Einzelbild herunterladen
 

§ 218. In Leipzig wurde gegen 29 Frauen und Mädchen verhandelt, die sich des Vergehens gegen da» keimende Leben schuldig gemacht hatten. Wie aus der summarischen Urteilsbegründung hervorging. haben die verschiedensten Gründe die Angeklagten bewogen, sich jener Frau anzuvertrauen, die eS durch Buchführung und Auf- bewahren von Briefen verschuldet hat, daß so viel Unglück über viele Familien gekommen ist. Tie meisten sind aus purer Not zu dem Schritt gedrängt worden, sei es, daß sie als Familieninüttcr die Zukunft der Ihren zu bedenken hatten, fei es, daß sie als lcdige Erwerbstätige ihren Beruf und ihr Brot gefährdet sahen. Eine Mutter, die ihr Kind zu dem Vergehen angestiftet hat, muß dies mit 8 Monaten Gefängnis bezahlen, eine Frau, die ihrer Freundin einen guten Rat zu geben glaubte, soll dafür drei Monate büßen. Eine Frau, die Grund hatte, bei eintretender Schwangerschaft für ihr Leben zu fürchten, ist trotzdem noch mit einigen Wochen Ge- fängnis bestraft worden. Keine der unglücklichen Frauen hat aus purem Lcichlsinn oder Mutwillen gehandelt, ße alle trieb die eherne Notwendigkeit: sie mutzten ihre Position. behaupten, die in dem gelobten Gegenwartsftaat durch eine Schwangerschaft gefährdet war. Diese Auffassung hat augenscheinlich auch das Gericht gehabt, denn eS hat sämtlichen Angeklagten nnldernde Umstände zugebilligt, so daß sie vor dem Zuchthause bewahrt blieben. Aber die Strafen, die auf Grund unserer Gesetze für das in Frage stehende Vergehen an- gedroht werden, sind auch bei Zuerkennung mildernder Umstände noch furchtbar hart._ Erfolge der katholischen Arbeiterinnenvereine in der Pfalz . In dem Organ des Verbandes süddeutscher katholischer Ar- beiterinnenvereine findet sich folgende charakteristischeBriefkasten"- notiz: L. H. i. P.Warum liest man denn gerade von den Pfälzern keinen Bericht mehr in derArbeiterin"? So fragen Ihre Mit- glicder. Die Redaktion hat sich auch schon manchmal diese Frage borgelegt; noch mehr, sie hat sich schon bemüht, über den Stand der Arbeiterinnenfrage in der Pfalz , über die wirtschaftliche Lage der Arbeiterinnen eigene Artikel zu bekommen. Leider blieben alle Versuche bisher ohne Erfolg. Mir dünkt, daß die Sozial- demokratie zuerst noch mehr Verheerungen unter den Arbeite- rinnen der Pfalz anrichten muß, ehe man der kath. Arbeiterinnen- vereinsbetvegung die gebührende Beachtung schenkt. Es ist das ein recht bitteres Bewußtsein. Bisher scheint eS also in der Pfalz nur Nichtachtung des katholischen Arbciterinnenvereins zu geben. Das erregt bei uns durchaus kein bitteres Bewußtsein. Ueber den Stand der Arbeite. rinnenfrage und die Lage der Arbeiterinnen in der Pfalz Berichte zu erhalten, kann doch aber gar nicht schwer werden. Man wende sich nur an die richtige Stelle, die Gewerkschaften und die politische Organisation in der Pfalz ! Tie Frau in der Kommune. Eine soeben angestellte Enquete ergibt, daß in Baden bereits in 42 Städten 160 Frauen in städti- scheu Koimnifsionen tätig sind: in Schulkommissionen 62, in Hon- dels- und Gewerbeschulkommissioncn 24, in Armcnkommissionen 49, in den Kommissionen für öffentliche Gesundheitspflege 12 und in Kommissionen für nützliche und soziale Angelegenheiten 13 Frauen. Dazu kommt noch Mannheim , das in 19 Kommissionen 44 Frauen hat._ 0cncbt9- Zeitung. Urteil im Prozeß Kaim. In dem großen Unterschlagungsprozeß, über dessen Inhalt wir berichteten, wurde gestern das Urteil verkündet. ES lautet gegen den Agenten Georg Kaim auf 4 Jahr« 6 Monate Gefängnis, 2560 M. Geldstrafe evcnt. noch 259 Tage Gefängnis und 5 Jahre Ehrverlust. Ter Angeklagte wurde in Haft genommen. Der Ge- richtshof hat den Angeklagten in fünf Fällen des Betruges, in einem Fall der Unterschlagung, ferner des Bankrotts für schuldig btfundcn. Da» Urteil hob u. a. he.