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Dr. 196. 29.?ahrgavs. 2. öfiliiijt des Jorwärts" ßttlintr WksdlM Freitag, 23. Aagast 1912. Anträge zum Parteitag in Chemnitz am 15. September. Cagcsordnung des Parteitages. 1. Steglitz : Auf die Tagesordnung des Chemnitzer Partei- tages ist die bürgerliche Jugendpflege in Deutsch- I a n d als besonderer Punkt zu setzen. 2. Teltow -Be es low- Storkow - Charlotten- bürg: Als 7. Punkl der Tagesordnung zu setzen: a) Steuer­fragen. b) Die Steigerung der Lebensmittelpreise. Agitation. 3. Genosse Giebel-Berlin. Sozialdem. Verein Essen, Königsberg i. Pr., Duisburg , drei Ge- nassen in Arnstadt , sechs Genossen in Breslau , Köln : Der Parleivorstand wird ersucht, in erhöhtem Matze Material für die Agitation unter den Privatangestellten iHandlungs- gehilfen, Technikern, Bureauangestellten) den Parteifunktionären zur Verfügung zu stellen. 4. Frankfurt a. M.: Der Parteivorstand wird beauftragt, die sozialdemokratische Agitation unter den Kreisen der kauf- männischen und technischen Angestellten nach Möglichkeit zu fördern. Bei dieser Agitation ist insbesondere der von der Demokratischen Vereinigung und dem Bund der technisch-industriellen Beamten propagierte Gedanke abzuwehren, datz die Handlungsgehilfen, Techniker usw. eine besondere Angestelltenbewegung neben der der Arbeiterbewegung bilden sollen; die Angestellten können ihrer ganzen wirtschaftlichen Lage nach nur ein Teil der allgemeinen Arbeiterbewegung sein. 5. Hainburg in, Distrikt Hamm : In Anbetracht dessen, datz die wirtschaftliche EntWickelung die Privatangestellten immer mehr ihre Klassenlage erkennen lätzt, ferner datz die verschiedenen politischen Parteien sich bemühen, diese Kategorie von Angestellten für ihre Bestrebungen einzusaugen, beauftragt der Parteilag den Parteivorstand, die Agitation unter den Privatangestellten mit be- sonderer Energie zu fördern. Insbesondere sind auch alle diejenigen Bestrebungen zu bekämpfen, die unter dem Deckmantel der.Demo- kraue" und.Fortschrittliche Gesinnung die Privatangestellten von der allgemeinen Arbeiterbewegung fernhalten wollen. 6. Hamburg m, Distritt Veddel: Mit Rücksicht darauf, datz die politischen Parteien immer mehr Einflutz auf die An gestelltenkreise gewinnen, macht sich eine umfangreiche sozial. demokratische Agitation innerhalb dieser Kreise notwendig, um so mehr eine sozial-fortschrittliche Bewegung versucht, diese Kreise zu organisieren. Dem Parteivorstand wird anheimgegeben, eine rege Agitation zu entfalten. 7. Solingen , Kiel und acht Genossen in Düssel - d o r s: Der Parteitag möge beschlietzen: Mit Rücksicht darauf, datz die Demokratische Vereinigung bestrebt ist, auf die technischen An- gestellten immer mehr Einflutz zu gewinnen, wird der Parteivorstand beauftragt, die sozialdemokratische Agitation unter diesen Kreisen der Angestellten nach Möglichkeit zu fördern. Bei dieser Agitation ist insbesondere der von der Demokratischen Vereinigung und dem Bund der technisch-industriellen Beamten propagierte Gedanke ad- zuWehren, datz die Handlungsgehilfen. Techniker usw. eine besondere �xAngeslelltcnbewegung neben der Arbeiterbewegung bilden sollen. Tie Angestellten können ihrer ganzen wirtschaftlichen Lage nach nur Nn Teil der allgemeinen Arbeiterbewegung sein. 8. Sondershausen : Der Parteitag wolle beschließen, den Frauentag in Zukunft im März stattfinden zu lasten. 