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Im SchlußtSoti erilärle Verbandsvorsitz'ender Spkitdk, man müsse gegenüber den Sattlern an diesen Grundsätzen fest- halten: Dem Tapezierervcrbande gehören alle im Tapezierer- gewerbe beschäftigten Arbeiter an, auch die Polsterer. Das Legen von Linoleum ist Tapeziererarbeit. Bezüglich Berlins  , wo die Linoleumleg«: schon immer dem Sattlerverbande angeschlossen sind, könnte man eine Ausnahme zulassen. Bei der Abstimmung über die zu diesem Punkte vorliegenden Anträge wurde beschlossen, künftig Jahresberichte, die gratis verabfolgt werden sollen, herauszugeben. Den Filialen Darmstadt  und Danzig   wurden alte Schulden an die Hauptkasse erlassen. Eine Statistik über die Berufsverhglinisse soll wie bisher alle drei Jahre aufgenommen werden. Der Borstand wurde einstimmig entlastet. Den Bericht der Redaktion gab hierauf Becker- Berlin  . Das Verbandsorgan wurde in der Berichtszeit ausgebaut, die Redaktion kam den Wünschen nach mehr Fachartikeln nach. Aber auch den wirtschaftlichen und politi- schen Vorgängen ist rege Aufmerksamkeit gewidmet worden. Die Gesamtkosten des Organs betrugen nach Abzug der Einnahmen 41 818 M., gegenüber 32 383 M. in der vorigen Berichtsperiode. Die Auflage der Zeitung stieg von 10 000 im Jahre 1909 auf 12 000 im Fahre 1911. In der Debatte erklärten die Redner ihr Einverständnis mit der Haltung des Verbandsorgans; sie wurde heute nicht mehr be- endet. Der VerbandStag vertagte sich auf Dienstag. Soziales. Erfolgreicher Kampf eines Landarbeiters gegen«inen Oekonomierat. Vorgänge im Wahllokal am Tags der ReichStagSstichwahl am 22. Januar 1912 lagen einer Anklage wegen Hausfriedensbruch und einer Zivilklage wegen Entschädigung zugrunde, die vor dem Schöffengericht und Amtsgericht Delitzsch   verhandelt wurden. Ein landwirtschaftlichen Tagelöhner in Tschernitz   hatte vor Schluß der Wahlhandlung das Wahllokal betreten, irr dem ev zu wählen hatte, und wohnte hernach der Stimmenzählung bei. Dabei verlangte er von dem Wahlvorsteher, dem Ockononnerat Bieler, bei dem er in Arbeit stand, daß die aus der Urne herausgenommenen Stimm- zettelumschläge vermischt würden, damit nicht festgestellt werden könne, wie der einzelne gewählt habe. Eo griff auch in die Um- schlüge hinein und faßte einige, die ihm aber alsbald von einem Beisitzer wieder aus der Hand genommen wurden. Dabei fuhr ihn der Wahlvorsteher an:Scher Dich wegl" Nunmehr mischte sich der als Protokollführer bei der Wahl tätige Buchhalter des Wahlvorstehers und Gutsbesitzers ein und forderte den Arbeiter auf, das Wahllokal zu verlassen. Dieser trat vom Wahltisch zurück, ohne jedoch das Lokal zu verlassen. Dem Buchhalter gab er Be- scheid, er habe ihm nichts zu sagen und sei ja auch nur in Lohn und Brot bei dem Wahlvorsteher. Auf Grund dieses Vorfalles entließ der Wahlvorsteher und Gutsbesitzer den Arbeiter am selben Abend noch aus der Arbeit, zahlte den Lohn nur bis zum Entlassungstage und erstattete An- zeige gegen den Arbeiter wegen Hausfriedensbruch  . Das Schöffengericht Delitzsch   erkannte auf Freisprechung unter Uebernahme der Kosten auf die Staatskasse. Das Urteil