-vor. daß die Versicherung der Firma Heycr, d. h. deren Inhaber, daß sie getäuscht worden seien, dem Gerichtshof den Eindruck der vollsten Glaubwürdigkeit gemacht babc. Diese hochanständigen Leute seien durch den Angeklagten ge- schädigt worden, der es verstanden habe, sie mit immer größerem Vertrauen zu seiner Person zu erfüllen. Ter Gerichtshof habe eine fortgesetzte Handlung angenommen. Auch in den Fällen Thomas u. Rost und Clemens u. Wittkowski sei der'Betrug bzw. die Unterschlagung erwiesen. WaS den Darlehnsschwindel seitens des Angeklagten betrifft, so sei das Gericht der Ueberzeugung, daß auf feiten der Herren Wittkowski irgendwelche unreellen Maß- nahmen nicht festzustellen sind. Bei der Strafabmessung ist folge» des erwogen: Dem Angeklagten konnte nicht widerlegt werden, daß er aus den Transaktionen große persönliche Vorteile nicht gezogen und nennenswerte Beträge nicht hinter sich habe, ferner hat er den Schaden zum Teil wieder gut gemacht. Andererseits aber war zu berücksichtigen, daß die Verfehlungen sich über einen großen Zeit- räum erstreckten und daß durch ihn die Firma Heyer an den Rand des Konkurses geführt worden ist und einen Zwangsbergleich ein­gehen mußte, die andere Firma aber zusammengebrochen ist. AuS diesen Erwäaungcn sind dem Angeklagten mildernde Umstände versagt Worten.___ Polizeistunde und Lokalfchluß. Eine Polizeiberordnung des Regierungspräsidenten zu Posen bestimmt: Wenn für eine Ortschaft(des Regierungsbezirks), in welcher an Lohn- und Borschußzahltagen infolge übermäßigen Ge- nusses geistiger Getränke Störungen der öffentlichen Ordnung vor- gekommen sind, von der Ortsvolizeibehörde bestimmte Tage als Lohn- und Vorschußzahltage festgestellt sind, kann die Ortspolizei- behördc allgemein oder für bestimmte Wirtschaften eine frühere Polizeistunde als die regelmäßige festsetzen. Nun hat der Polizeipräsident von Pose» durch Bekanntmachung vom 12. Oktober 1911 für das Gebiet der Stadt Posen alle Sonn- abende für Lohn- und Vorschutzzahltage im Sinne jener Verord- r:ung des Regierungspräsidenten erklärt und vorgeschrieben: An diesen Tagen sind Gast- und Schanlwirtschaften hinsichtlich der Räume, wo der Ausschank gewöhnlichen Branntweins betrieben wird, um 5 Uhr nachmittags zu schließen» d. h. die bezeichneten Räume müssen um 5 Uhr geschlossen werden und es sind von da ab in ihnen keinerlei Gäste zu dulden. Eine große Anzahl Poscnscher Gastwirte(Dhter und� Gen.) wurden wegen Uebcrtretung der Bekanntmachung des Polizei- Präsidenten tn Verbindung mit der Verordnung deS Regierungs­präsidenten angeklagt. Das Landgericht hob das freisprechende Urteil des Schöffen­gerichts auf und entschied im Gegensatz zu diesem, daß die Bekannt- machung des Polizeipräsidenten vom 12. Oktober 1911 gültig sei. Die Angeklagten legten gegen das landgerichtliche Urteil Rc- Vision beim Kammcrgericht ein und machten geltend, daß die Be- kanntmachung dez Polizeipräsidenten ungültig sei. Das Kammergrricht hob am Mittwoch das Urteil deS Land­gerichts auf und sprach die Angeklagten frei. Es erklärte die Bc- kanntmachung des Polizeipräsidenten vom 12. Oktober 1911 für ungültig und führte kurz auS: Nach seiner Bekanntmachung habe der Polizeipräsident nicht die Polizeisti-nde anderweit festgesetzt für die betreffenden Lokalitäten, wozu ihn d'e Verordnung des Regierungspräsidenten ermächtigte, sondern er habe überhaupt die gänzliche, uneingeschränkte Schließung der betreffenden Lokalitäten an den Lohn- und Vorschußzahltagen von b Uhr nachmittags ab angeordnet. Dazu sei er aber nicht berechtigt gewesen. Daraus ergebe sich die Freisprechung. Erfurter