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muß es in der Resolution zum deutschen Parteitag in der( Berächtlichmachung von Staatseinrichtungen) verstößt der Artikel| noch zur Sprache, daß dem Kläger , als er fieben Wochen in dem vorlegten Zeile heißen: Anstellung einer Getretärin schon deshalb nicht, da in ihm keine Tatsachen entstellt werden, Geschäft tätig gewesen, sein eigenes Rad gestohlen worden war. ( im Parteivorstand, anstelle der jebigen Vertrauensperson), statt sondern eine scharfe Kritik an der Organisation der Schule geübt Um sich ein neues zu kaufen, hatte er sich 30 M. von der Beklagten Anstellung eines Getretärs". Dieser Ausdrud fönnte irrtümlich wird. Der Beschluß bedeutet nicht nur einen wohlverdienten geliehen, und dieses Geld auch bis zum letzten Heller zurückgezahlt. auf die tatsächlich abgelehnte Anstellung eines Wahlkreissekretärs Reinfall der Staatsanwaltschaft, er fchließt auch gleichzeitig eine Das Gericht konnte nach dieser Sachlage keinen Entlaffungsbezogen werden, weshalb wir den Fehler zu berichtigen bitten. Verurteilung des preußischen Volksschulsystems in sich. Ob das der grund anerkennen. Der Vorwurf der Entwendung sei ungerechtStaatsanwalt gewollt hat? fertigt da dem Kläger Glauben zu schenken sei, daß er die Sachen im Interesse des Geschäfts verwendet habe. Die Beklagte wurde daher gemäß dem Klageantrage verurteilt.
Die Parteibewegung in Württemberg hat im letzten Jahre sehr erhebliche Fortschritte gemacht. Bis jetzt liegen nur die Berichte für Stuttgart , für den 2. und 3. Kreisverein vom letzten Geschäftsjahr vor. Danach ist allein in diesen drei Organisationen die Mitgliederzahl in dem einen Jahr um zirka 4850 Mitglieder gestiegen. Stuttgart zählt jekt 9150 Mitglieder, was einen Zuwachs von 2300 gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Seit dem 1. Mai 1910 hat der Stuttgarter Verein einen besoldeten Sekretär, unter dessen Tätigteit die Mitgliederzahl von 5100 auf 9150 anwuchs, darunter 712 weibliche. Der 2. Wahlkreis( Cannstatt- Ludwigsburg) zählt einschließlich einiger nach dem Geschäftsabschluß gegründeter Mitgliedschaften rund 7000 Mitglieder, darunter 480 weibliche. Im Jahre 1908 stand die Mitgliederzahl noch auf 3000. Jm lebten Jahre betrug der Zuwachs zirka 1800 Mitglieder. Dieser Erfolg ist um so höher zu schäßen, als dem Verein, der 52 Mitgliedschaften umfaßt( bei im ganzen 110 Ortschaften des Wahlkreises), über feine befoldete Kraft verfügt. Die ganzen Verwaltungs- und Organifationsarbeiten werden von einem in der Fabrit tätigen Parteigenoffen bewältigt. Auch der 3. Kreis( Heilbronn ) hat es ohne befoldete Kraft im letzten Jahre von 2470 auf 3200 Mitglieder, darunter 446 weibliche, gebracht, gegen 1400 im Jahre 1908. In diesem Wahlkreise ist eine überraschend hohe Leserzahl unserer Presse erreicht worden. Das„ Neckar- Echo" hat jetzt rund 9000 Abonnenten bei 12 430 sozialdemokratischen Stimmen. Im zweiten Wahltreise, der kein eigenes Wahlkreisblatt hat, wird die Schwäbische Tagwacht" in zirka 7200 Exemplaren gelesen bei 20 600 Wählerstimmen, in Stuttgart ( ohne die zum zweiten Wahlkreise zählenden Vororte) hat die„ Schwäbische Tagwacht" 9500 Abonnenten bei 24 620 Stimmen. Der Kassenumfab betrug in Stuttgart 52 013 M., im zweiten Streise 20 120 M., im britten 14577 M. Die Reichstagswahl foftete im dritten Kreije 8870 M., im zweiten 4246 M.( ohne Stich wahl). Vom ersten Wahlkreise sind die Wahlkosten noch nicht befannt. Der Stuttgarter Verein hat 2190 M. dazu beigetragen. Das Vermögen beträgt im dritten Wahlkreise 1746 M., im zweiten 4038 M., in Stuttgart 1785 M.
