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geführten frankhaften Geisteszustande durch die ausgeübte Betriebs­tätigkeit entstanden als hinreichend wahrscheinlich an und verurteilte die Nordöstliche" zur Entschädigungspflicht.

Die Berufsgenossenschaft legte gegen dies Urteil Refurs beim Reichsversicherungsamt ein.

Das Reichsversicherungsamt gab in der Tat dem Rekurse der Berufsgenossenschaft statt und hob das Urteil des Schiedsgerichts auf. In dem Urteil des erkennenden( 11.) Senats heißt es:

" Nach Lage der Sache hat das Reichsversicherungsamt dem Rekurse der Beklagten stattgeben müssen, da es entgegen der Auf­fassung des Schiedsgerichts die Ueberzeugung nicht hat erlangen können, daß der Maurer Schernewsti am 16. Juni 1908 einem Betriebsunfall erlegen ist. Unstreitig hat der Maurer Schernewsti am 16. Juni 1908 Selbstmord begangen, indem er sich erhängt hat. Dieser Selbstmord könnte nur dann dem bei der Beklagten   ver­sichertem Laubetriebe nach der ständigen Rechtsprechung des Reichs­versicherungsamts zugerechnet werden, wenn sich mit an Gewißheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststellen ließe, daß der Selbstmord infolge geistiger Gestörtheit im Zustand der Unzurechnungsfähig keit durch einen Betriebsumfall verursacht worden ist.( 3u ber­gleichen Anmerkung 6 zu§ 8 des Gew.- llnf.- Vers.- Gcs. Hand­buch I, Seite 253.)

Im vorliegenden Falle fehlt aber zunächst der Nachweis, daß Schernewski überhaupt unzurechnungsfähig war, als er den Selbst­mord beging, weiterhin ist auch nicht festgestellt worden und läßt sich nicht mehr feststellen, ob die Unzurechnungsfähigkeit auf einen Betriebsunfall ursächlich zurückzuführen ist.

Zur Feststellung dieser beiden Voraussetzungen der Entschädi­gungspflicht der Beklagten reicht nach der Ueberzeugung des Nekursgerichts das vom Königlichen Kreisarzte Medizinalrat Dr. Leppmann am 16. Oktober 1909 erstattete Gutachten nicht aus, da eine Obduktion des Verstorbenen nicht stattgefunden hat und nach Lage der Sache auch nicht mehr möglich war, weil die Kläger  es seinerzeit unterlassen hatten, die Beklagte rechtzeitig unter Gr­hebung von Ansprüchen auf Unfallentschädigung von dem Tode in Kenntnis zu setzen.

Die Vermutung des ärztlichen Sachverständigen, daß der Ver­storbene am 16. Juni 1908 einen Sonnenstich erlitten hat, ist nach dem gesamten Akteninhalt nach Ueberzeugung des Reichsversiche= rungsamts nicht ausreichend wahrscheinlich gemacht.

Wie die Auskunft der Firma Eckert u. Danneberg, der früheren Arbeitgeberin des Verstorbenen, vom 15. Dezember 1909 ergibt, waren die Leistungen des Maurers Schernewati nicht hervorragend. Diese Auskunft steht mit der Bekundung des Maurerpoliers Bogel zwar in Widerspruch. Doch hat das Rekursgericht kein Bedenken getragen, die Auskunft der früheren Arbeitgeberin für glaubhaft

zu erachten.

