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wollen wir mur, daß wir den Beschluß fener internen Konferenz in Weimar   thüringischen Parteiblättern entnommen haben, die auch so boreilig" waren, die auf Großthüringen" bezügliche Resolution mitzuteilen.

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Ein sozialistischer Abgeordneter von seinen Wählern desavouiert.

Rom  , 9. September.  ( Eig. Ber.) Der Wahlkreiskongreß des Kreises von& ari, dessen parlamentarischer Vertreter, der Abg. Dello Sbarba, zur reformistischen Partei übergetreten ist, hat mit 84 gegen 54 Stimmen seinem Abgeordneten das Mandat ab­gesprochen. Die Wahl des neuen Kandidaten wird demnächst er folgen.

Parteiliteratur.

Sozialistische Blindenliteratur.

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-ORHOO

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,, Ueber den Betrieb der Firma Nagel, Billstraße, ist wegen Lohndifferenzen die Sperre verhängt. Die Firma weigert sich, mit den Vertretern der Arbeiter, wie auch mit den Obmännern der Schlichtungskommission zu verhandeln. Kein Arbeiter falle den Streifenden in den Rücken und werde zum Verräter! Hoch die Solidarität!

und der pommerschen Lehrerschaft. Dekkere hat im Jahre 1911 in.| Borstellungen seiner Kollegen vom Arbeitgeberschutzverband gegen gesamt 14 194 städtische und 28 334 ländliche Volksschulkinder nach über unzugänglich. Der Holzarbeiterverband veröffentlichte Größe und Brustumfang gemessen und gewogen. Eine gleiche Fest nun im Hamburger Echo" folgendes Inserat: stellung war schon einmal ein Jahr zuvor von der Lehrerschaft des Regierungsbezirts Röslin gemacht worden. Das vorliegende Ma­terial es umfaßt beinahe jedes dritte pommersche Boltsschul­find ist nach der Kenntnis des Bearbeiters das reichhaltigste, das bisher auf diesem Gebiete der sozialhygienischen Forschung vorliegt. In anerkennender Weise erstattet Universitätsprofessor Dr. Peiper den pommerschen Lehrern folgenden Dant: Es ist mir mehr wie eine Pflicht, wenn ich an dieser Stelle der Lehrerschaft Pommerns für ihre unendliche Mühe, besonders auch für die Sorgfalt, welche bon ihr auf die Messungen verwandt wurde, meinen herzlichsten Dant ausspreche. Die Messungen haben den Untersuchern eine unendliche Zeit und Mühe gekostet."

Gerichts- Zeitung.

Ungültige Polizeiverordnung.

Von der Neuen Beit, Drgan zur Pflege sozialistischer Welt­anschauung unter den Blinden deutscher Zunge", ist die Nr. 6 des dritten Jahrgangs erschienen. Das Heft hat folgenden Inhalt: Kapitalistische Sozialreform. Von Luife Zieß.( Schluß.) Die Lasten des Militarismus. Aus der Gegenwart. Offiziere und Arbeiter. Gine prinzipiell bedeutsame Entscheidung fällte gestern die Militaristisches. Das Wachstum der großen Vermögen. Wie die 7. Straftammer des Landgerichts III. Die Lichtenberger Straßen­Behörden den Alkoholismus bekämpfen. Säuglinge im Gefängnis. ordnung vom 22. Februar 1910 verbietet im§ 94, wie fast alle Aus Mecklenburg  . Zur Erntezeit. Gedicht von Gottfried Keller  . Lesefrüchte. Hierzu die wissenschaftliche Beilage. Der Abonnements- Straßenpolizeiordnungen, das Marschieren geschloffener Büge auf preis des Blattes beträgt bei sechsmaligem Erscheinen jährlich den Bürgersteigen und stellt jeden Teilnehmer an solchen Zügen 3,60 M. für Deutschland   und Desterreich- Ungarn und 4,50 m. für unter Strafe. Ein derartiges Verbot steht in offenbarem Wider­die übrigen Staaten. Anfragen und Bestellungen find an spruch zu§ 1 des Reichsvereinsgesetzes. Gegen dieses Verbot soll A. Wendt Berlin   39, Sprengelstr. 1, zu richten. der Genosse Wilhelm Roigt dadurch verstoßen haben, daß er sich am 12. Mai d. J. einer Menschenmenge anschloß, die sich nach dem Schwarzen Adler" in Lichtenberg  , wo eine Protestversammlung stattfand, bewegte. Er ist deshalb wegen Verstoßes gegen§ 94 der Lichtenberger Straßenordnung von dem Schöffengericht in Lichten, berg zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Auf die eingelegte Berufung Roigts hatte sich das Landgericht III mit der Sache zu befaffen.

