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liegenden Kapitalien angewachsen seien und wie ivenig Veran- laffung die Sozialdemokraten hätten, von der Vermögens- oder gar besitzlosen Arbeiterklasse zu reden. Und der einzelne Arme kehrt im Angesicht der imposanten Ziffern seine Taschen um und ist von Staunen überwältigt, daß gerade er keinen Anteil an dem Segen hat. Sie haben gut reden, die kapitalistischen   Heuchler? Unsere Statistik hütet sich, über die wirkliche Beteiligung der Arbeiter an diesen Summen zuverlässige Erhebungen anzustellen. Unter diesen Umständen ist es von größtem Interesse, die Ergebnisse einer Kasse �u betrachten, die wegen der Art ihrer Organisation einen Einblick in die Beteiligung der Arbeiter und kleinen Leute an den Spar- kassenguthaben ohne weiteres gestattet. Im Regierungsbezirk Aachen   gründete man vor nahezu 80 Jahren einen gemeinnützigen Verein, der den schönen NamenVerein zur Beförderung der Sparsamkeit" führt. Dieser Verein besteht heute noch. Er verfolgt den Hauptzweck, in den breiten Schichten der Bevölkerung den Spar- sinn zu wecken. Er hat eine eigene Sparkasse gegründet, die vcr- yältnismähig hohe Zinsen zahlt(augenblicklich Proz.). Damit die Kasse ihren Zweck erfülle, sind statutengemäß nur Arbeiter ein- lagcberechtigt. Diese Kasse nennt man die Prämienkasse. Außer- dem hat der Verein noch eine allgemeine Sparkasse. Es ist nun selbstverständlich, daß Arbeiter wegen des höheren Zinsfußes(der Prämie") ihre Gelder in die Präniienkasse tun. In dem jetzt erschienenen Jahresbericht dieses Vereins ergeben sich interessante Vergleiche zwischen den Ergebnissen der allgemeinen Vereinssparkasse und den der Prämienkasse. Die Zahl der Sparer in der Prämienkasse betrug am Jahresschlüsse 88 306, eine Ziffer, in der sich die Sparmöglichkeit der Arbeiter des Regierungsbezirks Aachen zweifellos erschöpft. Die Zahl der Sparer hatte in diesem Geschäftsjahre um 5866 zugenommen, trotzdem aber hatte der Bestand der Prämienkasse um 400000 M. abge­nommen. In dem gleichen Geschäftsjahre jedoch erhöhte die Verein ss parkasse für die besser situierten Sparer ihren Bestand um 3 917 510 M. Hierbei kommt noch in Betracht, daß die Zahl der Sparer in der Vereinssparkasse kleiner ist als in der Prämienkasse. Durchschnittlich sanken in der Prämien- kasse die Einlagen pro Buch von 558 M. im Vorjahre auf 463 M. Der Bestand in der Kasse der proletarischen Sparer nahm also um 400 000 M. ab, während er in der Kasse der bürgerlichen Sparer um etwa da? Zehnfache zunahm. So steht es mit den berühmten staatserhaltendcn Sparguthaben der deutschen Arbeiter! Daß es sich bei der Prämienkasse um eine reine Arbeiter- spar kasse handelt, stellt der Jahresbericht ebenfalls zweifellos fest, indem er eine Aufstellung der Mitglieder nach Berufen gibt. Von den Mitgliedern der Prämienkasse waren: Arbeiter in Tuch- fabrikcn 6941, in Nadclfabrikcn 1147, Maschinen 543, Wagen 133, Messing 103, Papier 1226. Eisen 2200. sonstige 6233, Bergwerk 4313, Eisenbahn 1131, Gerbereien 314, Buchdruckereien 407, Dienst- boten und Knechte 22 606, Näherinnen 5832, Tagelöhner 11405, selbständige Handwerker ohne Gesellen 12 888, sonstige 8518. Sozialea, Pommersche Landarbciterverhältniffe. In der Nummer 20 der unternehmerfreundlichen