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it 188. i. lejiup desNsmarts" Kttlilttt NsldsdlM.»»wch.it.AMßMZ. Das Keichsverlicherungsawt im Schlepptau äer Scharfmacher. xd. Wir haben nur zu oft Veranlassung, uns gegen die Rechtsprechung des Neichsversicherungsaiuts zu wenden, weil sie der Rechtsaufsassung der Arbeiter nicht entspricht. Heute ober müssen wir darauf hinweisen, daß selbst ein bürgerlicher «sachverständiger, Herr Magistratsassessor Lange in Neukölln, sich in der Wochenschrift der bürgerlichen Sozialpolitiker, der Sozialen Praxis", bitter über einenRückschritt in der neuesten Rechtsprechung des Reichsversicherungsamts" de- schwert. Dies ist um so beachtenswerter, da Herr Lange nicht gut als einNörgler" verdächtigt werden kann: im Gegenteil ist er eifrigst bemüht, die Verdienste herauszustreichen, die er dem Reichsversicherungsamt in der, den Bedürfnissen der versicherten Arbeiter möglichst entgegenkommenden Aus- legung des Gesetzes zuschreiben kann. Wenn sich ein solcher Mann zur Flucht in die Oeffentlichkeit entschließt, dann muß ein sehr dringender Grund vorliegen. Das in ist der Tat der Fall. Es handelt sich nämlich um eine Auslegung des Wortes Betriebsunfall, die geeignet ist, die verunglückten Arbeiter in sehr vielen Fällen um die Ent­schädigung aus der Unfallversicherung zu bringen. Die Unfallversicherung erstreckt sich aufUnfälle bei Be- trieben oder Tätigkeiten"(§ 544 der Reichsversicherungsord- uung) oder nach dem Wortlaut des bis zum Ende dieses Jahres noch gellenden Gewerbeunfallversicherungsgesetzes 8 l! auf die Folgen der bei dem Betriebe sich ereignenden Un- fälle". Es muß also ein gewisser Zusammenhang zwischen dem Unfall und dem Betriebe oder der Tätigkeit im Betriebe vorhanden sein. Nehmen wir als Beispiel den Fall: Ein Arbeiter ver- unglückt dadurch, daß ihm bei seiner Arbeit ein Blumentopf, den ein Windstoß aus einem Fenster herausgeschleudert hat, auf den Kopf fällt. Dann ist der Unfall durch ein Ereignis herbeigeführt worden, das an sich mit der Arbeit im Betriebe gar nichts zu tun hat. Jeder andere Mensch, der sich zufällig in jenem Augenblick an der Stelle befand, hätte den Unfall erleiden können. Die Gefahr, daß einem Menschen ein solcher Unfall zustößt, ist nicht eine besondere Gefahr irgend einer Erwerbsarbeit, sondern eineGefahr des täglichen Lebens". Jedoch hat der Arbeiter den Unfall deshalb erleiden müssen, weil er sich infolge seiner Arbeit in entscheidenden Augenblick an jener Stelle befand. Ohne daß er dort gearbeitet hätte, wäre er an der Stelle nicht gewesen, hätte also auch den Un- fall nicht erlitten. Es ist also klar, daß die Arbeit mit eine Ursache des Unfalls war, daß der Unfall mit der Arbeit im Zusammemnhang steht, und daß dem Verunglückten ein Ent- schädigungsanspruch an die Unfallversicherung gebührt. Das Reichsversicherungsamt hat denn auch im Laufe der Zeit auf Grund seiner Erfahrungen mit derartigen Fällen den Rechtsgrundsatz aufgestellt: Die Unfallversicherung um- faßt auchGefahren des täglichen Lebens", sofern der Ver- sicherte ihnen infolge der Bctriebstätigkeit ausgesetzt ist und nur die Ausübung der Betriebstätigkeit es mit sich bringt, daß er sich im Augenblick des Unfalls an der gefährdeten Stelle befunden hat. Diese Auffassung hat sich inzwischen auch das Reichsgericht angeschlossen. Jedoch sind mit dem Rechtsgrundsatz des Reichsversiche- rungsamts die Unternehmer nicht einverstanden, die mit allen Mitteln an den Kosten der Unfallversicherung sparen