gründete sich auf die Tatsache, daß der Arbeiten nicht von dem hierzu be- rechtigten Wahlvorsteher, sondern nur von dem Protokollführer zum Verlassen des Lokals aufgefordert worden sei. Letzterer habe hierzu keine Berechtigung gehabt. Aber auch wenn der Arbeiter vom Be- rechtigten aufgefordert wäre, das Lokal zu verlassen, hätte eine nochmalige Aufforderung ergehen müssen, da da» Verweilen des Arbeiters in dem Wahlraum zunächst ein befugtes war und erst durch die erste Aufforderung zu einem unbefugten geworden wäre. Es hätte demnach einer nochmaligen Aufforderung bedurft, damit der Tatbestand des§ 123 des ReichS-StrafgesetzbucheS erfüllt würde. Der Arbeiter klagte nunmehr beim Zibilgericht auf Bezahlung seines Lohnes für den Rest der Vertragsdauer, da der Dienstver- trag auf ein Jahr abgeschlossen war. Auch hier entschied das Gericht zugunsten des Arbeiters und verurteilte den Oekonomierat zur Zahlung.Das Verhalten deS Arbeiters dem Arbeitgeber als Wahlvorsteher gegenüber sei kein derart wichtiger Grund, daß es den Beklagten zur sofortigen Lösung deS Dienstverhältnisses mit dem Kläger berechtigte, zumal auch der Beklagte als Wahlvorsteher den Kläger nicht mit Tu anreden durfte. Wenn der beklagte Oekonomierat fürchtete,daß durch daS Verhalten des Arbeiters seine(des Oekonomierats) Autorität als Dienstherr litte, so hätte er dem vorbeugen können, indem er von seinem, ihm als Wahl- Vorsteher zustehenden Recht Gebrauch machte, den Kläger aus dem Wahllokal eventuell zwangsweise zu entfernen". Da der Arbeiter insgesamt 4 Wochen und 4 Tage ohne Arbeit war, sprach ihm das Gericht für diese Zeit seinen Lohn zu. vomSegen" der WerkSprnstonskaffen. Die �Westdeutsche Post" gibt einen Auszug von der Abrechnung der PensionSkasse der Kruppschen Friedrich-Alfred-Hütte in Rhein  - hausen. Wir haben schon früher den Abrechnungen dieser Kasse zu frößerer Verbreitung geholfen, um denSegen" der Werkswohl- ahrt recht weit bekannt werden zu lassen. DieWestdeutsche Post" erklärt, der Firma Krupp   müsse die Veröffentlichung des Kaffen- berichteS ihrer WerkSpensionSkasie recht unangenehm sein; denn während man früher den Arbeitervertretern einen schriftlichen Kaffen- bencht ausgehändigt habe, erhielten sie jetzt kaum noch Einsicht. Das läßt ja den Schluß zu, daß die Firma Krupp   nun selber er- kannt hat, wie wenig Staat sie mit ihrer Zwangöwohlfahrt machen kann. Bon der Abrechnung selbst wird folgendes mitgeteilt: Mitgliederbestand am 1. Januar 1911..... 6696 Neu Eingetretene............. 6 961 Sa: 12 657 Abgang im Rechnungsjahr ») Durch den Tod..... 27 b) Aus anderen Gründen.. 6 673 Sa: 6 606 Bestand am Schluß des Rechnungsjahres.... 6 052 Also mehr Arbeiter, als auf der Hütte beschäftigt sind, sind im Jahre wieder ausgetreten, trotz der angepriesenenWohltaten". aber nachdem sie zwangsweise ihre 6 M. Eintrittsgeld nebst laufenden Beiträgen an die Pensionskaffe abliefern mußten. Und wie ist es mit demZusckmß" der Firma, der ja diewohlfahrtS". begeisterten Unternehmersöldlinge immer zu Tränen rührt? Sehen wir zu. Die Kasse hatte im Jahre 1911 folgende Einnahmen: Eintrittsgelder........... 88 272,04 M. Strafen ,.*..*. 