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Die Disteln des Amtsrates.

Aus alle wird uns geschrieben:

Wie viel Menschen werden sich wegen der Disteln des Amtsrats noch die Köpfe zerbrechen. Wahrlich ein schönes Zeichen einer gründlichen" Rechtspflege und ein noch besseres Zeichen unserer modernen" Eigentumsbegriffe.

Vergehen gegen das keimende Leben.

und er an eine längere gen ben Billen bee wurde und zwar gegen den Willen der Ehefrau, die eine längere Ein- hauptete der Angeklagte, daß er die Abführung des Betrages an die sperrung wünschte. Nunmehr begann für den Entlassenen" eine Periode Kasse lediglich vergessen( 1) habe. Da diese Vergeßlichkeit" jedoch ber völligen Rechtlosigkeit. Der Schwiegervater erklärte unter Hinweis bis zum heutigen Tage gebauert und der Angeklagte bis jetzt in auf den Aufenthalt des 2. in einer geschlossenen Irrenanstalt", sein teiner Weise seinen Verpflichtungen nachgekommen ist, erkannte das Schwiegersohn sei geiftestrant und habe überhaupt kein Stecht. Seine Gericht auch mit Rücksicht auf die Vorstrafe wegen des gleichen Ver­Ehefrau verschaffte sich von dem Anstaltsleiter ein Attest, mit dem gehens auf 1 Monat Gefängnis. fie bei dem Amtsgericht Charlottenburg die Einleitung einer bor Unter Ausschluß der Deffentlichkeit wurde vor der 2. Feriens läufigen Vormundschaft erwirkte, durch die sie in der Lage war, die straffammer des Landgerichts II gegen eine weise Frau", die Guthaben ihres Mannes bei zwei hiesigen Großbanken sperren zu sich zahlreicher Verbrechen gegen den§ 218 des Str.-G.-B. schuldig laffen. Der Prozeßbevollmächtigte des L., Rechtsanwalt Dr. Ehren­Am Sonntag, den 5. Mai, morgens zwischen 4 und 5 Uhr, gemacht hatte, verhandelt. Es war dies eine Frau Pauline Bulla fried, erwirkte jedoch die Zurüdweisung des Entmündigungsantrages waren sechs dem Broletarierſtande angehörende Bersonen, Arbeiter aus Köpenid, die in Gemeinschaft mit einer Frau Drobbe lange und die Aufhebung der einstweiligen Vormundschaft in und Arbeiterfrauen auf ein Feldstück des wohlbegüterten Amts Beit hindurch ihr Handwert ausgeübt hatte. Mitangeklagt waren seinen Klienten, der ſeine Heimat zu flüchten, inzwischen vorgezogen hatte, den Berfolgungen seiner rats und Amtsvorstehers Osterland in Salzfurth sechs Frauen, die zu den ständigen Kundinnen" der Bulla gehört Das Gericht erkannte nach längerer Verhandlung gegen Ehefrau zu entgehen. Kaum hatte L. dort festen Wohnfig ge- gegangen, um für ihr Vieh Disteln zu pflücken. Die Aermsten hatten. nommen, als die von einer wahren Entmündigungswut befallene hatten tatsächlich nur Disteln gepflückt und glaubten damit dem die Angeklagte Bulla auf ein Jahr und fünf Monate Ge fängnis und gegen die Frau Drobbe auf fünf Monate Ehefrau auch hier die Einleitung des Entmündigungsverfahrens Amtsvorsteher feinen Schaden zuzufügen, wenn sie sein Feld von Gefängnis. Die mitangetlagten Frauen wurden zu beantragte. Auf Betreiben der Ehefrau hielten die Berliner Banken dem Unkraut befreiten. Anfang Mai war auf dem Felde auch weiter Gefängnisstrafen von sieben Wochen bis zu vier unter Hinweis auf dieses neue Entmündigungsverfahren ihre Weige­rung, die Depots an 2. auszuzahlen, aufrecht. In dem von 2. nichts zu ernten. Die Nemesis wollte es aber anders und sandte Monaten verurteilt. gegen seinen Schwiegervater angeftrengten Prozeß auf Rückzahlung den sechs Personen Straf mandate von je 15 M. wegen Ent­Feldfrüchten". Natürlich waren die Straf­bes Darlehns wurde vom Rechtsanwalt Dr. Werthauer unter Hin- wendung von

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weis auf das schwebende Entmündigungsverfahren der Einwand er- mandate nicht von dem Amtsrat und Amtsvorsteher selbst, sondern Briefkaften der Redaktion.

