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Behlerei ber Bagenhändler Helmuth Hinke bor dem Strafrichter| gaben der Bierfelsleitungen, die alljährlich in einer Bierbelsber zu berantworten. sammlung zu wählen sind, und die Aufgaben der ViertelsversammDer Angeklagte Damm arbeitete mit einem neuen Trid, auf lungen, von denen alle zwei Monate mindestens eine stattfinden welchen zahlreiche Kleine Geschäftsleute, Kohlenhändler, Gemüse- soll. Aus den Bestimmungen des Paragraphen ist hervorzuheben, händler usw. hereingefallen sind. Er erschien bei diesen und gab daß die Viertelsversammlungen das Recht haben sollen, sich mit an, er wohne in der Nähe und sei Kunde. Er erzählte dann, daß Vereinsangelegenheiten zu beschäftigen und hierzu Beschlüsse zu er irgend ein Möbelstück, welches er gekauft habe, abholen wolle. fassen. Diese Beschlüsse bedürfen der Zustimmung des Vorstandes Dazu brauche er einen Handwagen. Viele begnügten sich schon beziehungsweise der Generalversammlung. Diese Maßgabe vormit der Versicherung, daß er den Wagen am Abend wiederbringen ausgesetzt, sollen die Viertelsversammlungen auch das Recht haben, werde. Andere verlangten eine genügende Legitimation. Zu diesem Anträge zu den nationalen Kongressen zu beraten und zu be8wede hatte der Angeklagte Mietsvertragsformulare ausgefüllt, schließen, sowie die Berichte von diesen Kongressen entgegenzunachdem er sich die Namen des Mieters und des Vermieters aus nehmen. Des weiteren sollen die Versammlungen dazu dienen, dem Adreßbuch abgeschrieben hatte. Auf Grund dieser Legi- Aufklärung, Bildung und Geselligkeit zu fördern. Die letteren timation" ließen sich viele Geschäftsleute verleiten, ihre mit Hilfe Veranstaltungen sind tunlichst einheitlich zu gestalten. ihrer Ersparnisse mühsam erworbenen Wagen, die sie täglich Dann wurde erst die Beratung über§ 10 des Entwurfs, dem brauchten, dem Angeklagten auszuhändigen. Die auf diese Weise Kardinalpunkt des Ganzen, vorweggenommen. Es handelt sich um erschwindelten Wagen verkaufte der Angeklagte sofort an den Mit- die Festlegung des Delegationssystems für die Zuangeklagten Hinze, der erst in der Quibowstraße und dann in der sammenseßung der Kreisgeneralversammlung. Nach sehr lebhaftem Scharnweberstraße in Reinickendorf eine Wagenhandlung betrieb. Für und Wider wurde§ 10 mit einem Zusatz mit 527 gegen 414 Dieser kaufte die Wagen für einen Schleuderpreis, und zwar mit Stimmen angenommen. Er lautet. unter bis zu 5 Stück pro Woche. Dieses Treiben dauerte mehrere Monate, bis infolge der Warnungen in den Zeitungen ein Händler, bei dem der Angeklagte erschien, dessen Verhaftung veranlaßte. Das Gericht erkannte gegen Hinge auf ein Jahr Gefängnis unter Anrechnung von einem Monat der erlittenen Untersuchungshaft, gegen Damm auf 1½ Jahre und gegen die Ehefrau D. auf einen Monat Gefängnis.
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Die Besetzung der Kreisgeneralversammlung erfolgt durch Delegierte. Berechtigt und verpflichtet zur Teilnahme sind: a) Delegierte, die in den Bezirken zu wählen sind( auf je 20 Mitglieder entfällt ein Delegierter);
b) der engere Vorstand, die Abteilungsführer, der erste Bezirksführer, die Leiterinnen der Frauenleseabende, die Abgeordneten des Kreises und die Mitglieder der vom Kreise eingesezten Kommissionen. Anträge, welche zur Kreisgeneralverjammlung gestellt werden, müssen dem Vorstand vier Wochen bor Stattfinden derselben zugestellt werden. Der Vorstand Hat die eingegangenen Anträge rechtzeitig der Kreiskonferenz zu unterbreiten. Der Vorstand hat die Generalversammlung sechs Wochen vorher bekanntzugeben."
