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" Der Kerl will alles abwürgen!"

tanischen Häfen bereits die Bahlen Bon 1911 bekannt sind, so läßt Kind son jeglichem Religionsunterricht fett, Halle aber gleichzeitig Schuhmann ihn wiederholt mit Sem Fuß gegen die Beine und den sich feststellen, daß der New- Yorker Hafenverkehr im letzten Jahr den in Betracht kommenden Behörden Mitteilung davon gemacht. Leib. Dann zog er den Säbel und schlug ihn mit der hohen Kante auf 26,79 Millionen Registertonnen angewachsen ist, wovon 13,43 Der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Curt Rosenfeld, machte über den Kopf, so daß eine stark blutende Wunde entstand. Als K. Millionen auf ankommende, 13,37 Millionen Registertonnen auf geltend, es tönne weder moralisch noch gefeßlich zulässig sein, einen zur Abwehr instinktiv nach dem Beamten griff, schlug dieser ihn abfahrende Schiffe entfallen. Gs folgt an zweiter Stelle Ant- Dissidenten zu zwingen, sein Kind an dem Religionsunterricht der noch mehreremal mit dem Säbelgriff auf den Kopf. Dabei rief werpen, wo 1910 insgesamt 25,23 Millionen Registertonnen ein­und ausgingen. Hamburg mit 22,99 Millionen, London mit 21,15 Kirche teilnehmen zu lassen, aus der der Vater ausgetreten ist. er mehrere Husarenunteroffiziere zu seiner Hilfe an. Ein Vize­Millionen und Hongkong mit 20,97 Millionen Registertonnen be- Schlimmstenfalls kann man nach der Rechtsprechung des Kammer- wachtmeister verbot diefen aber anständigerweise, sich einzumischen, zeichnen die nächsten Zentralstationen des Weltverkehrs. Wesent- gerichte annehmen, daß das Kind an irgendeinem staatlich aner weil der Geschlagene dem Schußmann nichts getan habe. Darauf lich anders gestaltet sich das Bild, wenn man die in den einzelnen fannten Religionsunterricht teilnimmt. Das ist doch auch der wurde K. zur Wache geführt, indem der Polizist mit gezogenem Seehandelspläßen ein- und ausgeschifften Werte ins Auge faßt. jüdische Religionsunterricht, an dem das Kind zwei Jahre lang hin- Säbel neben ihm ging. Im Hausflur der Wache erhielt R. noch In der vorbesprochenen Statistit sind natürlich all die Fahrzeuge durch ohne Beanstandung teilgenommen hat. Wenn plößlich die mehrere Schläge. Am Eingang des Vorzimmers der Wache stieß eingerechnet, die nur um der Kohleneinnahme willen oder aus jüdische Gemeinde sich weigert, das Kind weiter an ihrem Religions - der Schuhmann den S. so stark mit Fuß und Faust vor sich, daß anderen Gründen in den einzelnen Häfen Station machen, für die sie nicht bestimmt sind. Für Hongkong z. B. macht das einen unterricht teilnehmen zu lassen, so kann man doch dafür nicht den er durch die Türe auf den damaligen Hilfsschutzmann Brodowski beträchtlichen Teil des Hafenverkehrs aus. Die wirkliche Be- Aegnklagten verantwortlich machen. Der Angeklagte hat deshalb eine zuflog. Dabei rief Scharkus dem Kollegen zu: seutung und die Stärke des Afzents, mit dem der internationale Entscheidung der Regierung herbeiführen wollen, und wenn er bis Warenverkehr in den einzelnen Ländern Bedeutung gewinnt, ist zum Erlaß dieser Verfügung das Kind an irgendeinem Religions- Brodowski schlug darauf ebenfalls dem K. wiederholt mit der Faust somit erst aus der Zusammenstellung der Import- und Export- unterricht nicht hat teilnehmen lassen, so hatte er jedenfalls Grund ins Gesicht, obwohl mehrere Schuhleute den Vorgang beobachteten. werte jedes Hafens ersichtlich. Danach hat London den be- genug dazu. Nun setzte Brodowski, der eine braune Jade trug, den Helm auf deutendsten Handel von allen Bläßen des Weltverkehrs. Die Ge­und zog den Uniformrod an. Dann ließ er st. stramm stehen und samtsumme der dort ein- und ausgeschifften Waren belief sich im versetzte ihm eine Anzahl Ohrfeigen. Diese Wißhandlung war Jahre 1910 auf 7353 Millionen Mart. Von der riesenhaften Summe entfielen auf die Einfuhr 4662 Millionen Mart, auf die selbst einem anderen Schuhmann zu viel. Er erklärte, daß der Ausfuhr 2691 Millionen Mart. Auch der Stapelplatz des zweit­Mann so blute, daß das ganze Zimmer schmußig würde; er müsse stärksten Handelsverkehrs, Liverpool , liegt auf britischem Gebiet. Die deshalb zur Sanitätswache zum Verbinden gebracht werden. Nun Gesamtsumme des dort ein- und ausgeladenen Seetransports Ein breister Raubüberfall auf eine Berkäuferin fesselten Brodowski und Scharkus den K. Als sie mit ihm durch stellte sich im Jahre 1910 auf 6959 Millionen Mart, worin Gin- beschäftigte gestern das Schwurgericht des Landgerichts II. Wegen den Hausflur gingen, kam der Schußmann Dalügge hinzu und fuhrwerte mit 3482 Millionen Mark und Ausfuhrwerte mit 3477 gemeinschaftlichen schweren Raubes waren angeklagt: der 21jäh- schlug dem Gefesselten mit der Faust gegen die Zähne. Als der Millionen Mark enthalten sind. Der Wert des New- Yorker Hafen- rige Chauffeur Bruno Teichmann, der Arbeiter Richard Albinius Gemarterte verbunden war, wurde er bis zum nächsten Morgen berkehrs berechnete sich im Jahre 1910 auf 6670 Millionen Mart. und der Kutscher Paul Franzen. Nach den vorliegenden neuesten Ermittlungen war er in 1911 auf 6947 Millionen Mart angewachsen. Hamburg , der deutsche große Welthafen, jah im Jahre 1910 schwimmende Ware im Werte von 6443 Millionen Mart ein- und ausgehen. Auch hier ging der Wert der ankommenden Waren mit 3667 Millionen Mark über den des Grports, der sich auf 2776 Millionen Mark belief, be­trächtlich hinaus. Der gesamte Warenverkehr im Antwerpener Hafen hatte im genannten Jahre einen Wert von 4553 Millionen Mart. In der Rangordnung der großen Stapelpläge folgen Mar­ seille , Habre und Bremen , die einzigen, deren Seehandel außer ben borbesprochenen die Summe von 2000 Millionen Mart übersteigt.

