it 188. i. lejiup des„Nsmarts" Kttlilttt NsldsdlM.»»wch.it.AMßMZ.Das Keichsverlicherungsawt imSchlepptau äer Scharfmacher.xd. Wir haben nur zu oft Veranlassung, uns gegen dieRechtsprechung des Neichsversicherungsaiuts zu wenden, weilsie der Rechtsaufsassung der Arbeiter nicht entspricht. Heuteober müssen wir darauf hinweisen, daß selbst ein bürgerlicher«sachverständiger, Herr Magistratsassessor Lange in Neukölln,sich in der Wochenschrift der bürgerlichen Sozialpolitiker, der„Sozialen Praxis", bitter über einen„Rückschritt in derneuesten Rechtsprechung des Reichsversicherungsamts" de-schwert. Dies ist um so beachtenswerter, da Herr Lange nichtgut als ein„Nörgler" verdächtigt werden kann: im Gegenteilist er eifrigst bemüht, die Verdienste herauszustreichen, dieer dem Reichsversicherungsamt in der, den Bedürfnissen derversicherten Arbeiter möglichst entgegenkommenden Aus-legung des Gesetzes zuschreiben kann. Wenn sich ein solcherMann zur Flucht in die Oeffentlichkeit entschließt, dann mußein sehr dringender Grund vorliegen.Das in ist der Tat der Fall. Es handelt sich nämlich umeine Auslegung des Wortes Betriebsunfall, die geeignet ist,die verunglückten Arbeiter in sehr vielen Fällen um die Entschädigung aus der Unfallversicherung zu bringen.Die Unfallversicherung erstreckt sich auf„Unfälle bei Be-trieben oder Tätigkeiten"(§ 544 der Reichsversicherungsord-uung) oder nach dem Wortlaut des bis zum Ende diesesJahres noch gellenden Gewerbeunfallversicherungsgesetzes 8 l!„auf die Folgen der bei dem Betriebe sich ereignenden Un-fälle". Es muß also ein gewisser Zusammenhang zwischendem Unfall und dem Betriebe oder der Tätigkeit im Betriebevorhanden sein.Nehmen wir als Beispiel den Fall: Ein Arbeiter ver-unglückt dadurch, daß ihm bei seiner Arbeit ein Blumentopf,den ein Windstoß aus einem Fenster herausgeschleudert hat,auf den Kopf fällt. Dann ist der Unfall durch ein Ereignisherbeigeführt worden, das an sich mit der Arbeit im Betriebegar nichts zu tun hat. Jeder andere Mensch, der sich zufälligin jenem Augenblick an der Stelle befand, hätte den Unfallerleiden können. Die Gefahr, daß einem Menschen ein solcherUnfall zustößt, ist nicht eine besondere Gefahr irgend einerErwerbsarbeit, sondern eine„Gefahr des täglichen Lebens".Jedoch hat der Arbeiter den Unfall deshalb erleiden müssen,weil er sich infolge seiner Arbeit in entscheidenden Augenblickan jener Stelle befand. Ohne daß er dort gearbeitet hätte,wäre er an der Stelle nicht gewesen, hätte also auch den Un-fall nicht erlitten. Es ist also klar, daß die Arbeit mit eineUrsache des Unfalls war, daß der Unfall mit der Arbeit imZusammemnhang steht, und daß dem Verunglückten ein Ent-schädigungsanspruch an die Unfallversicherung gebührt.Das Reichsversicherungsamt hat denn auch im Laufe derZeit auf Grund seiner Erfahrungen mit derartigen Fällenden Rechtsgrundsatz aufgestellt: Die Unfallversicherung um-faßt auch„Gefahren des täglichen Lebens", sofern der Ver-sicherte ihnen infolge der Bctriebstätigkeit ausgesetzt ist undnur die Ausübung der Betriebstätigkeit es mit sich bringt,daß er sich im Augenblick des Unfalls an der gefährdetenStelle befunden hat.