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tung auszufcheiden und in geschlossener Sigung zu behandeln. Alsdann erhält Stühmer das Wort. Redner ver­weist auf den gedruckt vorliegenden Bericht, den er hier und da ergänzt, einzelne Positionen erklärt und im übrigen den sehr er­heblichen Fortschritt im Mitgliederbestande und Finanzen hervor hebt. Redner betont die Notwendigkeit der Aufnahme von Tarif­und Lohnstatistiken und bemängelt es, daß in manchen Filialen dem so wenig Verständnis entgegengebracht wird. Schon mit Rücksicht auf die bevorstehende Kündigung der Tarife sei eine ein­wandfreie Lohnstatistik dringend notwendig. Redner bespricht dann die zum Geschäftsbericht vorliegenden Anträge, die er teil­weise zur Annahme empfiehlt, teilweise abzulehnen ersucht. Den Kassenbericht erstattet Heitmann. Auch er be­zieht sich auf den gedrudt vorliegenden Kassenbericht, den er in einigen Punkten ergänzt. Das derzeitige Verbandsvermögen inkl. das der Lokalkaffen beträgt 818 594,20 m. Redner wünscht, daß an der Beitragsleistung nichts geändert wird, daß aber auch die Unterstüßungseinrichtungen zurzeit keine Aenderungen erfahren. Strübing- Hamburg  ( Ausschußvorsitzender) betont, daß fich in einigen Punkten Differenzen zwischen Vorstand und Aus­schuß ergeben haben. Im allgemeinen haben die Maßnahmen des Vorstandes, so weit sie die Stärkung der Organisation bezweckten, den Beifall des Ausschusses gefunden, doch waren bei einigen Be­schwerden Meinungsverschiedenheiten über die Erledigung der Be­schwerden vorhanden. Es liegen dieserhalb entsprechende Anträge vor. Redner tritt einigen Monitas an der Geschäftsführung des Vorstandes entgegen und bedauert es lebhaft, daß der zweite Vor­jizende Mirus aus dem Vorstande ausgeschieden ist, um eine finanziell günstigere Stellung in der Konsumvereinsbewegung an­zunehmen und knüpft hieran die Mahnung, den Fehler, den der Verbandstag in Hamburg   in Punkto Gehaltsregulierung" gemacht, wieder gut zu machen, indem er sich solche Sträfte, wie die des Kollegen Mirus in Zukunft durch finanzielle Besserstellung zu sichern suche. Der Ausschuß ersucht ferner um Anstellung einer Hilfskraft für die Redaktion des Fachorgans, und beantragt im übrigen für Vorstand und Kassierer Decharge.

3ander Berlin   als Vertreter der Hauptkassenrevisoren schließt sich dem Antrage auf Dechargeerteilung an.

Dresden  , 12. August.

( 2. Verhandlungstag.)

Die heutige Sigung begann mit Entgegennahme des Ber­bandsberichts, den Fischer- Offenbach a. M. gab. Zunächst ging der Redner auf die Beschlüsse des letzten Bundestages ein. Die Beschlüsse auf Beitragserhöhung und Erhebung von Baufonds marfen hätten einen kleinen Sturm der Unzufriedenheit in einigen Gauen erstehen lassen. Im Gau 14 sei die Unzufriedenheit durch irreführende Berichterstattung der Chemnizer Delegierten so stark geworden, daß ein Teil der Mitglieder ausgetreten ist. Die Ver­lufte wurden aber bald wieder wett gemacht. Redner bittet, über die Chemnitzer Angelegenheit zur Tagesordnung überzugehen. Die Beitragserhöhung wäre weniger auf Widerspruch gestoßen, als die Erhebung von Baufondsmarken. Der Bundestag habe nun aus­zusprechen, was mit den Mitgliedern zu geschehen hat, die sich weigern, diesem Beschluß nachzukommen. Erklärt müsse auch werden, daß allen Beschlüssen des Bundestages Rechnung getragen werden muß. Der Bund sei in die Breite gegangen, die innere Aufklärung habe aber damit nicht Schritt gehalten. Der Vorstand schlage darum vor, ein Archib mit einem besonderen Beamten zu errichten. Der Archivar habe dann in bestimmten Zeitabschnitten Material an die Funktionäre zu versenden, um diese über alles auf dem Laufenden zu halten.

