fernStljirt noch auf lange Jahre bergonni sein woge, in IttuttArbeit für den Verband zu wirken. Der Verbandstag habeein gutes Stück Arbeit geleistet, das fruchtbringend auf die Agi-lation wirken möge. Das Jahr 1S13 werde voraussichtlich einSturmjahr werden, und da gelte eS um so mehr in altbewährterEinmütigkeit zusammenzustehen. �Mit brausenden Hochrufen auf den Verband wurde der Ver-bandstag um 4s4 Uhr geschlossen. i14 Ordevtlicher Uttbaudötilg der Schuhmacher.Dresden, 28. Juni.Die namentliche Abstimmung über die Erhöhung der Beiträge,die mit 38 gegen 37 Stimmen angenommen wurde, gab zu Beginnder Freitagssitzung Genossen Si m o n- Nürnberg Veranlassung, dieErklärung abzugeben, dah bedauerlicherweise gerade die Ver-trcter der großen Schuhzentren, wie Weißenfels, Pirmasens usw.,den Ernst der Lage nicht erkannt zu haben scheinen, denn geradesie sind schuld, daß der Beschluß«ine so knappe Mehrheit fand.Doch ergebe sich nun für alle die Pflicht, für die Durchführungdes Beschlusses zu sorgen.In einer längeren Diskussion wurde nunmehr darüber ent-schieden, wie die Verteilung der Mehreinnahmen zu geschehen hat.Bisher bekam die Zentrale 80, die Filiale 20 Prozent. Der Zen-tralvorstand schlägt vor. den Satz in der Weise zu ändern, daßvon jeder verkauften Marke 1 Pf. mehr für die Filiale verbleibt.Ter LO-Prozent-Satz wird mit diesem Borschlag zuungunsten derFilialen durchbrochen und naturgemäß währte sich eine ganzeReihe dagegen. Bei der Abstimmung jedoch wurde der Vor-schlag des Hauptvorstandes mit sehr groger Mehrheit angenommen.Ein weiterer Antrag wurde zum Beschluß erhoben, der denZentralvorstand verpflichtet, mehr wie bisher im Sinne von Tarif-Verträgen und Bezahlung von Mindcstlöhnen zu wirken.Einen breiten Raum nahm>dann die Aussprache über das„Genossenschaftswesen" ein. Hierzu lag folgende Resolution derFiliale Hamburg vor:„Die Mitgliederversammlung lehnt es ab, solchen Lohn-reduktionen, wie sie in der Genossenschast vorgenommen wurden,ihre Zustimmung zu geben.Sie betrachtet dies als eine Gefährdung der gesamten Lohn-frage hier am Orte. Sie verurteilt die Stellungnahme der imBetriebe beschäftigten Kollegen, indem sie der Aufforderung derOrts- resp. Gauverwaltung, eine Betriebsversammlung abzu-halten, nicht nachgekommen sind, und betrachtet die Versamm-lung dieses als ein Beiseiteschieben der Gewerkschaft.Um nun derartigen Vorkommnissen vorzubeugen, beantragtdie Versammlung, daß auf der Generalversammlung beimdritten Punkt der Tagesordnung(Taktik) diese Frage endgültiggeregelt werde."Die Diskussion über diese Resolution wurde zu einer Aus-spräche über die Vorschriften des Statuts in solchen Fällen, unddie Vertreter der Hamburger Zahlstelle wünschen eine Reform deSStatuts in dem Sinne, daß ein einzelner Betrieb nicht in derLage ist, selbständige Aenderungen vorzunehmen, sondern daß einEinverständnis der Kollegenschaft am Orte erfolgen muß.Von einer Abstimmung über die Hamburger Resolution wurdeindessen abgesehen, nachdem Genosse Simon- Nürnberg die Er-klärung abgegeben hatte, daß der Hauptvorstand in Kürze versuchenwird, die Differenzen in Hamburg zu schlichten.Dann folgte Punkt Sa der Tagesordnung:„Berichterstattung