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GewerkfchaftUchee. Ein unvcrftändUchcs Qrtcil. Wegen gemeinschaftlich verübten Vergehens gegen Z 163 der Gewerbeordnung hatten sich 38 Bauarbeiter vor dem Amtsgericht in Nürnberg zu verantworten. Als Kläger traten drei christlich organisierte Bauarbeiter auf. Am 18. April d. I. hielten die Angeklagten nach Arbeitsschluß eine Besprechung unter sich ab, um aus ihren Reihen einen Baudelcgierten zu bestimmen. Bei dieser Gelegenheit wurde auch betont, es sei notwendig, daß auf allen Baustellen danach getrachtet werde, daß alle am Bau beschäftigten Arbeiter, soweit sie anderen freien Gewerkschaften angehören, sich auf Grund der mit den verschiedenen Verbänden abgeschlossenen Kartellverträge nach 6 Wochen(diejenigen, mit deren Gewerk- schaften Kartellverträge nicht bestehen, auf Grund der Bestim- mungen des Hamburger Gewerkschaftskongresses nach 13 Wochen) in den Deutschen Bauarbeiterverband überschreiben lassen. Des- gleichen müsse auch danach getrachtet werden, Indifferente oder Mitglieder anderer Gewerkschaften dem Bauarbeiterverband zuzu- führen. Von den drei Mitgliedern des christlichen Bauarbeiter- Verbandes wurde ebenfalls verlangt, sich in ihrer Organisation ab- und beim Bauarbeiterverband anzumelden, was die drei jedoch verweigerten. Am Montag, den 22. April, nahmen die Beklagten die Arbeit nicht mehr auf und der Baudelegierte soll dem Bau- führer auf sein« Frage erklärt haben:Wir haben drei Christliche unter uns, mit denen wollen wir nicht arbeiten." Auch die größere Anzahl der Mitbeschuldigten soll gerufen haben:Wir machen blau, wenn die nicht aufhören." Auf dieses hin wurden die drei Mann entlassen und nahmen die Angeklagten die Arbeit wieder auf. Die Angeklagten machten geltend, daß es ihnen ferne gelegen hat, die Entlassung der drei zu erzwingen, da sie ja doch selbst das Feld räumen wallten, denn sie mußten ja auch damit rechnen, daß der Bauführer die drei weiterarbeiten lasse und den Angeklagten die Entlassung gebe, übrigens sei ein Beauftragter des christlichen Verbandes sofort erschienen und habe erklärt, er stelle dem Bau- führer sofort 30 Mann zur Verfügung. Er hätte die drei wegen der Angeklagten nicht zu entlassen brauchen. Ferner sei den Christ- lichen an ihrer Entlassung auch gar nichts gelegen gewesen. Uebrigens machen es die Christlichen auf den Bauten, wo sie in der Mehrzahl sind, ebenfalls so, daß sie mit Freiorganisierten nicht zusammen arbeiten, oder aber es wird letzteren so gemacht, daß sie selbst gehen, wie dieses einem der Angeklagten schon des öfteren passierte. Der als Zeuge vernommene Bauführer gab an, daß er auf seine alten Leute, besonders auf seine Einschaler, die sich unter den Angeklagten befanden, sehen mußte, damit die ihm nicht ent- laufen, zumal er ja gar nicht wußte, ob ihm gleich 30 andere zur Verfügung stehen; damit Ruhe auf der Baustelle sei, habe er die drei entlassen. Der Amtsanwalt beantragte für alle An- geklagten, mit Ausnahme von vier, welche in der fraglichen Zeit gar nicht an der Baustelle waren, eine Gefängnisstraf« von je drei Tagen und Tragung der Kosten. Der Verteidiger führte aus: Es ist eine sehr naive Auffassung, wenn man aus dem Vorgehen der Angeklagten eine Verrufserklärung herausliest, und auch der als Zeuge vernommene Bauführer hatte nicht die- Auffassung, daß die Beklogtert die drei in Verruf bringen wollten. Auch das Amts- gericht Nürnberg hat sich bereits auf den Boden gestellt, daß es den Arbeitern freisteht, mit wem sie zusammenarbeiten