9. Genosse Kolb in Würz burg : Der Parteivorstand möge in den Wahlkreisen, die eigene Parteisekretäre besitzen, speziell in allen städtischen und industriellen Wahlkreisen oder womöglich in allen Kreisen des Reiches, in denen die sozialdemokratische Stimmen« zisser über 25 Proz. aller Wähler beträgt, eine soziale Gliederung der Wählerschaft veranlassen und danach die Agitation einrichten lassen. Siehe diesbezügliche gute Erfolge durch solche Arbeiten bei der Wahl 1912 in einzelnen Wahlkreisen, nenne speziell Berlin V und Magdeburg -Sladt. 19. Hanau : Der Parteivorstand wird beausttagt, sich mit der Generalkommission der Gewerkschaften zu verständigen, um zu Beginn des nächsten Jahres eine allgemeine Bewegung zum Ausbau unserer Arbeiterschutzgesetzgebung anzuregen. 11. Köln : Der Parteitag beauftragt den Parteivorstand, baldigst eine Konferenz der Kreissekretäre einzuberufen, um über einheitliche Richtlinien in der Organisation und Kleinagitotion zu be- raten. Hierbei ist besonderer Wert zu legen auf eine Einheitlichkeit in der Führung der Geschäfte der Kreisorganisattonen. 12. Hamburg I: Der Parteitag beschlietzt, der Organisation und geistigen, sittlichen und körperlichen Ausbildung der proletarischen Jugend alle nur denkbare Förderung argedeihen zu lassen. 13. N i e d e r b a r n i m: Mit Rücksicht darauf, datz die Ver- folgungen der Arbeiterjugend durch die Polizeiorgane bei Zusammen- kiinsten, Spaziergängen und Ausflügen immer mehr um sich greifen und die Jugendlichen unserer politischen Organisation bis zum 18. Jahre gesetzlich entzogen sind, beauftragt der Parteitag den Parteivorstand, besondere Matznahmen zu treffen, datz die Jugend- lichen in der Zeit vom 18. bis 29. Jahre um so gründlicher auf- geklärt und für unsere Bestrebungen gewonnen werden. Orgamlationsrtatiit. Der Entwurf der Organisationskommission wird in seiner end- gültigen Fassnng erst in Chemnitz verteilt. 11. Nürnberg :Der Mindestbeitrag beträgt für mann- liche Mitglieder monatlich 40 Pf. oder wöchentlich 10 Pf. und für weibliche Mitglieder monatlich 20 Pf. oder wöchentlich 6 Pf.", ist zu streichen und die Festsetzung der Beitragshöhe den einzelnen Bezirksverbänden und Laudesorganisalionen, wie bisher, zu überlassen. 15. Die Ablehnung der Beitragserhöhung wird beantragt von: München . Ludwigshafen . Slriegau, Darm st ad t, Minden . Altona , Langenbielau. Hof, Bremer- Häven und 19. hannoverschen Wahlkreis, Lübeck, Braun schweig.Würzburg-Heidingsfeld. 19. Eine längere Ucbergangszeit für die Beitragserhöhung be- antragen:Breslau-Land, Ohlau , Liegnitz , Goldberg, G log au, Reitze, Brieg . Namslau, Rostock bis 1911'1915, Arnstadt , Jena . Minden , Königsberg i. Pr.. Ocls- Warte nberg, Neustadt sOb.-Schles.). 17. Leipzig Stadt undLand: In z5 des Entwurfs die Wortemonatlich 49 Pf. oder" und die Wortemonatlich 20 Pf. oder" zu streichen. 18. B r a u n s ch w e i g: Die Monatsbeiträge für arbeitslose Invalide auf 15 Pf. zu ermätzigen. 19. Jüterbog : Ueber jede BeittagSerhöhung ist eine Ur- abstimmuna vorzunehmen. 29. Genosse Hägele-Aalen: Der Monatsbeitrag beträgt NN Minimum 10 Proz. der ortsüblichen Durchschnittstagelöhne für männliche und weibliche Mitglieder. Bei Beiträgen von 35 Pf. und höher sind Wochcnbeiträge einzuführen. Eine Reduzierung der jetzt erhobenen Beiträge findet nicht statt. 21. Düsseldorf : Die Festsetzung der Mitglicderbeiträge ist den Bezirksvcrbäiiden und den Landesorganisationen überlassen. Der Mindestbeitrag beträgt für männliche Mitglieder monatlich 40 Pf. oder wöchentlich 10 Pf.,»nd für weibliche Mitglieder monat- lich 20 Pf. oder wöchentlich 5 Pf. Mindestens 29 Proz. der Bei- träge, die als Mindestleistung festgelegt worden sind, sind an die Zentralkasse abzuführen. Der Vorstand kann den Wahlkreisen mit Zustimmung der Vorstände der Bezirks- oder Landesorganisationen einen über 80 Proz. dieser Einnahme hinausgehenden Betrag zur Eigenverwendung überlassen. 