vom internationalen Schnhmacherkongreßin Kopenhagen."Referent W e i ck e r S- Nürnberg nahm hierbei Gelegenheit,die internationalen Beziehungen eingehend zu schildern und imAnschluß daran die Bedeutung der Kopenhagener Beschlüsse zubesprechen.In einer kurzen Aussprache über den mit großem Interesseaufgenommenen Bericht wurde auch die Frage des nächsten inter-nationalen Kongresses behandelt. Er soll wieder gemeinsam mitdem nächsten allgemeinen internationalen Arbeiterkongreß tagen,der 1913 in Wien stattfindet. Beschlossen wurde» sechs Delegiertezu entsenden. ES wurden gewählt die Kollegen Neubauer-München, Ha mach er-Berlin und W e i se-Dresden, je einVertreter deS Vorstandes, des Ausschusses und der Redaktion.Letztere drei Kollegen zu bestimmen bleibt dem Vorstand überlassen.Weiter wird beschlossen, daß der Vorstand aus diesen sechs Dele-gierten auch die Vertreter zum internationalen ArbesterkongretzzU bestimmen hat.Hierauf berichtete MichstagSabgeordneter Haupt-Magde-bürg, der als Vertreter der Organisation an dem„internationalenArbeiterkongreß in Kopenhagen" teilgenommen hat, über dieseTagung. Er benutzte die Berichterstattung zu einer ausführlichenSchilderung der nationalen Verhältnisse der verschiedenen Länderund stellte sie in Vergleich zu den deutschen Verhältnissen, um soeinen orientierenden Ueberblick zu gewinnen und die Wirkung guterOrganisationen zu zeigen. Dringend bittet er zum Schluß, beiallen Maßnahmen die Beschlüsse des internationalen Kongresseszugrunde zu legen.Im Versauf der Nachmittagssitzung findet Statutenberatungstatt........Gcricbto-Zeitung.EntschiidigungSprozcß der Witwe Herrman«.Daß in, September 1910 bei den Polizciattacken in Moabit derArbeiter Herrman» als unbeteiligter Passant niedergeschlagen wurdeund an den Folgen der durch Säbelhiebe erlittenen Verwundungenstarb, hat das Landgericht Berlin I(Strafkammer 38) für erwiesengehalten. Gegen das LandgerichtSurteil, das in dem Prozeßder Witwe des Totgeschlagenen gegen den P-lizeifisku» ihren An«sprach auf eine dauernde Rente als dem Grunde nach für gerecht-fertigt anerkannte, hat für den PolizeifiSkuS der Polizeipräsidentden weiteren Rechtsweg beschritten, und er wartet nun auf denSpruch des KammcrgcrichtS. Warten und noch immer warten mußwieder auch die ihres Ernährers beraubte Witwe, die es bitterempfindet, daß die rndgiiltige Zubilligung der Rente aufs neueverzögert wird. Auch die vom Landgericht einer besonderenEntscheidung vorbchaltene Feststellung der Höhe deS Renten-betrage» kann erst erfolgen, wenn über die grundsätzliche An-erkennung de» Rentenanspruches da» Kammergericht entschieden habenwird. Der Polizeipräsident hat sogar die von dem Prozeßvertreterder Klägerin erwirkte einstweilige Bcrfitgung de» Landgerichts, daßihr schon jetzt ein Betrag von 10 M. pro Woche bis auf weitereszu zahlen sei, durch Widerspruch angefochten.Zur Verhandlung hierüber war beim Landgericht l(Zivil-kaminer 18. unter Borsitz deS LandgerichtSdireltorS GeheimenJustizrat Berg), nachdem in der vorhergehenden Woche derTermin hatte vertagt werden müssen, für gestem ein neuerTermin angesetzt worden. Der Prozeßvertreter der Klägerin,Rechtsanwalt