— Diese Auffassung hat sich inzwischenauch das Reichsgericht angeschlossen.Jedoch sind mit dem Rechtsgrundsatz des Reichsversiche-rungsamts die Unternehmer nicht einverstanden, die mit allenMitteln an den Kosten der Unfallversicherung sparen wollen,und deshalb stets auf eine, für die Arbeiter möglichst un-günstige Auslegung des Gesetzes dringen. Diese Scharfmacherhaben bei jeder passenden Gelegenheit Einspruch gegen jenen„zu weit" gehenden Rechtsgrundsatz erhoben. Aus diesemGrunde beschäftigte sich auch die Reichsversicherungsordnungs-kommission des Reichstags mit dieser Frage. Darüber heißtes in dem Bericht, Reichstags-Drucksache Nr. 946, 3. Teil,Seite 28:kleines femUetou.In Zivil. Dieser Tage sah man in der illustrierten Scherl-Presse ein Bild: König Alfons von Spanien in London. Das wärenun weiter nichts Merkwürdiges, aber die Photographie zeigt denerhabenen Herrscher in Zivil. Mein Gott l— er sieht ein bißchenjämmerlich aus, wie ein Zigarettenreisender etwa, dem gerade ge-kündigt worden ist... Dabei sitzt der Rock tadellos, und vonseinem Kragen läßt sich sogar feststellen, daß er fleckenlos ist...Und doch...Und doch sieht der ganze Junge so unendlich bemitleidenswertaus, so— verunglückt, so— bestellt und nicht abgeholt. InUniform strahlt der Habsburger repräsentierend und seine Unterlippewirkt ausgesprochen historisch... In Uniform.Und man ist versucht, sich so allerhand Herrschaften in Zivilvorzustellen. Nicht bloß so in bürgerlicher Kleidung. Nein: so ganzlosgelöst von ihren Hintergründen, wie Villen. Diener— von denensich diese Gattung Menschen aus das wirkungsvollste abzuhebenpflegt. Ein paar würden ja die Probe aushalten— aber bei denmeisten gäbe es ein klägliches Schauspiel. Wie wenn man eineägyptische Königsmumie auf den Potsdamer Platz stellte.Denn gerade bei uns, in Deutschland, kann nicht oft genugdaran erinnert werden, daß ein buntgekleideter Unteroffizier— zivi-listisch gesehen— nur ein ehemaliger Fuhrknecht ist, der peitschen-knallend seinen Mist fuhr... tu.Wie ist Rousseau gestorben? Die Jubiläumsfeier für den großenfranzösischen Denker hat Anlaß gegeben, die Frage seiner TodeSartwieder aufzurollen. Ueber dieser hat von Anfang an ein gewisses-Dunkel geschwebt. Vor allem die reaktionären Gegner des Philo-sophen hatten behauptet, er habe Selbstmord geübt. Indes galtdiese Vermutung für widerlegt und als Todesursache wurde einSchlaganfall angenommen. Jetzt kommt Dr. Raspail in einersoeben in der.Grande Revue" veröffentlichten Studie zu einerdritten Hypothese— zu der des M o r d e s. Er gründet sie auf dieUntersuchung der vom berühmten Bildhauer H o u d o n ab-genommenen Totenmaske, die seit drei Generationen im Besitz derFamilie Raspail ist. Das Protokoll der Autopsie von 1778 ver-merit eine Ecchymose an der Stirn, die mit der Annahme desSchlaganfalls übereinstimmen könnte. Therese Levasseur, die Lebens-gefährtin Rousseaus. hat denn auch behauptet, dieser sei bei derOeffnung des Kleiderschrankes gestürzt. Nach dem Bericht Houdonswar aber die Aufschürfung ein wahres Loch— so tief, daß es dieModellierung der Maske erschwerte und den Bildhauer zwang, esmit Baumwolle zu verstopfen. Die Schwere dieser Verletzung scheintin keinem richtigen Verhältnis zur angegebenen Ursache. Aber Dr.RaSpail hat bei genauer Untersuchung zwei weitere, wenn auchleichtere Wunden entdeckt— eine Kontusion im rechten Augenwinkelund eine andere auf der linken Nasenseite, die eine Verletzungde« Knochengerüstes herbeigeführt hat, allerdings aber keineEin Abgeordneter sprach, ohne Widerspruch zu sin-den, seine Genugtuung aus über neuere Entscheidungen desReichsversicherungsamts, wonach die reichsgesetzliche Unfallver-sicherung sich auf alle Gefahren erstreckt, die der Betrieb bietet,und wonach hierzu auch„die Gefahren des täglichen Lebens" ge-bören, sofern der Versicherte ihnen infolge seiner Betriebstätig-keit ausgesetzt ist. Hoffentlich lasse sich das Reichsversicherungs-ami durch noch so starke Treibereien bestimmter einflußreicherKreise von dieser, dem Sinne der Gesetzgeber un-zweifelhaft entsprechenden Rechtsprechungnicht wieder abringen.Auch im Plenum des Reichstags fanden diese Aus-führungen keinen Widerspruch.