bis 780 m., und die 28 Schwefferschülerinnen erhalten 150 M. Der Angeklagle ist nicht weniger als 72mal wegen Diebstahls Aehnlich   sind die Gehaltsäße in Frankfurt   a. M., Hamburg  - Eppen- und anderer Vergehen vorbestraft. Mehr als die Hälfte dieser Vor­ dorf   und am Urban in Berlin  . Der Aufwand für Beföstigung ist strafen datierten erst aus den letzten drei Jahren. Er wurde zu­auch ziemlich verschieden. In Aachen   beträgt er für die Ordens- letzt von mehreren Dußend verschiedener Gerichtsbehörden gesucht, schwestern buchmäßig 1,12 M. pro Tag, in Düsseldorf   1,88 m., in da er in allen Gegenden Deutschlands   Straftaten verübt hatte. Berlin   am Urban 2,01 M. usw. Seine Spezialität bildeten Schlafstellendiebstähle, bei denen er sich Außerordentlich lange dauert in allen Krankenhäusern der unter falschem Namen überall einmietete, um dann bei der ersten Tagesdienst. Er dauert inklusive 1-2 Stunden Pausen meist sich bietenden Gelegenheit zu stehlen, was irgendwie verwertbar 14 Stunden, in Hamburg  - Eppendorf  , Nürnberg   und Aachen  - Maria- oder versehbar war. Als der Angeflagte dann endlich gefaßt wurde, hilf 15% Stunden, in Aachen   Elisabeth- Krankenhaus 16 Stunden. mußte er an den verschiedensten Orten vor Gericht erscheinen, um Dazu kommt fast jeden dritten Tag anstrengender Nachtdienst. hier sein Schuldkonto zu begleichen. Da jedoch immer von neuem Die niedrigen Gehälter und die lange Arbeitszeit der Kranken- Anzeigen gegen ihn einliefen, fonnten bis jetzt die gegen ihn er­schwestern, besonders der Ordensschwestern und der Diakonissinnen, tannten Einzelstrafen noch nicht zu der gefeßlichen Höchststrafe von haben natürlich zur Folge, daß man möglichst wenig männliche 15 Jahren Zuchthaus zusammengezogen werden, so daß gegen den Krankenpfleger anstellt und auch diese nur bei niedrigen Löhnen. Angeklagten zurzeit über 50 Jahre Zuchthaus in Einzelstrafen er­Die Diakonissinnen und namentlich die Ordensschwestern haben tannt sind. Wegen derartiger Schlafstellendiebstähle war der An­bei ihrer Anstellung über deren Bedingungen nicht mitzureden, geflagte u. a. auch in Halberstadt   zu einer mehrjährigen Buchthaus­darüber treffen ausschließlich ihre Mutterorganisationen mit den strafe verurteilt worden. Der Angeklagte bestritt die Tat, die am Krankenhäusern ihre Abkommen, und sie sind, wie wir gesehen haben, 27. April 1908 berübt sein sollte, von Anfang an und stellte den die für die Schwestern ungünstigsten. Die weltlichen Schwestern Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens. In diesem Antrage schließen wohl ihre Anstellungsverträge mit den Krankenhäusern gab er an, daß er schon deshalb nicht als Täter in Frage kommen selbst ab, wenn sie majorenn sind, aber die drückenden Bestim- fönne, weil er an jenem Tage in Schöneberg   gewesen sei und hier mungen der Verträge wegen der Ordensschwestern und Dia- einen Diebstahl verübt habe. Auf Grund dieses Geständnisses wur­fonisinnen machen es auch ihnen schwer, wesentlich günstigere Be- den Ermittelungen angestellt und tatsächlich festgestellt, daß der dingungen zu erreichen, und viele versuchen, ganz erfüllt von der Angeklagte in der Nacht zum 28. April unter dem Namen eines Ansicht, daß die Stellung der Krankenschwester ja eine sehr schöne Monteurs Kurt Winter   in Schöneberg   gewohnt und hier einen ideale Existenz ist, das gar nicht. Leider ist es dann meist zu spät, Diebstahl verübt hatte. Die betreffende Zimmervermieterin er­wenn sie merken, daß ihre Gesundheit und Arbeitskraft dabei in tannte ihn auch in dem geftrigen Termin mit aller Bestimmtheit verhältnismäßig kurzer Zeit aufgebraucht ist. Daher haben sich wieder. Das Gericht erkannte dem Antrage des Staatsanwalts leider nur wenige von ihnen den Bestrebungen und Organisationen gemäß auf 1 Jahr Zuchthaus zusätzlich zu den bereits gegen ihn der Arbeiter angeschlossen, obwohl gerade dies der richtigste Weg zur berhängten Strafen. Besserung ihrer Stellung wäre.