Zeitschrift Das Land vom 15. Juli 1912 berichtet ein Dr. Karl Gutmann über die Verhältnisse auf einem Gut im Kreise Grcifswald. Wenn es sich auch nur um ein Gut von mittlerer Größe mit 14 Arbeiter- familien handelt, so scheinen die Verhältnisse doch so typische zu sein, daß es lohnt, darauf etwas näher einzugehen. Vorausdemerkt muß werden, daß das' Verhältnis zwischen Unternehmer und Arbeitern ein offenbar ziemlich gutes ist, weil das Gut sich schon 60 Jahre in Pacht derselben Familie befindet und viele alte Arbeiterfamilien schon viele Jahre dort wohnen. Um so bezeichnender ist cS, daß der Verfasser hervorhebt, das früher Unternehmer und Arbeiter vereinende Erntefest habe sich schon sehr geändert, die Bewirtung der Arbeiter habe aufgehört und das Fest habe an Herzlichkeit verloren, so daß eS wohl nicht mehr allzu lange Bestand haben werde. Auf diesem Gut, das also noch eine Art Mustergut ist, sind die Verhältnisse doch recht, bedenklich. Die regelmässige Arbeitszeit bc- trägt im Sommer fast 12 Stunden, in der Ernte aber erheblich »ehr. im Winter mindestens 8 Stunden. EineTaxe für Vergütung etwaiger Ueberftunden" existiert nicht, sie werden also nicht bezahlt. Sonntagsarbeit außer Pflege des Viehs wirdmöglichst ver- mieden". Aberder siebente Tag der Woche wird von den Arbeitern für die Bestellung ihrer eigenen Wirtschaft in hohem Grade be- nutzt", soweit sie nicht von Frauen und Kindern besorgt wird. Man bewirtschaftet also ihnen nicht ihr Land,'wie immer behauptet wird. Frauenarbeit wird zum Melken der Hofkühe, zur großen Wäsche im Gutshausc und während der Ernte und des Dreschens auch für längere Zeit benutzt. Für die Kinder besteht dieselbe Arbeitsdauer wie für die des an Kohlensäure reichen SelterserS. 1730 erschien schon in ""k,1.791'» Berlin   eineAnweisung, auf wohlfeile Weise künstliche Mineralwasser zu bereiten". Jetzt begannen die Apo- theker, dergleichen Wasser, besonders kohlensaure, zu bereiten; aber der. Konsum war gering. Viel taugten auch die Produkte nicht. und an Geschmack standen sie hinter den natürlichen Mineral- wassern zurück, auch war ihre Haltbarkeit gering. Allmählich, vor allem durch die Forschungen von Berzelius  , lernte man die Zu- sammensetzung der natürlichen besser kennen, und eS fehlte nur der Mann, der die Theorie in die Praxis umsetzte. Er fand sich durch einen Unglücksfall. Der Apotheker Dr. A. 5:® t r u v e in Dresden   hatte 1808 bei der Darstellung von Blausaure, deren Retorte gesprungen war, schweren Schaden ge- nommen und Ivar an den Beinen gelähmt worden. Andere körper- liche Störungen traten hinzu, und er mutzte Karlsbad   und Morien- bad besuchen. Als ihm dies später nicht möglich war, kam er auf den Gedanken, das Wasser ihrer Quellen selbst nachzubilden. Aber leicht war das nicht, und erst nach zehnjährigen mühsamen Versuchen konnte er an die Herstellung im großen gehen. 