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fernStljirt noch auf lange Jahre bergonni sein woge, in Ittutt Arbeit für den Verband zu wirken. Der Verbandstag habe ein gutes Stück Arbeit geleistet, das fruchtbringend auf die Agi- lation wirken möge. Das Jahr 1S13 werde voraussichtlich ein Sturmjahr werden, und da gelte eS um so mehr in altbewährter Einmütigkeit zusammenzustehen. Mit brausenden Hochrufen auf den Verband wurde der Ver- bandstag um 4s4 Uhr geschlossen. i 14 Ordevtlicher Uttbaudötilg der Schuhmacher. Dresden  , 28. Juni. Die namentliche Abstimmung über die Erhöhung der Beiträge, die mit 38 gegen 37 Stimmen angenommen wurde, gab zu Beginn der Freitagssitzung Genossen Si m o n- Nürnberg Veranlassung, die Erklärung abzugeben, dah bedauerlicherweise gerade die Ver- trcter der großen Schuhzentren, wie Weißenfels  , Pirmasens   usw., den Ernst der Lage nicht erkannt zu haben scheinen, denn gerade sie sind schuld, daß der Beschluß«ine so knappe Mehrheit fand. Doch ergebe sich nun für alle die Pflicht, für die Durchführung des Beschlusses zu sorgen. In einer längeren Diskussion wurde nunmehr darüber ent- schieden, wie die Verteilung der Mehreinnahmen zu geschehen hat. Bisher bekam die Zentrale 80, die Filiale 20 Prozent. Der Zen- tralvorstand schlägt vor. den Satz in der Weise zu ändern, daß von jeder verkauften Marke 1 Pf. mehr für die Filiale verbleibt. Ter LO-Prozent-Satz wird mit diesem Borschlag zuungunsten der Filialen durchbrochen und naturgemäß währte sich eine ganze Reihe dagegen. Bei der Abstimmung jedoch wurde der Vor- schlag des Hauptvorstandes mit sehr groger Mehrheit angenommen. Ein weiterer Antrag wurde zum Beschluß erhoben, der den Zentralvorstand verpflichtet, mehr wie bisher im Sinne von Tarif- Verträgen und Bezahlung von Mindcstlöhnen zu wirken. Einen breiten Raum nahm>dann die Aussprache über das Genossenschaftswesen" ein. Hierzu lag folgende Resolution der Filiale Hamburg   vor: Die Mitgliederversammlung lehnt es ab, solchen Lohn- reduktionen, wie sie in der Genossenschast vorgenommen wurden, ihre Zustimmung zu geben. Sie betrachtet dies als eine Gefährdung der gesamten Lohn- frage hier am Orte. Sie verurteilt die Stellungnahme der im Betriebe beschäftigten Kollegen, indem sie der Aufforderung der Orts- resp. Gauverwaltung, eine Betriebsversammlung abzu- halten, nicht nachgekommen sind, und betrachtet die Versamm- lung dieses als ein Beiseiteschieben der Gewerkschaft. Um nun derartigen Vorkommnissen vorzubeugen, beantragt die Versammlung, daß auf der Generalversammlung beim dritten Punkt der Tagesordnung(Taktik) diese Frage endgültig geregelt werde." Die Diskussion über diese Resolution wurde zu einer Aus- spräche über die Vorschriften des Statuts in solchen Fällen, und die Vertreter der Hamburger Zahlstelle wünschen eine Reform deS Statuts in dem Sinne, daß ein einzelner Betrieb nicht in der Lage ist, selbständige Aenderungen vorzunehmen, sondern daß ein Einverständnis der Kollegenschaft am Orte erfolgen muß. Von einer Abstimmung über die Hamburger Resolution wurde indessen abgesehen, nachdem Genosse Simon- Nürnberg die Er- klärung abgegeben hatte, daß der Hauptvorstand in Kürze versuchen wird, die Differenzen in Hamburg   zu schlichten. Dann