Dieser Auffassung schloß sich auch das Gericht an, indem es hervorhob, daß nur derjenige bestraft werden könne, der sein Kind ohne genügenden Grund vom Religionsunterricht fernhält. Das Urteil lautet infolgedessen auf Freisprechung.

Der Angeklagte Albinius war einige Zeit als Hausdiener bei in dem Arreftlokal in Langfuhr behalten. Darauf wurde er zum der Firma" Deutsches Kolonialhans vorm, Bruno Antelmann" an- Danziger Polizeipräsidium übergeführt, wo aber um 11 Uhr seine gestellt gewesen. Bald nach seiner Entlassung faßte er den Blan, Entlassung erfolgte. in Gemeinschaft mit den ihm befreundeten Mitangeklagten Teich- K. richtete darauf eine Strafanzeige gegen die Schuhleute mann und Franzen einen Raubanfall auf die bei der Firma an- Scharkus, Brodowski und Dalügge. Der Staatsanwalt lehnte das gestellte Buchhalterin Helene Bauermeister zu berüben. Er hatte Einschreiten ab und erhob Anklage gegen den K. Die Hilfsschutz­während seiner Tätigkeit bei der Firma erfahren, daß die junge leute wurden inzwischen als Schußleute fest angestellt. Vor dem Dame häufig des Abends, wenn die Kutscher zu spät zurückkamen, Schöffengericht gab Echarkus den Säbelhieb und die Fußstöße zu. so daß es zur Abrechnung zu spät wurde, größere Summen in ihre in der Stegliger Straße gelegene Wohnung mitnahm und sie dann Er wollte aber zu seinem eigenen Schuhe gehandelt haben, weil er erst am nächsten Morgen im Geschäft ablieferte. Am 31. Mai einen Angriff mit dem Messer für möglich hielt. Brodowski be­dieses Jahres warteten die drei Angeklagten vor dem Geschäft in schwor, S. habe ihn grundlos am Halse gewürgt, bis er blau wurde der Lüßowstraße, bis die B. erschien. Der Angeklagte Teichmann, und am Ofen hinstürzte. Geschlagen habe er aber nicht. Als ihmo dem die Ausführung des Ueberfalles selbst übertragen war, lief dann der Vorsitzende auf das Recht der Verweigerung der Aussage dann voraus und wartete auf dem Treppenflur auf die B. Als hinwies, machte B. davon Gebrauch! Dalügge wollte ebenfalls diese erschien, warf er ihr ein größeres Quantum Schmierseife nicht geschlagen haben. Frau Gerichtsassistent W., Bureauvorsteher Gehaltszahlung für Krankheitstage über sechs Wochen hinaus. ins Gesicht, so daß die B. nichts sehen konnte. Sodann entriß er Der Arbeitgeber ist bekanntlich verpflichtet, dem erkrankten Hand- ihr die Handtasche, in der sich das Geld befand, und ergriff damit G. und Kaufmann N. beschworen in beiden Instanzen als Augen­lungsgehilfen für die Dauer von sechs Wochen Gehalt zu zahlen. die Flucht. Auf die Hilferufe der Ueberfallenen wurde der dreiste zeugen, daß der Schuhmann Scharkus den K. grundlos angegriffen und mißhandelt habe. Der Staatsanwalt erflärte, daß er die Bes Damit ist feineswegs, wie hier und da angenommen wird, eine Räuber verfolgt und von Passanten festgenommen. Mazimalzeit für Fürsorge in Krankheitsfällen vorgeschrieben. Das Die Geschworenen sprachen die beiden ersten Angeklagten des rufung zurückziehe. Er wolle damit nicht sagen, daß die Schutzleute zeigte wieder eine vor der I. Kammer des Berliner Kauf- Raubes, den lebten der Beihilfe schuldig und billigten ihnen mil- schuldig seien, sondern nur zum Ausdruck bringen, daß die Vors mannsgerichts stattgehabte Verhandlung. Dort flagte der dernde Umstände zu. Teichmann und Albinius wurden zu je ein gänge nicht ganz flarzustellen seien. Schußmann D. für seine minderjährige Tochter Elfe gegen das Jahr 6 Monaten, Franzen zu 3 Monaten Gefängnis verurteilt. Durch die Rücknahme wurde der erstinstanzliche Freispruch Kaufhaus Hermann Engel auf Gehaltszahlung von 45 M. rechtskräftig.

Soziales.

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Ein frommer Kinderschänder.