Db der Stellvertreter hoben, daß 2. geiftestrant, also nicht gefchäftsfähig sei. Der Prozeß von seinem Stellvertreter gefandt worden. mußte deshalb bis zur Erledigung dieses Verfahrens ausgesezt mit dem Amtsvorsteher über die Höhe der Strafen gesprochen hat, werden. Das Bezirksgericht in Drohobycz wies den Antrag der entzieht sich unserer Kenntnis. Gegen diese Strafverfügungen er­Ehefrau auf Entmündigung ab, ebenso auch das Kreisgericht in hoben die Beschuldigten " bei dem Bitterfelder Schöffengericht Ein­Sambor und schließlich auch auf den Stekurs der Ehefrau hin das spruch, und zwar mit dem fast unglaublichen Erfolge", daß die Oberlandesgericht in Lemberg . Erst jest wurden die Banken zur Strafen auf je 20 m. erhöht wurden. Auszahlung der Depots verurteilt, ebenso auch der Schwiegervater Strafen auf je 20 M. erhöht wurden. des 2. zur Zurückzahlung des Darlehens.

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Man bedente, 120 M. für entwendete Disteln- Pardon Der Fall lehrt zunächst, daß die sowohl in Deutschland als Feldfrüchte. Nunmehr versahen sich die Bedauernswerten mit einem auch in Desterreich übliche Einleitung des vorwiegend inquisis Verteidiger und brachten den Fall vor die Berufungsinstanz, Straf­torischen, geheimen, schriftlichen Entmündigungsverfahrens auf tammer Halle. Um weitere Kosten zu ersparen, war von den sechs Grund einseitiger Angaben von Interessenten, Angeklagten" nur die Arbeiterfrau Anna Tannert vor Gericht die ohne Anhörung des Antragsgegners, Gefahr einer

Die juristische Sprechstunde findet Lindenstraße 69, vorn vier Treppen Fahrstuhl, wochentäglich von 4% bis Uhr abends, Sonnabends, von 4% bis 6 Uhr abends statt. Jeder für den Briefkasten bestimmten Anfrage ist ein Buchstabe und eine Sahl als Mertzeichen beizufügen. Briefliche Antwort wird nicht erteilt. Anfragen, denen keine Abonnementsquittung beigefügt ist, werden nicht beantwortet. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde vor.

