Sinne des Wortes, verlangen. Ob diese Gesell| schaft im Namen Gottes auf Menschen schießt, die fich mit ihren Praktiken nicht einverstanden er klären oder eine unrichtige Uniform tragen ob fie im Namen der Vaterlandsliebe und der nationalen" Interessen das Vaterland verstückelt, Chamaden in Fanfaren umredigirt, Millionäre züchtet und zu diesem Behufe das Volt ausraubt oder ob sie unter den Giftbaum der Börse und unter dem Merkurstab des bürgerlichen Geschäfts und Verkehrs mit erlaubten Lügen" den Mitmenschen über vortheilt, ausplündert es ist immer dieselbe Moral, welche Morallosigkeit ist die Moral der kapitalistischen Gesellschaft, die Moral des Individualismus, der das Jch auf den Thron hebt, und dem Jch alles andere- Meuscheu und Dinge unterthan macht.
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Was die heutige Welt in ihren Schulen als Moral lehrt: das Aufgehen des Jch im Ganzen, Menschlichkeit, Wahrhaftigkeit, Gerechtigkeit das ist nur für die Theorie, nicht für die Praxis. Wer es in Handlungen umsehen will, der stößt bald mit dem Kopf an die Mauer der Verhältnisse, oder an die Zellemvand des Gefängnisses, wo nicht des Jrrenhauses. Der Kapitalismus muß fallen, ehe die Moral auf hören kann entweder zynische Heuchelei zu fein oder gemeine Spitzbubenmoral.
empus istn C
Politische Zteberlicht.
Der Reichstag . Ein Beschluß über den Termin der Einberufung des Reichstages ist nach der Kreuz- 3tg." noch nicht gefaßt. Man nehme jedoch an, daß dem in den aller nächsten Tagen des Novembers zusammentretenden Reichstage noch vor dem Etat die Handelsverträge mit Spanien , Rumänien und Serbien zur Beschlußfassung unterbreitet werden sollen. Die„ Norddeutsche Allgemeine Zeitung" schreibt offiziös, daß eine spätere Einberufung des Reichstags, als sonst üblich, nicht zu gewärtigen ist.
Friktionen. Gerüchte gehen um und werden dementirt, daß der preußische Ministerpräsident wegen Differenzen mit dem Reichskanzler zurückzutreten beabsichtige. Miag dies auch für den Moment nicht der Fall sein, so wird doch früher oder später einer von beiden weichen müssen, da auf die Dauer auf eine volle Einigkeit zwischen Eulenburg und Caprivi nicht gerechnet werden kann und ein Gegenarbeiten der Leiter der preußischen und Reichspolitik das Staatsschiff ins Schwanken bringen würde, was jedenfalls zu argen Differenzen betreffs der Instruirung der preußischen Bevollmächtigten im Bundesrath führen muß.
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Der Weinsteuer Gefehentwurf wird von der Frankf. Btg." veröffentlicht. Der Text ist als richtig zu betrachten, da weder der Reichs- Anzeiger" noch die Norddeutsche Allgemeine Zeitung" der Frankf. 8tg." ein Dementi entgegensetzen. Wir heben aus dem Entwurf das Folgende hervor:
Gegenstand der Besteuerung ist der zum Verbrauch im Bollgebiet bestimmte Naturwein, Schaumwein und Kunstwein. their
dem
Steuerpflichtig ist der Kleinbändler ober der Verbraucher. Die Steuerpflicht tritt ein, wenn der Wein vom Auslande oder vom inländischen Hersteller Produzenten oder von dem Großhändler an den Kleinhändler oder Verbraucher übergeht. Kleinhändler ist, wer Wein auch in Mengen von weniger als 10 Liter verkauft oder wer Wein zum Ausschank bringt.