Redakteurfreuden. Am Mittwochnachmittag hat Genoffe Darf bon der„ Breslauer Boltswacht" auf 3 Monate das dortige Bentralgefängnis beziehen müssen. In einem Artikel der Boltswacht" war die Beschlagnahme der roten Kranzschleifen bei Beerdigungen von Sozialdemokraten und die damit verbundene Störung der Leichenbegängniffe durch die Polizei den Tatsachen entsprechend tritisiert worden. Trotzdem fühlte sich die Breslauer Polizei dadurch schwer beleidigt. Die Breslauer erste Straftammer war selbstverständlich derselben Meinung und erkannte auf die oben angegebene Strafe.
Polizeiliches, Gerichtliches ufw.
Der abgebliste Staatsanwalt.
Aus der Frauenbewegung.
Aus einer kleinen Stadt.
Der Schutz der unehelichen Kinder in der Schweiz ist mit InIn einer Stadtverordnetensizung zu Pollnow wurde in ge frafttreten des neuen Zivilgesetzbuches am 1. Januar 1912 fo gut geregelt wie nirgends sonst. Nach dem neuen Gesez fann der Bater Heimer Sißung über einen Bunft verhandelt, der die dortigen nicht nur zur Unterhaltungspflicht bis zum 18. Jahr gezwungen Lehrerverhältnisse betraf. Der Rektor Schenkel erfuhr hiervon werden, es fann auch, wenn der Mann der Mutter die Ehe ver- und kritisierte, da er sich angegriffen fühlte, das Verhalten einiger sprochen hat, die Anerkennung des Kindes durchgesetzt werden. Das Stadtverordneter in einer Bürgervereinsversammlung. Er nannte heißt, der Vater muß dies Kind als sein Kind anerkennen. Das fie Feiglinge und Lügner", sowie als ihres Amtes unfähig und Kind erhält den Namen des Vaters und muß nach dem Stand des unwürdig". In der Sizung der Stadtverordneten vom 18. Mai Baters erzogen werden. Ist der Vater reich, so muß er das Kind 1911 antworteten nun die Stadtväter auf diesen Angriff. Der in denselben Verhältnissen aufziehen, in denen er lebt. Das Kind Stadtverordnetenvorsteher, Rentier Birt, erklärte, der Reftor sei bekommt auch an die Verwandten des Vaters dieselben Ansprüche, ein ganz unedler Charakter, der finnlos betrunken im Rinnstein wie die ehelichen Kinder, auch in erbrechtlicher Beziehung. Das gelegen habe und jüngere, seiner Obhut unterstellte Lehrer zum gilt allerdings nur, wenn der Mann ledig ist, ist er verheiratet, so Saufen verführt habe". Der Stadtverordnete Dr. Freiberg betonte, daß unter dem heute herrschenden System ein Lehrer nach dem hat er nur materiell für das Kind zu sorgen. ( Aus der Frauenbewegung.") andern erkläre, jede Arbeitsfreudigkeit verloren zu haben. So fönne es nicht weiter gehen, die Mißstände müßten schleunigst be feitigt werden. Der Stadtverordnete Baugewerksmeister Schedalte betonte, daß man dem Lehrer unmöglich ferner die Kinder anvertrauen dürfte, daß gegen denselben einmütig vorgegangen werden Die Stadtverordnetenversammlung von Stockholm hat be- müsse. Dieser Sihung wohnte auch der Lehrer Otte- Stolp, der schloffen, an die Regierung das Ersuchen zu richten, den Bolizei- mit dem Reftor Schenkel auf gespanntem Fuße lebt, als Zuhörer meister von der ihm jest obliegenden Pflicht, für die erforder- bei und machte sich auch hierüber Notizen. Die Notizen übergab liche Aufsicht über