22. Duisburg : Der Parteitag wolle für ganz Deutschland einen Einheitsbeitrag in Höhe von mindestens 49 Pf. pro Monat festlegen. Die Kreisorganisationen sind verpflichtet, von diesem Satz den Pflichtbeitrag an de» Parteivorstapd zu entrichten. 23. Hartmannsdorf : Die progressive Beitragsleistung einzuführen. 24. Niederbarnim: Im Z 5 der Vorlage zum neuen Organisattonsstatut, sechste Zeile hinter5 Pf." ist einzufügen:in Kreisen, wo sehr niedrige Löhne gezahlt werden, sind zunächst Aus- nahmen zulässig. Doch dürfen die Beiträge nicht geringer sein, als im bisherigen Organisationsstatut angegeben". 25. Kassel : Im Z 5 des Organisationsstatuts den Sätzen 1 und 2 folgende Fassung zu geben: § 5. Die Festsetzung der Mitgliederbeiträge ist den Bezirks- verbänden und Landesorganisationen überlassen. Der Mindestbeitrag beträgt für männliche Mitglieder wöchentlich 19 Pf., für weibliche Mitglieder wöchentlich 5 Pf. 26. G r o tz- K i e l, H a m b u r g I: Ist für die Festsetzung eines Mindestbeitrages von 40 Pf. monatlich ev. wöchentlich 10 Pf. für männliche Mitglieder, lehnt aber die Erhöhung der Beiträge für weibliche Mitglieder ab, weil dadurch eine einseitige Belastung der verheirateten Mitglieder herbeigeführt wird, denn die Mehrzahl der weiblichen Parteimitglieder sind Frauen und Töchter der verheirateten Genossen. 27. Teltow - Beeskow- Storkow- Charlotten- bürg und Bremen : Z6 wie folgt zu ändern: Das Geschäfts- jähr für alle Parteiorganisationen läuft vom 1. April bis 31. März. 28. F r a n k f u r t a. M.:§ 7. Es können gewählt werden: in Wahlkreisen bis 2090 Mitglieder ein Delegierter, bis 4000 zwei, bis 8999 drei, bis 15 900 vier, bis 25 000 fünf und über 25 990 sechs Delegierte. Der Parteivorstaud wird ermächtigt, unbemittelten Kreisen die Kosten der Delegation zu zahlen. 29. Genosse Schmidt-Lübeck: Die Wahlhandlungen für die Delegiertenwahlen zum Parteitag sind vom Parteivorstand festzu- setzen und haben an einem bestimmten Tage in ganz Deutschland stattzufinden. Die Delegiertenwahl ist getrennt von jeder anderen Parteiangelegenheit zu behandeln. 39. Leipzig : Die Delegierten der Partei, deren Zahl 409 nicht übersteigen darf. Die Vertretung richtet sich nach der vom Parteivorstand auf Grund der nach§ 5 abgeführten Beiträge fest- gestellten Mitgliederzahl. Der Parteivorstand stellt am Schlüsse eines jeden Geschäftsjahres fest, auf wieviel Mitglieder ein Delegierter zu entsenden ist und teilt dies den Bezirksvorständen mit. Die Bezirks- vorstände stellen hiernach die Zahl der Delegierten für die einzelnen Wahlkreise fest und teilen dies den Wahlkreisvorständen mit. Die Wahl der Delegierten erfolgt durch die Krcisorganisationen. 31. Halle a. S., Ohlau . Strehlen . Weimar ni, Lübeck , Ludwigshasen und München : Die Mitglieder der ReichStagsfrattion haben wie bisher volles Vertretungsrecht auf dem Parteitag. 32. Altenburg , Hamburg II und Braunschweig : Zu 8 7 Ziffer 2: Die ReichstagSfraktton ist berechtigt, bis zu ein Sechstel ihrer Mitglieder als Vertretung auf den Parteitag zu ent- senden. 33. Leipzig : Die Vertreterzahl der Reichstagsfraktion ist weiier als ein Drittel herabzusetzen. 34. 7. sächsischer ReichStagSwahlkreis: Die Reichstagsfraktion ist auf dem Parteitag durch eine Delegation von 6 Mitgliedern vertreten. 35. Köln und Hanau : Zu K 7 Absatz L des Statuts: Die gesamte Reichstagsfraktion ist zur Teilnahme am Parteitag berechtigt, doch nur mit beratender Stimme, soweit nicht ihre Mitglieder durch die Organisation delegiert sind. 36. Genosse Guttmann-Berlin VI: Die Mitglieder der ReichStagssraktivn haben auch Wenn sie zugleich Delegierte sind in allen die parlamentarische und die Mitglieder des Parteivorstandes in allen die geschäftliche Leitung der Partei betteffenden Fragen nur beratende Stimme. Nur beratende Stimme haben auch die vom Parteivorstand hinzugezogenen Vertreter von Parteiinstitulionen. 