13 436,10 Nicht abgehobene Lohne  ........ 2 289,36, Beiträge der Mitglieder........ 89 864,54 Beiträge der Firma....... �831,81, Sa. 183 693,85 M. Ausgaben: Penston an Witwen. Waisen und Pensionäre 86 000,95 M. Andere Ausgaben.  - 40�0, Sa. 35 041,16 M. Also brachten allein die Eintritts gelber der Arbeiter fast die Ausgaben der Kasse aufl Juden Einnahmen kommen dann die laufenden Beiträge der Arbeiter mit 89 864,64 M. nebst Strafen und nicht abgehobenen Löhnen, zusammen 106 690,0 0 M. Ueber 100000 M. schießen also de kacto in einem Jahre bei dieser mehr als wunderbaren Wohlfahrt die Arbeiter der Kasse der Firma zu l Das ist aber noch nicht einmal alles. In dem AuSzuge fehlen die Kapitalszinsen unter den Ein- nahmen, die auch zu einem guten Teil aus den Beiträgen der Arbeiter angewachsen sind! ES ist einfach unerhört, daß die Gesetzgebung eine derartige .WohIfahrtS"praxis überhaupt zuläßt. Die Zahlen genügen, um den ganzen Wohlfahrtsschwindel gründlich abzutun. Unangenehme Geselltzn", Unter dieser Spitzmarke berichten konservative Blätter in Hinterpommern folgendes:Mit den polnischen Erntearbeitern ist es in dem Kreis Stolp   in Pommern   bald nicht mehr auszuhalten. Nicht nur, daß sie ihre rohen Sitten unter sich in den wider- wärtigsten Formen üben, sie lassen auch andere nicht ungeschoren und werden oft geradezu zu einer Gefahr für alle Nichipolen. Schlägereien, Messerstechereien usw., bei denen viel Blut zu fließen pflegt, sind an der Tagesordnung. Kürzlich haben solche polnischen Schnitter" zwischen Stolpmünde und Wusseken emen Dachdecker aus Swlpmünde überfallen, mit Knüppeln zugerichtet und beraubt. Ferner hat in mehreren Dörfern eine Schlägerei stattgefunden, wo- bei das Messer eine Hauptrolle spielte. Glücklicherweise hat man die Räuber festnehmen können, sowie die Messerstecher. Insgesamt sind im Laufe einer Wache 10 polnische Arbeiter verhastet worden. Die Gendarmerie hat fortwährend mit dieser Bande zu tun." Der Wcheruf ist recht ungerecht. Wer ist denn daran schuld, daß ausländische Arbeiter, und zwar die kulturell am tiefsten stehenden, nach Deutschland   gelockt sind? Jährlich rund 700 000 ausländische Arbeiter werden durch die Feldarbeiterzentrale oder «Deutsche Arbeiterzerrtrale", wie sich dies Institut seit kurzem nennt, nach Deutschland   vermittelt. Wer läßt sich noch nach Deutschland   locken? Ausländische Arbeiter, denen die Recht- und Schutzlosigkeit der ausländischen Arbeiter in Deutschland  , die AuS- Weisungspraxis gegen Arbeiter, die Vorenthaltung des Lohnes länd- lichen Arbeitern gegenüber, die zum Himmel schreienden Lohn- und Arbeitsbedingungen und die Behandlung bekannt sind, denen ländliche Arbeiter in Preußen unterworfen sind, kommen nicht nach Deutschland  . Die Kunde von dem nur durch Vertragsbruch ge° milderten Despotismus, der das sogenannte VertragSverhältnis zwischen ausländischen Arbeitern und den Unternehmern beherrscht, hält sie zurück. AuS Hunderten von Beispielen ihrer Landsgenossen haben sie erfahren, daß eS ihren mit derLegitimationSkarte" als Steckbrief versehenen Brüdern in Deutschland   noch weit schlimmer oxgangen ist, als unter den schlechtesten