1817 eröffnete er seine Fabrik und Trinkanstalt in Dresden  , 1821 eine in �eipzig, 1823 in Berlin  . Bald fand er Konkurrenz, durch die nicht nur der Preis gedrückt, sondern auch die Qualität gebessert wurde, und heute ist die Fabrikation kohlensaurer SBasscr ins Nresengroße gediehen. Ebenso die aller Mineralwasser überhaupt. Allerdings, der alte Streit, ob die künstlichen den natürlichen ganz gleichwertig seien, ist auch aufgelebt, und viele glauben, daß die natürlichen, weil radiumhaltig, besonders wirksam seien. Das Begräbnis des Neufundländers. Ein schöne» Sittenbild ist es, das derMatin" in einem vom 17. Juli datierten Berichte aus Toulon   zeichnet:Die Bevölkerung von Toulon", liest man da,wohnte heute einer nicht alltäglichen Trauerfeier bei. Heute früh blieb das große Drogengeschäft von Aubert in der Rue de Canon geschlossen. Auf einem schwarz umränderten Plakat an der Ladentür las man:Geschlossen wegen des Ablebens unseres ge- liebten PhöbuS, der von einem Schurken getötet wurde." Phöbus war ein prächtiger Neufundländer mit gelblichrotem Haar, das mähnenartig geschnitten war, und federstutzartigem Schwanz: er sah aus wie ein Löwe. Der ganze Stadtteil kannte und liebte ihn, und sein Herr betete ihn an. Heute nachmittag erschien vor dem Drogenladen ein sehr schöner Leichenwagen; in den Wagen schob man einen mit einem weißen Tuche bedeckten Sarg, in welchem der tote PhöbuS ruhte. Acht weiße Blumenkränze und Blumen- sträuße schmückten den Sarg. Herr Aubert, der Herr des ver. sn»rbencn Hundes, nahm neben dem Kutscher   auf dem Leichenwagen  Platz. Der mit zwei weißen Pferden bespannte Wagen fuhr durch die Hauptstraßen von Toulon  , und die feierliche Beisetzung des Hundes fand auf einem vor den Toren der Stadt gelegenen Land» gute des Herrn Aubert statt. Da der tief trauernde Herr Aubert uberzeugt ist, daß das Tier vergiftet wurde, hat er bei der Staats- anwaltschaft Anzeige gegen.Unbekannt" erstattet. Männer; während der Schulzekt arbeiten sie natürlich nur einen halben Tag. Eine allgemein bestimmte Altersgrenze begeht für die Kinderarbeit nicht", sagt der Verfasser. Danach scheint die Aus- beutung der kindlichen Arbeitskraft eine grenzenlose zu sein, und zwar zum Hüten, Rübenverziehen, Kartoffelnsammcln usw.Na- türlich geschieht dem Schulbesuch durch diese Tätigkeit mancher Ab- bruch", setzt der Verfasser hinzu. Trotzdem scheinen die Bildung.»- Verhältnisse nicht so traurige wie z. B. in Ostpreußen   zu sein, denn es soll fast jeder lesen und schreiben können, wenn auch mit ver- schiedener Fertigkeit. Nach dem letzten statistischen Jahrbuch konnten in Pommern   im Jahre 1910 von 2000 Heiratenden nur 5V ihren Namen nicht unterschreiben, während eS in Westprrußen noch 37,2 waren. Bedürfnis nach Literatur scheint zu bestehen, nach Büchern und Zeitungen, jedoch politisches Perständnis spricht der Verfasser den Arbeitern ab was in diesem Fall stimmen mag. Wie in Westpreußen  , so sind auch hier die Wohnungsverhältnisse das traurigste Kapitel, wenn auch gegenüber Westpreußen   ein ent- schiedener Vorzug besteht. Die Arbeiterhäuser des Gutes sind 60 bis 70 Jahre alt, das jüngste 30 Jahre. Sie wurden schon bei einer vor 20 Jahren erfolgten Erhebung der Oekonomie-Deputation als der Erneuerung bedürftig" bezeichnet. Daß sie Strohdach haben, ist wohl nichts Außergewöhnliches. Jede Wohnung besteht aus einer Stube von 12 Quadratmeter Bodenfläche und 2)4 Meter Höhe mit Kachelofen(in Westpreutzen ist es roher Ziegelofen), einer Kammer von 6 Quadratmeter Bodenfläche, Küche von 9 Quadratmeter Boden- fläche und Vorratskammer, dazu Schweine- und Geflügelstall. Früher logierten die Schweine im Hause selbst. Gegenüber