wollen, und daß es erlaubt ist, die Arbeit einzustellen, wenn man mit jemanden nicht zusammenarbeiten will, wie das in einer ganz ähnlichen Sache im Dezember v. I. gefällte Urteil beweist, dem sich auch das Land- gericht anschloß dadurch, daß es die Berufung der Christlichen ver» warf. Von einer Bedrohung im Sinne des K 153 könnte nur dann die Rede sein, wenn sie von Arbeitern gegen Arbeiter gebraucht werde, hier aber liege höchstens eine Willensbestimmung des Unter- nehmers, nicht aber der Arbeiter vor. Nach langer Beratung wurde das Urteil verkündet, das für 28 Angeklagte auf je einen Tag Gefängnis und Tragung der Kosten lautete, mit der Begründung, daß ein Miß- brauch der Koalitionsfreiheit vorliege, da der 8 162 R.G.O. nur gegeben sei, um die Erlangung besserer Lohn- und Arbeitsbedin- gungen zu ermöglichen, nicht aber, um die Organisation zu stärken. Vier der Angeklagten wurden freigesprochen. Die Begründung des Urteils ist so unhaltbar wie da? Urt«il selbst. Es dürfte in der Berufungsinstanz wohl nicht aufrecht- erhalten werden. Ein Zwang zum Uebertritt in die freie Gewerk- schaft ist auf die Christlichen nicht ausgeübt worden. Man mag es mißbilligen, wenn freiorganisierte Arbeiter mit Christlichen nicht zusammenarbeiten wollen, aber eine strafbare Handlung ist das nicht. Berlin und CXmgegcnd. Zum Kutscherstreik bei Wilske wird uns geschrieben: Die Firma Wilske, Fuhrwesen, Karlstraße 42 und Alt-Moabit 19, ist für jeden organisierten Kutscher und Arbeiter gesperrt. Keiner der Streikenden hat sich bis jetzt herbeigelassen, einen Wagen der Firma Tietz, für welche die Firma Wilske die Wagen stellt, zu be- steigen. Eine beweislose Behauptung der Firma ist es. wenn den Streikenden nachgesagt wird, daß sie die Arbeitswilligen belästigen. Daß dies nicht geschieht, dafür sorgt die uniformierte und geheime Polizei, die überall auf dem Posten ist, wo sich nur streikende Kutscher bemerkbar machen. In der Karlstraße ist das Sperrgebiet für Streikende von der Polizei erweitert worden. Wenn trotzdem die Arbeitswilligen bei der Firma Wilske nicht aushalten, sondern den Wagen auf der Tour stehen lassen oder am Abend ihre Papiere zurückverlangen, so liegt es«eben daran, daß die Firma auch bei diesen Arbeitswilligen alle Sympathie verloren hat. Wir bitten die Arbeiterschaft, den Streikenden die vollste Soli- darität zu bewahren. Deutscher Transportarbeiter-Verband. Branche der Geschäftskutscher usw. Deutkches Reich. Lohnaufbesserung" durch Verlängerung der Arbeitszeit. Nicht ein Unternehmer ist es, der den mik ihrem Lohn unzu- friedenen Arbeitern durch Verlängerung der Arbeitszeit aufhelfen wollte, sondern es sind Arbeiter gelbe allerdings die auf diesen famosen Gedanken gekommen sind. Hören wir, was dar- über berichtet wird. In der Formerei der GummiwarenfabrikContinental" in Hannover besteht seit Jahresfrist die 8� stündige Arbeitszeit. Die Arbeitern werden in Akkord ausgeführt. Da in letzter Zeit die Akkordsätze reduziert wurden, so minderte sich natürlich der Ver- dienst der Arbeiter, und zwar so, daß er für den Lebensunterhalt nicht mehr ausreichte. Selbst die Gelben, die in dieser Abteilung des Betriebes stark vertreten sind, mußten einsehen, daß der Ver- dienst, den die gekürzten Akkordsätze brachten, nicht ausreichend sei. Aberwirtschaftsftiedlich" wie die Gelben nun einmal sind, waren sie für ein Vorgehen zum Zweck der Lohnerhöhung nicht zu haben., Aber sie fanden einen Ausweg, der ihnen die Möglichkeit geben sollte, mehr zu verdienen, ohne daß dieHarmonie