Das betreffende Mitglied des katholischen Arbeiterver- eins wijd also nicht deswegen ausgestoßen, weil es gegen Pro- gramm und Organisation gefrevelt hat, sondern nur, weil eS eine nicht vom Klerus offiziell anerkannte, sonst aber sehr gemäßigte Zeitung liest— näinlich den Duisburger„General- Anzeiger ". Es soll nicht nur eine katholische Zeitung lesen, es darf daneben auch kein Blatt einer anderen Konfession und Parteirichtung halten, damit es das, was vorgeht in der Welt, nur in dem vom Klerus für passend erachteten und genehmig- ten Lichte sieht und nicht zu eigenem Denken angeregt wird. Sicherlich die gemein st e Geistesknechtung— und doch schreit die Presse dieser selben Partei über sozialisti- schen und liberalen.Terrorismus! 13V Millionen Mehrausgaben für den Militarismus im Jahre 1V13. Eine aus dem Reichsschatzamt stammende Korrespondenz macht Mitteilungen darüber, wie der Ueberschuß der Reichs- einnahmen aus dem Etatsjahre 1911/12 Verwendung finden soll. Es handelt sich um die ansehnliche Summem von 259 Millionen Mark. Aber der Militarismus wird spielend mit dieser Viertelmilliarde fertig. Im nächsten Jahre schon werden 139 Millionen Mark von ihm verschlungen. Zu den früheren fortlaufenden Ausgaben treten zunächst die Mehr- ausgaben, welche für das Heer nach dem Friedenspräsenzgesetz von 1911 und für die Flotte nach dem Flottengesetz von 1996 im ordentlichen Etat schon zu gewärtigen waren. Sie be- laufen sich für das Heer auf 18, 8, für die Flotte auf 29,7 Millionen Mark. Dazu treten weiterhin an fortdauernden Mehrausgaben aus Anlaß der Wehrvorlagen für das Heer 49 Millionen, für die Marine 7 Millionen Mark. Und end- lich kommen dazu die durch die Gesetze zur Abänderung des Reichsmilitärgesetzes und zur Ergänzung des Gesetzes über die Friedenspräscnzstärke des deutschen Heeres vom Jahre 1911 sowie durch die Novelle zum Flottengesetz vom Jahre 1996 entstehenden einmaligen Mehrausgaben. Diese einmaligen Ausgaben stellen sich im nächsten Jahr für das Heer auf 52. für die Marine auf 22 Millionen Mark, zu- sammen auf 74 Millionen Mark. Zusammen ergibt sich also eine Mehrbelastung des Heeres- und Marineetats aus Anlaß der Wehrvorlagen im nächsten Jahre von 139 Millionen. Der dann noch von dem Riesenüberschuß verbleibende Rest von 129 Millionen wird schon sehr bald den gleichen Weg wandern. Der Militarismus war im Fordern nie verlegen. Blöde Hetze. In den letzten Tagen haben zwei französische Flieger die deutsche Grenze überflogen und eine Strecke über elsässischem Ge- biet zurückgelegt. Um die Sache aufzubauschen, war auch gleich die Sensationsmeldung ausgestreut worden, daß die Flieger Auf- rufe an die elsässrsche Bevölkerung, den französischen Fliegerfonds durch Sammlungen zu stärken, heruntergeworfen hätten. Diese Meldung hat sich inzwischen als barer Schwindel heraus- gestellt. Trotzdem wünscht die„Tägl. Rundschau" eine .nähere Feststellung", ob die Flieger unserer Grenzmark Festungs- werke überflogen und photographiert" hätten. Im Anschluß daran fordert sie. daß bekanntgemacht werde, daß Flieger, die trotz des WcDbotcs Festungen überflögen, einfach herunter- geschossen würden! Denn sonst mache sich eines schönen Tages eiiti Dutzend französischer Flieger auf und am selben Abend seien die Franzosen bereits im Besitz sämtlicher Festungspläne, soweit sie aus der Vogelschau aufgenommen werden könnten. Den Unsinn, daß so ohne weiteres wichtige FestungSgeheimnisse durch photographische Aufnahmen vom Flugapparat aus enthüllt werden könnten, haben wir schon früher unter Berufung auf die Ansicht unverdächtiger Fachleute zurückgewiesen. Es