folgte Punkt Sa der Tagesordnung: Berichterstattung vom internationalen Schnhmacherkongreß in Kopenhagen  ." Referent W e i ck e r S- Nürnberg nahm hierbei Gelegenheit, die internationalen Beziehungen eingehend zu schildern und im Anschluß daran die Bedeutung der Kopenhagener Beschlüsse zu besprechen. In einer kurzen Aussprache über den mit großem Interesse aufgenommenen Bericht wurde auch die Frage des nächsten inter  - nationalen Kongresses behandelt. Er soll wieder gemeinsam mit dem nächsten allgemeinen internationalen Arbeiterkongreß tagen, der 1913 in Wien   stattfindet. Beschlossen wurde» sechs Delegierte zu entsenden. ES wurden gewählt die Kollegen Neubauer- München, Ha mach er-Berlin   und W e i se-Dresden, je ein Vertreter deS Vorstandes, des Ausschusses und der Redaktion. Letztere drei Kollegen zu bestimmen bleibt dem Vorstand überlassen. Weiter wird beschlossen, daß der Vorstand aus diesen sechs Dele- gierten auch die Vertreter zum internationalen Arbesterkongretz zU bestimmen hat. Hierauf berichtete MichstagSabgeordneter Haupt-Magde- bürg, der als Vertreter der Organisation an deminternationalen Arbeiterkongreß in Kopenhagen  " teilgenommen hat, über diese Tagung. Er benutzte die Berichterstattung zu einer ausführlichen Schilderung der nationalen Verhältnisse der verschiedenen Länder und stellte sie in Vergleich zu den deutschen Verhältnissen, um so einen orientierenden Ueberblick zu gewinnen und die Wirkung guter Organisationen zu zeigen. Dringend bittet er zum Schluß, bei allen Maßnahmen die Beschlüsse des internationalen Kongresses zugrunde zu legen. Im Versauf der Nachmittagssitzung findet Statutenberatung statt........ Gcricbto-Zeitung. EntschiidigungSprozcß der Witwe Herrman«. Daß in, September 1910 bei den Polizciattacken in Moabit   der Arbeiter Herrman» als unbeteiligter Passant niedergeschlagen wurde und an den Folgen der durch Säbelhiebe erlittenen Verwundungen starb, hat das Landgericht Berlin I(Strafkammer 38) für erwiesen gehalten. Gegen das LandgerichtSurteil, das in dem Prozeß der Witwe des Totgeschlagenen gegen den P-lizeifisku» ihren An« sprach auf eine dauernde Rente als dem Grunde nach für gerecht- fertigt anerkannte, hat für den PolizeifiSkuS der Polizeipräsident den weiteren Rechtsweg beschritten, und er wartet nun auf den Spruch des KammcrgcrichtS. Warten und noch immer warten muß wieder auch die ihres Ernährers beraubte Witwe, die es bitter empfindet, daß die rndgiiltige Zubilligung der Rente aufs neue verzögert wird. Auch die vom Landgericht einer besonderen Entscheidung vorbchaltene Feststellung der Höhe deS Renten- betrage» kann erst erfolgen, wenn über die grundsätzliche An- erkennung de» Rentenanspruches da» Kammergericht entschieden haben wird. Der Polizeipräsident hat sogar die von dem Prozeßvertreter der Klägerin erwirkte einstweilige Bcrfitgung de» Landgerichts, daß ihr schon jetzt ein Betrag von 10 M. pro Woche bis auf weiteres zu zahlen sei, durch Widerspruch angefochten. Zur Verhandlung hierüber war beim Landgericht l(Zivil- kaminer 18. unter Borsitz deS LandgerichtSdireltorS Geheimen Justizrat Berg), nachdem in der vorhergehenden Woche der Termin hatte vertagt werden müssen, für gestem ein neuer Termin angesetzt