West- Preußen   besteht der Vorzug, daß eS dort keine Küche und keine Vor- ratskammer gibt und der Ofen ein roher Ziegelofen ist. Leider ist die Wohnung nicht näher beschrieben; es wäre interessant gewesen zu erfahren, wie es in Pommern   mit dem Fußboden, den Fenstern und Türen, dem Kartoffelk-ller usw. aussieht, ob man in Pommern  auch Lehm- und Ziegelfußboden und ein Loch im Fußboden als Kar- tofselkcller hat. Jedenfalls genügt die Beschreibung schon, um zu dem Schluß zu kommen, daß das eigentlich keine menschliche Woh- nung ist. Tie Kammer mit 15 Kubikmeter Luftinhalt wird meist von dem Hofgänger bewohnt, in der Stube von 30 Kubikmeter Inhalt schläft die ganze Familie. Rechnen wir nur 4 Kinder bei den fruchtbaren Landarbeitern bekanntlich eine Ausnahme, so kommt auf jeden ein Luftraum von 5 Kubikmetern, während das Mindest- maß für Schlafsäle in Gefängnissen 16 Kubikmeter und bei nicht ganz idealer Lüftung 20 Kubikmeter für eine Person ist. Besteht die Familie, wie es gar keine Seltenheit ist, auS 10 bis 12 Personen und werden sie sogar auf Stube, Kammer und Küche verteilt, so ist der hygienische Zustand ein überaus trauriger. Gar nicht erwähnt der Verfasser die Einkommens- und Lebens- Verhältnisse der Arbeiter. Viel Gutes wird davon wohl nicht zu berichten sein. Er sagt nur, die Lage der Arbeiter scheine derartig zu sein, daß Ersparnisse gemacht werden können, und das, nachdem er soeben berichtet, daß einige Familien stark verschuldet sind. Als Grund dafür muß natürlich die mangelnde Wirtschaftlichkeit der Frau und die Vergnügungssucht des Mannes herhalten, die doch nur die Folgen der traurigen sozialen Lage sind. Gegenüber so häufig auftauchenden entgegengesetzten Berichten soll nur noch angeführt werden, daß die Arbeiter in Krankheitsfällen freie ärztliche Hilfe nur für ihre eigene Person erhalten, daß sie Apothekerkostcn selbst bezahlen müssen, während der Krankheit leine» Geldlohn, sondern nur die Naturalbezüge weiter erhalten. Der Verfasser erwähnt besonders, daß das dem allgemeinen Brauch ent- spreche; es scheint also wie in Westpreußen   überall in Pommern  so zu sein. So liegen nach der Schilderung eines unternehmerfreundlichen Blatts die Zustände auf einem Gut, das anscheinend als Mustergut hingestellt wird. Wie müssen danach die Zustände auf den meisten anderen Gütern liegen, die nicht unter die Mustergüter gezählt werden können._ Unsummen für Ehrenämter in der Bcrufsgenossenschaft. Unter Bezugnahme auf den unter dieser Ueberschrift von uns am 5. Mai gegebenen Artikel ersucht uns Justizrat Sandberg auS Eberswalde   im Auftrage des Stadtrats Büsscher um Aufnahme folgenderBerichtigung": Gegenüber den Angaben in der 3. Beilage der Nr. 104 des Vorwärts", die geeignet sind, ihn in der öffentlichen Meinung herabzusetzen, aber nicht den Tatsachen entsprechen, erklärt mein Mandant, daß seine sämtlichen Liquidationen nach Gesetz und Statut aufgestellt und von den zuständigen Stellen nachgeprüft und angewiesen worden sind." Der Einsendung geben wir Raum, wiewohl sie keineswegs dem 8 11 des Preßgesetzes entspricht. Sie ist keine Berichtigung, sondern eine Bestätigung der von uns mitgeteilten Tatsachen. Wir haben nicht behauptet, daß die Liquidationen de» Vorsitzenden der Sektion ll der Nordöstlichen