Das junge Mädchen erlitt im Geschäft einen Unfall, indem es Die Gasexplosion in der Stralauer Straße. von der Leiter stürzte. Seit dieser Zeit litt es an nervösen De Gine Gaserplosion, bei welcher ein Menschenleben vernichtet pressionen und war sechs Wochen lang arbeitsunfähig. Es versuchte worden war, lag einer Anklage wegen fahrlässiger Tötung zu- Empörend ist es, daß in diesem Falle nicht die durch un dann weiter zu arbeiten und wurde auch vom Arzt für momentan grunde, welche gestern den Mechaniker Paul von Alfier vor die parteiische Zeugen schweren Mißbrauchs überführten Schußleute, arbeitsfähig erklärt. Bald traten jedoch die Krankheits- 1. Straffammer des Landgerichts I führte. Der Angeklagte war fondern der völlig schuldlose feig und brutal Weißhandelte auf die erscheinungen wieder auf, und Else D. blieb auf Grund in der Wäschefabrik von Reichmann in der Stralauer Straße 42/43 Anklagebank kam. Schade, daß der Staatsanwalt, der diese An­ärztlicher Bescheinigung weiterhin dem Geschäft fern. Nachdem als Werkmeister angestellt gewesen. Anfangs September vorigen die Firma das Gehalt für die ersten sechs Wochen bezahlt hatte, Jahres sollten durch Angestellte der Firma Auer bie in den Fa- flage baute, sich nicht in der Rolle des Zimmerers befunden hat. weigerte fie fich nunmehr, einen erneuten Gehaltsanspruch an- brifräumen befindlichen Preßgasleitungen, welche au ben Blätt. Er würde durch die Hiebe und Brutalitäten von seiner weltfremden zuerkennen. Sie wendet ein, der Gesundheitszustand sei zwischen maschinen führten, mittels Breßluft gereinigt werden. Die Auer. Polizeihochachtung wohl furiert worden sein. Werden nun endlich den beiden Krankheitsperioden als der einer Arbeitsfähigkeit künstlich schen Monteure unterbrachen zu diesem Zwed an einer Stelle die die brei Schuhleute wegen schweren Amtsmißbrauchs angeklagt konstruiert worden, nur damit der Kläger für seine Tochter erneut Beitung und setzten an dieser eine Breßluftpumpe an, die von werden? Dem Zimmerer möchten wir dringend raten, nunmehr für 6 Wochen Gehalt fordern lönne. Das Kaufmann seinem Glektromotor getrieben wurde. Als diese Arbeit am Abend mit einer Schadenersatzklage gegen die Schußleute und gegen den gericht tam zur Berurteilung der Firma in Höhe von nicht fertig wurde, zogen die Monteure den Schlüssel des Gaso- Fiskus vorzugehen. 45 M. Zwischen der ersten und zweiten Krankheit sei kein fünft- meters ab, um zu verhindern, daß das Gas durch die Bumpe hin­liches Gesundwerden konstruiert. Ein Angestellter fönne auch zwei- durch ausströme. Der Angeflagte soll nun, wie die Anklage be­mal mit einer furzen Unterbrechung wegen derselben Krankheits- hauptet, am nächsten Tage den Gasometer geöffnet haben, da an erscheinung fehlen und dementsprechend Gehalt fordern. einer anderen Stelle Gas gebraucht wurde. Die Folge war, daß Am Dienstag hat die Strafkammer in Gotha nach stunden­sich auch der Raum, in dem