worden. Der Prozeßvertreter der Klägerin, Rechtsanwalt Kurt Roscnfeld, beantrangte, den Widerspruch deS ver- klagten und verurteilten PolizeifiSkuS zurückzuweisen und die einst- weilige Verfügung zu bestätigen. Die Klage richte sich auf 30 M. pro Woche, weil Herrmann in den letzten Jahren vor seinem Tode. wie seine Witwe versichere, soviel verdient habe. Durch die Zahlung von vorläufig 10 M. pro Woche werde dazu beigetragen, die von Not bedroht» Witwe vor dem Schlimmsten zu schützen. Der NechtSbeistand deS PolizeifiSkuS, Assessor Wilh. Kühne, bestritt, baß Herrmann so viel, wie angegeben werde, verdient habe. Nach den angestellten Ermittelungen werde sein Wochenlohn durchschnittlich etwa 12 Mark ausgemacht haben, so daß Herrmann nicht wöchentlich 10 Mark zum Lebensunterhalt feiner Ehefrau hergegeben haben könne. DaS Wesentlichste sei von erwachsenen Kindern beigetragen worden, die bei den Eltern wohnten und noch jetzt bei der Mutter wohnen. Der Vertreter der Klägerin wieS auf den eigenartig berührenden Eifer hin, mit dem der PolizeifiSkuS eine Zurückwcißmg des Anspruches der Witwe durchzusetzen sich bemühe. Er bemängelte die von einem Kriminalpolizisten aus- geführten Ermittelungen über die Einkommenshöhe und rügte den Versuch, auch durch Angaben über deS Verstorbenen Person auf das Gericht wirken zu wollen. Sogar da» werde gegen Herrinann an- geführt, daß er mit seiner Familie zeitweise keine feste Wohnung gehabt haben solle. Das MietsguittungKbuch zeige aber, daß die Familie ständig eine Wohnung hatte und die Miete pünktlich be- zahlte. Im Sommer habe Herrmann zeitweise auf seinem Lauben- land genächtigt, wie daS ja vielfach üblich sei, aber daneben sei die Wohnung stet» beibehalten worden. Zu der Frage nach der Höhe des von Herrmann zuletzt verdienten Wochenlohnes berief der Ber- treter de» Polizeifiskus sich noch auf eine Angabe der Frau Herr- mann selber, aus der geschlossen werden müsse, baß der bereits 53 jährige Mann nur noch beschränkt arbeitsfähig gewesen sei. DaS Gericht konnte sich nicht entschließen, auS solchen Grün­den der Witwe die vorläufige Beihilfe zu versagen. Es wie» den Widerspruch des PolizeifiSkuS zurück und bestätigte die einst- weilige Verfügung auf Zahlung von 10 Mark pro Woche. Drangsalierung von Arbeiterturnvereinen. Der TurnvereinFichte" soll durchaus ein politischer Verein sein. Der Berliner   Polizeipräsident hatte durch Verfügung vom Vorstand dieses Berliner   Vereins, der dem Deutschen Arbeiter- Turnerbund angehört, gemäß den Bestimmungen des Reichsvereins- gesetzeS die Einreichung der Statuten und eines Verzeichnisses der Mitglieder des Vorstandes verlangt, weil der Verein nach poli- zeilicher Behauptung aus politische Angelegenheiten einzuwirken bezwecken soll. Der Vorsitzende Gottschalk klagte nach vergeblicher Beschwerde(beim Oberpräsidenten) beim Oberverwaltungsgericht auf Aufhebung der Verfügung. Es wurde entschieden bestritten, daß der TurnvereinFichte" bezwecke, auf politische Angelegen- heiten einzuwirken. Auch sei der Arbeiter-Turnerbund kein poli- tischer Verein, so daß aus der Zugehörigkeit zu diesem auch keine Schlüsse im Sinne der Behauptungen des Polizeipräsidenten und des Oberpräsidenten gezogen werden könnten. Der Obcrpräsident machte in seinen Schriftsätzen außer einer Reihe von Einzelheiten, die für den politischen Charakter des Turn- VereinsFichte" sprechen sollen, noch besonders geltend, daß. der Verein alles gegen sich gelten lassen müsse, was den Hauptverein, den Arbeiter-Turnerbund betreffe. Dieser sei aber noch im März 1910 für einen politischen Verein erklärt worden.