Da insgesamt auf höchstens 15 Jahre Zuchthaus erkannt wer den darf, wären die nachträglichen Anklagen höchst überflüssig. Indes enthält die jeßige Strafprozeßordnung teine Vorschrift, die es zuläßt, unter solchen Umständen von der Erhebung der nachträg­lichen Anklagen abzusehen. Im Entwurf zur Aenderung der Straf­prozeßordnung befand sich ein dahin zielender Vorschlag. Er fand die Zustimmung aller Parteien. Der Entwurf selbst fiel aber, da die Regierungen und die Konservativen die Gelegenheit einer Straf­prozeßreform nicht vorübergehen lassen wollten, durch eine Reihe Vorschläge erhebliche Verschlechterungen selbst des bestehenden Zu= standes herbeizuführen,

Aus der Frauenbewegung.

Die Betriebsunfälle im Hamburger Hafen  . Der Hamburger Hafen   ist ein einziges gewaltiges Arbeits­haus. Viele Tausende von Arbeitern schuften und schanzen dort mit einer Kraftanstrengung und einer unermüdlichkeit, die jedem Binnenländer, der einmal zwischen den Schleppern und Schuten und Riesendampfern, den Reihen der mächtigen Lagerhäuser und Bundestag des Arbeiterradfahrer- Bundes Solidarität". den Werften hindurchfährt, fast beängstigend vorkommt. Dort wird der Reichtum geschaffen für die 150 Multimillionäre der Elbe­metropole, an deren Reichtum nicht nur der Schweiß, sondern auch das Blut der Arbeiter flebt. Wer die Arbeitsweise im Hamburger Betriebsunfällen rechnen. Doch er wird erschreckt sein, wenn er Hafen je gesehen, wird von vornherein mit einer großen Zahl von die genauen Zahlen darüber vernimmt. Die Hafeninspektion hat jetzt ihren Bericht über das Jahr 1911 beröffentlicht. Er zeigt, daß Vom Kampfe um das Frauenstimmrecht in England. die Unfälle wiederum zugenommen haben. Erlitten 1910" nur" Die parlamentarische Erledigung der Wahlrechtsvorlage der 2705 Arbeiter Verlegungen im Betrieb, so 1911 3144. Das ist Regierung wird erst in der Herbstsession des Unterhauses erfolgen. eine Zunahme von 439 Fällen oder 16,23 Proz. Dabei steigerte Die Arbeiterpartei wird die Beseitigung des Pluralwahlrechts bei­sich der Schiffsverkehr nur von 25 414 000 Tonnen auf 26 375 000 Tonnen, d. h. um 3,78 Proz. Das zeugt davon, in welcher Weise fällig aufnehmen. Aber der Grundsay: Jedem Manne eine Stimme, die Intensität der Arbeit steigt. Es steigt damit leider auch der soll auf die Frauen übertragen werden; ein Amendement Prozentsatz der verunglückten Arbeiter, und die technische Ent-( Busabantrag) hierzu ist bereits von der Arbeiterpartei eingereicht wickelung tut das ihre dazu. Beim Löschen der Schiffe arbeiten worden. Das erste Amendement zur Wahlrechtsvorlage ging von jebt riesige Elevatoren für Getreide und dergleichen. Kohlen- Sir Edward Grey  , dem Staatssekretär des Aeußeren, aus, der greifer von mächtigen Dimensionen, die je an einem Motorhäuschen beantragt, das Wort männlich" in der ersten Fassung des hängen, entleeren die Kohlendampfer in erstaunlich kurzer Zeit. Gesetzes zu streichen. Wenn dies geschehen würde, wäre der Da werden die Arbeiter auf die Straße geworfen und die Arbeit weg frei für neue Abänderungsanträge, die die Frauen zur Ein­wird nervöser und gefährlicher. Aber freilich, die Hafeninspektion trägt auch ihr