zwischen Unter- nehmer und Arbeiter" gestört werde. Die gelben Schlauköpfe sam- mclten Unterschriften zu einer Eingabe an die Betriebsleitung. worin diese ersucht wird, die Arbeitszeitzu verl an g e r n, damit die Akkordarbeiter mehr verdienen konnten. Von M,t- arbeitern, die der Gelbsucht nicht verfallen sind, wurde darauf auf merksam gemacht, daß die Verwirklichung dieses Verlangens Eni» lassungen von Arbeitern zur Folge haben müsse. Doch dieser Ein- wand zog nicht bei den Gelben. Sie taten ihn einfach ab mit den Worten:Na, dann werden die Ueber flüssigen eben entlassen!" Daß sie selbst bei den notwendig werdenden Entlassungen verschont bleiben würden, das konnten die gelben Unternehmerschützlinge wohl annehmen und sie hatten sich dabei nicht verrechnet. Die Direktion kam dem Verlangen der Gelben bereitwilligst nach. Sie verlängerte die Arbeitszeit auf neun Stunden. Die unmittelbare Folge davon war, daß von 160 beschäftigten Arbeitern 60 entlassen wurden. Allerdings nur solche, die nicht gelb waren. Eine Versammlung der in derContinental" beschäftigten Gummiarbeiter protestierte gegen die Mache der Gelben, die sich durch ihr Schelmenstück wieder einmal ins rechte Licht gesetzt haben. Während jeder einsichtige Arbeiter bestrebt ist, die Arbeitszeit zu verkürzen, noch dazu in einem so gesundheitsschädlichen Beruf, wie es die Gummisabrikation ist, bringt diese gelbe Garde es fertig, eine Verlängerung der Arbeitszeit durchzusetzen, anstatt eine Auf- besserung der Akkordlöhne zu verlangen. Aber nach dem gelben Rezept darf ja derWirtschaftsfriede" nicht gestört werden, damit die Aktionäre der GummifabrikContinental" nicht im Genuß ihrer 46 Proz. betragenden Dividende gestört werden. Zigarettenarbeiter-Aussperrung. Die Firma Nestor Ginaclis, Zigarettenfabrik in Frankfurt am Main , hat am Mittwoch ihre sämtlichen Zigarettenarbeiter, orga- nifierte und Nichtorganisierte, ausgesperrt. Vor Zuzug wird dringend gewarnt! Deutscher Tabakarbeiterverband. NichtTeutonia", sondernTitania" heißt die Maschinenfabrik in Frankfurt a. O., wo, wie wir am 27. d. M. berichteten, die Balancierer streiken. Ausland. Die Textilarbeiterbewegung i« Brünn . Bekanntlich ist den separatistischen Gewerkschaftszersplitterern, die zuerst während der Verhandlungen die Arbeiter aus einigen Fabriken herauszogen, vor der Aussperrungsdrohung der Unternehmer bange geworden und sie gaben alsbald die Parole aus: Wieder in die Fabriken! Die Arbeiter aber hatten inzwischen, wohl auch durch Scharfmachereien im Unternehmerlager erbittert, in immer mehr Fabriken die Arbeit eingestellt, und wer die Arbeit nicht einstellte, wurde ausgesperrt, so daß alle Betriebe stillstehen und Zehntausende Arbeiter feiern. Die Vorrichter in den Webereien und Färbereien beschlossen, keine Streikbrecherarbeit mehr zu leisten. Gegen einige von ihnen, die sich daran nicht kehrten, wurde auf den Straßen stürmisch demonstriert. Bezeichnend für die unseligen Zustände in der Arbeiterbewegung des tschechischen Gebiets in Oesterreich (die Weber desdeutschen" Brünn sind großenteils Tschechen) ist, daß die Separatisten mit den Christlichen und Nationalsozialen ein Streikkomitee bilden, und daß sie sogar, nach einer Meldung der WienerArbeiterzeitung", die Behörden im Widerspruch mit der Wahrheit dahin informieren, daß die Zentralisten an der Aussperrung schuld seien. Soziales. Wichtig für Gastwirtsgehilfen und Gastwirte. Die wichtige Frage, ob G a st w i r t§ g e h i l f e n, die weder Lohn noch Gebalt oder Kost erhalten, sondern