gegen das Verbot Betr. Ste Sonntag heiligung Gestoße, uns verstette gefagt: Der Gerichtshof Haffe nicht Ben Wahrheitsbeweis in welchem och bis zulet 11 Angestellte beschäftigt wurden, ging urteilte daher den Angeklagten. Dieser legte Berufung ein, mit für geführt erachtet." Es muß heißen:" Der Gerichtshof hatte der fich nunmehr die zweite Straffammer in Braunschweig zu bewohl den Wahrheitsbeweis für geführt erachtet." Der Name des faffen hatte. In der Verhandlung erklärte der Rechtsbeistand des Verteidigers ist nicht Dr. Herr, sondern Dr. Herz- Altona. Angeklagten, daß er die Sache mehreren Geistlichen unterbreitet habe, die aber mit ihm der Ansicht seien, daß von einer Sonntagsentheiligung keine Rede sein könne. Das Gericht stellte sich auf den gleichen Standpunkt und sprach den Angeklagten frei.
11
Ob Geistliche am Flohfang Anstoß nehmen, erscheint für die Beurteilung der Frage höchst gleichgültig. Das eine Strafe aussprechende Urteil hätte nicht ergehen können, wenn nicht der Begriff der Arbeit" von ihm und von der Verfrommungsverordnung berkannt wäre. Auf die eigenartige Anschauung von Staatsanwalt schaft und stammergericht darüber, was" Arbeit“ ist, haben wir mehrfach bei Gelegenheit der Fehlsprüche hingewiesen, die die Tätigkeit des Verbreitens von Druckschriften als öffentlich erkennbare Arbeit im Sinne der Verfcommungsberordnung bestraften. Hat die Verordnung einen Sinn, so kann es nur der sein, Personen, die den Sonntag festlich zu begehen und an diesem Tage sich innerlich zu sammeln suchen, in diesem Bestreben nicht stören zu lassen. Mit der Frömmigkeit einer Berson muß es recht windig bestellt sein, die durch Beobachten von Reuten, die Flugblätter verteilen oder die Flöhe sammeln, in ihrer Frömmigkeit verlegt werden. Jede Tätigkeit kann eine Arbeit" sein; es gibt aber keine Tätigkeit, die stets als Arbeit anzusprechen ist. Jäger, die aus Vergnügen Wild am Sonntag niederknallen, sind auch vom Kammergericht freigesprochen, aber einen Sammler von Wasserflöhen zur Ernährung von Wolchen spricht man, wenigstens in erster Instans, schuldig. Der Widerfinn des Begriffs Arbeit", wie ihn die Ane flagebehörde aus den Verfrommungsverordnungen herauslieft, mit dem wirklichen Begriff" Arbeit" liegt klar zutage. Ginen Sonntagsjäger, der einen mehrere Stilo schweren Schießprügel herumschleppt, klagt die Staatsanwaltschaft nicht an. Sie läßt auch mit Recht die Männer und Frauen unbehelligt, die dice Gesangbücher oder Bibeln oder Einkäufe für Hauswirtschaftliche Bwede am Sonntag tragen. Unbehelligt bleiben auch Leute, die Traktätlein oder gegen die Sozialdemokratie gerichtete Flugblätter am Sonntag verbreiten. Aber ein weit leichteres Paketchen als ein Gesang buch wird von ihr als schwer erachtet, wenn der Inhalt aus sozialdemokratischen Flugblättern besteht. Die Anklagebehörde sett so die Gefeße der Schwerkraft außer Kurs: sobald es sich um sozialdemokratische Flugblätter handelt, richtet sich die Schwere des Bakets nicht nach dem Gewicht seines Inhalts, sondern nach der Tendenz der Druckschrift. Diese mit Logit, Gerechtigkeit und dem Begriff„ Arbeit" unvereinbare Taktik hat leider das Kammergericht gebilligt, nachdem es sich jahrelang unter dem auch deshalb feiner Stellung entfekten Sammergerichtsrat Havenstein dagegen mit Entschiedenheit gewehrt hatte. Bei der Art dieser Judikatur des höchsten preußischen Gerichts wäre es Unrecht, gegen das Schöffengericht einen Vorwurf zu erheben. Kommt doch das Aergernis von oben. In Konsequenz der Anschauung der Anklagebehörde müßte auch schließlich lohknaden als Sonntagsarbeit bestraft und ein Prediger wegen Verstoßes gegen die Verfrommungsverordnung unter Anklage gestellt werden, alldieweil er seine öffentlich bemerkbare Arbeit vorzugsweise am Sonntag verrichtet. Bielleicht reizt der bors Tribunal geschleppte Wasserfloh den Justizminister einmal an, der ausdehnenden Auslegung der Verfrommungsverordnungen entgegenzutreten.