Kurt Roscnfeld, beantrangte, den Widerspruch deS ver-klagten und verurteilten PolizeifiSkuS zurückzuweisen und die einst-weilige Verfügung zu bestätigen. Die Klage richte sich auf 30 M.pro Woche, weil Herrmann in den letzten Jahren vor seinem Tode.wie seine Witwe versichere, soviel verdient habe. Durch dieZahlung von vorläufig 10 M. pro Woche werde dazubeigetragen, die von Not bedroht» Witwe vor dem Schlimmstenzu schützen. Der NechtSbeistand deS PolizeifiSkuS, AssessorWilh. Kühne, bestritt, baß Herrmann so viel, wie angegebenwerde, verdient habe. Nach den angestellten Ermittelungen werdesein Wochenlohn durchschnittlich etwa 12 Mark ausgemacht haben,so daß Herrmann nicht wöchentlich 10 Mark zum Lebensunterhaltfeiner Ehefrau hergegeben haben könne. DaS Wesentlichste sei vonerwachsenen Kindern beigetragen worden, die bei den Eltern wohntenund noch jetzt bei der Mutter wohnen. Der Vertreter der Klägerin wieSauf den eigenartig berührenden Eifer hin, mit dem der PolizeifiSkuSeine Zurückwcißmg des Anspruches der Witwe durchzusetzen sichbemühe. Er bemängelte die von einem Kriminalpolizisten aus-geführten Ermittelungen über die Einkommenshöhe und rügte denVersuch, auch durch Angaben über deS Verstorbenen Person auf dasGericht wirken zu wollen. Sogar da» werde gegen Herrinann an-geführt, daß er mit seiner Familie zeitweise keine feste Wohnunggehabt haben solle. Das MietsguittungKbuch zeige aber, daß dieFamilie ständig eine Wohnung hatte und die Miete pünktlich be-zahlte. Im Sommer habe Herrmann zeitweise auf seinem Lauben-land genächtigt, wie daS ja vielfach üblich sei, aber daneben sei dieWohnung stet» beibehalten worden. Zu der Frage nach der Höhedes von Herrmann zuletzt verdienten Wochenlohnes berief der Ber-treter de» Polizeifiskus sich noch auf eine Angabe der Frau Herr-mann selber, aus der geschlossen werden müsse, baß der bereits53 jährige Mann nur noch beschränkt arbeitsfähig gewesen sei.DaS Gericht konnte sich nicht entschließen, auS solchen Gründen der Witwe die vorläufige Beihilfe zu versagen. Es wie» denWiderspruch des PolizeifiSkuS zurück und bestätigte die einst-weilige Verfügung auf Zahlung von 10 Mark pro Woche.Drangsalierung von Arbeiterturnvereinen.Der Turnverein„Fichte" soll durchaus ein politischer Vereinsein. Der Berliner Polizeipräsident hatte durch Verfügung vomVorstand dieses Berliner Vereins, der dem Deutschen Arbeiter-Turnerbund angehört, gemäß den Bestimmungen des Reichsvereins-gesetzeS die Einreichung der Statuten und eines Verzeichnissesder Mitglieder des Vorstandes verlangt, weil der Verein nach poli-zeilicher Behauptung aus politische Angelegenheiten einzuwirkenbezwecken soll. Der Vorsitzende Gottschalk klagte nach vergeblicherBeschwerde(beim Oberpräsidenten) beim Oberverwaltungsgerichtauf Aufhebung der Verfügung. Es wurde entschieden bestritten,daß der Turnverein„Fichte" bezwecke, auf politische Angelegen-heiten einzuwirken. Auch sei der Arbeiter-Turnerbund kein poli-tischer Verein, so daß aus der Zugehörigkeit zu diesem auch keineSchlüsse im Sinne der Behauptungen des Polizeipräsidenten unddes Oberpräsidenten gezogen werden könnten.Der Obcrpräsident machte in seinen Schriftsätzen außer einerReihe von Einzelheiten, die für den politischen Charakter des Turn-Vereins„Fichte" sprechen sollen, noch besonders geltend, daß. derVerein alles gegen sich gelten lassen müsse, was den Hauptverein,den Arbeiter-Turnerbund betreffe. Dieser sei aber noch im März1910 für einen politischen Verein erklärt worden.