Um eine Bahnsteigkarte vor das Schwurgericht. Aus Halle a. S. berichtet man: Die formvollendete Schönheit" unferer Justizpflege wurde wieder einmal beleuchtet durch einen Schwurgerichtsprozeß gegen den Techniker Bröschold von hier. Pr. war mit einem D- 3uge von Nürnberg nach Halle gefahren und Wegen vorgerüdter Beit wurde nunmehr die weitere Berhatte bei Durchsicht seiner Drudsachen seine Fahrkarte versehentlich zum Fenster hinausgeworfen. Um durch die Bahnsteigsperre zu handlung vertagt. Die Generalversammlung soll zu dem Zwecke tommen, benutte er eine Bahnsteigtarte im Werte von 10 Bf., die am nächsten Dienstag fortgesetzt werden, und zwar soll die Einer vorher durchlochte. Bei Abnahme der Karte wurde sein Ver- berufung auf 8 Uhr erfolgen. brechen entdeckt. Man stellte ihn zunächst wegen einfacher Ur
fundenfälschung vor der Straftammer. Diese erklärte sich aber Die Lebensverhältnisse als Schicksale der proletarischen Jugend für unzuständig, da schwere Urkundenfälschung vorzuliegen scheine; lautete das Thema einer von der Kinderschutzkommission am Mitt ein Verbrechen, das mit Zuchthaus und bei zubilligung mildernder woch einberufenen öffentlichen Versammlung, die sehr gut besucht Umstände mindestens mit drei Monaten Gefängnis bestraft wird. war. Das Referat hatte Genoffe S. Barenthin übernommen, Nachdem dann noch mal drei Richter, ein Staatsanwalt, ein Rechts- der als Vorsitzender der Kinderschußtommssion, auf ein reichhal anwalt und zwölf Geschworene sich um die„ berfligte" Starte die tiges Material gestützt, ein großzügiges, erschütterndes Bild von Stöpfe angeftrengt hatten, tam man zur Freisprechung. Und was der Lage der arbeitenden Klasse und im Anschluß hieran von den mag bei der Voruntersuchung für Gehirnschmals verbraucht worden Nöten der proletarischen Jugend entwarf, die, licht. und freudlos, fein? Ist das nicht ein Zeichen einer gründlichen, gesunden und schlecht genährt, gekleidet, gepflegt, in grauer, trostloser Dede ihre zeitgemäßen Rechtspflege?
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Kindheit verlebt.
Beffer bon 1-18 Jabeest and edg und Einführung des obligatorischen Fortbildungsschuhunter. richts für beide Geschlechter.
2. Schaffung einer Aufsichtsbehörde unter Beteiligung ber Arbeiter zur wirksamen Kontrolle des Kinderschutzgesetzes. Vermehrung der Gewerbeaufsichtsbeamten und Heran ziehung von Aufsichtspersonen aus den Kreisen der Arbeiter und Arbeiterinnen, um einen erhöhten Schuh für die jugendlichen Arbeiter zu ermöglichen.
3. Unentgeltliche Speisung und Kleidung der Schulkinder. Unentgeltliche Lieferung von Lehrmitteln und regelmäßige schulärztliche Untersuchung. Förderung der Zahlpflege. Unentgeltliche Behandlung in Strankheitsfällen und Liefe rung von Medikamenten und Heilmitteln. Errichtung von Ferien.Erholungsheimen, Ferien- Kolonien, Cool- und See bädern, Waldschulen und Milchkuren. Ausreichende staats liche Fürsorge für Ziehfinder, Einführung obligatorischer Spiel-, Schwimm-, Turn- und Wanderstunden, Förderung bon Schulausflügen und Reisen.
4. Fordern insbesondere die Versammelten bot der Stadt Berlin für die Uebergangszeit bis zur reichsgefeßlichen Ein führung von Kinderschutzbehörden, sofortige Schaffung eines Kinderschuhamtes und die Errichtung von Kinderhorten und Kinderbewahranstalten.
Die Versammelten geloben, daß fie mit allen Rräften an ber Beseitigung der kapitalistischen Produktionsweise, als ber eigent lichen Ursache des Kinderelends und für Einführung der sozia. listischen Gesellschaftsordnung tätig sein wollen, da nur hierdurch Not, Elend und Ausbeutung, auch der Kinder, ein ficheres Ende bereitet werden kann.
Genosse Christian teilte seine Erfahrungen mit, bie er als Kontrolleur der Kinderschußkommission gemacht hat. So meinte ein Schußmann, dem er sagte, daß es doch für die Bolizei ein Leichtes wäre, bie schulpflichtigen Stinber, die bes Morgens auf der Straße bei der Arbeit gesehen werden, vor der Ausbeutung su schüßen: ja, dazu seien Sie, die Kinderschuskontrolleure bal Genoffe Detlon nahm ebenfalls das Wort und hob be sonders die schädlichen Wirkungen der Kinos auf die Jugend hervor.
Genoffe Saß ist der Meinung, baß wir vorerst ben Hebel nicht bei den Stindern, sondern bei den Eltern ansehen und ihnen die Berwerflichkeit der Stinderarbeit Harlegen müffen.