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Von der Weinsieuer sollen befreit sein: der Verbrauch der Produzenten im eigenen Haushalt, sowie für die von ihnen im landwirthschaftlichen, nicht auch im gewerblichen Betrieb beschäftigten Personen, a) an felbfterzeugten Weinen aus Trauben, Trestern, Obst oder Beeren, welche von ihnen auf eigenem oder gepachtetem Boden gewonnen sind, b) an selbsterzeugtem Schaumwein und Kunstwein, sofern die Herstellung auf diesen Gebrauch beschränkt bleibt und der Hersteller nicht Weinhändler ist. Meß- und Kommunionwein, Wein zu Effigund Branntweinbereitung, unentgeltliche Weinproben von Ileiner Menge.
Die Weinsteuer foll in Prozenten des Werthes des Weines festgestellt werden und soll betragen: Bei Naturwein vom Werth, bei Schaumwein vom Werth, bei Kunstwein... vom Werth, mindestens aber Mark... vom Hektoliter.
1. Als Werth gift der Kaufpreis, welchen der Kleinhändler oder Verbraucher zu zahlen hat. Bei ausländischen Weinen ist
der Zoll, nicht aber auch Fracht und Spesen zuzurechnen. Wenn der Werth der Fässer oder Flaschen unter dem Kaufpreis begriffen ist, diese Umhüllungen aber zurückgegeben werden, so fann der Werth in Abzug gebracht werden. 2. Zur Angabe des Kaufpreises eventuell zur Vorlage der Fakturen ist der Steuerpflichtige verpflichtet. Beim Bezug aus dem Julande hat auch der Verkäufer in der Versendungsanzeige den Kaufpreis anzugeben. Auch von dem Vermittler des Kaufgeschäftes kann die Angabe der Kaufpreise gefordert werden. 3. Liegt ein Kaufgeschäft nicht vor, so hat der Abgeber des Weines als Werth denjenigen Preis anzugeben, welchen er beim Verkauf desselben Weines in Mengen von 10 Biter aufwärts erzielt, oder mangels eines solchen Preises denjenigen Preis, welcher für gleichartigen Wein im Großverfauf erzielt wird. 4. Hat die Steuerbehörde gegen die Richtigkeit der Angaben Bedenken oder werden die Angaben unterlassen, so ist der der Steuerberechnung zu Grunde zu legende Breis und Werth durch die Steuerbehörde, forderlichen Falles nach Anhörung von Sachverständigen festzusetzen.
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von Wein sich beziehenden Geschäfts- und Handlungsbücher und Geschäftspapiere sind auf Verlangen den Oberbeamten der Steuerverwaltung vorzulegen. 5. Wollen Hersteller oder Großhändler den Verkauf in Mengen von weniger als sehn Liter betreiben, so müssen sie zuvor ihre unversteuerten Weinvorräthe, demnächst auch den an sie übergehenden unversteuerten Wein, sowie den von ihnen hergestellten Wein versteuern. Wenn Kleinhändler Wein herstellen, haben sie den hergestellten Wein binnen 48 Stunden nach beendeter Herstellung zur Versteuerung anzumelden. Für gewisse Fälle, sodann ganz allgemein für den Ausschant und Kleinverkauf der Weinproduzenten sind Erleichterungen zulässig.
Die Kleinhändler einschließlich der Wirthe haben beim Inkrafttreten des Gesetzes der Steuerbehörde des Bezirkes die Menge und den Werth ihrer im freien Verkehr befindlichen Vorräthe zum Zwecke der Nachversteuerung anzumelden. Die Vorräthe der Verbraucher unterliegen der Nachsteuer nicht, müssen aber versteuert werden, wenn solche später an einen Kleinhändler oder Verbraucher abgegeben werden.