Verhältnissen des eigenen Landes. Nur völlig unerfahrene, auf der tiefsten Kulturstufe ge- Haltens ausländische Arbeiter lassen sich noch nach Deutschlands  agrarischen Gefilden locken. Dort werden sie als Schmutzkonkur- reuten gegen die nach Besserung ihrer Lebenslage strebenden beut- schen ländlichen Arbeiter und als Streikbrechergarde für industrielle Betriebe ausgespielt. Zu Tausenden strömen die Ausländer in wachsendem Maße trotz aller behördlichen Behinderungsversuche von der Landwirtscbaft in die Industrie, weil auch für die auf niedriger Kulturstufe stehenden Ausländer die Verhältnisse auf dem Lande unerträglich sind. So suchten von den durch die Feldarbeiter- zentrale im Jahre 1909/10 legitimierten 642 933 Ausländern 268 182, also 39,9 Proz., Beschäftigung in der Industrie. Im Jahre 1910/11 betrug der Prozentsatz der in der Industrie Be- schäftigten bereits 44 Prvz.(von 696 026Legitimierten" wurden 308 123 in der Industrie beschäftigt). Für da? Jahr 1911/12 hat sich dies Verhältnis sicher noch mehr zuungunsten der Landwirt- scherst verschoben. Die zur Abkehr von ländlicher Arbeit treibenden niedrigen Löhne, um deren noch tiefere Senkung die Arbeitsnach- weise der LandwirtschaftSkammern besonders bemüht sind, eine un- würdige Behandlung, dre Borenthaltung oft des schmalen verdienten Lohnes und auZnahmcrechtliche Gesetze gegen die ländlichen Ar- beiter treiben ausländische Arbeiter von den ostelbischen Gefilden nach den Jndustriegegenden. Schuld an denunangenehmen Gesellen" und ihrem Treiben sind dieselben Agrarier, die jetzt ein Zetermordio über Untaten erheben, die zwar von ausländischen Arbeitern begangen sein mögen, die aber zu reichlich neun Zehnteln auf das Konto der Agrarier, als intellektuelle Urheber der Untaten, zu schreiben sind. JugeiKibewegimg. Nationale und freie Jugendbewegung. In M ü h l h a u s e n i. Th. sind die Behörden bestrebt, der Arbeiterjugend an recht einleuchtenden Beispielen die Klassengegen- sötze vorzuführen.. Die Stadtverordneten warfen 20 000 M. auS, um ein Jugendheim zum Fang des arbeitenden Nachwuchses zu er- richten. Die vom Magistrat darüber ausgearbeitete Vorlage und ihre Begründung lesen sich wie ein nchtiges Flugblatt des ReichSverbandeS. Daneben gingen großzügig der Jung- dentschlandbund, die Lehrer in den Fortbildungsschulen usw. auf den nationalen Jugendfang aus. Gegenüber diesem von allen Seiten einsetzenden Treiben h,elt eS die Arbeiterschaft für nötig, in einer großen öffentlichen Versammlung die Antwort kräftig zu erteilen. Auch die Jugendlichen waren zu dieser, ebenso wie die nationalen Unternehmungenunpolitisch" gehaltenen Veranstaltung eingeladen und zahlreich erschienen, aber auch alsGäste" zwei Ver- treter der Polizeibehörde. Der Referent Dr. B r e i t s ch e i d der- stand eS. jede Berührung der Politik zu vermeiden, doch die Polizei war anderer Meinung. In großen Mengen sind jetzt vielen Jugend- lichen, die dabei waren, Strafzettel wegen Besuchs emerpolitischen" Versammlung zugegangen, und auch den Beranstalter Genossen Markewitz will man fassen. Nun wird da» Gericht zu entscheiden haben über die intereffanten Polizeiauszeichnungen