Wenn überdies der Unterschied der Leistungen des Verstorbenen zur Zeit, als er sich das Leben nahm, so auffallend im Widerspruch mit seinen früheren Leistungen gestanden hätte, daß man auf eine Erkrankung des Verstorbenen gelegentlich seiner Betriebsarbeit am 16. Juni 1908 hätte schließen müssen, so hätten wohl der Maurer­polier Bogel als auch der Arbeitgeber Müller seinerzeit den an­geblichen Betriebsunfall Schernewstis bei der Beklagten zur An­meldung bringen müssen. Da sie aber beide einen ursächlichen Bu­sammenhang des Selbstmordes mit dem Betriebe nicht einmal ber­mutet haben, haben sie die rechtzeitige Anmeldung des angeblichen Unfalles unterlassen. Wenn aber Schernewsti fein guter Arbeiter war, so fonnte seine angebliche nicht gute Arbeit am 16. Juni 1908 nicht als etwas besonders Ausfälliges erscheinen. Da von den Zeugen irgendwelche sonstigen Krankheitsgeichen eines Sonnenstichs an dem Verstorbenen nicht bemerkt worden sind, die Witwe in ihrer Eingabe an die Beklagte vom 5. September 1908 auch behauptet hat, daß ihr verstorbener Ehemann schon vor dem 16. Juni 1908 an Erkrankung seiner Kopfnerven gelitten habe, so fonnte das Returs gericht nicht annehmen, daß der Selbstmord mit dem Petriebe in ursächlichem Zusammenhang stand, sondern es müssen andere Gründe, die sich nicht mehr feststellen lassen, borgelegen haben. Das Reichsversicherungsamt hat sich vielmehr den Bedenken des Sanitätsrats Dr. Ascher in Berlin   in seinem Gutachten vom 19. November 1909 anschließen müssen.

Das Reichsgericht hat am 2. Juli das Urteil des Oberlandes­gerichts Naumburg bestätigt und die Revision der Beklagten   zurück­gewiesen.( Aktenzeichen: III. 496/11.).

und ähnliches festes Holz Sazu Gerwenden. Mit der Duldung des zahl zu groß war. Nunmehr hat die Stadtverivaltung eingreifen gefährlichen Bretterbelags verletzte sie den§ 618 des Bürgerlichen   müssen, sie hat den Obdachlosen ein Unterkommen int Armenhause Gesetzbuchs. und in noch zwei anderen städtischen Gebäuder gewährt. Zwei Familien mußten sich mit einem Raum begnügen. Diese städtische Fürsorge wird den Obdachlosen aber nur 14 Tage gewährt. Die Wohnungsnot wird aber froß alledem von den Hausbesizern noch abgeleugnet, ja sie dient dazu, die Mieter in gemeingefährlicher Weise zu schröpfen. Um 50 bis 60 Prozent sind die Wohnungen seit zwei Jahren teuerer geworden. Nimmersatte Hauswirte etliche besitzen viele Häuser steigerten die Mieter nicht nur ein­

