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fchloffen, auch die feine und Sie fozialdemokratische Presse mit, nicht erst nach Monaten gefaßt werden, Tondern es muß möglich 510 Orlen mit 115 504 Beschäftigten bestehen. Der größte Teil folchen Informationen zu versorgen. In der Presse, die sonst von sein, ihn schon binnen zwei bis drei Tagen zu fassen. Wenn in dieser Verträge ist nicht mit dem Arbeitgeberschutzverband, sondern Humanität geradezu trieft, wird vielfach ein unerträglicher Miß- Preußen die vorläufige Unterbringung nicht zur Fürsorge führt, mit anderen Arbeitgebertorporationen oder einzelnen Firmen ab­brauch damit getrieben, den Namen der Fürsorgezöglinge mit den bleiben die Kosten dem Fistus, und der kann diese geringen geschlossen, jedoch umfassen die mit dem Arbeitgeberverband ab­Eigennamen der Betreffenden in Verbindung zu bringen. Sollte Kosten schon bestreiten. Allerdings ist dies nicht in allen deutschen geschlossenen 153 Verträge die größere Zahl der unter Tarif be da nicht zum Schutz der in hämischer Absicht Angegriffenen mit dem Bundesstaaten der Fall. Die Zuständigkeitsfragen sind bei allen schäftigten Personen, nämlich 79 254. Außerdem bestehen noch Beleidigungsparagraphen etwas zu machen sein? Auch unser Vor- behördlichen Fragen am unangenehmsten deshalb, weil sie nur 130 Verträge für 10 200 Beschäftigte ohne festen Ablaufstermin, fißender Pastor Seiffert wird oft angegriffen, er wirft auf gewisse überflüssige Schreibereien schaffen. Wenn bei mir jemand feine 60 Verträge, die stillschweigend weiterlaufen und für 2100 Be­Zeitungen wie das rote Tuch. Ich werde mir überlegen, ob sich Zuständigkeit berneint, dann bejahe ich deshalb doch meine Zu- schäftigte gelten, sowie 108 Verträge, mit dem Ablaufstermin von nicht dagegen etwas tun läßt. Dagegen werden die wohltätigen ständigkeit. Von der Resolution fann ich einen praktischen Erfolg 1912, die noch nicht erneuert sind und sich auf 4996 Beschäftigte Einrichtungen der Fürsorgeanstalten in der Presse fast gar nicht nicht erwarten, dagegen wächst die Stimmung für ein deutsches erstrecken, so daß die Gesamtzahl der Tarifverträge des Holzarbeiter bekannt gegeben. Gegen solche Leute, die die Grundsätze der Für Jugendgerichtsgesetz immer mehr, und daher wird es vielleicht verbandes 960 ist, und die der unter Tarifverträgen beschäftigten forgeerziehung leugnen, tann nicht gestritten werden. Wir haben möglich sein, die Grundgeseze eines Reichsfürsorgegefezes mit Personen 132 800. Ueber die Beteiligung der verschiedenen Bran­sämtliche Kultusministerien ersucht, die öffentliche Meinung zu hineinzuarbeiten. chen an den Lohnbewegungen ergibt sich, daß in den beiden gunsten der Fürsorgeerziehung zu belehren, und wir versenden auch Die Fürsorgedame im Berliner Polizeipräsidium, Fräulein Berichtsjahren 1910 und 1911 zusammengerechnet die Tischler in selbst entsprechende Artikel. Es fehlt vielfach aber noch an Ver- Dittmann, erklärte, daß ihr sämtliche Fälle von gefährdeten 1470 Fällen beteiligt waren, die Drechsler in 420, die Bürsten­ständnis. So ist es vorgekommen, daß fleinere Blätter unseren Jugendlichen vorgelegt werden, die zunächst in Schußaufsicht ge- macher in 43, die Stellmacher in 174, die Korbmacher in 63 Fällen, Aufruf zu diesem Kongreß hier in Dresden zwar gebracht, aber nommen werden sollen. Zu diesem Zwecke stehe sie mit sämtlichen die Korkschneider in einem Fall, die Vergolder in 51, die Maschinen­dabei den Wunsch ausgesprochen haben, wir möchten sie doch auch Berliner Fürsorgevereinen und solchen Familien, die Kinder in arbeiter in 715, Silfsarbeiter in 248, verschiedene