Die Höhe der Besteuerung wird nicht mitgetheilt, 1. Die Steuer ist von dem Steuerpflichtigen binnen darüber dürfte sich die heute zusammentretende Konferenz drei Tagen nach Mittheilung des Betrages zu entrichten. Für den von dem Kleinhändler oder Verbraucher der Finanzminister der weinbauenden Staaten erst einigen. aus dem Auslande bezogenen Wein ist die Steuer bei der EinBu einem abschließenden Urtheile über die Weinsteuer gangsverzollung oder bei der Anschreibung des Weines auf genügen die vorliegenden Angaben nicht. Aber daß Reich, eigenen Boukredit zu entrichten. 2. Hersteller und Großhändler Staat und Gemeinden zum Theil nebeneinander den Wein haben denjenigen Wein, welchen sie aus ihren unversteuerten in Zukunft besteuern können, zeigt, daß große Vertheuerungen Weinvorräthen zum Verbrauche in ihrem Hause entnehmen, des Weines durch die neue Steuer zu gewärtigen sind. fofern sie nicht Steuerfreiheit des Haustruntes genießen, Unseren prinzipiellen Standpunkt den Steuerprojekten gegen
vor der Entnahme in einem nach andem Muster über feniten unsere Leser.
zu führenden Buch anzuschreiben und am Schlusse eines jeden Vierteljahres zur Besteuerung anzumelden. Nach UebereinOffiziöse Schönfärberei. Die„ Norddeutsche All, tominen mit der Steuerbehörde kann die Versteuerung auch im gemeine Beitung" stellt in ihrer Sonntags Nummer eine Wege der Abfindung erfolgen. 3. Für den von anderen Her Berechnung an, wonach die Zigarrenpreise nach ihrer Meistellern oder Großhändlern zum Hausverbrauch bezogenen Wein haben sie haben Wein haben sie die Steuer beim Empfang zu entrichten. nung nicht wesentlich erhöht werden, ihr scheint es nämlich 4. Wer Wein aus nicht selbsterzeugten Trauben ausschließlich gleichgiltig zu sein, ob die bisherige 4 Pfennig- Bigarre für den Verbrauch in seinem Hause herstellt, hat den her- fünftighin zu mindestens 5 Pf., die bisherige 5 Pfenniggestellten Wein binnen 48 Stunden nach beendeter Herstellung Bigarre zu 6 oder 7 Pf. verkauft werden wird. Die Aranzumelden. 5. Bei Kleinhändlern ist bei Sicherheitsleistung beiter, welche entweder billige Bigarren oder gar keine Stundung zulässig. 6. So lange der Wein auf einer öffent rauchen können, werden dadurch nicht getröstet, daß die lichen Niederlage oder einer unter Mitverschluß der Steuer- bisherige 10 Pfennig Bigarre in Zukunft 13 Pf. toften behörde stehenden Privatniederlage sich befindet, braucht die Steuer weder bezahlt, noch sichergestellt zu werden. 7. Die wird. Wir sind durch die Veröffentlichungen der Nordnäheren Bestimmungen über diese Niederlagen trifft der deutschen Allgemeinen Zeitung" nicht beruhigt, sondern in Bundesrath. unseren Befürchtungen auf's entschiedenste bestärkt. Sicherlich 1. Naturwein , dessen Werth beim Eintritt der Steuer- ist die Rechnung des offiziösen Blattes von Schönfärberei pflichtigkeit. M. für den Hektoliter nicht übersteigt, wird nicht frei und somit eine noch stärkere Bertheuerung zu gezwar für Rechnung des Reiches nicht besteuert, unterliegt wärtigen. aber den in diesem Geseze gegebenen Vorschristen über Die Tabatarbeiter und Tabakhändler haben daher die steuerliche Kontrolle und Werthermittelung. Bundesstaaten bleibt es überlassen, den baran zu sehen, daß die ganze öffentliche Meinung sich da2. Den allen Aulaß in der Agitation nicht zu erlahmen und alles
vom Reiche nicht besteuerten Naturwein,