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W. 3., Neukölln. Leider ja. 23. 100. Gefängnisstrafe von längerer Zeitdauer, Zuchthausstrafe, Bestrafung innerhalb der lezten zwölf Monate wegen wiederholten Bettelns oder wiederholter Landstreicherei, Wohnsitz genommen ist. Unterſtügungsbedürftigkeit vor Ablauf eines Jahres, nachdem am Drte der R. T. 71. Ehefrau die Hälfte des Gesamta $. A., vermögens, die Kinder zu gleichen Zeilen die andere Hälfte. Düsseldorf . Solange als die Mutter bedürftig und der Sohn zahlungs­Erika 4. Seßen Sie sich mit der Waisenhausverwaltung, Alte Jakobftraße, in Verbindung. Beusselbahnhof 3. 1. Nein. 2. Es P. G. 129. dauernden oder zeitweiligen Entrechtung des zu Entmündigenden erschienen. Auf den Einwurf, weshalb die Angeklagten denn schon so empfiehlt sich ein schriftlicher Uebereignungsvertrag.­in sich schließt. Der Fall lehrt ferner, wie der Ginwand mangelnder sehr früh auf das Feld gegangen wären, erklärte der Verteidiger, 1. Gigenhändige, mit Ortsbezeichnung, Datum und Unterschrift versehene R. St. 5. 1. Ja. 2. Einmalige Aufforderung, unter Prozeßfähigkeit, den der Gesetzgeber als Schutzmittel der Parteien die Leute hätten an dem Sonntage nach getaner Arbeit zur Kirche Niederschrift genügt. 2. Zurzeit noch etwa 400 M. In späterer Zeit er­Segung einer furzen, vielleicht zweitägigen Frift, genügt. 3. Nein. Klagen gegen die Nachteile finnloser Prozesse gedacht hat, als Schutzmittel gehen wollen. Im übrigen wurde seitens des Verteidigers geltend heblich billiger. gegen die Verwirklichung begründeter Rechte mißbraucht wird. gemacht, daß die Distel im Sinne des Gesetzes kein Bodenerzeugnis Sie Ihre Forderung beim Gewerbegericht aus und lassen alsdann die Sachen durch einen Gerichtsvollzieher pfänden und versteigern. Diesen Mißständen kann nur gesteuert werden, tvenn das bisherige und deshalb keine Feldfrucht sei. Verfahren durch ein kontradiktorisches Prozeßverfahren beim Land- In der Berufungsinstanz erklärte Frau Tannert, der die bittere T.. 120. Etwa 4 M. pro Woche sind beschlagnahmefähig. Sie find gericht mit mündlicher Verhandlung ersetzt wird. Die Verschleppung Not aus den Augen schaute, unter Tränen, wie tönne man von ihr zur Leistung des Offenbarungseides nicht verpflichtet, wohl aber auf 2. M. 1000. Mit dem 30. Dezember 1912. Ladung hin Ihr Sohn. und Vereitelung begründeier Rechtsansprüche durch unbegründete bloß verlangen, daß sie für ein paar wertlose Disteln 20 m. be- G. S. 1876. 1. Innerhalb zwei Jahren nindestens 20 Marten einer Erhebung des Einwandes der mangelnden Prozeßfähigkeit würde am E. 11. besten durch eine Bestimmung verhindert, die dem Gericht die Bezahlen solle. Bisher wären die Bauern froh gewesen, wenn ihr beliebigen Lohntlasse. Vor Ablauf dieses Zeitraumes muß der Umtausch fugnis beilegt, einen Prozeßpfleger als gefeglichen Vertreter zur Feld von Disteln, Brennesseln und dergleichen Unftraut befreit der starte erfolgen. 2. Aus dem Abrezbuch, II. Teil, ersichtlich. worden wäre. Und dann sei das Feld, auf dem sie das Unkraut G. 15. 1. Diejenige Person, die im Besis der Nachlaßmasse ist, ist zur Auskunftserteilung eventuell zur Ableistung des Offenbarungseides vers Weiterführung des Prozesses zu beſtellen. ausgejätet hätten, ein Brachfeld gewesen. Der Schäfer habe gesagt, pflichtet. 2. a) An die Genossenschaft. b) Binnen 6 Monaten, vom 31. Des . R. 55. 1. Ja, durch Klage. Fordern Sie es wüchse nichts darauf, und es wäre nicht einmal gezember ab gerechnet. scheiden können Sie die Forderung geltend machen. F. M. 47. Ja. Gewiffe Unternehmer, welche die Krantenfaffenbeiträge eignet, die Schafe darauf zu hüten. Glaube man nicht bor Klageerhebung Bahlung unter Sebung einer Frist. 2. Auch nach Aus G. D. 5000. Nein. G. 5. 141. 1. t. 3. Ja. 2. Jedenfalls wohl ihren Angestellten und Arbeitern vom Lohne abziehen, nicht etwa, daß arme Leute in aller Herrgottsfrühe aus Wollust auf das Wer da empfiehlt sich die Beschaffung des Urteils für den Fall späterer Zahlungs­aber an die Krankenkasse selbst abführen, werden in legter Zeit vor Feld gingen, um Disteln und Brennesseln zu rupfen. fähigkeit. K. S. Mr. 12. 1. Nein. 2. Ja. 2. 36. Die Staffe ist den Strafrichter zitiert, aber immer noch viel zu milde bestraft. Unter weiß, was es hieße Disteln und Brennesseln an in vollem Umfange nur haftbar, wenn die Aufnahme mit deren Bu der Anklage des Vergebens gegen das Krankenversicherungsgesez hatte zufassen, der kann nur folgern, daß die Not dazustimmung stattfand, andernfalls in Höhe der Mindestleistungen. Falls die fich der Bauunternehmer Wilh. Stolze zu verantworten. Der wegen treibe. Der Herr Amtsvorsteher verteidigte sein Distelrecht so Stasse nicht voll haftbar und Ihr Sohn nicht zahlungsfähig ist, kann der. R. Schl. 1883. Nein. Sie des gleichen Vergebens schon einmal mit einer Geldstrafe borbestrafte G. 1001. 1. Das Angeklagte hatte den von ihm beschäftigten Bersonen insgesamt zirta gut er fonnte, und meinte, der Acker auf dem die Disteln wuchsen, Rest von Ihnen eingefordert werden. Um hierüber haben aber Anspruch auf Beseitigung des Ungeziefers. Eigentum der Frau unterliegt nicht der Pfändung, dagegen können 180 Mart Krantentassenbeiträge abgezogen, dieses Geld aber dann sei kein Brachfeld, sondern eine Wiese gewesen. für sich berbraucht. Ein Zivilprozeß, in dem auf Rüdzahlung weitere Aufklärung" zu schaffen, wurde der Distelprozeß auch noch die Bücher gepfändet werden. 2. Falls Ihre Behauptungen beweisbar sind, erscheint die Klage durchführbar. 3. Ja. 4. In 30 Jahren. der Beiträge geklagt wurde, war aussichtslos. Vor Gericht be- vertagt.