bleibt also von dem Notschrei der„Tägl. Rundschau" nichts als eine unverschämteDrohung gegen Frankreich übrig. Dabei haben auch bereits deutsche Offiziersflieger mehrfach die französische Grenze überflogen I Einer von ihnen landete sogar in Frankreich , ohne daß sich deshalb die französische Presse aufgeregt hätte. Das Blatt der deutschen „Gebildeten" ist also chauvinistischer als der„Matin" und die französische Hctzpresfel Das Pluralwahlrecht in Hessen . Im Großherzogtum Hessen hat die bündlerisch-nationalliberal- ultramvntune LandtagSmehrheit vor einem Jahre das gleiche Wahl- recht beseitigt und an dessen Stelle ein Pluralwahlrecht gesetzt, das jedem über SV Jahre alten Wähler zwei Stimmen gibt. Als der Genosse Adelung bei der diesjährigen Budgetberatung den Nachweis führte, daß daö Pluralwahlrecht eine Benachteiligung der Minderbemittelten zugunsten der Reichen bedeute, weil die SterblichkeitSziffer in der Arbeiterbevölkerung eine größere sei und verhältnismäßig viel weniger Arbeiter über daS 50. Lebensjahr hinauskommen wie Angehörige der besitzenden Stände, da rief der Abg. Dr. W e b e r. der Führer der Bauernbündler:„Deshalb haben wir es ja gemacht!" Dieses brutale Zugeständnis wurde natürlich von unseren Genossen sofort unterstrichen. Nun hat aber ein junger Mainzer Jurist, Dr. A. Lion. Be- rechnungen über die Wi.kung de« hessischen Pluralwahlrechts an- gestellt, deren Ergebnis er in einem Aufsatz im.Archiv des öffent- liche» Rechts" niederlegte. Er hat seine Berechnungen auf Grund der anitlichen Wahlakten mit Unterstützung der„Zentralstelle für Statistik" gemacht und ist zn dem Resultat gekommen, daß sich die Loppelstimmen solgendermassen auf die Parteien verteilen: Bauernbund... 58.25 Proz. Pluralstimmen Zentrum.... 5ö,S7.. Nationatliberale. 55.10. Fortschrittler... 51.57,# Sozialdemokraten. 89,10, Die Entrechtung der minderbemittelten Volksschichten— aus denen sich doch fast ausschließlich die Wählerschaft der Sozialdemo- kratie rekrutiert— beträgt also allein infolge des Pluralwablrechts 12—20 Proz Dazu kommen noch die ftautelen über Ausässlgkeits- dauer. Steuerleistung und«rmenuuterstützung. Der Verfasser gibt denn auch zu. daß die Benachteiligung der Sozialdemokratie durch das Altersstimmrecht zum Teil auf die größere Sterblichkeit in Ar- beiterkreisen zurückzuführen sei:-r meint aber, daß auch ein großer Teil der Sozialdemokraten in reiferem Alter sein Programm mit einem.gut bürgerlichen" vertauscht. Wie irrig diese letzte Annahme ist. lehrt ein Blick auf die von einzelne» Parte, organisationen auf- genommene Statistik. Die Zahl der Personen, die in späterem Alter sich von der Partei abwenden, ist sehr gering. Es bleibt also die Tatsache bestehen, daß da« Altersplurallvahlrecht eine Entrechtung der Minderbemittetten in sich schließt. Kein Groftstadt-Konservntismns. Die.Kreuz-Zeitung " weist in ihrer Wochenrundschau vom IS. August die Zumutung energisch zurück, die konservative Partei solle ihr Programm abändern und die großstädtischen Bedürfnisse mehr berücksichtigen: „Zugegeben, daß für die konservative Partei die Notwendig- keit vorliegt, in den Städten vorzudringen und sich dort eine möglichst starke Position zu schaffen, so sind die Ratschläge, die man ihr zn diesem Zwecke erteilt, völlig verfehlt... Das Feststehen aus ihren Grundsätzen ist eS, was den Konservatismus schließlich zum Siege führen wird. Deshalb sollte man auch mit Forderungen einer Programmrevision recht vorsichtig sein. Wir brauchen wahrlich unser Programm zugunsten des Großstadt- Konservatismus nicht abzuändern. Und wenn wir auch nicht be- streiten, daß in