(Sache Krüger- Königsberg.) Rechtsanwalt Wolfgang Heine   legte am Freitag bor   dem Ober- Verwaltungsgericht dar, daß die rechtlichen und tatsächlichen An- nahmen des Oberpräsidenten fehl gehen. In Anknüpfung an den Fall Krüger führte er aus: Frühere Entscheidungen aus der Zeit des preußischen Vereinsgesetzes kämen nicht in Betracht, da damals die Einreichung von Statuten usw. schon bei einer Einwirkung aus öffentliche Angelegenheiten, die keine politischen sein brauchten, erforderlich gewesen sei. Nun habe in dem Falle Krüger, für den schon das Reichsgesetz maßgebend gewesen sei, das Oberverwaltungs- gericht u. a. gesagt, daß eine ältere Entscheidung deS Gerichts, die auch schon den Arbeiter-Turnerbund für politisch erachtete, vorhanden sei, und daß im Falle Krüger keine neuen Tatsachen nachgewiesen seien, welche geeignet wären, das Gericht zur Aufgabe seines frühe- ren Standpunktes hinsichtlich des Gesamtbundes zu bewegen. Nun wäre aber, so machte Heine geltend, gerade in letzter Zeit neues Material bekannt geworden, was ergebe, daß der Bund kxin politischer Verein sei. Das Polizeipräsidium in Leipzig  , wo der Bund seinen Sitz habe, habe eingehende Ermittelungen über den Charakter des Arbeiter-Turnerbundes anstellen lassen und sei auf Grund des Ergebnisses zu der Meinung gelangt, daß der Bund mindestens seit dem Inkrafttreten des ReichsvcreinsgesetzeS keine politische Tätigkeit entwickelt habe. Die Leipziger   Polizeiverwal- tung(Amtshauptmannschaft) behandele deshalb den Bund nicht als politischen Verein. Der Anwalt stellte deshalb den Antrag, daß zunächst, bevor auf Einzelheiten eingegangen werde, durch Einholung einer Auskunft der Leipziger   Polizei und des Beamten. der die Ermittelungen angestellt habe, Beweis erhoben werden möge. So könnte vorweg einer der Hauptgründe, die gegen den Einzel- vereinFichte" geltend gemacht wurden, beseitigt werden. Das Oberverwaltungsgericht beschloß nach längerer Verhand- lung, darüber Beweis zu erheben, ob der Arbeiterturnerbund. Sitz Leipzig  , ein politischer Verein sei. Und zwar soll nach dem Autrage des Anwalts eine Auskunft des Polizeiamts Leipzig herbeigeführt werden. Dieses soll auch um diejenigen Verhandlungen ersucht werden, welch« zu seiner Feststellung führten» daß der Bund kein politischer Verein set» Der fragliche Beamte de» Polizeiamts Leip­zig soll auch vernommen werden. Die Revilverschlacht auf dem Wedbing. Der Nachtwächter Schubrig teilt uns mit, daß keineswegs im Bvrprozeß festgestellt sei, daß er den Einbrechern die Tür öffnete. Beihilfe habe er keineswegs geleistet. Das Gerichtsurteil sei ein Fehlurteil. Es ist das Wiederaufnahmeverfahren eingeleitet. Arzt und Pastor. In dem bekannten BeleidigungSprozeß gegen den Arzt Dr. Eckert wegen Beleidigung de» Rahnsdorfer Pastors L o t h e r bestätigte nach langer Verhandlung gestern die Straf- kammer des