Die Zeitschrift, die in Braillescher Kurzschrift gedruckt wird, ist nicht durch den Buchhandel, sondern nur durch die genannte Stelle zu beziehen. Die Barteigenoffen werden gebeten, die ihnen bekannten Blinden auf das Organ aufmerksam zu machen.

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Imperialismus oder Sozialismus? Unter diesem Titel ist in den auf Veranlassung des Parteivorstandes herausgegebenen Sozial. demokratischen Flugschriften" eine neue Broschüre von 16 Seiten als Seft XII erschienen. Es enthält folgende Abschnitte: 1. Wirtschafts In dem gestrigen Termin, in dem dem Angeklagten Rechts liche und foziale Umgestaltungen. 2. Die Wirtschaftspolitik des anwalt Dr. Siegfried Weinberg als Verteidiger zur Seite stand, Imperialismus. 3. Der fapitalistische Ausdehnungsdrang. 4. Das bekundeten bier Zivilzeugen übereinstimmend, daß es sich nur um imperialistische Jdeal. 5. Imperialistische Gewaltpolitit. 6. England eine lose, unorganisierte Menschenmenge und nicht um einen ge­und Deutschland  . 7. Der Imperialismus und die innere Politik. schlossenen Zug gehandelt habe, während der Polizeiwachtmeister 8. Steigender Gegensatz zwischen Kapital und Arbeit. 9. Der Stampf Berresheim, der auch die Festnahme der Angeklagten veranlaßt gegen die Kriegsgefahr. 10. Der Kampf um die Macht. Wir wünschen der Broschüre, die in knappster und flarer Form über eine der wichtigsten politischen Fragen Aufklärung gibt, eine Maffenverbreitung. Der Preis der Broschüre beträgt 10 Bf. Ber­eine und Gewerkschaften erhalten bei Bezug für Massenverbreitung billigste Preise.

Im ersten württembergischen Wahlkreise( Stuttgart  ) hatten die Urwahlen für die Parteitagsdelegation, das Ergebnis, daß Genoffe Hildenbrand, Genosse äring. Genosse West meyer und Genosse Heymann gewählt wurden.

Personalien. Genosse D. Günther tritt aus der Redaktion des Braunschweiger Volksfreund" aus und geht als Sekretär nah Harburg   a. Elbe.

Polizeiliches, Gerichtliches ufw.

Freisprechung in einer Boykottklage. Als Folge des Bäder­streits waren in Magdeburg   einige Genossen, darunter der Redakteur der Magdeburger Boltsstimme", wegen groben Unfugs angeflagt, den sie dadurch begangen haben sollen, daß sie aufforderten, nur bei den Bäckern zu kaufen, bei denen die Arbeitsverhältnisse geregelt sind. Der Staatsanwalt berief sich auf Entscheidungen des Reichsgerichts und Oberlandesgerichts Naumburg  , daß der Boylott an sich zwar berechtigt, aber in der besonderen Art der Boytott aufforderung die Beunruhigung und strafbare Handlung liegt, wes­wegen Bestrafung stattzufinden habe. Das Gericht schloß sich dieser Logit nicht an und sprach die Angeklagten frei.

Soziales.

Volksschullehrer als Hilfskräfte der Forschung.

hatte, das Gegenteil beschwor. Dennoch beantragte der Staats­anwalt die Zurüdweisung der Berufung. Der Verteidiger bean­tragte in eingehenden juristischen und tatsächlichen Ausführungen Freisprechung. Das Gericht schloß sich den Anträgen des Ver­teidigers an. Es erklärte den§ 94 der Straßenordnung als im Widerspruch mit 8 1 des Reichsvereinsgefeges stehend und deshalb für ungültig. Die Bestimmung der Straßenordnung enthalte eine polizeiliche Beschränkung des Versammlungsrechtes, die weder im Reichsvereinsgefeße noch in anderen Reichsgefeßen vorgesehen sei. Es könne auch keine Rede davon sein, daß es sich um die Verhütung unmittelbarer Gefahr für Leben und Gesundheit der Teilnehmer an einer Bersammlung handle. Das Gericht stellte ferner fest, daß ein geschlossener Bug" überhaupt nicht stattgefunden habe, sondern nur eine lose Menschenansammlung. Aus beiden Gründen erkannte das Gericht auf Aufhebung des Schöffengerichtsurteils und Frei­sprechung des Angeklagten.