Streifjustiz. Wegen angeblicher Mißhandlung eines Arbeitswilligen während der vorjährigen Metallarbeiteraussperrung in Erfurt wurden am Dienstag zwei Arbeiter zu? schwerer Strafe verurteilt. DieMiß- Handlung" bestand nach der Beweisaufnahme darin, daß der eine Angeklagte K. dem Arbeitswilligen Okko Jung einen Stöck forknahm und der zweite Angeklagte N. dem Arbeitswilligen einen Schlag mit der Hand gab. In der ersten Verhandlung am 31. Oktober v. I. wurden die Angeklagten zu 5 Monaten, 3 Wochen und zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt; der Staatsanwalt hatte je drei. Monate beantragt. Das Reichsgericht hob das Urteil auf» weil § 153 G.-O. zu Unrecht angezogen worden war. In der erneuten Verhandlung beantragte der Staatsanwalt, das Strafmaß nicht herabzusetzen, jedoch ließ das GerichtMilde" walten: es ver- urteilte den Angeklagten K. zu 4 Monaten� 2 Wochen und den Angeklagten N. zu 5 Monaten Gefängnis. Versammlungen. Eine außerordentliche Branchenversammlung der Kranken- kassenangestellten war von der Leitung der Ortsgruppe Berlin des Verbandes der Bureauangestellten am Dienstag nach denMusiker- sälen" einberufen worden, um zu dem vom Verbandsvorstand aus- gearbeiteten Entwurf einer Dienstordnung Stellung zu nehmen. Das Referat hatte Giebel übernommen, welcher eingangs seiner Ausführungen erklärte, daß die späte Veröffent- lichung des Entwurfs, welche bei den Mitgliedern eine große Miß- stimmung hervorgerufen habe, nicht dem Verbandsvorstand zur Last zu legen sei. Der Vorstand des Verbandes der Ortskranken- lassen, der vom Krankenkassentag in Dresden den Auftrag er- halten habe, eine Dienstordnung auszuarbeiten, habe eine Ver- ständigung mit dem Verbandsvorstand der Bureauangestellten illu- sorisch gemacht und dann selbsiänbig einen Entwurf ausgearbeitet, der aber der Oeffentlichkeit nicht unterbreitet worden ist. Dieser Entwurf berücksichtige aber so wenig die berechtigten Forderungen der Krankenkaffenangestellten, daß sich der Verbandsvorstand ver- anlaßt sah, einen Gegenentwurf auszuarbeiten, welcher ebenfalls dem diesjährigen Krankenkassentag, der vom 4. 6. August in Köln stattfindet, vorgelegt werden soll. Die in diesem Entwurf enthal. tenen Forderungen, seien auf das Mindestmaß herabgedrängt worden, um von vornherein keinen Anstoß beim Krankenkassentag zu erregen; es werde nur das unbedingt Erreichbare gefordert. Die wichtigste Förderung sei die Sicherung der Existenz der An- gestellten. Der Anstellungsvertrag, der heute bestehe, greife ja ganz gewaltig in das Kiindigungsrecht der Kassenvorstände ein, weswegen diese ob ihrer Zustimmung zu diesem Vertrage vielen Angriffen ausgesetzt gewesen seien. Es ist aber trotzdem dieser Punkt in dem Entwurf wieder aufgenommen worden, obgleich eine Reihe von Kasscnvorsiänden überhaupt keine Einengung des Kündigungsrechts haben wollen. Die Verjährungsfrist für einmal erteilte Verwarnungen sei aber fallen gelassen worden; in dieser Frage ist die Konzession gemacht worden, daß ohne Rücksicht auf die zeitliche Entfernung wegen wiederholter Pflichtvergessenheit und Verwarnung die Kündigung ausgesprochen werden kann. Ferner enthalte der Entwurf die Einteilung der Angestellten in fünf Gruppen; diese Einteilung spiele für Berlin keine Rolle, da hier wohl nach wie vor nur drei Gruppen gebildet werden wür- den. Die Einteilung in fünf Gruppen berücksichtige nur die Ve» Hältnisse in Sachsen , wo es Brauch sei. jugendliche Angestellte bis herab zu 16 Jahren zu beschäftigen. Redner empfahl der Versammlung, diesem Entwurf ihre Zustimmung zu geben, da er die Forderungen enthalte, die der Verbandstag aufrecht erhalten habe. In der hierauf folgenden Generaldiskussion wurde teils für, teils