dem Tivoliprogramm, das in manchen Punkten zu sehr auf die Betonung von Einzelforderungen sich eingelassen hat, manches veraltet und daher entbehrlich geworden ist. so können wir die Notwendigkeit einer gründlichen oder gar grundsätzlichen Programmabänderung nimmermehr zugeben. In dieser Sache fühlen wir uns einig sowohl mit unserer Parteileitung als auch mit den letzten Partei- und Delegiertentagen, die eine Pro- grammrevision nach der von uns angedeuteten Richtung als er- forderlich erachtet und bereits in die Wege geleitet haben. Völlig verfehlt ist das Verlangen, das unseren Liberalen immer ganz besondere Freude macht— die Partei st ellung in den Agrarfragen abzuändern..." Es muß zugestanden werden, daß diese Erklärung wenigstens ehrlich ist. Die konservative Partei ist agrarisch oder sie ist über- Haupt nicht. Ein Großstadt-KonservatismnS, der vorgibt, die Jnter- essen der städtischen und industriellen Bevölkerung wahrzunehmen, wird immer Heuchelei bleiben._ Die Handhabung des Berichtigungsparagraphen. Die„Bergarbeiterzeitung" hatte seit geraumer Zeit den viel- fachen Berichtigungen, die sie von den verschiedensten Zechenver- waltungen bei jeder Kleinigkeit bekommt, und die fast ausschließlich auf Veranlassung oder auch gar unter Mitwirkung des Zechenver- bandes zustande kommen, die Anmerkung vorausgeschickt oder an- gefügt, daß nach oberlandesgerichtlichen Entscheidungen Berichti- gungen auch aufgenommen werden müssen, wenn sie nicht wahr sind. Durch solche Anmerkungen hatten sich die Direktoren Rande- brock und Kleine von der Zeche Zollern und in einem anderen Falle der Betriebsführer Hemmer von der Zeche Constaniin beleidigt gefühlt und der Staatsanwalt erhob im öffentlichen Interesse Offizialklage. Die Anklage deduzierte: durch solch« Anmerkung werde den Berichtigenden der Vorwurf gemacht, daß sie bewußt etwas Falsches behaupten. Das Sckzösfengericht Bochum , das sich in erster Instanz mit der Sache zu befassen gehabt hatte, war in die Prüfung der Richtig- keit der behaupteten Tatsachen selbst eingetreten, obschon es eigent- lich nur aus die rein juristische Frag« ankommt, ob durch die in Rede stehende Anmerkung rein tatsächlicher Natur eine Beleidigung begangen werden kann. Der verantwortliche Redakteur der„Bergarbeitey-Zeitung", Wagner, hatte geltend gemacht, daß ihm selbstverständlich die Absicht der. Beleidigung ferngelegen habe, um so mehr, als er als Bergmann ja wisse, daß nach Lage der Dinge die Direktoren gar nicht alles das, was sie in den von ihnen gezeichneten Berichtigun- gen behaupten, aus eigener Wahrnehmung wissen können. Das Schöffengericht kam trotzdem zu einer Verurteilung wegen Beleidi- gung, indem es sich aus das Ergebnis der gepflogenen Beweisauf- nähme stützt«. Diese hatte im ersten Falle ergeben, daß der Ange- klagte tatsächlich im wesentlichen falsch unterrichtet worden war, während im zweiten Falle die Richtigkeit der Darstellung der „Bergarbeiterzeitung" im wesentlicben erwiesen wurde. Das Urteil lautete in Hinsicht auf die Vorstrafen auf 300 bczw. 100 M. �Geldstrafe. In der Berufungsverhandlung machten der Angeklagte wie der Verteidiger geltend, daß die verantwortlichen Redakteure in- folge jener oberlandesgerichllichen Entscheidungen in eine ganz prekäre Lage kommen. Danach seien sie selbst dann zur Aufnahme der Berichtigung in die nächste Nummer ihres Blattes verpflichtet, wenn sie wissen, daß die Berichtigung nicht wahr sei. Es müsse dem Redakteur deshalb unbedingt das Recht zuerkannt werden, auf diese Rechtslage aufmerksam zu machen, denn er habe sein Blatt und seine Gewährsmänner den Lesern gegenüber