BaugewerkS-Berufsgenossenschaft dem Gesetz oder Statut'entgegen aufgestellt oder abgehoben sind, son- dern haben die nutzlose Ausgabe ungeheurer Summen für Ehren- ämter kritisiert. So schrieben wir:__.. ,, Wie einige Herren eS verstehen, solche Ehrenamter zu recht einträglichen Posten zu gestalten, dafür dient als Beispiel die Stellung des Herrn BÜSschrr. der Sektionsvorsitzender ,n Eber». Wolde, zugleich zweiter Borsitzender im Hauptvorstand und Bei- sstzer im ReichsversichernngSamt ist. Für die Sitzung>m Reichs. versicherungSamt tthält Herr Büsscher 15 M. TaaeSölaten. An solchen Tagen pflegt er, wenn möglich, nach der Sitzung auch«in- mal im Bureau der Genossenschast vorzusprechen. Dafür hat er den üblichen Satz von 15 M. zu liquidieren. Wird der v,el be- schäftigte Mann noch im Bureau der Sektion der BaugewerkS- berufsgenossenschaft verlangt, so kommen abermals 15 M. in An. satz. Es kommt also, abgesehen von Reisespesen, allein an TageS« diäten in ehrenamtlicher Stellung die nette Summe von 45 M. zusammen. An Reisespesen gewährt die Genossenschaft Eisenbahnbillett 2. Klasse und 8 Pf. Kilometergelder, Zu- und Abgang je 1,50 M." Wenn Herr Büsscher meint, diese Tatsachen setzten ihn in der öffentlichen Meinung herab, so wollen wir�mit ihm darüber nicht streiten. Aber wir sind es doch nicht, die für die Tagesdiäten von 45 M. in der ehrenamtlichen Stellung des Herrn Büsscher schuld sind. Schuld daran ist da» von uns niedriger gehängte zuungunsten insbesondere der kleineren Unternehmer gehandhabtc System der Berufsgenossenschaft.__ § 63 des Handelsgesetzbuchs. Der Bijouteriewarenhändler Vaum hat in seinen AnstellungS- Verträgen, die er mit seinen Verkäuferinnen schließt, die dem Ge- Hilfen im 8 63 des Handelsgesetzbuchs gewährleistete Gehalts- zahlung im Krankheitsfalle für 6 Wochen ausgeschlossen. In einem kürzlich vor der I. Kammer des Berliner   KaufmannSgerichtS ver­handelten Fall handelte eS sich um ein an Tuberkulose erkranktes junges Mädchen, das einen Monat dem Geschäft fernblieb. Der Beklagte berief sich auf den Vertrag und bestritt, daß die Klägerin den ganzen Monat krank war. Der Kassenarzt bekundete, da? junge Mädchen hatte beginnend« Tuberkulose. Die Patientin war schon vor dem 31. März dem Tag«, an dem ihr gekündigt wurde krank, und nur auf ihr eindringliches Bitten, er möge sie doch ge- sund schreiben, damit sie nicht Ihre Stellung verlöre, kam er diesem Wunsche nach. Gegen sein Verbot ist sie dann einen Tag in» Ge. schüft gegangen. Von einer Tätigkeit im Geschäft konnte während der ganzen Zeit keine Rede sein, in den ersten Wochen durfte sie nicht einmal daS Haus verlassen. Trotz dieses Gutachten» weigerte sich der Beklagte. Gehalt für die Zeit bis Ablauf der Kün!»igung zu zahlen, indem er sich auf den Gehaltsausschlußrivers stützt. Das Kaufmaansgrricht verurteilte ihn jedoch antragsgemäß zur Zahkung bon 90 M. Des Beklagten weiterer Antrag, die Summe hinterlegen zu dürfen, wurde abge- lehnt, weil das Urteil nicht der Berufung unterliegt. Gerichts- Zeitung Die Heranziehung des Ehemannes zur Kirchensteuer für die Frau. In der bekannten Streitsache des Rentiers Peuser Wiesbaden, über die wir seinerzeit berichteten, und die viel Aufsehen gemacht hat, liegt jetzt die schriftliche Urteils- ausfertigung des preußischen Oberverwaltungsgerichts vor. Peuser, der aus der Kirche ausgetreten ist, war von der evangelischen Kirchengemeinde zu Wiesbaden   für seine Frau, die als zur Kirchengemeinde gehörig angesehen wurde, zur Kirchensteuer herangezogen. Das Oberverwaltungs- gericht als letzte Instanz stellte ihn jedoch von der veranlagten Summe frei.