„Man sollte demnach meinen",schreibt Herr Lange mit Recht, daß diese Frage nun abge-schlössen, daß der unselige Begriff des„Unfalls des täglichenLebens" endgültig über Bord geworfen sei, und man hierendlich einer klaren und durchsichtigen Rechtslage gegenüber-stehe.Zu seinem Entsetzen muß aber der gutgesinnte Herrsehen, daß sich im Reichsversicherungsamt ein vollständigerUmschwung der Anschauung vollzieht: Schon am 13. Novem-ber 1911 hat ein früheres Mitglied des Reichsversicherungs-amts in einem Vortrage vor der westfälischen und rheinischenVereinigung berufsgenossenschaftlicher Verwaltungen daraufhingewiesen, daß vor einigen Wochen ein Senat des Reichs-vcrsicherungsamts in dem von uns als Beispiel angenomme-neu Fall des Unfalls infolge Verletzung durch einen herab-geschleuderten Blumentopf von jenen: Rechtsgrundsatze desRcichsversicherungsamts abweichen wollte, und deshalb denFall an den erweiterten Senat verwiesen habe. Dazu ist esschließlich aber nicht gekommen. Der Senat hat den Unfallals Betriebsunfall anerkannt, dies jedoch in absichtlicherAbweichung von jenem Rechtsgrundsatz desRcichsversicherungsamt mit einer besonderen Gefahr desBetriebs begründet.Dasselbe hat sich in einem anderen Fall gezeigt: Ein Ar-beiter ist bei seiner Betriebstätigkeit in einem Holzschuppenvon einem Insekt gestochen worden und an den Folgen ge-starben. In einem früheren ähnlichen Falle hatte das Reichs-Versicherungsamt den Insektenstich ohne Umstände, lediglichunter Hinweis auf jenen Rechtsgrundsatz, als Betriebsunfallanerkannt. In dem jetzigen Falle wollte der Senat den Be-triebsunfall verneinen und verwies die Sache an den erweiter-ten Senat. Nach langem Hin und Her, und nach umfang-reicher Beweiserhebung wurde endlich festgestellt: Der Ver-storbene sei durch seine Betriebstätigkeit der Gefahr, voneinen: Insekt gestochen zu werden, in erhöhtem Maßeausgesetzt gewesen. Aus diesem Grunde allein wurde derBetriebsunfall anerkannt: von jenen: Rechtsgrundsatz ist nichtmehr die Rede.— Dieselbe Entscheidung hat das Reichs-versicherungsamt am 24. April 1912 in einem ganz ähn-lichen Fall geschaffen.Zweifellos, ruft Herr Lange aus, sollen hier Brückengeschlagen werden zu den früheren Entscheidungen, nachdenen ein Betriebsunfall nur bei besonderen Gefah-ren des Betriebs anerkannt, dagegen jede Unfallent-schädigung versagt wird, wenn der Unfall durch eine„Gefahrdes täglichen Leben" herbeigeführt wird. In sehr vielenFällen handelt es sich um Verletzungen, die auch im täglichenLeben vorkommen können. Ja, Herr Lange fragt: WelcheArt von Unfall gibt es wohl, die Versicherte nur im Betrieberleiden kann, und die er nicht ebenso außerhalb würde er-leiden„können"? Die Gerichte würden also mit langwieri-gen Untersuchungen belastet; und die Fälle würden immerhäufiger werden, in denen der Verunglückte oder seine Hin-terbliebenen trotz der Unfallversicherung hilflos dastehen, weilnicht eine besondere Betriebsgefahr nachgewiesen werden