Potsdamer Landgerichts das freisprechende Urteil. In der Begründung wurde auSgesührt, daß eS nicht auf jede Einzelheit in den Erzählungen des Dr Eckert und des Zeugen v. Hake ankomme, sondern auf die Beschuldigungen im ganzen. DaS Gericht hat den Beweis der Wahrheit als geführt erachtet, daß der Pastor sich in der geschilderten Weise benommen habe. Die Bekundung des Nebenklägers ist nicht so positiv wie die der Ehestau Eckert. Man könne sich dem Eindruck nicht entziehen, daß der Neben- kläger die ganze Sache nicht hat in Abrede stellen wollen, sondern nur gesajjt hat: Nach meiner ganzen Ueberzeugnng kann ich diese Worte mcht gebraucht haben. Bon einer formalen Beleidigung kann keine Rede sein, denn eine sachlichere Form für die Beschuldigungen konnte der Angeklagte Dr. Eckert nicht wählen. Ein nettes Pfliinzchcn. Einen unerwarteten Ausgang nahm eine Anklage« fache, welche das Schöffengelicht Verlin-Miite beschäftigte. Wegen Diebstahls war die bisher unbescholtene Schneiderin Edith S ch. angeklagt. Die Angeklagte war beschuldigt, einem Handlungsgehilfen Felix L.. angeblich nach einem zärtlichen tSW-a-tSts, ein Zivanziamarkstiick gestohlen zu haben. Das Verfahren hätte unzweifelhaft mit der Verurteilung der Sch. geendet, wenn nicht ein unerwarteter Zwischenfall ein- getreten wäre. ES meldete sich plötzlich der Rechtsanwalt Dr. Karl L ö w e n t h a l. der in einem anderen Sitzungszimmer zu tun hatte, und erklärte folgende«: Er habe zufällig auf dem Korridor den ihm bekannten Handlungsgehilfen Felix L. gesehen, der schon wiederholt in ganz ähnlichen Sachen al» Belastungszeuge aufgetreten sei. E« bestehe der Verdacht, daß L. ganz gewerbsmäßig jung« unbescholtene Mädchen, an die er sich herandränge, deS Dieb- stahlS beschuldige, um sie seinem Willen gefügig zu machen. Erst bor kurzer Zeit sei L. in einer Sache als Zeuge aufgetreten, in der er die Tochter hochanständiger Leute des Diebstahls beschuldigt habe. Das junge Mädchen, welches in der Verzweiflung dem Selüumord nahe gewesen sei, sei schließlich frei- gesprochen worden. Es sei ihm ferner bekannt, daß L. auch in mehreren anderen Fällen junge Mädchen des Diebstahls beschuldigt habe, die dann vielleicht unschuldig verurteilt worden seien. DaS zuständige Polizeirevier, bei welchem L. wiederholt derartige An« zeigen erstattete, habe sogar schon in einem Falle ein Einschreiten abgelehnt. Das Bericht beschloß unter diesen Umständen, doch erst weitere Ermittlungen bezüglich der Glaubwürdigkeit des L., der sich zurzeit in einem Sanatorium in Charlottenburg   aufhält, an- stellen zu lassen._ Ein Revolveranschlag auf den Schwiegersohn führte den Kaufmann Rudolf F e l l m a n n aus Schöneberg   unter der Anklage des versuchten Totschlages vor daS Schwurgericht de» Landgerichts II. Der Angeklagte lebte in ehelichem Zwist mit seiner Frau und hatte sich von ihr und feiner Familie getrennt. Seine Stieftochter war mit einem Gastwirt Schäfer verlobt, der in demselben Haus« wie die Familie Fellmann wohnte. Der Angeklagte hatte wiederholt Versuche und Anstrengungen gemacht, mit seiner Frau wieder zusammen leben zu können, er hatte damit aber kein Glück, denn seine Frau, die keine Sehnsucht hatte: ihn wieder aufzunehmen, wies ihn wiederholt