Arbeiter in an dem Ertrag unserer Veranstaltungen durch Inserate beteiligen. Schußaufsicht nehmen, in ständiger Verbindung. Sie empfehle 194, und Arbeiterinnen in 142 Fällen. Der Redner äußert Vorsitzender Pastor Seiffert Strausberg betont die Not- solche Einrichtung überall zur Nachahmung und sei zur Erteilung sich dann weiter über die Art und den Verlauf der Lohnbewegungen wendigkeit, auch mit der Presse stets im freundlichen Verhältnis zu bon Ratschlägen gern bereit. Direktor Sellschop- Rostock und Kämpfe der letzten Jahre und erklärt dabei unter anderem, bleiben, was vielleicht dadurch zu erreichen sein wird, daß in den stimmt dem Referenten in der Forderung eines Reichsgefeßes es fönne heute schon ausgesprochen werden, daß alle Verträge mit Orten, wo Fürsorgeanstalten bestehen, die Presse zu ihrer Besichti- völlig zu. Domkapitular Bartels- Paderborn : Wenn die dem Arbeitgeberschutzverband, die vor dem Ablauf stehen, zum gung aufgefordert und mit den Einrichtungen bekannt gemacht wird. Forderung eines Reichsgesetzes angenommen wird, könnte der Jahre 1913 gefündigt werden. Zur Verständigung über die Bohn­Hierauf sprach Dr. Petersen, Direttor der öffentlichen preußische Landtag die von uns gewünschten Ergänzungsfürsorge- bewegungen finden bekanntlich im Holzarbeiterverbande Städte Jugendfürsorge in Hamburg über: gefeße hinausschieben. Es läßt sich nicht leugnen, daß unser fonferenzen statt, auf denen die Vertragsorte durch die am meisten Das Recht des Kindes auf Erziehung und dessen Verwirklichung." heutiges preußisches Fürsorgegesetz gute Erfolge gehabt hat. Aus erfahrenen und tüchtigsten Kollegen vertreten sind. Diese Konfe Redner ging von der Darlegung aus, daß, obgleich eine ganze der Forderung eines Reichsgesetzes fönnte man aber das Gegen- renzen haben aber, wie der Redner hervorhebt, nicht nur den Anzahl gesetzlicher Bestimmungen über die Erziehung des Kindes teil herauslesen. Ich schlage vor, die Resolution unserer juristi- Zweck, das Verhalten der Mitglieder an den verschiedenen Orten bestehen, dennoch eine lückenlose Fürsorge für alle Jugendliche, denen schen Kommission zur weiteren Beratung sowie zur Diskussion in zu regeln, sondern sie sollen auch über die grundlegende Taktik die erforderliche Erziehung seitens der berufenen Erzieher nicht zu den angeschlossenen Organisationen zu überweisen. beraten. Es hat sich bisher, wenn auch natürlich Meinungsver­teil wird, auch durch die öffentlichen Organe noch nicht überall Amtsrichter Dr. Rein- Lübeck beklagt, daß in der Provinz schiedenheiten hervortraten, immer wieder gezeigt, daß Einmütigkeit stattfindet. Das Kind hat zwar privatrechtlich einen Anspruch auf die Armenverwaltungen für erziehliche Aufgaben feine Aufwen unter den Vertretern zustande tam, was ein Beweis für die starke Erziehung gegenüber seinen Eltern oder Vormündern es gibt bungen machen. Es können aber nicht alle den Armenverwal- Aktionsfähigkeit des Holzarbeiterverbandes ist. Die Verbandsmits Vorschriften, die diesen Anspruch verwirklichen sollen doch sind sie tungen unterstehenden Kinder, selbst wenn es erforderlich wäre, glieder haben gelernt, zusammenzuhalten, und dadurch sind unsere nicht ausreichend. Dies liegt teils an den Mängeln der Gesetz in Fürsorgeerziehung gebracht werden. Hier wäre die Fürsorge- Errungenschaften möglich geworden. Der Redner weist im einzelnen gebung. Die öffentlich rechtliche Erziehung, sowohl die seitens der erziehung auch ein viel zu scharfer Eingriff. Eine nüßliche nach, wie schwankend die Haltung der Unternehmerorganisation Armenverwaltungen im Falle der armenrechtlichen