kann.Derartige„Beweise" sind sehr schwer. So droht den Ar-beitern eine schlimme Verschlechterung der Unfallversicherung.Was ist dagegen zu tun? Selbverständlich entscheidendie Richter im Reichsversicherungsamt nach bestem Wissen undGewissen. Sie folgen nur deshalb der Auffassung der Scharf-andere Folge haben konnte, als einen heftigen Blutfluß. DieStirnwunde dagegen genügt, um den Tod zu erklären. Denn derSchädel ist eingeschlagen und das Gehirn in Mitleidenschaft gezogen.Dr. RaSpail, in Uebercinstimmung mit dem Pariser GerichtsarztDr. B a l t h a z a r, der seine Feststellungen überprüft hat, ver-zeichnet aber noch weitere Merkwürdigkeiten. Die drei Verletzungenweisen«ine parallele Richtung auf. Sie haben genau die gleicheForm und sie liegen alle drer an zurückliegenden Stellen, währendbei einem Fall doch gerade die vorspringenden gelitten hätten. Aberweder die Augenbrauenbogen noch der Nasenrücken ist verletzt und— was besonders auffallend ist— die Wunden liegen nicht auf der-selben Gesichtsseite. Dr. Raspail folgert daraus, daß die Erklärungdurch einen Sturz unmöglich sei. Ausgeschlossen aber ist auch, daßdie Wunden von einer Feuerwaffe herrühren. Sie sind alle durchein Schlagwerkzeug, vermutlich durch eine durch langen Gebrauchaus der Form gekommene und verdrückte Hammerpinne beigebracht.Danach wäre Rousseau also ermordet worden. Von wem? RaSpailzögert nicht, Therese als die Mörderin zu bezeichnen. Therese hatnach dem Tode Rousseaus mit einem sehr anrüchigen Menschen zu-sammengelebt, der sie ausbeutete und zugrunde richtete. Das Ber-hältnis hat aber schon zu Lebzeiten Rousseaus begonnen und dieserwußte darum. Frau von Girardin berichtet einmal, daß sie, durchdie„Situation" Rousseaus erschreckt, einmal bei diesem eingetretensei.„Was suchen Sie hier?" rief er ihr zu,„soll Ihre Feinfühlig-keit einer solchen Szene und der K a t a st r o p h e. d:e sie beendenmuß. preisgegeben lein?" Und er beschwor sie. ihn allein zu lassen.— Im Verlauf dieser„Szene", meint Dr. RaSpail, sei es dann zur„Katastrophe" gekommen.Die enorme Tragfähigkeit deS Eisenbetons ist in der letzten Zeitwiederholt an besonders interessanten Ausstellungsobjekten demonstriertworden. So wurde kürzlich auf einer Ausstellung in KöSlin eineigenartiges kühnes Bauwerk errichtet: eine AusstcllungStreppe mitPavillon, die durch die gewagt erscheinende Konstruktion allgemeinesAufsehen erregt. Zwei schlanke nebeneinander liegende Treppen«läufe— aus eisenbewehrtem Portlandzementbeton— mit fünfzehnStufen ragen aus dem Erdboden hervor und tragen in drei MeterHöhe ein Podest, von dem ein weiterer Treppenlauf mit zwanzigStufen über sieben Meter nach oben zu einem Pavillon ausdem gleichen Baumaterial führt. Die Kühnheit der Kon-struktion liegt— nach der„Tonindustrie-Zeitung"— darin, daßdie Treppen ohne Pfeiler oder Stützen in geknicktem Lauf gewisser-maßen aus dem Erdboden herauswachsen und so, freistehend, sichim Gleichgewicht halten, ohne umzukippen. Nach den geringen Ab-Messungen zu urteilen, erscheint der Gedanke nahezu unfaßbar, daßdiese Treppe tatsächlich für ein Menschengedränge auf allen Läufenvon 500 Kilogramm aus jeden Quadratmeter berechnet und kon-struiert ist und auch die Belastungsprobe bestanden hat. Das etwasüber zehn Meter hohe Bauwerk wies hierbei eine Durchbiegung vonnur zwei Millimetern auf, welche nach Beseitigung der Lastzurückging.macher, weil sie nicht den nötigen Einblick in die Arbeiterver-Hältnisse