(Sache Krüger-Königsberg.)Rechtsanwalt Wolfgang Heine legte am Freitag bor dem Ober-Verwaltungsgericht dar, daß die rechtlichen und tatsächlichen An-nahmen des Oberpräsidenten fehl gehen. In Anknüpfung an denFall Krüger führte er aus: Frühere Entscheidungen aus der Zeitdes preußischen Vereinsgesetzes kämen nicht in Betracht, da damalsdie Einreichung von Statuten usw. schon bei einer Einwirkungaus öffentliche Angelegenheiten, die keine politischen sein brauchten,erforderlich gewesen sei. Nun habe in dem Falle Krüger, für denschon das Reichsgesetz maßgebend gewesen sei, das Oberverwaltungs-gericht u. a. gesagt, daß eine ältere Entscheidung deS Gerichts, dieauch schon den Arbeiter-Turnerbund für politisch erachtete, vorhandensei, und daß im Falle Krüger keine neuen Tatsachen nachgewiesenseien, welche geeignet wären, das Gericht zur Aufgabe seines frühe-ren Standpunktes hinsichtlich des Gesamtbundes zu bewegen.—Nun wäre aber, so machte Heine geltend, gerade in letzter Zeitneues Material bekannt geworden, was ergebe, daß der Bund kxinpolitischer Verein sei. Das Polizeipräsidium in Leipzig, wo derBund seinen Sitz habe, habe eingehende Ermittelungen über denCharakter des Arbeiter-Turnerbundes anstellen lassen und sei aufGrund des Ergebnisses zu der Meinung gelangt, daß der Bundmindestens seit dem Inkrafttreten des ReichsvcreinsgesetzeS keinepolitische Tätigkeit entwickelt habe. Die Leipziger Polizeiverwal-tung(Amtshauptmannschaft) behandele deshalb den Bund nichtals politischen Verein. Der Anwalt stellte deshalb den Antrag,daß zunächst, bevor auf Einzelheiten eingegangen werde, durchEinholung einer Auskunft der Leipziger Polizei und des Beamten.der die Ermittelungen angestellt habe, Beweis erhoben werden möge.So könnte vorweg einer der Hauptgründe, die gegen den Einzel-verein„Fichte" geltend gemacht wurden, beseitigt werden.Das Oberverwaltungsgericht beschloß nach längerer Verhand-lung, darüber Beweis zu erheben, ob der Arbeiterturnerbund. SitzLeipzig, ein politischer Verein sei. Und zwar soll nach dem Autragedes Anwalts eine Auskunft des Polizeiamts Leipzig herbeigeführtwerden. Dieses soll auch um diejenigen Verhandlungen ersuchtwerden, welch« zu seiner Feststellung führten» daß der Bund keinpolitischer Verein set» Der fragliche Beamte de» Polizeiamts Leipzig soll auch vernommen werden.Die Revilverschlacht auf dem Wedbing.Der Nachtwächter Schubrig teilt uns mit, daß keineswegs imBvrprozeß festgestellt sei, daß er den Einbrechern die Tür öffnete.Beihilfe habe er keineswegs geleistet. Das Gerichtsurteil sei einFehlurteil. Es ist das Wiederaufnahmeverfahren eingeleitet.Arzt und Pastor.In dem bekannten BeleidigungSprozeß gegen den ArztDr. Eckert wegen Beleidigung de» Rahnsdorfer PastorsL o t h e r bestätigte nach langer Verhandlung gestern die Straf-kammer des Potsdamer Landgerichts das