gegen den Entwurf Stellung genommen. Die Gegner desselben führten aus. daß es nicht zu verstehen sei, daß Verschlechterungen platzgreifen sollen, obgleich das Gesetz dazu nicht zwinge. Nachdem man verschiedene Artikel imBureau- angestellten" vor Erscheinen des Entwurfs gelesen habe, sei man sehr enttäuscht gewesen, als der Entwurf veröffentlicht wurde. Der Entwurf einer Dienstordnung für die Angestellten der BcrufSgenossenschaften enthalte mehr Verbesserungen. In der anschließenden Spezialdiskussion wurden die Vorschläge einer Kommission, welche von der Vertrauensmännerversammlung gewählt worden war, um entsprechende Abänderungsanträge für den Entwurf auszuarbeiten, nach eingehender Debatte gutgeheißen und auch aus der Versammlung heraus noch Streichungen und Ab- änderungen beantragt und vorgenommen. Die Versammlung brachte zum Ausdruck, daß diese Forderungen nur berechtigt seien, und erwartet von dem Krankenkassentag so viel soziales Empfinden, daß diese Forderungen keinem Widerstand begegnen werden. An unserem Bericht über die Versammlung der Kinderschutz- kommission wird uns berichtigend mitgeteilt, daß der Genosse Christian nicht Kontrolleur der Kommission ist; er gehörte der- selben vielmehr früher als Helfer an. Der Name des Genossen, der auf die Schädlichkeit der Kinos hinwies, ist nicht«,D e t l o n, sondern D e t l o f._ Hub aller Welt. Daa LuftlchiffSchwaben'4 verbrannt 30 Personen verletzt. DaS in Düsseldorf stationierte Zeppelin-LuftschiffSchwaben" ist am Freitagmittag nach einer glücklich verlaufenen Fahrt, auf seinem-Änkerplahe neben der Ballonhalle von einem Windstoße erfaßt worden, der das Luftschiff mehrere Meter. emporriß. Dabei wurde die Hülle des Luftschiffes ausgerissen, die Gasballons ent- lernten sich und das entweichende Gas kam zur Explosion. Der entstehende Brand vernichtete das Luftschiff fast vollständig. Durch die Explosion wurden etwa 36 Personen verletzt, darunter sieben schwer. Unter den Verletzten befindet sich auch der Führer des Luftschiffes, Oberingenieur Dörr. Ueber die Katastrophe wird uns auS Düsseldorf folgende Darstellung gegeben: Im stolzen Fluge war heute vormittag um MIO Uhr das imposante LuftschiffSchwaben" von Fbankfurt kommend nach schöner Fahrt über dem Flugplätze angelangt. Es war um 6 Uhr heute früh in Frankfurt a. M. aufgestiegen, um in Düsseldorf stationiert zu werden und Passagierfahrten zu unter- nehmen. Irgend welche Schwierigkeiten hatten sich während der Fahrt nicht gezeigt, auch die Motoren funktionierten tadellos. AIS das Luftschiff sich Düsseldorf näherte, fuhr ihm der Parsevalballon Charlotte" entgegcen, der die Luftschiffhalle geräumt hatte, um dem großen Bruder Platz zu machen. Plötzlich aber setzte ein ziemlich heftiger Sturm ein, und man hatte daher Be- denken, das Luftschiff in die Halle hineinzubringen, weil man fürchtete, daß bei dieser Operation sich wie bei ähnlichen Anlässen ein Unfall ereignen könnte. Man verankerte daher das Luftschiff int Freien und suchte es nach Möglichkeit zu sichern. Um die Mittagsstunde wurde der Wind aber immer heftiger und gegen %2 Uhr setzte mit einem Schlage eine sturmartige Boe ein, die das Luftschiff einige Meter hoch emporriß. Die Hülle wurde auf- gerissen und die Gasbehälter, die gleichfalls Beschädigungen er- litten hatten, als das Luftschiff durch den erhaltenen Stoß durch- brach, begannen sich zu entleeren. AuS bisher unbekannter Ursache entzündete sich eine GaSzelle, und eS erfolgte eine große Explosion, die in wenigen Minuten den stolzen Lustkreuzer zerstörte und nur die Gerippe übrig ließ. Leider ist eS nicht beim Materialverlust geblieben, sondern die Katastrophe führte die Verwundung einer grckßen Reihe von Personen herbem