die Motorpumpe aufgestellt war, mit langer nichtöffentlicher Verhandlung den Hausvater Otto Schmidt Gas füllte. Um das angesammelte Gas wieder aus dem Raum vom Soldatenheim in Ohrdruf ( Truppenübungsplab) zu fechs Mo­herauszubekommen, nahm der Angeklagte zu einem einfachen, aber naten Gefängnisstrafe verurteilt, weil er unzüchtige Handlungen Die Frage der Abwehr eines vermuteten tätlichen Angriffs spielte sehr gefährlichen Mittel Zuflucht. In der Annahme, daß die mit an jungen Burschen vorgenommen hat. Schmidt leugnete, wurde eine nicht unbedeutende Rolle in einem vor der 5. Kammer des dem Motor verbundene Pumpe das Gas von selbst absaugen werde, jedoch der der Anklage zugrunde liegenden Tatsache für überführt Berliner Kaufmannsgerichts verhandelten Prozeß. Der der Be- feßte er den Motor in Tätigkeit, ohne dabei zu bedenken, daß sich erachtet und unter Annahme mildernder Umstände verurteilt. urteilung unterlegene Fall lag folgendermaßen: Der Kläger E., an dem sogenannten Kollektor des Elektromotors Funken bilden. Schmidt war als sehr frommer Mann bekannt. Der Verhandlung der Verkäufer im Herrenausstattungsgeschäft von Wünsch war, er- n demselben Augenblid erfolgte ein ohrenbetäubender Krach. Das wohnte als Zuhörer der gothaische Hofprediger bei, freute sich beim anderen Personal keiner Beliebtheit. Besonders ein Gas hatte sich durch die Funken des Motors entzündet. Durch die Verkäufer B. war ihm übel gesonnen und geriet mit dem Kläger eines Gewalt der Explosion wurden die Seitenwände des Raumes ein­Tages in Gegenwart von Kundschaft in einen Wortstreit. Von beiden Seiten fielen dabei böse Verbalinjurien. B. beendete den Streit mit den gedrückt, ferner wurde eine mehrere Zentner schwere Tür losge­rissen und einige Meter fortgeschleudert. Die schweren Eisen­Worten: Wir sprechen uns darüber nach Geschäftsschluß, da werden massen trafen die im Nebenraum beschäftigte Lageristin Grete Sie mir Genugtuung geben. Sie wissen boch, Sie haben von Schneider so unglücklich, daß das junge Mädchen nach kurzer Zeit Kollegen H. auch schon einmal ein Paar hinter die Ohren bekommen. verstarb. Bor Gericht bestritt der Angeklagte, den Auftrag ge­B. lauerte dem Kläger auch tatsächlich nach Schluß des Geschäftes geben zu haben, den Motor in Tätigkeit zu jeben. Dies wurde auf, rückte ihm mit den Worten Also, wie ist die Sache, Sie jedoch durch die Beweisaufnahme festgestellt. Der Staatsanwalt wollten mir doch ein paar in die Fr..schlagen?" auf den Leib beantragte eine Gefängnisstrafe von 1 Jahr, während Rechtsanwalt und packte ihn kräftig an. Nun fühlte sich E. schwer bedroht und Max Jaffé eine mildere Bestrafung für geboten hielt, da der An­schlug in vermeintlicher Notwehr auf den Kollegen mit seinem geflagte durch seine Unüberlegtheit schon schwer genug bestraft Schirm ein. E. mußte mit blutigem Gebiß ins Geschäftslokal worden sei. Das Gericht erkannte auf 6 Monate Gefängnis. flüchten.