haben. Hier gilt es einzusetzen. Unsere Vertreterim Reichsversicherungsamt müssen den Richtern nachweisen,daß eine solche Rechtsprechung für die Arbeiter geradezu uner-träglich ist. Unsere Vertreter iin Reichstage müssen daran er-inner::, daß die Auffassung der Scharfmacher sich nicht mit den:Willen des Gcsetzsgebers deckt. Die große Masse der Arbeiterselbst muß bei jeder passenden Gelegenheit ihre Meinung überdiese Sache mit der nötigen Deutlichkeit aussprechen. Dannwird schließlich das Reichsversicherungsamt erkennen, wie dieRechtsaufsassung der weitestei: Kreise des Volkes in dieserSache ist._Derbandstag der Schntider.Köln, den 12. August.Im festlich geschmückten Saal des Volkshauses trat heute der12. Verbandstag der Schneider, Schneiderinnen und WäschearbeiterDeutschlands zusammen, nachdem bereits gestern abend eineEmpfangsfeierlichkeit vorangegangen lvar. Im Namen des Ver-bandsvorstandes begrüßt Stühmer die Delegierten. Er tveistdarauf hin, daß im Jahre 1867 von Köln aus der Grundstein zurOrganisation gelegt wurde, da von hier aus der Aufruf an diedeutsche Kollegenfchaft erfolgte, auf Grund dessen dann später einallgemeiner deutscher Schneiderkongreß und schließlich die Grün-dung der Organisation erfolgte. Nachdem Redner dann die aus-ländischen Delegierten besonders begrüßt hat, erklärt er den Ver-bandstag für eröffnet.Im Namen der Kölner Kollcgenschaft spricht Appel, der disDelegierten gleichfalls begrüßt und besten Erfolg zu den Arbeitenwünscht.Im Namen der bulgarischen Kollegenschaft überbringtG r a n t s ch a r o f die Solidaritätsbezeugungen der sog.„eng-herzigen" Organisation, die nach Mitteilung des Redners aufmarxistischem Boden steht und etivas über 600 Mitglieder zählt,während die Konkurrenz-Organisation, die„weitherzigen", imanarchistischen Fahrwasser schwimmen sollen. Der bulgarische Ver-band ist 1907 gegründet.Mar kgraf-Zürich betont, daß die Schweizer Kollegen, diezur Zeit mit 1946 Personen organisiert sind, die deutsche Organi-sation als Schrittmacher betrachten. Auch in der Schweiz geht dieOrganisation nur sehr langsam voran. Die Träger sind vor-wiegend eingewanderte Deutsche und Oesterreicher. Der General-streik hat erhebliche Verluste gebracht. Mit 416 Firmen sind für3035 Personen günstige Tarife abgeschlossen. Redner betont, daßdie sog.„christliche" Gegenorganisation die Regierung gegen die„roten Hetzer" scharf zu machen sucht und auf Ausweisung drängtund daß„christliche" Führer sogar offen erklärten, für ein Streit-postenverbot zu sein, da ihre Organisation derartiges nicht brauche.Die Regierung zeige sich diesen Forderungen gegenüber auch sehrwillführig.W o nd r a- Wien, der vom österreichischen SchneidcrverbanÄdelegiert ist, entwirft ein Bild von der nationalen Zerrissenheit,die früher wohl nur im Bürgertum ausgefochten sei, jetzt leiocraber auch in die Arbeiterorganisationen eingedrungen sei. Fastneidisch blicke man in Oesterreich auf die Entwickelung der Organi-sationen. Redner schiloert die zersetzende Tätigkeit der tschechrschenAgitation, betont aber, daß trotz des Separatismus durch verstärkteAgitation der Ausschluß längst wieder weit gemacht sei.Z e l e n k a- Wien überbrnigt die Grütze des Wäschearbeiter-Verbandes und legt die skandalösen Zustände in der Heimarbeitklar. Jedes Ministerium in Oesterreich verspreche ein Heim-arbeiterschutzgesetz, aber kein Ministerium löse das Versprechen!ein. In Wien sind 2800 Mitglieder der