BefonteKttt Nachdruck wurde die sofortige Eutferuung C�er Versammlungsbcsucher verlairgt. Und nun geschah selbst etwas für preußische Verhältnisse Unerhörtes. Trotzdem alle Versammlungs- Besucher ohne Ausnahme der Mahnung des anwesenden Partei- sekretärs, Genossen Scholich-Breslau, folgten und sich schnell und ruhig cntfernlen, wurden doch über 20 Personen von der Polizei zurückgehalten und ihre Personalien festgestellt. Mit diesem Polizeistiickchen hatte es aber noch lein Ende. Als später eine Mitgliederversammlung des Wahlvereins in der Wohnung eines Genossen abgehalten werden sollte, drangen nicht nur die Gendarmen in die Wohnung ein und lösten die Mitgliederversammlung auf, sondern stellten überdies auch noch die Namen der im Hofe des Grundstücks auf ihr« Männer wartenden Frauen fest. Nordmark und Hakatismus. Aus welch unglaublichen Anlässen und mit welch kleinlichen, aber um so aufreizenderen Mitteln man in der„Nord- mark" Germanisierungspolitik betreibt, zeigt folgender Fall: Ein Landmann Jens Nissen aus dem dänischen Orte Hömlund, unmittelbar nördlich der Grenze, hatte vor einigen Jahren einen AusweisungSb e f e h l erhalten, weil er in dem dänischen Versammlungshause des nordichleswigschen OrteS Spandet, wo den Turnern gerade ein Abteilungsfiihrer fehlte, einem jungen Manne bei der Leitung behilflich gewesen war. Später war er um die Erlaubnis cingekommen, den Torf von seinem diesseits der Grenze gelegenen Torfmoore nach Hause fahren zu dürfen; die Erlaubnis war ihm v er- sagt worden. Er war nun öfter ohne Erlaubnis auf seinem Torfmoor gewesen; als er aber vor einigen Tagen wieder kam, war der Gendarm erschienen, der ihn zum Amts- vor st eher führte. Er wurde einem Verhör unterzogen und dann dem Amtsgerichtsgesängnis in Toftlund zu- geführt, von wo er. der letzten Nachricht der„Ribe StiftStidende" zufolge, noch nicht zurückgekehrt ist. Das schöne Avancement. Generalmajor z. D. v. Ditfurth jammert in der Scherl- presse darüber, daß zum t. Oktober nur eine kleine Anzahl der vom Reichstag bewilligten Maschmeugewehrkompagnien ausgestellt wird. Er schließt seinen Artikel mit den Sätzen: „Aber so bedauerlich es auch sein mag, für dieses Jahr müssen 105 Jnfantcrieregimenter noch auf die ersehnte Ber- stärkung durch eine Maschinengewehrkompagnie, müssen in- solgedessen ebensoviel« Oberleutnants auf ihre Beförderung zum Hauptmann, und in jede in dieser drei Regimenter drei Leutnants auf Be- ritte ii n, achung und Gewährung der Gebührnisse zur Beschaffung und Erhaltung eines eigenen Pferdes verzichten.' Würde es sich haben ermöglichen lasten, die Oberleutnants auf andere Weise zu Hauptleuten zu befördern und den Leutnants Rationen und Pferdegelder zu beschaffen, dann wäre also der Schmerz des Generals nur halb so groß. Verbesserung des Avance- mcnts ist demnach die Hauptsache. Begreiflich ist es ja vom Jnter- esseiistandpunkt der Herren Offiziere, daß so mancher von ihnen gern avancieren, der Generalmajor z. B. gerne Generalleutnant und der Hauptmann Major werden möchte; aber nach solchen«vaterlän- dischen" Gesichtspunkten können nun mal keine militärischen Forde- rungen beurteilt werden._ Opfer der Militärpraxis. .n Bor dem Oberkriegsgericht in Koblenz wurde im Wieder- aufuahmeverfahren gegen den Fuhrmann F., früher Musketier im 53. Infanterieregiment, verhandelt. Er war vom Kriegsgericht wegen angeblicher Sinmlation zu vier Monaten Gefängnis