(Urteil vom 14. Mai 1912.) Der Wiedergabe des maßgebenden Teils der Gründe sei folgendes vorausgeschickt. Es gibt im Königreich Preußen nicht bloß ein evangelisches Kirchensteuergesetz. Es sind Kirchensteuergesetze erlassen für die alten Provinzen, für Hannover  , für Schleswig-Holstein  , sowie für die anderen Landestcile und auch für einzelne Bezirke, so für Frankfurt am Main  , für den Bezirk des Konsistoriums zu Wiesbaden   usw. Alle diese Kirchen st euergesetze stimmen aber überein in den entscheidenden Bestimmungen. Auch das katholische Kirchen st euergesetz vom 14. Juli 1905 enthält die entsprechenden Be- st i m m u n g e n. Somit gilt die Entscheidung, wenn sie auch nur das evangelische Kirchensteucrgesetz für den Bezirk Wies- baden nennt, allgemein. Das Urteil Aktenzeichen VIH  . A. 61. 11. führt aus:Die vom Beschwerdeführer erhobene Klage ist begründet. Nach§ 2 des Kirchengesetzes, betreffend die Er- Hebung von Kirchensteuern in den evangelischen Kirchen- gemeinden im Amtsbezirke des Konsistoriums zu Wiesbaden  vom 10. März 1906 sind kirchensteuerpflichtig alle Evange- tischen, welche der Kirchengemeindc durch Wohnsitz angehören. Nach s 5 a. a. O. ist der evangelische Teil einer gemischten Ehe von der Hälfte des der kirchlichen Besteuerung zugrunde liegenden Steuersatzes(§ 9), zu welchem der Ehemann veranlagt ist, oder, soweit die Ehefrau zu den Staatssteuern selbständig veranlagt wird, nach Maß- gäbe seiner Veranlagung zur Kirchensteuer heran­zuziehen. Die Heranziehung des nicht evan- gelischen Teiles einer gemischten Ehe zur evangelischen Kirchen st euer ist dem Kirchen- gesetz unbekannt und deshalb unberechtigt. Aus der Bestimmung des Z 5 a. a. O. folgt, wie der Gerichtshof ständig angenommen hat(Urteil vom 30. April 1907, Ent- scheidungen des Oberverwaltungsgerichts Band 50 Seite 197, 203, Urteile vom 29. September 1908, vom 29. Januar 1909, Deutsche Juristenzcitung" 1909, Seite 326, 646), daß nur der evangelische Teil in die Heberolle aufzunehmen ist. und daß daher auch nur diesem Teil die Mitteilung des Steuer- satzes und die Zahlungsaufforderung zugestellt werden soll. (Vergleiche Crisolli- Schultz. 5tirchenstcuergesetze. Seite 85, Anm. 36).Ob es richtig ist. daß nach dem Bürger- lichen Gesetzbuche für die Kirchensteuer, zu welcher bei einer gemischten Ehe die Ehefrau heranzuziehen ist, mit Rück- ficht auf die Gestaltung des ehelichen Güterrechts zwischen den beiden Eheleuten der Ehemann der Kirchengemeinde neben der Frau als Gesamtschuldner hastet, läßt der Gerichtshof hier, wie früher, dahingestellt, indem er dies nicht als eine Frage des Steuerrechts, sondern des ehe- lichen Güterrechts ansieht. Jedenfalls bestimmt darüber, wen die Kirchensteuerbehörde zur Kirchensteuer heranziehen darf, nur das Kirchensteuergesetz. Dieses läßt aber die Heran- ziehung eines Nichtevangelischen nicht zu. Der Kläger   konnte deshalb nicht herangezogen werden." Ist ein