Bezirks zweiDelegierte zur Generalversammlung wählen. Diese gewähltenDelegierten haben Sitz und Stimme in der Generalversammlung,jedoch erlischt das Mandat mit Beendigung derselben. Wieder-wähl ist zulässig. Spätestens binnen zwei Wochen nach Statt-finden der Generalversammlung muß in den Bezirken Berichterstattet werden."Der Antragsteller Lenzner begründete seineu Antrag damit,daß bei der jetzigen Zusammensetzung der Generalversammlungdurch die Funktionäre sich gegen diese ein ständiges Mißtrauen beiden Mtgliedern breitmache. Letzter«, welche bis zum Iah« 1907das Recht zur Teilnahme an den Generalversammlungen gehabthätten, fühlten sich jetzt gänzlich ausgeschaltet von der Mitbestim-mung in wichtigen Organisationsfragen. In ähnlichem Sinneäußerte sich auch Ostrowski, während sich R a d t k« und Hankegegen den Antrag aussprachen, mit der Motivierung, daß dasgegenwärtige System sich sehr gut bewährt habe. Den Vertrauens.leuten, welche im Interesse der Organisation große Opfer brächten,müsse auch in erster Linie das Recht zugestanden werden, die be.schließende Körperschaft in der örtlichen Verwaltung zu bilden. Inder Abstimmung wurde der Antrag gegen wenige Stimmen ab»gelehnt.— Ein Antrag Rauprich, der besagt, daß alle Anträgeder Verwaltung, sowie alle Anträge der Mitglieder, die gestelltund aufrechterhalten werden, zu drucken und jedem Besucher dervor der Generalversammlung stattfindenden Bezirksversammlungenin einem Exemplar auszuhändigen sind, wurde angenommen.— Esgelangte dann folgender Antrag Müller zur Beratung:„Die Generalversammlung wolle beschließen, im 8 Absatz 2c des Ortsstatuts die Worte:„und sämtlichen Beamtenunserer Verwaltung" zu streichen und dafür zu setzen:„und denObleuten der 40 größten Betriebe"; ferner im j 14 Abs. 3 fol»g enden Absatz e einzuschalten:.den sämtlichen Beamten unsererVerwaltung".Der Antragsteller begründete seinen Antrag damit, daß mit derständig anwachsenden Zahl der Beamten in der Ortsverwaltungdiese schon von vornherin die überwiegende Mehrheit gegenüber denehrenamtlichen Mitgliedern der mittleren Ortsverwaltung habenwürden und somit die Beschlüsse derselben ganz in ihrem Sinnezur Durchführung bringen könnten. Dadurch werde in den Mit-gliederkreisen großes Mißtrauen erweckt. Die Beamten solltennur mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen dürfen.In der Diskussion, an welcher sich Cohen, CzhchowSki undSeliger beteiligten, wurde der Kern des Antrag» al» ein be-rechtigter anerkannt. Wie aber besonder» Cohen betonte, bedürfeeS noch der reiflichen Ueberlegung, ob der Antrag in der vorliegen»den Form zur Durchführung gelangen könne. Im übrigen entbehreda» Mißtrauen gegen die Beamten jeder Grundlage, denn diesestimmen in keiner Frage geschlossen. Redner empfahl, den Antragder OrtSverwalwng zu überweisen. Dem stimmte die Versammlungauch zu.