wohl gemessenes Maß an Schuld für die große Bahr zeichnung in die Wählerliste berechtigen. Greh   hat hierzu folgende der Unfälle. Es sind ganze 3829 Schiffe revidiert worden, davon Ausführungen gemacht: Die Vorlage bietet eine glänzende Ges nur 110 aus Anlaß von Unfällen. Dabei liegen beständig 300 bis legenheit, um die Frauen politisch zu befreien; aber ich bin sicher, 350 Seeschiffe im Hafen und täglich fahren etwa 60 ein. Unge- daß jede Nüdkehr zur Kampftaktik der Suffragettes oder die Be­rechnet sind dabei die Flußfahrzeuge, von denen im letzten Jahre schädigung von Leben und Eigentum derer, die sich dem Frauens allein etwa 46 000 den Hafen aufsuchten. Täglich sind etwa 12 bis stimmrecht widersehen, manchen seiner schwachmütigen Gönner die 13 Revisionen vorgenommen worden. Wie notwendig sie aber willkommene Gelegenheit bieten wird, gegen mein Amendement sind, beweist die Tatsache, daß bei den 3800 Revisionen etwa 3000 zu stimmen und so die glänzende Chance, die sich jetzt geboten, in Rügen wegen Betriebsmängeln erhoben werden mußten. Was würde sich alles finden, wenn im notwendigen Umfang und von ihren Anfängen zu vernichten." Arbeitern revidiert würde! Ueber die Ursachen der Unfälle meint der Bericht der Hafeninspektion:" Bei den Revisionen der Be­triebsstätten wurde wiederholt die Beobachtung gemacht, daß in den Hafenbetrieben Leute beschäftigt werden, die mit der Arbeit an Bord von Schiffen, insbesondere mit dem Löschen und Laden, nicht vertraut waren, sowie auch die Gefahren, die mit solchen Arbeiten verbunden sind, nicht genügend kannten. Hieraus erklärt sich die Zunahme der Unfälle, die auf eigene Sorglosigkeit, Unaufmert­famkeit und Ungeschicklichkeit zurückzuführen sind." Die Arbeiter find also selbst daran schuld. Aber davan denken die Herren nicht, daß der Hafenbetriebsverein der Unternehmer überall im Binnen lande Arbeiter anwirbt, die mit der Hafenarbeit nicht vertraut sind, um den geübten Arbeitern den Kampf zu erschweren. Und eine vernichtende Kritik der standalösen Antreiberei ist es, wenn der Bericht weiter sagt:" In recht vielen Fällen mußten die auf ficht führenden Organe gerügt werden wegen ihrer Gleichgültigkeit und Rücksichtslosigkeit, die sie gegenüber der Sicherheit der ihnen unterstellten Arbeiter zeigten." inspektion, die sich wohl nach der den Arbeitern ungünstigen Recht­sprechung richtet, verzeichnet 2918 Unfälle leichter, 226 schwerer Natur. 48 Arbeiter wurden getötet. Bei alledem handelt es sich hier nur um den eigentlichen Hafen, nicht um den Werftbetrieb, der noch mehr und noch schwerere Opfer fordert. Eine Fülle von Elend und Schmerzen und Sorge!

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Der Kaffenbericht erstatteten die Kassierer Bimmermann­und Sachs Offenbach a. M. In der Berichtsperiode seien hohe Anforderungen an die Bundeskasse gestellt worden. Die Ausgaben für Unterstübungen hätten sich ganz wesentlich erhöht. Die Außen­stände an Baufondsmarken wären noch sehr zahlreich. Die meisten Zahlstellen seien mit solchen noch belastet. Daß die Beitrags­erhöhung nur zum Segen des Bundes gewesen sei, davon wäre man wohl nun allgemein überzeugt.( Sehr richtig!)