Hund mehr wert als ein Arbeiter? Von der Straftammer in Aachen   wurde«rm 19. Juki der Giehereibesitzer Bonderhecken, welcher am 6. Mai einen ans der Straße stehenden Arbeiter erschoß, wegen fahrlässiger Tötung zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Die folgende Sache richtete sich gegen einen Arbeiter, der einen Hund angeschossen hatte und dessen Herrn genötigt haben sollte. Ihn verurteilte dieselbe Straf- kammer zu vier Monaten Gefängnis und sechs Tagen Haft. Ein Schiffszusammcnstoß aus der Spree  , welcher das Sinken eines Dampfers zur Folge gehabt hatte, be- schäftigte gestern die 7. Ferienstraskammer de? Landgerichts I  . Wegen Vergehens gegen den 8 326 St.G.B.(fahrlässiges Her. beifUhren des Sinken« eines SchiffeS) war der TampffchiffSführer Fritz Mßser aus Plötzensee angeklagt. Am 16. Dezember d. I. ereignete sich auf der Spree zwischen der Kaiser-Wilhelm-Brücke  und der Kurfürstenbrücke ein Zusammenstoß zweier Schleppdampfer, bei welchem der DampferVorwärts" von dem Dampfer.Alfred" gerammt wurde. DerVorwärts" erlitt ein große»«eck in der Breit­seite und sank in wenigen Minuten, und zwar kurz nachdem sich die Besatzung in Sicherheit gebracht hatte. Da der gesunkene� Dampfer mitten im Fahrwasser lag, entstand eine mehrtägige Störung des Schiffsverkehrs. Der Dampfer wurde dann nach fünf Tagen ge- hoben und wieder flott gemacht. Dieser Vorfall hatte die Er- Hebung der jetzigen Anklage gegen den Angeklagten Möser   zur Folge, der als Führer des DampfersAlfred" den Unfall dadurch ver- schuldet haben sollte, daß er an jener Stelle zu schnell gefahren war und außerdem nicht die vorgeschriebenen Signale gegeben hatte. Der Angeklagte bestritt jede Fahrlässigkeit auf das ent- schiedenste und behauptete, daß der Zusammenstoß lediglich auf eine Verkettung unglücklicher Umstände zurückzuführen sei, mit denen er vorher nicht habe rechnen können. Aus Grund einer längeren Beweisausnahme, in welcher zahlreiche Sachverständige sich über schiftahrtstechnische Fragen äußerten, kam da« Gericht zu einer Freisprechung des Angeklagten mit der Begründung, daß diesem eine Schuld nicht beizumessen sei. Kinder als Zeuge«. Vor der Strafkammer zu Detmold   wurde am Donnerstag ein Arbeiter Höltke wegen Sittlichkeitsverbrechens zu 7 Monaten Ge- fängnis verurteilt. Er hatte sich an kleinen Kindern vergangen, ist aber geistig nicht ganz normal. Der Prozeß hat eine interessante Vorgeschichte gehabt, die wieder beweist, wie vorsrchtig das Zeugnis von Kindern zu bewerten ist. Die Straftaten waren anfangs Januar borgekommen und der Täter hatte sich den Kindern gegenüber Me, er genannt. Einige Tage darauf wurde von der Polizei denn auch ein Dicustknecht Meier in der Nähe de« Tatorts ausfindig gemacht, der zwar ent- schieden bestritt, der Täter gewesen zu fein, den zwei Kinder aber mit absoluter Bestimmtheit als denzemgen. der rhnen gegenüber- getreten wäre, wiedererkennen wollten. Der Mann wäre wahr- scheinlich verurteilt worden, wenn nicht kurz vor der deswegen an- gesetzten Gerichtsverhandlung eine ahnliche Straftat in derselben Gegend passiert wäre. Diesmal gelang es, den richtigen alsbald zu fassen; c» war der jetzt Verurteilte. Dieser gestand auch gleich ein, frie Tat begangen zu haben, wegcv deren her andere verhaftet