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Der Optimismus der Konsumgenossenschaftlichen Rundschau". Die Medlenburgische Volkszeitung" bemerkt zu der von uns mal, sondern fast bei jedem Quartalswechsel. Wie die Notlage ablehnend beurteilten Ansicht der" Rundschau", Professor der Mieter ausgenügt wird, um persönlichen Vorteil daraus zu Dade könne seine konservativen Freunde zu einer freundlicheren ziehen, zeigt am deutlichsten das Treiben von zwei Fabrikanten, Stellung der Genossenschaftsbewegung gegenüber veranlassen: die zugleich viele Häuser ihr Eigen nennen. Diese beiden Fabri­" Die Konsumgenossenschaftliche Rundschau" befigt einen fanten Leupold u. Wolff, haben über 200 Wohnungen zumeist an Optimismus, um den wir sie nicht beneiden. Nach ihrer ihre Arbeiter vermietet. In den letzten Jahren haben sie die Auffassung wäre also die Feindschaft der mecklenburgischen Mieten von 250 Mt. auf 380 Mt. hinaufgetrieben. Am 1. Juni Junker gegen den Zusammenschluß der Arbeiter in Konsum- bekamen sämtliche Mieter ein Schreiben, worin abermals mehr genossenschaften durch Belehrung zu beheben! Da sind wir Miete verlangt wurde und außerdem erklärt wird, baß ab 1. Juli denn doch anderer Ansicht. Selbst wenn der Agrarprofessor nur monatliche Kündigung Geltung hat und der Mietzins im vors Dade nicht die Feindschaft der Junker gegen die Arbeiterkonsum- aus bezahlt werden muß. Doch damit noch nicht genug. Aut bereine teilen sollte, und wenn er sich dazu aufschwingen fönnte, 1. Juli find die Mieten abermals un 30 Mt. gesteigert worden das öffentlich zum Ausdruck zu bringen, so würde er nur den und für den 1. August steht nochmals Mietssteigerung bevor. in diesem Falle tauben Ohren der Junter predigen. Denn Daß bei solcher Ausnutzung der Not die Mieter von Verzweiflung unseren Junkern ist der konsumbereinliche Einkauf der Arbeiter gepackt werden, ist nur zu erklärlich. an sich( 1) auch jetzt in Wirklichkeit ganz gleichgültig, weil er Die Mieter sandten eine beschleunigte Eingabe an die Stadf. ihre Interessen nicht berührt. Weshalb sie aber gegen ihn berordneten und den Stadtrat, in der sie erklärten, daß sie sich Front machen und die Arbeiterkonfumbereine verfolgen, ist, weil munmehr dem Verlangen der Hausbesizer Leupold u. Wolff ein sie den Zusammenschluß der Arbeiter überhaupt be- mütig widersetzen; sie werden weder die erhöhte Miete zahlen noch fehden. Finden sich die Arbeiter in der Organisation bezüglich die Wohnungen räumen und es ebentuell auf eine Massenermission des Konsums zusammen, so erwacht bei ihnen auch das Bewußt- ankommen lassen. Die Stadtverordneten und der Rat sollen mit sein, auf anderen Gebieten ebenso zusammenstehen zu müssen, den Hausbesizern gweds Ausgleichs verhandeln. In der letzten so tommt ihnen der Wille, sich auch auf anderen Gebieten in dem Stadtverordnetenfihung wurde diese Eingabe zur Kenntnis gebracht. Gefühl der Solidarität organisatorisch zu betätigen. Und Ein solches Auftreten der Mieter hatte das in seiner Mehrheit aus das wollen die Junter auf jeden Fall verhindern! Ihre" Hausbesißern bestehende Stadtverordnetenkollegium nicht erwartet. Arbeiter sollen Individualisten" bleiben, keinen Gemein- Der Stadtrat hatte inzwischen mit den in Frage kommenden finn, keine Ahnung von organisatorischer Betätigung, gleichviel ausbesitzern Rüdsprache genommen und der Bürgermeister auf welchem Gebiete, haben, damit die Junker sie nach Herzens- fonnte die Erklärung abgegeben, daß das schlimmste nicht eintreten Iust gängeln fönnen. So wahren die Junker ihre Profitinter- würde. Danach scheint der Rat den beiden Hausagrariern ins effen! Da hofft die Konsumgenossenschaftliche Rundschau" auf Gewissen geredet zu haben. Damit sollte die Stadtverwaltung es Befehrung der Junker durch Belehrung vergeblich. Nicht die aber nicht bewenden lassen, sondern energisch weitere Maßnahmen " besser unterrichtete" Junterschaft wird diese zähmen, ergreifen, um einen nimmersatten Hausagrarier einen Dämpfer vielmehr kann das nur geschehen, indem sich die Genossenschafts- aufzusetzen. bewegung aller Verfolgungen zum Trotz durchsetzt!!"

der direkten Wirklichkeit aus Dinge zu beurteilen sich bemühen, und Diese Ansicht wird wohl von allen denen geteilt, die vom Boden nicht von einem illusionären Wolfenfududsheim aus.

Der 2. beutsche Blindentag.