Hilfebedürftig- Tätigkeit könnten die Gemeindewaisenräte entfalten. Es müßten hinsichtlich der Verhandlungsgrundlagen ist und wie wenig Einfluß teit gebotene als die im Fall der Verwahrlosung oder drohenden ihnen aber gut befoldete Beamte und die nötigen Rechte beigegeben ihre Bentrale auf die einzelnen Bezirksverbände auszuüben ber­Verwahrlosung eintretende Zwangs- oder Fürsorgeerziehung, ist werden. mag. Nachdem auf Wunsch des Schutzverbandes seinerzeit die landesrechtlich geregelt. Die Geseße der einzelnen Bundesstaaten Geh. Landesrat Schmidt- Düsseldorf betont gegenüber Bentralkommission mit den Verhandlungen betraut wurde, erklärt find untereinander erheblich verschieden. Nicht in allen Ländern Amtsgerichtsrat Söhne, daß die Kosten für die Fürsorgeerziehung man jetzt: So wie bisher können die Verhandlungen nicht geführt Man verlangt jetzt auf jener Seite wieder einen un find die Geseze so beschaffen, daß immer, wenn an stelle der elter - überall da, wo die Polizei nicht staatlich ist, der Gemeinde zur Last werden. lichen Erziehung eine Ersaberziehung eintreten sollte, eine solche fallen, weshalb sich die Gemeinden es oft sehr überlegen, Anträge parteiischen Verhandlungsleiter. Erst verlangte man ein Vertrags­wirklich einträte, in dem entweder die Formulierung der Gefeße auf Fürsorgeerziehung zu stellen. Wir müssen alles vermeiden, was muster als Grundlage für die Regelung der Lohn- und Arbeits­zu wünschen übrig läßt oder die Ausführung der Ersaßerziehung in die zahlreichen und starken Gegner jeder Erweiterung des preußi- berhältnisse im ganzen Reiche, jetzt wird unter den Arbeitgebern den Händen von Körperschaften liegt, die dieser Aufgabe nicht geschen Fürsorgegeseßes noch stärker machen fönnte. Deshalb bin ich gegen den Mustervertrag gehebt. In Liegnitz vermochte der Schutz­wachsen sind. Namentlich die Unzulänglichkeit ländlicher Armen- gegen die Resolution. In bezug auf die Unterbringung derjenigen, verband es nicht zu verhindern, daß seine Mitglieder während berwaltungen in der Kinderfürsorge legt Redner eingehend dar, die unter Schußaufsicht gestellt werden sollen, scheint Herr Köhne der Verhandlungen eine Aussperrung beranstalteten und sich nicht ebenso die Lücken in der Fürsorgeerziehungs- Gesetzgebung. Sodann allein in so glüdlicher Lage zu sein. Aus seinen Ausführungen bewegen ließen, fie aufzuheben. Herr Rahardt legte damals den zeigte Dr. Peterjen den Umschwung der Auffassungen, der im letzten flang so etwas wie eine nicht allzu große Freundschaft für das Vertretern des Holzarbeiterverbandes einen Brief vor, als Beweis Jahrzehnt auf diesem Gebiete eingetreten ist. Ursprünglich war die preußische Fürsorgegesek.( Amtsgerichtsrat Köhne verneint ent- dafür, daß die Biegniger aus dem Schußverband ausgeschlossen Kinderpflege vorwiegend aus religiösen und humanitären Motiven schieden.) Dieses Gesetz hat sich aber durchaus bewährt. Wenn waren, aber als dann in Liegnik örtliche Verhandlungen ange heraus betrieben. Das Mitleid mit dem einzelnen Kinde war der jedes Vormundschaftsgericht eine eigene Fürsorge stellen wird, dann knüpft wurden, zeigte es sich, daß dieser Ausschluß tatsächlich nicht Beweggrund der Fürsorge. Allmählich ist erkannt worden, daß die ersticken wir schließlich vor lauter Behörden. Nur die Provinzial- erfolgt war. Auch bei der letzten Tarifbewegung haben wir ge Erjaherziehung auch eine sozialpolitische Aufgabe ersten Ranges ist, leitung ist geeignet zu erfolgreicher Leitung der Fürsorgeerziehung, sehen, daß verschiedene Bezirksverbände sich dem gefällten Schieds. spruch nicht fügten, und daß der Arbeitgeberschutzverband seinen die