ab. Der Angeklagte redete sich nun ein, daß seine Frau von der Tochter und' deren Bräutigam gegen ihn aufgestachelt werde und wurde daher von Haß gegen letzteren er- füllt. Am t. April d. I. gelang es ihm, in die Wohnung seiner Frau einzudringen, die vor ihm die Flucht ergriff und schleunigst ihren Schwiegersohn zu ihrem Beistand herbeiholte. Kaum erschien dieser auf der Bildfläche, va gab der Angeklagte einen Revolverschuß auf ihn ab, der dem Schwiegersohn eine leichte Verletzung an der Stirn beibrachte. Als der so Bedrohte auS dem Bereich deS Wüterichs zu entkommen sich beeilte,, lief der Angeklagte hinter ihm her und hatte nicht übel Lust, einen zweiten Schuß auf ihn abzu- feuern. Er kam aber nicht dazu, denn die herbeieilenden Haus- bewohner hinderten ihn daran, indem sie ihn ergriffen und ver- prügelten. Die Geschworenen sprachen den Angeklagten nach dem Antrage deS Rechtsanwalts G u m p e r t nur der Körper- Verletzung schuldig und der Gerichtshof verurteilte ihn zu vier Monaten Gefängnis._ Apfelsine oder Alkohol? Vor dem Amtsgericht Charlottenburg   hatten sich gestern die Arbeiterfrauen Gornaß, Ziesielska und Andrejewicz wegen angeblicher Beleidigung des Schutzmanns Kubieczeck zu verantworten. Der Anklage lag folgender Vorgang zugrunde: Am 8. März d. I. hatte der genannte Schutzmann, ocr in jener Zeit auShilsSwcise bei dem 3. Polizeirevier in der Jägerstr. 2 zu Charlottenburg   bedienstet war, im Auftrage desselben amtliche Recherchen harmloser Natur über die angeklagte Frau Gornaß zu erledigen. Er soll hierbei die 70 Jahre alte Schwiegermutter der Frau Gornaß, Frau Zie- sielska, die allein in der Gornaß'schen Wohnung war und ihm öffnete, in allzuschneidiger Weise angefahren und bis zu Tränen gequält haben, weil sie ihn anfangs nicht öffnen wollte und schließ- lich die gewünschte Auskunft nicht aeben konnte, da sie nur polnisch versteht und spricht. Durch den Lärm aufmerksam gemacht, kam die angeklagte Frau Andrejewicz aus der benachbarten Wohnung der alten Frau zu Hilfe. Beide Frauen machten nach ihrer Ansicht die Wahrnehmung, daß der Beamte betrunken war. Als Frau Gornaß am Abend nachhause kam, und von den Borgängen erfuhr, erstattete sie gegen den Beamten A n. zeige bei dem 3. Polizeirevier und ersuchte dasselbe� sie und ihre Angehörigen in Zukunft mit betrunkenen Schutzleuten zu verschonen. Bei seiner verantwortlichen Vernehmung durch, seinen Rcviervorstand bestritt Kubieczeck, betrunkei? gewesen zu sein und die gegen ihn gerichtete Anzeige fand ihre Erledigung darin, daß der Spieß nunmehr umgedreht und gegen die drei Frauen ein Strafverfahren«ingeleitet wnvde. Auf die Frage des Borsitzenden, aus welchen Merkzeichen sie auf die Betrunkenheit des Beamten geschlossen hätten, erklärten sie übereinstimmend, daß er einen betäubenden Alkohol- g e r u ch ausgeströmt und in beängstigender Weise umhergctorkclt sei, daß er ferner seinen ihn mehrfach heruntergefallenen Bleistift nur schwer habe finden und aufheben können. Auch der als Zeuge Vernommene Polizeiwacht m ei ster C i« s« vom 3. Polizei- revier, der an dem betreffenden Vormittag mit Kubieczeck dienstlich in Berührung gekommen war, bekundete eidlich, daß der- elbe nach Alkohol gerochen hat. Trotzdem bestritt