Gleiches Recht.

Jm Betriebe arbeiten zurzeit:( folgen die Namen der Ara beitswilligen).

Lasse sich niemand mit diesen ein!"

Betrachtet man diese beiden Kundgebungen, dann wird man einen fachlichen Unterschied taum entdecken können. Die Hambur  ger   Justiz ließ ihnen jedoch eine sehr verschiedenartige Behandlung zuteil werden.

Wegen des Rundschreibens der Unternehmerorganisation stellte eine der in dem Zirkular genannten Firmen Strafantrag wegen Bergehens gegen§ 153 der Gewerbeordnung. Der Staatsanwalt lehnte aber ein Einschreiten ab. Gine Beschwerde beim Oberstaats­anwalt war erfolglos und das angerufene Hanseatische Ober­ landesgericht   entschied endgültig, daß kein Anlaß zum Einschreiten vorliege. Es handle sich um keine Berrufserklärung, sondern um nichts weiter als um ein Ersuchen, im Hinblick auf die großen Schädigungen, welche die betreffenden Tischlereien den anderen Betrieben zugefügt hätten, die Materialsperre über dieselbe zu ver hängen". Auch eine gegen die Empfänger des Schreibens gerichtete Drohung mit dem Entzug der Kundschaft, um sie zu bewegen, sich den Bestrebungen des Arbeitgeberschutzverbandes anzuschließen, fommt nicht in Betracht, sondern lediglich die Anwendung eines im wirtschaftlichen Kampf erlaubten Mittels", in welchem nach den neueren Entscheidungen des Reichsgerichts( Vergl. Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Bd. 64, S. 53 ff.). teine Drohung zu erblicken ist.

Mit gleichem Recht ließen sich dieselben Grundsäße auf das Inserat anwenden. Ueberdies kommt für letteres noch in Bes tracht, daß es sich gegen einen Unternehmer wandte, der sich hart­nädig weigerte, den gültigen Tarifvertrag anzuerkennen. Die Justiz stellte sich aber auf einen anderen Standpunkt. Gegen die beiden Bevollmächtigten der Hamburger   Zahlstelle des Deutschen Holzarbeiterverbandes wurde Anklage erhoben. Das Schöffen gericht verurteilte sie zu 2 Wochen bezw. 10 Tagen Gefängnis wegen Beleidigung und Vergehens gegen§ 153 der Gewerbeordnung. Die Beleidigung, wegen derer ein Teil der Arbeitswilligen Strafantrag gestellt hatte, wurde in den Worten erblidt: Rein Arbeiter falle ben Streitenden in den Rüden und werde zum Verräter." Da durch und in Verbindung mit den Worten: Lasse sich niemand mit diesen ein," werden fie indirekt des Verrats geziehen und als des Verkehrs der Arbeitskollegen bezw. Standesgenossen nicht wür­dige Menschen hingestellt. Das Vergehen gegen den§ 153 der Ges werbeordnung liegt in dem Schlußfaz des Inserats. Die Worte: Lasse sich keiner mit diesen ein," enthalten eine Verrufserklärung, durch welche die Betreffenden genötigt werden sollten, sich der Ver­einigung zum Behufe günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen an= zuschließen. Das Gericht arbeitet hierbei mit dem berühmten Dolus eventualis. Die Angeklagten, heißt es in den Gründen, hätten zwar nicht direkt auf die Arbeitswilligen eingewirkt, aber fie mußen damit rechnen, daß diese das Inserat im Echo" zu Gesicht bekommen. Wie das Oberlandesgericht im vorher besproche nen Fall, bezieht sich auch das Schöffengericht auf ein Reichsgerichts­urteil und zwar auf ein solches vom 29. Oftober 1906 Bb. 72 S. 797. In diesem wird der Versuch, einen Arbeitgeber zur Teil­nahme an einem abgeschloffenen Tarifvertrag zu zwingen, als unter 8 153 der Gewerbeordnung fallender erklärt.