von höchster Bedeutung für die Zukunft des ganzen Volkes ist. denn ihr stehen alle Mittel und Anstalten zur Verfügung. Seitdem ist sie mehr und mehr zu einer öffentlichen Aufgabe ge­Direktor Pastor Roth- Groß- Rosen polemisiert gleichfalls Einfluß nicht so weit geltend machte, oder geltend machen konnte, worden, die nur mit öffentlichen Mitteln und durch Körperschaften gegen Amtsgerichtsrat Köhne. Die Forderung eines öffentlichen den Schiedsspruch bei seinen Mitgliedern überall zur Anerkennung öffentlichen Rechts erfolgreich gelöst werden kann. Es muß aber Rechtsanspruchs auf Erziehung fann zu unerfreulichen Konsequen- zu bringen. Erst durch den Einfluß des Holzarbeiterverbandes ist angestrebt werden, allen Kindern, die der Ersaberziehung bedürfen, zen führen; fie fann das Pflichtbewußtsein und das Verantwortlich das dann gelungen. Allerdings ist es auch vorgekommen, daß fie zu verschaffen. Das ist nur möglich, wenn diese Frage reichs- feitsgefühl der Jugendlichen vermindern, wie das jetzt schon die in einzelnen Orten unsere Bahlstellen, während die zentralen Ver einstellten. Materieller gesetzlich geregelt wird. Ein zu schaffendes Reichsgesetz sollte soziale Gesezgebung im Bolte tut. Wie soll es dann werden, wenn handlungen stattfanden, die Arbeit einem öffentlich rechtlichen Anspruch des im Strafprozeß fünftig der Angeflagte erklärt, er habe die not- Schaden ist daraus für unseren Verband nicht entstanden, aber es Kindes auf Erziehung. Es müßte die materiellen Voraus- wendige Erziehung, auf die er Anspruch habe, nicht erhalten? Soll muß mit aller Kraft dahin gewirkt werden, daß solche Disziplin segungen in der Armenpflege und in der Zwangserziehung einheit da der Staat infonsequent werden und den Anspruch darauf be- widrigkeiten in Zukunft bermieden werden. Hinsichtlich des Ab. lich festiegen, ferner, das Enftem der Zwangserziehung ergänzen streiten, oder soll er eine folche Behauptung anerkennen burch lauftermins streben die Arbeitgeber bekanntlich nach einer Einheit lichkeit für alle Verträge, wir aber müssen danach trachten, daß burch Aufnahme der staatlich überwachten Erziehung, die auch der Strafmilderung oder Straferlaß? Vorentwurf zum Strafgesetzbuch fordert. Notwendig ist ferner eine In seinem Schlußwort erklärt Direttor Petersen Ham- die bestehenden bier Gruppen beibehalten werden, und es hat sich einheitliche Regelung der örtlichen Zuständigkeit und anderer for- burg: Es ist eine merfiürdige Anomalie, daß der Staat den An- auch deutlich gezeigt, daß unsere Mitglieder, bolles Verständnis maler Voraussetzungen, insbesondere Ausdehnung des Beschwerde- spruch, den er an Eltern und Vormünder hat, nicht auch an die für diese Auffassung haben. Die Verhältnisse liegen jetzt bet rechts über die Landesgrenzen hinaus. Die Ausführung der Ersatz- Gemeinden stellen soll. Gine Unfreundlichkeit gegen die Vormund- den Lohnbewegungen vielfach so, daß wir kaum noch um die Lohns erziehung foll nur wirklich leistungsfähigen Verbänden übertragen schaftsrichter lag mir durchaus fern. Aber nicht die Vormund- und Arbeitsverhältnisse zu kämpfen haben. Was in dieser Hins werden. Es sind Erziehungsämter zu bilden, die sich eine die Gr- fchaftsrichter, sondern die Landeshauptleute usw. sind die geeigneten ficht durchgesetzt werden muß und nach Lage der Verhältnisse im ziehung überwachende Organisation zu schaffen haben. Den Er- Instanzen, um als Juristen gegenüber den Technikern der Er- Gewerbe erreicht werden kann, das holen wir uns. Aber es ist ziehungsämtern bezw. ihren Organen sind Befugnisse zu geben, die ziehung die Verantwortung für die Erziehung zu