wollen, und deshalb stets auf eine, für die Arbeiter möglichst un- günstige Auslegung des Gesetzes dringen. Diese Scharfmacher haben bei jeder passenden Gelegenheit Einspruch gegen jenen zu weit" gehenden Rechtsgrundsatz erhoben. Aus diesem Grunde beschäftigte sich auch die Reichsversicherungsordnungs- kommission des Reichstags mit dieser Frage. Darüber heißt es in dem Bericht, Reichstags-Drucksache Nr. 946, 3. Teil, Seite 28: kleines femUetou. In Zivil. Dieser Tage sah man in der illustrierten Scherl- Presse ein Bild: König Alfons von Spanien in London  . Das wäre nun weiter nichts Merkwürdiges, aber die Photographie zeigt den erhabenen Herrscher in Zivil. Mein Gott l er sieht ein bißchen jämmerlich aus, wie ein Zigarettenreisender etwa, dem gerade ge- kündigt worden ist... Dabei sitzt der Rock tadellos, und von seinem Kragen läßt sich sogar feststellen, daß er fleckenlos ist... Und doch... Und doch sieht der ganze Junge so unendlich bemitleidenswert aus, so verunglückt, so bestellt und nicht abgeholt. In Uniform strahlt der Habsburger   repräsentierend und seine Unterlippe wirkt ausgesprochen historisch... In Uniform. Und man ist versucht, sich so allerhand Herrschaften in Zivil vorzustellen. Nicht bloß so in bürgerlicher Kleidung. Nein: so ganz losgelöst von ihren Hintergründen, wie Villen. Diener von denen sich diese Gattung Menschen aus das wirkungsvollste abzuheben pflegt. Ein paar würden ja die Probe aushalten aber bei den meisten gäbe es ein klägliches Schauspiel. Wie wenn man eine ägyptische Königsmumie auf den Potsdamer Platz   stellte. Denn gerade bei uns, in Deutschland  , kann nicht oft genug daran erinnert werden, daß ein buntgekleideter Unteroffizier zivi- listisch gesehen nur ein ehemaliger Fuhrknecht ist, der peitschen- knallend seinen Mist fuhr... tu. Wie ist Rousseau   gestorben? Die Jubiläumsfeier für den großen französischen   Denker hat Anlaß gegeben, die Frage seiner TodeSart wieder aufzurollen. Ueber dieser hat von Anfang an ein gewisses- Dunkel geschwebt. Vor allem die reaktionären Gegner des Philo- sophen hatten behauptet, er habe Selbstmord geübt. Indes galt diese Vermutung für widerlegt und als Todesursache wurde ein Schlaganfall angenommen. Jetzt kommt Dr. Raspail in einer soeben in der.Grande Revue" veröffentlichten Studie zu einer dritten Hypothese zu der des M o r d e s. Er gründet sie auf die Untersuchung der vom berühmten Bildhauer H o u d o n ab- genommenen Totenmaske, die seit drei Generationen im Besitz der Familie Raspail ist. Das Protokoll der Autopsie von 1778 ver- merit eine Ecchymose an der Stirn, die mit der Annahme des Schlaganfalls übereinstimmen könnte. Therese Levasseur  , die Lebens- gefährtin Rousseaus. hat denn auch behauptet, dieser sei bei der Oeffnung des Kleiderschrankes gestürzt. Nach dem Bericht Houdons war aber die Aufschürfung ein wahres Loch so tief, daß es die Modellierung der Maske erschwerte und den Bildhauer zwang, es mit Baumwolle zu verstopfen. Die Schwere dieser Verletzung scheint in keinem richtigen Verhältnis zur angegebenen Ursache. Aber Dr. RaSpail hat bei genauer Untersuchung zwei weitere, wenn auch leichtere Wunden entdeckt eine Kontusion im rechten Augenwinkel und eine andere auf der linken Nasenseite, die eine Verletzung de« Knochengerüstes herbeigeführt hat, allerdings aber keine Ein Abgeordneter sprach, ohne Widerspruch zu sin- den, seine Genugtuung aus über neuere Entscheidungen des Reichsversicherungsamts, wonach die reichsgesetzliche Unfallver- sicherung