Putativnotwehr des Handlungsgehilfen.

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Schutz vor Schuhleuten.

Die Folge dieses bösen Auftritts war die sofortige Entlassung des Klägers. Letzterer führte aus, er sei, weil er Ausländer fei, von Anfang an vom übrigen Personal schifaniert und besonders Vor der Danziger Straffammer fand dieser Tage eine Ver­von E. gereizt worden. Er hätte nicht daran gedacht, zu schlagen, handlung ihren Abschluß, die wiederum zeigt, wie notwendig oft wenn er nicht bei der Feindseligkeit des Mitangestellten gegen ihn Schutz gegen horrende polizeiliche Uebergriffe ift. hätte damit rechnen müssen, im nächsten Moment selber verprügelt Angeklagt war der Zimmerer Kopitsch, und zwar wegen an­zu werden. Das Kaufmannsgericht hielt auch die sofortige geblichen tätlichen Widerstandes gegen drei Schuylente. Entlassung für unbegründet. Wie der Borsigende erklärte, Am 16. November 1911 verließ der Angeklagte die Polizeimache habe das Kollegium besonders daran Anstoß genommen, daß bei dem Zusammenstoß zwischen den beiden Angestellten die Firma mur in Danzig- Langfuhr in einem Zustande, der seine ärztliche Behand­den Kläger entlassen, den Rädelsführer aber behalten habe. Im lung notwendig machte. Ein ärztliches Attest stellte fest, daß der übrigen habe derjenige, der einen Gegner in der hier vorliegenden Mann auf dem Kopf eine 4 Zentimeter lange Säbelwunde und Weise auf sich zukommen sieht, selbstverständlich das Recht, einen andere Verlegungen hatte. Die Umgebung beider Augen war ge­nach Lage der Sache zu vermutenden Angriff abzuwehren. schwollen und dunkelblau verfärbt, das rechte Augenlid blutend verletzt. Ein Zahn war ihm losgeschlagen und die Unterlippe hatte eine 3 Zentimeter lange Wunde. Auf dem linken Oberschenkel be­fand sich ein 10 Zentimeter langer und 1 Zentimeter breiter blau verfärbter Streifen. Unter dem linken nie befand sich eine Haut­verlegung, und ferner hatte er noch Stellen, die von Stößen gegen den Leib zeugten.