Krankenkaßenbetrüger.

Todes- Anzeigen

Deutscher Transportarbeiter- Verband.

Bezirk Groß- Berlin.

Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unser Kollege, der Hilfsarbeiter Wilhelm Lehmann am Montag, den 19. d. Mts., im Alter von 52 Jahren verstorben ist. Ehre seinem Andenken!

Die Beerdigung findet am Donnerstag, den 22. August, nach mittags 3, Uhr, von der Leichen balle des Friedens- Kirchhofes in Nordend aus statt. 66/7

Die Bezirksverwaltung.

Deutscher

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Deutscher Metallarbeiter- Verband Verwaltungsstelle Berlin. Den Kollegen zur Nachricht, daß unser Mitglied, der Elektromonteur

Wilhelm Dietrich

Hedemannstr. 16

am 18. August an Zungenleiden gestorben ist.

am

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet Donnerstag, den 22. August, nach mittags 4 Uhr, von der Leichen­halle des Dreifaltigkeits- Stirch­hofes in. Mariendorf aus statt. Rege Beteiligung erwartet 122/19 Die Ortsverwaltung.

Danksagung.

Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme und zahlreichen Kranz­spenden bei der Beerdigung meines inniggeliebten Mannes, Sohnes, Bruders und Schwagers

Bauarbeiter- Verband August Vetter

Zweigverein Berlin.

Am 19. August starb unser Mitglied, der Fahrstuhlarbeiter

sagen wir allen Freunden und Be­fannten, sowie dem Sprecher für seine troftreichen Worte, dem Wahl­berein Bezirk Lichtenberg, dem Ges

Karl Szemkus fangberein Lichtenberger Männerchor

( Bezirk Dsten I).

ant

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet Donnerstag, den 22. August, nach­mittags 4%, Uhr, von der Halle des Andreas- Kirchhofes in Wil­helmlsberg aus statt.

Um rege Beteiligung ersucht Der Vorstand.

141/17

A

der Firma Danneberg u. Co., den des Kollegen und den Mietern Hauses auf diesem Wege unseren herzlichsten Dant. Im Namen der trauernden Hinter­bliebenen 56a

Emma Vetter geb. Stüwe. Bon der Reise zurüd 128/17

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