Medizinisch  - statistische Jahresbericht über die Stadt Stuttgart   im Hungerude nnd franke Schulkinder. Der foeben erschienene Jabre 1910", herausgegeben vom Stuttgarter   ärztlichen Berein, enthält sehr beachtenswerte Angaben über den Ernährungs- und Gesundheitsstand der Volksschultinder Stuttgarts  . Der zugleich als Schularzt fungierende erste Stadtarzt Dr. Gastpar hat in der Beit von Mitte September bis Mitte März 1910 von den 18 591 Alle Blinden und Blindenfreunde Deutschlands, Desterreichs Boltsschulkindern Stuttgarts   14 825 untersucht. und der Schweiz   werden zu dem vom 22. bis 25. Juli d. J. in heraus, daß von den Schulkindern nur 18,6 Proz. einen Er­Dabei stellte sich Braunschweig   stattfindenden zweiten deutschen   Blindentag eingenährungsstand aufwiesen, der als gut bezeichnet werden konnte. laden. Wie der erste deutsche Blindentag zu Dresden   1909, so etwas besser fab es bei den Vorortskindern aus, von denen wird sich auch die diesjährige Tagung vor allem mit den Berufs- 20,8 Proz. als ausreichend genährt befunden wurden. Als mittel" fragen der Blinden beschäftigen, so daß die Referate und an- ernährt werden 36,6 Proz. der Kinder( Vororte 34,5 Proz.) be schließenden Beratungen für jeden Blinden und Blindenfreund zeichnet, mittel mit anämischem Zustand"( Blutarmut) 21,5 Proz. bon Intereffe sein dürften. Wie in Dresden  , so wird auch in Braun- bezw. 24,6 Proz.," gering" 11,8 bezw. 10,7 Proz., gering mit schweig eine Ausstellung Arbeitsprodukte Blinder, aber auch Are Anämie" 11,5 beat. 9,4 Broz. Mittel hierfür vorhanden sind, eine Reise- und Aufenthaltsbeihilfe zeichnet werden können, stehen 8278 gegenüber, deren Ernährungs­beitsmethoden zeigen. Blinden Teilnehmern wird, soweit die Das heißt: den 3761 Kindern, die als ausreichend genährt bes gewährt. Tagungslokal: Kurhaus Richmond. Beginn der Vor- stand nur als mittel", zum großen Zeil mit Blutarmut   verbunden, versammlung, Montag, den 22. Juli, abends 6 Uhr. Die Staatsbefunden wurde. 8191 Kinder sind direkt unterernährt, die Hälfte 198 und Stadtbehörden, wie auch die Bevölkerung von Braunschweig   bleser Kinder ist obendrein blutarm. dem Ortsausschusse in liebenswürdiger Mitarbeit die Sorge für Gesundheitsstand der Kinder nur zu deutlich bemerkbar. An aus bringen der Veranstaltung ein gütiges Intereffe entgegen und haben Die Folgen der mangelhaften Ernährung machen sich im Unterbringung, Empfang und Begleitung der blinden Gäste er geprägter Rachitis litten 5,2 Broz. der Stadtfinder, 10,7 Broz. ber leichtert. Der deutsche Blindentag lehnt jegliche fonfeffionelle Borortslinder, an Stoliofe 10,1 Proz. beztv. 5,1 Proz., an Drüsen oder politische Zugehörigkeit ab und stellt sich lediglich die Aufgabe, 12.2 bezw. 15,5 Broz, an Adenoiden 27,3 bezw. 22,5 Proz., an den Blinden den Lebensweg ebenen zu helfen. Wer Interesse am Augen 12,5 beztv. 14,3 Proz., an Ohrenleiden 2,4 bezw. 4,5 Proz höchstens zu einer Möglichkeit einer geistigen Erkrankung des Ver- Fortschreiten des Blindenwesens hat, möge daher dem zweiten Zungenleiden, nicht tuberkulos 8,1 bezw. 2,9 Proz. der Kinder usw storbenen, die auf den Betrieb ursächlich zurückzuführen wäre, ge­deutschen Blindentage helfend zur Seite stehen. Die Zahl der franken und hungernden Volksschulkinder übertrifft Tangen, eine solche Möglichkeit würde aber zur Verurteilung der Herrn Klötscher, Braunschweig  , hinter der Masch 1. Für Defter dammungsurteil über die heutige Gesellschafts- und Wirtschafts­Anfragen wolle man richten an den Ortsausschuß, 3. H. von die der gefunden um das Dreis   bis vierfache! Ein schärferes Ver Beklagten nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsversicherungsreich an die Herren t. 1. Hofrat Hugo Ritter von Chlumecky, ordnung ist kaum möglich. Da nach Lage der Sache eine weitere Aufklärung des Sach- Brünn, Aug. von Horvath, Wien  , Kajernen Neubaugaffe 75. Für ordnung ist kaum möglich. Da nach Lage der Sache eine weitere Aufklärung des Sach- bie blinden Esperantisten, Harald Thilander, Stockholm  , Majora­berhalte aussichtslos erschien, mußte dem Rekurse der Beklagten gatan 12. Teilnehmertarten wolle man mit genauer Angabe von stattgegeben und ihr ablehnender Bescheid vom 27. Mai 1909 wieber Name und Wohnort bei dem unterzeichneten Geschäftsführer be­hergestellt werden." Das Urteil zeigt, wie weltfremd manche Richter den tatsächstellen, der auch bereitwilligst jede gewünschte Auskunft gibt. Tichen Arbeitsverhältnissen im Erwerbsleben gegenüberstehen. In­Dr. Ludwig Cohn, Breslau  , Charlottenstr. 1 bessen, das Reichsversicherungsamt ist die höchste und legte Spruch instanz, die Ansprüche der Hinterbliebenen, die vom Schiedsgericht verständigerweise anerkannt wurden, sind" on der höchsten Instanz annulliert. Die Witwe mit ihren Kindern erhält nichts. Das Urteil der leßten Instanz enthält keinen Tropfen sozialen Dels.