Eingemeindung von Vororten Münchens .

Der Münchener Magistrat hat gestern vorbehaltlich der Bu­stimmung des Gemeindekollegiums und der Genehmigung der Staats­regierung die Einverleibung der Nachbargemeinden Berg am Laim , Moosach , Milbertshofen und Oberföhring beschlossen. Hierdurch wird die Einwohnerzahl um 10 800 Seelen vermehrt.

Gerichts- Zeitung.

Religionsunterricht für Diffidenten.

Ein interessantes Urteil fällte gestern das Neuköllner Schöffen­gericht. Es handelte sich um die Teilnahme eines Diffidenten findes am Religionsunterricht.

Das Schöffengericht kam zur Freisprechung. Es stellte fest, daß der Angeklagte von einem Schußmann Scharkus auf der Straße ohne Grund gepackt, gemißhandelt und arretiert worden sei. Dabei sei er schwer mißhandelt und dann noch auf der Polizeiwache weiter so behandelt, wie es das ärztliche Attest feststellte. Der Amtsanwalt legte gegen die Freisprechung Berufung ein.

Vor der Straffammer gab der Angeklagte folgende Schildes rung von seinen Erfahrungen mit den Polizeibeamten: Er hörte, daß der damalige Hilfsschuhmann Scharkus zwei Arbeiter, deren Der Tapezierer Richard Kunze hatte eine polizeiliche Straf- Namen er feststellte, als Backzeug und Bagabunden bezeichnete und verfügung über 2 Mark erhalten, weil er es versäumt hatte, im ihnen drohte, daß sie auf die Lumpen bekommen würden. Der An­Mai d. J. seinen Sohn Alfred in den Religionsunterricht der geklagte sagte dem Beamten, er solle die Leute doch nicht beleidigen. 7. Gemeindeschule von Neukölln zu schicken. Er hatte dagegen die Darauf packte ihn der Schuhmann ins Genid. Als K. sich um richterliche Entscheidung beim Schöffengericht Neukölln beantragt. wendete, schlug der Schuhmann ihn ohne weiteres mit der Faust Der Angeklagte hatte, nachdem er aus der evangelischen ins Gesicht und rief: Landeskirche ausgetreten war, fein Kind am jüdischen Religions. Ich werde Dir Lümmel helfen, die Nase in folche Sachen zu stecken!" unterricht teilnehmen lassen. Zwei Jahre lang hatte das die

jüdische Gemeinde auch geduldet, bis sie zu Ostern d. J. K. dem Darauf erbot S. fich, feine Personalien durch eine in der Nähe Kinde den Weiterbesuch verbot. Jetzt hielt der Angeflagte sein wohnende Restaurateurin bestätigen au laffen. Nun stieß ber

Hilfslohn bei der Rettung aus Seenot .