ubieczeck, betrunken gewesen zu sein, behauptete vielmehr, an dem fraglichen Morgen nur seinen Kaffee getrunken und eine Apfelsine genossen zu haben. Sowohl die Angeklagten, wie Polizerwachtmcister Ciese müssen irrtümlicherweise den Dunst der genossenen Apfelsine für Alkoholgeruch gehalten haben. DaS Ge- r i ch t sprach sämtliche Angeklagten auf Grund deS§ 193 tcS Strafgesetzbuches(Wahrnehmung berechtigter Interessen) frei. Ein starkes Stück ist, daß als Antwort auf eine Beschwerde Anklage gegen die Beschwerdeführer erfolgte. Das geht ja noch über die Mängel im militärischen Beschwerderecht hinaus. Versammlungen. Zentralverband ber Schmiede. Die Zahlstelle Berlin   hielt am Donnerstag eine außerordentliche Generalversammlung ab. in der Fritze Bericht vom letzten BcrbandStag erstattete. DerVor- wärts" hat darüber berichtet. In der Diskussion kritisiert ein Redner, baß ausgerechnet drei bekannte Vertreter des Metallarbeiterverbandes als Delegierte ein- zelner Körperschaften dem Kongreß beigewohnt haben. Es sehe dies aus, als ob es absichtlich geschehen sei, um den kleinen Schmiede- verband totzureden. Daß die Abstimmung mit einfacher Majori- tät vor sich ging, bemängelt der nächste Redner. Ebenso, daß Schlicke, Cohen und Reichelt an dem Kongreß teilnahmen. Es sehe aus, als ob sich der Hauptvorstand Hilfe geholt habe. Im weiteren Verlauf der Debatte wird bedauert, daß an der Tätig. keit des Vorstandes nicht mehr Kritik geübt worden sei. In diesem Punkte hätten die Delegierten ihre Pflicht nicht getan. Der Auf- schwung der Organisation wäre besser vor sich gegangen, wenn d,e Verschmelzungsdebatten nicht gewesen wären. S i e r i n g griff auch in die Diskussion ein. ES stimme nicht. daß die Tätigkeit deS Vorstandes nicht der nötigen Kritik unter- zogen worden fei. Darin wäre jwnug geschehen. Für die Ur- abstimmung hätten alle gestimmt. Die Stimmung war so, daß auch ohne Urabstimmung die Verschmelzungsfrage vom Kongreß glatt erledigt worden wäre. Es fei im Interesse der Sache nötig ge- Wesen, daß die Delegierten einheitlich stimmten. Die einfache Majorität bei der Abstimmung sei eine Frage nebensächlicher Art. Es war nicht zu verhindern, daß ein Teil der Berufskollegen schon sowieso zu anderen Verbänden übergetreten sei. So wie die Dinge letzt liegen, sei es üötig, daß die gesamte Kollegenschaft Deutsch- lands für die Verschmelzung eintrete im Interesse der Organisation. Basner nahm ebenfalls das Wort und zwar, wie er sagte, nicht deshalb, weil er ein übergroßer Freund der Verschmelzung ist, sondern um ein klares Bild von den Vorgängen zu geben. Samt- liche Gegner der Verschmelzung hätten ihren Standpunkt geändert und f ü r den Zusammenschluß gesprochen. Den Berliner   Tele- gierten sti kein Vorwurf zu machen; sie hätten vollauf ihre Pflicht getan. Man werde ihm, der den Verband mit habe gründen helfen. nicht zutrauen, daß er mit Freuden auf die Verschmelzung eingehe. Nachdem aber der Kongreß gesprochen, werde er nicht starrköpfig eigene Wege gehen. Die Einigkeit in der Arbeiterbewegung sei nötig, und wenn jeder seine Pflicht tue, dann werde die Gruppe der Schmiede im Metallarbeiterverband eine Kerntruppe darstellen. Ein weiterer Redner tritt sehr warm und wirkungsvoll für die