der- urteilt worden, weil er durch Vortäuschung einer Krankheit versucht haben soll, sich der Dienstpflicht zu entziehen. Das Ober- kriegsgericht hatte in der Berufung die Strafe noch um weitere zwei Monate erhöht. Das Wiederaufnahmeverfahren ist vom Reichsmilitärgericht auf Grund eines Gutachtens des wissenschaftlichen Senats der Kaiser-Wilhelm-Akademie in Berlin angeordnet worden. Z. war im Frühjahr ISllg wegen einer Sehnenerkrankung in Behandlung gewesen; als er gesund geschrieben wurde, versagte er bei einer Reihe von Uebungen unter Berufung auf sein Leiden den Dienst. Man zwang ihn aber zu marschieren, Klimmzüge zu machen, steile Wände hinaufzusteigen und hinunter- zuspringen, auch wenn Z. erklärte, nicht mehr weiter zu können und über Schmerzen klagte, sogar, wenn er, statt zu springen, von der Wand herunterfiel. Die Verlesung der schriftlichen Aussage des zurzeit verhandlungsunsähigen Z. entrollte ein erschütterndes Bild der Leiden, denen der Unglückliche auf Grund deS Gutachtens milirärärztlicher.Sachverständiger" ausgesetzt gewesen war. Der Oberstabsarzt schrieb ihn immer wieder gesund, was für einzelne Vorgesetzte der Anlaß war, den Kranken mit der größten Rücksichts- losigkeit zu behandeln. Nicht weniger als acht Disziplinarstrafen erlitt der Gepeinigte wegen seiner angeblichen Simulation. Schließ- lich erhielt er, wie mitgeteilt, sechs Monate Gefängnis. Schon während der Vollstreckung der Gefängnisstrafe wurden krank- hafte Erscheinungen körperlicher und geistiger Art festgestellt, und erneute Untersuchungen führten schließlich zum Wiederaufnahme- verfahren. Das Oberkriegsgericht kam jetzt zur Freisprechung, weil nach dem Gutachten deS wissenschafilichen Senats Z. talsächlich in all den Fällen, wo man ihn als Simulanten peinigte und bestrafte, krank gewesen ist. Es handelt sich um krampfartige nervöse Er« scheinungen, die Schmerzen in den verschiedensten Muskeln hervor- rufen, um eine besonders schwere Form der Neurose. Der loissen- schaftliche Senat führt die Erkrankung auf Ueberanstrengung im Dienst zurück. Im Anschluß an die Sehnenscheidenentzündung hätten die sortgesetzten Ueberanstrengungen unter dem militärischen Zwang die schwere Erkrankung verursacht. Auch geistige Veränderungen seien mit Z. vorgegangen. Er fei ein weinerlicher, haltloser Mensch ge- worden. Diese Hysterie sei früher nicht vorhanden gewesen. Mit klaren Worten spricht eS der wissenschaftliche Senat aus, daß die Be- Handlung, die man dem körperlich kranken Menschen zuteil werden ließ, auch seine geistige Erkrankung verschuldet hat. Die be- ständigen Aufregungen hätten schließlich die Hysterie zur Entwickelung gebracht. Nach dem Urteil des Kriegsgerichts wird die Staatskaste der- pflichtet, den Z. wegen unschuldig erlittener Haft zu entschädigen. Der VermögenSschadcn ist aber tatsächlich bei Z. nur gering. Daß er für sein ganzes Leben ein kranker, unbrauchbarer und unglücklicher- Mensch geworden ist, dank dem menschenvernichtenden Militarismus, kann und wird ihm keine Staatskaste ersetzen. » Roch ein ähnlicher Fall beschäftigte am gleichen Tage dasselbe Oberkriegsgericht: Ein Ulan vom 7. Regiment war nach beendeter dreijähriger Dienstzeit desertiert, weil er nicht für erlittene Strafen nachdienen wollte. Das Kriegsgericht verurteilte ihn, auch wegen Diebstahls im wiederholten Rückfalle, zu 1t Monate» Gefängnis usw. In der Einzelhaft wurde er von einein Tobsuchtsanfall