In Anschluß an die Erörterungen über die" Titanic "-Ratas strophe interessiert auch die rechtliche Stellung des helfenden Schiffes, das einem in Seenot befindlicher Schiffe erfolgreich Hilfe leistet oder verlassene Güter birgt. Die deutsche Gesetzgebung fennt ein Recht auf Bergungs- und Hilfslohn. Wird nämlich ein in Seenot von der Besabung verlassenes Schiff oder dessen Ladung von anderen Bersonen an sich genommen und in Sicherheit ge­bracht, so haben diese Personen nach§ 740 des Handelsgesetzbuchs Anspruch auf Bergelohn. Leisten die fremden Personen bei der Rettung eines in Seenot befindlichen Schiffes nur Hilfe, so ist ihnen ein Hilfslohn zuzubilligen. Der Berge- oder Hilfalohn ist nach Maßgabe der persönlichen oder sachlichen Hilfeleistungen unter die einzelnen Retter au teilen, im Zweifel nach der Kopfzahl. Zu­ständig ist zunächst das Seeamt. Der Anspruch begründet aber auch ein klagbares Recht. Eim solcher Hilfslohnanspruch hat am Mitt­woch das Reichsgericht aus Anlaß einer Klage des Nordischen Bergungsvereins gegen den Norddeutschen Lloyd beschäftigt.

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Der Doppelschrauben- Postdampfer Derfflinger" des Norb deutschen Lloyd strandete am 20. Juli 1909, mittags gegen 1 Uhr, kurz nachdem er den Hafen von Southampton verlassen hatte. Der seit zwei Stunden abfließende starte Ebbestrom hatte das 41 Meter lange und 17 Meter breite Schiff am Backbordbug gefaßt und die Veranlassung dazu gegeben, daß es aus dem Steuer lief und auf einer Sandbank fiben blieb. Alle Maschinenmanöver blieben er­folglos. Mehrere aus Southampton herbeigekommene Schlepper machten am Abend und in der Nacht vergebliche Abschleppungs berjuche. An den Bergungsversuchen beteiligten sich am anderen Tage im Auftrage des Nordischen Bergungsvereins die Dampfer Seeadler" und" Balkyrien". Der Seeadler" war in elfstündiger Fahrt herbeigeeilt. Den Hauptdienst aber leistete die Valkyrien", die in Dover stationiert und zu Bergungszweden ausgerüstet ist. Mit Hilfe dieser beiden Schiffe ist der" Derfflinger", dessen Ladung zum großen Teil gelöscht worden war, endlich nach fünfstündiger Arbeit abgeschleppt worden. Derfflinger" war nicht beschädigt; er fonnte nach einer Untersuchung in Southampton die Reise fort seßen. Für die Mühewaltung macht der Nordische Bergungsverein einen Hilfslohn von 85 000 M. geltend. Das Strandamt billigte dem Bergungsverein 30 000 M. zu. Dieser gab sich damit nicht zu frieden. Als der Norddeutsche Lloyd 10 000 m. freiwillig gezahlt hatte, erhob der Nordische Bergungsverein Klage aus Zahlung weiterer 75 000 M. Hilfslohn.

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Das Landgericht Hamburg billigte dem klagenden Bergungs­berein 30 000 m. aw; das Oberlandesgericht Hamburg gewährte ihm weitere 20 000 m., also im ganzen 50 000 M. Hilfslohn. Das Ober­Landesgericht führt in seinen Entscheidungsgründen aus daß die beiden vom Nordischen Bergungsverein beauftragten Dampfer Seeadler" und" Valkyrier " nicht vergebliche Dienste bei der Bergung geleistet haben. Der Geeadler" sei auch benutzt worden, zwei Leichter mit den gelöschten Waren nach Southampton zu trans­portieren. Unzweifelhaft ist auch, wie das Oberlandesgericht weiter darlegt, die Strandung an einer für die Schiffahrt sehr ge= fährlichen Stelle passiert, da die meisten dort strandenden Schiffe verlorengehen. Bei der hohen Gefahr des Durchbrechens war als­