tragen. Wenn durch die bisherigen Lohnbewegungen eine Situation geschaffen, ihre Tätigkeit wirklich wirksam machen, Beschwerberecht gegen der Vormundschaftsrichter selbst die Bwedmäßigkeitsfrage ent- bei der die Gegenfäße auf prinzipiellem Gebiete liegen. Es handelt Armenverbände und Vormundschaftsgerichte, aber auch Zwangs- fcheidet, so verliert das Kind dadurch eine Beschwerdeinstanz. Un- sich für die Arbeitgeber darum, ihre beborrechtigte Stellung zu mittel gegen renitente Eltern und Vormünder. Diese Erziehungs- abhängige Richter find deshalb doch noch nicht unfehlbar. Die zu erhalten, in der sie sich durch die wachsenden Erfolge des Holz­behörden sollten vor allem systematisch vorgehen und dahinstreben, ständigkeitsschwierigkeiten fönnen durch eine Neuformulierung des arbeiterverbandes bedroht fühlen. In einem Kampf, bei dem es rechtzeitig alle Fälle drohender Verwahrlosung und überhaupt man- Gefeßes zwar nicht beseitigt, aber stark eingeschränkt werden. Das gelhafter Erziehung zu erfassen. Wenn ein Reichsgesetz diese all- Jugendgerichtsgesetz fann sich nur mit Personen beschäftigen, die gemeinen Vorschriften enthielte, tönnten die Einzelheiten der Aus- schon einmal kriminell geworden sind. Vom Jugendgeset wollen wir doch vorbeugende Maßregeln gegen das Kriminellwerden. Des führung der Landesgesetzgebung überlassen bleiben. halb versprechen wir uns nicht viel von dem vom Amtsgerichtsrat Köhne gewiesenen Weg.

Redner legt dem Kongreß folgende Resolution vor:

Die Resolution wurde dem Rechtsausschuß des Allgemeinen Fürsorgeerziehungstages im Sinne des Antrages Bartels zur weiteren Beratung zugewiesen. Zum Tagungsort des nächsten Für sorgetages im Jahre 1914 wurde Halle bestimmt.

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Wir werden

sich um diese Frage handelt, sind Kompromisse nicht mehr möglich, da muß die eine oder die andere Partei unterliegen, und da gilt es für uns, tüchtige Rämpfer zu haben, die Organisation zu stärken durch weitere Aufklärung der Mitglieder. Die Ergeb nisse der seitherigen Lohnbewegungen haben bei den Arbeitgebern viel Unzufriedenheit hervorgerufen, aber auch unter unseren Mit " Der Allgemeine Fürsorgeerziehungstag beschließt unter gliedern tritt in dieser Hinsicht immer wieder Unzufriedenheit zu Bezugnahme auf die Verhandlungen über den Anspruch des tage. Sie wünschen immer wieder, daß mehr herausgeholt werden Kindes auf Erziehung und dessen Verwirklichung, den Herrn sollte. Manche Mitglieder erschöpfen ihre Kraft im Kritisieren, Reichskanzler zu bitten, eine Sommission zu berufen, der die statt die errungenen Vorteile zur Agitation für den Verband aus. Aufgabe gestellt wird, den Vorentwurf zu einem Reichsgeseh zunuzen. Es gilt nun, unsere Tattit auf die große Vertrags über die Erfaßerziehung zu beraten und diesen dem Herrn Der Widerspruch gegen eine reichsgesetzliche Regelung des Für- bewegung einzurichten, vor der wir jetzt stehen und von der mehr Reichskanzler vorzulegen. Der Allgemeine Fürsorgeerziehungs­mehr Disziplin von den Mitgliedern als bisher. tag hält es für notwendig, daß in diese Kommission außer Ver- forgewesens zeigt, wie viel notwendiger einer Reihe von Teil- abhängt, als manche Mitglieder denken. Dann erwarten wir noch waltungsbeamten und Richtern auch einige in der Fürsorge- nehmern vom Fürsorgeerziehungstag Aufklärung nottut, als der uns hier dafür aussprechen, daß die vor dem Ablauf stehenden Ver erziehung erfahrene Bädagogen- und Mediziner berufen werden." Presse, der die Tagung gütigst solche verschaffen will. Das Resultat träge gekündigt werden. Wir haben dann dafür zu sorgen, die In der