37. Reutz j. L., Langenbielau , Hamburg II, Oldenburg , Frankfurt a. M., Hof: Der letzte Absatz des § 7 wird wie folgt gefatzt: Die Mitglieder der Reichstagsfraktivn haben nur beratende Stimme usw. 38. Königsberg i. Pr.: Z7 Absatz 2: Die Mitglieder deS Partcivorstandes und der Kontrollkommission haben in allen die geschäftliche Leitung betreffenden Fragen, die Mitglieder der Reichstagsfraklion, die vom Parteivorstand berufenen Referenten und Vertreter von Parteiinstitutionen in allen Fragen nur beratende Stimme. 39. Bremen : Den zweiten Absatz des ß 8 wie folgt zu fassen:Die Abstimmungen auf dem Parteitag finden nach Organi- ationen statt, jeder Organisation wird für jedes volle und an- gefangene.Tausend Mitglieder je eine Stimme zuerkannt. Zur Gültigkeit der Beschlüsse ist die absolute Mehrheit der aufgebrachten Stimmen erforderlich." 49. Stuttgart : Die Abstimmungen auf dem Parteitag Inden nach Organisationen statt; jeder Organisation wird für jedes volle und angefangene Tausend Mitglieder je eine Stimme zuerkannt. Zur Gültigkeit der Beschlüsse ist die absolute Mehrheit der aufgebrachten Stimmen erforderlich. 41. A-l t e n b u r g: Bei Abstimmungen auf dem Parteitage über wichtige OrganisationS- und Prinzipienfragen sowie bei Wahlen ent- 'cheidet die Mitgliederzahl, die ein Delegierter vertritt. 42. Breslau -Land, Ohlau-Strehlen, Liegnitz - Goldberg, Glogau-Neiße, Brieg -NamSlau , Oels - Wartenberg , Neustadt i. Oberschl.: Die Delegationskosten �u den Parteitagen trägt die Zentralkasse. Der Parleivorstand ist be- rcchtigt, zur Deckung der Delegationskosten einen Extrabeitrag von Pf. pro Mitglied durch die Bezirksverbände zu erhebe». 43. Kassel , W a n z l e b e n und der 18. sächsische Wahlkreis: Dem§ 14 des Organisationsstatuts ist folgende Faffung zu geben: § 14. Die Zahl der Mitglieder des Parteivorstandes wird vom Parteitag bestimmt. Der Parteivorstand besteht aus zwei Vor- itzenden,' einem Kassierer, den Schriftführern, unter denen sich eine Genossin befinden muß, und fünf Beisitzern. Die Mitglieder des Parteivorstandes sind berechtigt, sich gegenseifig zu vertreten. Die Wahl aller Vorstandsmitglieder erfolgt durch den Parteitag mittels Stimmzettel in einem Wahlgange und nach absoluter Mehr- heit. Hat ein Kandidat die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen nicht erhalten, so findet Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten statt, auf die die meisten Stimmen gefallen sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Nach erfolgter Wahl hat der Parteivorstand seine Konstitution vorzunehmen und sie im Zentralorgan der Partei zu veröffentlichen. 44. Königsberg : 8 14 Absatz 1 Satz 2: Der Partei- vorstand besteht aus zwei Vorsitzenden, einem Kassierer, den Schrift- führern, unter denen sich eine Genossin befinden muß, und vier Beisitzern. 8 14 Absatz 2 Satz 1: Die Wahl des Parteivorstandes erfolgt durch den Parteitag mittels Stimmzettel usw. 8 14 Absatz 3 fällt fort. 45. Hanau und 8. und 19. S ch le s w i g-H o l st e i n i sch e r -a-ahlkreis, Elberfeld -Barmen, Leipzig , 7. sächsi- scher Wahlkreis, Niederbarnim: Zu 8 14 des Statuts: Der Partcivorstand ist durch die Wahl von mindestens fünf weiteren unbesoldeten Beisitzern zu verstärken. Die Wahl sämtlicher Bei- sitzer erfolgt wie bei den übrigen Vorstandsmitgliedern durch den Parteitag. 