— Ein Antrag Barth wurde wegen der vorgerückten Zeitbis zur nächsten Generalversammlung vertagt.Lese- und Diskutierklub»Südost-'. Heute Mittwoch, abend»S'l, Uhr, bei Neidhardt, Görlitz« Str. 58: Sitzung. Vortrag. Gäste will-kommen._BrUfttaftcn der Rcdahtion.Sie wristische«»rechftuude finde»»»»»«nftraSe 69, vorn die» Ttewen— GavrSnhl—, wocheniaalliv von 4M bis 7M Uhr abend», koimadevdS,von 4M bis 6 Uhr abend» statt. Jeder fit den Vrtcflaften destimmten anfrageist ein Bnchstabc und eine Zahl all Merijeichen beizufügen, briefliche Antwortwirb nicht ertcflt. Anfragen, denen keine AdonnemeniSgniftnng deigefügi ist,werden nicht beantwortet. Eilige Kragen trage man in ber Kpeechftunde vor.Dm. 1. Sie persönlich find nicht hastbar, können demnach Um-echreibung de» Steuerzettels beanspruchen. D« Satz beträgt für dieevangelische Kirchengemewde 5,20 M., sür dl« katholisch« Ktrchengemeinde5,50 M 2. Sie find allein zur Abgabe d« Erklärung befugt.— H. 99.Nein: Angestellte deS TierfchutzvereinZ mit durch Polizeioerordnung ge-regelten Befugnissen.— B. F. 87. Ja, sallS deswegen aus Antrag desEhemannes die Ehe geschieden wird und der geschiedene Mann innerhalbdrei Monaten nach Rechtskraft de« SchetdungSurteil» Strasantrag stellt—I. St. Falls nicht geschützt, ja. Anmeldung oeS Gewerbes genügt— M.D. 29. I. Jnnerbaib eines Monats nach Zustellung. II. undIII. Existiert nicht. Nach dieser Aussassung wird aber zum Teil entschieden.— A. K« Pankow. Nicht versicherungSpflichftg. D« Unternehmer ist zurZahlung eines BeitragSanteilS nicht verpflichtet— ivt. B. 909. 1. und2. Ja.— G. Neukölln. 1. und 2. Nein. Bon der Borschrist de» Alter»von 50 Jahren kann aber durch da» Ministerium Befreiung bewilligtwerden, fall» durch ärztliche» Gutachten glaubhast gemacht werden kann,daß Kinder au» der Ehe nicht zn erwarten sind.— H. A. 77. Da» ist zu-lässig. Fall» Eltern noch leben, haben diese den Pflichtleü zu oerlange».Marktbericht von Berlin am 24. Juni 1912, nach Ermittelungde» königt Polizeipräfidium». Markthallenpreise.(Kleinhandel)100 Kilogramm Erbsen, gelbe, zum Kochen 34,00— 50,00. Speisebohnen,weihe, 30,00—60,00. Linsen 40,00-80.00. Kartoffeln(Kleinhdt) 9,00—13,00.1 Kilogramm Rindfleisch, von der Keule 1,70—2,40. Rindfleisch, Bauchfleisch1,40-1,80. Schweinefleisch 1,40—2,00. Kalbfleisch 1,50—2,40. Hammelfleisch1,80— 2,40. Butter 2,40—3,00. 60 Stück Eier 3,20— 4,80. 1 KilogrammKarpsen 1.20—2,20. Aale 1,00—3,20. Zander 1,60-3,60. Hechte 1.40—2,80.Barsche 1.00-2,00. Schleie 1,40—3,20. Bleie 0,80—1,60. 60 Stück Krebse4,00-30,00._WitterungSüberficht vom 25. Juni 1912.StattonenSwinemde.ambnrgerlinFranks.a.MMünchenWien762764762764764NNNWSW759.W«etter1 heiter2hcdccktÄedeck!pbciteröNegen2 bedecktai«ti$WS;181618171216Stationeng|IIaparanda 761@etersburgH65 Stillttrilll)!756kSSAberdeen 755. SSOPari» 765SSWWeller2 bedecktlNebel4wolkig�wolkigLwolkenl 16>s-«5»19181413Wetterprognose für Mittwoch, den 2«. Juni 1912.Zunächst vielfach heiter, am Tage etwas wärmer bei lebhaften südliche»Winden, später wieder zunehmende Bewölkung und Gewitterneigung.Berliner W e t t e rb u r« a».WasserftandS-Nachrichtender Landesanstalt für Gewässerkunde, mitgeteilt vom Berliner Wetterbnreau.-st bedeutet Wuchs,— Fall.—*) Unterpegel.