freisprechende Urteil.In der Begründung wurde auSgesührt, daß eS nicht auf jedeEinzelheit in den Erzählungen des Dr Eckert und des Zeugenv. Hake ankomme, sondern auf die Beschuldigungen im ganzen. DaSGericht hat den Beweis der Wahrheit als geführt erachtet, daßder Pastor sich in der geschilderten Weise benommen habe. DieBekundung des Nebenklägers ist nicht so positiv wie die der EhestauEckert. Man könne sich dem Eindruck nicht entziehen, daß der Neben-kläger die ganze Sache nicht hat in Abrede stellen wollen, sondernnur gesajjt hat: Nach meiner ganzen Ueberzeugnng kann ich dieseWorte mcht gebraucht haben. Bon einer formalen Beleidigung kannkeine Rede sein, denn eine sachlichere Form für die Beschuldigungenkonnte der Angeklagte Dr. Eckert nicht wählen.Ein nettes Pfliinzchcn.Einen unerwarteten Ausgang nahm eine Anklage«fache, welche das Schöffengelicht Verlin-Miite beschäftigte. WegenDiebstahls war die bisher unbescholtene SchneiderinEdith S ch. angeklagt.— Die Angeklagte war beschuldigt, einemHandlungsgehilfen Felix L.. angeblich nach einemzärtlichen tSW-a-tSts, ein Zivanziamarkstiick gestohlen zu haben.Das Verfahren hätte unzweifelhaft mit der Verurteilung derSch. geendet, wenn nicht ein unerwarteter Zwischenfall ein-getreten wäre. ES meldete sich plötzlich der RechtsanwaltDr. Karl L ö w e n t h a l. der in einem anderen Sitzungszimmerzu tun hatte, und erklärte folgende«: Er habe zufällig auf demKorridor den ihm bekannten Handlungsgehilfen Felix L. gesehen,der schon wiederholt in ganz ähnlichen Sachen al»Belastungszeuge aufgetreten sei. E« bestehe der Verdacht,daß L. ganz gewerbsmäßig jung« unbescholteneMädchen, an die er sich herandränge, deS Dieb-stahlS beschuldige, um sie seinem Willen gefügigzu machen. Erst bor kurzer Zeit sei L. in einer Sache alsZeuge aufgetreten, in der er die Tochter hochanständiger Leutedes Diebstahls beschuldigt habe. Das junge Mädchen, welches in derVerzweiflung dem Selüumord nahe gewesen sei, sei schließlich frei-gesprochen worden. Es sei ihm ferner bekannt, daß L. auch inmehreren anderen Fällen junge Mädchen des Diebstahls beschuldigthabe, die dann vielleicht unschuldig verurteilt worden seien. DaSzuständige Polizeirevier, bei welchem L. wiederholt derartige An«zeigen erstattete, habe sogar schon in einem Falle ein Einschreitenabgelehnt. Das Bericht beschloß unter diesen Umständen, doch erstweitere Ermittlungen bezüglich der Glaubwürdigkeit des L., dersich zurzeit in einem Sanatorium in Charlottenburg aufhält, an-stellen zu lassen._Ein Revolveranschlag auf den Schwiegersohnführte den Kaufmann Rudolf F e l l m a n n aus Schöneberg unterder Anklage des versuchten Totschlages vor daS Schwurgericht de»Landgerichts II.Der Angeklagte lebte in ehelichem Zwist mit seiner Frau undhatte sich von ihr und feiner Familie getrennt. Seine Stieftochterwar mit einem Gastwirt Schäfer verlobt, der in demselbenHaus« wie die Familie Fellmann wohnte. Der Angeklagtehatte wiederholt Versuche und Anstrengungen gemacht, mitseiner Frau wieder zusammen leben zu können, er hatte damit aberkein Glück, denn seine Frau, die keine Sehnsucht hatte: ihn wiederaufzunehmen, wies ihn wiederholt ab. Der Angeklagte redete