sich auf alle Gefahren erstreckt, die der Betrieb bietet, und wonach hierzu auchdie Gefahren des täglichen Lebens" ge- bören, sofern der Versicherte ihnen infolge seiner Betriebstätig- keit ausgesetzt ist. Hoffentlich lasse sich das Reichsversicherungs- ami durch noch so starke Treibereien bestimmter einflußreicher Kreise von dieser, dem Sinne der Gesetzgeber un- zweifelhaft entsprechenden Rechtsprechung nicht wieder abringen. Auch im Plenum des Reichstags fanden diese Aus- führungen keinen Widerspruch.Man sollte demnach meinen", schreibt Herr Lange mit Recht, daß diese Frage nun abge- schlössen, daß der unselige Begriff desUnfalls des täglichen Lebens" endgültig über Bord geworfen sei, und man hier endlich einer klaren und durchsichtigen Rechtslage gegenüber- stehe. Zu seinem Entsetzen muß aber der gutgesinnte Herr sehen, daß sich im Reichsversicherungsamt ein vollständiger Umschwung der Anschauung vollzieht: Schon am 13. Novem- ber 1911 hat ein früheres Mitglied des Reichsversicherungs- amts in einem Vortrage vor der westfälischen und rheinischen Vereinigung berufsgenossenschaftlicher Verwaltungen darauf hingewiesen, daß vor einigen Wochen ein Senat des Reichs- vcrsicherungsamts in dem von uns als Beispiel angenomme- neu Fall des Unfalls infolge Verletzung durch einen herab- geschleuderten Blumentopf von jenen: Rechtsgrundsatze des Rcichsversicherungsamts abweichen wollte, und deshalb den Fall an den erweiterten Senat verwiesen habe. Dazu ist es schließlich aber nicht gekommen. Der Senat hat den Unfall als Betriebsunfall anerkannt, dies jedoch in absichtlicher Abweichung von jenem Rechtsgrundsatz des Rcichsversicherungsamt mit einer besonderen Gefahr des Betriebs begründet. Dasselbe hat sich in einem anderen Fall gezeigt: Ein Ar- beiter ist bei seiner Betriebstätigkeit in einem Holzschuppen von einem Insekt gestochen worden und an den Folgen ge- starben. In einem früheren ähnlichen Falle hatte das Reichs- Versicherungsamt den Insektenstich ohne Umstände, lediglich unter Hinweis auf jenen Rechtsgrundsatz, als Betriebsunfall anerkannt. In dem jetzigen Falle wollte der Senat den Be- triebsunfall verneinen und verwies die Sache an den erweiter- ten Senat. Nach langem Hin und Her, und nach umfang- reicher Beweiserhebung wurde endlich festgestellt: Der Ver- storbene sei durch seine Betriebstätigkeit der Gefahr, von einen: Insekt gestochen zu werden, in erhöhtem Maße ausgesetzt gewesen. Aus diesem Grunde allein wurde der Betriebsunfall anerkannt: von jenen: Rechtsgrundsatz ist nicht mehr die Rede.   Dieselbe Entscheidung hat das Reichs- versicherungsamt am 24. April 1912 in einem ganz ähn- lichen Fall geschaffen. Zweifellos, ruft Herr Lange aus, sollen hier Brücken geschlagen werden zu den früheren Entscheidungen, nach denen ein Betriebsunfall nur bei besonderen Gefah- ren des Betriebs anerkannt, dagegen jede Unfallent- schädigung versagt wird, wenn der Unfall durch eineGefahr des täglichen Leben" herbeigeführt wird. In sehr vielen Fällen handelt es sich um Verletzungen, die auch im täglichen Leben vorkommen können. Ja, Herr Lange fragt: Welche Art von Unfall gibt es wohl, die Versicherte nur im Betrieb erleiden kann, und die er nicht ebenso außerhalb würde er- leidenkönnen"? Die Gerichte würden also mit langwieri- gen Untersuchungen belastet; und die Fälle würden immer häufiger werden, in denen der Verunglückte oder seine Hin- terbliebenen trotz der Unfallversicherung hilflos dastehen, weil nicht eine besondere Betriebsgefahr nachgewiesen