zu decken. Jedenfalls könne nicht verlangt werden, daß er seine Mitarbeiter desavouiere, bevor er ihnen auch nur Gelegenheit habe geben können, sich zu der Berichtigung zu äußern, die ihm doch im allge- meinen kaum glaubhafter erscheinen werde, wie die Angaben seines Gewährsmannes. Die Beweisaufnahme über die behaupteten bezw. bestrittenen Tatsachen selbst war im wesentlichen dieselbe wie in der Vor- instanz. Von erheblichem Interesse war jedoch eine Aussage des Direktors Kleine. Dieser muhte auf Befragen unter seinem Eide zugeben, daß er die in den von ihm unterzeichneten Berichtigungen behaupteten Tatsachen nicht aus eigener Wahrnehmung kennt, sonder daß er sich auf die Berichte seiner Beamten verläßt. Merkwürdigerweise war auch daS Berufungsgericht der An- stöbt, daß durch die einfach informatorische Anmerkung:„Berichti- gungen brauchen nicht wahr zu sein" eine Beleidigung verübt sei. ES verwarf daher die Berufungen. Polizeiliche Nadelstiche. Die Politik der Nadelstiche ist bei der BreSlauer Polizei äußerst beliebt. In der diesjährigen Maifeierversammlung der Breslauer Arbeiterschaft im Gciverkichaftshause wollte der über- wachende Polizeikommissar Gottlieb Sinmiok wahr- genommen haben, daß einige Ausgangstüren deS� großen Saales verschlossen waren und vor einer Tür sogar ein Tisch mit Stühlen stand. Ein Schutzmann mußte sich davon überzeugen, ob die Türen geöffnet werden können. Dieser rüttelte an der einen Tür, vergaß aber den dort angebrachten Hebel herunterzudrücken, weshalb dte Tür nicht aufging. AlS darauf der Kommissar den Versammlungsleiter, Genossen Rasch, von der „berschlossenen Tür" Mitteilung machte, erbot sich dieser, ihm zu beweisen. daß die Tür unverschlossen und leicht zu öffnen sei. Davon wollte sich anscheinend der Kommissar nicht überzeugen, weshalb Genosse Rasch einige in der Nähe der Tür sitzende Genossen bat. die Tür zu öffnen, was auch ohne Schwierigkeit geschah. Trotz- dem folgte ein Strafmandat wegen Uebertretung der polizet- lichen Vorschriften. Dagegen wurde Widerspruch erhoben. In der Verhandlung wurde der Sachverhalt so. wie hier geschildert worden ist. festgestellt. Der Herr Kommissar behauptete trotzdem frank und frei, daß der angeklagte Genosse lliasch eine V e r ä n d er u ng an der Tür vorgenommen haben müsse, bevor er seine Ge- nassen mit deren Oeffnung beauftragte. Auf die Frage des Ver- teidigers. warum er nicht das Wegräumen der Stuhle vor der Tür vo-r Beginn der Versammlung gefordert habe, weil doch die Polizei nicht dazu da sei. Uebcrtretungen anzuzeigen, sondern auch vorzubeugen, erwiderte� der Kommissar:„Sie prüfen mich ja hier wie einen Rekruten!" t.. Dem Amtsanwalt, der in der Verhandlung gar zu offensicht- lich die Partei des Kommtssars wahrnehmen wollte und deshalb vom Vorsitzenden ganz energisch zu recht- gewiesen wurde, genügte es, daß Stuhle vor der Saaltür standen, uni eine Strafe von 10 M. zu beantragen. DaS Gericht erkannte auf 5 M>._ BcdrobUcbe Lage in JVIarokbo. Die Situation in Marokko gestaltet sich für die Franzosen immer kritischer. Im Süden macht der Prätendent El H i b a rasche Fortschritte. Tie Kolonne M a n g i n, die am 16. August in Duk el Arba bei Rehamma lagerte, mußte Angriffe umherstreifender Banden zurückschlagen. Ein grötzererKampf spielte sich in der Nähe des Lagers ah. wo eine Kompagnie Senegalschlltzen, die von einigen hundert Reitern angegriffen worden war, in ein mehrstündiges Gefecht verwickelt wurde, bis die Ankunft von Verstärkun- gen den Kampf zugunsten der Franzosen beendete. Auf französischer Seite gab es zwei Tote und 25 Verwundete. Die Verluste des