Herrenmoral.
In dem Bericht über den Prozeß gegen den Medalleur der Gewerkschaft" Genossen Emil Dittmer ist in den Gründen des
Todes- Anzeigen
Sozialdemokrat. Wahlverein f.b. 2. Berl. Reichstagswahlk. ( Bezirk 121 und 122). Am Freitag, den 5. Juli, verstarb unser Mitglied, der Maurer
Heinrich Thiem
Gneisenauftr. 61.
Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am Mittwoch, den 10. Juli, nachmittags 5 Uhr, von der Leichen halle des Heilig- Kreuz- Kirchhofes in Mariendorf , Eisenacher Straße, aus statt.
Um rege Beteiligung ersucht 210/11 Der Vorstand,
3. Berl. Reichstags- Wahlkreis.
Todes Anzeige. Den Mitgliedern zur Nachricht, baß unser Parteigenosse, der Zapfer
August Bahls
( Bezirk 244) geftorben ist.
Ghre seinem Aubenken! Die Beerdigung findet Diens. tag, den 9. Juli, nachmittags 3 Uhr, von der Leichenhalle des Siechenhauses, Prenzlauer Allee, aus nach dem Zentral- Friedhof in Friedrichsfelbe statt. Bahlreiche Beteiligung erwartet Der Vorstand.
Allen Freunden und Bekannten die schmerzliche Nachricht, daß am Sonntag, den 7. Juli, meine liebe Frau, unsere gute Mutter, Schwester, Schwägerin und Tante
Martha Bagowski
geb. Mende nach langem schweren Leiden sanft entschlafen ist.
Dies zeigen tiefbetrübt an Heinrich Bagowski nebst Kindern.
Die Beerdigung findet am Mittwoch, den 10. Suli, nach mittags 4 Uhr, von der Halle des
zweiten städtischen Friedhofes in Schöneberg ( Banteölle) aus statt.
Danksagung..
Für die herzliche Teilnahme bei der Beerdigung meines lieben Mannes Robert Schulz fage idj allen Beteiligten meinen herzlichen Dant. Die trauernde Witwe nebst Sohn.
Heute abend verschied sanft im 63. Lebensjahre mein lieber Mann, unser guter Bater, Schwiegers, Großvater und Bruder, der Kaffenbeamte
Karl Pottgießer.
Berlin - Nieder- Schönhausen, Barcelona , den 6. Juli 1912. Im Namen der Hinterbliebenen Wilhelmine Pottgießer geb. Dietze.
Die Beerdigung findet am Mittwoch, den 10. Suli, nachmittags 5%, Uhr, von der Leichen halle des Emmaus Kirchhofes, Neukölln, Hermannstr. 129, aus statt.
24006
Allgemeine Ortskrankenkasse
Am Sonnabend, den 6. Juli, abends 8, Uhr, berschied nach längerem Leiden Herr
Karl Pottgießer
im 63. Lebensjahre.
Der Verstorbene, welcher vom 1. September 1890 bis 31. März 1911 in Diensten oben bezeichneter Kaffe stand, wurde am 1. April 1911 in Anbetracht seiner Pflichttreue wie auch frankheitshalber penfioniert.
Sein Andenken werden wir in Ehren halten. 277/5
Der Vorstand. Wilhelm Piehl, Borsitzender. Die Beerdigung findet am Mittwoch, den 10. Juli, nachmittags 5 Uhr, von der Leichenhalle des Emmaus Kirchhofes, Neukölln, Hermannstr. 129-137, aus statt.
Verband der Bureauangestellten
Ortsgruppe Groß- Berlin. Den Mitgliedern zur gefälligen Kenntnis, daß unser Kollege
Karl Pottgießer
Raffenangestellter, ( Allgemeine D.-.-. Berlin ) im Alter von 63 Jahren vere storben ist.
Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am Mittwoch, den 10. Juli, nachm. 5 Uhr, von der Leichenhalle des Emmaus Kirchhofes, Hermannftraße, aus ftatt, 47/11
Die Ortsverwaltung.
leiblich gut. Trotzdem tam&. auf teinen grünen Zweig, da er unter seinen zum Teil sehr noblen Kunden viele Bumper" hatte, die sich bei der Bezahlung ihrer Kleiderrechnungen sehr viel Zeit Hießen. Die Folge war, daß F. ständig mit einer Unterbilang Die Höllenmaschine unter dem Kutschersis. arbeitete. Als er schließlich nicht mehr weiter fonnte, bot er seinen Die Abficht, den unbequemen Ehemann in die Luft zu ffrengen, Gläubigern, Tuchlieferanten usw. einen Afford mit 35 Broz. an, der sollen die zwei Angeklagten gehabt haben, gegen welche gestern das aber abgelehnt wurde. Die Anklage behauptet, daß F. in Gemeina Schwurgericht des Landgerichts III unter Borsiz des Landgerichts- schaft mit seiner Ehefrau, als er den drohenden Konkurs vor Augen direktors Heffe zu verhandeln hatte. Angeklagt wegen versuchten jah, in der Absicht seine Gläubiger zu benachteiligen, einen mit Verbrechens gegen das Sprengstoffgeset vom 9. Juni 1884 waren Seidenstoffen, Knöpfen und Futtersachen vollgeftopften Korb im der 30jährige Tischler Georg Schemel und beffen 24jährige Ehefrau Werte von zirka 1000 M. beiseite geschafft haben soll. Elise Sch. geborene Heffe, geschiedene Schulz. Beide Angeklagte Bor Gericht gab der Angeklagte das zu, behauptete aber, nicht wurden beschuldigt, es versucht zu haben, durch Anwendung von gewußt zu haben, daß er sich dadurch strafbar mache. Außerdem Sprengstoffen Gefahr für das Leben und die Gesundheit eines habe er seine Gläubiger nicht benachteiligen wollen, sondern vielanderen herbeigeführt zu haben. Dieser Andere" war der frühere mehr an anderer Stelle ein neues Geschäft eröffnen wollen, um Ehemann der Angeklagten Schemel , von dem sie vor einiger Zeit dann die Gläubiger bezahlen zu können. Dies wäre ihm nicht möggeschieben worden war. Anfangs des Jahres 1907 wohnte der An- lich gewesen, wenn er die erforderlichen Betriebsmittel nicht gehabt getlagte bei dem Milchtutscher Karl Schulz, dem früheren Ehemann hätte. Die Geschworenen verneinten sämtliche Schuldfragen, sodaß seiner jebigen Frau. Zwischen ihm und der damals 20 Jahre alten die Freisprechung der Angeklagten erfolgen mußte, i Frau Schulz tam es hinter dem Rücken des Ehemanns zu einem intimen Liebesverhältnis, welches jedoch später nicht zum GegenStempel für Berlängerung der Polizeiftunde, sollen nun beide Angeklagte den Plan gefaßt haben, den unbequemen ftimmt in Tarifstelle 51, daß die Genehmigung der Berlängerung stande des Scheidungsprozesses gemacht wurde. Bu jener Beit Das Preußische Stempelsteuergesetz vom 30. Juni 1909 bes Shemann Schulz aus der Welt zu schaffen, wobei sie sich folgenden ser Polizeistunde für Wirtshäuser und öffentliche VergnügungsMittels bedienten: Der Angeklagte Schemel , welcher bei dem orte einer Stempelabgabe von 25 M. unterliegt; Genehmigungen Pionierbataillon in Spandau gedient hatte, war von seiner auf die Dauer von weniger als einer Woche sind aber nur mit Soldatenzeit her in der Anwendung von Sprengstoffen, insbesondere 1,50 W. zu bersteuern. Es fragt sich, ob unter der letteren Beauch über die Herstellung einer sog." Tretmine", genau informiert. ftimmung eine Kalenderwoche zu verstehen ist oder eine Reihe von Er besorgte sich ein größeres Quantum Sprengpulver, mit dem er 7 Tagen, auch wenn sie auf verschiedene Wochen verteilt sind. Dem Leine ebenso einfache wie raffinierte Höllenmaschine herstellte. Gr füllte