nur auf die Trink- gelder angewiesen sind, verpflichtet sind, die Beiträge zur Krankenkasse selb st zu bezahlen, entschied das Breslauer Gewerbegericht. Ein Kellner war in einem Cafö beschäftigt, wo er keinerlei Entschädigung noch Kost erhielt; tagtäglich mußte er dagegen 26 Pf. Bruchgeld und zwei Drittel der Krankenkassenbeiträge bezahlen. Insgesamt betrug die Summe, die der Kellner während der Dauer seiner Beschäftigung dem Cafötier zahlen mußte, 91 M. Er verlangte das Geld von dem Cafötier bei seinem Abgange zurück, waS dieser verweigerte. Der Verband der GastwirtSgehilfen, dem daran lag, eine prinzipielle Entscheidung in dieser für alle CaföhauSkellner sehr wichtigen Frage zu bekommen, gewährte dem betreffenden Kellner Rechtsschutz und stützte sich dabei bezüglich der Krankenkossenbeiträge auf den§ 63 des alten Kranken- kassen-VersicherungSgesetzes und auf§ 394 der ReichsversicherungS- ordnung, wonach Arbeiter, Gesellen, Gehilfen usw. nur verpflichtet sind, sich die Eintrittsgelder, Krankenkassenbeiträge einbehalten zu lassen, wenn sie in einem Lohn- oder Gehaltsverhältnis stehen. DaS Gewerbegericht schloß sich diesen Ausführungen an. Entschieden unzulässig sei der Zwang, für Bruch, Zeitungen usw. Zahlungen von Personen zu verlangen, die keinen Lohn erhalten. Die Beiträge für Krankenkassen kann sowohl nach dem alten wie nach dem neuen Krankenkassen-Versicherungs- gesetz der Arbeitgeber nur dann in Abzug bringen, wenn der Ver- sicherte in einem Lohn« oder GehaltSverhältnis zu ihm stehe. Der beklagte Cafstier wurde zur Zahlung der ge- forderten 91 M. verurteilt. Jetzt wollen noch 30 andere Cafohaus- kellner auf demselben Wege die von ihnen zu Unrecht erhobenen Bei- träge einklagen._ Verdienter Lohn darf wegen sofortiger Entlassung nicht abgezogen werden. Eine Bremer Firma hatte in ihre Arbeitsordnung folgenden Passus aufgenommen: Wer ohne genügende Entschuldigung mehr als drei Tage aus- bleibt, verliert das Recht aus Weiterbeschäftigung und gilt als wider« rechtlich aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden. In diesem Falle wie überhaupt in jedem Falle der rechts- widrigen Auflösung ohne Einhaltung der Kündigungszeit durch den Arbeiter verwirkt letzterer den rückständigen Lohn bis zum Betrage eines durchschnittlichen Wochenlohnes zugunsten der Krankenkasse des Werkes." Auf Grund dieser Bestimmung behielt die Firma den verdienten Lohn der letzten Woche ein, weil der betreffende Arbeiter wegen an- geblicher Gehorsamsverweigerung entlassen worden war. Das Ge- Werbegericht Bremen hielt aber die Einbehaltung des Lohnes für unstatthaft und verurteilte die Firma zur Herauszahlung des Be- träges. In der Begründung heißt es: Die betreffende Bestimmung der Arbeitsordnung, die sich dem§ 134 der Gewerbeordnung an- schließt, betrifft nur die Fälle, in denen der Arbeiter selbst rechts- widrig vorzeitig seinen Vertrag löst, nicht aber solche, in denen der Arbeiter durch sein Verhalten dem Arbeitgeber ein Recht zur ftistlosen Kündigung gibt. Wenn also Kläger wirklich einen Grund zur Ent- lassung gegeben haben sollte, so wird dieser Fall nicht durch Z 134 und die Arbeitsordnung getroffen. Die Völkerwanderungen ins Ruhrgebiet . Sämtliche Steinkohlenzechen des Ruhrbeckens, welche in den Regierungsbezirken Münster , Arnsberg und Düsseldorf liegen, be- schäftigten zu Anfang dieses Jahres 366 714 Personen. Davon stammten aus Ost- und Westpreußen 71990, aus Posen 63 946, aus Oberschlesien 9861, während sich 30 610 Personen aus allen halb und ganz