werden kann. DerartigeBeweise" sind sehr schwer. So droht den Ar- beitern eine schlimme Verschlechterung der Unfallversicherung. Was ist dagegen zu tun? Selbverständlich entscheiden die Richter im Reichsversicherungsamt nach bestem Wissen und Gewissen. Sie folgen nur deshalb der Auffassung der Scharf- andere Folge haben konnte, als einen heftigen Blutfluß. Die Stirnwunde dagegen genügt, um den Tod zu erklären. Denn der Schädel ist eingeschlagen und das Gehirn in Mitleidenschaft gezogen. Dr. RaSpail, in Uebercinstimmung mit dem Pariser   Gerichtsarzt Dr. B a l t h a z a r, der seine Feststellungen überprüft hat, ver- zeichnet aber noch weitere Merkwürdigkeiten. Die drei Verletzungen weisen«ine parallele Richtung auf. Sie haben genau die gleiche Form und sie liegen alle drer an zurückliegenden Stellen, während bei einem Fall doch gerade die vorspringenden gelitten hätten. Aber weder die Augenbrauenbogen noch der Nasenrücken ist verletzt und was besonders auffallend ist die Wunden liegen nicht auf der- selben Gesichtsseite. Dr. Raspail folgert daraus, daß die Erklärung durch einen Sturz unmöglich sei. Ausgeschlossen aber ist auch, daß die Wunden von einer Feuerwaffe herrühren. Sie sind alle durch ein Schlagwerkzeug, vermutlich durch eine durch langen Gebrauch aus der Form gekommene und verdrückte Hammerpinne beigebracht. Danach wäre Rousseau   also ermordet worden. Von wem? RaSpail zögert nicht, Therese   als die Mörderin zu bezeichnen. Therese   hat nach dem Tode Rousseaus mit einem sehr anrüchigen Menschen zu- sammengelebt, der sie ausbeutete und zugrunde richtete. Das Ber- hältnis hat aber schon zu Lebzeiten Rousseaus begonnen und dieser wußte darum. Frau von Girardin berichtet einmal, daß sie, durch dieSituation" Rousseaus erschreckt, einmal bei diesem eingetreten sei.Was suchen Sie hier?" rief er ihr zu,soll Ihre Feinfühlig- keit einer solchen Szene und der K a t a st r o p h e. d:e sie beenden muß. preisgegeben lein?" Und er beschwor sie. ihn allein zu lassen. Im Verlauf dieserSzene", meint Dr. RaSpail, sei es dann zur Katastrophe" gekommen. Die enorme Tragfähigkeit deS Eisenbetons ist in der letzten Zeit wiederholt an besonders interessanten Ausstellungsobjekten demonstriert worden. So wurde kürzlich auf einer Ausstellung in KöSlin   ein eigenartiges kühnes Bauwerk errichtet: eine AusstcllungStreppe mit Pavillon, die durch die gewagt erscheinende Konstruktion allgemeines Aufsehen erregt. Zwei schlanke nebeneinander liegende Treppen« läufe aus eisenbewehrtem Portlandzementbeton mit fünfzehn Stufen ragen aus dem Erdboden hervor und tragen in drei Meter Höhe ein Podest, von dem ein weiterer Treppenlauf mit zwanzig Stufen über sieben Meter nach oben zu einem Pavillon aus dem gleichen Baumaterial führt. Die Kühnheit der Kon- struktion liegt nach derTonindustrie-Zeitung" darin, daß die Treppen ohne Pfeiler oder Stützen in geknicktem Lauf gewisser- maßen aus dem Erdboden herauswachsen und so, freistehend, sich im Gleichgewicht halten, ohne umzukippen. Nach den geringen Ab- Messungen zu urteilen, erscheint der Gedanke nahezu unfaßbar, daß diese Treppe tatsächlich für ein Menschengedränge auf allen Läufen von 500 Kilogramm aus jeden Quadratmeter berechnet und kon- struiert ist und auch die Belastungsprobe bestanden hat. Das etwas über zehn Meter hohe Bauwerk wies hierbei eine Durchbiegung von nur zwei Millimetern auf, welche nach Beseitigung der Last zurückging. macher, weil sie nicht den nötigen Einblick in die Arbeiterver- Hältnisse