Für die verschiedenartige Auslegung des§ 158 der Gewerbeord­nung, je nachdem, ob es sich um Unternehmer oder Arbeiter handelt, hat fürzlich die Hamburger   Justiz ein hübsches Beispiel geliefert. Ihrer Beurteilung unterstanden zwei Kundgebungen, die im Zusammenhang mit dem 33wöchigen Streit standen, welchen die Hamburger   Tischler im vorigen Jahre erfolgreich durchgefochten haben. Während der Dauer des Kampfes versuchte es die Unter nehmerorganisation, den Firmen, welche die Arbeiterforderungen Diese beiden Gerichtsentscheidungen in awei sehr ähnlich bewilligt hatten, das Material au sperren. Zu dem Zwed versandte der Sekretär des Unternehmerverbandes, Hauptmann a. D. Gurlitt, an die Holzhändler und Materiallieferanten eine Liste der be­willigten Firmen mit folgendem Begleitschreiben:

gelagerten Fällen sind sehr lehrreich. Sie können als treffliche Illustration des preußisch- deutschen   Justizgrundsages gelten: Wenn zwei dasselbe tun, dann ist es nicht dasselbe.

Stationen

Im November 1907 richteten die Zentralstelle für Volkswohl fahrt und der Deutsche   Verein für ländliche Wohlfahrts- und Heimatspflege eine Eingabe an die Staatsregierungen sämtlicher Beifolgend übermitteln wir Ihnen eine Liste derjenigen Bundesstaaten, die sich mit der Unterernährung auf dem Lande und größeren Tischlereien, welche sich den Bedingungen des Deutschen  deren Folgeerscheinungen beschäftigte. Diese Eingabe, die eine Holzarbeiterverbandes unterworfen haben und dadurch dem folgenschwere Umwälzung der ländlichen Verhältnisse beleuchtete, hiesigen Holzgewerbe die schwersten Schädigungen zugefügt haben. Wir bitten Sie deshalb dringend, diesen Firmen Holz und Bau­bewirkte, daß unterm 16. Juni 1908 an die preußischen Regierungs­materialien nicht verabfolgen zu wollen. Eine große Anzahl präsidenten die Verfügung erging, Erhebungen anzustellen über die angeblichen Mängel in der Ernährung auf dem platten Lande Ihrer Kunden hat sich entschlossen, es von Ihrem Verhalten in infolge der Entziehung von Fleisch und Butter aus dem ländlichen bezug auf die oben ausgesprochene Bitte abhängig zu machen, ob Haushalte sowie über die damit zusammenhängende Herabsegung fie den Bedarf an Holz usw. weiter bei Ihnen decken. Der langwierige Kampf endete mit dem Abschluß eines Ver­der körperlichen Entwicklung der Landbewohner". Für die Provinz Pommern übernahm die wissenschaftliche Lösung der Aufgabe der trages. Im Frühjahr dieses Jahres tam es nun zu Differenzen Direktor der Königl. Universitätstlinit in Greifswald  , Professor mit der dem Arbeitgeber- Schußverband angehörigen Firma Nagel, Dr. Erich Peiper  . Das Ergebnis seiner Untersuchungen, durch das leider die Befürchtungen der Zentralstelle für Voltewohlfahrt be- welche den Vertrag nicht einhielt. Die vertragliche Schlichtungs­stätigt werden, liegt im diesjährigen Bande des Archive für Sozial- fommission beschäftigte sich mit dem Streitfall und beauftragte Hygiene"( 2. Heft) vor. Die Unterlagen seines reichhaltigen Maihre beiderseitigen Vorsitzenden, mit Nagel zu verhandeln. Dieser tabt, terials verdankt Professor Dr. Peiper ben pommerschen Impfärzten lehnte aber jede Verhandlung au und erwies sich auch später allen

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Witterungsübersicht vom 12. September 1912.

Barometer

stand mm

Wind

Bumpp

Windstärke

Better

Temp. n. T.

5° G.= 4° R.

Swinembe. 767 NND 1halb bb. 13 Hamburg   768 NND 2halb bd. Berlin   767 Still balb bd. Frantf.a. M. 767 ND München 767 SD Wien

1 wollig

2mcent

barb bd. 9

Il Stationen

Barometer

stand mm

Bind

richtung

Bindstärke

Better

Zemp. n. 6.

FAROON 5° 4°.

4halb bb. 2 1bebedt

8 8

9

8

Haparanda 765 ND Betersburg 760 SS Scilly Aberdeen

5 Paris

770ND

773N

12

3 mollig 3wolten! 7

765 2N23 2 bedeckt 11

766 Still Wetterprognose für Freitag, den 13. September 1912. Beitweise etwas nebelig, vorwiegend heiter und troden, nachts etwas um Mittag mild, bei meift schwachen östlichen Winden. Berliner   Wetterbureau.

Vera

3 Ifg

Cigarete

Josetti