getroffen, der eine Geisteskrankheit zur Folge hatte. Er erhängte stch, wurde aber noch rechtzeitig abgeschnitten. Der Sachverständige erklärte: Der bei Begehimg der Tat völlig unzurechnungsfähige Mann sei durch die fünf Monate dauernde Einzel» Haft damals irrsinnig geworden. Das Oberkriegs- gericht verurteilte den Mann zu fünf Monaten Gefängnis, die durch die Uutersuchuugshaft für verbüßt erklärt wurden. Soldatcnmiffhandlungen. Der Sergeant Uschprowics vom Dragonerregiment Nr. 7 in Saarbrücken nahm einen Soldaten, weil er laut gewesen war, mit auf den Flur und ließ ihn dort eine Stunde lang mit gefalteten Händen auf- und niederknien, und als dem Geauälterr endlich die Kräfte versagten, da zwang, er ihn durch Schläge mit der Reitpeitsche, den wahnwitzi- gen Befehl weiter zu befolgen. Das Kriegsgericht verurteilte den Herrn Vorgesetzten zu sieben Wochen Gefängnis. Vor dem gleichen Kriegsgericht stand ein im dritten Jahre die- nercder Kanonier von dem Feldartillerieregiment Nr. 8, weil er einen Rekruten mit einer Peitsche derart über den Kopf geschlagen hatte, daß die Sehkraft eines Auges infolge Verletzung dauernd herabgemindert worden ist. Zu seiner Eni- schuldigung sagte der„alte Mann", es sei in der Batterie Sitte , die Rekruten durch Schläge zu erziehen. Das Gericht verurteilte ihn zu zwei Monaten und 14 Tagen Gefängnis. Schweiz . Ei» entlarvter Spitzel. Genf , 4. August,(ffiig. Ber.) Von der Genfer Polizei wurde der russische agent provocateur E r o f 6 e f f, der sich hier B a r a- loff namite, verhaftet und ausgewiesen. Der Polizeischuft suchte in die russischen Organisationen einzudringen und sammelte Geld zur Vorbereitung von«Expropriationen " und Attentaten. Die Verhaftmig geschah am hellen Tage auf öffentlichem Platze. Wie unser Genfer Parteiblatt, der«Peuple ", berichtet, hatte Erof�eff im Jahre 1903 bei einem Komplott gegen den bulgarischen Herrscher bereits die Rolle des azxont provocateurs gespielt. Erofeeff wurde verhaftet und verurteilt. Dann legte sich die russische G e- sanp ts chaft in S p f i a ins Mittel und bewirkte, daß der Spitzel, der Agent der O ch r a n a ist, schon kurze Zeit nach seinem Straf - antritt nach Odessa transportiert wurde, wo er sich angeblich wegen eines in Koiistanlinopel begangenen Diebstahls verantworten sollte. Zum Schein ist dann Erosbeff in Odessa gefangen gehalten worden, nach vierzehn Tagen war er aber bereits wieder in Freihet. Im Oktober IVOS kam das Subjekt neuer- diugs nach Bulgarien und beging verschiedene Erpressungsversuche. Die russische Gesandischaft fand eS angezeigt, ihren bisherigen Schiitzliiig öffentlich abzuschütteln, in Genf aber.arbeitete" Eroföeff wieder als Polizeiagent. Der.Peuple" verspricht, in den nächsten Tagen noch ausführlichere Daten beizubringen. Italien . Der Papst gegen die Jndianermisthandlungen. Rom , 5. August. L'Osservatore Romano veröffentlicht eine gn die Bischöse von Südamerika gerichtete Enzyklika„Oacrimabili statu", die sich mit der Lage der Indianer in Süd- a m e r i k a beschäftigt. Der Papst hebt die Maßnahmen rühmend hervor, die bereits zur Besserung der Lage der Indianer getroffen seien, insbesondere die Abschaffung der wirklichen Sklaverei in Brasilien und anderen Ländern, betont indessen, dah noch viel zu tun übrig bleibe angesichts der Gewalttätigkeiten und Uebeltaten, denen die Indianer noch immer ausgesetzt seien. Er bitte Gott , ihm Mittel und Weg« zu weisen, um diesen schweren Mißständen abzuhelfen,.und«r sei glücklich über das Vorgehen der südamerikanischen Regierungen zugunsten der Indianer, obgleich in jenen ausgedehnten Gebieten die Bemühungen der BeHorden nicht selten wirkungslos blieben. Der Papst ermahnt die Bischöfe insbesondere Missionsstationen zu schaffen, und erklärt es für cht ungeheuerliches Verbrechen, die Indianer zu Sklaven zu machen oder sie ihrer Freiheit zu berauben.