Diskussion führte Stadtrat Köhler Leipzig aus: des Fürsorgeerziehungstages ist ein recht dürftiges. Wie ein roter Verträge weiter auszubauen, damit wir nicht nur zu Verträgen, Nachdem der Redner Die vom Referenten begründete Forderung eines Reichsgesetzes Faden durchzog insbesondere am Schlußtage die Ausführungen der sondern auch zu guten Verträgen kommen. für Ersaberziehung und Erziehungsaufsicht dürfte auf große Redner die beweislos aufgestellte Behauptung: Seht, wie viel noch weiter auf die Grundsäße eingegangen war, die für die be Schwierigkeiten stoßen, weil die Bundesstaaten ihre Fürsorgegefeß- Gutes die preußische Fürsorgeerziehung geleistet hat! Diese phari- vorstehende Tarifbewegung maßgebend sein sollen, schloß er seinen gebung so gut wie abgeschlossen haben. Privatrechtlich hat das säische Selbstberäucherung steht mit der Wirklichkeit in schroffitem bierstündigen Vortrag mit den Worten: Wenn, wie es ganz den Kind gewiß ein Recht auf Erziehung, aber ein solcher Anspruch Widerspruch. Wer sich auch nur der erschütternden Fälle aus Anschein hat, wieder Stürme über uns hereinbrechen, das Unter­nehmertum sich in neuen Machtkämpfen auf uns stürzt, dann ist gegenüber dem Staat ist mindestens sehr zweifelhaft. Er findet Colanders Blohméscher Wildnis oder aus Pastor Breithaupts Mielt es notwendig, daß die gesamte Kollegenschaft wie ein Mann hinter feine Grenzen an der Zweckmäßigkeit, die bei unverbesserlichen schin erinnert, muß zugestehen, daß leider unser Fürsorge- der Verbandsleitung steht und unsere Organisation sich wiederum Stindern nicht besteht. Mehr als bisher müssen wir das erziehe- erziehungssystem in unendlich viel Fällen sich als völlig ungeeignet als das feste unerschütterliche Bollwert erweist. Der Vortrag rische Moment betonen. Amtsgerichtsrat Köhne Berlin wendet sich gegen die vom erwiesen hat, förperliche, geistige und sittliche Mängel zu heben, fand lebhafte Bustimmung. Hierauf berichtete Leopold- Berlin über die Stellungnahme Referenten befürwortete Ausschließung der Vormundschaftsgerichte bielmehr geradezu verrohend und verwildernd gewirkt und das von der Fürsorgetätigteit. Wir haben jetzt schon manche geeig- Menschliche im Menschen erstickt hat. Und dennoch auf dem Er- der Statutenberatungsfommission zu den Anträgen, neten Richter, und die Aufgabe bildet ihre Männer. Wo die Erziehungstag dies schleimige, füßliche, widerliche Selbstlob! Der die sich auf die Lohnbewegung beziehen. Es folgt eine sehr rege ziehungspflicht der Behörde auferlegt wird, steht ihr allerdings Fürsorgetag hätte reichliche, überreichliche Schäden unseres Für­fein Recht auf Erziehung gegenüber, wohl aber dort, wo diese forgesystems, aufzudecken gehabt. Dadurch hätte er sich ein Verdienst Pflicht im Bürgerlichen Gefeßbuch dem Vater auferlegt ist. Die erworben, nicht durch die Vertuschungssalbadereien. Die unab­foziale Fürsorgeerziehung ist schon im 15. Jahrhundert in der hängige Presse wird, unbeirrt um bertuschende Informationen, die Nürnberger Bettelordnung und im Augsburger Reichstagsabschied zum Himmel schreienden Mängel unseres Fürsorgewesens niedriger ven 1500 ausgesprochen. Dort wird schon gesagt, daß ungeeig­

Diskussion,

in der die Vertreter aus den verschiedenen Orten ihrer Meinung über die Lohnbewegung Ausdruck geben, Anträge begründen und besondere Wünsche vortragen, Im allgemeinen zeigt es sich, daß man mit den Ausführungen des Referenten durchaus einverstanden des Vorstandes keine

neten Eltern die der Verwahrlosung ausgesetzten Kinder fort. hängen: im Interesse der Allgemeinheit und vor allem im Interene Meinungsverschiedenheit herrscht.