zivilisierten Ländern der Welt zusammen gefunden haben. Es gibt kaum eine Kultursprache, die hier nicht gesprochen wird. Aus den vier östlichen Provinzen stammen rund 135 000 Mann der Belegschaften, was für das Junkertum gewiß sehr schmeichelhaft ist, wenn es über Leuienok redet. Diese Massen verteile«! stch auf di4 einzelnen Regierungsbezirke: Gesamtbelegschaft 188 932 95 342 82 410 Bezirk Arnsberg Düsseldorf Münster davon aus Osten 67 924 41003 36 702 Auslände» 9 622 12 613 8 273 Danach sind also im Regierungsbezirk Münster rund 60 Proz., in Düsseldorf fast 60 Proz. Bergarbeiter aus dem Osten Deutsch « lands und dem Auslande. Davon entfallen wieder auf die Gruben des Landkreises Ruhrort -Dinslaken 28 Proz. Ausländer, auf Reck - linghausen 10,2 Proz. Mit welchen Schwierigkeiten dort die Orga- nisation zu kämpfen hat, läßt sich demnach ermessen, selbst wenn man das arbeiterschädigende Verhalten des größten Streikbruch- Vereins der Welt, des christlichen Gewerkvereins, der hauptsächlich seine Mitglieder im Ruhrgebiet hat, nicht mit in Rechnung stellt. Auch für die Parteibewegung bietet diese Zusammenwürfelung den Schlüssel zur Lösung manchen Rätsels für den Nichteingeweih- ten. Die einzelnen Wahlkreise stellen sich so: Reichstags- Gesamt- davon aus Wahlkreis belegschast dem Osten Bochum .... 106 333 43 000= 40,03 Proz. Dortmund ... 68 747 24 940= 37,15. Recklinghausen .. 75 121 36 163= 46,78, Essen ..... 55 087 17 051= 30,10. Duisburg ... 40 255 12 058 29,73 Hamm-Soest.. 11112 2 121= 19,00 Interessant ist ein Vergleich der sozialdemokratischen Wahl« ziffern hierzu. Es wurden für die Partei abgegeben im Kreise Bochum : 53 333, Dortmund 48 838, Recklinghausen 21 245, Essen 40 503, Duisburg 34 137, Hamm 9023 sozialdemokratische Stimmen. Je mehr in einem Kreise das fremde Element vorherrscht, desto niedriger steht prozentual unsere Stimmenziffer und die Zahl der Organisierten. Darin findet auch der unglückliche Ausgang des Bergarbeiter st reiks zu einem Teile seine Erklärung. Jetzt liegen vom Oberbergamt Dortmund ein paar interessante Zahlen über den Streik vor, in denen die Lügenhaftigkeit der bür- gerlichen und Streikbruchpresse bewiesen wird. Es ist bekannt, daß alle Bergleute, die am 6. Streiktage die Arbeit nicht aufgenommen haben, mit 6 Schichten bestrast wurden. Das sind insgesamt 155 852 Mann, meistens unter Tage Tätige von zirka 200 000. An Lohn- ausfall sind 8 438 804 M. entstanden. Für Kontraktbruch sind 4 752 726 M. vom Lohn einbehalten oder pro Mann 30,50 M. Diese Summe von 13,2 Millionen Mark ist den Arbeitern größtenteils durch die Verräterei der Christen verloren gegangen, die sich be- kanntlich auf die angeblichen Versprechungen der Unternehmer stützten, den Lohn freiwillig nach der Verteuerung der Kohle zu erhohen. Daraus ist nichts geworden. Der Durchschnittslohn ist im 2. Quartal gegenüber dem 1. um ganze 17 Pf., der der Hauer um 23 Pf. gestiegen. Dafür kosten aber den Opfern der Streik- justiz am Landgericht Bochum allein die Gebühren gegen 45 000 Mark ohne die Verluste durch Strafen. Die Lammesgeduld der Bergleute wird damit genügend illustriert, Verantw. Redakteur: Albert Wachs, Berlin . Inseratenteil verantw-j Ih. Glocke. Berl'n. Druck u. Verlag: Vorwärts Buchdr. u Verlagsanstalt Huö der Frauenbewegung. Ein Beitrag zur Bevölkerungsfrage. Der bekannte Berliner Augenarzt Professor Dr. S i l e x schreibt in derZeitschrift für ärztliche Fortbildung" folgendes:Die so« genannten skrofulösen Augenentzündungen, die un- gemein häufig sind und