- Englanä. Kein Ministerwcchsel. London , 6. August. Das Kolonialamt dementiert amtlich die Nachricht von dem bevorstehenden Rücktritt Lord G l a d st o n e S, des Generalgouvcrneurs von Südafrika . Lord Aladstone Wird jm Herbst auf seinen Posten zurücktehren. Marokko. Kritische Lage in Mazaga». Tanger , 5. August. Stach Nachrichten aus M a z a g a n ist eS in der Stadt und in deren Umgegend zu Unruhen gekommen, die durch den K a i d T r i a h i verursacht worden sind, dessen f e i n d- selige Gesinnung bekannt war. Triahi hatte sich geweigert. mit dem Obersten Mangin in die Stadt zu kommen, um die Sicher- stellung der Ruhe in der Gegend zu besprechen. Für die Europäer soll keine Gefahr bestehen. Der Kreuzer„Friant" in nach Mazagan abgegangen; er wird in Rabat Befehl erhalten. Amerika. Der Roosevelt -Parteitag. Chicago , 6. August. Der Nationalkonvent der von Roosevelt organisierten fortschrittlichen Partei begann heute mittag im Colosseum. Es herrschte große Vegcisteruug. 232 Anhüngeriunen des Fra uen st im m rechts und eine Anzahl iveiblicher Delegaten zogen nach der Konvent- Halle und wohnten dem Konvent bei. N e g e r d e l e g a t e n versuchten, Roosevelt zu besuchen, wurden jedoch von Weißen daran verhindert. Die Polizei verhütete eine Schlägerei zwischen beiden Teilen. Intervention in Nicaragua . Washington , 5. August. Mit Rücksicht auf die Unruhen in Nicaragua wurden hundert Seesoldaten von dem amerikanislyen Kanonenboot„AnnapoliS " in Cotinto gelandet und in Managua einquartiert, um die amerikanischen Bahnen, den Dampf« schiffverkehr und das Eigentum der Amerikaner zu schützen. Die Landung geschah auf Wunsch der Regierung in Nicaragua . Huq Industrie und Handel. Ein schntzzölluerisches Experiment. AuS London wird uns geschrieben: Die englischen Schutzzöllner hat ein harter Schlag getroffen. Die englische Regierung hat sich entschlossen, aus dem internatio- nalen Zuckerverband auszutreten und am ersten September den Vertrag zu kündigen. Vom englischen Standpunkt aus bedeutet dies eine direkte und scharfe Absage von der Tarifreform. dir durch die Brüsseler Kouvention nach der Ausicht der Tarifreformer so glänzend gerechtfertigt worden ist. Denn hat die Konvention nicht die westindische Rohrzuckerindustrie gerettet? Oder, um sich richtig auszudrücken, hat sie nicht eine Handvoll westindischer Plantagenbesitzer um Millionen be« I reichert?„Das britische Volk", sagte vor einigen Jahren ein Bewunderer Joseph Camberlains, der für das Zustandekommen der Konvention im Jahre 1902 in erster Linie verantwortlich war,.fängt jetzt an, den Wert der Kolonien recht zu würdigen. Und dafür haben wir Herrn Chamberlain zu danken. Er war es, der den Zuckerpreis von 6 Pfund auf 10 Pfund die Tonne gebracht hat." Das war nicht etwa SarkaSmuS, sondern blutiger Ernst. Und nun soll dieses hoffnungs« volle Experiment der Tarifreformer in die Brüche gehen. Die Zuckerlonvention kam im Jahre 1902 hauptsächlich durch den Druck, den