liederliche Frauenzimmer" und für ihre Be- er dem Redakteur der liberalen Stolper Neueste Nachrichten", fichtigung durch hierzu angestellte Aerate" au sorgen, zu befreien. bem früheren Lehrer Start- Seehof, der öfters mit der Regierung Ursprünglich lautete der Antrag dahin, die zu diesem Zweck im in Fehde gelegen hatte. Dieser veröffentlichte in der Nummer 134 Budget der Stadt aufgeführte Summe von rund 80 000 kronen vom 10. Juni 1911 die Notizen. Darob ergrimmte nun der Rektor einfach zu streichen. Nachdem jedoch der Oberstatthalter auf eine und er lief zum Kadi. Er erzielte auch die Berurteilung der bekönigliche Verordnung aus dem Jahre 1869 aufmerksam gemacht treffenden Stadtverordneten. hatte, durch die die Pflicht des Polizeimeisters zur Ueberwachung Vor dem Schöffengricht in Stolp hatten sich jetzt wegen des Der Prostitution festgelegt ist, hielt es die Mehrheit für zweck- Beitungsartikels der frühere Verleger der„ Stolper Neueste Nach mäßiger, sich mit dem erwähnten Ersuchen an die Regierung zu richten", Weidlich in Lauenburg , der Redakteur Start, jetzt libe wenden. Uebrigens macht sich seit einigen Jahren in ganz Schweraler Parteiangestellter in Königsberg , und der Lehrer Otte- Stolp den eine immer stärker werdende Bewegung gegen die glee zu verantworten. Die Verhandlung ergab die Richtigkeit des Armentierte Prostitution geltend, so daß die Zeit nicht mehr fern zu titels, ja noch vielmehr als in dem Artikel gesagt war. Weidlich sein scheint, wo Schweden dem Beispiele Norwegens und Däne- und Start wurden freigesprochen, dagegen wurde Otte zu 30 M. marks folgt und allgemein mit dem eingewurzelten Systeme bricht. Geldstrafe verurteilt.
Gerichts- Zeitung.
Ein„ Diebstahl".
Fledderer.
Ein nächtliches Abenteuer im Tiergarten, welches der Bor lehrer Radtke zu bestehen gehabt hatte, lag einer Anklage wegen Der Radfahrer Sch. flagte gestern vor dem Gewerbegericht versuchten Diebstahls und gefährlicher Körperverlegung zugrunde, gegen die Graphische Kunstanstalt Dr. Selle u. Co., Bossener welche gestern die 1. Ferienstraffammer des Landgerichts I be Durch den Generalstreik hat unser Parteiblatt in Zürich , Straße 55 auf Bahlung von 38 M. Lohn wegen Nichteinhaltung schäftigte. Aus der Untersuchungshaft wurden zwei Gelegenheitsdas„ Volksrecht", 2400 neue Abonnenten gewonnen der vierzehntägigen Kündigungsfrist. Der Kläger war vier Mo- arbeiter, Otto Dietrich und Paul Aulich, vorgeführt. nate bei der Beklagten tätig gewesen und hatte teinen Zweifel an Am Abend des 11. Juni d. J. hatte der Borlehrer Alberk seiner Ehrlichkeit auffommen lassen. Am 19. Juli fand eine Ange- Radtke einen Spaziergang durch den Tiergarten unternommen. stellte, die Buchhalterin Mary Woche, in dem Rudsad des Klägers, Als er sich, etwas ermüdet, auf eine Bank niederließ, übermannte Um die Schulentlassungszeit herum erschien in unserem den dieser zum Transport der Waren benutte, ein halbes Knäuel ihn der Schlaf und bald ruhte er sanft in Morpheus Armen. Er Beizer Parteiblatt ein Artikel mit der Ueberschrift: Den Bindfaden und ein Stück Watte. Sie beschuldigte daraufhin den