Mit Temperament und Wärme ging auch Genoffin Fahren. wald auf die Frage der Kinderausbeutung ein. Jene Eltern, bie ihre Kinder dieser Ausbeutung unterwerfen, ohne es unbedingt nötig zu haben, müßten ohne weiteres zur Bestrafung gebracht werden. Aus ihren reichen Erfahrungen teilte fie padende und ergreifende Bilder aus dem Elend der Arbeiterkinder mit. Be sonders schlimm graffiert die Kinderausbildung in den Gegenden, wo der Krabbenfang betrieben wird, desgleichen in den Gefilden Thüringens , deren Bewohner ihre Kinderchens schon im zarteften Alter in die Fron der Heimarbeit zu pressen, durch die Not ge zwungen find. Das alles aber kann uns nicht hindern, energisch mit der Kinderarbeit aufzuräumen. Es gilt, die Aufklärung und Agitation in der entschiedensten Weise zu betreiben, um die ge
Die Folgen dieser Verhältnisse zeichnete der Redner, oft von Zustimmungs- und Entrüstungsäußerungen unterbrochen, in beredten Worten und verlangte einen durchgreifenden und energischen Schutz für die armen Proletarierkinder. Mit kurzen Strichen legte er die Forderungen dar, die die Sozialdemokratie hierzu aufstellt und ließ sein Referat in einem zündenden Appell austlingen, mit aller Kraft für die Sozialdematratie und deren samten Zustände zu beffern. Biele zu wirken. Dann werde mit der Not des Proletariats auch Sie Not der Proletarierjugend endgültig beseitigt( Großer
hatte am Dienstag in den Konkordia- Feft fälen eine zahl reich besuchte außerordentliche Generalversamm= Beifall.) I ung, die sich mit wichtigen Organisationsfragen beschäftigte. Es handelte sich zunächst um die Schaffung von Aus- Referenten führungsbestimmungen zum Statut in Verbin=
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mit der geplanten Einführung des
Delegationssystems für die Zusammensetung der Kreisgeneralversammlung. Es lag der von einer Kommission vorbereitete und von der Kreiskonferenz in zwei Sigungen festgestellte Entwurf vor, außerdem eine Reihe von Anträgen dazu, die aus den Reihen der Mitglieder gestellt wurden. Die Verhandlungen führten zu lebhaften Diskussionen, die von dem großen Interesse der Mitglieder an der Angelegenheit zeugten. Der§ 1, der ohne Aenderung in der Fassung des Entwurfs angenommen wurde, besagt:
„ Der Wahlverein im 4. Reichstagswahlkreis besteht aus den Stadtteilen Oft und Südost und umfaßt das Frankfurter , Stra Iauer, Petersburger, Landsberger, Koepenider und Görlitzer Biertel. Jedes Biertel teilt sich in Abteilungen, die bis acht Reichstagswahlbezirke umfassen."
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Bu§ 2 des Entwurfs wurden verschiedene Anträge aus der Versammlung angenommen und er dann mit den entsprechenden Henderungen zum Beschluß erhoben. Danach regelt§ 2 die Aufneakadbrok
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Genoffin Demmning ergänzte die Ausführungen des sehr wirkungsvoll und unterbreitete der Bersammlung nachstehende Resolution: " Die öffentliche, von der Kinderschußkommission einberufene Versammlung erklärt:
Durch die heutige Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung wird die Jugend des Proletariats körperlich und geistig auf das empfindlichste geschädigt.
Die Versammelten erheben lauten Proteft gegen die Wer nachlässigung der Kinder und Jugend durch Staat und Ge. meinden.
Das Kinderschutzgesetz vom Januar 1904 erfüllt nicht im entferntesten die Ansprüche, an gefeßlichen Schuß der Kinder, die zur Berhütung vorzeitiger Verwüstung ihrer förperlichen, geistigen und fittlichen Sträfte geftellt werden müssen. Die Ber jammelten fordern deshalb:
Genoffin Lohse berichtete von ben trefflichen Erfolgen, die die tätigen Genossen und Genoffinnen bei ihrer Arbeit zu ver zeichnen haben. Nicht die Hoffnung auf die Polizei, sondern auf bie eigene Straft sehen, das sei nötig. Hätten die Eltern der betreffenden Kinder erst geschen, daß wir es gut mit ihnen meinen und das Beste wollen, so gewönnen wir auch ihr Vertrauen, das habe die Erfahrung gelehrt und bestätigt.
Genoffin Heide wünscht, daß zur Agitation und Aufklärung das Referat des Genossen Barenthin in Drud erscheinen möge. Für das Eingreifen der Polizei sei sie nicht, besser sei es, ohne diese auszukommen und mit Güte und Ermahnung einzuwirken, um so mehr, als ja doch fast ausschließlich bittere Not die Eltern aur Ausbeutung ihrer Kinder treibe.
Genoffe Seiler unterstüßt den Antrag der Genossin Heide, die Rede Barenthins als Flugschrift herauszugeben. Gine völlige Beseitigung der Kinderarbeit werde es allerdings nicht geben, fo lange es eine tapitalistische Gesellschaftsordnung gibt. Pflicht aller Proletariereltern sei es auch, ihre Kinder ber bürgerlichen Jugendbewegung fernzuhalten und sie der proletarischen zuzu führen.
1. Verbot jeglicher Erwerbsarbeit schul- und borschulpflich tiger Kinder in Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft, bei Nach einem kurzen Schlußwort Barenthins, der erklärte, häuslicher Arbeit, bei Boten- und Gesindediensten. Aus. daß man nicht zu schroff vorgehen, sondern durch Ermahnungen dehnung der Schulpflicht auf das vollendete 14. Lebensjahr. und Vernunftgründe einwirken möge, wurde die Resolution ein. Herabsehung der Marimalarbeitszeit für jugendliche Ar- stimmig angenommen, desgleichen der Antrag Heide .
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