und über die Frage: Was ist politisch? Hiis InduCtm und Randd. Kohlcnproduktion. DaS Rheinisch-Westfälische Kohlenshndikat hat in der am Montag stattgefundenen Zechenbesitzer-Versammlung der augenblick- lichen Hochkonjunktur von neuem Rechnung getragen. Die Pro- duktionseinschränkungen, die für Juni und Juli galten, sind wieder rückgängig gemacht worden. Die Werke können ihre Beteiligung an Kohle fast voll(zu 97,6 Proz.), für Kok» zu 76 Proz. ausnutzen. Der Absatz ist im Juni weiter gestiegen und hat eine seit Bestehen deS Syndikats noch nie erzielte Höhe erreicht. Die Preise für daS Winterhalbjahr sollen in der bisherigen Höhe weitergelten. Neue Bücher. TeubnerS Einzelkarten zur WirtschaftS- geographie Deutschlands  . 1. BinnenschiffahrtSverleh� 2. Steinkohle. Braunkohle. Eisenerz und Eisenindustrie. Preis jeder Karte 4,60 M. Begleithefte dazu(18«d 23 Seiten) ie 0.40 M. Die Karten find ,m Maßstäbe 1: 1 600 000 gezeichnet) in Mehr- farbendruck ausgeführt, zirka 1 Meter breit, 80 Zentimeter hoch, auf Papyrolin gedruckt und mtt Stäben und Oesen zum Aufhängen ver­sehen. Auf der Karte Binnenschiffahrt sind naturliche Flußlaufe und Kanäle nach ihrer Bedeutung für Groß- und Kleinschiffahrt und die Häfen je nach der Größe ihres Verkehrs unterschieden. Am Rande ist noch der Güterverkehr, getrennt nach Empfang und Versand, für die Haupthäfen graphisch dargestellt. Die Karte über Kohle und Eisen gibt Ausdehnung der Fundstätten und Fördergebiete, die Hauptstätten der Hochöfen und Hüttenwerke, sowie die Einsuhrstellen für Kohle und Erz an. Beide Karten sind über- sichtlich gezeichnet und eignen stch gut als Anschauungsmaterial für Bildungskurse über deutsche   Wirtschaftsgeschichte. Eine willkommene Ergänzung der Karten bilden die Beihefte. DaS erste gibt eine Beschreibung der Wasserstraßen, ihrer Gesamt- länge, der Haupthäfen und der hauptsächlichen VerkehrSgüter. Das zweite Heft unterrichtet kurz über Produktionsgebiete, Förderung, Handel und Verwendung von Kohle und Eisen. Das erste Heft enthält auch eine verkleinerte aber lesbare Wiedergabe der Karten; beim zweiten fehlt sie bedauerlicherweise. Als knappe, billige Zu- sammenstellungen der behandelten Gebiete haben die Texthefte, die auch ohne Karte abgegeben werden, ihren Wert. Der Zinsfuß feit 189 6. Von Heinrich Bichmann. Berlin  1912. Verlag von Puttkamer u. Mühlbrecht. 290 Seiten. Preis 6,20 M- Die Arbeit behandelt auf 164 leiten im wöfvnklichen den Wechselzinsfuß der Reichsbank und die Kurse der Staatspapiere und ihre Beeinflussung durch Konjunkturschwankungen und Aenderungen deS Börsengesetzes. 62 Tabellen und Diagramme liefern dazu das statistische Material. Das Ergebnis der Untersuchung ist die nun wohl allgemein zugegebene Erkenntnis, daß der Zinsfuß gestiegen ist. Die Ursache der Kreditverteuerung ist in dem Anwachsen der Nach- frage, des Kapitalbedarfs, zu suchen. Die Zinsfußsteigerung ist zwar eine internationale Erscheinung, aber am stärksten und anhaltendsten in Deutschland   zu beobachten. Genchts-Zdtuncj. Formelle Ungültigkeit einer Baupolizeiverordnung. Die von der städtischen Bau-Polizeiverwaltung zu Breslau   er- lassene