das Bulber in eine Bigarrentiſte, deren Dedel er an vier Streifall lag folgender Sachverhalt zugrunde Stellen durchbohrt hatte. Durch diese Löcher stedte er vier lange für brei Tage, und zwar für den 25. und 26. Dezember 1910 und Der Kläger betreibt bei Berlin eine Gastwirtschaft. Er hab Nägel in die Kiste hinein, die an ihrem unteren Ende mit Zünd den 1. Januar 1911, in einem Gesuch die Verlängerung der Polizeifür drei Tage, und zwar für den 25. und 26. Dezember 1910 und hütchen versehen waren, die sich entzünden mußten, wenn die Nägel den 1. Januar 1911, in einem Gesuch die Verlängerung der Polizeistunde nachgesucht und genehmigt erhalten. Für die Genehmigung bon oben gegen den Ristenboden gedrückt wurden. Diese Höllen- tunde nachgesucht und genehmigt erhalten. Für die Genehmigung maschine, welche bei der Explosion zum mindesten schwere Ver- ist ein Stempel von 1,50 M. erhoben. Der Steuerfiskus hat aber legungen verursacht hätte, wurde von der damaligen Frau Schulz einen Betrag von 23,50 M. nachgefordert. Der Kläger hat deshalb fein säuberlich mit Stroh umwidelt und eines Morgens ihrem Ghe- gegen den preußischen Steuerfistus Klage auf Feststellung erhoben, daß die Nachforderung ungerechtfertigt ist. Er meint: der höhere mann unter bas Sibtiffen seines Milchwagens gelegt. Ihre Hoff- Stempel von 25 m. könne nur erhoben werden, wenn es sich um nung, daß sich ihr Ehemann auf die Höllenmaschine sehen und dann eine gewisse andauernde Zeit handele, die länger als eine Woche eine fleine Luftreise antreten würde, erfüllte sich jedoch nicht, denn durch einen reinen Zufall bemerkte Schulz die ihm augedachte betrage, nicht aber, wenn nur drei Tage in Frage stehen, auch Sprengkifte. Er entfernte die Höllenmaschine und schüttete in wenn diese sich auf mehrere Wochen verteilen. Dagegen ist der Gegenwart einiger Arbeitskollegen das Pulver aus, sodaß diese Kalenderwoche zu verstehen, nicht die einzelnen Tage, auch wenn finnreiche" Erfindung unschädlich wurde. Bor Gericht waren die Angeklagten geständig, jene Höllen- diese keine Woche ausmachen. Das Landgericht und Kammergericht Berlin sind der Ansicht maschine angefertigt zu haben. Beide behaupteten jedoch, daß sie des. Klägers beigetreten und haben der Klage stattgegeben. Das nicht die Absicht gehabt hätten, dem Schulz irgend ein Zeid zuzu Kammergericht führt begründend aus: Maßgebend für die verfügen, sie hätten ihm lediglich einen ordentlichen Schreck einjagen schiedene Besteuerung der Genehmigungskosten war die Erwägung, mann vom 7. Pionierbataillon in Deuk bekundete jedoch, daß auch daß durch die Verlängerung der Polizeistunde ein Vermögensvorteid die verwendete geringe Menge Pulver geeignet gewesen sei, ernst- entstehe. Der Vorteil ist um so größer, je länger die Zahl der hafte Verlegungen, zum mindesten in der Form von Brandwunden, Lage ist, auf welche sich die Erlaubnis erstredt. Daraus folgt, Die Geschworenen bejahten die Schuldfragen nach daß der Stempel von 25 M. nur dann erhoben werden kann, wenn herbeizuführen. Die Geschworenen bejahten die Schuldfragen nach berjuchtem Verbrechen gegen das Sprengstoffgeset bezw. Anstiftung die Verlängerung der Polizeistunde für mindestens fieben aufeinauf seiten der Ehefrau. Der Staatsanwalt beantragte gegen den anderfolgende Tage gegeben ist. Ehemann Schemel 3 Jahre Zuchthaus und gegen die Ehefrau 1 Jahr Gefängnis. Das Urteil lautete gegen den Ehemann auf 14 Jahre Buchthaus und gegen die Ehefrau auf 6 Monate Gefängnis,
wollen. Der als Sachverständige bernommene Oberleunant Linde
-
Betrügerischer Bankerott?