wurde erst wieder wach, als er eine Hand in seiner Hosentasche Schulentlassenen zum Gruß! Während der von einem Kläger, diese Gegenstände dem Geschäfte entwendet zu haben. Da fühlte, die gerade dabei war, sein Portemonnaie herauszuziehen. größeren Teil der Parteipreffe abgedruckte Artikel überall unbe- der junge Mann über diese Beschuldigung sprachlos war und nichts Als er dann völlig munter war, bemerkte er zwei Männer, die anstandet blieb, las die Naumburger Staatsanwaltschaft aus erwiderte, entließ ihn die Buchhalterin sofort wegen Diebstahls. lang ausgestreckt unter der Bank lagen. Ehe er von seinen Bors bemselben eine ganze Reihe strafbarer Handlungen heraus und er- Vor dem Gericht erklärte der Kläger dad Hineinkommen der fünsten Gebrauch machen konnte, hatte ihn einer der Männer hob gegen den berantwortlichen Redakteur Genossen Stroinsti Gegenstände in den Rucksack damit, daß er dieselben genommen einen furchtbaren Fußtritt gegen den Unterleib versetzt, der zur Es sei Folge hatte, daß R. von Schmerzen gepeinigt zusammenbrach Antlage. Die großangelegte Staatsaktion endete jekt mit einem habe, um sie im Interesse des Geschäfts zu verwenden. glatten Reinfall des übereifrigen Anklägers, denn die Straffammer ihm öfter passiert, daß ihm unterwegs Pakete aufgegangen und während die beiden Diebe die Flucht ergriffen. Auf seine Hilfe mies seinen Antrag zurück und padte die Kosten der Staatskaffe deren Inhalt auf die Straße gefallen sei. Um die Gegenstände rufe nahmen zwei Schuhleute die Verfolgung der Flüchtigen auf, auf. In der Begründung des Beschlusses heißt es: Das Gericht in solchen Fällen vom Straßenschmuz zu säubern und die Pakete die dann in der Nähe des Reichstagsgebäudes von Asphaltarbeitern habe in dem Artikel eine gegen die Person der Lehrer oder Lehrer- wieder verschnüren zu können, habe er dann den Bindfaden und gestellt wurden. Die Festgenommenen waren die beiden jetzigen schaft gerichtete Beleidigung nicht finden können. Der Artikel richte die Watte ständig mitgenommen. Der Vertreter der Beklagten Angeklagten Dietrich und Aulich. Letterer ist schon mehrfach wegen Das Gericht erkannte dem Ans fich vielmehr gegen die Einrichtung der Schule, wie gab im Termin auch zu, daß der Wert der in Frage kommenden Fledderns" bestraft worden. fie zurzeit besteht, nicht gegen die Lehrer. Auch gegen§ 131 Gegenstände sich auf höchstens eine Mark belaufe. Es kam dann trage des Staatsanwalts gemäß auf ie 9 Monate Gefängnis.
HK
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1. Halbjährlicher Kassenbericht. 2. Be schlußfassung über Auflösung resp. Ber schmelzung mit einer anderen Stasse. 3. Berschiedene Kaffenangelegenheiten. Die Versammlung wird pünktl. eröffnet. Ohne Mitgliedsbuch kein Zutritt! Der Vorstand. J. A.: G. Jaenicke.
General- Versammlung Zöpfe.
des Zweigvereins findet Sonntag, den 8. September d. J., vor. mittags 9 Uhr, im Saal 1 des Gewerkschaftshauses statt. Wir ersuchen die Bezirke, in ihren Augustversammlungen hierzu Stellung nehmen zu wollen. Der Zweigvereinsvorstand.
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