Unter Berücksichtigung aller dieser Unterlagen fönnte man

amts nicht ausreichen.

Entwertung der Invalidenmarken.

Die Entwertung der für die Invalidenversicherung berwen­deten Marken war schon bisher vorgeschrieben. Durch die Reichsversicherungsordnung tritt hierin nur die Aenderung ein, daß als Tag der Entwertung, Handschriftlich oder werden soll, für welchen die Marle gilt.( Nach bisherigem Recht durch Stempel, der lezte Tag desjenigen Beitraums angegeben war der Tag des Einklebens der Marte maßgebend.) Wird also wöchentlich Lohn gezahlt, so erhält die Marte das Datum des Sonntags. Wenn der Versicherte Sonntags nicht ar­beitet, kann das Datum des Sonnabends gewählt werden. Wird vierteljährlich Lohn gezahlt, so muß der Arbeitgeber, wenn er eine Dreizehnwochenmarte flebt, die Entwertung mit dem Sonntage der letzten Woche des Vierteljahres vornehmen; verwendet er da­gegen Einwochenmarken oder zweiwochenmarten, so erhält jede Marke das Datum des Sonntags jeder Woche oder jeder zweiten

Woche des Vierteljahres.

Schadenersahpflicht einer Gemeinde aus dem Dienstvertrag. Der Dienstberechtigte hat Räume, Vorrichtungen oder Gerät schaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat, so einzurichten, daß der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Ge­sundheit soweit geschütt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet. Diese Verantwortung für gefahrvolle Einrichtungen be­ſteht auch dann, wenn der Dienstberechtigte zwar nicht verpflichtet war, Einrichtungen zu schaffen, wenn er aber gefährliche Anlagen, die andere errichtet haben, bestehen läßt. Auf Grund einer solchen Fahrlässigkeit ist unlängst die Stadtgemeinde Schönebeck   an der Elbe   zur Leistung von Schadenersatz verurteilt worden. Die Stadt Schönebeck   befist eine an einer Chauffee belegene Sandgrube. Mit dem Herausholen von Sand hatte die Stadt Beschäftigt der Arbeitgeber einen Arbeiter nicht die ganze den Fuhrmann D. beauftragt. Bei dieser Gelegenheit ist D. in- Woche hindurch, so muß er als Entwertungsdatum doch das Datum folge eines Bohlenbelags bei der Ausfahrt verunglückt. Ein Spe- des letzten Tages der Woche angeben; denn die Marke gilt für die diteur B., der früher ebenfalls Sand geholt hatte, hat zur Er­Teichterung der Ausfahrt aus der weichgrundigen Grube einen ganze Woche, nicht für die Tage der Beschäftigung. Die Entwertung der Marken darf nur in der vom Bundes Bretterbelag von alten, morschen Salinenbrettern geschaffen, um rat ausdrücklich zugelassenen Weise erfolgen( z. B. 7. 1. 12 für das Einsinken der Wagen zu verhüten. Diese Einrichtung hat er den 7. Januar 1912), jedoch ist die Entwertung unter Angabe der mit der Erlaubnis des städtischen Baumeisters getroffen. Als D. vollen Jahreszahl( 7. 1. 