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soweit derselbe innerhalb ihres Gebietes an den Kleinhändler gegen wehrt, daß Zehntausende fleißige Hände zur Unoder Verkäufer übergeht, mit einer Landessteuer zu belegen, thätigkeit verurtheilt werden und daß Millionen der Genuß welche 15 pet. vom Werth des Weines oder... Pf. für das des Rauchens unmöglich gemacht werde. Liter nicht übersteigen darf. 3. Der von dem Reiche besteuerte Wein darf seitens der Bundesstaaten in keiner Form mit weiteren Steuern belegt werden. Doch ist es zulässig, Wein, welchen ein Kleinhändler oder Verbraucher von einem Kleinhändler bezieht, der Landessteuer dann zu unterwerfen, wenn der vom Bezieher zu zahlende Kaufpreis... Mark nicht übersteigt. 4. Die Erhebung einer örtlichen Ver= brauchsabgabe von Wein kann den Gemeinden gestattet werden. Diese Abgaben dürfen für den der Reichs besteuerung unterliegenden Wein im Falle der Besteuerung nach dem Werthe ein Fünftel der Steuersäge, andernfalls den Betrag von 3 Pf. für das Liter nicht übersteigen. Für den der Reichsbesteuerung nicht unterliegenden Wein können diese Abgaben bis zur Höhe von 15 pet. des Werthes oder Pi. für das Liter erhoben werden, sofern unter Hinzurechnung der Landessteuer die Belastung des Weines 18 pet. vom Werthe Soweit oder Pfg. für den Liter nicht übersteigt. von den Gemeinden höhere Abgaben bereits gegenwärtig erhoben werden, dürfen die felben bis zum 31. Dezember 1898 erhoben werden.
Neue Militärforderungen. Die„ Berliner Neuesten Nachrichten" schreiben:
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1. Wer Weinhandel betreiben, Schaumwein abgesehen von dem oben unter Biffer 5, 1b berührten Fall Kunstwein oder Wein aus nicht selbst erzeugten Trauben, Trestern, Weinhefe, Obst oder Beeren herstellen will, hat vor Beginn des Betriebes denselben schriftlich bei der Steuerbehörde anzumelden. 2. Für den Weinhändler und Hersteller von Schaum- und Kunstweinen sind in Absicht auf Betrieb und Lagerraum noch weitergehende Bestimmungen vorgesehen. 3. Weinbauern, welche Wein in solcher Nähe von den Betriebs- oder Lager räumen eines Kleinhändlers herstellen oder lagern, daß der Wein ohne Beruhrung einer offenen Straße in diese Räume verbracht werden fann, tönnen von den Direktivbehörden besonderer Kontrolle unterworfen 4. Die Weinvorräthe der Hersteller und Weinhändler Großhändler und Kleinhändler stehen unter allgemeiner Steueraufsicht und können steueramtliche Revisionen der Läger vorgenommen werden. Die auf die Herstellung, Erwerbung und Beräußerung
werden.
Berfechter seiner katholischen Partei, den ich nur jemals habe
Die Vertheidigung der Ost- und Nordseeküsten sowie die Besetzung der Küstenforts und Strandbatterien, welche bisher der Inspektion der Fußartillerie unterstanden, sollen in Zukunft der Inspektion der Marine- Artillerie unterstellt werden, wodurch der Vortheil erzielt wird, daß im Artilleriekampf diese Vertheidigungsobjekte gegen die feindlichen Kriegsschiffe als die ausschließlich in Frage kommenden Angreifer eine bessere und fichere Feuerleitung von den bei den Matrosenartillerie- Abthei lungen kommandirten See- Offizieren erwartet werden kann, als von den auf den Kampf zur See und die Beurtheilung der Distanz- und sonstigen Verhältnisse nicht eingeübten Offizieren der Fußartillerie. Da auch das Minenwesen in der kaiserlichen Marine der Inspektion der Marine Artillerie unterſtellt ist, und daher bei der Belegung von Küstenforts und Strandbatterien durch Mannschaften der Matrosenartillerie diese gleichzeitig in der Lage sind, die in der Nähe gelegenen Flußmündungen und sonstige geeignete Landungspläge für eine feindliche Flotte durch Anlegen von Minenneßen, Hafensperren u. f. w. zu schützen, so hat diese Anordnung einen weiteren in die Augen springenden Vorzug. Es hat bereits die Bermehrung der Matrofenartillerie um eine MatrosenartillerieAbtheilung stattgefunden und deren Vergrößerung ist für die nächste Zeit abermals zu erwarten.