sichnun ein, daß seine Frau von der Tochter und' deren Bräutigam gegenihn aufgestachelt werde und wurde daher von Haß gegen letzteren er-füllt. Am t. April d. I. gelang es ihm, in die Wohnung seiner Fraueinzudringen, die vor ihm die Flucht ergriff und schleunigst ihrenSchwiegersohn zu ihrem Beistand herbeiholte. Kaum erschien dieserauf der Bildfläche, va gab der Angeklagte einen Revolverschußauf ihn ab, der dem Schwiegersohn eine leichte Verletzung an derStirn beibrachte. Als der so Bedrohte auS dem Bereich deSWüterichs zu entkommen sich beeilte,, lief der Angeklagte hinter ihmher und hatte nicht übel Lust, einen zweiten Schuß auf ihn abzu-feuern. Er kam aber nicht dazu, denn die herbeieilenden Haus-bewohner hinderten ihn daran, indem sie ihn ergriffen und ver-prügelten.— Die Geschworenen sprachen den Angeklagtennach dem Antrage deS Rechtsanwalts G u m p e r t nur der Körper-Verletzung schuldig und der Gerichtshof verurteilte ihn zu vierMonaten Gefängnis._Apfelsine oder Alkohol?Vor dem Amtsgericht Charlottenburg hatten sichgestern die Arbeiterfrauen Gornaß, Ziesielskaund Andrejewicz wegen angeblicher Beleidigung desSchutzmanns Kubieczeck zu verantworten. Der Anklagelag folgender Vorgang zugrunde: Am 8. März d. I. hatte dergenannte Schutzmann, ocr in jener Zeit auShilsSwcise bei dem3. Polizeirevier in der Jägerstr. 2 zu Charlottenburg bedienstetwar, im Auftrage desselben amtliche Recherchen harmloser Naturüber die angeklagte Frau Gornaß zu erledigen. Er soll hierbeidie 70 Jahre alte Schwiegermutter der Frau Gornaß, Frau Zie-sielska, die allein in der Gornaß'schen Wohnung war und ihmöffnete, in allzuschneidiger Weise angefahren und bis zu Tränengequält haben, weil sie ihn anfangs nicht öffnen wollte und schließ-lich die gewünschte Auskunft nicht aeben konnte, da sie nur polnischversteht und spricht. Durch den Lärm aufmerksam gemacht, kamdie angeklagte Frau Andrejewicz aus der benachbarten Wohnungder alten Frau zu Hilfe. Beide Frauen machten nach ihrer Ansichtdie Wahrnehmung, daß der Beamte betrunkenwar. Als Frau Gornaß am Abend nachhause kam, und vonden Borgängen erfuhr, erstattete sie gegen den Beamten A n.zeige bei dem 3. Polizeirevier und ersuchte dasselbe�sie und ihre Angehörigen in Zukunft mit betrunkenen Schutzleutenzu verschonen. Bei seiner verantwortlichen Vernehmung durch,seinen Rcviervorstand bestritt Kubieczeck, betrunkei?gewesen zu sein und die gegen ihn gerichtete Anzeige fandihre Erledigung darin, daß der Spieß nunmehr umgedreht undgegen die drei Frauen ein Strafverfahren«ingeleitet wnvde.Auf die Frage des Borsitzenden, aus welchen Merkzeichen sieauf die Betrunkenheit des Beamten geschlossen hätten, erklärtensie übereinstimmend, daß er einen betäubenden Alkohol-g e r u ch ausgeströmt und in beängstigender Weise umhergctorkcltsei, daß er ferner seinen ihn mehrfach heruntergefallenen Bleistiftnur schwer habe finden und aufheben können. Auch der als ZeugeVernommene Polizeiwacht m ei ster C i« s« vom 3. Polizei-revier, der an dem betreffenden Vormittag mit Kubieczeck dienstlichin Berührung gekommen war, bekundete eidlich, daß der-elbe nach Alkohol gerochen hat. Trotzdem bestrittubieczeck, betrunken