haben. Hier gilt es einzusetzen. Unsere Vertreter im Reichsversicherungsamt müssen den Richtern nachweisen, daß eine solche Rechtsprechung für die Arbeiter geradezu uner- träglich ist. Unsere Vertreter iin Reichstage müssen daran er- inner::, daß die Auffassung der Scharfmacher sich nicht mit den: Willen des Gcsetzsgebers deckt. Die große Masse der Arbeiter selbst muß bei jeder passenden Gelegenheit ihre Meinung über diese Sache mit der nötigen Deutlichkeit aussprechen. Dann wird schließlich das Reichsversicherungsamt erkennen, wie die Rechtsaufsassung der weitestei: Kreise des Volkes in dieser Sache ist._ Derbandstag der Schntider. Köln  , den 12. August. Im festlich geschmückten Saal des Volkshauses trat heute der 12. Verbandstag der Schneider, Schneiderinnen und Wäschearbeiter Deutschlands   zusammen, nachdem bereits gestern abend eine Empfangsfeierlichkeit vorangegangen lvar. Im Namen des Ver- bandsvorstandes begrüßt Stühmer die Delegierten. Er tveist darauf hin, daß im Jahre 1867 von Köln   aus der Grundstein zur Organisation gelegt wurde, da von hier aus der Aufruf an die deutsche Kollegenfchaft erfolgte, auf Grund dessen dann später ein allgemeiner deutscher Schneiderkongreß und schließlich die Grün- dung der Organisation erfolgte. Nachdem Redner dann die aus- ländischen Delegierten besonders begrüßt hat, erklärt er den Ver- bandstag für eröffnet. Im Namen der Kölner   Kollcgenschaft spricht Appel, der dis Delegierten gleichfalls begrüßt und besten Erfolg zu den Arbeiten wünscht. Im Namen der bulgarischen Kollegenschaft überbringt G r a n t s ch a r o f die Solidaritätsbezeugungen der sog.eng- herzigen" Organisation, die nach Mitteilung des Redners auf marxistischem Boden steht und etivas über 600 Mitglieder zählt, während die Konkurrenz-Organisation, dieweitherzigen", im anarchistischen Fahrwasser schwimmen sollen. Der bulgarische Ver- band ist 1907 gegründet. Mar kgraf-Zürich betont, daß die Schweizer   Kollegen, die zur Zeit mit 1946 Personen organisiert sind, die deutsche Organi- sation als Schrittmacher betrachten. Auch in der Schweiz   geht die Organisation nur sehr langsam voran. Die Träger sind vor- wiegend eingewanderte Deutsche und Oesterreicher  . Der General- streik hat erhebliche Verluste gebracht. Mit 416 Firmen sind für 3035 Personen günstige Tarife abgeschlossen. Redner betont, daß die sog.christliche" Gegenorganisation die Regierung gegen die roten Hetzer" scharf zu machen sucht und auf Ausweisung drängt und daßchristliche" Führer sogar offen erklärten, für ein Streit- postenverbot zu sein, da ihre Organisation derartiges nicht brauche. Die Regierung zeige sich diesen Forderungen gegenüber auch sehr willführig. W o nd r a- Wien, der vom österreichischen   SchneidcrverbanÄ delegiert ist, entwirft ein Bild von der nationalen Zerrissenheit, die früher wohl nur im Bürgertum ausgefochten sei, jetzt leiocr aber auch in die Arbeiterorganisationen eingedrungen sei. Fast neidisch blicke man in Oesterreich   auf die Entwickelung der Organi- sationen. Redner schiloert die zersetzende Tätigkeit der tschechrschen Agitation, betont aber, daß trotz des Separatismus durch verstärkte Agitation der Ausschluß längst wieder weit gemacht sei. Z e l e n k a- Wien überbrnigt die Grütze des Wäschearbeiter- Verbandes und legt die skandalösen Zustände in der Heimarbeit klar. Jedes Ministerium in Oesterreich   verspreche ein Heim- arbeiterschutzgesetz, aber kein Ministerium löse das Versprechen! ein. In Wien   sind 2800 