Zu den Ableugnungen der offiziösen Presse betreffs der mehrforderungen für den Marine Etat paffen diese MelDungen wie die Faust auf's Auge.
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Der Fall Gradnauer. Die Sächsische ArbeiterBeitung" schreibt: Genosse Dr. Gradnauer ward Freitag Abend auf Antrag der Militärbehörde verhaftet und zur Untersuchung in das Militärgefängniß( Gericht der dritten Infanteriedivision Nr. 32) abgeliefert. Gradnauer wurde sofort wieder militärisch eingekleidet. Heute Mittag fand eine Haussuchung in der Redaktion unferes Blattes, speziell im Arbeitszimmer Gradnauer's, statt.
Ich wußte wohl, daß jeder gläubige Zuhörer und Laie Es ist uns unerfindlich, wie ein Zivilist, ohne je eine selbst Priester sein müsse, um durch eigene Kraft das Un- Pennen lernen." Strafe in seinem militärischen Verhältnisse erlitten zu würdige in das Würdige zu verwandeln; aber alle meine" Himmel!" rief Edmund aus, so sind Sie, alter haben, plötzlich von der Militärbehörde verhaftet werden Lebensgeifter fanten in der Umgebung zu Boden, der Mann, der Edmund Watelet, von dem ich, als seinem fann. Seine Dresdener Freunde sind sich über den Anlaß schreiende Gesang betäubte mich, und das Ganze ließ mich lieben Jugendfreund, den Parlamentsrath so oft habe der Verhaftung auch vollständig im Untlaren. leer und brachte mich fast wieder einer ungläubigen reden hören?" In später Abendstunde geht uns noch folgender eigener Berzweiflung nahe. Unbillig von meiner Seite war es Es entstand eine lange Pause. Freilich wohl," Drahtbericht aus Dresden zu: gewiß, daß ich verlangte, alle follten die Trunkenheit meines fagte der alte Priester, indem er seine Thränen trocknete, Gradnauer ist noch nicht aus der Haft entlassen. In r ist noch nicht aus der neugepflanzten Weinbergs theilen. Ich mußte noch erft er wird der junge schwärmerische Beauvais jezt ein alter der Redaktion, sowie in der Wohnung Gradnauer's wurde fahren, daß Schwärmerei und über das Maß hinaus Mann sein; bin ich ja doch auch alt geworden! Jawohl, am Sonnabend seitens der Kriminalpolizei Haussuchung schreiten noch schlimmer fei, als talt und ohne Empfindung daß es eine Beit giebt, an die unser Herz immerdar nicht gehalten. Das Militärgericht verweigert auch dem Rechtsunter diesem Maße bleiben. glauben will, das ist es ja allein schon, was das Leben anwalte jede Auskunft über die Gründe, welche zur Vereines jeden von uns zum seltsamen Gedicht, zum wunder- haftung geführt haben. Es ist bisher unmöglich zu beurtheilen, samen Märchen erhebt. Also er lebt noch? Sie kennen ob das militärische Strafverfahren gegen Gradnauer gesezihn? Ach, theurer Ritter, Sie selbst sehen ihm sehr ähnlich. lich begründet werden kann. Das ist ja eben der Zauber, der mich gleich so unauflöslich an Sie gebunden hat."