Wäschebranche organisiert.Vor Eintritt in die Tagesordnung gedenkt der Verbandstag derdem Grubenunglück auf Zeche„Lothringen" zum Opfer gefallenenBergarbeiter durch Erheben von den Sitzen.Alsdann berichtet im Namen der MandatsprüfungskommissionPloog- Leipzig: Es sind 93 Delegierte, 4 Vorstandsmitglieder,5 Gauleiter, sowie Vertreter der Hauptkassenrebisorev, derFachzeitung, des Ausschusses und der Aebeiterinnenagitatton, sowie7 ausländische Gäste anwesend. Nunmehr erfolgt die Konsti-tuierung des Verbandstages. Es werden als VorsitzendeRitt er-Berlin und Tauschet- München bestimmt.In der Nachmi ttag s s i tz ung erfolgt dieBerichterstattung des Vorstandes.Der Geschäftsbericht erfährt insofern eine Aeudening, akS be-schlössen wird, den Punkt„Lohnbewegungen" aus der Berichterstat-Die Höhle ber Winde. Der nordamerikanische BundesstaatGeorgia besitzt in der„Blowing cave", die„blasende Höhle", ge-nannten Grotte ein Naturwunder, das seinesgleichen in der Weltnicht haben dürfte. Sie liegt im Distrikt Decatus 27 Meilen vonThomasville entfernt. Hinten läuft sie in eine Art von natürlichemBecken aus, das etwa 30 Fuß Durchmesser hat und ganz vonStrauchwerk umgeben ist. Ihrem Eingang entströmt ein heftigerLuftzug, dessen heulendes Geräusch auf 70 Meter Entfernung zuhören ist. An bestimmten Tagesstunden ist der Luftstrom so stark,daß ein Strohhut oder ein anderer herabgeworfener Gegenstand7— 8 Fuß in die Höhe gehoben oder auch statt nach außen getriebenin die Höhle hineingezogen wird. Eine Erklärung des Phänomenswar bisher noch nicht möglich.Nottzen.— Parsifaliana. Sehr vernünftig äußert sich TrafS e e b a ch, der Generalintendant des Dresdener Hostheaters, zu derFrage: Schutzgesetz für Parsifal folgendermaßen:„Ich kann...,da ich mich als Leiter einer deutschen Bühne der Allgemeinheit gegen-über verpflichtet fühl«, nicht dazu beizutragen, daß eins der größtenmusikalischen Werke, die die Menschheit besitzt, dauernd ein Privi-lcgium derer bleibt, die mindestens 50 M. für ein Billett und dieReise nach Bayreuth zur Verfügung haben. Es ist auch meine Mei-nung: Der„Porsifal" gehört dem deutschen Volke l'— Ueber die Gründung von Musikerkammernsoll eine auf den 27. und 28. einzuberufende Konferenz von Delegierten musikalischer Verbände verhandeln.— Berliner Papier messe. Der Zentralbervand berSchulbuchhändler, Papier« und Schreibwarendetaillisten Deutsch-landS, E. V. Sitz Berlin, veranstaltet vom 17. bis 19. August imLehrer-VereinShaus am Alexauderplatz eine allgemeine Fach-ausstellung und Einkaufsmesse.— DaS erste Heinedenkmal auf preußischemBoden wurde am vorigen Sonntag in Halle a. S. enthüllt. Bondem dortigen Bildhauer Schönemann geschaffen, zeigt es auf einem2 Meter hohen Sockel Heines LeidenSgestcht auS den letzten Lebens-jähren, darunter eine Bronzotafel mit dem VerS:„Ich bin ein deutscherDichter, bekannt im deutschen Land. Nennt man die besten Namen,so wird auch der meine genannt".— Eine„Nationalbühne" will der Kasseler Schrift«steller Wolf haben. Merkwürdigerweise finden sich selbst zu denüberflüssigsten Dingxn Leute zusammen, die flugs ein„Komitee"gründen. In diesem Falle begegnet man den Namen einiger ge-achteter Dramatiker neben denen anderer etwas muffiger Schrift-steller. Otto Ernst. Max Halbe, Max Schillings, der Opernkomponistund Stuttgarter.Generalmufikdirektor, um nur die bekannten Autorenzu nennen und MaximiligN Schmiß plagiatorijchcn Gedkn!e»S—wie revnt sich das!X