die damalige konservative englische Regierung, der Joseph Chambcrlein noch angehörte, auf die Zucker produzierenden enro- päischen Staaten ausübte, zustande. Ihr Zweck war, die Zucker- Prämien abzuschaffen und dadurch gesündere Zustände auf dem Zuckermarkt zu schaffen. Auf englischer Seite war das treibende Motiv, den bedrängten Rohrzuckerfabrikanten Westindiens zu Hilfe zu kommen. Chamberlain, der mit seinen schutzzöllnerischen Lehren noch nicht in die Oeffentlichleit getreten war, hoffte durch dieses Ex- periment für seine Ideen Propaganda zu machen. Die Liberalen bekämpfle» die Konvention energisch als einen Verstoß gegen die Grundsätze des Freihandels und drohten, den Vertrag flei der ersten sich ihnen bietenden Gelegenheit zu kündigen. Als sich ihnen diese Gelegenheit jedoch im Jahre 1907 bot, taten sie nichts dergleichen. angeblich aus polilischen Gründen. Bei der Erneueiung der Kon- vention im Jahre 1907 setzte es die liberale englische Regierung jedoch durch, daß künftig 200 000 Tonnen Zucker jährlich aus Ruß- land, das mit dem Prämicnsystem noch nicht gebrochen und dessen Zucker deshalb von den Märkten der vertragschließenden Mächte ausgeschlossen ist. nach Westen ausgeführt werden können. Bei der jetzigen Erneuerung erhöhte die englische Regierung ihre Forderung; sie verlangte die Ausfuhr von 500 000 Tonnen russischen Zuckers freigegeben, drückte ihre Forderung jedoch nicht) durch. Daher die Kündigung des Vertrages. Der Entschluß der Regierung wird von dem englischen Volke mit Freuden begrüßt. Vor dem Abschluß der Konvention, als ihm alle Märkte offen standen, konnte England seinen Zucker äußerst billig kaufen. Man zahlte im Durchschnitt für das englische Pfund <450 Gramm) 1'/» P-nce(12'/, Pf.): jetzt kostet derselbe Zucker durchschnittlich 8 Pence(25 Pf.). Dabei ist der Zuckerverbrauch in England seit dem Abschluß der Konvention um 8 Proz. zurück- gegangen, während er auf dem europäischen Festlande um 54 Proz. gestiegen ist. Dieser Preisaufschlag hat dem englischen Volke jährlich nicht weniger als 8 Millionen Pfund(160 Millionen Mark) gekostet. Auch hat die Konvention keineswegs gehalten, waS stch Chamberlain da- von versprach. Sie hat nicht vermocht, der westindischen Rohrzuckerindustrie einen Aufschwung zu'geben; dieProduktion der westindischen Rohrzucker� iudustrie ist vielmehr seit 1903 um 7,6 Proz. zurückgegangen. Sie hat die Preise nicht stabilisiert und hat auch nicht vermocht, eine große Preiserhöhung zu verhindern. Das einzige greifbare Resultat in bezug auf England ist eine Bereicherung der paar westindischen Plantagenbesitzer, die im letzten Jahre allein zwischen eine und zwei Millionen Pfund Sterling Ueberschuß einsteckten. Und als Gegen« stück zu dieser Bereicherung hat man die große Erhöhung der Zucker- preise in England._ Krupp und die Arbeiterklasse. Unter diesem Titel gibt unser Parteiblatt in Esseik eine Broschüre von 40 Druckseiten heraus, die eine Zusammenfassung und Ergänzung mehrerer in der Essener Arbeiterzeitung veröffent- lichter Leitartikel enthält. Die Schrift zerstört an der Hand ein- Äandfreiän Materials die Legende von den vorbildlichen Arbeiter- verhältniffen und Mohlfahrtsanstalten bei Krupp . Die für die Agitation wertvolle Broschüre kostet 20 Pf. und ist von der Partei- buchhandlung zu beziehen. Mus der f rauenbewegung* - Weibliches Dienstjahr. Seitdem Frau Gnauck- Kühne auf dem letzten deutschen