" Ich setzte meine Reise fort und zankte unterwegs viel mit meinem Begleiter, einem schon alten Bekannten, der alle meine Empfindungen weder theilen konnte noch mochte. So famen wir nach Nismes, und hier wollte mein Schicksal, daß ich lange dort bleiben, daß sich mein ganzes Leben be stimmen, völlig erwachen und beschließen sollte.
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Knobeln! Das elendeste aller Wahlsysteme führt zu Edmund erzählte von seinem Vater, aber so bewegt er denkenden Manne ein Mitwirken bei der Wahl unmöglich wirklich verächtlichen Konsequenzen, die jedem rechtlich Mein Begleiter, ein gewiffer Lacoste, machte mich in war, so war es ihm doch jetzt unmöglich, sich als dessen machen müssen. Ist es doch in Kiel schon soweit gekommen, einem Haufe bekannt, wo neue Gefühle meiner warteten, Sohn erkennen zu geben. um mich ebenso sehr zu quälen, als zu befeligen." daß um Landtagsmandate geknobelt wird, wie um eine
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vielleicht."
eine
" Lacoste!" rief Edmund aus, sollte vielleicht derjenige Nach einer Weile, in welcher sich der alte Mann von Weiße. Die Konservativen und Nationalliberalen haben doch fahren Sie nur fort, alter Freund, ich irre mich seiner Erschütterung wieder hatte erholen müssen, fuhr er ein gemeinsames Vorgehen bei dem bevorstehenden Wahlgesammelter fort; Was das elterliche Haus meines jungen tampfe verabredet, beide möchten aber gerne ihren speziellen Mein damaliger Freund," sagte der Geistliche, war Freundes für mich zu einem wahren Zaubergarten um- Kandidaten durchgedrückt sehen. Da troß vieler Begroß und start, ein schöner Mann in jedem Sinne des bildete, war die Gesellschaft junger und reizender Frauen- mühungen Ginigung nicht gu stande kam, Wortes, gefühlvoll und gut, aber leichtsinnig und aller 3immer, die sich dort versammelten. Er selbst war mit machten die Nationalliberalen allen Grustes dessen fie einem schönen Mädchen versprochen und sah mit Sehnsucht fähig sind, den Vorschlag, zwischen den beiden aufgestellten Religion ebenso fern, als ich es noch vor kurzem gewesen der Vereinigung mit ihr entgegen. Seine Lucie war ebenso Boltsvertretern den Knobel becher entscheiden zu lassen. Die war. Dieser Freund machte mich in dem Hause einer würdigen Magistratsperson bekannt, welches balo, da der gestimmt wie er selber, und alles, was sich den beiden Konservativen haben dieses günstige Anerbieten zurückwürdige Mann und seine treffliche Gattin mich so freund näherte, floß mehr oder minder in the Wesen hinüber und gewiesen, wahrscheinlich weil sie wissen, daß beim Knobeln lich aufnahmen, mein täglicher Aufenthalt wurde. Gie tönte in ben begeisterten Hymnus ein. Der alte Beauvais des öftern auch gemogelt wird. Wie die amüsante Gehatten einen Sohn, einen trefflichen Jüngling, dessen lächelte nur über das hochgespannte Wesen der jungen schichte enden wird, weiß zur Zeit noch niemand. SchließSchwärmerei ihn bald zu meinem Vertrauten machte, denn Leute, denn ob er gleich felber fromm war, to batte er lich wird wohl doch der Knobelbecher die letzte Zuflucht so wie jener Lacoste alle religiösen Gefühle bestritt, so boch eine Furcht vor feber Uebertreibung. Und dieser sein. Vielleicht bescheert uns dann der glückliche Gewinner hegte fie der junge Beauvais leidenschaftlich und mochte fromme Taumel erschien ihm als solche. ( oder Gewonnene?) einen Antrag, das preußische Landtags( Fortsetzung folgt.) Wahlrecht durch eine allgemeine Lotterie oder Knobel
und wollte nur in und für Religion leben: der eifrigste