Wegen betrügerischen Bankerotts hatte das Schwurgericht des Landgerichts I gegen den Schneidermeister Moses Fingerhut und deffen Ehefrau Salfa F. geb. Schreiber zu verhandeln. Der Angeflagte eröffnete im Jahre 1906 in der Besselstraße ein Herrenschneidergeschäft unter der Firma" Wiener Herrenmoden", welches er später nach der Potsdamer Straße 135 verlegte. Das Geschäft,
Am Sonnabend, den 6. Juli, verstarb unser Kollege
Karl Pottgießer
im Alter bon 63 Jahren. Er war uns wegen feines offenen, liebenswürdigen Charakters ein merter Sollege.
Ehre seinem Andenken!
Die Beerdigung findet morgen Mittwoch, den 10. Juli, nachmittags 5 Uhr, auf dem Emmausa Kirchhof in Neukölln, Hermann ftraße 129/137, ftatt.
277/6
Todes- Anzeige.
Unerwartet verschieb am Sonn abend, den 6. d. M., unser Mitarbeiter, der Schraubendreher Herr Paul Roßmann.
Wir achteten in dem Berstorbenen einen fleißigen und ge wissenhaften Arbeiter, dessen Andenten wir stets in Ehren halten werben. 21a
Zeidler& Remak, Metallwarenfabrik.
Danksagung.
Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme und Kranzspenden bei der Beerdigung meines lieben Mannes
Männergesangverein Aloys Winkler ,, Brennabor 1858".
Den Mitgliedern und Freunden des Vereins hierdurch die traurige Nachricht, daß unser verehrter Sangesbruder, Chorführer und Ehrenpräsident
Karl Pottgießer sen.
am 6. Juli nach furzem Kranten lager gestorben ist.
Während seiner 44jährigen Mitgliedschaft war er uns stets ein bäterlicher Berater und ein leuch tendes Vorbild hingebender und gewissenhafter Pflichterfüllung.
Die Beerdigung findet morgen Mittwoch, den 10. Juli, nachmittags pünktlich 5 Uhr, von der Leichenhalle des Emmaus- Kirchhofes in Neukölln, Hermannstraße 129/137, aus statt. 59/4
J. A.: Walter Gommert, Borsitzender, Romintener Str. 22.
Deutscher Metallarbeiter- Verband
Verwaltungsstelle Berlin. Den Kollegen zur Nachricht, daß unser Mitglied, der Schrauben dreher
Paul Roßmann
Liebenwalder Str. 44,
am 6. d. Mts. an Herzschlag geftorben ist.
Ehre seinem Andenken!
Die Beerdigung findet heute Dienstag, den 9. Juli, nachmittags 42 Uhr, von der Leichenhalle des Nazareth - Kirchhofes in Reinicken dorf - Weft aus statt.
Nege Beteiligung erwartet 118/11 Die Ortsverwaltung.
sage ich allen Vereinen und Kollegen nebst Berwandten meinen herzlichsten Dant.
Witwe Winkler geb.& delt.
Danksagung.
1a
Für die liebevolle Teilnahme bet der Beerdigung unseres lieben Sohnes und Bruders
Hermann Skala
6a
fagen wir allen unseren herzlichsten Dant. Im Namen der Hinterbliebenen Franz Skala.
Spezialarzt
Die von dem beklagten Steuerfistus eingelegte Revision hatte Urteil des Kammergerichts aufgehoben und die Stempelnachs nur einen teilweisen Erfolg: das Reichsgericht hat am 5. b. M. das forderung in Höhe von 22 M. für unbegründet erklärt; im übrigen, also bezüglich 1,50 M., ist die Klage abgewiesen worden. Das Reichsgericht nimmt hiernach an: daß der ermäßigte Stempel von 1,50 M. in der Tat nur dann zu berechnen ist, wenn es sich um sieben aufeinanderfolgende Tage handelt. Da im borliegenden Falle die genehmigten drei Tage auf zwei verschiedene Kalenderwochen fallen, so ist für jede Woche ein Stempel von 1,50 M., im ganzen alfa 3 M. anzusehen.( Attenzeichen: VII. 124/12.)
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