Den Ausschußbericht gab Müller- Dresden  . Die vom Ausschuß erledigten Angelegenheiten haben kein Allgemein­interesse.

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Gerichts- Zeitung.

Unser Bruderorgan Justice" wendet sich erneut scharf gegen die Suffragettes  , denen sie vorwirft, mit ihrer Gewalttaktik die Sache des Frauenstimmrechts absichtlich diskreditiert zu haben. Lieber sollte keine Frau das Wahlrecht haben, als daß alle groß­jährigen Frauen es bekämen. Den meisten ihrer wohlfituierten Anhängerinnen lag nur daran, durch das beschränkte Wahlrecht ein Die Debatte über die Geschäftsberichte war ausgedehnt. Es neues Vorrecht für sich zu gewinnen. Ein allgemeines Wahlrecht wurden in ihr viele rein örtliche Angelegenheiten besprochen. Bon wäre ihnen verhaßt, weil sie es mit ihren Dienstmädchen, Wasch der Mehrzahl der Redner wurde der Vorstandsbericht günstig auf­genommen, einige Delegierte schlugen aber auch scharfe Töne an. und Scheuerfrauen zu teilen haben würden. Lange schon hätten So Koch  - Hamburg  , der dem Vorstand vorwarf, er verpulvere das die Suffragettes es trefflich verstanden, mit zweierlei Zungen au Bundesgeld, da er zu Gaukonferenzen Vertreter gesandt hat. Die reden; einerseits versicherten sie den Anhängerinnen des Damen­Redner gaben auch ein Bild behördlicher Schikanen in einzelnen wahlrechts, daß eine Ausdehnung des Wahlrechts auf alle Frauen Orten. Mit der vom Vorstand vorgeschlagenen Errichtung eines als nächste Folge des beschränkten Stimmrechts ausgeschlossen sei; Archivs erklärten sich die Delegierten einverstanden. Der an­andererseits suchten sie mit der entgegengesetten Versicherung möga zustellende Beamte folle aber nicht jetzt auf dem Bundestage ge­lichst viele Anhänger des demokratischen Stimmrechts aller Groß­wählt, sondern die Stelle ausgeschrieben werden. Auf die Bau­jährigen einzufangen. Auch behaupteten sie strupellos, schon die fondsmarken, von denen laut Beschluß des letzten Bundestages jedes Mitglied 2 Stüd à 50 Pf. zu nehmen hat, gingen die meisten Groberung des Wahlrechts auf Grund der gegenwärtig für Männer Redner ein. Ein Teil wünschte, daß der Termin der Zurück­geltenden Besitzklauseln, die etwa 1 Million Frauen der Oberklasse zahlung der vom letzten Bundestag für 1914 angefeßt wurde begünstigt hätten, würde von außerordentlicher Wirkung auf die bis 1916 hinausgeschoben wird. Das Geld folle dem Geschäft Hebung der wirtschaftlichen Lage der 9 Millionen nichtwahlberech­noch länger erhalten bleiben. Bon anderer Seite wurde dagegen tigten Frauen sein." Justice" beweist die zweideutige Haltung der betont, ein derartiger Beschluß würde bei den Mitgliedern auf Suffragettes aus Bitaten ihrer Flugblätter und aus Aeußerungen großen Widerspruch stoßen. Man müsse versuchen, die Mitglieder ihrer Führerinnen, von denen die meisten aus ihrer Feindschaft zu bewegen, freiwillig das Geld im Geschäft zu belassen. In ver­schiedenen Vereinen hätten die Mitglieder bereits erklärt, über­gegen das Wahlrecht aller Großjährigen kein Hehl gemacht haben. haupt auf die Rückzahlung zu verzichten. Als das demokratische Stimmrecht