gewesen zu sein, behauptete vielmehr, andem fraglichen Morgen nur seinen Kaffee getrunken und eineApfelsine genossen zu haben. Sowohl die Angeklagten, wiePolizerwachtmcister Ciese müssen irrtümlicherweise den Dunst dergenossenen Apfelsine für Alkoholgeruch gehalten haben. DaS Ge-r i ch t sprach sämtliche Angeklagten auf Grund deS§ 193 tcSStrafgesetzbuches(Wahrnehmung berechtigter Interessen) frei.Ein starkes Stück ist, daß als Antwort auf eine BeschwerdeAnklage gegen die Beschwerdeführer erfolgte. Das geht ja nochüber die Mängel im militärischen Beschwerderecht hinaus.Versammlungen.Zentralverband ber Schmiede. Die Zahlstelle Berlin hieltam Donnerstag eine außerordentliche Generalversammlung ab. inder Fritze Bericht vom letzten BcrbandStag erstattete. Der„Vor-wärts" hat darüber berichtet.In der Diskussion kritisiert ein Redner, baß ausgerechnet dreibekannte Vertreter des Metallarbeiterverbandes als Delegierte ein-zelner Körperschaften dem Kongreß beigewohnt haben. Es sehe diesaus, als ob es absichtlich geschehen sei, um den kleinen Schmiede-verband totzureden. Daß die Abstimmung mit einfacher Majori-tät vor sich ging, bemängelt der nächste Redner. Ebenso, daßSchlicke, Cohen und Reichelt an dem Kongreß teilnahmen.Es sehe aus, als ob sich der Hauptvorstand Hilfe geholt habe. Imweiteren Verlauf der Debatte wird bedauert, daß an der Tätig.keit des Vorstandes nicht mehr Kritik geübt worden sei. In diesemPunkte hätten die Delegierten ihre Pflicht nicht getan. Der Auf-schwung der Organisation wäre besser vor sich gegangen, wenn d,eVerschmelzungsdebatten nicht gewesen wären.S i e r i n g griff auch in die Diskussion ein. ES stimme nicht.daß die Tätigkeit deS Vorstandes nicht der nötigen Kritik unter-zogen worden fei. Darin wäre jwnug geschehen. Für die Ur-abstimmung hätten alle gestimmt. Die Stimmung war so, daß auchohne Urabstimmung die Verschmelzungsfrage vom Kongreß glatterledigt worden wäre. Es fei im Interesse der Sache nötig ge-Wesen, daß die Delegierten einheitlich stimmten. Die einfacheMajorität bei der Abstimmung sei eine Frage nebensächlicher Art.Es war nicht zu verhindern, daß ein Teil der Berufskollegen schonsowieso zu anderen Verbänden übergetreten sei. So wie die Dingeletzt liegen, sei es üötig, daß die gesamte Kollegenschaft Deutsch-lands für die Verschmelzung eintrete— im Interesse derOrganisation.Basner nahm ebenfalls das Wort und zwar, wie er sagte,nicht deshalb, weil er ein übergroßer Freund der Verschmelzung ist,sondern um ein klares Bild von den Vorgängen zu geben. Samt-liche Gegner der Verschmelzung hätten ihren Standpunkt geändertund f ü r den Zusammenschluß gesprochen. Den Berliner Tele-gierten sti kein Vorwurf zu machen; sie hätten vollauf ihre Pflichtgetan. Man werde ihm, der den Verband mit habe gründen helfen.nicht zutrauen, daß er mit Freuden auf die Verschmelzung eingehe.Nachdem aber der Kongreß gesprochen, werde er nicht starrköpfigeigene Wege gehen. Die Einigkeit in der Arbeiterbewegung seinötig, und wenn jeder seine Pflicht tue, dann werde die Gruppeder Schmiede im Metallarbeiterverband eine Kerntruppe darstellen.Ein weiterer Redner tritt sehr warm und wirkungsvoll für die