1912) für zulässig erachtet worden. eines Tages mit seinem Wagen darüber hinfuhr, brach ein zum Teil hohl liegendes Brett, schnellte in die Höhe und brachte den D. Versicherung verwendeten Marten. Busaßmarten find mit dem Die gleichen Vorschriften gelten für die zum 3wed freiwilliger zu Fall. Dabei ist ihm sein Wagen über einen Oberschenkel ge- Datum des Tages zu entwerten, an dem sie in die Quittungskarte fahren. Wegen der Folgen der Verlegungen nimmt D. die Stadt eingeklebt werden. Bei Verstoß gegen diefe Vorschriften fann in Anspruch. Das Landgericht Magdeburg   hat die Klage abgewiesen. Das gegen die Verpflichteten eine Geldstrafe bis zu 20 M. vom Versiche Oberlandesgericht Raumburg dagegen die Beflagte dem Grunde rungsamt verhängt werden. nach zur Schadloshaltung des Klägers verurteilt. Zur Begründung feines Urteils führt das Oberlandesgericht aus, daß die Beklagte unbedingt aus§ 618 des Bürgerlichen Gesetzbuchs als Dienstbe­rechtigte haftet. Sie ist für die schlechte Beschaffenheit des Ab­In der Schule zu Jamund  , Regierungsbezirk Röslin, find fuhrweges aus der Sandgrube verantwortlich. Wenn der Vertrag 128 Kinder einem einzigen Lehrer zugewiesen. Wen soll man nun auch kein reiner Dienstvertrag( es handelt sich um einen Wert mehr bemitleiden: den Lehrer, dem eine solche Lehrlast und Er­vertrag) ist, so ist der§ 618 doch auch für solche Verträge herans ziehungsverantwortlichkeit aufgepact ist, oder die Schulkinder, denen zuziehen, die ihrem wesentlichen Inhalt nach dem Dienstvertrag sich der Lehrer nicht hinreichend widmen kann? Bereits im Jahre gleichkommen. Auch deshalb ist dem Kläger der Schutz des§ 618 1873 ist eine zweite Lehrerwohnung vorgesehen. Vergeblich ist nicht zu versagen, weil ein anderer die Bretter zurecht gelegt hat. aber die Besehung der zweiten Lehrerstelle verlangt. Wie lange Der Kläger   hatte sich verpflichtet, mehrer Fuhren Sand aus der noch wird die fönigliche Regierung vor den Toren der Regierungs­Grube zu holen. Die Beklagte hatte deshalb den Zufuhrweg in bezirkshauptstadt Röslin einen der Kultur hohnsprechenden Zu­ordnungsmäßigem Zustande zu erhalten. Bei einiger Aufmert. stand dulden? jamkeit hätte die Beklagte die Gefährlichkeit für den Berkehr wegen der morschen Salinenbretter erkennen müssen, besonders deshalb, weil sie schon zum Teil an anderen Stellen Herausgebrochen waren. Eine Untersuchungspflicht für den Kläger bestand nicht, denn er In Plauen   herrscht schon seit langer Zeit Wohnungsnot. In­fonnte sich darauf verlassen, daß alles in ordnungsmäßigem Bu- folge des flotten Geschäftsganges wurden viele Familien von aus stande sein werde. An sich war die Stadt zwar nicht verpflichtet, värts nach Plauen   gelotit, die wohl Arbeit, aber keine Wohnung einen Bretterbelag zu schaffen, wenn sie aber den alten bestehen gefunden haben. Gar viele Familien sind mit ihrent Hausrat laffen wollte, so mußte sie Eisenbohlen, alte Eisenbahnschwellen auf die Straße gesetzt worden, weil den Hauswirten die Kinder­

Hinterpommersche Schulverhältnisse.