in der Wahlvorlage der Regie­Nach den Schlußivorten der Referenten stimmte der Bundestag Strafbare Körperverletzung durch Nebertragung einer ansteckenden rung anerkannt wurde, hätte die Haltung der Suffragettes, wenn einstimmig dem Antrag des Vorstandes, auf Errichtung eines fie es ehrlich mit der politischen Gleichberechtigung aller Männer Archivs und Anstellung eines Beamten hierfür, zu. Ein Beschluß Wegen Verführung einer Minderjährigen und fahrlässiger und Frauen meinten, ganz klar und einfach sein müssen. Sie über die Baufondsmarken soll erst bei Erörterung der Verhält- Körperverlegung hat das Landgericht Hirschberg am 20. April d. J. hätten sofort eine ernste, ruhige und fachliche Agitation beginnen nisse des Fahrradhauses Frisch auf" gefaßt werden. den Buchhalter L. zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt. 2. ver- müssen, um dem Parlament und dem Publikum zu zeigen, daß fie tehrte im Hause einer Familie E. in H. und lernte hier die am zur Ausübung des Stimmrechts voll befähigt wären und daß eine 9. Juli 1895 geborene Tochter kennen. Das Verhältnis zwischen neue Vorlage, die die Frauen nicht einschloß, höchst ungerecht wäre. dem Angeklagten und dem noch nicht 16 Jahre alten Mädchen führte 3weifellos hätten sie im Unterhause eine Majorität für ein Amendea schließlich im Juni vorigen Jahres zu intimem Verkehr. Bereits am 24. August stellte ein Arzt fest, daß das Mädchen an Syphilis ment gewinnen fönnen, das die Frauen in die Wahlrechtsvorlage der erkrankt war, und zwar war sie durch den Angeklagten angestedt Regierung einbezog. Dies war aber offenbar gerade das, was die worden. Als der Vater des Mädchens von dem Arzt auf seine Er. Suffragettes nicht wollten; und anstatt eine Tattit zu üben, die fundigung hin von der Art der Krankheit seiner Tochter erfuhr, ihre Forderung nach politischer Gleichberechtigung gerechtfertigt stellte er gegen den Verführer Strafantrag. Das Gericht ver- hätte, benahmen sie sich wie Tollhäuslerinnen und taten ihr Bestes, urteilte ihn wegen Verführung und fahrlässiger Körperverlegung. um die Opposition gegen die Sache des Frauenstimmrechts zu Es nahm als erwiesen an, daß der Angeklagte das Alter des Mäde chens gekannt und auch gewußt hat, daß er selbst syphilitisch erkrankt stärken und alle zweifelhaften und ängstlichen Gemüter in das bezw. von dieser Krankheit noch nicht geheilt war, so daß er mit Lager des Gegners zu treiben. der Ansteckungsgefahr hätte rechnen müssen. Gegen das Urteil hatte der Angeklagte Revision eingelegt, in der er unter anderem Verlegung des§ 266 St. P. O. rügte, weil das Urteil nichts dar­über enthalte, aus welchen Gründen auf die hohe Gefängnisstrafe erkannt worden ist. Das Reichsgericht hielt im Einklang mit den Ausführungen des Reichsanwalts diese Rüge für begründet. Es führte aus, bei eingehender Begründung und richtiger Würdigung aller Momente wäre der bisher unbestrafte und den bürgerlichen Kreisen angehörende Angeklagte vielleicht mit Geldstrafe weggefom­men. Es hob deshalb am Montag das Urteil hinsichtlich des Straf­ausmaßes auf und verwies die Sache insoweit zurück.