Baupolizeiverordnung vom 19. Mai 1999 bestimmt, daß vor dem Beginn der Dacharbeiten das Fanggerüst anzubringe« sei.. An einem Bau, über den der Maurermeister Klar die Hauptleitung hatte, war das Fanggerüst erst später angebracht worden. Klar wurde deshalb angeklagt und verurteilt. Gegen dies Urteil der Strafkammer in Breslau   legte der Angeklagte Revision ein. Das Kammergericht hob am Donnerstag das Urteil auf und verwies die Sache an die Borinstanz zurück. Es führte auS: Die Vorschrift über das rechtzeitige Anbringen der Fanggerüste habe den Zweck, zu verhindern, daß Arbeiter bei den gefährlichen Ar­beiten herunterfallen. Diese und ähnliche Vorschriften seien Vorschriften, die hauptsächlich im Interesse der Arbeiter gegeben seien. Demgemäß hätte nach den Vorschriften der Gewerbe- Ordnung die Berufsgenossenschaft vor ihrem Erlaß gehört werden müssen. Daß dies geschehen sei, müsse auS der Verordnung selber hervorgehen. Hier sei es nicht aus der Verordnung ersichtlich. Des- halb sei diese ungültig, so daß Angeklagter nicht aus der Ver, Ordnung verurteilt werden könne. Die Vorinstanz müsse aber nach- prüfen, ob nicht etwa 8 367, Ziffer 14, deS Strafgesetzbuches an- wendbar sei, wonach der der Bestrafung unterliegt, der Bauten oder Ausbesserungen von Bauten usw. unternimmt, ohne die von der Polizei angeordneten oder sonst erforderliches Sicherungsmaß« regeln zu treffen. Es kann also trotz der formellen Ungültigkeit der Polizei« Verordnung bei der Bestrafung bleiben. Ein zartfühlender GerichtSfekretär. Eine Schriftstellerin telephonierte das Amtsgericht Berlin-Mitte und bat, einer Vereinbarung entsprechend, einen von ihr nament- lich bezeichneten Richter ans Telephon zu rufen._ Nach wenigen Sekunden wurde ihr mitgeteilt, der Richter sei nicht zu finden, sie möge später wieder anrufen. Als sie wieder anrief, wurde ihr in schroffem Ton die Antwort:Ich habe doch noch anderes zu tun, als immer nach Rat T. zu suchen." Durch Anhängen des Hörers wurde die Dame an einer Antwort verhindert. Sie begab sich dann auf das Gericht; der Richter hatte sich bereits entfernt. In be­greiflicher Erregung ließ die Schriftstellerin sich auf dem Korridor über die ihr widerfahrene Behandlung aus. Das hörte ein Ge- richtssekretär und setzte seinen Kollegen davon in Kenntnis. Darauf erfolgte öffentliche Anklage wegen Beleidigung, die jetzt vor dem Schöffengericht zur Verhandlung gelangte. Die Angeschuldigte sollte in Beziehung auf den Sekretär von einemFlaps" und Flegel" gesprochen habe. Sie bestritt den ihr ganz fremden Aus- druckFlaps" und legte dar. daß sie durch die ihr Widersahrene Behandlung schwer gereizt war. Der Vorsitzende, AmtSgerichtsrat Griese, gab zu, daß ein brüskes Anhängen des HörerS verletzend sei. Der Sekretär, der das Telephon bedient hatte, bestritt, daß sein Benehmen grob gewesen sei. Sein Kollege bekundete den Flaps" undFlegel". Der Amtsanwalt beantragte Ivo M., das Gericht erkannte auf 76 M. Geldstrafe. Berufung ist eingelegt. Ein etwas teures Lehrgeld für die Auffassung, daß der Ausdruck des Unmuts darüber, daß ein Beamter nicht tut, was seines Amtes ist, und ein Benehmen an den Tag legt, das nicht