Feindes waren beträchtlich. Die Lage im Dukkala- gebiet soll infolge der von den Abgesandten El Hibas bei den Stäminen betriebenen Agitation wieder einen ernsten Cha- rakter anzunehmen beginnen. Jedenfalls sehen sich die Fran- zosen gezwungen, Marrakesch aufzugeben. Der französische Konsul hat Anweisung erhalten, die Stadt zu ver- lassen. Die Streitmacht E l H i b a s befindet sich in der Nähe der Stadt. Dieser können etwa 1999 Mann, die sich aus regu- lären Truppen sowie Mannschaften El Glauis und Mtugis zusammensetzen, gegenübergestellt werden. Kritisch sieht es aber auch im Norden von Fez aus, wo der R h o g i die Franzosen immer aufs Neue beschäftigt. In Paris beginnt man unruhig zu werden, da man damit rechnet, die Okkupationsarmee beträchtlichverltärken zu müssen. LKlna. Die Hinrichtung der revolutionären Generäle. Shanghai . 19. August. Dr. Sunvatsen ist nach Peking abgereist. General H u a n g t s i n Sing, der ihn bogleiten wollte, weigerte sich im letzten Augenblick mitzufahren, um gegen die Hinrichtung der Hankauer Generäle durch Uuanschikai zu protestieren. Sunyatsen selbst wurde dringend aufgefordert, die Reise aufzugeben Amerika . Die Panamakanalfrage. Washington , 19. August. Präsident Taft hatte eine längere Besprechung mit dem Kabinett über die Panamakanalbill. Obgleich von einer Entscheidung noch nichts berichtet wird, ist Taft, wie es heißt, geneigt, der Bill zuzustimmen, ist aber be- strebt, daß eine Verfügung getroffen werde bezüglich einer g e- setzlichen Prüfung der Klausel, die amerikanischen Schiffen Gebührenfreiheit gewährt. Das Kabinett soll, wie verlautet, mit Taft eines Sinnes sein, daß die Bill mit dieser Klausel mit dem Hay-Pauncefote-Vertrage nicht überein st imme. Man sagt, daß es für Taft voraussichtlich schon zu spät sei, die Bill abzu- ändern. Deshalb müsse ein Eingreifen seinerseits die Form eines Veto annehmen, sofern nicht die Führer der beiden Parteien sich auf einen später zu fassenden Beschluß einigten und dadurch zeigten, daß die Vereinigten Staaten mit der Annahme der Panamakanal- bill nicht die Absicht verbänden, den bestehenden Bertrag mit Groß- britannien aufzuheben. Ein derartiger Beschluß würde fremden Dampfschiffahrtsgesellschaften erlauben, bezüglich der Gültigkeit der Akte dw Gerichte der Bereinigten Ktasten anzu- rufen. Soziales. Fünfzig Jahre Wanderung«»». Die Wanderungen sind ein außerordentlich wichtiger Vorgang in der Bevölkerungsbewegung. Sie wirken nicht nur auf Zahl und Zusammensetzung der Bevölkerung erheblich ein, sie hinterlassen auch �merkbare wirtschaftliche Spuren. Deshalb ist eine Untersuchung, die das bayerische Statistische Laudesomt über den Einfluß Wanderungen auf Bayern und seine Gemeinden angestellt hat, dankbar zu begrüßen. Die Untersuchung erstreckt sich auf einen Zeitraum von 50 Jahren und liefert deshalb Resultate von all- gemeinem Werte. Wie in der Abhandlung ausgeführt wird, wird die von Natur günstige Bevölkerungsentwickelunig Bayerns durch zwei Erscheinungen wesentlich beeinträchtigt: einerseits durch die stellenweise hohe Säuglingssterblichkeit, die einen großen Teil der Geborenen vorzeitig hinweggerafft, andererseits durch die dauernden VolkSeinbuhen, die einzelne Gegenden des Lande» im WUnderungÄ» verkehr mit den übrigen Landesteilen und das Königreich im ganzen beim Bevölkerungsaustausch mit anderen Ländern erleidet. Die Binnenwanderungen entführen seit langen Jahrzehnten vielen Landbezirken einen Teil ihrer Stammbevölkertm� um ihn.den Städten(insbesondere den Großstädten) oder andern, Wirtschaft- lich rascher fortschreitenden Landgegenden zuzuführen. Die