46. Nürnberg , Brau»schweig und Solingen : Der Parteivorstand ist um 5 7 ehrenamtliche Mitglieder zu ver- mehren. Die Wahl des gesamten Parteivorstandes ist auf dem Parteitag vorzunehmen. 47. Nordhausen : Den Parteivorstand um mmdestcnS v und höchstens neun stimmberechtigte, unbesoldete Beisitzer zu ver- stärken, die:.. a) vom Parteitag aus den verschiedenen Wlrtschaftsgebteteu Deutschlands zu wählen: b) zur Beratung politischer Fragen heranzuziehen sind, und zwar mindestens einmal monatlich; o) mit Dreiviertel-Mchrheit beschließen dürfen, Sitzungen des Parteivorstandes außerhalb Berlins stattfinden zu lassen. 48. Oldenburg : Die Zahl der Parteivorstandsmitglieder eventuell zu erhöhen, aber nicht durch Vertreter der Berliner Genossen oder durch einen unbesoldeten Beirat aus diesen oder den Berlin am nächsten liegenden Wahlkreisen. Die Erledigung und Einteilung der Geschäfte dem Parteivorstand aber selbst zu überlassen. 49. Jena : Der Parteivorstand ist durch einen unbesoldeten, mindestens siebengliedrigen Beirat zu verstärken, dem auch zwei Genossen angehören sollen, die in der Gewerkschaftsbewegung in leitender Stellung sich befinden. 59. Stuttgart : Die Versammlung des Sozialdemokratischen Vereins Stuttgart spricht sich gegen die Einführung des� von der Reorganisationskommission vorgeschlagenen Parteiausschuffes aus. Sie hält eine Reorganisation des Parteivorstandes insofern für not- wendig, daß die Zahl der besoldeten Sekretäre vermehrt und eine Resiorteinteilung im Sinne des Vorschlages des Genossen Dittmann vorgenommen wird. Gleichzeitig ist die Zahl der unbesoldeten Mit- glieder des Parteivorstandes derart zu erhöhen, datz sie die Mehrheit des Parteivorstandes bilden. Die Organisationen, denen die un- besoldeten Mitglieder zu entnehmen sind, bestimmt der Parteitag. Neben dem Parteivorstand bleibt die Kontrollkommission bestehen, deren politische Befugnisse zu erweitern sind. Die Parteiversammlung er- achtet es als wünschenswert, daß eine aus Vertretern der Großstädte und der großindustricllen Bezirke bestehende Körperschaft mit nur beratender und informierender Funktion eingesetzt wird, die die Parteileitung in steter Verbindung mit der Stimmung der Massen hält, aus deren Schultern die Durchführung eventueller Massen- aktionen ruht. 51. Köln : Die Versammlung ist der Ansicht, daß eine Er- Weiterung des Parteivorstandes in der Weise notwendig ist, daß eine Ressorteinteilung im Sinne der Dittmannschen Vorschläge eintritt. 52. Bremen : Die Versammlung des sozialdemokratischen Vereins spricht sich gegen die Einführung des von der Reorgani- sationskommission vorgeschlagenen Parteiausschusses aus. Sie erachtet es als erwünscht, daß eine aus Vertretern der Großstädte und der großindustriellen Bezirke bestehende Körperschaft mit nur beratender und informierender Funktion eingesetzt wird� die die Parteileitung in steter Verbindung mit der Stimmung der Massen hält, auf deren Schultern die Durchführung eventueller Massenaktionen ruht. Sie erachtet es für eine kräftige, weitblickende und schlagfertige Leitung der Partei notwendig, daß eine Trennung gemacht wird zwischen der aus den Sekretären bestehenden Parteiverwaltung und der eigentlichen politischen Parteileitung, die zusammen den Partei» vorstand bilden. 53. Düsseldorf : Die Kreiskonferenz des Wahlkreises Düsseldorf lehnt den Parteiausschuß in der vorgeschlagenen Form ab und erwartet vom Parteitag Reorganisation des Parteivorstandes und Ausbau der Agitationskeiterkonfereiizen. 