seines Amtes ist. Kurios, daß der Sekretär, der die lebhafte Kritik seinem Kol- legen überbrachte, das Bewußtsein des beleidigenden Charakters desFlapses" undFlegels" nicht gehabt haben kann denn sonst hätte doch auch er angeklagt werden müssen, daß aber der mit Recht erregten Angeklagten trotz ihrer Erregung dies Bewußtsein nicht gefehlt hat. Und wegen dieser Lappalie öffentliche Anklage durch den Amtsanwalt l Wo liegt da dasöffentliche Interesse".! Ein ertappter Paletotmarder. Durch die Aufmerksamkeit eines Bahnbemnten ist ein aus- Wärtiger Kaufmann, der sich auf der Durchreise kurze Zeit in Berlin  aufgehalten hatte, vor großen Schaden bewahrt worden. Der Be­treffende hatte sein Gepäck, in welchem sich werwolle Muster und auch ein größerer Geldbetrag befanden, in der Gepäckausbewah- rungSstelle des Bahnhofs Alexanderplatz   zur Aufbewahrung ge- geben, um sich bis zur Abfahrt feines Zuges Berlin   anzusehen. AlS er ein Cafe in der Nähe des Alexanderplatzes auffuchte, machte er hier gleich eine sehr üble Erfahrung mit der Großstadt Berlin  . AIS   er seinen Paletot anziehen wollt«, war dieser zu seinem Schrecken verschwunden. Der Kellner teilte ihm mit, daß ein Herr, der am Nebentische gesessen habe, sich den Paletot angezogen habe, wobei er. in der Meinung, daß er dessen Eigentum sei. ihm sogar noch geholfen habe. Der Gestohlene hatte den Ausbewahrungsschein über seinen Handkoffer in den Paletot gesteckt. Er lies nun schleu- nigst nach dem Bahnhof, wo er gerade dazu kam, wie mehrere Bahn- beamte unter lautenHaltet-ihn"-Rufen hinter einem jungen Menschen herliefen. Der Flüchtling wurde eingeholt: es war der Träger des eben erst gestohlenen Paletots. Auf der Polizeiwache entpuppte sich der Festgenommene als ein schon wegen Diebstahls vorbestrafterTechniker" Gießrau. Wie sich herausstellte, war die so schnelle Ergreifung des Diebes lediglich dem an der Ansbewah- rungsstelle tätigen Gepäckträger zu verdanken. Als G. mit dem Gepäckschein kam und das angeblich von ihm abgegebenePaket" verlangte, wurde der Beamte stutzig, da es sich nicht um ein Paket, sondern um einen eleganten Lederkoffer handelte. Er stellte sich so, als wenn er das Paket nicht finden könne und bat den angeb- lichen Eigentümer um eine genaue Beschreibung. Als diese erst recht nicht stimmte, beauftragte er einen anderen Bahnbeamten, unauffällig einen Schutzmann zu holen Dies mutzte Gießrau wohl doch gemerkt haben, denn er empfahl sich plötzlich unter Zurück- lassung des Gepäckscheins, wurde aber sofort verfolgt und festge- nommen. Die 4. Ferienstraflammer des Landgerichts I.   vor der sich Gießrau unter der Anklage des Diebstahls zu verantworten hatte, verurteilte ihn zu einer Gefängnisstrafe von K Monaten. Vriefkatten cler Sxpeäition. Patienten in«eelitz, Buch und anderen Heilstätten. Diejenlgen unserer Abonnenten, die noch während des ganzen nächsten Monats tn der Heilstätte bleiben, wollen uns wegen der Ueberweisung von Frei- exemplaren sofort ihre Adresse einsenden, da bei derspäteter Bestellung die ersten Nummern des neuen Monats von der Post nicht geltesert werden, Alle Adressen müssen jeden Monat neu eingesandt werde»,