JnL- besondere wurden hierbei die Soldaten betroffen, die bestimmt waren, die Seile des Luftschiffes zu halten, und auch die Be- dienungsmannschaften wurden in die Katastrophe mithineingezogen. *** AuS der Unglückschronik der Zeppelinschiffe. Der erste Lenkhalloii. der einem Unfall zum Opfer fiel, d'er L". Z. 2, dessen Erbauung itt Een November 1905 fällt. Im Januar 1966 wurde es nach einer glücklichen Landung vom Sturm zerstört. Dann folgte die Katastrophe von E ch t e r d i n g e n, bei welcher L. Z. 4 nach Ausführung der von der Militärbehörde zwecks Uebernahme vorgeschriebenen Uebungsfahrt total vernichtet wurde. Der Ersatz dieses Schiffes, O. Z. 5, der im Mai 1969 seinen ersten Aufstieg machte, erlitt bei Göttingen eine schwere Havarie, konnte aber umgebaut werden und wurde als Z. II vom Reich übernommen. Das Schicksal spielte dem Luftkreuzer abermals böse mit und brachte ihn bei Weilburg zum scheitern. Auch den L. Z. 7, der für Passagierfahrten der Frankfurter Delag- Gesellschaft bestimmt war, traf das Unglück. Er strandete im Teutoburger Walde, als er diePressefahrt" unternahm. Dann folgte die Katastraphe des L. Z. 6, der nach seiner glänzen- den Fahrt nach Berlin bei Bülzig schwer verunglückte. Am 14. September vorigen Jahres wurde O. Z. 6 durch Feuer zer­stört. das beim Ausfüllen des Benzin in die Hintere Maschinen- gondel entstand. Die Explofionskatastrophe bei Schönebeck a. E. Ueber die bereits gestern gemeldete Explosion in der A l.l e n» dorffschen Sprengstoff- und Patronenfabrik Schönebeck a. E. werden uns noch folgende Einzelheiten ge- meldet: Die Fabrik, inmitten weiter Zuckerrübenfelder, auf der Feldmark von Groß-Salze gelegen, beschäftigt 250 Arbeiter. Ver- arbeitet wird in der Hauptsache Dorphit und eine Spezialmarke der FabrikAlldorphit". Aus bisher noch nicht aufgeklärter Ursache explodierten im Waschhaus die dort bearbeiteten Stoffe und dieses sowie das benachbarte Trockenhaus flogen mit donner« ähnlichem, weithin hörbarem Knall in die Luft. Meterdicke Eisenträger wurden wie Halme geknickt und Eisen- teile und Fenstertrümmer wurden weit ins Feld hinausgeschleudert. In den Nachbarorten Groß-Salze, Schönebeck a. E. und Frohse wurden zahlreiche Fensterscheiben durch den gewaltigen Luftdruck zertrümmert, vielfach löste sich der Kalk von den Fassaden der be- nachbarten Häuser. Der schrecklichen Katastrophe sind leider auch blühende Menschenleben zum Opfer gefallen. Sofort getötet wurden vier Personen, schwer verletzt drei und leicht verletzt eine Person. Die Namen der Toten sind: Arbeiter Reinicke.Göhre» Rätsel und Meister Meyer. Letzterer wurde fast bis zur Un- kenntlichkeit verstümmelt unter den Trümmern hervorgezogen. Schwer verletzt sind die Arbeiter Lindner. Schüßler und Hadert, leicht verletzt der Arbeiter Krummbiege l. Die Verunglückten mit Ausnahme deS getöteten Arbeiters Göhre find sämtlich verheiratet. Die furchtbare Explosionskatastrophe ist übrigens yicht die erste dieser Art. Bereits am 6. Mai 1909 und genau ein Jahr später. am 6. Mai 1910, flogen verschiedene Teile der Fabrik in die Luft und töteten mehrere Arbeiter. Jetzt wie damals war die Ursache wohl in einer Ueberhitzung des verarbeiteten Mate- r i a l S(Salpetersäure, Alkohol, Quecksilber usw.) zu suchen. Klar» heit wird jedoch kaum zu schaffen sein, da die unmittelbaren Augen- zeugen der Explosion sämtlich tot sind. Der General der Dominikaner vor Gericht. Aus Rom wird uns geschrieben: Ein Dominikanermönch namenS Trischitta hat gegen den General seines Ordens eine Schadenersatzklage anhängig gemacht, die zurzeit vor dem römischen Appellationsgericht verhandelt wird. Vor einigen Jahren wurde der Mönch Trischitta an die hiesige kirchliche Hochschule des