Frauenkongreß ihren Vortrag über das weibliche Dienstjahr ge- halten, kommt die Debatte über dieses Thema in bürgerlichen Zeitungen und Zeitschriften nicht zur Ruhe. Bekanntlich sollte sich nach Frau Gnauck-Kühne dieses weibliche Dienstjahr, das sie als anerkannte Forderung(???) der Frauenbewegung anspricht, als organischer Ausbau des in den Schulen erteilten HaushaltungS- Unterrichtes fortsetzen. Das Jahr sollte in Gemeinschaftshäusern, die sich selbst besorgen(Kasernen!) und die an Anstalten ange- gliedert sind, um Arbeitsgelegenheiten zu schaffen, auf Kosten des Staates verbracht werden. Der Gedanke der Frau Gnauck-Kühne treibt schon die üppigsten Blüten. In den meisten Blättern, so in dem„Arbeiterfreund" von Viktor Böhmert-Dresden, hat er sich schon zur zweijährigen Dien st zeit für die Töchter des Volks umgesetzt, wohingegen für die Töchter der höheren Stände, analog dem einjährigen Dienst der Männer, ein Dien st jähr verlangt wird. Vertrauenspersonen(weibliche Unteroffiziere!) sollen dauernd die Kontrolle über die Töchter des Volkes führen. sie drillen! Die Dienstjahre sollen-uvischen dem 14. und 16. Lebensjahre abgeleistet werden. Die Mädchen vom Lande sollen in die Stadt, die Mädchen aus der Stadt auf das Land verschickt werden. Die Mädchen der höheren Stände können ihr Jahr an einer staatlichen sozialen Anstalt absolvieren und können nachdem, wenn sie nicht in den Ehestand treten, die weiblichen Offiziers- Posten ausfüllen. Bekanntlich sind die bürgerlichen Frauen auf dieses verrückte Dienstjahr verfallen, weil ihnen immer bei ihrer Forderung des Frauenstimmrechtes entgegengehalten worden ist, der Mann leistet dem Staat für sein Wahlrecht auch Dienste als Soldat. (Die Erneuerung des Menschengeschlechts durch die Frau gilt diesen bürgerlichen Köpfen nicht als eine Leistung für den Staat!) Wlenn die bürgerlichen Frauen für das weibliche Dienst- jähr Wahlrechte erwarten, werden sie sich gründlich täuschen, denn schon der vorerwähnte„Arbeiterfreund" schreibt:„AuS dieser zweijährigen Dienstzeit können natürlich irgend- welche besondere bürgerliche oder politische Rechte niemals erwachsen." Die bürgerlichen Frauenstimmrechtskämpferinnen werden das entsetzt vernehmen. Wir Sozialdemokraten haben mehr als genug an den männlichen Dienstjahrcn mit ihren furchtbaren Aus- wüchsen. Unsere Mädchen müssen von klein auf schuiten und schaffen, daß sie kaum wissen, wo ihnen der Kopf steht uno was sie zuerst angreifen sollen. Für sie gibt es nirgend Erholung und Ruhe, Ferien und Freiheit. Wenn die Töchter der oberen Schichten, die bisher größtenteils ihre Jugend und ihr ganzes Leben ver- trödelt, ein soziales Jahr absolvieren wollen, hätten wir nichts dagegen, dadurch lernten sie die Leistungen arbeitender Menschen- linder anderer Kategorien schätzen, daß sie aber dann doch um ihr erträumtes Wahlrecht geprellt werden sollen, tut uns aufrichtig leid. Oder sollen sie vielleicht für ihr„einjähriges Dienstjahr erhalten, was für„zweijährige Dienstjahre" nicht gewährt werden soll? Ein Klassenwahlrecht? Versammlungen— Veranstaltungen. Verein für Frauen und Mädchen ber Arbeiterklasse. Besichtigung von Hobrechtöfclde, Freitag, den 9. d. Mts. Abfahrt Stettiner Bahnhof 1 Uhr 35 Minuten., Gesundbrunnen 1 Uhr 40 Minuten bi< Buch. Dort steht 2 Uhr eine Feldbahn für ups bereit. Nur jux Mitglieder, Mitgliedsbuch legitimiert.
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