Der Kampf der Mieter in Plauen   i. V

Wohnungsverhältnisse auf die Kindersterblichkeit einwirken, zeigt die Wohnungselend und Kindersterblichkeit. Wie start mißliche ärztliche Statistik über die Säuglingssterblichkeit in den verschiedenen Wohnquartieren Stuttgarts   im Jahre 1910. Jm Stuttgarter Borort Gaisburg, in dem das Wohnungselend am schärfsten in die Er­scheinung tritt, fielen im Jahre 1910 auf 100 Geburten 34,4 Todes. fälle von Kindern unter einem Jahr, in der auf gemeinnütziger Grundlage errichteten Wohnungsfolonie Ostheim   hingegen nur 6,4 Todesfälle. Jn Gaisburg ist also die Sterberate fünf bis sechs Im Jahre 1909 ftieg die Kindersterblichkeit in mal höher!- Gaisburg   gar auf 48,1 Prozent, in Ostheim   war sie 10,1 auf 100 Geburten; in anderen Bezirken fant fie sogar bis auf 4,8 Proz. Der Durchschnitt sämtlicher Wohnbezirke war 1909: 14,8 Pro3, 1910: 16,2 Proz

in den verschiebenen Wohnbezirken Stuttgarts   läßt sich durch alle Dieser große Abstand des Prozentsatzes der Kindersterblichkeit Jahre verfolgen. Es sind also keine zufälligen Ursachen, die die Kindersterblichkeit in den einzelnen Bezirken so gewaltig( bis zur Hälfte der Geburtenzahl) steigern. Neben den schlechten Einkommens­verhältnissen steht das Wohnungselend an erster Stelle. Genau so steht es in anderen Gemeinden.

Aus Induftrie und Dandel.

Die dänischen Schlächtereigenossenschaften. Die Landwirtschaft Dänemarks  , die fast ausschließlich eine Bauernwirtschaft ist, erhält ihr Gepräge durch das hochentwickelte Genoffenschaftswefen. An der Spize desselben stehen die Mollerei genossenschaften, die der dänischen Butter einen Weltruf verschafft haben. Aber auch das Schlächtereigenossenschaftswesen hat in fürzester gab das im Jahre 1887 erlaffene Einfuhrverbot Deutschlands   für Beit einen außerordentlichen Aufschwung erfahren. Den Anstoß dazu bänische lebende Schweine, von denen vorher große Mengen nach Deutschland   abgefetzt wurden. Die dänischen Landwirte warfen sich nun auf den Export von Schweinefleisch und die sich rapide ent wickelnden Schlächtereigenossenschaften bemächtigten sich sofort dieser Aufgabe, che noch der private Handel Zeit gefunden hatte, fie an fich zu reißen.

Die Schlächtereigenossenschaften bezahlen den liefernden Land­wirten nach Schlachtgewicht und Qualität. Hierdurch sowie durch eine ganze Reihe von Maßnahmen, die auf eine Verbesserung der Qualität der Tiere hinwirken, haben sie es dahin gebracht, die Zucht außerordentlich zu heben. Die Entwidelisig der Schlächterei­genossenschaft wird durch folgende Bahlen illustriert:

Jahr

Bahl der Schlächterei

Bahl der geschlachteten genossenschaften Schweine Ninder

1888 1900

1

2 323 400

26

1910

37

Ausfuhrübersäuß

an Schweinefleisch Millionen Kilogramm 1879/82: 2,8

1906/09: 94,8

675 200 18 700 1396 653 25 000( zirka). Die Zahl der von den dänischen Schlächtereigenossenschaften ge­schlachteten Schweine hat sich demnach im Laufe von zwanzig Jahren etwa um das 60fache, die Ausfuhr von Schweinefleisch um das 35fache gehoben, Dänemark   ist ein Land ohne landwirtschaftliche Schutzölle und seine Bauern find prinzipiell Freihändler.