hl. Thomas von Aquino als Lehrer der Philosophie berufen. Diese Berufung, die nicht durch den General des Ordens, sondern durch eine andere Instanz erfolgt, trug ihm die Feindschaft seiner Vorgesetzten ein. die diese Stelle gern einem Franzosen oder Deutschen zugedacht hätten, da diese beiden Nationen im Dominikanerorden das Ueber- gewicht haben. Es wurde daher den, Mönch geraten, die Stell« nicht anzutreten. Als er dem Rat nicht folgte, wurde er in Rom in jeder Weise verfolgt. Matt, verweigerte ihm ärztlich verordnete Bäder unter dem Vorwande, baß der Orden für sie zu arm wäre. Während der Mönch krank war, wurde er im Hochsommer dienstlich nach Sizilien geschickt. Da er bei einer höheren kirch- lichen Instanz vorstellig wurde, setzte eS der General durch, daß der Mönch bei seinen Ausgängen von zwei Polizisten, die die römische Polizeidireltion zur Verfügung stellte, beobachtet wurde. Auch seine Korrespondenz wurde widerrechtlich geöffnet. Schließlich stieß man ihn. unter Androhung von Gewalt aus dem Orden aus und inachte den kranken und mittellosen Mann obdachlos. Der beklagte Dominikanergeneral C o r m i« r macht geltend, daß der Dominikanerorden in Italien aufgehoben ist und also keine juridische Existenz hat, wogegen der Privatkläger anführt, daß der Orden tatsächlich besteht. waS er dadurch beweist, daß die Dominikaner unlängst in Rom einen Bauplatz für drei Millionen Lire erworben haben. Weiter hebt der Bellagte hervor, daß die Ausstoßung deS Mönches direlt vom Hl. Stuhl verfügt wurde, also ans Grund des GarantiegesetzeS zu keiner RechtSmaßnahme Anlaß geben kann. Die Rechtsvertreter des Privatklägers entgegnen darauf, daß das Garantiegesetz den Papst und seine Organe nur in bezug auf ihre Matznahmen religiöser Natur außerhalb der weltlichen Gerichtsbarkeit stellt, daß aber die zivilrcchtlichen Folgen, die die Ausführung der religiösen Maßnahmen nach sich ziehen, nicht der Immunität deS Hl. Stuhles teilhaftig werden können. Ein treffendes Betspiel christlicher Toleranz und Nächstenliebe. Bei einem Wirte Vrnndermild... DieKösliner Zeitung" bringt als Inserat das folgende sonder­bare Selbstbekenntnis eines Gastwirtes: Einem geehrten Pnblilum von Köslin und Umgegend die er- gebene Mitteilung, daß ich wegen Ueberhandnahme de« Ungeziefers gezwungen bm. die Verabfolg» ng von Diners und EouperS einzustellen, um mich dadurch vor Strafe zu schützen. Hockachtungsvoll H. Metzke. Ob da nicht mancher, der bei dem Gastronomen speiste, nach- träglich noö�Bauchgrimmen bekommt? Meine Notizen. Djrri Streckenarbeiter überfahren. Der H-Zug 189 von Eisenach nach Eger ist Freitag früh bei Tröbsdorf in eine Kolonne Streckenarbeiter hineingefahren. Zwei Mann würden sofort getötet, einer schwer verletzt. Auch der Schwer- verletzte starb einige Stunden später im Krankenhause. Schwerer Betriebsunfall. In der Kruppschen Fabrik in Essen explodierte eine Giespfanne mit flüssigem Stahl. Die Masse ergoß sich über die darunter stehenden Arbeiter, von denen fünf lebensgefährlich verletzt wurden. Lebendig verbrannt. In einer chemischen Fabrik in Sos. nowice ist durch Benzinexplosion ein Brandschaden von 100 009 Rubel entstanden. Drei Arbeiter sind in den Flammen um» gekommen, ein vierter liegt hoffnungslos da» nieder. Das Testament deS Geisteskranken. Ein im Jrrenhause ver- storbener Rentner namens S a p e n e hatte dem König von Spanien sein ganzes, 2 Vi Millionen Frank betragendes Vermögen vermacht. In dem Erbschaftsprozeß, den die Schwester Sapcncs angestrengt hat, hat das ZtVilgericht von Saint Ga u d e n s (Dep. Oberpyrinäen) die Pflegerin ermächtigt, den König Alfons durch einen Gerichtsvollzieher aufzufordern, am 29. Juli vor dem Gerichtshof zu erscheinen.