Soziales.

Zur wirtschaftlichen Lage der Krankenschwestern. Im Anschluß an unseren Bericht über den Kongreß der Krantenpflegerinnen wird uns noch folgendes über die wirtschaft­liche Lage der Krankenschwestern geschrieben:

Zu den Krankenpflegerinnen oder Schwestern gehören drei ver­schiedene Gruppen: 1. die katholischen Ordensschwestern; 2. die evangelischen Diakonissinnen und 3. die weltlichen Schwestern. Ordensschwestern werden in den drei Krankenhäusern in Köln  und in den beiden Krankenhäusern Mariahilf   und Elisabeth in Aachen   beschäftigt. Hier erhalten die Schwestern von den Kranken­häusern im wesentlichen nur Beköstigung, Wohnung und freie ärzt­liche Behandlung, aber gar keine Barentschädigung. Nur an die Mutterorganisationen wird von den Kölner   und Aachener Kranken­häusern pro Schwester und Jahr 150 m. gezahlt nebst einer kleinen Rebenleistung zur Altersversorgungskaffe oder zum Noviziat. Sie werden vielfach außer mit Krankenpflege auch mit niederen Dienst­leistungen beschäftigt.

Krankheit.

Evangelische Diakonissinnen sind als Krankenpflegerinnen an den Krankenhäusern in Nürnberg  , Magdeburg  , Bethanien in Berlin  usm. angestellt und beziehen außer den Pauschalleistungen an die Vereinsleitung ein persönliches Gehalt von 300 bis 600 m. Damit sollte natürlich nicht ausgesprochen werden, daß das Gine ähnliche Organisation wie die Diakonissinnen haben die Reichsgericht das Strafmaß für zu hoch hält. Unter Berücksichti­baherischen Schwestern vom Roten Kreuz, die auch vom Kranken- gung ber furchtbaren Schädigung des Mädchens durch die An­hause unmittelbar keine Bezahlung erhalten, aber die Mutter- steckung und unter Berücksichtigung des freventlichen Leichtsinns des organisation erhält hier etwa 500 M. pro Jahr und pro Schwester. Verurteilten erscheint die Strafe eher zu gering als zu hoch. Die weltlichen Krankenschwestern schließen selbst Anstellungs­

50 Jahre Zuchthausstrafe!

Leseabende.

Mariendorf  . Morgen, Donnerstag, um 8 Uhr bei Baul, König­straße 14. Genosse D. von Bichock spricht über: Die christliche Weltanschauung und die politische Entrechtung der Frau.

Bersammlungen

Veranstaltungen.d Wilmersdorf- Halensee. Ein Kaffeekochen, berbunden mit Kinder­spielen, findet an Stelle des am 8. d. M. verregneten Ausfluges am Donnerstag, den 15., nachmittags 3 Uhr, im Stadtpark, Kaiſerallee  , statt. Gäste willkommen. Bei schlechtem Wetter findet das Kaffeekochen am nächsten Donnerstag statt.

Marktbericht von Berlin   am 12. August 1912, nach Ermittelung des fönigl. Polizeipräsidiums. Markthallenpreise.( Kleinhandel) 100 Kilogramm Erbsen, gelbe, zum Kochen 34,00-50,00. Speisebohnen, verträge mit den Krankenhausleitungen. Sie stehen ebenfalls unter meiße, 30,00-50,00. Linsen 40,00-80,00. Startoffeln( Kleinhdl.) 7,00-13,00. vollständig freier Station, aber ihr Bargehalt ist je nach ihren Bu über 50 Jahren Zuchthaus   ist der frühere Theatergarde- 1 Kilogramm Rindfleisch, von der Steule 1,80-2,40. Rindfleisch, Bauchfleisch Kenntnissen, Dienstzeit und Leistungen abgestuft. In Charlotten- robier Stanislaus Wehreuther durch mehrere rechtskräftige Urteile 1,70-2,40. Butter 2,40-3,00. 60 Stüd Gier 3,60-5,50. 1 Stilogramm 1,50-1,90. Schweinefleisch 1,60-2,40. Kalbfleisch 1,50-2,40. Hammelfleisch burg erhält z. B. die Oberin 1200 M., die atvei Oberschwestern verurteilt worden. Gestern hatte er sich unter der Anklage des Karpfen 1,60-2,40. Male 1,60-3,20. Bander 1,40-3,60. echte 1,60-3,00. einen Anfangsgehalt von je 720 M., fieigend bis 960 M. Die Diebstahls im strafverschärfenden Rückfalle vor der 1. Ferienstraf- Barsche 1,00-2,40. Schlete 1,40-3,20. Bleie 0,80-1,60. 60 Stüd Strebje 98 Schwestern erhalten einen Anfangsgehalt von 300 M., steigend| tammer des Landgerichts II zu verantworten. 1,60-40,00