einen sehr hohen Bruchteil von Sehvermögen dauernd vernichten, kommen bei Säuglingen selten vor. Sie sind eine gefährliche Krankheit de§ zweiten und der folgenden Lebensjahre und sind sowohl durch die Krankheit an sich als auch durch die un- gezählten Rückfälle ein schweres Kreuz für die Eltern und die Kinder. Solch ein Kind bleibt trotz aller Behandlung viele Jahre ein regel« mäßig wiederkehrender Gast des Arztes. Hier heißt es vorbeugen, das heißt schon im Säuglingsalter durch eine zweckmäßige Ernährung, durch Luft und Licht darauf hinarbeiten, daß es möglichst nicht zum Ausbruch der Skrofulöse kommt. Doch das sind schöne Worte, die sich schwer in die Tat umsetzen lasseu. Für den Säugling läßt sich die Milch noch beschaffen, aber dann kommt da? zweite und dritte Jahr und mit ihm der zweite und dritte Säugling, und der erste wird zu einem großen Teil mit Kartoffeln und Brot genährt werden müssen, und nun ist die Krank« heit da. Je weniger Kinder demnach die von der Hand in den Mund lebende Familie hat, desto besser wird, eine gleiche Oekonomie natürlich vorausgesetzt, d i e Ernährung sein, und damit wird die Z.ahl der Er- krankungen im allgemeinen wie auch der der Augen sinken. Der in auskömmlichen Verhältnissen Lebende, der Wohlhabende und gar der Reiche hat von den Sorgen der Eltern und dem Elend dieser Kinder nicht die Vorstellung wie wir Aerzte, die wir mit ihnen in engster Fühlung stehen." Versammlungen Veranstaltungen. Verein für Frauen und Mädchen der Arbeiterklasse. Montag, den 2. September, abends 8>/z Uhr, in Kellers Neuer Philharmonie, Köpenicker Straße 96/97: 1. Vortrag:Stunr und Drang." Eine deutsche Literaturepoche. Referent: Dr. N e st r i e p k e. Gäste(Männer und Frauen) willkommen. Am Sonntag, den 1. September, vormittags Vz9 Uhr, findet auf dem Zentralfriedhof zu Friedrichsfclde die Einweihung des Denkmals für die Genossin Ihrer statt. Unsere Mitglieder werden gebeten, pünktlich und vollzählig zur Stelle zu sein. letzte Nachrichten. Unwetter in Westdeutschland. Cleve, 28. August. (H. B.) Gestern in früher Morgenstunde brach plötzlich ein schweres Unwetter aus, das großen Schaden an. gerichtet hat. In den Wäldern und Parkanlagen sind zahlreiche Bäume gestürzt. Der Telegraphen- und Fernsprechverkehr ist empfindlich gestört. Die Ernte an Aepfeln und Birnen, die nach mehreren Mißernten endlich wieder gute Aussichten bot, ist zum größten Teil vernichtet. Bocholt , 28. August. (H. B.) Nachdem es hier seit einer Woche ununtekbrochen geregnet hatte, entstand in der vergangenen Nacht ein Sturm, der von furchtbarem Regenwetter begleitet war und an Dächern, Fensterscheiben und Bäumen großen Schaden anrichtete. Hunderte von Bäumen, darunter auch viele Obstbäume. sind in der ganzen Umgegend entwurzelt worden. Das Obst ist allenthalben abgeweht. Die Chausseen in der Umgebung sind mit abgeschlagenen Baumzweigen übersät. Worms , 28. August. (P.-E.) Ein orkanartiger Sturm, der heute nachmitwg während mehrerer Swnden anhielt, hat im süd- lichen Teile Rheinhessens die Obsternte fast völlig ver» n i ch t e t. Hunderte von Bäumen sind wie Strohhalme geknickt oder entwurzelt worden. Fast von allen Bäumen ist das Obst verschwunden. Einschwerer" Diebstahl. Bukarest , 28. August. (P.-C.) In der Gemeinde Colendina wurden die historischen und wertvollen Kirchenglocken des seit etwa 1000 Jahren bestehenden Klosters gestohlen. Von den Dieben, wahrscheinlich Zigeunern, hat man bisher keine Spur. KaulSinger Jb Co., Berlin SW. Hierzu 2 Beilagen u. Unterhaltungsbl.