Mitglieder der Wäschebranche organisiert. Vor Eintritt in die Tagesordnung gedenkt der Verbandstag der dem Grubenunglück auf ZecheLothringen" zum Opfer gefallenen Bergarbeiter durch Erheben von den Sitzen. Alsdann berichtet im Namen der Mandatsprüfungskommission Ploog- Leipzig: Es sind 93 Delegierte, 4 Vorstandsmitglieder, 5 Gauleiter, sowie Vertreter der Hauptkassenrebisorev, der Fachzeitung, des Ausschusses und der Aebeiterinnenagitatton, sowie 7 ausländische Gäste anwesend. Nunmehr erfolgt die Konsti- tuierung des Verbandstages. Es werden als Vorsitzende Ritt er-Berlin und Tauschet- München bestimmt. In der Nachmi ttag s s i tz ung erfolgt die Berichterstattung des Vorstandes. Der Geschäftsbericht erfährt insofern eine Aeudening, akS be- schlössen wird, den PunktLohnbewegungen" aus der Berichterstat- Die Höhle ber Winde. Der nordamerikanische Bundesstaat Georgia   besitzt in derBlowing cave", dieblasende Höhle", ge- nannten Grotte ein Naturwunder, das seinesgleichen in der Welt nicht haben dürfte. Sie liegt im Distrikt Decatus 27 Meilen von Thomasville entfernt. Hinten läuft sie in eine Art von natürlichem Becken aus, das etwa 30 Fuß Durchmesser hat und ganz von Strauchwerk umgeben ist. Ihrem Eingang entströmt ein heftiger Luftzug, dessen heulendes Geräusch auf 70 Meter Entfernung zu hören ist. An bestimmten Tagesstunden ist der Luftstrom so stark, daß ein Strohhut oder ein anderer herabgeworfener Gegenstand 7 8 Fuß in die Höhe gehoben oder auch statt nach außen getrieben in die Höhle hineingezogen wird. Eine Erklärung des Phänomens war bisher noch nicht möglich. Nottzen. Parsifaliana. Sehr vernünftig äußert sich Traf S e e b a ch, der Generalintendant des Dresdener Hostheaters, zu der Frage: Schutzgesetz für Parsifal   folgendermaßen:Ich kann..., da ich mich als Leiter einer deutschen Bühne der Allgemeinheit gegen- über verpflichtet fühl«, nicht dazu beizutragen, daß eins der größten musikalischen Werke, die die Menschheit besitzt, dauernd ein Privi- lcgium derer bleibt, die mindestens 50 M. für ein Billett und die Reise nach Bayreuth   zur Verfügung haben. Es ist auch meine Mei- nung: DerPorsifal" gehört dem deutschen Volke l' Ueber die Gründung von Musikerkammern soll eine auf den 27. und 28. einzuberufende Konferenz von Dele­gierten musikalischer Verbände verhandeln. Berliner   Papier messe. Der Zentralbervand ber Schulbuchhändler, Papier  « und Schreibwarendetaillisten Deutsch- landS, E. V. Sitz Berlin  , veranstaltet vom 17. bis 19. August im Lehrer-VereinShaus am Alexauderplatz eine allgemeine Fach- ausstellung und Einkaufsmesse. DaS erste Heinedenkmal auf preußischem Boden wurde am vorigen Sonntag in Halle a. S. enthüllt. Bon dem dortigen Bildhauer Schönemann geschaffen, zeigt es auf einem 2 Meter hohen Sockel Heines LeidenSgestcht auS den letzten Lebens- jähren, darunter eine Bronzotafel mit dem VerS:Ich bin ein deutscher Dichter, bekannt im deutschen Land. Nennt man die besten Namen, so wird auch der meine genannt". EineNationalbühne" will der Kasseler Schrift« steller Wolf haben. Merkwürdigerweise finden sich selbst zu den überflüssigsten Dingxn Leute zusammen, die flugs einKomitee" gründen. In diesem Falle begegnet man den Namen einiger ge- achteter Dramatiker neben denen anderer etwas muffiger Schrift- steller. Otto Ernst  . Max Halbe  , Max Schillings  , der Opernkomponist und Stuttgarter.Generalmufikdirektor, um nur die bekannten Autoren zu nennen und MaximiligN Schmiß plagiatorijchcn Gedkn!e»S wie revnt sich das! X