Der Verbandstag der Holzarbeiter.

Die gestrige Vormittagssitzung beschäftigte sich fortgefeht mit gemein von der Notwendigkeit zentraler Verhandlungen überzeugt

Unsere Lohnbewegung.

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Wiederholt wurde in der Diskussion betont, daß wenn auf genommen werden können. Es ist nicht in jedem Falle der Ver- der armen schuldlosen Kinder. seiten der Arbeiter hier und da in der Tarifbewegung Disziplin­wahrlosung gleich mit der Fürsorgeerziehung breinzuschlagen. Auch brüche vorgekommen sind, diese meist von den Arbeitgebern provo die Schutzaufsicht kann bedeutende Erfolge erzielen, wenn, wie ich es mache, den. Eltern gesagt wird, daß sie die Anweisungen dessen, ziert wurden. An die Tarifverhandlungen knüpften die Dis kussionsredner verschiedene Forderungen. Wenn man auch all­der die Schußaufsicht führt, rricht unbedingt befolgen müssen, wenn fie fie für unrichtig halten, sondern daß sie sich an den Vormund­war, protestierten doch mehere Delegierte gegen die Versuche der schaftsrichter wenden können. Gleichzeitig muß aber den Eltern dem Punkt Arbeitgeber, die örtlichen Vertreter bei den Tarifverhandlungen gesagt werden, daß, wenn sie die Ratschläge aus Torheit miß­Zunächst beendete Neumann- Berlin sein bereits am mehr und mehr auszuschalten. Es fomat bekanntlich nicht selten achten und absichtlich nicht befolgen, man ihnen wegen Pflichtver­fäumnis die Kindererziehung wegnehmen werde. Wer mit Ver- Dienstagnachmittag begonnenes Referat, dem im allgemeinen vor, daß Mitglieder des Holzarbeiterverbandes an Lohnbewegungen beteiligt sind, die vom Metallarbeiterverband geführt werden, und fonen und Dingen Bescheid weiß, für den ist es in Berlin stets folgendes zu entnehmen ist: möglich, solche Kinder unterzubringen. Denn wir haben eine reich Der Verbandsvorstand ist nicht der Ansicht, daß in der Tarif in dieser Hinsicht flagten mehrere Delegierte darüber, daß dieser gegliederte Charitas und viele reiche Leute, die bereit sind, für bewegung des Holzarbeiterverbandes Erscheinungen sich gezeigt Verband die Organisation der Holzarbeiter nicht früh genug in eine solche Schukaufsicht Geld herzugeben. Auch auf dem Lande haben sollten, die zu irgendwelchen grundlegenden Aenderungen Kenntnis sebe, wodurch eine erfolgreiche Durchführung solcher Be soll das Fürsorgegesetz die private Charitas nicht erschlagen, son- der seitherigen Taktik Veranlassung geben könnten, sondern ist wegung erschwert werde. Im allgemeinen zeugte der Verlauf der dern auch dort müssen Familien gesucht werden, die solche Kinder vielmehr davon überzeugt, daß die auf früheren Verbandstagen Diskussion dafür, daß man allerorts bereit und entschlossen ist, um Gotteswillen aufnehmen. Und das wird gelingen, wenn nur festgelegten Grundsäße sich im allgemeinen bewährt haben. Davon die bevorstehende Lohnbewegung einmütig und in vollem Einber Pfarrer und Lehrer fleißig dahinter sind. Bei mir gibt es teinen geugt auch der Erfolg der Tarifbewegungen der letzten Jahre. Was ständnis und nach reiflicher Ueberlegung mit dem Hauptvorstand Fürsorgebeschluß ohne vorherige vorläufige Unterbringung. Aber den gegenwärtigen Stand der Tarifverträge des Holzarbeiterver- und den übrigen maßgebenden Körperschaften des Verbandes ener wenn eine Fürsorgeerziehung nötig erscheint, darf der Beschluß bandes anbetrifft, ist zu sagen, daß im ganzen 662 Verträge in gisch durchzuführen. Von den zu diesem Punkt der Tagesordnung