erhöhte Abwanderung aus zahlreichen Landgemeinden hat namentlich in den nördlich von der Donau gelegenen Gebieten dazu geführt, daß die Bevölkerung vielfach nur langsam sich entwickelt, stellenweise sogar abnimmt. Diese ungünstige EntWickelung beschränkt sich nicht auf einzelne Gemeinden. Eine Reihe ganzer Landbezirke(Bezirks- ömter) hat heute weniger Einwohner als vor 50 Jahren. In anderen Gegenden ist zwar während dieser Periode eine Bevölkc- rungszu nähme zu verzeichnen, doch ist sie so gering, daß sie nur als Zeichen des beginnenden Rückgangs betrachtet werden kann. Im Gegensatz dazu weisen die Städte(vor allem München , Nürnberg , Augsburg , LudwigShafen ) sowie einige in industriellen Zentren oder am Fuße der Alpen gelegene Gebiete ein starkes Wachstum auf. Vom Gesamtumfang der inneren Wanderung bekommt man eine Vorstellung, wenn man sich vergegenwärtigt, daß von der im Jahre 1900 in Bayern gezählten und hier auch gebürtigen Bevölkerung. die 5 870 000 Seelen umfaßte, rund 2580 000(also mehr als 40 Proz.) außerhalb ihrer Geburtsgemeinde ermittelt Wurden. Während die inneren Wanderungen zunächst nur eine Verschiebung der Siedelungsverhältnisse im Lande selbst hervoreafen, wodurch allerdings die Entvölkerung einzelner Gegen/den bedingt wird, ver- Ursachen die äußeren Wanderungen wegen der stärkeren Ab» als Zu. Wanderung dem Königreich als Ganzem erhebliche Bevölkerung?» Verluste. In frühcven Jahrzehnten hatte die Uebersee-Auöwand«.> rung, besonders nach den Vereinigten Staaten von Amerika , Wanderungseinbußen für das Königreich im Gefolge. Seit den 70er Jahren des 19. JuhrhunderiS richtet sich die Auswanderung vornehmlich nach anderen Teilen des Reichsgebiets. Wären nicht vereinzelte Wanderungsgcwinne zu verzeichnen, so namentlich im BevülkerungSverkehr Bayerns mit Oesterrcich-Angarn und mit Württemberg , fo würde der gesamte Verlust de? Königreichs noch weit größer sein. Aber auch so weist die bayerische Wanderuugs- bilanz von 1837 bis 1910 eine Volkseinbuße von rund 800000 Per- fönen auf. die durch mehr Ab- als Zuwanderung dem Lande ver- loren gingen. Die Wanderbewegung bedeutet einen wirtschaftlichen Umwandelungsprozeß. Wie das amtliche Werk auf Grund der Er- gcbnisse der Berufszählung von 1907 ziffernmäßig für die inneren und äußeren Wanderungen nachweist, vollzieht sich Hand in Hand mit dem Zug in die Städte ein Abfluten aus der Landwirtschaft in gewerbliche Berufe. Sowohl im Lande selbst wie außerhalb des- selben strömt die Hauptinasse der bayerischen Wanderbevölkerung gewerblichen und kaufmännischen Berufen zu. Natürlich bleibt die geschilderte Bcvölkerungsentwickelung nicht ohne entsprechende Rück- w.rkuna auf die Steuerkraft. Auch darüber bietet d� Arbeit stati- stisthe Belege. Sie zeigt, wie in Gegenden mit nur langsam zu- nehmender oder stagnierender Einwohnerschaft die Steuererträg- nisse während der letzten Jahrzehnte sich nur unwesentlich verändert haben, während in den kräftig fortschreitenden Gegenden die steuerliche Leistungsfähigkeit sich unverhältnismäßig rascher ver- mehrt hat als die Bevölkerung. Insofern sind die WanderungS- erscheinungen beachtenswerte Gradmesser für die wirtschaftliche Er- starkung oder Entkräftung gewisser Landesteile.— Von großem Interesse wäre eine Ausdehnung dieser Untersuchung auf das ganze Reich. Wauderuugsuntersuchungen werden zwar schon von Zeit zu Zeit vom Reichsstatistischen Amte angestellt, sie können aber natür- lich bei weitem nicht zu so wertvollen Resultaten kommen wie eine Uistersuchung, tzje sich Ml«l&n Mrüstw Ml SL Muv«lU'Ctft.
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