54. Königsberg : Zur Begutachtung wichtiger, die Gesamt» Partei berührender Fragen hat der Partcivorstand Konferenzen von Vertretern der Bezirks- oder Landcsvorstände, und zwar in der Regel alle Vierteljahre, zu veranstalten. Auch auf Antrag von mindestens zehn Bezirks- oder Landesvorständen sind solche Kon« ferenzen vom Parteivorstand oder, bei dessen Weigerung, von den Antragstellern einzuberufen. 55. Braunschweig : Die vorgeschlagene Streichung des bis- herigen 8 19, Absatz 3, des Statuts abzulehnen und die Konferenzen der Bezirksvorstände beizubehalten. 56. Freiburg i. Br.: Der Parteivorstand wird beauftragt, von dem ihm nach§ 19, Absah 3, des Organisatiousstatuts zu- stehenden Recht häufiger als bisher Gebrauch zu machen und bei allen wichtigen Fragen die Landes- bezw. Bezirksvorsitzcnden zu ge- meinsamer Sitzung zusammenzurufen. 57. Oldenburg : Dem Vorstande aufzugeben, die im 8 19 des sLrgamsatioiisstatuts vorgesehenen Konferenzen der Landes- bezw. Bezirksvorstände zur Beratung von wichtigeren Fragen der inneren und äußeren Politik des öfteren einzuberufen. 53. Leipzig : Der Absatz 3 von 8 19 des jetzigen Organi« sationsstatuts ist auch in Zukunft beizubehalten. 59. München : Die Generalversammlung des sozialdemo« kratischen Vereins München erklärt sich mit der Schaffung eines Parteiausschusses nach Vorschlag der Organisationskommission ein« verstanden. Sie erwartet von der Heranziehung der Vertrauens- männer aus den verschiedenen Reichsteilen zur Vorentscheidung wich» .ligcr Angelegenheiten eine Förderung der inneren Einheit der Partei. 69. Magdeburg : Die Generalversammlung des sozial- demokratischen Vereins Magdeburg begrüßt in dem vorgeschlagenen Parteiausschuß einen weiteren Schritt zur demokratischen Aus- gestaltung unseres Parteilebens und erblickt in der verantwortlichen Mitwirkung der Genossen aller Landesteile an der Politik der Gesamtpartei eine Gewähr für die gedeihliche Weiterentwickelung. Sie hält jedoch die direkte Wahl der Ausschußmitglieder durch die breite Masse der Parteigenossen, möglichst in Form einer Urwahh für eine Notwendigkeit. 61. Ludwigshafen : Die Wahl des Parteiausschusses soll nicht durch den Parteitag erfolgen, sondern direkt durch die 'einzelnen Wahlbezirke. 62. Frankfurt a. M.: Statt§8 29 bis 22 zu sagen: Der Parteitausschuß besteht aus 10 Mitgliedern, die vom Parteitag gewählt werden. Je eines dieser Mitglieder muß in Ostpreußen oder Schlesien , den Hansastädten, in Rheinland-Westfalen , in den mitteldeutschen Kleinstaaten, im Königreich Sachsen, in Hessen oder Hessen-Nassau , in den Reichslanden und in Bayern , Württemberg und Baden politisch tätig sein. Der Parteiausschuß entscheidet gemeinsam mit dem Partei- vorstand in regelmäßigen monatlichen Sitzungen über alle die Partei berührenden wichtigeren Angelegenheiten namentlich auf dem Gebiete der Politik. Eine außerordentliche Sitzung des Parteiausschusses mit dem Parteivorstand muß stattfinden, wenn mindestens die Hälfte der Parteiausschußmitglieder dies beantragt. 63. Halle a. S.: An Stelle des vorgeschlagenen Partei» ausschusses einen Beirat von mindestens sieben bis neun Personen auf dem Parteitage zu wählen. Der Beirat wird auf dem Partei- tage vorgeschlagen. 64. Hof: Den Parteiausschutz abzulehnen und einen poli- tischen Beirat zu wählen, um die Aktionsfähigkeit der Partei zu erhöben. 65. Wanzleben : 8 21 Absatz 2 soll lauten: Bei schwierigen oder sehr bedeutungsvollen Situationen, die längere Zeit andauern, kann der Parleinusschuß einen Unterausschuß ernennen, der in per- manenter Funktion bleibt und mit dem Parteivorstaud zusammen tagt. Das schließt die Berufung des Gesamtausschusses während der Dauer dieser Situation nicht aus. 66. O f f e n b u r g: Jeder Wahlbezirk macht dem Parteitag einen Vorschlag, der drei Namen enthalten muß. In Bezirken, in